Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz GmbH & Co. KG

Bilanz GmbH & Co. KG 2026: Pflichten & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG vereint die Struktur einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft – und unterliegt damit besonderen Vorschriften bei Bilanzierung, Feststellung und Offenlegung. Dieser Leitfaden erklärt alle handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten, die für die Bilanz einer GmbH & Co. KG im Jahr 2026 gelten – von der Aufstellung über die Prüfung bis zur Veröffentlichung im Unternehmensregister. Betreibt die GmbH & Co. KG ein Handwerksunternehmen, gelten ergänzend die Bilanzierungspflichten für GmbHs im Handwerk, die gesonderte Bewertungsregeln und branchenspezifische Besonderheiten umfassen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH ist. Sie unterliegt als Kapitalgesellschaft & Co. den Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des HGB (§§ 264a ff. HGB). Die Bilanz muss das Eigenkapital nach Gesellschafterkonten aufgliedern, der Jahresabschluss wird von den Gesellschaftern festgestellt (Frist: 11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG analog) und bei prüfungspflichtigen Gesellschaften geprüft. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (Frist: 12 Monate nach § 325 HGB). Ähnliche Offenlegungspflichten für Personengesellschaften gelten auch für die OHG, die als Kapitalgesellschaft & Co. ebenfalls in den Anwendungsbereich der §§ 264a ff. HGB fallen kann.

Was ist eine GmbH & Co. KG und welche Besonderheiten gelten bilanziell?

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der anstelle einer natürlichen Person eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. Diese Rechtsform verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft. Bilanziell führt diese Konstruktion zu komplexen Fragestellungen, da sowohl die GmbH & Co. KG selbst als auch die Komplementär-GmbH jeweils eigenständige Bilanzierungspflichten haben können.

Nach § 264a HGB gelten für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches (also die Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften) entsprechend. Dies bedeutet: Eine GmbH & Co. KG unterliegt grundsätzlich denselben Rechnungslegungsvorschriften wie eine GmbH — einschließlich Jahresabschlusserstellung, Prüfungspflicht (bei Überschreiten der Schwellenwerte), Offenlegung und gegebenenfalls Lagebericht.

Praxis-Hinweis

Die Komplementär-GmbH erstellt regelmäßig einen eigenen Jahresabschluss, auch wenn sie selbst keine operative Tätigkeit ausübt. Dieser Abschluss ist meist von untergeordneter Bedeutung, muss aber ebenfalls fristgerecht festgestellt und offengelegt werden.

Größenabhängige Bilanzierungspflichten nach § 267 HGB

Die Einordnung der GmbH & Co. KG in eine Größenklasse erfolgt nach § 267 HGB (Stand 2026) anhand der Schwellenwerte für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Kleine GmbH & Co. KGs (zwei von drei Merkmalen unterschritten: Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Mitarbeiter) dürfen einen verkürzten Abschluss erstellen und sind von der Prüfungspflicht befreit. Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen erweiterten Publizitäts- und Prüfungspflichten.

Aufstellungspflicht: Welche Bestandteile muss die Bilanz einer GmbH & Co. KG enthalten?

Gemäß § 264a i.V.m. § 242 HGB hat die GmbH & Co. KG zu jedem Bilanzstichtag einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die speziellen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB sind zwingend einzuhalten. Die Bilanz muss die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft klar und übersichtlich darstellen.

Bilanz gemäß § 266 HGB

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern (§ 274 HGB)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Passivseite

  • A. Eigenkapital (Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • B. Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten (gegliedert nach Fristigkeit und Art)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern (§ 274 HGB)

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV kann wahlweise nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung der Aufwandsseite. Das einmal gewählte Verfahren ist beizubehalten (Stetigkeitsprinzip nach § 265 Abs. 1 HGB).

Anhang und Lagebericht

Der Anhang (§ 284 ff. HGB) ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen, Gesellschafterstrukturen und weiteren Pflichtangaben. Kleine GmbH & Co. KGs dürfen einen verkürzten Anhang erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen, der die Geschäftsentwicklung, Risiken und voraussichtliche Entwicklung darstellt.

„In der Praxis unterschätzen viele Mandanten den Umfang der Anhangangaben bei GmbH & Co. KGs. Gerade bei mehreren Kommanditisten oder komplexen Gesellschafterstrukturen sind detaillierte Angaben zum Eigenkapital und zu Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erforderlich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie wird das Eigenkapital einer GmbH & Co. KG in der Bilanz ausgewiesen?

Der Eigenkapitalausweis einer GmbH & Co. KG unterscheidet sich wesentlich von dem einer GmbH. Da es sich um eine Personengesellschaft handelt, gibt es kein gezeichnetes Kapital im Sinne eines Stammkapitals. Stattdessen werden die Kapitalanteile der Gesellschafter (Komplementär und Kommanditisten) in individuellen Gesellschafterkonten geführt. Diese Konten spiegeln die Einlagen, Entnahmen, Gewinnanteile und Verlustanteile der einzelnen Gesellschafter wider.

Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 264c HGB

Nach § 264c Abs. 2 HGB ist das Eigenkapital wie folgt zu gliedern: I. Kapitalanteile, II. Rücklagen (gesetzliche Rücklage, andere Rücklagen), III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Die Kapitalanteile können entweder nach persönlich haftenden Gesellschaftern und Kommanditisten oder nach den einzelnen Gesellschaftern getrennt ausgewiesen werden. Die letztgenannte Variante bietet mehr Transparenz, ist aber bei vielen Gesellschaftern unpraktisch.

Position Erläuterung Rechtsgrundlage
Kapitalanteile Einlagen der Gesellschafter (Komplementär, Kommanditisten), ggf. getrennt ausgewiesen § 264c Abs. 2 Nr. 1 HGB
Rücklagen Gesetzliche Rücklage (5 % des Jahresüberschusses bis 10 % der Kapitalanteile), andere Rücklagen § 272 Abs. 4 HGB analog
Gewinn-/Verlustvortrag Kumulierte nicht ausgeschüttete Ergebnisse der Vorjahre § 264c Abs. 2 Nr. 3 HGB
Jahresergebnis Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres vor Ergebnisverwendung § 264c Abs. 2 Nr. 4 HGB

Feste und variable Kapitalanteile

In der Praxis werden häufig feste Kapitalkonten (Festkapital) von variablen Kapitalkonten (laufendes Konto) unterschieden. Das Festkapital entspricht der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlage und bleibt i.d.R. konstant. Das variable Konto nimmt Gewinnanteile, Verlusttanteile und Entnahmen auf. Bilanziell werden beide Konten zusammengefasst im Posten ‚Kapitalanteile‘ ausgewiesen, im Anhang oder in der Entwicklung des Eigenkapitals (§ 264c Abs. 3 HGB i.V.m. § 272 Abs. 1 HGB analog) wird die Bewegung detailliert dargestellt.

Achtung: Negatives Kapitalkonto

Übersteigen die Entnahmen eines Kommanditisten sein Kapitalkonto, entsteht ein negatives Kapitalkonto. Dieses ist bilanziell als Forderung gegenüber dem Gesellschafter (Aktivseite) oder als Minusposten im Eigenkapital auszuweisen. Rechtsformspezifisch ist zu beachten, dass negative Kapitalkonten bei Kommanditisten deren Haftung nach außen nicht erhöhen, aber gesellschaftsrechtlich zu Auseinandersetzungen führen können.

Wer stellt den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG fest und welche Fristen gelten?

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt bei der GmbH & Co. KG grundsätzlich durch die Gesellschafterversammlung. Da die GmbH als Komplementär geschäftsführungsbefugt ist, wird die Feststellung in der Praxis häufig der Gesellschafterversammlung der KG übertragen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Im Unterschied zur GmbH, bei der die Gesellschafter den Abschluss nach § 42a GmbHG förmlich feststellen müssen, gibt es für die GmbH & Co. KG keine vergleichbare gesetzliche Feststellungsfrist im HGB — die Frist ergibt sich jedoch indirekt aus der Offenlegungspflicht.

Feststellungsfristen bei der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH unterliegt als eigenständige Kapitalgesellschaft den Vorschriften des § 42a GmbHG. Für kleine Kapitalgesellschaften beträgt die Feststellungsfrist 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, für mittelgroße und große 8 Monate. Bezogen auf den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß). Diese Frist ist zwingend einzuhalten, um die nachfolgende Offenlegungsfrist nicht zu gefährden.

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Mon.

Feststellungsfrist mittel/große GmbH

12 Mon.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Praktische Empfehlung: Parallele Feststellung

In der Praxis empfiehlt es sich, die Jahresabschlüsse der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH zeitgleich festzustellen, um Abstimmungsprobleme zu vermeiden. Die Ergebnisse der Komplementär-GmbH fließen regelmäßig in die Bilanz der GmbH & Co. KG ein (sofern die GmbH Vermögen hält oder Geschäftsführungsvergütungen erhält). Eine verzögerte Feststellung kann zu Nacharbeiten und Fristversäumnissen führen.

„Wir koordinieren für unsere Mandanten die Feststellung beider Abschlüsse — GmbH & Co. KG und Komplementär-GmbH — in einem Durchgang. So vermeiden wir Verzögerungen und stellen sicher, dass alle Fristen für Feststellung, Offenlegung und gegebenenfalls Prüfung eingehalten werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist der Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG prüfungspflichtig?

Die Prüfungspflicht einer GmbH & Co. KG richtet sich nach § 264a i.V.m. § 316 HGB. Mittelgroße und große Gesellschaften sind zur Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verpflichtet. Kleine GmbH & Co. KGs sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder andere Rechtsvorschriften (z.B. Kreditverträge, Förderbedingungen) sehen eine freiwillige oder vertragliche Prüfung vor.

Schwellenwerte für die Prüfungspflicht (Stand 2026)

Größenklasse Schwellenwerte (mind. 2 von 3) Prüfungspflicht
Klein Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € | Umsatz ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 MA Nein (außer freiwillig/vertraglich)
Mittelgroß Bilanzsumme ≤ 20 Mio. € | Umsatz ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 MA Ja (§ 316 Abs. 1 HGB)
Groß Überschreitung mittelgroße Schwellenwerte Ja (§ 316 Abs. 1 HGB)

Die Prüfung umfasst die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht (sofern erforderlich). Der Abschlussprüfer hat zu beurteilen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspricht und ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 317 Abs. 1 HGB).

Prüfung der Komplementär-GmbH

Auch die Komplementär-GmbH kann prüfungspflichtig sein, wenn sie die Schwellenwerte überschreitet. In der Praxis ist dies selten, da die Komplementär-GmbH meist keine eigenen operativen Tätigkeiten ausübt. Hält sie jedoch Vermögen oder erzielt Umsätze (z.B. Geschäftsführungsvergütungen von der KG), können die Schwellenwerte überschritten werden. Die Prüfungspflicht ist dann separat zu beurteilen.

Praxis-Tipp

Für mittelgroße und große GmbH & Co. KGs lohnt es sich, den Wirtschaftsprüfer frühzeitig zu beauftragen. Die Prüfung beansprucht je nach Komplexität 4–8 Wochen, sodass eine rechtzeitige Feststellung und Offenlegung sichergestellt werden kann.

Offenlegungspflicht: Wie und wo muss die Bilanz einer GmbH & Co. KG veröffentlicht werden?

Nach § 325 HGB sind GmbH & Co. KGs verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Umfang der Offenlegung Rechtsgrundlage
Klein Bilanz (ggf. verkürzt), Anhang (ggf. verkürzt); Offenlegung der GuV freiwillig § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroß Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (sofern erstellt), ggf. Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB
Groß Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, ggf. Konzernabschluss § 325 Abs. 1 HGB

Kleine GmbH & Co. KGs profitieren von Erleichterungen: Sie können die Gewinn- und Verlustrechnung von der Offenlegung ausnehmen (§ 326 Abs. 1 Satz 1 HGB) und dürfen eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und — sofern prüfungspflichtig — den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers einreichen.

Technische Einreichung beim Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Jahresabschluss ist im strukturierten Format (XBRL) oder als PDF einzureichen. Seit DiRUG ist die strukturierte Einreichung im XBRL-Format für größere Gesellschaften verpflichtend, kleine Gesellschaften dürfen weiterhin PDF-Dateien einreichen. Die Einreichung kann durch den Geschäftsführer, einen Steuerberater oder einen spezialisierten Dienstleister erfolgen.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Versäumnis automatisch ein Verfahren ein.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss für GmbH & Co. KGs fachlich korrekt, übernehmen die Feststellung und kümmern sich um die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister.

Bilanzierung der Komplementär-GmbH: Welche Besonderheiten gelten?

Die Komplementär-GmbH ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt den Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 242 ff., 264 ff. HGB. Sie erstellt einen eigenen Jahresabschluss, unabhängig vom Abschluss der GmbH & Co. KG. In der Praxis ist die Komplementär-GmbH häufig eine sogenannte Ein-Euro-GmbH oder Holding-GmbH ohne nennenswerte operative Tätigkeit. Dennoch sind alle handelsrechtlichen Pflichten — Aufstellung, Feststellung, Offenlegung — vollumfänglich zu erfüllen.

Typische Bilanzpositionen der Komplementär-GmbH

  • Stammkapital (Eigenkapital): Mindestens 25.000 € (GmbH) oder 1 € (UG haftungsbeschränkt). Im Falle einer UG ist die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG zu bilden.
  • Beteiligung an der KG (Aktivseite): Sofern die GmbH Kommanditanteile hält, wird diese Beteiligung als Finanzanlage ausgewiesen (bei wesentlicher Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB).
  • Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber der KG: Geschäftsführungsvergütungen, Darlehen oder Verrechnungskonten sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten auszuweisen und im Anhang anzugeben.
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag: Ergibt sich regelmäßig aus der Geschäftsführungsvergütung, die die GmbH von der KG erhält, abzüglich eigener Aufwendungen (z.B. Beratungskosten, Verwaltungskosten).

Gewinnverwendung und Ausschüttungen

Der Jahresüberschuss der Komplementär-GmbH kann — nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung — an die Gesellschafter ausgeschüttet werden oder thesauriert (als Gewinnvortrag bilanziert) werden. Bei einer UG ist die Thesaurierungspflicht nach § 5a GmbHG zu beachten: 25 % des Jahresüberschusses sind in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

„Viele Mandanten vergessen, dass die Komplementär-GmbH einen vollwertigen Jahresabschluss benötigt — auch wenn sie nur eine Haftungshülle ist. Gerade bei UGs ist die Bildung der gesetzlichen Rücklage nach § 5a GmbHG ein häufiger Fehler, der im Prüfungsfall zu Beanstandungen führt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praxis-Hinweis

Die Feststellung und Offenlegung der Komplementär-GmbH erfolgt separat von der GmbH & Co. KG. Beide Abschlüsse sind beim Unternehmensregister einzureichen. Eine gemeinsame Einreichung ist nicht möglich, da es sich um zwei eigenständige Rechtssubjekte handelt.

Steuerliche Besonderheiten der Bilanz einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist steuerlich eine Personengesellschaft und damit transparent. Das bedeutet: Die GmbH & Co. KG selbst ist nicht körperschaftsteuerpflichtig, sondern die Gewinne werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet. Die Komplementär-GmbH ist als Mitunternehmer körperschaftsteuerpflichtig auf ihren Gewinnanteil aus der KG. Die Kommanditisten versteuern ihre Gewinnanteile im Rahmen ihrer Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) oder Körperschaftsteuer (bei juristischen Personen).

Handelsbilanz vs. Steuerbilanz

Für die GmbH & Co. KG ist neben der handelsrechtlichen Bilanz (Handelsbilanz) eine steuerliche Gewinnermittlung (Steuerbilanz) zu erstellen. Diese kann von der Handelsbilanz abweichen, da steuerliche Wahlrechte, Bewertungsvorschriften und Ansatzverbote (z.B. § 5 EStG, § 6 EStG) gelten. Die Steuerbilanz bildet die Grundlage für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 180 AO, die das Finanzamt gegenüber den Gesellschaftern vornimmt.

Latente Steuern nach § 274 HGB

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz führen zu latenten Steuern. Nach § 274 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften (§ 264a HGB) die Pflicht, aktive latente Steuern anzusetzen (Aktivierungsgebot) und ein Wahlrecht für passive latente Steuern (seit BilRUG 2015 ebenfalls Pflicht). Latente Steuern sind mit dem unternehmensspezifischen Steuersatz (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) zu bewerten.

Aktive latente Steuern

Entstehen, wenn der handelsrechtliche Gewinn niedriger ist als der steuerliche Gewinn (z.B. durch höhere handelsrechtliche Rückstellungen). Sie stellen einen künftigen Steuerentlastungsanspruch dar.

Passive latente Steuern

Entstehen, wenn der handelsrechtliche Gewinn höher ist als der steuerliche Gewinn (z.B. durch steuerliche Sonderabschreibungen). Sie stellen eine künftige Steuerbelastung dar.

Gewerbesteuer und Gewerbesteuerpflicht

Die GmbH & Co. KG unterliegt als gewerblich geprägte Personengesellschaft der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Die Gewerbesteuerrückstellung ist in der Handelsbilanz unter den sonstigen Rückstellungen auszuweisen. Die Gewerbesteuer wird auf Ebene der KG erhoben, kann aber auf Ebene der Gesellschafter im Rahmen der Einkommensteuer angerechnet werden (Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG), sofern diese natürliche Personen sind.

15 %

Körperschaftsteuer Komplementär-GmbH

Ø 13–16 %

Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz)

§ 274 HGB

Latente Steuern anzusetzen

Häufige Fehler bei der Bilanzierung einer GmbH & Co. KG und wie Sie diese vermeiden

Die Bilanzierung einer GmbH & Co. KG ist anspruchsvoll und bietet zahlreiche Fehlerquellen. Aus der langjährigen Praxis kennen wir die typischen Stolpersteine, die immer wieder auftreten — von der Eigenkapitaldarstellung über Fristen bis zur Offenlegung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Fehler und konkrete Hinweise, wie Sie diese vermeiden.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Eigenkapitalgliederung

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Darstellung des Eigenkapitals. Werden Kapitalanteile nicht nach Komplementär und Kommanditisten getrennt oder fehlt die Entwicklung des Eigenkapitals im Anhang (§ 264c Abs. 3 HGB), entspricht der Abschluss nicht den gesetzlichen Anforderungen. Auch negative Kapitalkonten werden oft falsch ausgewiesen — sie gehören als Forderung auf die Aktivseite oder als Minusposten im Eigenkapital, nicht als Verbindlichkeit.

2. Fristversäumnis bei Feststellung oder Offenlegung

Die Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG für die Komplementär-GmbH) und Offenlegung (§ 325 HGB, 12 Monate nach Bilanzstichtag) werden häufig unterschätzt. Ein verspäteter Abschluss führt unweigerlich zu Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Besonders kritisch: Wird die Komplementär-GmbH vergessen, droht dort ein separates Verfahren.

  • Jahresabschluss der GmbH & Co. KG fristgerecht aufstellen (intern, keine gesetzliche Frist, aber Offenlegungsfrist beachten)
  • Jahresabschluss der Komplementär-GmbH fristgerecht aufstellen und feststellen (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG)
  • Gesellschafterversammlung zur Feststellung terminieren (idealerweise für beide Gesellschaften parallel)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag durchführen
  • Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: Abschlussprüfer frühzeitig beauftragen (Vorlaufzeit 4–8 Wochen einplanen)

3. Fehlende oder fehlerhafte Anhangangaben

Der Anhang wird häufig stiefmütterlich behandelt. Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Gesellschafterstrukturen, Haftungsverhältnissen und Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern fehlen oder sind unvollständig. Auch die Angaben zu latenten Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB) und zur Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel nach § 284 Abs. 3 HGB) werden oft vergessen.

4. Verwechslung von Bundesanzeiger und Unternehmensregister

Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Dennoch reichen viele Gesellschaften ihre Unterlagen weiterhin beim Bundesanzeiger ein oder versuchen dies. Die Einreichung ist dort nicht mehr möglich und wird nicht akzeptiert. Die Frist läuft ungenutzt ab, ein Ordnungsgeldverfahren droht.

Wichtig: Nur Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich über www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nur noch für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen (z.B. Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen) zuständig, nicht für die Offenlegung von Jahresabschlüssen.

5. Vernachlässigung der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH wird in der Praxis oft vernachlässigt, da sie keine operative Tätigkeit ausübt. Dennoch ist sie eine vollwertige Kapitalgesellschaft mit allen Pflichten: Jahresabschluss aufstellen, feststellen, offenlegen. Auch die Bildung der gesetzlichen Rücklage bei UGs (§ 5a GmbHG) wird häufig vergessen. Fehler hier führen zu separaten Ordnungsgeldverfahren und können im Extremfall die Rechtsform gefährden.

„Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir beide Abschlüsse — GmbH & Co. KG und Komplementär-GmbH — in einem Paket erstellen, feststellen und offenlegen. So entfällt das Risiko, eine der beiden Gesellschaften zu vergessen, und alle Fristen werden sicher eingehalten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG nicht selbst erstellen möchte oder unsicher ist, ob alle Anforderungen erfüllt sind, kann auf die digitale Steuerberater-Plattform OnlineBilanz zurückgreifen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachlich korrekt, transparent und zu Festpreisen — ohne Wartezeiten und mit Koordination durch Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH & Co. KG auf die Erstellung einer Bilanz verzichten?

Nein. Auch wenn die GmbH & Co. KG zivilrechtlich eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie nach § 264a HGB den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften. Sie ist daher verpflichtet, einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufzustellen – unabhängig von Größe oder Umsatz. Einzige Erleichterung: Kleine GmbH & Co. KG können unter Umständen von der Prüfungspflicht und von bestimmten Anhang-Angaben befreit sein.

Muss die Komplementär-GmbH einen eigenen Jahresabschluss erstellen?

Ja. Die Komplementär-GmbH ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt unabhängig von der KG den Bilanzierungs-, Feststellungs- und Offenlegungspflichten nach §§ 264 ff. HGB. Sie muss daher ihren eigenen Jahresabschluss aufstellen, feststellen (innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten nach § 42a GmbHG) und beim Unternehmensregister offenlegen – auch wenn sie keine operative Tätigkeit ausübt.

Wie werden Entnahmen und Einlagen der Kommanditisten bilanziert?

Entnahmen und Einlagen der Kommanditisten werden erfolgsneutral über die jeweiligen Gesellschafterkonten gebucht. Einlagen erhöhen das Kapitalkonto, Entnahmen mindern es. Gewinnanteile werden ebenfalls dem Kapitalkonto gutgeschrieben, sofern sie nicht entnommen werden. Die Entwicklung der Kapitalkonten ist im Eigenkapitalspiegel oder im Anhang nach § 264c HGB darzustellen.

Wer haftet für fehlerhafte Bilanzierung bei einer GmbH & Co. KG?

Die Haftung für Fehler im Jahresabschluss trifft grundsätzlich die persönlich haftende Gesellschafterin, also die Komplementär-GmbH – diese haftet jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH können nach § 43 GmbHG bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber der GmbH (und mittelbar gegenüber der KG) haftbar gemacht werden. Externe Prüfer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haften nach den allgemeinen berufsrechtlichen Grundsätzen.

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei der Bilanzierung?

Der Gesellschaftsvertrag regelt insbesondere die Gewinnverteilung, Entnahmerechte, Kapitalkontenführung und die Zuständigkeiten für Feststellung und Freigabe des Jahresabschlusses. Diese Regelungen haben direkten Einfluss auf den Eigenkapitalausweis, die Gewinnverwendung und die Fristen. Fehlen vertragliche Vorgaben, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 120 ff., 161 ff. HGB. Eine saubere gesellschaftsrechtliche Grundlage ist daher Voraussetzung für eine rechtssichere Bilanzierung.

Kann eine GmbH & Co. KG von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren?

Ja. Kleine GmbH & Co. KG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz ohne GuV offenlegen. Kleinstkapitalgesellschaften & Co. (§ 267a HGB) sind vollständig von der Offenlegungspflicht befreit, sofern sie die Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister vornehmen. Voraussetzung: Einhaltung der Schwellenwerte für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. Die Größenklasse bestimmt auch, ob eine Prüfungspflicht besteht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264a HGB – Anwendung auf Personenhandelsgesellschaften, § 264c HGB – Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften & Co., § 42a GmbHG – Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz