Bilanz erstellen Darmstadt 2026: Fristen & Kosten
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Jede GmbH in Darmstadt muss nach § 242 HGB einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen, feststellen lassen und offenlegen. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 konkrete Fristen: 11 Monate Feststellung (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG und 12 Monate Offenlegung nach § 325 HGB. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Dieselben gesetzlichen Vorgaben gelten übrigens auch für GmbHs in anderen Regionen – etwa für Unternehmen, die eine Bilanz im Raum Heilbronn erstellen müssen.
Kurzantwort
In Darmstadt muss jede GmbH nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen, die von der Gesellschafterversammlung festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt wird. Ähnliche Pflichten gelten etwa beim Bilanz erstellen in Herford, wo dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen maßgeblich sind. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten 2026 Feststellungsfristen von 8 bzw. 11 Monaten (§ 42a GmbHG) und eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten (§ 325 HGB). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro.
Inhaltsverzeichnis
- Wer muss in Darmstadt eine Bilanz erstellen?
- Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Bilanzerstellung?
- Wie ist eine Bilanz für eine GmbH aufgebaut?
- Was gehört zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?
- Wann sind Anhang und Lagebericht erforderlich?
- Wie erfolgt die Offenlegung im Unternehmensregister?
- Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?
- Was kostet die Bilanzerstellung für eine GmbH in Darmstadt?
- Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?
Wer muss in Darmstadt eine Bilanz erstellen?
Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich nicht nach dem Unternehmenssitz, sondern nach der Rechtsform und Größe des Unternehmens. In Darmstadt ansässige Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB grundsätzlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Auch eingetragene Kaufleute (e.K., OHG, KG) unterliegen ab Überschreiten der Schwellenwerte nach § 241a HGB der Bilanzierungspflicht.
Bilanzierungspflicht nach Rechtsform
- GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Immer bilanzierungspflichtig nach § 242 HGB, § 264 HGB
- Einzelunternehmen (e.K.): Nur bei Überschreiten der Schwellenwerte (> 800.000 € Umsatz und > 80.000 € Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, § 241a HGB)
- Personengesellschaften (OHG, KG): Bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 241a HGB
- Freiberufler: Grundsätzlich keine Bilanzierungspflicht, Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ausreichend
Hinweis
Für GmbH-Geschäftsführer in Darmstadt bedeutet dies: Die Bilanz ist nicht nur steuerliche Pflicht, sondern auch handelsrechtliche Dokumentations- und Rechenschaftspflicht gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und dem Unternehmensregister.
Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen in Anspruch nehmen, müssen aber dennoch eine vollständige Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen und intern feststellen.
Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Bilanzerstellung?
Die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung sind im HGB und GmbHG klar geregelt. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:
| Frist | Gesetzliche Grundlage | Deadline (Bilanzstichtag 31.12.2025) |
|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss | § 264 Abs. 1 HGB | Innerhalb der ersten Monate 2026 (keine gesetzliche Höchstfrist, aber Grundlage für Feststellung) |
| Feststellung durch Gesellschafterversammlung (kleine GmbH) | § 42a Abs. 2 GmbHG | Bis 30.11.2026 (11 Monate) |
| Feststellung (mittelgroße/große GmbH) | § 42a Abs. 2 GmbHG | Bis 31.08.2026 (8 Monate) |
| Offenlegung im Unternehmensregister | § 325 HGB | Bis 31.12.2026 (12 Monate) |
Achtung
Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – unabhängig vom Verschulden. Die Frist läuft automatisch, eine Erinnerung erfolgt nicht.
Für Darmstädter Unternehmen bedeutet dies: Die Bilanz muss nicht nur fristgerecht erstellt, sondern auch durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und anschließend elektronisch im Unternehmensregister eingereicht werden. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsorgan, nicht mehr Einreichungsstelle.
Wie ist eine Bilanz für eine GmbH aufgebaut?
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie muss nach § 266 HGB ein bestimmtes Gliederungsschema einhalten, das für Kapitalgesellschaften verbindlich ist.
Aktivseite: Vermögenswerte
- A. Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen – langfristig gebunden
- B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand – kurzfristig liquidierbar
- C. Rechnungsabgrenzungsposten: Vorauszahlungen für Aufwendungen des Folgejahres
- D. Aktive latente Steuern: Nach § 274 HGB (optional für kleine Kapitalgesellschaften)
- E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung: Bei Pensionsrückstellungen (§ 246 Abs. 2 HGB)
Passivseite: Kapitalherkunft
- A. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- B. Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen
- C. Verbindlichkeiten: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten, Gesellschaftern, etc.
- D. Rechnungsabgrenzungsposten: Vorauszahlungen für Erträge des Folgejahres
- E. Passive latente Steuern: Pflichtansatz nach § 274 HGB bei temporären Differenzen
„Die Gliederung nach § 266 HGB ist für GmbH verpflichtend. Abweichungen sind nur in engen Grenzen zulässig. Besonders bei Offenlegung achtet das Unternehmensregister auf formale Konformität – fehlerhafte Gliederungen führen zur Zurückweisung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Was gehört zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ergänzt die Bilanz und stellt die Ertragslage des Geschäftsjahres dar. Sie zeigt, wie sich das Eigenkapital durch Geschäftstätigkeit verändert hat. Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen.
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
Gliederung nach Aufwandsarten: Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen. Häufigste Darstellungsform in Deutschland.
Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)
Gliederung nach Funktionsbereichen: Umsatzerlöse abzüglich Herstellungskosten der Umsätze, Vertriebskosten, Verwaltungskosten. International übliche Darstellung, in Deutschland seltener.
Wichtige GuV-Posten für GmbH
- Umsatzerlöse: Kerngeschäft, Erlöse aus Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 277 Abs. 1 HGB)
- Materialaufwand: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen
- Personalaufwand: Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Altersversorgung
- Abschreibungen: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen
- Finanzergebnis: Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen
- Steuern vom Einkommen und Ertrag: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Saldo aller Erträge und Aufwendungen
Hinweis
Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen eine verkürzte GuV offenlegen – die vollständige GuV muss aber intern erstellt und festgestellt werden. Die Verkürzung betrifft nur die Veröffentlichung im Unternehmensregister.
Wann sind Anhang und Lagebericht erforderlich?
Der Jahresabschluss einer GmbH besteht grundsätzlich aus Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommt der Lagebericht hinzu (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anforderungen hängen von der Größenklasse ab.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer | Anhang | Lagebericht |
|---|---|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | Ja (verkürzt möglich) | Nein |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 | Ja | Ja |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 | Ja (erweitert) | Ja (erweitert) |
Der Anhang erläutert die Bilanz und GuV und enthält Pflichtangaben nach § 284 HGB, etwa zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Haftungsverhältnissen und Organbezügen. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang erstellen.
Der Lagebericht: Pflicht für mittelgroße und große GmbH
Der Lagebericht nach § 289 HGB gibt einen Überblick über Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft. Er muss eingehen auf: Geschäftsmodell, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Ertragslage, Finanz- und Vermögenslage, Chancen und Risiken, Prognose sowie wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten erweiterte Anforderungen (nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB).
„Viele mittelständische GmbH in Darmstadt unterschätzen den Aufwand für den Lagebericht. Er erfordert nicht nur Zahlen, sondern strategische Einschätzungen und Prognosen – und muss konsistent zur Bilanz sein. Eine frühzeitige Planung ist essenziell.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie erfolgt die Offenlegung im Unternehmensregister?
Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist das Unternehmensregister die zentrale und ausschließliche Offenlegungsstelle – nicht mehr der Bundesanzeiger, der nur noch als Publikationsmedium dient.
Ablauf der elektronischen Offenlegung
- Erstellung des Jahresabschlusses in elektronisch strukturierter Form (ESEF-Format für kapitalmarktorientierte Unternehmen, ansonsten PDF mit Volltextsuche)
- Feststellung durch die Gesellschafterversammlung – der Beschluss wird protokolliert
- Einreichung über das Unternehmensregister-Portal (www.unternehmensregister.de) mittels authentifizierter Übermittlung
- Prüfung durch das Bundesamt für Justiz – bei formalen Mängeln erfolgt Zurückweisung
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach erfolgreicher Prüfung
Achtung
Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB) ist zwingend. Bei Versäumnis leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein – Ordnungsgelder liegen zwischen 500 und 25.000 Euro.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen nach § 326 HGB nur eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang offenlegen. Die GuV darf vollständig entfallen. Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen ganz von der Offenlegung befreit werden (§ 326 Abs. 2 HGB) – diese Option ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft und in der Praxis selten.
Für Darmstädter GmbH-Geschäftsführer, die den gesamten Prozess digital und rechtssicher abwickeln möchten, bieten spezialisierte Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz eine vollständige Abwicklung: von der Erstellung über die Feststellung bis zur fristgerechten Offenlegung – mit transparentem Festpreis und ohne Wartezeiten.
Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?
Grundsätzlich darf jeder Geschäftsführer die Bilanz seiner GmbH selbst erstellen – eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Bilanzerstellung erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht, und Fehler können gravierende Folgen haben.
Bilanz selbst erstellen: Voraussetzungen
- Fundierte Kenntnisse in HGB-Bilanzierung und Bewertung
- Aktuelle Kenntnis der Rechtsprechung und BMF-Schreiben
- Software für Bilanzerstellung und XBRL/ESEF-Konvertierung
- Zeit für Einarbeitung und laufende Fortbildung
- Risiko bei Fehlern: Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG
Steuerberater beauftragen: Vorteile
- Fachliche Expertise und Haftung durch zugelassenen Berufsträger
- Rechtssichere Bilanzierung nach aktuellen Standards
- Steueroptimierung durch Gestaltungsspielräume
- Zeitersparnis für operative Geschäftsführung
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Rückfragen
„Die häufigsten Fehler bei selbst erstellten Bilanzen sehen wir bei Rückstellungsbewertung, latenten Steuern und Anhangangaben. Was auf den ersten Blick simpel erscheint, erfordert detaillierte Einzelfallprüfung. Ein nachträglicher Bilanzfehler kann teurer werden als die Steuerberater-Honorierung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Für viele Darmstädter GmbH ist ein hybrider Ansatz optimal: Die laufende Buchhaltung wird intern oder durch einen Buchhalter erledigt, die Bilanzerstellung und -prüfung übernimmt der Steuerberater. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden dabei Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und kurzen Bearbeitungszeiten – ohne langes Suchen nach einem lokalen Steuerberater.
Was kostet die Bilanzerstellung für eine GmbH in Darmstadt?
Die Kosten für die Bilanzerstellung variieren je nach Komplexität, Unternehmensgröße und Beauftragung. Steuerberater rechnen in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, wobei der konkrete Gebührenrahmen vom Gegenstandswert und der Schwierigkeit abhängt.
Kostenfaktoren bei der Bilanzerstellung
- Unternehmensgröße: Bilanzsumme und Umsatz bestimmen den Gegenstandswert nach StBVV
- Komplexität: Anzahl der Geschäftsvorfälle, Fremdwährungen, Konzernverflechtungen, Sonderfragen (z.B. Rückstellungen, latente Steuern)
- Qualität der Vorbuchhaltung: Vollständigkeit, Richtigkeit, digitale Verfügbarkeit der Unterlagen
- Zusatzleistungen: Lagebericht, Steuererklärungen, Offenlegung, Beratung
- Regionalität: In Ballungsräumen wie Darmstadt/Rhein-Main oft höhere Honorare als in ländlichen Regionen
1.500–4.000 €
Typische Kosten für kleine GmbH (Jahresabschluss inkl. Steuererklärungen)
4.000–10.000 €
Mittelgroße GmbH mit Lagebericht
ab 10.000 €
Große oder komplexe Mandate
Hinweis
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten häufig transparente Festpreise: Der Mandant weiß vorab, welche Kosten anfallen – ohne Überraschungen durch variable Gebührenrahmen oder versteckte Zusatzkosten. Die Qualität wird durch zugelassene Steuerberater sichergestellt, die Abwicklung erfolgt digital und effizient.
Ein Kostenvergleich lohnt sich: Klassische Kanzleien vor Ort in Darmstadt haben oft Wartezeiten und individuelle Preismodelle. Wer Wert auf Planbarkeit, Schnelligkeit und digitale Zusammenarbeit legt, findet in spezialisierten Online-Plattformen eine moderne Alternative – ohne auf die fachliche Expertise und rechtliche Sicherheit eines Steuerberaters verzichten zu müssen.
Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?
Bilanzen unterliegen strengen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Fehler führen nicht nur zu falschen Jahresabschlüssen, sondern können Steuernachzahlungen, Ordnungsgelder und im Extremfall persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG auslösen.
Die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler
-
Falsche Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen: Die Zuordnung richtet sich nach der Zweckbestimmung (§ 247 Abs. 2 HGB), nicht nach der tatsächlichen Verweildauer
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Fehlerhafte Bewertung von Rückstellungen: Insbesondere bei Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken oder Gewährleistungen – Bewertung muss dem vernünftigen kaufmännischen Ermessen entsprechen (§ 253 Abs. 1 HGB)
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Unterlassene Abschreibungen: Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB), außerplanmäßige bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)
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Nichtberücksichtigung latenter Steuern: Pflichtansatz nach § 274 HGB bei temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
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Falsche Periodisierung: Aufwendungen und Erträge müssen dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
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Unvollständige Anhangangaben: Pflichtangaben nach § 284, § 285 HGB oft unvollständig – besonders bei Haftungsverhältnissen und Organbezügen
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Fehlerhafte Aktivierung von Entwicklungskosten: Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB nur unter engen Voraussetzungen – oft zu weitgehend ausgelegt
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Versäumung von Größenklassengrenzen: Zweijahresregel nach § 267 Abs. 4 HGB: Größenklasse ändert sich erst nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren
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Fehlende oder verspätete Offenlegung: Ordnungsgeld nach § 335 HGB, keine Verjährung der Offenlegungspflicht
-
Formfehler bei Gesellschafterbeschlüssen: Feststellungsbeschluss muss ordnungsgemäß protokolliert werden, sonst gilt der Jahresabschluss als nicht festgestellt
„In der Praxis sehen wir immer wieder, dass Geschäftsführer den Anhang unterschätzen. Er ist nicht nur formale Pflicht, sondern essenzieller Bestandteil des Jahresabschlusses. Fehlende oder fehlerhafte Anhangangaben können den gesamten Abschluss rechtswidrig machen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Die systematische Vermeidung dieser Fehler erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch Routine und aktuelle Rechtskenntnisse. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, lagert nicht nur Arbeit aus, sondern sichert sich gegen diese Risiken ab – und profitiert von der Berufshaftpflicht des Steuerberaters.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Darmstadt die Bilanz auch alleine unterschreiben?
Nein. Die Bilanz wird zwar vom Geschäftsführer aufgestellt und unterzeichnet (§ 245 HGB), muss aber zusätzlich von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Erst nach Feststellung ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich. Die Offenlegung erfolgt anschließend beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.
Muss ich in Darmstadt eine Vor-Ort-Beratung beim Steuerberater haben oder geht das auch digital?
Die Mandatsführung kann vollständig digital erfolgen. Steuerberater dürfen seit Jahren bundesweit tätig sein, Unterlagen werden digital übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Videocall geklärt. Viele Plattformen wie OnlineBilanz.de koordinieren den gesamten Jahresabschluss digital mit zugelassenen Steuerberatern – ohne Wartezeiten und mit Festpreisen.
Was passiert, wenn ich die Bilanz zwar erstelle, aber nicht rechtzeitig offenlege?
Das Bundesamt für Justiz leitet nach Ablauf der Offenlegungsfrist ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB) und wird individuell nach Unternehmensgröße, Verzug und Verschulden festgesetzt. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen – Sie müssen also nachträglich offenlegen UND zahlen.
Gelten für gemeinnützige GmbHs in Darmstadt andere Bilanzpflichten?
Nein. Auch eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) unterliegt als Kapitalgesellschaft der vollen Bilanzierungspflicht nach §§ 242, 264 ff. HGB und muss den Jahresabschluss offenlegen (§ 325 HGB). Die Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO) betrifft nur die steuerliche Behandlung, ändert aber nichts an den handelsrechtlichen Pflichten zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung.
Kann ich als Ein-Personen-GmbH in Darmstadt auf die Gesellschafterversammlung verzichten?
Nein. Auch bei einer Ein-Personen-GmbH muss der Jahresabschluss formell von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Der alleinige Gesellschafter fasst den Beschluss schriftlich; ein Protokoll ist ratsam. Die Frist von 8 bzw. 11 Monaten gilt auch hier – erst danach darf offengelegt werden.
Muss ich in Darmstadt zusätzlich zur Handelsbilanz eine Steuerbilanz erstellen?
Ja. Die Handelsbilanz wird nach HGB erstellt und offengelegt. Für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer benötigt das Finanzamt eine Steuerbilanz, die auf der Handelsbilanz aufbaut, aber steuerliche Korrekturen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, andere Abschreibungen) berücksichtigt. In der Praxis erstellt der Steuerberater beide Bilanzen parallel.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


