hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung UnternehmensregisterFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Steuerberater & Team
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon

Frist läuft?
Ihr Festpreis in 60 Sekunden.

Mehr Leistung, weniger zahlen. Von Steuerexperten entwickelte KI-Software. Sie laden Ihre Unterlagen ins Portal, wir bereiten alles vor. Bei Einreichung prüft und übermittelt ein Steuerberater. Schnell, einfach, bezahlbar — ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit.

  • Fester Ansprechpartner: ein Buchhalter, der Ihr Unternehmen kennt
  • Wechsel oder Import: Integration Ihrer bestehenden Software
  • Weniger Fehlerrisiko: Steuerberater-Prüfung bei Einreichung

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Beratung Buchhaltung Software

Beratung Buchhaltung Software 2026 – Steuerberater – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Beratung bei der Auswahl und Einführung von Buchhaltungssoftware entscheidet über GoBD-Konformität, Prozesseffizienz und reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Dieser Ratgeber zeigt, warum professionelle Unterstützung Fehler vermeidet, welche Software für welche GmbH passt und wie OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Software-Beratung verbindet. Die Buchhaltung Beratung für GmbHs umfasst dabei sowohl technologische als auch fachliche Aspekte – ergänzend zur Beratung bei der Lohnabrechnung als weiterer Kernbereich moderner Kanzlei-Dienstleistungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus.

Kurzantwort

Beratung bei der Buchhaltungssoftware-Einführung stellt GoBD-Konformität, korrekte Schnittstellen zum Steuerberater und optimale Prozesse sicher. Steuerberater prüfen Anforderungen nach § 238 HGB, § 257 HGB und § 146 AO, vermeiden typische Fehler und integrieren die Software in den Jahresabschluss-Workflow. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Software-Beratung mit Jahresabschluss-Erstellung durch zugelassene Steuerberater.

Warum ist Beratung bei der Einführung von Buchhaltungssoftware entscheidend?

Die Auswahl und Implementierung einer Buchhaltungssoftware ist für GmbHs keine reine IT-Entscheidung, sondern eine strategische Weichenstellung mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach § 238 HGB (Buchführungspflicht) und § 266 HGB (Gliederung der Bilanz). Eine fehlerhafte Systemkonfiguration führt zu inkorrekten Buchungen, unvollständigen Auswertungen und im schlimmsten Fall zu Verstößen gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). Professionelle Beratung stellt sicher, dass die Software nicht nur technisch funktioniert, sondern auch rechtssicher die gesetzlichen Anforderungen abbildet.

Typische Fehlerquellen ohne fachliche Begleitung

  • Fehlende oder falsche Kontenzuordnung nach dem SKR03/SKR04-Kontenrahmen
  • Unzureichende Datensicherung und fehlende Revisionssicherheit gemäß GoBD
  • Mangelhafte Schnittstellen zu DATEV oder zum Steuerberater
  • Fehlende Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung nach § 242 HGB
  • Unklare Prozesse bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und automatisierten Meldungen

Praxis-Tipp

Eine Buchhaltungssoftware muss nicht nur buchen können, sondern auch die GoBD-konforme Archivierung, unveränderbare Protokollierung und den Export für Betriebsprüfungen gewährleisten. Wer diese Anforderungen von Anfang an in der Beratung klärt, vermeidet spätere kostspielige Nachbesserungen oder Systemwechsel.

Wer die Einführung einer Buchhaltungssoftware durch einen Steuerberater begleiten lässt, profitiert von der Kombination aus technischem Know-how und rechtssicherer Prozessgestaltung. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten Steuerberater digital mit modernen Tools zusammen, sodass die Software nahtlos in den Jahresabschluss-Workflow integriert wird.

Welche Buchhaltungssoftware ist für welche GmbH die richtige?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware hängt maßgeblich von der Größenklasse nach § 267 HGB, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ab. Kleine GmbHs mit einfacher Struktur kommen oft mit cloudbasierten Lösungen wie lexoffice oder sevDesk zurecht, während mittelgroße oder international tätige Gesellschaften auf DATEV, SAP oder Microsoft Dynamics angewiesen sind.

Entscheidungskriterien nach Unternehmensgröße

Größenklasse Typische Software Besonderheiten
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) lexoffice, sevDesk, Billomat Cloud, einfache Bedienung, günstig, Export DATEV
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) DATEV Unternehmen online, Agenda, Addison Konsolidierung, mehrstufige Freigaben, StB-Integration
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) SAP, Microsoft Dynamics, Oracle Konzernverbund, IFRS, komplexe Buchungslogik, Prüfungssicherheit

Bei der Auswahl sollte geprüft werden, ob die Software eine DATEV-Schnittstelle bietet, damit der Steuerberater die Daten ohne Medienbruch weiterverarbeiten kann. Eine nahtlose Anbindung spart Zeit und reduziert Fehlerquellen bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB.

Wir erleben häufig, dass Mandanten sich für eine Software entscheiden, ohne vorher mit ihrem Steuerberater zu sprechen. Das führt dann zu aufwendigen Datenkonvertierungen oder Parallelerfassungen. Eine kurze Abstimmung im Vorfeld erspart beiden Seiten viel Arbeit.

Was bedeutet GoBD-Konformität und wie stellt Beratung sie sicher?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind seit 2015 verbindlich, wurden 2019 neu gefasst und zuletzt 2025 geändert. Sie konkretisieren die Anforderungen aus § 238 HGB und § 145 AO. Jede Buchhaltungssoftware muss nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar buchen. Beratung durch einen Steuerberater stellt sicher, dass diese Anforderungen im laufenden Betrieb tatsächlich eingehalten werden.

Zentrale GoBD-Anforderungen an Buchhaltungssoftware

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss protokolliert und nachvollziehbar sein (§ 239 Abs. 3 HGB)
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen sind zeitnah vorzunehmen (keine nachträglichen Erfindungen)
  • Datensicherung: Regelmäßige Backups mit Wiederherstellungstests
  • Datenzugriff: Export der Daten für Betriebsprüfungen in standardisierten Formaten (GDPdU, IDEA, etc.)
  • Verfahrensdokumentation: Schriftliche Beschreibung aller Buchungsprozesse

Achtung bei Cloud-Lösungen

Cloudbasierte Buchhaltungssoftware ist grundsätzlich GoBD-konform einsetzbar, sofern der Anbieter die Unveränderbarkeit durch technische Maßnahmen (z. B. Zeitstempel, Versionierung) gewährleistet. Ein Wechsel des Anbieters oder eine Insolvenz des Software-Herstellers darf nicht zum Datenverlust führen. Regelmäßige Exporte sind daher unverzichtbar.

Eine Verfahrensdokumentation ist nach den GoBD zwingend erforderlich und wird bei Betriebsprüfungen regelmäßig angefordert. Steuerberater unterstützen bei der Erstellung dieser Dokumentation und prüfen, ob die gewählte Software die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Software-Einführung?

Der Steuerberater übernimmt bei der Einführung einer Buchhaltungssoftware weit mehr als nur die spätere Verarbeitung der Daten. Er berät bei der Auswahl, konfiguriert Kontenrahmen und Kostenstellen, schult die Mitarbeiter in der korrekten Buchungslogik und stellt die Schnittstelle zur eigenen Kanzleisoftware sicher. Dadurch entsteht ein durchgängiger, medienbruchfreier Prozess von der Belegerfassung bis zum testierten Jahresabschluss nach § 316 HGB.

Beratungsleistungen des Steuerberaters im Überblick

Vor der Einführung

  • Analyse der Geschäftsprozesse und Buchungshäufigkeit
  • Empfehlung passender Softwarelösungen (DATEV, lexoffice, sevDesk, etc.)
  • Prüfung der GoBD-Konformität und Schnittstellen
  • Kosten-Nutzen-Analyse und Budgetplanung

Während der Einführung

  • Einrichtung Kontenrahmen (SKR03/SKR04) und Kostenstellen
  • Schulung der Buchhaltungsmitarbeiter in korrekter Kontierung
  • Test der DATEV-Schnittstelle und Datenexporte
  • Begleitung der ersten Buchungsmonate mit Fehlerkorrektur

Besonders bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz.de ist die nahtlose Software-Integration entscheidend: Mandanten buchen in ihrer eigenen Software, die Daten werden automatisch an den beauftragten Steuerberater übermittelt, das den Jahresabschluss erstellt, prüft und fachlich geprüft und freigegeben. Die Koordination läuft über einen festen Ansprechpartner wie Servet Gündogan, der als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater vermittelt.

Wie integriert sich die Buchhaltungssoftware in den Jahresabschluss-Prozess?

Der Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB (für Kapitalgesellschaften) baut unmittelbar auf der laufenden Buchhaltung auf. Die Buchhaltungssoftware liefert die Summen- und Saldenliste (SuSa), die Grundlage für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ist. Eine saubere, GoBD-konforme Buchführung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Voraussetzung für einen reibungslosen Jahresabschluss.

Der Weg von der Buchhaltungssoftware zum Jahresabschluss

  1. Laufende Buchung: Alle Geschäftsvorfälle werden zeitnah in der Buchhaltungssoftware erfasst (§ 238 HGB).
  2. Monatliche Abstimmung: Kontenabstimmung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Offene-Posten-Listen.
  3. Jahresabschlussvorbereitung: Inventur, Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertung nach § 252 ff. HGB.
  4. Datenexport: DATEV-Export oder API-Schnittstelle zum Steuerberater.
  5. Erstellung Jahresabschluss: Steuerberater erstellt Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB).
  6. Feststellung durch Gesellschafter: Frist 11 Monate (klein) oder 8 Monate (mittel/groß) nach § 42a GmbHG.
  7. Offenlegung im Unternehmensregister: Frist 12 Monate nach § 325 HGB.

Digitale Prozesse sparen Zeit

Moderne Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle ermöglicht eine automatisierte Datenübergabe. Der Steuerberater erhält die Daten in Echtzeit, kann Rückfragen direkt klären und den Jahresabschluss deutlich schneller fertigstellen. Das senkt Honorarkosten und verkürzt die Wartezeit bis zur Feststellung.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Buchhaltungssoftware wird nahtlos in den Workflow integriert, sodass Mandanten jederzeit den Status ihres Jahresabschlusses verfolgen können.

Was kostet Beratung bei Buchhaltungssoftware und wann rechnet sie sich?

Die Kosten für Beratung bei der Einführung einer Buchhaltungssoftware variieren je nach Umfang, Komplexität und gewähltem Steuerberater. Typischerweise fallen für Erstberatung, Konfiguration und Schulung zwischen 500 und 3.000 Euro an. Diese Investition rechnet sich jedoch schnell, wenn dadurch Fehlbuchungen, Doppelarbeit und Nachbesserungen vermieden werden – und wenn der Jahresabschluss dadurch schneller und günstiger erstellt werden kann.

500–3.000 €

Typische Beratungskosten bei Software-Einführung

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung (§ 335 HGB)

Wann rechnet sich professionelle Beratung?

  • Bei erstmaliger Einführung einer Buchhaltungssoftware in der GmbH
  • Bei Wechsel von einem System zu einem anderen (z. B. von Excel zu DATEV)
  • Bei Wachstum der GmbH und steigender Komplexität (z. B. Aufstieg von Klein zu Mittel nach § 267 HGB)
  • Bei Vorbereitung auf Betriebsprüfungen oder geplante Gesellschafterwechsel
  • Bei Unsicherheiten bezüglich GoBD-Konformität oder Schnittstellen zum Steuerberater

Eine sauber eingerichtete Buchhaltungssoftware senkt nicht nur die Fehlerquote, sondern beschleunigt auch den Jahresabschluss. Steuerberater können auf Basis korrekter, vollständiger Daten schneller arbeiten, was sich unmittelbar in niedrigeren Honoraren niederschlägt. Zudem wird das Risiko von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (bis 25.000 Euro) minimiert, die bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung drohen.

Mandanten, die von Anfang an auf eine professionelle Software-Beratung setzen, haben in der Regel deutlich weniger Nachfragen und Korrekturen im Jahresabschluss. Das spart beiden Seiten Zeit und Nerven – und macht den Jahresabschluss planbarer.

Welche Fehler passieren bei selbstständiger Software-Auswahl am häufigsten?

Viele Geschäftsführer wählen ihre Buchhaltungssoftware ohne fachliche Beratung aus – oft auf Basis von Online-Vergleichen, Empfehlungen aus Gründer-Foren oder reiner Preisfokussierung. Das führt regelmäßig zu Problemen, die sich erst im laufenden Betrieb oder beim ersten Jahresabschluss zeigen. Typische Fehler sind fehlende DATEV-Schnittstellen, falsche Kontenrahmen, unzureichende GoBD-Konformität oder mangelnde Skalierbarkeit bei Wachstum.

Die häufigsten Fehler und ihre Folgen

Fehler Folge Vermeidung durch Beratung
Keine DATEV-Schnittstelle Daten müssen manuell übertragen werden; Fehlerquellen, Zeitverlust StB prüft Schnittstellen vorab
Falscher Kontenrahmen (SKR) Buchungen müssen nachträglich umkontiert werden StB richtet passenden SKR ein
Fehlende GoBD-Konformität Risiko bei Betriebsprüfung, ggf. Verwerfung der Buchführung StB prüft GoBD-Zertifizierung und Verfahrensdokumentation
Keine Verfahrensdokumentation Verstoß gegen GoBD, Bußgeld möglich StB erstellt oder prüft Dokumentation
Software zu komplex oder zu einfach Überforderung oder fehlende Funktionen bei Wachstum StB wählt Software passend zur Größenklasse (§ 267 HGB)

Achtung bei Gratis- oder Low-Budget-Lösungen

Kostenlose oder sehr günstige Buchhaltungssoftware ist oft nicht GoBD-konform oder bietet keine verlässliche Datensicherung. Im Fall einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Umsätze schätzen – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen. Eine professionelle Beratung schützt vor solchen Risiken.

Ein weiteres Problem: Viele GmbHs wechseln nach ein bis zwei Jahren die Software, weil die ursprüngliche Wahl nicht passt. Das führt zu Datenmigrationen, Doppelarbeit und zusätzlichen Kosten. Eine einmalige Beratung zu Beginn ist deutlich günstiger als ein späterer Systemwechsel.

Wie unterstützen digitale Plattformen bei Software und Jahresabschluss?

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die Vorteile moderner Buchhaltungssoftware mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater. Mandanten buchen selbstständig in ihrer gewählten Software, die Daten werden automatisch an den beauftragten Steuerberater übermittelt, das den Jahresabschluss erstellt, prüft und fachlich geprüft und freigegeben. Die Koordination läuft über einen festen Ansprechpartner, der zwischen Mandant und Steuerberater vermittelt.

Vorteile digitaler Plattformen

Transparente Festpreise

Keine versteckten Kosten, keine unklaren Stundensätze. Der Preis für Jahresabschluss und Beratung steht von Anfang an fest.

Nahtlose Software-Integration

Unterstützung bei der Auswahl und Einrichtung der Buchhaltungssoftware, DATEV-Schnittstelle, automatisierte Datenübergabe.

Digitale Zusammenarbeit

Dokumente, Rückfragen und Status-Updates laufen über eine zentrale Plattform. Kein Papierkram, keine Wartezeiten beim Steuerberater.

Auf OnlineBilanz.de erhalten Mandanten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen, mit abgestimmtem Bearbeitungszeitplan. Servet Gündogan als Büroleiter ist der erste Ansprechpartner und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und dem beauftragten Steuerberater, der den Jahresabschluss fachlich erstellt, fachlich geprüft und freigegeben.

Wer eine Buchhaltungssoftware einführen möchte und zugleich einen verlässlichen Partner für den Jahresabschluss sucht, findet auf OnlineBilanz.de beides aus einer Hand: Beratung bei der Software-Auswahl, Unterstützung bei der Einrichtung und einen Festpreis-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Buchhaltungssoftware auch ohne Steuerberater nutzen?

Ja, grundsätzlich können Sie Buchhaltungssoftware eigenständig nutzen, sofern Sie über ausreichend Fachkenntnisse verfügen. Allerdings müssen Sie selbst die GoBD-Konformität nach § 146 AO sicherstellen, die Verfahrensdokumentation erstellen und bei Betriebsprüfungen nachweisen. Für buchführungspflichtige GmbHs nach § 238 HGB ist die Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert, um Fehler bei Kontierung, Umsatzsteuer und Jahresabschluss-Vorbereitung zu vermeiden.

Welche Schnittstellen zum Steuerberater sind bei Buchhaltungssoftware wichtig?

Entscheidend sind DATEV-Schnittstellen (DATEV Unternehmen online, DATEV-Import), da die meisten Steuerberater mit DATEV-Systemen arbeiten. Alternativ sind auch APIs für automatischen Belegaustausch, Mandantenzugang für den Steuerberater und Export-Formate nach GoBD (z. B. IDEA-Schnittstelle) wichtig. Eine durchgängige digitale Schnittstelle spart Zeit beim monatlichen Reporting und bei der Jahresabschluss-Erstellung.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich professionelle Buchhaltungssoftware?

Für Einzelunternehmen und Freiberufler kann eine einfache EÜR-Software (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausreichen. Ab Gründung einer GmbH ist jedoch professionelle doppelte Buchführung nach § 238 HGB, § 242 HGB verpflichtend. Spätestens bei regelmäßigen Geschäftsvorfällen (> 50 Belege/Monat), Mitarbeitern oder umsatzsteuerpflichtigen Leistungen rechnet sich eine vollwertige Buchhaltungssoftware mit GoBD-Zertifikat und DATEV-Schnittstelle.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst machen?

Nein, Sie sind als Geschäftsführer nach § 41 GmbHG für ordnungsmäßige Buchführung verantwortlich, müssen diese aber nicht selbst durchführen. Sie dürfen die Finanzbuchhaltung delegieren – an interne Mitarbeiter, externe Buchhalter oder Ihren Steuerberater. Wichtig bleibt Ihre Überwachungspflicht: Sie müssen sicherstellen, dass die Buchführung nach § 238 HGB, § 239 HGB und GoBD korrekt erfolgt.

Was passiert, wenn meine Buchhaltungssoftware nicht GoBD-konform ist?

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung nach § 158 AO als nicht ordnungsgemäß verwerfen und Gewinne schätzen – meist zu Ihrem Nachteil. Fehlende GoBD-Konformität führt zu Mehraufwand bei der Prüfung, möglichen Hinzuschätzungen und im schlimmsten Fall zu Steuernachzahlungen plus Zinsen nach § 233a AO. Eine nachträgliche Umstellung ist aufwendig und kann Datenverluste verursachen.

Kann OnlineBilanz auch bei der laufenden Buchhaltung helfen?

OnlineBilanz fokussiert sich auf die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater. Für die laufende Finanzbuchhaltung können Sie Ihre bestehende Software nutzen oder sich von unserem Büroleiter Servet Gündogan beraten lassen, welche Software optimal zu Ihrer GmbH und unserem digitalen Jahresabschluss-Prozess passt. Wir verarbeiten Daten aus allen gängigen Buchhaltungssystemen mit DATEV-Export.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung, BMF-Schreiben zu den GoBD, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Die Auswahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist entscheidend für eine effiziente Buchführung – unsere Experten beraten Sie bei der Implementierung digitaler Lösungen, die perfekt zu Ihren Geschäftsprozessen passen.

Ben
Ben
KI-Assistenz
Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener