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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Kosten Freiberufler

Buchführung Kosten Freiberufler 2026: Preise & Spartipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Freiberufler unterliegen einer vereinfachten Buchführungspflicht — doch die Kosten variieren erheblich, je nach Umsatz, gewählter Methode (EÜR oder Bilanz) und Dienstleister. Dieser Artikel zeigt konkrete Kostenbeispiele für 2026, vergleicht Steuerberater mit Software-Lösungen und erklärt, wie Sie als Freiberufler Ihre Buchführungskosten optimieren können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Freiberufler sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig und erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Kosten für die Buchführung liegen beim Steuerberater zwischen 600 und 3.500 Euro pro Jahr, abhängig von Umsatz, Beleganzahl und Komplexität. Software-Lösungen kosten ab 10 Euro monatlich, erfordern jedoch entsprechenden Eigenaufwand. Wer seine freiberufliche Tätigkeit in eine GmbH einbringt, unterliegt der Bilanzierungspflicht – die Buchführungskosten einer GmbH beginnen in der Regel bei 2.500 Euro pro Jahr und fallen damit deutlich höher aus als bei einer klassischen freiberuflichen Tätigkeit.

Welche Buchführungspflicht gilt für Freiberufler?

Freiberufler genießen im Vergleich zu Gewerbetreibenden erhebliche Erleichterungen bei der Buchführung. Nach § 18 EStG zählen zu den freien Berufen selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie die selbständige Berufstätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten und ähnlichen Berufen. Entscheidend: Freiberufler sind grundsätzlich nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, solange sie keine Handelsgesellschaft (GmbH, UG) gründen.

Stattdessen genügt für Freiberufler in der Regel die einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese dokumentiert lediglich Betriebseinnahmen und -ausgaben im Zufluss-/Abflussprinzip. Eine Bilanzierung nach § 242 HGB mit Aktivierung und Passivierung von Vermögensgegenständen und Schulden entfällt. Daraus ergeben sich unmittelbar Kostenvorteile: weniger Zeitaufwand, geringerer Beratungsaufwand, keine Inventur.

Ausnahme: Freiberufler-GmbH

Wer seine freiberufliche Tätigkeit in einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ausübt, unterliegt automatisch der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und muss einen Jahresabschluss (Bilanz und GuV) erstellen lassen — unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Die Rechtsform entscheidet hier, nicht die Tätigkeit.

Merkmal Freiberufler (EÜR) Freiberufler-GmbH
Buchführungspflicht Nein (nur EÜR) Ja (§ 238 HGB)
Jahresabschluss Nicht erforderlich Pflicht (§ 242 HGB)
Inventur Nicht erforderlich Pflicht (§ 240 HGB)
Offenlegung Nicht erforderlich Pflicht (§ 325 HGB)

Was kostet die Buchführung für Freiberufler konkret?

Die Kosten für die Buchführung hängen maßgeblich davon ab, ob Sie als Freiberufler eine einfache EÜR erstellen oder ob Sie — etwa aufgrund einer GmbH-Struktur — zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Hinzu kommt der Umfang der laufenden Finanzbuchhaltung: Anzahl der Belege, Bankkonten, Zahlungsströme und ob Sie diese selbst vorbereiten oder komplett auslagern.

Typische Kostenrahmen 2026

Leistung Durchschnittlicher Preis Abrechnungsgrundlage
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) 300–800 € jährlich StBVV Nr. 24 (Gegenstandswert: Jahresumsatz)
Laufende Finanzbuchhaltung (EÜR) 50–150 € monatlich Beleganzahl, Nr. 23 StBVV
Jahresabschluss Freiberufler-GmbH 1.200–3.500 € jährlich StBVV Nr. 25 (Bilanzsumme/Umsatz)
Laufende FiBu + Jahresabschluss GmbH 150–400 € monatlich + JA-Pauschale Komplettpaket, abhängig vom Belegvolumen

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt für jede Tätigkeit Rahmengebühren fest. Bei der EÜR ist der Gegenstandswert der Jahresumsatz, multipliziert mit einem Faktor zwischen 1/10 und 6/10. Bei einem Jahresumsatz von 80.000 Euro ergibt sich nach Tabelle A (Anlage 1 StBVV) eine Mittelgebühr von ca. 348 Euro. Steuerberater dürfen je nach Schwierigkeit und Haftungsrisiko innerhalb des Rahmens variieren.

„Viele Freiberufler buchen ihre Belege selbst in einer Software wie DATEV, lexoffice oder sevDesk und lassen nur die Jahreserstellung durch den Steuerberater prüfen und einreichen. Das spart in der Regel 50–70 % der laufenden Kosten. Wer hingegen alle Belege an den Steuerberater übergibt, zahlt für die volle Finanzbuchhaltung — was sich aber bei hohem Belegvolumen oder komplexen Sachverhalten lohnen kann.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

EÜR oder Bilanz: Welche Variante ist günstiger?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist deutlich kostengünstiger als eine vollständige Bilanzierung. Sie erfordert keine Aktivierung von Wirtschaftsgütern, keine Rückstellungsbildung und keine Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Erstellungsaufwand liegt bei einem einfachen Mandanten mit überschaubaren Belegen oft unter zwei Stunden — entsprechend niedrig fällt die Gebühr aus.

300–800 €

EÜR (jährlich)

1.200–3.500 €

Jahresabschluss GmbH

bis 70 %

Kostenersparnis durch Eigenbuchung

Die doppelte Buchführung nach § 238 HGB erfordert dagegen laufende Kontierung auf Bestandskonten, Inventur nach § 240 HGB, Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB sowie ggf. Anhang und Lagebericht. Dieser Mehraufwand schlägt sich unmittelbar in höheren Steuerberaterkosten nieder. Für eine Freiberufler-GmbH mit einem Jahresumsatz von 150.000 Euro und einer Bilanzsumme von 80.000 Euro liegt die Gebühr nach StBVV Nr. 25 im Bereich von 1.200–2.400 Euro — ohne laufende Buchhaltung.

EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG)

Vorteile: Geringe Kosten, einfache Dokumentation, kein Inventar, keine Rückstellungen, Zufluss-Abfluss-Prinzip. Nachteile: Keine periodengerechte Abgrenzung, geringere Aussagekraft für Finanzierungspartner.

Bilanz (§ 242 HGB)

Vorteile: Periodengerechte Darstellung, höhere Bonität bei Banken, bessere Controlling-Möglichkeiten. Nachteile: Höherer Aufwand, Inventurpflicht, höhere Steuerberaterkosten, Offenlegungspflicht bei Kapitalgesellschaften.

Freiberufler, die keine Kapitalgesellschaft führen und unterhalb der Schwellenwerte des § 141 AO bleiben (Umsatz < 600.000 €, Gewinn < 60.000 €), profitieren dauerhaft von den niedrigeren Kosten der EÜR. Wer jedoch eine GmbH oder UG gründet — etwa aus Haftungsgründen oder zur Gestaltung der Gewinnverwendung —, muss die höheren Buchführungskosten einkalkulieren.

Konkrete Kostenbeispiele: Was zahlen Freiberufler mit 50.000, 150.000 oder 300.000 Euro Umsatz?

Um die Kosten greifbar zu machen, zeigen wir typische Beispiele für Freiberufler mit unterschiedlichen Umsatzgrößen. Grundlage sind die Gebührenrahmen der StBVV 2026 sowie übliche Marktpreise für digitale Steuerberatungsleistungen.

Beispiel 1: Freiberufler mit 50.000 € Jahresumsatz (z. B. Coach, Grafiker)

  • Rechtsform: Einzelunternehmen, EÜR
  • Belegvolumen: ca. 80 Belege/Jahr, selbst vorbuchen in lexoffice
  • Leistung Steuerberater: Prüfung, Finalisierung und Einreichung der EÜR
  • Kosten EÜR: ca. 300–450 € (Mittelgebühr StBVV Nr. 24: 1/10 bis 3/10 aus 50.000 €)
  • Einkommensteuererklärung: ca. 200–350 € (StBVV Nr. 23)
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 500–800 €

Beispiel 2: Freiberufler mit 150.000 € Jahresumsatz (z. B. Unternehmensberater, Ingenieur)

  • Rechtsform: Einzelunternehmen, EÜR
  • Belegvolumen: ca. 200 Belege/Jahr, laufende FiBu durch Steuerberater (quartalsweise Übermittlung)
  • Laufende Buchhaltung: ca. 70 € × 12 Monate = 840 €
  • EÜR-Erstellung: ca. 500–700 € (Gegenstandswert 150.000 €)
  • Einkommensteuererklärung: ca. 300–450 €
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 1.640–2.000 €

Beispiel 3: Freiberufler-GmbH mit 300.000 € Jahresumsatz (z. B. IT-Beratung, Architekturbüro)

  • Rechtsform: GmbH, Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB
  • Belegvolumen: ca. 400 Belege/Jahr, vollständige FiBu durch Steuerberater
  • Laufende Finanzbuchhaltung: ca. 180 € × 12 Monate = 2.160 €
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang): ca. 2.000–2.800 € (StBVV Nr. 25, Bilanzsumme ca. 150.000 €)
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung: ca. 600–900 €
  • Offenlegung Unternehmensregister: ca. 50–100 € (technische Gebühr)
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 4.800–6.000 €

Vorsicht bei pauschalen Online-Angeboten

Viele digitale Buchhaltungstools werben mit „kostenloser EÜR“. Gemeint ist meist die Software-Nutzung — die steuerliche Prüfung, Plausibilisierung und rechtsverbindliche Erstellung durch einen Steuerberater ist darin nicht enthalten. Ohne Prüfung durch einen Steuerberater haften Sie persönlich für alle Fehler in der EÜR.

Steuerberater oder Software: Was ist für Freiberufler sinnvoll?

Die Entscheidung zwischen reiner Software-Nutzung (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk) und einer Steuerberater-Betreuung hängt von mehreren Faktoren ab: Komplexität der Geschäftsvorfälle, Zeitbudget, steuerliches Vorwissen und Haftungsbereitschaft. Software ist günstiger, übernimmt aber keine Haftung und gibt keine individuelle Beratung. Ein Steuerberater kostet mehr, übernimmt dafür aber die volle fachliche Verantwortung.

Nur Software

Kosten: 10–30 € monatlich. Diese Lösung eignet sich für einfache Strukturen, wenige Belege und Sachverhalte ohne Auslandsbezug. Risiko: Fehler werden oft erst im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt entdeckt — mit der Folge von Nachzahlungen und einer persönlichen Haftung des Freiberuflers.

Software + Steuerberater

Kosten: Software + 300–800 € jährlich für EÜR-Prüfung und Steuererklärung. Optimal: Sie buchen selbst, der Steuerberater prüft, optimiert und haftet. Balance aus Kosteneffizienz und Sicherheit.

Full Service Steuerberater

Kosten: 1.500–3.000 € jährlich (EÜR) oder 4.000–6.000 € (GmbH). Sie liefern Belege, der Steuerberater übernimmt alles. Geeignet: bei hohem Belegvolumen, komplexen Sachverhalten oder wenig Zeit.

Wer sich für die Hybrid-Variante entscheidet — Vorbuchung in Software, Prüfung und Finalisierung durch Steuerberater — erhält die beste Mischung aus Kostenkontrolle und fachlicher Absicherung. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten genau diesen Workflow: Der Mandant bereitet die Buchhaltung digital vor, das Steuerberater-Team prüft, optimiert und erstellt den Jahresabschluss oder die EÜR rechtssicher zum Festpreis.

„Viele Freiberufler unterschätzen das Haftungsrisiko bei reiner Software-Nutzung. Wenn bei einer Betriebsprüfung Fehler in der EÜR auffallen — etwa nicht abzugsfähige Kosten oder falsche Umsatzsteuersätze —, haftet der Steuerpflichtige persönlich. Ein Steuerberater haftet dagegen berufshaftpflichtversichert bis zu mehreren Millionen Euro. Das ist gerade bei größeren Beträgen entscheidend.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Versteckte Kosten vermeiden: Worauf Freiberufler achten sollten

Neben den reinen Steuerberaterkosten entstehen bei der Buchführung häufig Zusatzkosten, die im ersten Angebot nicht transparent sind. Dazu zählen Kosten für Software-Lizenzen, DATEV-Schnittstellen, Mahnwesen, separate Umsatzsteuervoranmeldungen oder nachträgliche Belegrecherchen. Wer diese Posten vorab klärt, vermeidet unangenehme Überraschungen.

  • Klären Sie, ob die laufende Umsatzsteuervoranmeldung im Festpreis enthalten ist oder separat berechnet wird (StBVV Nr. 28: 30–150 € pro Meldung).
  • Fragen Sie nach der Software: Benötigen Sie eine eigene DATEV-Lizenz (ca. 20–40 € monatlich) oder arbeitet der Steuerberater mit eigenen Zugängen?
  • Prüfen Sie, ob nachträgliche Belegsuche oder -nachreichung extra berechnet wird — oft 50–100 € pro Nachforderung.
  • Bei GmbH: Fragen Sie, ob die Offenlegung im Unternehmensregister im Jahresabschluss-Preis enthalten ist (technische Gebühr ca. 50–100 €).
  • Klären Sie, ob eine Betriebsprüfungs-Begleitung oder -Vertretung pauschal oder nach Stundensatz abgerechnet wird (häufig 100–200 € pro Stunde).
  • Achten Sie auf Festpreise oder Gebührenobergrenzen — das schützt vor unerwarteten Rechnungen bei höherem Aufwand.

Moderne Steuerberater-Plattformen arbeiten zunehmend mit Festpreisen statt variablen Gebühren. OnlineBilanz.de etwa bietet für die EÜR und den Jahresabschluss feste Pakete, in denen laufende Buchhaltung, Steuererklärungen und Offenlegung transparent enthalten sind. Das schafft Planungssicherheit — gerade für Freiberufler, die ihre Kosten im Griff behalten wollen.

Tipp: Jahresvertrag statt Einzelbeauftragung

Wer Steuerberater und Buchhaltung im Jahresvertrag kombiniert, spart häufig 10–20 % gegenüber Einzelbeauftragungen. Zudem entfällt die jährliche Suche und Einarbeitung — der Steuerberater kennt Ihre Strukturen und arbeitet effizienter.

Freiberufler-GmbH: Welche Mehrkosten entstehen durch die Kapitalgesellschaft?

Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit bringt neben Haftungsbeschränkung und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch erhebliche Mehrkosten mit sich. Diese resultieren aus der gesetzlichen Buchführungs- und Offenlegungspflicht nach §§ 238, 242, 325 HGB sowie der Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG.

Kostenposition Freiberufler Einzelunternehmen Freiberufler-GmbH
Buchführung und Jahresabschluss 300–800 € (EÜR) 1.200–3.500 € (Bilanz + GuV)
Steuererklärungen 200–400 € (ESt) 600–1.200 € (KSt, GewSt, ESt Gesellschafter)
Offenlegung Unternehmensregister Nicht erforderlich 50–100 € jährlich
Gesellschafterversammlung/Protokolle Nicht erforderlich 200–500 € (bei StB-Unterstützung)
Handelsregisteranmeldungen Nicht erforderlich ca. 150 € pro Änderung
Summe Mehrkosten ca. 1.500–3.000 € jährlich

Hinzu kommt die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Seit der Reform durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister — nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft systematisch, ob GmbHs und UGs ihrer Offenlegungspflicht nachkommen. Wer die 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1 HGB versäumt, erhält zunächst eine Androhung, dann ein Ordnungsgeld. Dieses ist unabhängig von Verschulden und kann bei wiederholter Säumnis auf bis zu 25.000 Euro steigen. Lassen Sie den Jahresabschluss daher frühzeitig erstellen und offenlegen.

Trotz der Mehrkosten kann die GmbH für Freiberufler mit hohem Gewinn steuerlich attraktiv sein: Gewinne werden zunächst mit 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) belastet, erst bei Ausschüttung fällt Abgeltungsteuer an. Wer Gewinne thesauriert oder über Geschäftsführergehalt steuert, kann im Vergleich zum Spitzensteuersatz der Einkommensteuer (42 % bzw. 45 %) sparen. Diese Gestaltung sollte allerdings immer zusammen mit einem Steuerberater durchgerechnet werden — pauschale Aussagen sind hier nicht seriös.

„Die Entscheidung für eine GmbH sollte nie allein aus Imagegründen getroffen werden. Die Mehrkosten liegen jährlich schnell bei 2.000–4.000 Euro. Steuerlich lohnt sich die GmbH in der Regel ab einem Jahresgewinn von 60.000–80.000 Euro — aber nur, wenn der Gewinn nicht vollständig entnommen wird. Wir empfehlen eine individuelle Steuerbelastungsrechnung, bevor Sie die Rechtsform wechseln.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Steuerberater mit Festpreisen: Wie funktioniert das Modell?

Klassische Steuerberaterkanzleien rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab — mit Rahmengebühren, die je nach Schwierigkeit und Aufwand variieren. Das führt oft zu unklaren Kostenerwartungen und Überraschungen bei der Jahresrechnung. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen dagegen auf transparente Festpreise, die bereits bei Auftragserteilung feststehen.

Klassische Kanzlei

Abrechnung nach StBVV mit Rahmensatz (z. B. 2/10 bis 6/10). Endpreis erst nach Leistungserbringung bekannt. Oft werden Zusatzleistungen (Telefonate, Belegsuche) separat berechnet. Vorteil: Persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Nachteil: Geringe Kostentransparenz, oft Wartezeiten.

Digitale Steuerberater-Plattform

Festpreis-Pakete für EÜR, Jahresabschluss, laufende Buchhaltung. Alle Leistungen digital dokumentiert, Belege per Upload, Kommunikation über Portal oder E-Mail. Vorteil: Volle Kostentransparenz, schnelle Bearbeitung, ortsunabhängig. Nachteil: Kein persönliches Büro-Treffen vor Ort.

OnlineBilanz.de verbindet die Vorteile beider Welten: Die fachliche Erstellung und Haftung liegen bei zugelassenen Steuerberatern, die Koordination und Kommunikation erfolgt digital über Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, und das Team. Der Mandant erhält klare Festpreise — je nach Größenklasse und Leistungsumfang —, transparente Prozesse und eine zügige Bearbeitung ohne Wartezeiten. Gerade für Freiberufler, die bundesweit tätig sind oder ortsunabhängig arbeiten, ist dieses Modell ideal.

100 %

Festpreis-Transparenz

digital

Belegübermittlung & Kommunikation

StB-Team

Fachliche Haftung durch zugelassene Steuerberater

Für Freiberufler mit einfacher EÜR beginnen die Festpreise bei OnlineBilanz.de je nach Umsatz und Belegvolumen typischerweise bei 400–700 Euro jährlich — inklusive Steuererklärung und digitaler Kommunikation. Bei Freiberufler-GmbHs liegt der Festpreis für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Alle Preise werden vorab transparent kommuniziert, Nachberechnungen für „Mehraufwand“ entfallen.

„Das Festpreis-Modell schafft Vertrauen. Unsere Mandanten wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen — unabhängig davon, wie oft sie nachfragen oder wie viele Rückfragen wir klären müssen. Das ist gerade für Freiberufler wichtig, die ihre Liquidität genau planen müssen. Die Steuerberater-Qualität bleibt dabei voll erhalten — jeder Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste: So optimieren Freiberufler ihre Buchführungskosten

Mit der richtigen Vorbereitung und Organisation lassen sich die Kosten für Buchführung und Steuerberatung erheblich senken — ohne Abstriche bei der Qualität oder Rechtssicherheit. Die folgenden Maßnahmen helfen Freiberuflern, den Aufwand für den Steuerberater zu minimieren und gleichzeitig die eigene Kontrolle über die Finanzen zu behalten.

  • Belege digital erfassen: Nutzen Sie eine Belegerfassungs-App (z. B. in lexoffice, sevDesk, DATEV) und fotografieren Sie Belege direkt nach Erhalt. Das spart Zeit bei der Nachreichung und vermeidet Suchaufwand.
  • Konten automatisch synchronisieren: Moderne Buchhaltungssoftware importiert Banktransaktionen automatisch. Das reduziert manuelle Eingaben und Fehler — und spart Steuerberaterzeit.
  • Einnahmen und Ausgaben monatlich prüfen: Wer regelmäßig seine Buchhaltung durchsieht, erkennt Fehler früh. Nachträgliche Korrekturen beim Steuerberater kosten extra.
  • Privatentnahmen klar trennen: Nutzen Sie ein separates Geschäftskonto und vermeiden Sie private Transaktionen auf dem Firmenkonto. Das erleichtert die Zuordnung und spart Abstimmungsaufwand.
  • Steuervorauszahlungen und USt-Voranmeldungen termingerecht erledigen: Verspätete Abgaben führen zu Mahngebühren — diese übernimmt der Steuerberater nicht, sie belasten Ihr Budget direkt.
  • Festpreise vereinbaren: Fragen Sie nach Jahrespauschalen statt Einzelabrechnungen. Das schafft Planungssicherheit und motiviert effizientes Arbeiten.
  • Digitale Steuerberater nutzen: Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise, schnelle Bearbeitung und keine Wartezeiten — ideal für Freiberufler mit klaren Strukturen.
  • Frühzeitig beauftragen: Wer seinen Jahresabschluss oder die EÜR erst im Dezember in Auftrag gibt, zahlt oft Expressaufschläge. Planen Sie die Erstellung ab Herbst ein.

Zusätzlich lohnt es sich, einmal jährlich die eigene Kostenstruktur zu überprüfen: Sind alle gebuchten Software-Lizenzen noch nötig? Gibt es günstigere Alternativen für Belegerfassung oder Zahlungsabwicklung? Können bestimmte Aufgaben intern übernommen werden, die bisher der Steuerberater erledigt hat? Kleine Optimierungen summieren sich über die Jahre zu erheblichen Einsparungen.

Digitale Belegablage spart Zeit und Geld

Viele Steuerberater berechnen zusätzliche Gebühren für die Sortierung, Ablage und Archivierung von Papierbelegen. Wer seine Belege direkt digital ablegt (revisionssicher nach GoBD), spart diesen Aufwand — und kann bei Betriebsprüfungen Belege binnen Sekunden vorlegen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Freiberufler die Buchführung komplett selbst machen?

Ja, als Freiberufler können Sie die EÜR grundsätzlich selbst erstellen. Sie benötigen dafür keine Steuerberaterpflicht. Allerdings müssen Sie die steuerlichen Anforderungen nach § 4 Abs. 3 EStG erfüllen und sollten über fundierte Kenntnisse im Steuerrecht verfügen. Bei komplexeren Sachverhalten (z. B. Investitionsabzugsbeträge, Auslandsumsätze, Umsatzsteuer-Sonderregelungen) ist die Beauftragung eines Steuerberaters empfehlenswert, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Sind die Kosten für Buchführung und Steuerberater steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für Buchführung, Steuerberater und Buchhaltungssoftware sind als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich abzugsfähig nach § 4 Abs. 4 EStG. Sie mindern Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Auch Kosten für Fortbildungen im Bereich Rechnungswesen oder Steuerrecht sind absetzbar. Archivieren Sie alle Rechnungen und Verträge sorgfältig.

Muss ich als Freiberufler monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?

Das hängt von Ihrer Umsatzsteuerpflicht ab. In den ersten beiden Jahren nach Gründung sind Sie grundsätzlich zur monatlichen Abgabe verpflichtet (§ 18 Abs. 2 UStG). Danach kann die Abgabe quartalsweise erfolgen, wenn Ihre Vorjahres-Umsatzsteuer unter 7.500 Euro lag. Bei unter 1.000 Euro Vorjahres-Umsatzsteuer ist eine jährliche Abgabe möglich. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Freiberufler bei Buchführungsunterlagen?

Freiberufler müssen Buchführungsunterlagen, Belege, Rechnungen und die EÜR grundsätzlich 10 Jahre aufbewahren (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage erstellt wurde. Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren. Eine elektronische Archivierung ist zulässig, muss aber GoBD-konform erfolgen (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Was passiert, wenn ich als Freiberufler die Gewinngrenze von 60.000 Euro überschreite?

Überschreiten Sie als Freiberufler in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Gewinn von 60.000 Euro oder einen Jahresumsatz von 600.000 Euro, werden Sie nach § 141 AO buchführungspflichtig. Sie müssen dann zur doppelten Buchführung und Bilanzierung übergehen. Das Finanzamt fordert Sie in der Regel schriftlich zur Buchführung auf. Die Umstellung sollte zum Beginn des Wirtschaftsjahres erfolgen, in dem die Mitteilung zugeht. Planen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, da die Kosten deutlich steigen.

Lohnt sich eine Freiberufler-GmbH aus steuerlicher Sicht?

Eine Freiberufler-GmbH kann ab einem Gewinn von etwa 80.000–100.000 Euro steuerlich vorteilhaft sein, da der Körperschaftsteuersatz mit 15 % (plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) niedriger ist als der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer (42 % bzw. 45 %). Allerdings entstehen Mehrkosten für Buchführung (1.500–2.500 Euro), Jahresabschluss (1.500–3.000 Euro) und ggf. Offenlegung. Die Umwandlung sollte individuell mit einem Steuerberater geprüft werden, unter Berücksichtigung von Thesaurierung, Ausschüttungspolitik und langfristiger Vermögensplanung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 4 EStG (Gewinnermittlung), § 238 HGB (Buchführungspflicht), § 141 AO (Buchführungspflicht), § 18 UStG (Umsatzsteuer-Voranmeldung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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