Bilanz Physiotherapie 2026: Pflichten & Fristen
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Physiotherapie-Praxen müssen je nach Rechtsform und Umsatz eine Bilanz erstellen und offenlegen. Dieser Artikel erklärt, wann für Physiotherapie-Praxen eine Bilanzierungspflicht besteht, welche Besonderheiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu beachten sind und welche Fristen für Feststellung und Offenlegung gelten. Insbesondere Einzelunternehmer sollten die aktuellen Fristen zur E-Bilanz im Blick behalten. Stand 2026.
Kurzantwort
Physiotherapie-Praxen sind als GmbH oder UG grundsätzlich bilanzierungspflichtig nach § 242 HGB. Einzelunternehmen und GbR müssen nur bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 141 AO (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €) bilanzieren. Physiotherapie-GmbHs müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen, sofern sie nicht unter die Kleinstkapitalgesellschaftenprivilegierung fallen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann besteht Bilanzierungspflicht für eine Physiotherapie-Praxis?
- Welche Besonderheiten hat der Jahresabschluss in der Physiotherapie?
- Welche Größenklasse gilt für Physiotherapie-GmbHs und welche Offenlegungspflichten bestehen?
- Welche Bilanzpositionen sind für Physiotherapie-Praxen typisch?
- Wie ist die Gewinn- und Verlustrechnung einer Physiotherapie-GmbH aufgebaut?
- Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?
- Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzierung vermieden werden?
- Warum sollte der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt werden?
Wann besteht Bilanzierungspflicht für eine Physiotherapie-Praxis?
Physiotherapie-Praxen unterliegen je nach Rechtsform und Größe unterschiedlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten. Während Einzelpraxen und Personengesellschaften (z. B. GbR) häufig von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG Gebrauch machen können, sind Physiotherapie-Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH nach § 242 HGB grundsätzlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig – unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
Buchführungspflicht nach Handelsgesetzbuch
Gemäß § 13 Abs. 3 GmbHG i. V. m. § 238 HGB hat jede GmbH Bücher zu führen und jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Das gilt auch dann, wenn die Physiotherapie-Praxis als gemeinnützig anerkannt ist oder ausschließlich Kassenzulassungen hält. Die Buchführung in der Physiotherapie muss die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfüllen und eine vollständige, chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sicherstellen.
Derivate Buchführungspflicht nach Steuerrecht
Auch ohne handelsrechtliche Pflicht kann eine Physiotherapie-Praxis nach § 141 AO buchführungspflichtig werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren entweder der Umsatz 800.000 Euro oder der Gewinn 80.000 Euro übersteigt. In der Praxis trifft dies insbesondere auf größere Praxisgemeinschaften oder MVZ-ähnliche Strukturen zu, die als GmbH organisiert sind.
Hinweis
Praxis-Tipp: Wer als Physiotherapie-GmbH erstmals bilanzierungspflichtig wird, sollte frühzeitig mit einem Steuerberater die Eröffnungsbilanz abstimmen und die Umstellung von EÜR auf doppelte Buchführung koordinieren. OnlineBilanz bietet hierfür digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.
Welche Besonderheiten hat der Jahresabschluss in der Physiotherapie?
Der Jahresabschluss einer Physiotherapie-GmbH unterscheidet sich in einigen Punkten von industriellen oder Handelsunternehmen. Wesentliche Besonderheiten betreffen die Forderungsbewertung gegenüber Krankenkassen, die Abgrenzung von Privatleistungen, die Erfassung von Heilmittelverordnungen sowie die korrekte Abbildung von Personalkosten und Sozialversicherung.
Forderungen aus Heilmittelerbringung
Physiotherapie-Praxen rechnen in der Regel quartalsmäßig mit gesetzlichen Krankenkassen über Abrechnungsstellen ab. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 können daher erhebliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen, deren Zahlungseingang erst im Folgejahr erfolgt. Diese Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Nennwert anzusetzen und ggf. durch Einzelwertberichtigungen (z. B. bei Retaxationen oder strittigen Abrechnungen) zu korrigieren.
Rückstellungen für Retaxationen und Prüfungen
Erfahrungsgemäß kommt es zu Rückforderungen seitens der Krankenkassen oder Prüfinstanzen (z. B. bei fehlerhafter Dokumentation, fehlenden Unterschriften oder unzulässigen Heilmittelkombinationen). Nach § 249 Abs. 1 HGB sind für solche ungewissen Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden, deren Höhe auf Basis der historischen Quote oder konkreter Prüfmitteilungen geschätzt wird.
| Position | Besonderheit Physiotherapie | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Forderungen | Quartalsmäßige Abrechnung, lange Zahlungsziele | § 253 Abs. 1 HGB |
| Rückstellungen | Retaxationen, MDK-Prüfungen, Nachforderungen | § 249 Abs. 1 HGB |
| Umsatzabgrenzung | Leistungserbringung ≠ Abrechnungszeitpunkt | § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB |
| Anlagevermögen | Therapiegeräte, Software, Praxisausstattung | § 247 Abs. 2 HGB |
„In der Physiotherapie sehen wir häufig, dass Umsatzerlöse und Zahlungseingänge zeitlich stark auseinanderfallen. Eine saubere periodengerechte Abgrenzung und realistische Bewertung von Forderungen sind deshalb entscheidend für einen aussagekräftigen Jahresabschluss.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Größenklasse gilt für Physiotherapie-GmbHs und welche Offenlegungspflichten bestehen?
Die handelsrechtliche Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt, welche Bestandteile des Jahresabschlusses offenzulegen sind und wie detailliert diese ausfallen müssen. Für Physiotherapie-GmbHs ist die Einordnung besonders relevant, da die meisten Praxen die Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine Kapitalgesellschaften erfüllen und somit von Erleichterungen profitieren können.
Schwellenwerte für Größenklassen (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter | |
|---|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 | Zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen |
| Kleine Kapitalgesellschaft | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 | |
| Große Kapitalgesellschaft | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Nach § 267 Abs. 1 und § 267a HGB ist eine GmbH dann als klein bzw. kleinst einzustufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien nicht überschritten werden. Für die meisten Physiotherapie-Praxen mit Umsätzen unter 900.000 Euro und bis zu 10 Mitarbeitern kommt die Kleinstkapitalgesellschafts-Regelung nach § 267a HGB zur Anwendung.
Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister
Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Der Bundesanzeiger ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr die zuständige Stelle. Kleine Kapitalgesellschaften müssen Bilanz, Anhang und ggf. Lagebericht einreichen; Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Achtung
Achtung Fristen: Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens am 31.12.2026 erfolgen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Beträgen zwischen 500 und 25.000 Euro.
Welche Bilanzpositionen sind für Physiotherapie-Praxen typisch?
Der Jahresabschluss einer Physiotherapie-GmbH weist einige branchentypische Positionen auf, die sich aus dem Geschäftsmodell – Dienstleistung am Patienten, quartalsweise Kassenabrechnung, hoher Personalkostenanteil – ergeben. Nachfolgend werden die wichtigsten Aktiv- und Passivpositionen erläutert.
Aktivseite: Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Im Anlagevermögen finden sich typischerweise Therapiegeräte (z. B. Elektrotherapie, Ultraschall, Trainingsgeräte), Praxisausstattung, EDV-Hardware und Software (z. B. Praxisverwaltungssoftware, Abrechnungssoftware). Diese sind nach § 253 Abs. 3 HGB über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Im Umlaufvermögen dominieren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Krankenkassen sowie ggf. Vorräte an Verbrauchsmaterialien (z. B. Tapes, Desinfektionsmittel). Liquide Mittel (Bankguthaben, Kasse) sind zum Stichtag mit dem Nennwert anzusetzen.
Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Das Eigenkapital einer Physiotherapie-GmbH besteht aus Stammkapital (mindestens 25.000 Euro nach § 5 Abs. 1 GmbHG), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Unter den Rückstellungen sind neben Pensionsrückstellungen (falls vorhanden) insbesondere Rückstellungen für ausstehende Urlaubsansprüche, Überstunden, Jahresabschlusskosten sowie für drohende Retaxationen zu bilden. Die Verbindlichkeiten umfassen häufig Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Sozialversicherungsverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Steuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer).
Aktivseite
- Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen)
- Sachanlagen (Geräte, Mobiliar, PKW)
- Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen an MVZ)
Passivseite
- Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
- Rückstellungen (Personal, Retaxationen, Abschlusskosten)
- Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung)
Hinweis
Hinweis zur Umsatzsteuer: Heilbehandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Privatleistungen und Präventionsangebote können hingegen umsatzsteuerpflichtig sein – dies ist in der Bilanzierung und GuV zu beachten.
Wie ist die Gewinn- und Verlustrechnung einer Physiotherapie-GmbH aufgebaut?
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einer Physiotherapie-GmbH folgt den Vorgaben des § 275 HGB. In der Praxis wird meist das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die GuV zeigt die Ertragslage und ermöglicht den Vergleich mit Vorjahren oder Branchenkennzahlen.
Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erlöse aus der Erbringung physiotherapeutischer Leistungen – sowohl aus Kassenabrechnung als auch aus Privatleistungen. Zusätzlich können sonstige betriebliche Erträge anfallen, z. B. aus der Vermietung von Praxisräumen an Kollegen, aus Zuschüssen (z. B. Corona-Soforthilfen in Vorjahren) oder aus der Auflösung von Rückstellungen.
Personalaufwand und Sozialabgaben
Der mit Abstand größte Kostenblock ist der Personalaufwand nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB. Dieser gliedert sich in Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. In Physiotherapie-Praxen liegt die Personalkostenquote häufig zwischen 60 und 70 Prozent der Umsatzerlöse. Hinzu kommen Aufwendungen für Fortbildungen, Arbeitskleidung und ggf. vermögenswirksame Leistungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen Miete, Energiekosten, Versicherungen, Praxisbedarf, Marketing, Steuerberatungskosten, Rechtsberatung, Beiträge (z. B. IHK, Berufsverbände) sowie Aufwendungen für Fuhrpark und IT. Auch Retaxationen und Rückforderungen von Krankenkassen werden hier erfasst, sofern keine Rückstellung gebildet wurde.
-
Umsatzerlöse vollständig erfasst (Kasse und Privat)?
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Personalaufwand inkl. Sozialabgaben korrekt gebucht?
-
Abschreibungen auf Therapiegeräte und Ausstattung berücksichtigt?
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Zinsaufwendungen für Darlehen erfasst?
-
Steuern vom Einkommen und Ertrag (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) abgegrenzt?
„Eine saubere GuV ist die Grundlage für betriebswirtschaftliche Steuerung. Wir empfehlen Physiotherapie-GmbHs, monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung zu erstellen und Kennzahlen wie Personalkostenquote, Rohertrag und EBITDA zu überwachen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?
Für Physiotherapie-GmbHs gelten die allgemeinen Fristen des GmbH-Gesetzes und des Handelsgesetzbuchs. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend, da Verstöße zu Ordnungsgeldverfahren und persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer führen können.
Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben kleine Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag festzustellen (für den Stichtag 31.12.2025 also bis spätestens 30.11.2026). Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften beträgt die Frist lediglich 8 Monate. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung, der zu protokollieren ist.
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Der festgestellte Jahresabschluss ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 Abs. 1 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.
11 Monate
Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)
12 Monate
Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
500–25.000 €
Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)
Achtung
Ordnungsgeldverfahren: Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung und leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgelds richtet sich nach der Dauer der Verzögerung und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Einhaltung der Offenlegungspflicht.
Wer die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses rechtssicher und fristgerecht abwickeln möchte, kann auf digitale Steuerberater-Leistungen zurückgreifen. OnlineBilanz koordiniert die gesamte Abschlusskette – von der Belegprüfung über die Erstellung durch zugelassene Steuerberater bis hin zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.
Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzierung vermieden werden?
In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die den Jahresabschluss einer Physiotherapie-GmbH belasten oder sogar zu Beanstandungen durch das Finanzamt führen können. Nachfolgend die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden.
Fehlerhafte Umsatzabgrenzung
Ein klassischer Fehler ist die fehlende periodengerechte Abgrenzung von Umsatzerlösen. Physiotherapie-Leistungen werden oft im Dezember erbracht, aber erst im Januar oder Februar des Folgejahres abgerechnet. Nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) ist der Umsatz bereits im Jahr der Leistungserbringung zu erfassen – unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Dies erfordert eine saubere Erfassung aller erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen zum Bilanzstichtag.
Unzureichende Rückstellungsbildung
Viele Praxen bilden keine oder zu geringe Rückstellungen für drohende Retaxationen, ausstehende Urlaubsansprüche oder Jahresabschlusskosten. Dies führt zu einer Überbewertung des Jahresergebnisses. Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zwingend zu bilden. Eine realistische Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten ist hier entscheidend.
Falsche Zuordnung Anlage- vs. Umlaufvermögen
Therapiegeräte, die dauerhaft im Betrieb genutzt werden, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen und über die Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 247 Abs. 2 HGB). Verbrauchsmaterialien (z. B. Tapes, Desinfektionsmittel) gehören hingegen ins Umlaufvermögen oder werden direkt als Aufwand erfasst. Eine falsche Zuordnung kann zu erheblichen Bilanzverzerrungen führen.
Umsatzabgrenzung
- Leistung erbracht ≠ Rechnung gestellt
- Periodengerechte Erfassung nach § 252 HGB
- Sonstige Forderungen aktivieren
Rückstellungen
- Retaxationen realistisch schätzen
- Urlaubsansprüche vollständig erfassen
- Abschlusskosten berücksichtigen
Anlagenbuchführung
- Therapiegeräte korrekt aktivieren
- AfA-Tabelle beachten
- GWG-Grenze 1.000 € (§ 6 Abs. 2 EStG)
„Viele Fehler entstehen durch fehlende Abstimmung zwischen Geschäftsführer, Buchhaltung und Steuerberater. Wer den Jahresabschluss frühzeitig plant und alle Unterlagen vollständig einreicht, vermeidet Zeitdruck und reduziert das Fehlerrisiko erheblich.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Warum sollte der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt werden?
Die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB erfordert fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Steuerrecht und Handelsrecht. Für Geschäftsführer von Physiotherapie-GmbHs, die sich auf die operative Führung der Praxis konzentrieren möchten, ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht nur eine Entlastung, sondern auch eine Absicherung gegen rechtliche und steuerliche Risiken.
Rechtssicherheit und Haftungsschutz
Ein durch einen Steuerberater erstellter und unterzeichneter Jahresabschluss genießt Vertrauensschutz und reduziert das Haftungsrisiko des Geschäftsführers. Der Steuerberater haftet nach § 67 StBerG für die ordnungsgemäße Erstellung und prüft den Abschluss auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Einhaltung der GoB. Zudem übernimmt er die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister und stellt sicher, dass alle handels- und steuerrechtlichen Pflichten erfüllt sind.
Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
Ein erfahrener Steuerberater erkennt Optimierungspotenziale – z. B. bei der Abschreibung von Investitionen, der Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG oder der steuerlichen Behandlung von Fortbildungskosten. Auch die Wahl zwischen Gewinnausschüttung und Gewinnthesaurierung lässt sich steuerlich optimieren. Diese Beratungsleistung zahlt sich langfristig aus und sichert die Liquidität der Praxis.
Hinweis
OnlineBilanz-Service: Wer einen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater benötigt, ohne lange Wartezeiten und zu transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de eine digitale Steuerberater-Plattform. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess, unser Steuerberater-Team erstellt und unterzeichnet den Abschluss – rechtsverbindlich und fristgerecht.
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Jahresabschluss durch zugelassenen Steuerberater erstellen lassen
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Fristen für Feststellung und Offenlegung im Blick behalten
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Rückstellungen realistisch schätzen und dokumentieren
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Umsatzabgrenzung periodengerecht vornehmen
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Anlagenbuchführung und AfA prüfen
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Offenlegung beim Unternehmensregister koordinieren
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Physiotherapie-Praxis von der Kleinunternehmerregelung profitieren?
Ja, grundsätzlich können Physiotherapie-Praxen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Allerdings sind Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG ohnehin umsatzsteuerfrei, sodass die Kleinunternehmerregelung in der Physiotherapie meist keine praktische Bedeutung hat. Relevant wird sie nur bei steuerpflichtigen Nebenleistungen wie Verkauf von Gesundheitsprodukten.
Wie werden Kassenzulassungen in der Bilanz einer Physiotherapie-Praxis behandelt?
Kassenzulassungen sind immaterielle Vermögensgegenstände, die nur dann aktiviert werden dürfen, wenn sie entgeltlich erworben wurden (§ 248 Abs. 2 HGB). Eine selbst erarbeitete Kassenzulassung darf nicht in der Bilanz angesetzt werden. Beim Kauf einer Praxis mit bestehender Zulassung ist die Zulassung Teil des Kaufpreises und wird als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Müssen Physiotherapie-Praxen Rückstellungen für Urlaubsansprüche bilden?
Ja, nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dazu gehören auch noch nicht genommene Urlaubsansprüche der Mitarbeiter zum Bilanzstichtag. Die Rückstellung wird mit den Lohn- und Gehaltskosten bewertet, die bei Inanspruchnahme des Urlaubs anfallen würden, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Dies ist gerade in personalintensiven Physiotherapie-Praxen ein wesentlicher Bilanzposten.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchungsbelege einer Physiotherapie-Praxis?
Nach § 147 Abs. 3 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege zehn Jahre. Für sonstige Unterlagen wie Geschäftsbriefe gilt eine Frist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Physiotherapie-Praxen müssen zusätzlich berufsrechtliche Dokumentationspflichten beachten, die teils längere Fristen vorsehen.
Sind Physiotherapie-Praxen gewerbesteuerpflichtig?
Nein, freiberufliche Physiotherapeuten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch für Gemeinschaftspraxen in Form einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft. Bei einer Physiotherapie-GmbH liegt jedoch formal ein Gewerbebetrieb vor (§ 2 Abs. 2 GewStG), sodass Gewerbesteuer anfällt. Allerdings greift bei freiberuflicher Tätigkeit in der GmbH-Form oft eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG, wenn die Tätigkeit ausschließlich heilberuflich ist.
Wie wirkt sich die Praxisausstattung auf die Abschreibung aus?
Behandlungsliegen, Trainingsgeräte, Ultraschallgeräte und sonstige Praxisausstattung werden nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen: Für medizinische Geräte meist 5-8 Jahre, für Möbel 10-13 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € (netto) können nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben werden. Bei größeren Investitionen lohnt sich die genaue Planung mit einem Steuerberater.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


