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Sachanlagen218.400 €
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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Mainz

Bilanz erstellen lassen Mainz 2026: Steuerberater & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Mainz müssen ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB aufstellen, nach § 42a GmbHG feststellen und nach § 325 HGB offenlegen. Wer seine Bilanz erstellen lassen möchte, profitiert von der Fachexpertise eines Steuerberaters – klassisch vor Ort in Mainz oder digital über eine moderne Plattform. Dieser Artikel erklärt gesetzliche Pflichten, Kosten, Ablauf und häufige Fehlerquellen für das Wirtschaftsjahr 2025/2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Mainz sind nach § 264 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die Feststellung erfolgt innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG, die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB. Wer seine Bilanz durch einen Steuerberater erstellen lässt, sichert sich fachliche Korrektheit, Compliance und Zeitersparnis – ob mit einem Steuerberater vor Ort in Mainz oder digital über eine Plattform wie OnlineBilanz.de.

Warum GmbHs in Mainz ihre Bilanz durch Steuerberater erstellen lassen

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist für jede GmbH in Mainz gesetzlich verpflichtend. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufstellen. Kleine GmbHs sind nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB von der Anhangerstellung befreit, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Die fachgerechte Erstellung erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht sowie in der Rechnungslegung nach HGB.

Viele Geschäftsführer in Mainz entscheiden sich bewusst dafür, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Der Grund: Die Erstellung bindet erhebliche interne Ressourcen, die Fehlerquote bei Eigenbearbeitung ist hoch, und die Haftungsrisiken sind beträchtlich. Ein Steuerberater bringt nicht nur die fachliche Expertise mit, sondern übernimmt auch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanz.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

bis 25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

„In der Praxis beobachten wir regelmäßig, dass GmbH-Geschäftsführer die Komplexität der Bilanzierung unterschätzen. Gerade bei der Abgrenzung von Rückstellungen, der Bewertung des Umlaufvermögens oder bei latenten Steuern entstehen häufig Fehler, die in einer Betriebsprüfung teuer werden können. Die Investition in einen Steuerberater zahlt sich hier mehrfach aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Digitale Steuerberater-Leistung für Mainz: Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der komplette Prozess wird digital koordiniert, während zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss fachlich prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen.

Gesetzliche Pflichten für GmbHs in Mainz: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

Für GmbHs mit Sitz in Mainz gelten dieselben bundesweiten Vorschriften wie für alle deutschen Kapitalgesellschaften. Die drei zentralen Pflichten sind klar geregelt: Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer (§ 264 Abs. 1 HGB), Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB).

1. Aufstellung durch den Geschäftsführer

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft – bei der GmbH also die Geschäftsführer – den Jahresabschluss aufzustellen. Die Aufstellungsfrist beträgt nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB drei Monate nach dem Bilanzstichtag. Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31. März 2026. Diese Frist ist kurz bemessen und erfordert eine strukturierte Vorbereitung.

2. Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Der aufgestellte Jahresabschluss muss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten unterschiedliche Fristen: Kleine GmbHs nach § 267 Abs. 1 HGB haben 11 Monate Zeit (für Bilanzstichtag 31.12.2025: bis 30.11.2026), mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate (bis 31.08.2026). Diese Fristen sind zwingend und nicht verlängerbar.

3. Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 Abs. 1 HGB ist der festgestellte Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenzulegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Der früher zuständige Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis: Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, erhält vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das BfJ prüft systematisch und vollautomatisiert – Fristverstöße werden regelmäßig sanktioniert.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 11 Monate 12 Monate
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 8 Monate 12 Monate
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 8 Monate 12 Monate

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in Mainz?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater orientieren sich grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dies gilt bundesweit – ob man einen Steuerberater in Bitterfeld-Wolfen oder in Mainz beauftragt. Nach § 35 StBVV richtet sich die Gebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach dem Gegenstandswert, der sich wiederum aus der Bilanzsumme oder dem Umsatz ableitet. Die Gebührenspanne liegt dabei zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr nach Anlage 10 zur StBVV.

In der Praxis variieren die Kosten in Mainz je nach Kanzleigröße, Mandantenstruktur und Komplexität des Jahresabschlusses erheblich. Kleine GmbHs mit einfacher Struktur zahlen oft zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Mittelgroße GmbHs mit mehreren Gesellschaftern, komplexeren Bewertungsfragen oder Konzernverflechtungen können schnell 5.000 bis 10.000 Euro und mehr erreichen. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für die Finanzbuchhaltung, wenn diese nicht hausintern geführt wird.

„Mandanten schätzen vor allem die Transparenz bei den Kosten. Klassische Kanzleien rechnen häufig nach Zeitaufwand oder mit offenen Gebührenrahmen ab, was zu bösen Überraschungen führen kann. Unsere Festpreise schaffen von Anfang an Klarheit – der Mandant weiß genau, was auf ihn zukommt, ohne versteckte Positionen oder nachträgliche Anpassungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Klassische Kanzlei in Mainz

  • Abrechnung nach StBVV (variable Gebühren)
  • Oft zusätzlicher Zeitaufwand für Besprechungen
  • Individuelle Vereinbarungen, teils intransparent
  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
  • Wartezeiten in der Hochsaison üblich

Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)

  • Transparente Festpreise ohne Überraschungen
  • Digitale Koordination, keine Wartezeiten
  • Steuerberater erstellen und unterzeichnen
  • Schnelle Bearbeitungszeiten durch optimierte Prozesse
  • Ortsunabhängig, ideal für digital arbeitende GmbHs

Hinweis

Festpreise für Jahresabschlüsse: OnlineBilanz.de bietet Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen an. Je nach Größenklasse und Komplexität erhalten Mandanten ein verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten, ohne Wartezeiten. Dieses Modell gilt bundesweit: Wer etwa einen Steuerberater im Raum Mönchengladbach sucht, profitiert von denselben klaren Konditionen. Die Koordination erfolgt digital, die fachliche Erstellung und Unterzeichnung übernehmen erfahrene Steuerberater.

Bilanzierungspflichten nach HGB und steuerrechtliche Anforderungen

Die Erstellung eines Jahresabschlusses unterliegt zwei parallelen Regelungswerken: dem Handelsrecht (HGB) und dem Steuerrecht (insbesondere EStG und KStG). Die handelsrechtliche Bilanz (Handelsbilanz) dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Die steuerrechtliche Bilanz (Steuerbilanz) ist Grundlage für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der Körperschaftsteuer.

Handelsrechtliche Bilanzierung nach HGB

Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB. Der Jahresabschluss besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), kleine GmbHs sind hiervon befreit, sofern sie die Pflichtangaben unter der Bilanz machen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).

Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach § 266 HGB, die der GuV nach § 275 HGB. Wesentliche Bewertungsgrundsätze sind in §§ 252–256 HGB kodifiziert: das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip, das Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip. Diese Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind für jeden Jahresabschluss verbindlich.

Steuerrechtliche Bilanzierung und Maßgeblichkeitsprinzip

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist – dies ist das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip. Die Handelsbilanz ist somit Ausgangspunkt für die Steuerbilanz. Allerdings gibt es zahlreiche steuerrechtliche Sondervorschriften (z. B. § 5 Abs. 2–7 EStG, § 6 EStG zur Bewertung), die zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz führen.

Typische Unterschiede betreffen beispielsweise die Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG), die Abschreibung (§ 7 EStG), die Behandlung von Jubiläumsrückstellungen oder die steuerliche Abzinsung. Die Erstellung beider Bilanzen – Handels- und Steuerbilanz – erfordert fundierte Fachkenntnisse und sollte durch einen Steuerberater erfolgen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

  • Handelsbilanz nach §§ 242, 264 ff. HGB erstellen
  • Steuerbilanz nach § 5 EStG und § 60 EStDV ableiten
  • Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz dokumentieren (z. B. latente Steuern nach § 274 HGB)
  • Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung auf Basis der Steuerbilanz anfertigen
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB)

„Die Verzahnung von Handels- und Steuerbilanz wird oft unterschätzt. Wer beispielsweise in der Handelsbilanz eine Rückstellung bildet, die steuerlich nicht anerkannt wird, muss dies in der Überleitungsrechnung korrekt abbilden. Auch die Berechnung latenter Steuern nach § 274 HGB ist komplex und fehleranfällig. Hier zahlt sich die Erfahrung eines Steuerberaters unmittelbar aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerberater in Mainz finden oder digitale Alternative nutzen?

Geschäftsführer von GmbHs in Mainz stehen vor der Frage: Soll ich einen Steuerberater vor Ort in Mainz suchen oder kann ich auch eine digitale Steuerberater-Plattform nutzen? Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile, die sich vor allem in der Arbeitsweise, den Kosten und der Verfügbarkeit unterscheiden.

Klassische Kanzlei in Mainz: Vorteile und Herausforderungen

Eine klassische Steuerberaterkanzlei in Mainz bietet den Vorteil persönlicher Treffen und lokaler Präsenz. Viele Mandanten schätzen den direkten Kontakt und die Möglichkeit, Unterlagen persönlich vorbeizubringen. Allerdings sind traditionelle Kanzleien häufig ausgelastet, besonders in der Hochsaison zwischen Januar und Juni. Wartezeiten von mehreren Wochen sind keine Seltenheit. Zudem ist die Preisgestaltung oft intransparent: Die Abrechnung erfolgt nach StBVV, jedoch mit variablen Zehntel-Sätzen, was zu unterschiedlichen Endbeträgen führen kann.

Digitale Steuerberater-Plattformen: Effizienz und Transparenz

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen digitalen Prozessen. Der gesamte Ablauf – von der Anfrage über die Dokumentenübermittlung bis zur Abschlusserstellung – erfolgt digital. Das spart Zeit, reduziert Wartezeiten und sorgt für transparente Festpreise. Die Steuerberater, die den Jahresabschluss erstellen und unterzeichnen, sind vollwertig zugelassen und übernehmen die volle Verantwortung. Der Unterschied liegt in der Organisation: Ein Büroleiter wie Servet Gündogan koordiniert den Prozess, die Facharbeit leisten die Steuerberater.

Klassische Kanzlei Mainz

  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Lokale Präsenz und Erreichbarkeit
  • Wartezeiten in der Hochsaison
  • Variable Preise (StBVV)
  • Oft papierbasierte Prozesse

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Digitale Abwicklung, keine Wartezeiten
  • Transparente Festpreise
  • Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen
  • Schnelle Bearbeitungszeiten
  • Ortsunabhängig, ideal für moderne GmbHs

Eigenbearbeitung (intern)

  • Scheinbar kostengünstig
  • Hohe Fehlerquote ohne Fachkenntnisse
  • Keine Haftungsübernahme durch Dritten
  • Ressourcenbindung im Unternehmen
  • Risiko von Ordnungsgeldern und Steuernachzahlungen

Die Entscheidung zwischen einer klassischen Kanzlei und einer digitalen Plattform hängt von den individuellen Präferenzen ab. Wer Wert auf digitale Effizienz, Transparenz und schnelle Bearbeitung legt, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine zeitgemäße Alternative. Wer hingegen den regelmäßigen persönlichen Kontakt bevorzugt, ist bei einer lokalen Kanzlei in Mainz gut aufgehoben.

Hinweis

OnlineBilanz für Mainzer GmbHs: OnlineBilanz.de bietet GmbHs in Mainz die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater in Mainz erstellen zu lassen – ohne Wartezeiten und ohne versteckte Kosten. Die organisatorische Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter, während die fachliche Erstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch erfahrene Steuerberater erfolgt. Der gesamte Prozess ist digital, transparent und konsequent auf Effizienz ausgelegt.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung und wie Sie diese vermeiden

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist fehleranfällig, insbesondere wenn sie ohne fundierte Fachkenntnisse erfolgt. Selbst kleine Fehler können bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Steuernachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich jedoch mit der richtigen Vorbereitung und fachlicher Unterstützung zuverlässig vermeiden.

Fehlerhafte Bewertung von Rückstellungen

Rückstellungen nach § 249 HGB sind ein klassischer Fehlerbereich. Viele GmbHs bilden entweder zu wenig oder zu viele Rückstellungen. Typische Problemfelder sind Urlaubsrückstellungen, Jubiläumsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen oder für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Steuerrechtlich sind die Anforderungen strenger als handelsrechtlich (§ 5 Abs. 3 und 4 EStG). Wer hier nicht sauber unterscheidet, riskiert Nachforderungen des Finanzamts.

Aktivierungsverbote und Aktivierungswahlrechte missachtet

Das HGB kennt strikte Aktivierungsverbote (z. B. für selbst geschaffene Marken, § 248 Abs. 2 HGB) und Aktivierungswahlrechte (z. B. für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB). In der Steuerbilanz gilt nach § 5 Abs. 2 EStG ein umfassendes Aktivierungsverbot für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden. Wer diese Unterschiede nicht kennt, produziert fehlerhafte Bilanzen.

Falsche Abschreibungsmethoden und -dauern

Die Abschreibung des Anlagevermögens ist nach § 253 Abs. 3 HGB vorzunehmen. Handelsrechtlich ist die planmäßige Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer vorgeschrieben. Steuerrechtlich gelten die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Besonders bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG nach § 6 Abs. 2 EStG) oder bei Sonderabschreibungen (z. B. § 7g EStG) entstehen häufig Fehler. Wer hier falsch abschreibt, überhöht oder vermindert das Betriebsergebnis und zahlt entweder zu viel oder zu wenig Steuern.

Fehlende Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Die periodengerechte Erfolgsermittlung erfordert die Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach §§ 250, 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Typische Fehler: Versicherungsprämien, Mieten oder Leasingraten werden nicht abgegrenzt, obwohl sie wirtschaftlich mehrere Perioden betreffen. Auch die Bildung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) wird oft vergessen oder falsch vorgenommen.

Achtung

Betriebsprüfung deckt Fehler auf: Das Finanzamt prüft regelmäßig die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Richtigkeit der Steuerbilanz. Fehler in der Bilanzierung führen zu Hinzuschätzungen, Steuernachforderungen und Zinsen nach § 233a AO. In schweren Fällen droht sogar ein Steuerstrafverfahren. Die Investition in einen Steuerberater ist daher nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern des Risikomanagements.

„Wir sehen immer wieder Mandate, die zuvor versucht haben, den Jahresabschluss intern zu erstellen. Die Folge: fehlerhafte Bilanzen, Rückfragen des Finanzamts und am Ende höhere Kosten als bei einer professionellen Erstbearbeitung. Ein Steuerberater erstellt den Jahresabschluss nicht nur schneller, sondern vor allem rechtssicher und prüfungsfest.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Rückstellungen vollständig und korrekt bewerten (§ 249 HGB, § 5 EStG)
  • Aktivierungsverbote und -wahlrechte beachten (§ 248 HGB, § 5 Abs. 2 EStG)
  • Abschreibungen nach Nutzungsdauer und AfA-Tabellen vornehmen
  • Rechnungsabgrenzungsposten bilden (§ 250 HGB)
  • Latente Steuern berechnen bei Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (§ 274 HGB)
  • Inventur ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren (§ 240 HGB)
  • Sämtliche Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB einhalten

Ablauf der Jahresabschlusserstellung mit einem Steuerberater

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung folgt einem strukturierten Prozess. Von der ersten Anfrage bis zur fertigen, offenlegungsfähigen Bilanz durchlaufen Mandanten mehrere Schritte, die je nach Kanzlei und Arbeitsweise unterschiedlich organisiert sind. Im Folgenden wird der typische Ablauf beschrieben, wie er auch bei digitalen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz praktiziert wird.

Schritt 1: Anfrage und Angebotserstellung

Der Geschäftsführer oder Buchhalter nimmt Kontakt auf und übermittelt erste Grunddaten: Rechtsform, Größenklasse nach § 267 HGB, Bilanzstichtag, Branche und ggf. Besonderheiten (z. B. Konzernzugehörigkeit, ausländische Beteiligungen). Auf dieser Basis erstellt der Steuerberater ein Angebot. Bei klassischen Kanzleien erfolgt dies oft individuell nach StBVV, bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz gibt es transparente Festpreise.

Schritt 2: Dokumentenübermittlung und Prüfung

Nach Auftragserteilung übermittelt der Mandant die erforderlichen Unterlagen: Buchführung (DATEV-Export oder vergleichbar), Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, ggf. vorläufige Buchhaltungsauswertungen. Der Steuerberater prüft die Vollständigkeit und Plausibilität. Fehlende Belege oder Unstimmigkeiten werden unverzüglich rückgemeldet.

Schritt 3: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang

Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss nach HGB: Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und – falls erforderlich – Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Parallel wird die Steuerbilanz erstellt und die steuerlichen Überleitungsrechnungen vorgenommen. Latente Steuern nach § 274 HGB werden berechnet, Rückstellungen bewertet, Abschreibungen geprüft.

Schritt 4: Abstimmung mit dem Mandanten

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird dem Mandanten zur Prüfung vorgelegt. Unklarheiten werden besprochen, notwendige Anpassungen vorgenommen. Dieser Abstimmungsprozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sachverhalte korrekt abgebildet sind.

Schritt 5: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Der fertige Jahresabschluss wird der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt (§ 42a GmbHG). Die Feststellung muss protokolliert und beim Handelsregister eingereicht werden. Der Steuerberater unterstützt oft bei der Vorbereitung der Beschlussvorlage.

Schritt 6: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach der Feststellung erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister in elektronischer Form (§ 325 HGB). Viele Steuerberater übernehmen auch diesen Schritt im Rahmen des Mandats. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag muss zwingend eingehalten werden, um Ordnungsgelder nach § 335 HGB zu vermeiden.

Hinweis

Digitaler Prozess bei OnlineBilanz: OnlineBilanz.de digitalisiert den gesamten Prozess. Die Dokumentenübermittlung erfolgt über eine sichere Plattform, die Kommunikation läuft digital, die Erstellung übernehmen zugelassene Steuerberater. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Prozess und ist erster Ansprechpartner für den Mandanten. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und sorgt für schnelle Bearbeitungszeiten.

„Ein strukturierter Prozess ist der Schlüssel zur fristgerechten und fehlerfreien Jahresabschlusserstellung. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt, alle Unterlagen vollständig bereitstellt und auf die Expertise eines Steuerberaters setzt, vermeidet Stress, Fristversäumnisse und kostspielige Fehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorteile einer digitalen Steuerberater-Plattform für Mainzer GmbHs

Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung erreicht. Immer mehr GmbHs in Mainz entscheiden sich für digitale Steuerberater-Plattformen, die die Vorteile klassischer Steuerberater-Kompetenz mit modernen, effizienten Prozessen verbinden. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten zugelassene Steuerberater-Leistungen – die Erstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses erfolgt durch vollwertig zugelassene Steuerberater, jedoch mit einem digitalisierten, transparenten und schnellen Ablauf.

Transparente Festpreise statt variabler Gebühren

Klassische Steuerberaterkanzleien rechnen nach der StBVV ab, oft mit variablen Zehntel-Sätzen. Das Ergebnis: Die endgültigen Kosten sind für den Mandanten schwer kalkulierbar. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf Festpreise, die von Anfang an klar kommuniziert werden. Der Mandant weiß genau, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Positionen, ohne nachträgliche Anpassungen.

Keine Wartezeiten, schnelle Bearbeitungszeiten

In der Hochsaison zwischen Januar und Juni sind viele klassische Kanzleien überlastet. Wartezeiten von mehreren Wochen sind die Regel. Digitale Steuerberater-Plattformen arbeiten mit einem Netzwerk von Steuerberatern und optimierten Prozessen, sodass die Bearbeitungszeiten deutlich kürzer sind. Das ist gerade für GmbHs wichtig, die ihre Jahresabschlüsse zügig benötigen, um Fristen einzuhalten oder Finanzierungen zu beantragen.

Vollwertige Steuerberater-Leistung, digital organisiert

Ein häufiges Missverständnis: Digitale Plattformen sind keine Ersatz für Steuerberater, sondern eine andere Organisationsform. Bei OnlineBilanz erstellen zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss, prüfen ihn fachlich und unterzeichnen ihn rechtsverbindlich. Der Unterschied zur klassischen Kanzlei liegt in der Koordination: Ein Büroleiter wie Servet Gündogan steuert den Prozess, die Kommunikation erfolgt digital, die Dokumentenübermittlung läuft über sichere Plattformen. Das Ergebnis: schneller, effizienter, transparenter – aber mit derselben fachlichen Qualität und Haftung.

Ortsunabhängigkeit und Flexibilität

Eine GmbH in Mainz muss nicht zwingend einen Steuerberater in Mainz beauftragen. Digitale Steuerberater-Plattformen arbeiten bundesweit und ortsunabhängig. Das ist besonders für Unternehmen attraktiv, die selbst bereits digital arbeiten, deren Geschäftsführer viel unterwegs sind oder die Wert auf schnelle, unkomplizierte Prozesse legen. Persönliche Treffen sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich – die gesamte Kommunikation kann digital erfolgen.

Klassische Steuerberaterkanzlei

  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
  • Abrechnung nach StBVV (variable Gebühren)
  • Wartezeiten in der Hochsaison üblich
  • Papierbasierte Prozesse teilweise noch verbreitet
  • Langfristige Mandantenbeziehungen

Digitale Steuerberater-Plattform (OnlineBilanz)

  • Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen
  • Transparente Festpreise ohne Überraschungen
  • Keine Wartezeiten, schnelle Bearbeitung
  • Vollständig digitaler Prozess
  • Ortsunabhängig, flexibel, modern

„Viele Mandanten sind überrascht, wie unkompliziert und schnell die digitale Zusammenarbeit funktioniert. Wir erhalten die Unterlagen digital, prüfen sie, erstellen den Jahresabschluss und stimmen uns bei Bedarf per Video-Call ab. Der Mandant spart Zeit, wir arbeiten effizienter – und die fachliche Qualität ist dieselbe wie bei einer klassischen Kanzlei.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz für Mainzer GmbHs: OnlineBilanz.de ist die digitale Steuerberater-Plattform für GmbHs in Mainz und bundesweit. Zugelassene Steuerberater erstellen Ihren Jahresabschluss – mit Festpreisen, ohne Wartezeiten, vollständig digital. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Prozess, die Facharbeit leisten erfahrene Steuerberater. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich darf der Geschäftsführer die Bilanz selbst aufstellen. Allerdings erfordert dies fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht. Fehler können zu Ordnungsgeldern, steuerlichen Nachforderungen und persönlicher Haftung führen. Daher lassen die meisten GmbHs den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen – auch um sich rechtlich abzusichern.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zusätzlich wird der Geschäftsführer namentlich im Unternehmensregister veröffentlicht. Eine verspätete Offenlegung sollte daher unbedingt vermieden werden.

Muss ich als kleine GmbH auch einen Lagebericht erstellen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Nur mittelgroße und große GmbHs müssen einen Lagebericht erstellen und offenlegen.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für die Bilanzerstellung übergeben?

Sie benötigen die vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV oder vergleichbar), Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge (Leasing, Darlehen), Belege zu Rückstellungen, Abschreibungslisten, Sozialversicherungsnachweise und ggf. bereits vorhandene Anlagenbuchhaltung. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten häufig Checklisten, damit nichts vergessen wird.

Wie lange muss ich den Jahresabschluss aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern sie GoBD-konform erfolgt.

Kann ich den Jahresabschluss auch nachträglich ändern lassen?

Grundsätzlich gilt der Jahresabschluss nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung als verbindlich. Änderungen sind nur bei wesentlichen Fehlern oder rechtlichen Mängeln möglich und erfordern eine erneute Feststellung sowie ggf. eine berichtigte Offenlegung. Ihr Steuerberater berät Sie im Einzelfall, ob eine Korrektur notwendig und zulässig ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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