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Fabian Klement
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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz einsehen

Bilanz GmbH & Co. KG einsehen 2026: Rechte & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsform, die unternehmerische Flexibilität mit Haftungsbeschränkung verbindet. Der Aufbau und die Pflichtbestandteile der Bilanz einer GmbH & Co. KG richten sich dabei grundlegend nach der jeweiligen Größenklasse gemäß § 267 HGB sowie nach der Offenlegungspflicht nach § 264a HGB. Ob und wer die Bilanz einsehen darf, welche Unterlagen konkret veröffentlicht werden müssen, wo sie abrufbar sind und welche Fristen dabei gelten, wird in diesem Artikel im Einzelnen erläutert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Bilanz einer GmbH & Co. KG ist nur dann öffentlich einsehbar, wenn die Gesellschaft nach § 264a HGB offenlegungspflichtig ist – etwa bei einer Komplementär-GmbH oder wenn keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist. Offenlegungspflichtige Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Kleine Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegung befreit sein. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Wer darf die Bilanz einer GmbH & Co. KG einsehen?

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft mit einer Komplementär-GmbH und mindestens einem Kommanditisten. Obwohl sie formal eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie in den meisten Fällen den gleichen Rechnungslegungspflichten wie Kapitalgesellschaften. Wer Einsicht in die Bilanz einer GmbH & Co. KG nehmen darf, hängt davon ab, ob eine Offenlegungspflicht nach § 264a HGB besteht und wer zu den einsichtsberechtigten Personen zählt.

Interne Einsichtsrechte: Gesellschafter und Geschäftsführung

Innerhalb der Gesellschaft haben alle Gesellschafter – Komplementär-GmbH und Kommanditisten – ein gesetzliches Informationsrecht nach § 166 HGB. Dieses umfasst grundsätzlich die Einsichtnahme in die Bücher, Belege und den Jahresabschluss. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH hat kraft Organstellung Zugriff auf sämtliche Unterlagen der GmbH & Co. KG.

  • Komplementär-GmbH: Vollumfängliche Einsicht als geschäftsführende Gesellschafterin
  • Kommanditisten: Einsichtsrecht nach § 166 HGB, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eingeschränkt
  • Geschäftsführer der Komplementär-GmbH: Zugriff auf alle Unterlagen der KG
  • Prokuristen und leitende Angestellte: Nur soweit erforderlich für ihre Tätigkeit

Hinweis

In der Praxis wird das Einsichtsrecht der Kommanditisten oft im Gesellschaftsvertrag konkretisiert oder beschränkt. Vollständige Ausschlüsse sind jedoch unwirksam – ein Mindestinformationsrecht bleibt bestehen.

Offenlegungspflicht nach § 264a HGB: Wann wird die Bilanz öffentlich?

Eine GmbH & Co. KG ist nach § 264a HGB offenlegungspflichtig, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Da die Komplementär-GmbH eine juristische Person ist und keine unbeschränkte Haftung mit ihrem Privatvermögen übernimmt, greift die Offenlegungspflicht praktisch bei jeder klassischen GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft muss dann ihren Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – beim Unternehmensregister einreichen.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine GmbH & Co. KG-Gesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz einreichen, mittelgroße und große Gesellschaften müssen vollständige Unterlagen inklusive Lagebericht offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Offenlegungsumfang
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Verkürzte Bilanz, Anhang
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Vollständige Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Vollständige Unterlagen, Lagebericht, ggf. Prüfungsbericht

Achtung

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

Wo kann ich die Bilanz einer GmbH & Co. KG einsehen?

Wenn eine GmbH & Co. KG offenlegungspflichtig ist, können Dritte – z. B. Geschäftspartner, Gläubiger, Wettbewerber oder Journalisten – die veröffentlichten Unterlagen im Unternehmensregister abrufen. Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten in Deutschland und wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben. Der Zugriff ist kostenpflichtig, aber für jedermann möglich.

So funktioniert die Recherche im Unternehmensregister

  1. Aufrufen der Website www.unternehmensregister.de
  2. Eingabe des Firmennamens oder der Registernummer (HRA-Nummer) der GmbH & Co. KG
  3. Auswahl der gewünschten Gesellschaft aus der Trefferliste
  4. Abruf der hinterlegten Jahresabschlüsse und Gesellschafterlisten (kostenpflichtig)
  5. Download der Dokumente als PDF

Die Kosten pro Dokument liegen in der Regel bei 4,50 Euro (Stand 2026). Auch historische Jahresabschlüsse der letzten Jahre sind einsehbar, sofern sie ordnungsgemäß offengelegt wurden. Wer regelmäßig Recherchen durchführt, kann ein Nutzerkonto einrichten und Guthaben aufladen.

„Viele Mandanten sind überrascht, wie einfach Dritte Einblick in die Bilanz nehmen können. Gerade bei offenlegungspflichtigen GmbH & Co. KG ist es wichtig zu wissen: Was im Unternehmensregister liegt, ist öffentlich – inklusive Umsatz, Bilanzstruktur und Gewinn.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ausnahmen: Wann besteht keine Offenlegungspflicht?

Nicht jede GmbH & Co. KG muss ihre Bilanz offenlegen. Entscheidend ist die Haftungsstruktur: Wenn mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftet, entfällt die Offenlegungspflicht nach § 264a HGB. In diesem Fall bleibt die Bilanz intern und muss nicht beim Unternehmensregister eingereicht werden.

Typische Konstellationen ohne Offenlegungspflicht

  • Klassische KG mit natürlichen Personen als Komplementären
  • GmbH & Co. KG mit Einzelperson als Komplementär (sog. Einheits-GmbH & Co. KG ist selten)
  • Atypisch stille Gesellschaften ohne Offenlegungstatbestand
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG) mit persönlich haftenden Partnern

In der Praxis sind solche Konstellationen bei der GmbH & Co. KG jedoch selten. Die typische Struktur – Komplementär-GmbH ohne natürliche Person – führt nahezu immer zur Offenlegungspflicht. Auch eine GmbH & Still oder ähnliche Mischformen werden regelmäßig von § 264a HGB erfasst, wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet.

Hinweis

Wer unsicher ist, ob eine Offenlegungspflicht besteht, sollte dies durch einen Steuerberater prüfen lassen. Eine unterlassene Offenlegung kann nachträglich teuer werden – nicht nur wegen des Ordnungsgeldes, sondern auch wegen möglicher Reputationsschäden.

Fristen: Feststellung und Offenlegung der Bilanz

Die GmbH & Co. KG unterliegt als offenlegungspflichtige Gesellschaft klaren gesetzlichen Fristen. Diese betreffen sowohl die interne Feststellung des Jahresabschlusses als auch die externe Offenlegung. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Termine im Jahr 2026.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss bei kleinen GmbH & Co. KG innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften innerhalb von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH bzw. durch Beschluss der Gesellschafter der KG, je nach Gesellschaftsvertrag. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies:

Kleine GmbH & Co. KG

Feststellung bis spätestens 30. November 2026

Mittelgroße/große GmbH & Co. KG

Feststellung bis spätestens 31. August 2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Einreichung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen – also bis spätestens 31. Dezember 2026 für das Geschäftsjahr 2025. Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Die Einreichung erfolgt elektronisch über den Bundesanzeiger Verlag oder über Steuerberater-Software mit entsprechender Schnittstelle.

Achtung

Verspätete Offenlegung führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz prüft regelmäßig und verhängt Bußgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Auch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH können persönlich haftbar gemacht werden.

„Die Offenlegungsfrist wird oft unterschätzt. Viele Mandanten denken, die Bilanz sei mit der Feststellung erledigt – dabei ist die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister ein eigenständiger Pflichtschritt, der rechtzeitig vorbereitet werden muss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer erstellt die Bilanz einer GmbH & Co. KG?

Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt zunächst den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft – bei der GmbH & Co. KG also dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Dieser ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen. In der Praxis wird diese Aufgabe regelmäßig an den Steuerberater delegiert.

Steuerberater oder Inhouse-Buchhaltung?

Kleinere GmbH & Co. KG beauftragen meist einen Steuerberater mit der vollständigen Erstellung des Jahresabschlusses – von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Bilanzierung bis zur Offenlegung. Größere Gesellschaften verfügen oft über eine eigene Buchhaltungsabteilung, die den Jahresabschluss vorbereitet; der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übernimmt dann die Prüfung und Finalisierung. Mittelgroße und große Gesellschaften sind zudem prüfungspflichtig nach § 316 HGB und müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

  • Geschäftsführer der Komplementär-GmbH: Verantwortlich für Aufstellung und Feststellung
  • Steuerberater: Erstellung, Beratung, Offenlegung – oft als Komplettpaket
  • Wirtschaftsprüfer: Prüfung bei mittelgroßen/großen Gesellschaften (§ 316 HGB)
  • Buchhaltungsabteilung: Vorbereitung und laufende Buchführung (bei größeren Unternehmen)

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten oder unklare Honorare, findet bei OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der gesamte Prozess – von der Datenübermittlung bis zur Offenlegung – wird durch unsere zugelassenen Steuerberater rechtssicher begleitet.

Praktische Hinweise: Bilanz einsehen und analysieren

Wer die Bilanz einer GmbH & Co. KG einsehen möchte – sei es als potenzieller Geschäftspartner, Gläubiger oder Investor – sollte einige praktische Punkte beachten. Ähnliche Fragen zur Einsichtnahme stellen sich übrigens auch bei anderen Rechtsformen: Wer etwa wissen möchte, wer die Bilanz eines Einzelunternehmens einsehen darf, findet dort teils abweichende Regelungen. Die bloße Einsichtnahme ist in jedem Fall nur der erste Schritt; entscheidend ist die richtige Interpretation der Zahlen.

Worauf sollten Sie bei der Bilanzanalyse achten?

  • Eigenkapitalquote: Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme – wichtiger Indikator für finanzielle Stabilität
  • Verbindlichkeiten: Höhe und Fristigkeit der Schulden – kurzfristige vs. langfristige Verbindlichkeiten
  • Liquidität: Verhältnis von Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten (Working Capital)
  • Gewinnentwicklung: Ist die GuV offengelegt, zeigt sie die Ertragslage der letzten Jahre
  • Anhang: Enthält oft wichtige Zusatzinformationen zu Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und Risiken

Kleinere GmbH & Co. KG nutzen häufig Offenlegungserleichterungen und veröffentlichen nur eine verkürzte Bilanz ohne GuV. In diesem Fall sind die Erkenntnismöglichkeiten begrenzt. Dennoch lassen sich aus der Bilanzstruktur, der Entwicklung des Eigenkapitals und den ausgewiesenen Verbindlichkeiten wichtige Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage ziehen.

Hinweis

Für fundierte Bonitätsprüfungen empfiehlt sich zusätzlich der Abruf von Handelsregisterauszügen, Gesellschafterlisten und ggf. Creditreform- oder Bürgel-Auskünften. Die Bilanz allein gibt nur einen Ausschnitt der wirtschaftlichen Realität wieder.

„Unsere Mandanten fragen oft, wie viel sie offenlegen müssen. Die Antwort: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Kleine Gesellschaften sollten die Erleichterungen des § 326 HGB nutzen – verkürzte Bilanz, keine GuV. Das schützt sensible Geschäftsdaten, ohne gegen Offenlegungspflichten zu verstoßen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sanktionen bei verzögerter oder unterlassener Offenlegung

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer die Frist nach § 325 HGB nicht einhält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Verstößen automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Verspätung und etwaigen Wiederholungsfällen. In der Praxis liegen die Bußgelder bei kleinen Gesellschaften häufig im Bereich von 500 bis 2.500 Euro, bei mittelgroßen und großen Unternehmen deutlich höher.

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

100 %

Automatisierte Prüfung durch BfJ

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft, aber auch gegen die gesetzlichen Vertreter – also die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH – festgesetzt. Diese haften persönlich für die Offenlegung und können im Wiederholungsfall mit erhöhten Bußgeldern belegt werden. Auch wenn die Gesellschaft den Jahresabschluss längst erstellt hat: Ohne Einreichung beim Unternehmensregister droht das Ordnungsgeld.

Achtung

Ein Ordnungsgeldverfahren kann nicht rückgängig gemacht werden, auch wenn der Jahresabschluss nachträglich eingereicht wird. Wer zu spät ist, zahlt – unabhängig davon, ob die Verzögerung verschuldet war oder nicht.

Deshalb empfiehlt es sich, die Offenlegung rechtzeitig und professionell durch einen Steuerberater vornehmen zu lassen. OnlineBilanz bietet Geschäftsführern von GmbH & Co. KG die komplette Abwicklung – von der Jahresabschlusserstellung über die Feststellung bis zur fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister – zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kommanditist jederzeit die Bilanz der GmbH & Co. KG einsehen?

Ja, als Kommanditist haben Sie nach § 166 HGB ein gesetzliches Recht, die Bilanz und andere Geschäftsunterlagen einzusehen – unabhängig davon, ob die Gesellschaft offenlegungspflichtig ist. Dieses Informationsrecht kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Was passiert, wenn die Komplementär-GmbH selbst keine Geschäftstätigkeit hat?

Auch wenn die Komplementär-GmbH nur Haftungsfunktion übernimmt und keine operative Tätigkeit ausübt, bleibt die GmbH & Co. KG nach § 264a HGB offenlegungspflichtig, sofern keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Die Größe und Tätigkeit der GmbH sind hierfür nicht ausschlaggebend.

Werden auch Steuererklärungen im Unternehmensregister veröffentlicht?

Nein, Steuererklärungen und Steuerbescheide sind nicht Teil der Offenlegungspflicht und werden nicht im Unternehmensregister veröffentlicht. Offenlegungspflichtig sind ausschließlich der Jahresabschluss (Bilanz, GuV) und ggf. der Lagebericht sowie Anhang nach § 325 HGB.

Kann eine GmbH & Co. KG freiwillig auf Offenlegung verzichten?

Nein, wenn die Voraussetzungen des § 264a HGB erfüllt sind, besteht eine zwingende Offenlegungspflicht. Ein freiwilliger Verzicht ist nicht möglich. Wer die Offenlegung unterlässt, riskiert Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Sind auch ausländische GmbH & Co. KG-ähnliche Gesellschaften offenlegungspflichtig?

Ausländische Gesellschaften mit Zweigniederlassung in Deutschland können nach § 325a HGB ebenfalls offenlegungspflichtig sein, wenn sie einer GmbH & Co. KG vergleichbar sind. Maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen des § 264a HGB analog erfüllt sind. Im Einzelfall sollte steuerlicher oder juristischer Rat eingeholt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264a HGB – Offenlegungspflicht für Personenhandelsgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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