Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz UG Checkliste

Bilanz UG Checkliste 2026: Alle Pflichten im Überblick

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt denselben Bilanzierungspflichten wie die GmbH – von der Aufstellung nach § 242 HGB über die Feststellung nach § 42a GmbHG bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese Checkliste zeigt Ihnen, welche Schritte Sie 2026 beachten müssen, welche Größenklasse für Ihre UG gilt und wie Sie häufige Fehler vermeiden. Andere Gesellschaftsformen wie die GbR haben abweichende Anforderungen – einen strukturierten Überblick bietet die Bilanz-Checkliste für die GbR.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 242 HGB zur Aufstellung einer Bilanz und GuV verpflichtet. Die konkreten Pflichten – darunter Anhang, Lagebericht und Offenlegungsumfang – richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Hält die UG Anteile an anderen Unternehmen, sind zudem die HGB-Pflichten beim Ausweisen von Beteiligungen zu beachten. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (kleine UG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große UG) festgestellt und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Warum ist die Bilanz für die UG (haftungsbeschränkt) Pflicht?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten. Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe der Gesellschaft oder der Höhe des Stammkapitals.

Für die UG gelten zusätzlich die Vorschriften des § 5a GmbHG, der spezielle Regelungen zur Rücklagenbildung enthält. Ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses ist in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital zusammen mit den Kapitalrücklagen den Betrag von 25.000 Euro erreicht. Diese Besonderheit muss in der Bilanz korrekt abgebildet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die UG unterliegt den Bilanzierungspflichten nach §§ 242 ff. HGB sowie den Ergänzungsvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB. Die Größenklasse bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Offenlegungspflichten.

Die Nichterstellung oder verspätete Aufstellung der Bilanz kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen: Von der Festsetzung von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (bis zu 25.000 Euro) bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG wegen Pflichtverletzung.

Welche Größenklasse hat Ihre UG und welche Pflichten ergeben sich daraus?

Die Größenklasse Ihrer UG bestimmt maßgeblich, welche Umfänge bei Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses einzuhalten sind. Die Einstufung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Die meisten UGs fallen in die Kategorie Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatzerlöse ≤ 900.000 €, Mitarbeiter ≤ 10) oder kleine Kapitalgesellschaft. Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten erhebliche Erleichterungen bei Gliederung und Anhangangaben.

Praktische Auswirkungen der Größenklasse

  • Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen und sind von der Prüfungspflicht befreit (§ 316 Abs. 1 HGB)
  • Kleinstkapitalgesellschaften können die Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB nutzen (stark verkürzte Gliederung)
  • Die Offenlegungspflicht besteht für alle Größenklassen, jedoch mit unterschiedlichem Umfang: Kleinstkapitalgesellschaften können auf die Offenlegung der GuV verzichten (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Die Feststellungsfrist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

„In der Praxis sind etwa 90 Prozent aller UGs als kleine oder Kleinstkapitalgesellschaften einzustufen. Für diese Mandanten bedeutet das: keine Prüfungspflicht, verkürzte Gliederung möglich, aber vollumfängliche Offenlegung bleibt bestehen. Viele Geschäftsführer unterschätzen jedoch die Offenlegungspflicht – hier drohen Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Bilanzpositionen sind für die UG besonders zu beachten?

Die Bilanz der UG folgt grundsätzlich dem Gliederungsschema des § 266 HGB. Dennoch gibt es UG-spezifische Besonderheiten, die in der Praxis häufig zu Fehlern führen. Insbesondere die Eigenkapitalseite erfordert besondere Aufmerksamkeit, da die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG zwingend auszuweisen ist.

Eigenkapital: Die kritischen Posten

  • Gezeichnetes Kapital: Mindestens 1 Euro, aber häufig zwischen 1.000 und 24.999 Euro. Der Betrag muss vollständig eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
  • Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG: 25 % des Jahresüberschusses (nach Verlustvortrag) sind zwingend einzustellen, bis zusammen mit dem Stammkapital 25.000 Euro erreicht sind.
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Ergebnis der Vorjahre, das nicht ausgeschüttet wurde. Verlustvortrag mindert die Rücklagenzuführung.
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahrs vor Ergebnisverwendung.

Achtung: Thesaurierungspflicht

Wird die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG nicht korrekt gebildet, liegt ein Verstoß gegen zwingendes Gesellschaftsrecht vor. Ausschüttungen, die gegen die Thesaurierungspflicht verstoßen, sind unzulässig und können zur Rückforderung führen (§ 30 GmbHG analog).

Häufige Stolperfallen auf der Aktivseite

  • Ausstehende Einlagen: Bei UG mit geringem Stammkapital selten, aber wenn vorhanden, sind sie auf der Aktivseite unter Posten A.I auszuweisen und vom gezeichneten Kapital abzusetzen.
  • Anlagevermögen: Auch bei kleinen UGs können Geschäfts- oder Firmenwerte, Software oder Betriebs- und Geschäftsausstattung aktivierungspflichtig sein.
  • Forderungen gegen Gesellschafter: Sind gesondert auszuweisen (§ 268 Abs. 7 HGB) und können bei nicht marktüblichen Konditionen zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen.
  • Kassenbestand und Bankguthaben: Häufig wird die tatsächliche Kassensituation zum Bilanzstichtag nicht korrekt abgegrenzt.

Für Geschäftsführer, die sich bei der korrekten Bilanzierung unsicher sind, bietet es sich an, frühzeitig einen Steuerberater einzubinden. Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen – digital koordiniert und ohne lange Wartezeiten.

Wie erstellen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung für die UG?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz der zweite Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Sie zeigt die Ertragslage der UG im abgelaufenen Geschäftsjahr. Nach § 275 HGB stehen zwei Gliederungsformen zur Wahl: das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV). In der Praxis wählen die meisten UGs das Gesamtkostenverfahren, da es mit der laufenden Buchhaltung einfacher abzustimmen ist.

Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
  11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  15. Außerordentliche Erträge (entfallen nach BilRUG, nur noch im Anhang)
  16. Außerordentliche Aufwendungen (entfallen nach BilRUG)
  17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  18. Sonstige Steuern
  19. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB dürfen eine verkürzte GuV aufstellen und haben bei Offenlegung die Möglichkeit, auf die Veröffentlichung der GuV zu verzichten (§ 326 Abs. 1 Satz 2 HGB). Dennoch muss die GuV intern vollständig erstellt und mit der Bilanz abgestimmt werden.

Abgrenzungspflichten beachten

Sämtliche Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abzugrenzen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag sorgfältig zu bewerten, um das tatsächliche Periodenergebnis abzubilden.

„Die GuV wird oft unterschätzt – dabei ist sie für Banken und Gesellschafter die wichtigste Kennzahl. Erfahrungsgemäß scheitern viele Jahresabschlüsse daran, dass Abgrenzungen fehlen oder Einnahmen und Ausgaben nicht periodengerecht erfasst wurden. Eine saubere laufende Buchhaltung ist die beste Voraussetzung für eine korrekte GuV.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Anhang und Lagebericht: Was muss die UG erstellen?

Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften. Er ergänzt und erläutert die Angaben in Bilanz und GuV. Für kleine Kapitalgesellschaften gelten Erleichterungen nach § 288 HGB, für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Pflichtangaben im Anhang (Kleinstkapitalgesellschaften)

  • Angaben zur Firma, Sitz und Registergericht der Gesellschaft
  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB), z. B. Bürgschaften
  • Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
  • Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Mietverträge)

Kleine Kapitalgesellschaften, die nicht zugleich Kleinstkapitalgesellschaften sind, müssen zusätzlich Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Organmitglieder, zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers (falls freiwillig geprüft) sowie zu Beteiligungen machen.

Lagebericht: Nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB sind nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). In der Praxis bedeutet das: Die allermeisten UGs müssen keinen Lagebericht erstellen.

Offenlegung des Anhangs ist Pflicht

Auch wenn Erleichterungen greifen: Der Anhang muss erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Wer den Anhang nicht oder unvollständig einreicht, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Wie wird der Jahresabschluss der UG festgestellt?

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG müssen die Gesellschafter kleiner GmbHs (und damit auch der UG) den Jahresabschluss innerhalb der ersten elf Monate des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr feststellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Feststellung spätestens bis zum 30.11.2026 vorzunehmen.

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt eine kürzere Frist von acht Monaten (§ 42a Abs. 1 GmbHG). In der Praxis bedeutet das: Bilanzstichtag 31.12.2025 → Feststellung bis spätestens 31.08.2026.

Ablauf der Feststellung

  1. Aufstellung durch die Geschäftsführung: Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss zu erstellen und zu unterzeichnen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).
  2. Einberufung der Gesellschafterversammlung: Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a Abs. 2 GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG).
  3. Protokollierung des Beschlusses: Der Feststellungsbeschluss muss protokolliert werden. Bei notarieller Beurkundungspflicht (z. B. Satzungsänderungen) ist ein Notar hinzuzuziehen.
  4. Ergebnisverwendung: Die Gesellschafter beschließen über die Verwendung des Ergebnisses (Ausschüttung, Vortrag, Rücklagenbildung).

Geschäftsführung

Erstellt den Jahresabschluss und legt diesen den Gesellschaftern vor. Unterschreibt die Bilanz und GuV.

Gesellschafter

Stellen den Jahresabschluss per Beschluss fest und entscheiden über die Ergebnisverwendung gemäß § 46 Nr. 1 GmbHG.

Wird die Feststellungsfrist versäumt, drohen Ordnungsgelder und im schlimmsten Fall persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Wer sicherstellen möchte, dass alle Fristen eingehalten werden und der Jahresabschluss rechtssicher erstellt wird, kann auf digitale Steuerberater-Leistungen zurückgreifen – etwa über OnlineBilanz.de, wo Mandanten ihren Festpreis-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erhalten.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von ihrer Größe – verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger fungiert seitdem nur noch als Bekanntmachungsplattform, nicht mehr als Einreichstelle.

Fristen und Umfang der Offenlegung

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Diese Frist ist unabhängig von der Feststellungsfrist und läuft parallel.

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (verkürzt möglich), Anhang; GuV freiwillig
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 Satz 2 HGB auf die Offenlegung der GuV verzichten – eine Erleichterung, die viele UGs in Anspruch nehmen, um sensible Ertragsdaten nicht zu veröffentlichen.

Technischer Ablauf der elektronischen Einreichung

  • Registrierung im Unternehmensregister und Authentifizierung (z. B. ELSTER-Zertifikat oder De-Mail)
  • Upload der Dokumente im vorgeschriebenen XBRL-Format (strukturierte Bilanz) oder als PDF (unstrukturiert)
  • Prüfung durch das Unternehmensregister (formale Vollständigkeitskontrolle)
  • Veröffentlichung und Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger

Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis

Wer die Offenlegungsfrist versäumt, wird durch das Bundesamt für Justiz automatisch ermittelt. Es folgt zunächst eine Androhung, dann die Festsetzung eines Ordnungsgelds nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Frist bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bestehen – die Offenlegung muss nachgeholt werden.

„Viele Mandanten unterschätzen die technischen Hürden der elektronischen Offenlegung. Die XBRL-Taxonomie, Authentifizierung und Formatvorgaben führen häufig zu Verzögerungen. Unsere Steuerberater übernehmen deshalb die komplette Offenlegung – von der Erstellung bis zur fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste: Diese Schritte müssen Sie für den Jahresabschluss der UG durchlaufen

Der Jahresabschluss einer UG erfordert strukturiertes Vorgehen und die Einhaltung mehrerer Fristen. Wie bei allen Pflichten eines Gewerbetreibenden ist auch hier Sorgfalt geboten. Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen systematischen Überblick über alle notwendigen Schritte – von der Buchführung bis zur Offenlegung.

Phase 1: Vorbereitung und laufende Buchführung (ganzjährig)

  • Laufende Buchhaltung ordnungsgemäß führen (§ 238 HGB: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet)
  • Belege systematisch sammeln und digital oder physisch archivieren (10 Jahre Aufbewahrungsfrist nach § 257 HGB)
  • Vorsteueranmeldungen fristgerecht abgeben
  • Offene Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten) regelmäßig abstimmen
  • Bankkonten monatlich abgleichen

Phase 2: Jahresabschlusserstellung (ab Bilanzstichtag)

  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen (§ 240 HGB): Kasse, Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten, Vorräte
  • Abgrenzungen vornehmen: Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen (z. B. für ausstehende Rechnungen, Urlaubsansprüche, Steuerberatungskosten)
  • Anlagenspiegel erstellen: Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen
  • Bilanz nach § 266 HGB aufstellen (verkürzte Gliederung für kleine Kapitalgesellschaften nutzen)
  • GuV nach § 275 HGB erstellen (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang verfassen (Mindestangaben gemäß § 284 bzw. § 288 HGB)
  • Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG korrekt berechnen und ausweisen
  • Jahresabschluss durch Geschäftsführung unterzeichnen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Phase 3: Feststellung (innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag)

  • Gesellschafterversammlung einberufen (formgerecht nach Satzung oder § 51 GmbHG)
  • Jahresabschluss den Gesellschaftern vorlegen
  • Feststellungsbeschluss herbeiführen (§ 42a Abs. 2 GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss fassen (Ausschüttung, Rücklagenbildung, Vortrag)
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung erstellen

Phase 4: Offenlegung (innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag)

  • Unterlagen im geforderten Format vorbereiten (XBRL oder PDF)
  • Registrierung und Authentifizierung im Unternehmensregister durchführen
  • Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 HGB)
  • Offenlegungsbestätigung aufbewahren
  • Bei Nutzung eines Steuerberaters: Vollständige Koordination und fristgerechte Einreichung sicherstellen

Digitale Unterstützung nutzen

Der gesamte Prozess lässt sich durch professionelle Unterstützung erheblich vereinfachen. OnlineBilanz.de bietet Geschäftsführern von UGs die komplette Jahresabschlusserstellung durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche häufigen Fehler sollten Sie bei der UG-Bilanz vermeiden?

In der Praxis treten bei UG-Jahresabschlüssen immer wieder dieselben Fehlerquellen auf. Viele dieser Fehler führen zu Rückfragen durch das Finanzamt, zu fehlerhaften Steuerbescheiden oder sogar zu Ordnungsgeldern wegen unvollständiger Offenlegung. Die folgenden typischen Stolperfallen sollten Sie kennen und vermeiden.

Fehlerquelle 1: Gesetzliche Rücklage nicht oder falsch berechnet

Die Pflicht zur Bildung der gesetzlichen Rücklage nach § 5a GmbHG wird häufig übersehen oder falsch angewendet. Viele Geschäftsführer bilden die Rücklage nicht aus dem Jahresüberschuss, sondern aus dem Bilanzgewinn – das ist falsch. Die Rücklage ist vor der Ergebnisverwendung zu bilden, und zwar in Höhe von 25 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses.

Fehlerquelle 2: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) übersehen

Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich Gehälter zahlen, die nicht fremdüblich sind, oder die der UG Darlehen ohne marktübliche Verzinsung gewähren, lösen verdeckte Gewinnausschüttungen aus. Diese werden vom Finanzamt steuerlich korrigiert und führen zu Nachzahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer).

Fehlerquelle 3: Abgrenzungen fehlen

  • Rückstellungen: Für am Bilanzstichtag wirtschaftlich verursachte, aber noch nicht bezahlte Aufwendungen (z. B. Steuerberatung, Jahresabschlusskosten, Urlaubsansprüche, Prozessrisiken) müssen Rückstellungen gebildet werden (§ 249 HGB).
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Vorauszahlungen für das Folgejahr (z. B. Versicherungen, Miete) sind aktiv abzugrenzen; Vorauszahlungen von Kunden passiv.
  • Sonstige Verbindlichkeiten: Eingangsrechnungen, die bis zum Bilanzstichtag geliefert wurden, aber erst im Folgejahr eingehen, sind zu schätzen und zu passivieren.

Fehlerquelle 4: Fristversäumnisse

Viele UGs verpassen die Feststellungsfrist (11 Monate) oder die Offenlegungsfrist (12 Monate). Beide Fristen laufen unabhängig voneinander. Ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ist die Folge – und die Offenlegungspflicht bleibt auch nach Zahlung bestehen.

~40 %

der UGs verpassen mind. eine Frist

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

25 %

Rücklagenzuführung gem. § 5a GmbHG

„Aus der täglichen Koordination mit Mandanten sehen wir: Die meisten Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unwissenheit oder Zeitmangel. Eine frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters – idealerweise schon während des laufenden Geschäftsjahrs – verhindert die meisten dieser Probleme.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann die UG (haftungsbeschränkt) auf eine Bilanz verzichten?

Nein. Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 242 HGB der Bilanzierungspflicht. Ein Verzicht ist unabhängig von Größe oder Umsatz ausgeschlossen. Auch wenn keine Geschäftstätigkeit stattfindet, muss ein Jahresabschluss erstellt werden.

Was passiert, wenn die UG die Feststellungsfrist verpasst?

Bei Versäumnis der Feststellungsfrist (11 oder 8 Monate nach § 42a GmbHG) drohen zunächst interne Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Zudem kann das Registergericht nach § 335 HGB Ordnungsgeld verhängen, wenn die Offenlegungsfrist ebenfalls verstreicht. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Muss eine 1-Personen-UG einen Gesellschafterbeschluss zur Feststellung fassen?

Ja. Auch bei nur einem Gesellschafter ist der Jahresabschluss durch förmlichen Gesellschafterbeschluss festzustellen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Der Alleingesellschafter protokolliert diesen Beschluss und nimmt ihn zu den Unterlagen. Eine formlose Kenntnisnahme reicht nicht aus.

Wann muss die UG die gesetzliche Rücklage auflösen und in Stammkapital umwandeln?

Die UG kann nach § 5a Abs. 5 GmbHG durch Satzungsänderung in eine reguläre GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Eine Pflicht zur Umwandlung besteht nicht. Die gesetzliche Rücklage kann dann in Stammkapital umgewandelt werden. Solange die UG unter 25.000 Euro bleibt, ist die Thesaurierung nach § 5a Abs. 3 GmbHG fortzusetzen.

Welche Unterlagen muss die UG bei der Offenlegung einreichen?

Kleine UG: Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), Anhang (falls erstellt). Mittelgroße/große UG: Vollständiger Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), Lagebericht, Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht) und Gesellschafterbeschluss. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister.

Kann die UG den Jahresabschluss selbst erstellen oder braucht sie einen Steuerberater?

Eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. In der Praxis empfiehlt sich die fachliche Begleitung jedoch dringend, da Fehler bei Bilanzierung, Rücklagenthesaurierung oder Offenlegung zu Haftung, Ordnungsgeld oder steuerlichen Nachteilen führen können. Wer digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen nutzen möchte, findet auf OnlineBilanz.de passende Angebote.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellung), § 5a GmbHG (UG-Sonderregelungen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz