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Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogAmazon FBA Steuerberater

Amazon FBA Steuerberater 2026: Pflichten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Amazon-FBA-Verkäufer stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen: grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Registrierungen, komplexe Warenbestandsbewertungen und digitale Buchführung erfordern spezialisierte Fachkenntnisse. Dieser Leitfaden zeigt, worauf FBA-Händler bei Jahresabschluss, Offenlegung und der Wahl des Steuerberaters achten müssen – rechtssicher und praxisnah für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon-FBA-Händler benötigen spezialisierte steuerliche Beratung, da sie mit komplexen Umsatzsteuer-Registrierungen in mehreren EU-Ländern, der korrekten Bilanzierung von Warenbeständen in FBA-Lagern und der digitalen Kontierung von Amazon-Transaktionen konfrontiert sind. GmbHs müssen zudem den Jahresabschluss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Ein auf E-Commerce spezialisierter Steuerberater kennt die Besonderheiten von Amazon-Abrechnungen und vermeidet kostspielige Fehler bei Buchführung und Compliance.

Warum Amazon-FBA-Verkäufer einen spezialisierten Steuerberater brauchen

Der Handel über Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) führt zu komplexen steuerlichen und bilanzierungstechnischen Herausforderungen, die weit über das klassische E-Commerce-Geschäft hinausgehen. Durch die grenzüberschreitende Lagerung der Waren in verschiedenen EU-Lagern von Amazon entstehen umsatzsteuerliche Registrierungspflichten in mehreren Ländern. Gleichzeitig müssen Warenbestände, die sich physisch in ausländischen Lagern befinden, korrekt in der Bilanz erfasst und bewertet werden. Sobald Mitarbeiter beschäftigt werden, kommen zusätzliche Pflichten hinzu – Details dazu finden Sie unter Amazon FBA Lohnabrechnung 2026: Pflichten & Praxis.

Nach § 266 HGB sind Vorräte in der Bilanz gesondert auszuweisen, wobei die Bewertung gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgt. Bei Amazon-FBA-Händlern befinden sich diese Vorräte jedoch häufig über mehrere Länder verteilt, was eine präzise Inventur und Bewertung erschwert. Hinzu kommen Währungsdifferenzen, wenn Verkäufe in ausländischen Währungen abgewickelt werden, sowie komplexe Rückabwicklungen bei Retouren.

Typische steuerliche Stolpersteine bei Amazon FBA

  • Umsatzsteuerliche Registrierungspflichten: Sobald Ware in einem EU-Land lagert, entsteht dort grundsätzlich eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht – unabhängig von Lieferschwellen.
  • Fernverkaufsregelungen: Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue EU-weite Schwellenwerte (10.000 Euro Jahresumsatz), die One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erlauben, jedoch sorgfältige Dokumentation erfordern.
  • Korrekte Erfassung der Amazon-Gebühren: FBA-Gebühren, Lagergebühren, Werbekosten und Provisionen müssen periodengerecht abgegrenzt und den richtigen Konten zugeordnet werden.
  • Vorsteuerabzug bei ausländischen Leistungen: Erstattungsanträge und Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen erfordern detaillierte Kenntnisse der EU-Umsatzsteuerrichtlinien.
  • Bilanziell korrekte Erfassung von Warenbeständen: Insbesondere bei FBA-Pan-EU-Programmen, bei denen Amazon Waren eigenständig zwischen Lagern verschiebt.

Praxis-Hinweis

Viele Amazon-FBA-Händler unterschätzen den Aufwand der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in mehreren EU-Ländern. Die Konsequenzen reichen von Säumniszuschlägen bis hin zu Sperrungen des Amazon-Verkäuferkontos, wenn steuerliche Nachweise fehlen.

Umsatzsteuerliche Pflichten und Registrierungen bei Amazon FBA

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Amazon-FBA-Geschäften ist eine der größten Herausforderungen für Händler. Entscheidend ist zunächst, ob die Waren in Deutschland oder in ausländischen Amazon-Lagern lagern. Mit dem Versand der Ware in ein ausländisches Lager entsteht dort ein sogenanntes innergemeinschaftliches Verbringen gemäß § 6a UStG, das umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht.

Registrierungspflichten in EU-Mitgliedstaaten

Sobald Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat lagern, entsteht dort grundsätzlich eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits Verkäufe stattgefunden haben. Die Registrierung muss vor dem ersten Verbringen erfolgen, was in der Praxis häufig übersehen wird. Nach der Registrierung sind regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen in dem jeweiligen Land einzureichen – auch dann, wenn keine oder nur geringe Umsätze erzielt wurden.

Land Registrierungspflicht ab Voranmeldungsrhythmus Besonderheiten
Deutschland Sofort bei Lagerung Monatlich/Quartalsweise Dauerfristverlängerung möglich
Polen Sofort bei Lagerung Monatlich JPK-Meldepflicht (SAF-T)
Tschechien Sofort bei Lagerung Monatlich Kontrollmeldung erforderlich
Frankreich Sofort bei Lagerung Monatlich DEB-Meldung (déclaration d’échanges de biens)
Italien Sofort bei Lagerung Monatlich/Quartalsweise E-Invoicing-Pflicht seit 2019
Spanien Sofort bei Lagerung Monatlich/Quartalsweise Modelo 303 und Modelo 349

One-Stop-Shop (OSS) seit Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 können Fernverkäufe innerhalb der EU bis zu einer EU-weiten Schwelle von 10.000 Euro Jahresumsatz im Herkunftsland versteuert werden. Oberhalb dieser Schwelle oder bei freiwilliger Wahl kann das OSS-Verfahren genutzt werden, bei dem alle EU-Umsätze zentral in einem Mitgliedstaat gemeldet und abgeführt werden. Dies vereinfacht die Verwaltung erheblich, erfordert jedoch eine präzise Zuordnung der Umsätze nach Bestimmungsland und Steuersatz.

Wichtig

Das OSS-Verfahren entbindet nicht von der Registrierungspflicht in Ländern, in denen Ware gelagert wird. Die Lagerung begründet eine eigenständige umsatzsteuerliche Präsenz, unabhängig vom OSS.

„Viele FBA-Händler glauben, mit dem OSS-Verfahren alle umsatzsteuerlichen Pflichten abgedeckt zu haben. Tatsächlich betrifft OSS nur die Verkäufe an Endkunden, nicht aber die Registrierungspflichten durch Warenlagerung. Hier entstehen regelmäßig Versäumnisse, die später kostspielig werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bilanzierung von Warenbeständen bei Amazon FBA

Die korrekte bilanzielle Erfassung der Warenbestände ist für Amazon-FBA-Händler eine besondere Herausforderung. Nach § 266 Abs. 2 HGB sind Vorräte unter dem Umlaufvermögen auszuweisen, untergliedert nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen, fertigen Erzeugnissen und Waren sowie geleisteten Anzahlungen. Bei FBA-Händlern handelt es sich in der Regel um Waren gemäß § 266 Abs. 2 B. I. 3. HGB.

Bewertung nach § 253 HGB

Gemäß § 253 Abs. 1 HGB sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Bei FBA-Händlern, die Waren importieren, umfassen die Anschaffungskosten neben dem Einkaufspreis auch Nebenkosten wie Zölle, Fracht, Versicherung und Importabwicklung. Auch die initialen FBA-Versandkosten zum Amazon-Lager können aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten darstellen, sofern sie notwendig sind, um die Ware in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind nach § 253 Abs. 4 HGB vorzunehmen, wenn der Marktwert unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Bei Amazon-Händlern ist dies insbesondere bei saisonaler Ware, Überbeständen oder veralteten Produkten relevant. Amazon stellt im Seller Central detaillierte Berichte zur Verfügung, die für die Bewertung herangezogen werden müssen. Eine vollständige Übersicht zu allen steuerlichen Anforderungen und Pflichten finden Sie in unserem Ratgeber zur Amazon FBA Steuererklärung 2026.

Inventur bei verteilter Lagerung

Nach § 240 Abs. 1 HGB ist zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen, das sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden aufführt. Bei Amazon FBA erschwert die Verteilung der Waren über mehrere Lager – teils in verschiedenen Ländern – die physische Inventur erheblich.

  • Systeminventur: In der Praxis wird meist eine Systeminventur auf Basis der Amazon-Berichte durchgeführt. Diese muss jedoch mit den eigenen Warenwirtschaftssystemen abgeglichen und dokumentiert werden.
  • Stichprobeninventur: Eine physische Stichprobeninventur ist bei internationaler FBA-Lagerung praktisch kaum durchführbar. Umso wichtiger ist eine lückenlose Dokumentation aller Warenbewegungen.
  • Abweichungen: Differenzen zwischen Buchbestand und Amazon-Bestand (z. B. durch Beschädigungen, Verluste oder Retouren) müssen erfolgswirksam erfasst werden. Amazon erstattet zwar unter bestimmten Umständen verlorene Ware, jedoch muss die bilanzielle Erfassung zeitnah und nachvollziehbar erfolgen.

Praxis-Tipp

Nutzen Sie für die Inventur am Bilanzstichtag die Amazon-Berichte „Inventory Event Detail“ und „FBA Inventory“. Erstellen Sie eine Überleitungsrechnung zwischen Amazon-Bestand und Ihrem Buchbestand, um Abweichungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Buchführung und Kontierung von Amazon-Transaktionen

Die laufende Buchführung von Amazon-FBA-Geschäften erfordert eine strukturierte Erfassung zahlreicher Transaktionstypen. Amazon stellt keine klassischen Rechnungen aus, sondern verschiedene Abrechnungsberichte (Settlement Reports), die alle 14 Tage erstellt werden. Diese Berichte enthalten Umsätze, Gebühren, Retouren, Erstattungen und weitere Positionen, die periodengerecht und sachlich korrekt gebucht werden müssen. Eine fachkundige Amazon FBA Steuerberatung unterstützt dabei, alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen und die komplexen Abrechnungsstrukturen ordnungsgemäß zu verarbeiten.

Typische Buchungsvorgänge bei Amazon FBA

Vorgang Soll-Konto Haben-Konto Hinweis
Verkauf (brutto) Forderungen Amazon Umsatzerlöse (netto) / USt Nach Steuersatz des Bestimmungslandes
FBA-Gebühren Fremdleistungen / Logistikkosten Forderungen Amazon Ggf. Reverse Charge prüfen
Amazon-Provision Provisionsaufwand Forderungen Amazon Als Vertriebskosten
Werbekosten (PPC) Werbekosten Forderungen Amazon Abgrenzung beachten
Retouren Umsatzerlöse (Storno) Forderungen Amazon Inklusive USt-Korrektur
Auszahlung Amazon Bank Forderungen Amazon Alle 14 Tage Settlement
Währungsdifferenzen Sonstige betriebl. Aufwendungen / Erträge Bank / Forderungen Bei Fremdwährungskonten

Periodengerechte Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB

Das Realisationsprinzip verlangt, dass Umsatzerlöse in der Periode erfasst werden, in der die Leistung erbracht wurde – also bei Versand oder Lieferung der Ware. Amazon-Abrechnungen erfolgen jedoch zeitversetzt alle 14 Tage. Für den Jahresabschluss bedeutet dies, dass alle Verkäufe bis zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) erfolgswirksam zu erfassen sind, auch wenn die Amazon-Auszahlung erst im Januar 2026 erfolgt.

Gleiches gilt für Aufwendungen: FBA-Gebühren, Werbekosten und Provisionen, die wirtschaftlich zum alten Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr abgerechnet werden, sind als sonstige Verbindlichkeiten zu passivieren. Umgekehrt sind bereits gezahlte, aber das neue Jahr betreffende Kosten als Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB zu aktivieren.

„Die korrekte Periodenabgrenzung ist bei Amazon-Händlern eine der häufigsten Fehlerquellen. Wir sehen regelmäßig, dass Umsätze und Kosten nicht sauber dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, was zu erheblichen Gewinnverzerrungen führt. Eine saubere monatliche Buchführung ist hier unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Die Amazon-Settlement-Reports sind keine Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne. Für den Vorsteuerabzug aus Gebühren und Dienstleistungen benötigen Sie separate Rechnungsdokumente, die Sie im Amazon Seller Central unter „Tax Document Library“ finden.

Jahresabschluss und Offenlegungspflichten für Amazon-FBA-GmbHs

Betreiben Sie Ihr Amazon-FBA-Geschäft in der Rechtsform einer GmbH, unterliegen Sie umfassenden handelsrechtlichen Pflichten zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (also die Geschäftsführer) den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen. Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Offenlegungspflichten. Bei komplexeren Umstrukturierungen – etwa im Rahmen einer Abspaltung – gelten zusätzliche steuerliche und bilanzielle Anforderungen, die fachkundige Begleitung erfordern.

Größenklassen und Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Offenlegungsumfang
Kleine GmbH ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz, Anhang (verkürzt)
Mittelgroße GmbH ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang
Große GmbH > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständiger JA + Lagebericht

Die meisten Amazon-FBA-GmbHs fallen in die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft und können Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung in Anspruch nehmen. Gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB kann die Bilanz in verkürzter Form aufgestellt werden, wobei nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen werden müssen. Nach § 288 HGB kann bei kleinen GmbHs auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet werden.

Feststellung und Offenlegungsfristen

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres (bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026) durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Dies ist eine gesellschaftsrechtliche Frist; die Offenlegungspflicht folgt eigenständig.

Gemäß § 325 HGB ist der festgestellte Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht (falls erforderlich) und dem Bestätigungsvermerk oder Vermerk über die Versagung der Bestätigung (bei prüfungspflichtigen GmbHs) innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

  • Jahresabschluss bis 11 Monate nach Geschäftsjahresende durch Geschäftsführer aufstellen
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung dokumentieren (Protokoll)
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers einholen
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister bis 12 Monate nach Geschäftsjahresende
  • XBRL-Format für Bilanz und GuV verwenden (bei mittleren und großen GmbHs verpflichtend)
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren (Nachweis gegenüber Finanzamt und Geschäftspartnern)

OnlineBilanz für FBA-Händler

Wer seinen Jahresabschluss als Amazon-FBA-GmbH rechtssicher durch einen Steuerberater erstellen und offenlegen lassen möchte, findet bei OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – koordiniert von Servet Gündogan und unserem Steuerberater-Team in Stuttgart.

Sanktionen bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine zwingende gesetzliche Pflicht. Verstöße werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) systematisch verfolgt und mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet. Nach § 335 HGB können bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festgesetzt werden – und zwar sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die verantwortlichen Geschäftsführer persönlich.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch, ob Kapitalgesellschaften ihrer Offenlegungspflicht nachgekommen sind. Stellt es eine Pflichtverletzung fest, leitet es ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Pflichtverletzung sowie der Größe der Gesellschaft. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Ordnungsgeld beseitigt die Pflicht nicht.

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

2x

Ordnungsgeld für Gesellschaft & Geschäftsführer

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich für Schäden, die aus einer Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstehen. Dazu gehört auch die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses. Neben dem Ordnungsgeld nach § 335 HGB kann der Geschäftsführer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auch von der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden – etwa wenn durch die verspätete Offenlegung Bankfinanzierungen platzen oder Lieferantenkredite gekündigt werden.

Wichtig für Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld trifft Sie als Geschäftsführer persönlich – auch dann, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Die Pflichtverletzung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann erhebliche persönliche finanzielle Folgen haben.

Zudem kann eine wiederholte oder beharrliche Verletzung der Offenlegungspflicht als Indiz für eine unzuverlässige Geschäftsführung gewertet werden, was bei gewerberechtlichen Erlaubnissen (z. B. im Lebensmittelbereich) oder bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel problematisch werden kann.

So finden Sie den passenden Steuerberater für Amazon FBA

Nicht jeder Steuerberater ist mit den Besonderheiten des Amazon-FBA-Geschäfts vertraut. Die Kombination aus internationalem E-Commerce, komplexer Umsatzsteuer, Warenlagerung in mehreren Ländern und digitalen Geschäftsprozessen erfordert spezifisches Know-how. Bei der Auswahl Ihres Steuerberaters sollten Sie daher auf bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen achten.

Fachliche Anforderungen an den Steuerberater

  • Erfahrung mit E-Commerce und Amazon FBA: Der Steuerberater sollte bereits mehrere FBA-Mandanten betreuen und mit den Amazon-Berichten (Settlement Reports, Inventory Reports) vertraut sein.
  • Internationale Umsatzsteuer-Kenntnisse: Fundiertes Wissen über OSS-Verfahren, Registrierungspflichten in EU-Ländern und grenzüberschreitende Lieferungen ist unverzichtbar.
  • Digitale Prozesse: Schnittstellen zu Amazon, automatisierte Datenimporte und cloudbasierte Buchhaltungssoftware sollten zum Standard gehören.
  • Jahresabschluss und Offenlegung: Vollumfängliche Betreuung von der Buchführung über den Jahresabschluss bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.
  • Verfügbarkeit und Reaktionszeit: Gerade bei steuerlichen Fragestellungen zu neuen Märkten oder bei Prüfungen durch ausländische Finanzbehörden ist schnelle Erreichbarkeit wichtig.

Kosten und Honorarmodelle

Die Steuerberater-Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Rahmengebühren für einzelne Tätigkeiten vorsieht. Bei Amazon-FBA-Mandaten wird häufig ein Mischmodell aus laufender Betreuung (monatliche Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen) und einmaligen Leistungen (Jahresabschluss, Registrierung in ausländischen Steuersystemen) vereinbart.

Klassische Abrechnung

Abrechnung nach StBVV mit Mittelgebühr oder Zeithonorar. Flexibel, aber oft intransparent. Geeignet für sehr individuelle Mandate mit wechselndem Betreuungsumfang.

Festpreis-Modelle

Monatlicher Fixpreis für laufende Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschluss. Transparenz und Planbarkeit, besonders für standardisierte FBA-Strukturen geeignet.

Wer als Amazon-FBA-Händler Wert auf digitale Prozesse, transparente Festpreise und direkte Steuerberater-Betreuung legt, findet bei OnlineBilanz.de eine moderne Alternative zur klassischen Steuerberater-Suche. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen Mandant und unserem spezialisierten Steuerberater-Team – mit klaren Leistungspaketen für Jahresabschluss, Offenlegung und laufende Buchhaltung.

„Viele FBA-Händler kommen zu uns, nachdem sie mit einem klassischen Steuerberater gescheitert sind, der die Besonderheiten des Amazon-Geschäfts nicht kannte. Wir haben standardisierte Prozesse für FBA entwickelt, die den Aufwand für beide Seiten reduzieren und trotzdem rechtssicher sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler in der Amazon-FBA-Buchhaltung und wie Sie diese vermeiden

Aus der langjährigen Beratung von Amazon-FBA-Händlern kennen wir die typischen Stolpersteine, die immer wieder zu steuerlichen Problemen, Nachforderungen oder fehlerhaften Jahresabschlüssen führen. Viele dieser Fehler lassen sich mit den richtigen Prozessen und einem spezialisierten Steuerberater vermeiden.

Die sieben häufigsten Fehler

Fehler Konsequenz Lösung
Keine Registrierung in Lagerländern Ordnungsgelder, Nachforderungen, Kontosperrung durch Amazon Sofortige Registrierung bei Warenlagerung, auch ohne Verkäufe
Umsätze nicht periodengerecht abgegrenzt Gewinnverzerrung, fehlerhafte Steuererklärung Monats-genaue Erfassung aller Umsätze und Kosten
Warenbestände nicht korrekt inventarisiert Überbewertung/Unterbewertung, Bilanzfehler Systematischer Abgleich Amazon-Berichte mit Buchbestand
Reverse Charge bei ausländischen Dienstleistungen nicht beachtet Umsatzsteuernachzahlung, Zinsen Prüfung aller Amazon-Rechnungen auf ausländische Leistungen
Währungsdifferenzen nicht erfasst Buchführungsfehler, falsche Gewinnermittlung Fremdwährungskonten führen, Differenzen buchen
FBA-Gebühren als Betriebsausgaben ohne Vorsteuerabzug Zu hohe Steuerlast Tax Document Library nutzen, Vorsteuern geltend machen
Offenlegung vergessen oder verspätet Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB Fristenkontrolle, rechtzeitige Beauftragung des Steuerberaters

Prävention durch strukturierte Prozesse

Die meisten Fehler entstehen durch mangelnde Dokumentation und fehlende Prozesse. Erfolgreiche Amazon-FBA-Händler arbeiten mit standardisierten Abläufen: monatliche Erfassung aller Settlement Reports, regelmäßiger Abgleich der Warenbestände, quartalsweise Überprüfung aller umsatzsteuerlichen Registrierungen und rechtzeitige Vorbereitung des Jahresabschlusses.

  • Alle 14 Tage Settlement Reports herunterladen und buchen
  • Monatlich Warenbestand im Seller Central mit Buchhaltung abgleichen
  • Quartalsweise Prüfung aller USt-Registrierungen und Voranmeldungen
  • Jahresabschluss spätestens im Q3 des Folgejahres vorbereiten
  • Belege und Amazon-Berichte revisionssicher archivieren (10 Jahre)
  • Steuerberater frühzeitig in strategische Entscheidungen einbinden (neue Märkte, Sortimentserweiterungen)

Praxis-Tipp

Richten Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware separate Sachkonten für alle Amazon-spezifischen Vorgänge ein (FBA-Gebühren, PPC-Werbung, Provisionen, Retouren). So behalten Sie jederzeit den Überblick und Ihr Steuerberater kann effizienter arbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Amazon-FBA-Verkäufer die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist grundsätzlich möglich, wenn Ihr Vorjahresumsatz 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Bei grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU gelten jedoch besondere Lieferschwellen: Überschreiten Sie 10.000 Euro EU-Umsatz pro Jahr, müssen Sie sich im Zielland umsatzsteuerlich registrieren oder das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nutzen – die Kleinunternehmerregelung entfällt dann faktisch für diese Umsätze.

Was passiert, wenn Amazon Umsatzsteuer einbehält – muss ich diese trotzdem ans Finanzamt abführen?

Seit 2019 haftet Amazon als Betreiber der Plattform für die Umsatzsteuer bei bestimmten Lieferungen (§ 25e UStG). Wenn Amazon die Umsatzsteuer bereits einbehält und abführt, müssen Sie diese Umsätze nicht erneut in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Dennoch müssen Sie in Ihrer Buchhaltung dokumentieren, welche Transaktionen von Amazon abgerechnet wurden. Wichtig: Dies gilt nur für spezifische Konstellationen – prüfen Sie Ihre Amazon-Abrechnungen genau und klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Umsätze betroffen sind.

Muss ich für jedes EU-Land, in dem Amazon meine Ware lagert, eine USt-ID beantragen?

Grundsätzlich ja: Sobald Amazon Ihre Waren in ein FBA-Lager in einem anderen EU-Land verbringt (sogenanntes Call-Off-Stock oder Konsignationslager), entsteht dort eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht, auch wenn Sie noch keine Verkäufe getätigt haben. Sie müssen in diesem Land eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und die innergemeinschaftliche Verbringung melden. Seit 2020 gibt es eine Vereinfachung: Bei bestimmten Voraussetzungen können Sie das Konsignationslagerverfahren nutzen, das eine 12-monatige Übergangsfrist vorsieht.

Wie lange muss ich Amazon-Abrechnungen und Belege aufbewahren?

Nach § 147 AO sind Sie verpflichtet, alle steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren – dazu zählen auch Amazon-Transaktionsberichte, Settlement-Reports, Rechnungen und Zahlungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Für Handelsgeschäfte gelten zusätzlich die Aufbewahrungsvorschriften des HGB (§ 257 HGB: 6 bzw. 10 Jahre). Bewahren Sie alle Dokumente digital und revisionssicher auf – im Falle einer Betriebsprüfung müssen Sie diese vollständig vorlegen können.

Kann ich die Amazon-FBA-Gebühren steuerlich absetzen?

Ja, sämtliche FBA-Gebühren (Lagergebühren, Versandgebühren, Verwaltungsgebühren, Provision) sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn. Sie müssen diese in Ihrer Buchführung korrekt erfassen und den jeweiligen Kostenarten zuordnen. Amazon weist die Gebühren in den monatlichen Settlement-Reports detailliert aus. Achten Sie darauf, dass Sie die Netto-Beträge buchen und die ausgewiesene Umsatzsteuer (sofern vorhanden) als Vorsteuer geltend machen. Eine saubere Kontierung erleichtert die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich.

Was ist der Unterschied zwischen Pan-EU und EFN bei Amazon FBA aus steuerlicher Sicht?

Bei Pan-European FBA verteilt Amazon Ihre Waren automatisch auf mehrere EU-Lagerhäuser (z. B. Deutschland, Polen, Tschechien), um Lieferzeiten zu verkürzen. Das führt zu Registrierungspflichten in jedem Land, in dem Amazon Ihre Ware lagert – auch ohne dortige Verkäufe. Bei European Fulfillment Network (EFN) bleiben Ihre Waren in einem Land (z. B. Deutschland), und Amazon versendet grenzüberschreitend. EFN erfordert weniger Umsatzsteuer-Registrierungen, verursacht aber höhere Versandkosten und längere Lieferzeiten. Steuerlich ist Pan-EU aufwendiger, aber oft wirtschaftlich vorteilhafter.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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