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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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19.10.25
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4650Bewirtung
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94%
20.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
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Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogPreisvergleich Bilanz

Bilanz erstellen Preisvergleich 2026: Kosten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für die Bilanzerstellung variieren erheblich – je nach Kanzleigröße, Unternehmensgröße und Komplexität. Ein fundierter Preisvergleich spart nicht nur Geld, sondern vermeidet auch böse Überraschungen durch versteckte Posten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf Geschäftsführer 2026 achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Bilanz kostet je nach Größe und Komplexität zwischen 800 und 5.000 Euro beim klassischen Steuerberater. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten oft transparente Festpreise ab ca. 1.200 Euro. Entscheidend sind Faktoren wie Gegenstandswert, Buchhaltungsqualität und Zusatzleistungen. Wer seine Bilanz elektronisch ans Finanzamt übermitteln muss, sollte dabei auch die Kosten für die E-Bilanz berücksichtigen. Ein strukturierter Preisvergleich lohnt sich, um versteckte Kosten zu vermeiden.

Was kostet eine Bilanz? Marktüberblick 2026

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses variieren in Deutschland erheblich – je nach Größenklasse der GmbH, gewähltem Dienstleister und Abrechnungsmodell. Für eine GmbH mit einem Jahresumsatz bis 600.000 Euro bewegen sich die Preise typischerweise zwischen 800 und 3.500 Euro. Bei mittelgroßen Gesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) können die Kosten schnell 5.000 bis 15.000 Euro erreichen.

800–3.500 €

Kleine GmbH (bis 600 TEUR Umsatz)

2.500–8.000 €

Mittlere GmbH (bis 12 Mio. EUR Umsatz)

ab 8.000 €

Große GmbH / komplexe Strukturen

Die Preisunterschiede ergeben sich aus verschiedenen Faktoren: klassische Steuerberaterkanzleien rechnen häufig nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, die sich am Gegenstandswert orientiert. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten dagegen transparente Festpreise, die unabhängig vom Zeitaufwand gelten. Hinzu kommen regionale Unterschiede – Kanzleien in Großstädten verlangen tendenziell höhere Honorare als in ländlichen Regionen.

Hinweis

Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen nicht nur den Umfang der Berichtspflichten, sondern indirekt auch die Komplexität und damit die Kosten der Bilanzerstellung. Eine genaue Einordnung Ihrer GmbH ist deshalb der erste Schritt für einen realistischen Preisvergleich.

Typische Preismodelle im Vergleich

Abrechnungsmodell Vorteile Nachteile Typischer Anbieter
StBVV (Gegenstandswert) Gesetzlich geregelt, transparent dokumentiert Unvorhersehbare Endkosten, oft höher als Festpreis Klassische Steuerberaterkanzleien
Festpreis Planbare Kosten, keine Überraschungen Meist nur bei standardisierten Fällen Digitale StB-Plattformen (z. B. OnlineBilanz)
Stundensatz Flexibel bei unklarem Aufwand Intransparent, hohe Endsumme möglich Einzelne Kanzleien, Freelancer
Pauschalhonorar Verlässliche Budgetplanung Nachverhandlung bei Sonderfällen nötig Mittelständische Kanzleien

Preisbildung beim Steuerberater: Diese Faktoren zählen

Die Honorargestaltung für einen Jahresabschluss ist komplex und folgt entweder der StBVV oder individuellen Vereinbarungen. Nach § 33 StBVV richtet sich die Gebühr für die Anfertigung eines Jahresabschlusses nach dem Gegenstandswert, der sich aus der Bilanzsumme und dem Umsatz zusammensetzt. Dabei gilt: Je höher die Summen, desto höher die Gebühr – allerdings mit degressivem Verlauf.

Die wichtigsten Kostentreiber im Detail

  • Größenklasse nach § 267 HGB: Kleine GmbHs dürfen verkürzte Bilanzen erstellen und haben geringere Offenlegungspflichten, was den Aufwand reduziert.
  • Qualität der Vorbuchführung: Liegen Belege strukturiert vor (z. B. durch digitale Buchhaltung via DATEV Unternehmen online), sinkt der Zeitaufwand erheblich.
  • Komplexität der Geschäftstätigkeit: Mehrere Betriebsstätten, internationale Transaktionen oder komplexe Rückstellungen erhöhen den Prüf- und Abstimmungsaufwand.
  • Zeitpunkt der Beauftragung: Wer den Jahresabschluss erst kurz vor Ablauf der Offenlegungsfrist (12 Monate nach Bilanzstichtag, § 325 HGB) in Auftrag gibt, zahlt oft Eilzuschläge.
  • Zusatzleistungen: Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB, Lagebericht (bei mittelgroßen/großen GmbHs), Steuerdeklaration oder Offenlegung im Unternehmensregister schlagen zusätzlich zu Buche.

„In der Praxis sehen wir immer wieder: Eine saubere Vorbuchführung und frühzeitige Beauftragung senken die Kosten um 20 bis 40 Prozent. Wer den Jahresabschluss erst im November für den Stichtag 31.12. des Vorjahres in Auftrag gibt, zahlt nicht nur mehr – er riskiert auch Ordnungsgelder wegen verspäteter Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

StBVV-Gebühren: Beispielrechnung

Nehmen wir eine kleine GmbH mit einer Bilanzsumme von 400.000 Euro und einem Jahresumsatz von 800.000 Euro. Der Gegenstandswert beträgt hier (400.000 + 800.000) / 2 = 600.000 Euro. Nach Tabelle C der StBVV (§ 33) ergibt sich eine Mittelgebühr von ca. 1.650 Euro (10/10). Je nach Schwierigkeitsgrad kann der Steuerberater zwischen 5/10 und 20/10 der Mittelgebühr abrechnen – also zwischen ca. 825 und 3.300 Euro. Diese Spanne zeigt: Ohne klare Honorarvereinbarung bleibt die Rechnung unkalkulierbar.

Steuerberater vs. digitale Plattform: Kostenvergleich

Seit einigen Jahren treten digitale Steuerberater-Plattformen als Alternative zu klassischen Kanzleien auf. Wichtig: Auch diese Plattformen arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern – der Unterschied liegt in der Koordination, Softwareunterstützung und Preisgestaltung. OnlineBilanz beispielsweise verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit einer digitalen Plattform, transparenten Festpreisen und standardisierten Prozessen.

Klassische Steuerberaterkanzlei

  • Abrechnung nach StBVV oder Stundensatz
  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Breites Beratungsspektrum
  • Oft längere Wartezeiten

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Festpreise ohne Überraschungen
  • Digitale Abwicklung, keine Wartezeiten
  • Steuerberater-Qualität inklusive
  • Fokus auf Jahresabschluss und Steuererklärung

Für wen lohnt sich welches Modell?

Profil Klassische Kanzlei empfohlen Digitale Plattform empfohlen
Kleine GmbH, standardisierte Geschäftstätigkeit
Mittlere GmbH, mehrere Betriebsstätten
Komplexe internationale Strukturen
Budgetplanung mit Festpreis gewünscht
Persönliche Beratung vor Ort gewünscht
Schnelle Abwicklung, digitale Kommunikation

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Kosten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen. Unternehmen aus dem Rheinland – etwa Betriebe, die eine Bilanz in Bergisch Gladbach erstellen lassen möchten – können dabei ebenso auf unser Angebot zurückgreifen wie Mandanten aus anderen Regionen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachlich korrekt, prüfen ihn und unterzeichnen rechtsverbindlich – digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Versteckte Kosten: Worauf Geschäftsführer achten sollten

Beim Preisvergleich für die Bilanzerstellung ist nicht nur der Netto-Grundpreis entscheidend. Viele Anbieter nennen zunächst attraktive Einstiegspreise, die jedoch nur die Kernleistung abdecken. In der Praxis kommen häufig zusätzliche Posten hinzu, die das Budget erheblich belasten können.

Typische Zusatzkosten im Überblick

  • Erstellung des Anhangs: Nach § 264 Abs. 1 HGB gehört der Anhang zum Jahresabschluss. Viele Kanzleien berechnen dafür 300–1.200 Euro extra.
  • Offenlegung im Unternehmensregister: Die gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB erfordigt die elektronische Einreichung – oft gegen Aufpreis von 150–400 Euro.
  • Nacharbeiten in der Buchhaltung: Sind Belege unvollständig oder Konten nicht abgestimmt, berechnen Steuerberater zusätzliche Stundensätze (80–200 Euro/Stunde).
  • Erstellung der Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind häufig nicht im Pauschalpreis enthalten – Mehrkosten 400–1.500 Euro.
  • Eilzuschläge: Bei kurzfristiger Beauftragung oder Fristdruck verlangen viele Kanzleien 20–50 % Aufschlag.
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Die Protokollierung und rechtssichere Dokumentation nach § 42a GmbHG kostet bei einigen Anbietern extra.

Achtung

Vorsicht bei Angeboten, die deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen. Häufig werden hier nur Teilleistungen angeboten – die vollständige Erfüllung der gesetzlichen Pflichten (Bilanz, GuV, Anhang, Offenlegung) ist dann nicht abgedeckt. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Leistungen konkret enthalten sind.

Checkliste: Diese Fragen sollten Sie vor Beauftragung stellen

  • Ist die Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB im Preis enthalten?
  • Übernimmt der Steuerberater die Offenlegung im Unternehmensregister?
  • Sind Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) inkludiert oder extra?
  • Welche Voraussetzungen muss die Buchhaltung erfüllen (DATEV-Export, Kontierungs-Standard)?
  • Fallen Zusatzkosten an, wenn die Gesellschafterversammlung protokolliert werden muss?
  • Gibt es Eilzuschläge oder saisonale Aufpreise?
  • Ist eine Nachbearbeitung der Finanzbuchhaltung im Preis enthalten oder wird nach Stundensatz abgerechnet?

„Ein transparentes Angebot listet alle Leistungen einzeln auf – inklusive Anhang, Offenlegung und Steuererklärungen. Wer einen echten Preisvergleich durchführen will, muss unbedingt darauf achten, dass alle gesetzlich notwendigen Bestandteile enthalten sind. Sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Pflichten, Fristen und Kosten bei Verspätung

Jede GmbH ist nach § 325 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist also am 31.12.2026. Voraussetzung ist jedoch, dass der Jahresabschluss zuvor durch die Gesellschafterversammlung festgestellt wurde – nach § 42a GmbHG muss das innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) geschehen.

Überblick: Gesetzliche Fristen im Jahresabschluss

Frist Rechtsgrundlage Kleine GmbH Mittelgroße/große GmbH
Feststellung durch Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate nach Bilanzstichtag 8 Monate nach Bilanzstichtag
Offenlegung im Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag
Beispiel: Stichtag 31.12.2025 Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026 Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die elektronische Einreichung ist kostenpflichtig und muss im strukturierten XBRL-Format oder als PDF erfolgen.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verspätung, der Größe der Gesellschaft und etwaigen Wiederholungsfällen. Zusätzlich haften die Geschäftsführer persönlich – die Kosten können nicht einfach auf die GmbH abgewälzt werden.

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist ab Bilanzstichtag

100 %

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld trifft nicht die GmbH, sondern die gesetzlichen Vertreter persönlich. Ein verspäteter Jahresabschluss kann daher direkt auf das Privatkonto des Geschäftsführers durchschlagen – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft.

Eine rechtzeitige Beauftragung des Steuerberaters – idealerweise bereits im ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag – minimiert das Risiko von Fristversäumnissen erheblich. Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die beispielsweise die Bilanz in Bielefeld erstellen lassen möchten, finden dort ebenso konkrete Angaben zu Fristen und Kosten. Wer den Jahresabschluss digital durch zugelassene Steuerberater erstellen lässt, etwa über OnlineBilanz, erhält transparente Fristen und automatisierte Erinnerungen, um die gesetzlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.

Selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Grundsätzlich darf jeder buchführungspflichtige Kaufmann – und damit auch jeder GmbH-Geschäftsführer – den Jahresabschluss selbst erstellen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater einzuschalten. In der Praxis scheitert die Eigenerstattung jedoch häufig an fehlender Fachkenntnis, hohem Zeitaufwand und Haftungsrisiken.

Eigenerstattung: Chancen und Risiken

Vorteile der Eigenerstattung

  • Kostenersparnis (keine Steuerberaterhonorar)
  • Volle Kontrolle über Zahlen und Darstellung
  • Tiefes Verständnis der eigenen Geschäftszahlen
  • Flexibilität bei Zeitplanung

Risiken der Eigenerstattung

  • Hoher Zeitaufwand (oft 20–40 Stunden für kleine GmbH)
  • Fehlerrisiko bei komplexen Bilanzierungsfragen (§ 246 ff. HGB)
  • Haftung für fehlerhafte Bilanzen (Geschäftsführerhaftung)
  • Keine steuerliche Optimierung (z. B. Rückstellungen, Abschreibungen)
  • Risiko verspäteter Offenlegung und Ordnungsgeld

Besonders kritisch sind Bilanzierungsfragen wie die Bewertung von Rückstellungen (§ 253 HGB), die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (§ 248 Abs. 2 HGB), latente Steuern oder die korrekte Anwendung des Niederstwertprinzips. Fehler führen nicht nur zu falschen Jahresergebnissen, sondern können auch steuerliche Nachforderungen oder Haftungsansprüche auslösen.

„In der Theorie ist die Eigenerstattung möglich – in der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Geschäftsführer nach dem ersten Versuch doch zu uns kommen. Der Zeitaufwand wird massiv unterschätzt, und spätestens bei der ersten komplexen Buchung (z. B. Rückstellungen für Urlaubsansprüche oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) wird klar: Fachliche Unterstützung spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und Geld.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann lohnt sich der Steuerberater?

  • Bei fehlender Fachkenntnis: Wer nicht regelmäßig mit HGB-Bilanzierung arbeitet, riskiert kostspielige Fehler.
  • Bei steuerlicher Optimierung: Steuerberater kennen legale Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, optimale Rückstellungsbildung), die die Steuerlast senken.
  • Bei Zeitknappheit: Der Geschäftsführer kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren, statt Wochen mit Bilanzerstellung zu verbringen.
  • Bei Haftungsschutz: Ein durch einen Steuerberater erstellter und unterzeichneter Jahresabschluss minimiert das persönliche Haftungsrisiko des Geschäftsführers.
  • Bei Prüfungssicherheit: Steuerberater kennen die aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung und des Bundesamts für Justiz – die Wahrscheinlichkeit von Beanstandungen sinkt.

Hinweis

Für kleine GmbHs mit überschaubarer Geschäftstätigkeit bietet OnlineBilanz transparente Festpreise ab 990 Euro (zzgl. MwSt.) – inklusive Bilanz, GuV, Anhang, Offenlegung und Steuererklärungen. Das ist oft günstiger als der kalkulierte Stundensatz für die Eigenerstattung, wenn man die eigene Arbeitszeit realistisch bewertet.

So finden Sie das beste Angebot für Ihre GmbH

Ein fundierter Preisvergleich für die Bilanzerstellung erfordert mehr als den Blick auf den reinen Grundpreis. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Leistungsumfang, Servicequalität, Transparenz und Verlässlichkeit. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Angebote systematisch zu vergleichen und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu identifizieren.

Checkliste: Angebote richtig vergleichen

  • Sind alle gesetzlich erforderlichen Bestandteile enthalten? (Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB, ggf. Lagebericht)
  • Ist die Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB) im Preis inkludiert?
  • Werden die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) miterstellt?
  • Welche Anforderungen werden an die Buchhaltung gestellt? (DATEV-Export, Kontierung, Belegqualität)
  • Gibt es Zusatzkosten für Nacharbeiten, Fristverkürzung oder Sonderfälle?
  • Wie transparent ist die Preisgestaltung? (Festpreis vs. StBVV vs. Stundensatz)
  • Wer ist der konkrete Ansprechpartner? (Persönlicher Berater, digitaler Support, Team)
  • Wie schnell ist die Abwicklung? (Bearbeitungszeit, Rückfragen, Freigabeprozess)
  • Welche Qualifikation hat der Ersteller? (Zugelassener Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Software)
  • Gibt es Referenzen oder Bewertungen? (Google, Trustpilot, Proven Expert)

Vier-Schritte-Methode für den Preisvergleich

  1. Ist-Analyse: Ermitteln Sie die Größenklasse Ihrer GmbH nach § 267 HGB, den Umfang der Buchhaltung (Anzahl Buchungen, Konten) und eventuelle Besonderheiten (internationale Transaktionen, Rückstellungen, Beteiligungen).
  2. Anforderungsprofil erstellen: Definieren Sie, welche Leistungen Sie benötigen (nur Jahresabschluss oder auch Steuererklärungen, Offenlegung, Beratung). Klären Sie, welche Vorarbeiten Sie selbst leisten können (z. B. Vorbuchführung via DATEV).
  3. Angebote einholen: Fordern Sie von mindestens drei Anbietern schriftliche Angebote an – mit detaillierter Leistungsbeschreibung, Festpreis oder Gebührenrahmen, Fristen und Ansprechpartnern.
  4. Gesamtkosten berechnen: Rechnen Sie alle Posten zusammen (Grundpreis + Anhang + Offenlegung + Steuererklärungen + eventuelle Zusatzkosten) und vergleichen Sie die Endsumme. Prüfen Sie auch die Zahlungsbedingungen (Vorauskasse, Teilzahlungen, Rechnung nach Leistung).

„Geschäftsführer unterschätzen häufig den Wert transparenter Kommunikation. Ein gutes Angebot enthält nicht nur den Preis, sondern auch klare Ansprechpartner, realistische Fristen und eine Auflistung aller Leistungen. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, wählt einen Anbieter, der von Anfang an offenlegt, was im Paket enthalten ist – ohne Kleingedrucktes.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz: Transparenz durch Festpreis-Modell

OnlineBilanz bietet GmbH-Geschäftsführern transparente Festpreise für den kompletten Jahresabschluss – erstellt, geprüft und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater. Im Paket enthalten sind Bilanz, GuV, Anhang, die Offenlegung im Unternehmensregister sowie alle relevanten Steuererklärungen. Die digitale Koordination durch Servet Gündogan und das Stuttgarter Büroteam sorgt für schnelle Abwicklung ohne Wartezeiten. So erhalten Sie Steuerberater-Qualität mit der Planbarkeit einer digitalen Plattform.

Hinweis

Tipp: Fordern Sie bei jedem Anbieter ein schriftliches Angebot an und lassen Sie sich die enthaltenen Leistungen Punkt für Punkt bestätigen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können die Angebote objektiv vergleichen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kosten für die Bilanzerstellung steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater sind als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast Ihrer GmbH. Auch Kosten für digitale Buchhaltungstools oder Plattformen wie OnlineBilanz können Sie steuerlich geltend machen.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um Angebote für die Bilanzerstellung einzuholen?

Idealerweise holen Sie Angebote bereits im vierten Quartal des laufenden Geschäftsjahres ein. So haben Sie ausreichend Zeit für einen fundierten Preisvergleich und können sicherstellen, dass der Steuerberater oder die Plattform zeitnah nach Jahresende mit der Arbeit beginnen kann – ohne in die Hochsaison-Engpässe zu geraten.

Gibt es regionale Preisunterschiede bei der Bilanzerstellung?

Ja, in Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen die Honorare tendenziell 15–30 % höher als in ländlichen Regionen. Digitale Plattformen bieten bundesweit einheitliche Festpreise, wodurch dieser regionale Unterschied entfällt. Der Standort des Steuerberaters spielt dann keine Rolle mehr.

Was passiert, wenn der Steuerberater während der Bilanzerstellung die Preise erhöht?

Ohne schriftliche Vereinbarung darf der Steuerberater nachträglich keine höheren Honorare verlangen, sofern nicht außergewöhnlicher Mehraufwand nachweisbar ist. Deshalb empfiehlt sich stets ein detailliertes Angebot oder ein Festpreisvertrag. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz sind Preisänderungen während des laufenden Auftrags vertraglich ausgeschlossen.

Sind Online-Tools zur Bilanzerstellung eine Alternative zum Steuerberater?

Reine Software-Tools (z. B. DATEV, Lexware) können die Buchführung unterstützen, aber den Jahresabschluss einer GmbH sollte stets ein Steuerberater erstellen und unterzeichnen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren beide Welten: Sie nutzen moderne Software, dahinter stehen aber zugelassene Steuerberater, die den Abschluss rechtssicher erstellen und haften.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten, um ein genaues Preisangebot zu erhalten?

Für ein präzises Angebot benötigt der Steuerberater: aktuelle BWA, Anzahl der Buchungen pro Jahr, Bilanzstichtag, Größenklasse nach § 267 HGB, besondere Posten (z. B. Rückstellungen, Abschreibungen) und Angaben zu bereits erledigter Vorarbeit. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto genauer und verbindlicher das Angebot.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 42a GmbHG – Feststellung Jahresabschluss, StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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