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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
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20.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
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14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
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Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogE-Bilanz Preisvergleich

E-Bilanz Preisvergleich 2026: Kosten & Anbieter

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die E-Bilanz-Übermittlung ist für buchführungspflichtige Unternehmen seit 2013 verpflichtend. Doch was kostet die Erstellung – und welche Anbieter liefern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis? Unser E-Bilanz Preisvergleich 2026 zeigt transparente Kosten von Software-Lösungen und Steuerberatern sowie versteckte Zusatzkosten. Wer darüber hinaus die Kosten für die Bilanzerstellung insgesamt im Blick behalten möchte, findet in unserem separaten Preisvergleich einen umfassenden Überblick über Angebote und Gebühren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die E-Bilanz-Erstellung kostet je nach Anbieter zwischen 15 Euro monatlich (Software-Abo) und 400 bis 1.500 Euro beim Steuerberater. Software eignet sich für einfache Fälle mit ausreichenden Buchhaltungskenntnissen, während Steuerberater Haftung und Vollständigkeit garantieren. Grundsätzlich setzt eine E-Bilanz voraus, dass das Unternehmen überhaupt bilanzierungspflichtig ist – wer unsicher ist, ob Bilanz oder EÜR die richtige Gewinnermittlungsmethode für sein Unternehmen darstellt, sollte dies vorab klären. Entscheidend sind letztlich Unternehmensgröße, Komplexität und die verfügbaren internen Ressourcen.

Was ist eine E-Bilanz und wer braucht sie?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Handelsbilanz an das Finanzamt gemäß § 5b EStG. Seit dem Veranlagungszeitraum 2012/2013 sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in standardisierter Form (XBRL-Format) digital einzureichen. Die E-Bilanz ist dabei keine eigenständige Bilanz, sondern lediglich die elektronische Übertragung der ohnehin nach § 242 HGB zu erstellenden Handelsbilanz.

Für GmbHs besteht die E-Bilanz-Pflicht unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG) ermitteln, müssen die E-Bilanz elektronisch übermitteln. Befreit sind lediglich Kleinunternehmer, die zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG berechtigt sind.

Taxonomie und Datenstruktur

Die E-Bilanz folgt der sogenannten Kern-Taxonomie des Bundesministeriums der Finanzen, die jährlich aktualisiert wird. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gilt die Taxonomie 6.8. Diese legt fest, welche Positionen in welcher Struktur und mit welchen Feldern zu übermitteln sind. Die Übermittlung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle.

Praxis-Hinweis

Die E-Bilanz betrifft nur die Steuerbilanz für das Finanzamt – nicht die handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Letztere ist ein separater Prozess mit eigenem Fristenlauf und eigenen Anforderungen.

Kostenstruktur: Was kostet die E-Bilanz-Erstellung?

Die Kosten für die E-Bilanz-Erstellung hängen von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Anzahl der Buchungszeilen, Vorhandensein von Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen, latenten Steuern und weiteren bilanziellen Sachverhalten. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in zwei Kategorien einteilen: Software-Kosten und Steuerberater-Honorar.

Software-Kosten

Buchhaltungs- und Bilanzsoftware mit E-Bilanz-Modul kostet in der Regel zwischen 20 und 150 Euro pro Monat, je nach Leistungsumfang und Anbieter. Reine E-Bilanz-Übermittlungstools (ohne Buchhaltungsfunktion) sind ab ca. 50 Euro pro Jahr erhältlich. Viele cloudbasierte Buchhaltungslösungen beinhalten die E-Bilanz-Übermittlung bereits im Grundpreis.

Steuerberater-Honorar nach StBVV

Steuerberater rechnen die E-Bilanz-Erstellung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses (§ 35 StBVV) richtet sich nach dem Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Jahresumsatz, je nachdem, welcher Wert höher ist) und kann zwischen 10/10 und 40/10 der Mittelgebühr liegen – je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung.

Gegenstandswert Mittelgebühr § 35 StBVV Spanne (10/10 – 40/10)
bis 25.000 € 164 € 164 € – 656 €
50.000 € 261 € 261 € – 1.044 €
100.000 € 409 € 409 € – 1.636 €
250.000 € 789 € 789 € – 3.156 €
500.000 € 1.213 € 1.213 € – 4.852 €
1.000.000 € 1.855 € 1.855 € – 7.420 €

„In der Praxis kommen viele Mandanten zu uns, weil sie keine transparente Kalkulation von ihrem bisherigen Steuerberater erhalten haben. Unser Festpreis-Modell basiert auf klar definierten Leistungspaketen und orientiert sich an der StBVV – jedoch ohne nachträgliche Überraschungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Anbieter im Vergleich: Software vs. Steuerberater

Auf dem Markt existieren zwei grundsätzlich unterschiedliche Lösungsansätze: reine Software-Lösungen, bei denen Sie als Geschäftsführer oder Buchhalter die E-Bilanz selbst erstellen, und Steuerberater-Lösungen, bei denen die Erstellung durch einen zugelassenen Berufsträger erfolgt. Beide Varianten haben spezifische Vor- und Nachteile, die von Ihrer Situation abhängen.

Software-Lösungen (DIY)

  • DATEV Mittelstand: Marktführer im professionellen Segment, monatliche Kosten ab ca. 80 Euro, sehr hohe Kompatibilität mit Steuerberatern, steile Lernkurve
  • Lexware, WISO, SevDesk: Cloud-basierte Lösungen für kleine GmbHs, ab 15–30 Euro/Monat, eingeschränkte Taxonomie-Abdeckung bei komplexen Sachverhalten
  • SAP, Addison: Enterprise-Lösungen für mittelständische und große Unternehmen, oft bereits im ERP integriert, hohe Implementierungskosten

Der Vorteil: Sie behalten die volle Kontrolle und zahlen nur für die Software. Der Nachteil: Sie tragen die fachliche Verantwortung für die korrekte Bilanzierung, Taxonomie-Zuordnung und steuerliche Bewertung. Fehler – etwa bei der Aktivierung von Herstellungskosten (§ 255 HGB), bei Rückstellungsbewertungen (§ 253 HGB) oder bei latenten Steuern – fallen erst bei einer Betriebsprüfung auf.

Steuerberater-Lösungen

Steuerberater erstellen die E-Bilanz als Teil des Jahresabschlusses. Sie übernehmen die fachliche Verantwortung, prüfen die Buchführung, erstellen den Abschluss nach § 264 HGB (bei GmbHs) und übermitteln die E-Bilanz direkt an das Finanzamt. Der Jahresabschluss wird rechtsverbindlich unterzeichnet und erfüllt gleichzeitig die handelsrechtliche Feststellungspflicht nach § 42a GmbHG.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten oder unklare Honorarabrechnung, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Erstellung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, die den Abschluss fachlich prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen.

Achtung bei reinen Software-Lösungen

Software erstellt keine rechtsgültige Bilanz. Sie liefert nur die technische Übermittlung. Die fachliche Richtigkeit, die Einhaltung der GoB (§ 238 ff. HGB) und die korrekte Taxonomie-Zuordnung liegen in Ihrer Verantwortung. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Währungsumrechnung, Pensionsrückstellungen, Organschaft) ist Fachwissen unerlässlich.

Preisvergleich: Konkrete Anbieter im Jahr 2026

Der folgende Preisvergleich bezieht sich auf eine typische kleine GmbH mit einem Gegenstandswert von 100.000 Euro (Bilanzsumme oder Umsatz), ca. 1.200 Buchungszeilen pro Jahr, Anlagenbuchhaltung und einfachen Rückstellungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (Stand: April 2026).

Anbieter / Modell Typ Preis pro Jahr Leistungsumfang
Lexware buchhaltung Software (Cloud) ca. 360 € Buchhaltung + E-Bilanz-Export, keine Steuerberatung
SevDesk Business Software (Cloud) ca. 575 € Buchhaltung + Abschluss, keine rechtl. Prüfung
DATEV Mittelstand Software (Lizenz) ca. 960 € + Setup Professionell, DATEV-Standard, keine Beratung
Lokaler Steuerberater (klassisch) StB-Kanzlei 1.800 – 3.500 € Jahresabschluss, Beratung, pers. Termin, oft lange Wartezeiten
OnlineBilanz.de StB-Plattform ab 1.490 € (Festpreis) Jahresabschluss durch StB, E-Bilanz, Offenlegung, digitale Abwicklung

Der Vergleich zeigt: Software-Lösungen sind günstiger, aber Sie tragen die fachliche Verantwortung. Klassische Steuerberater bieten persönliche Betreuung, aber oft mit intransparenter Abrechnung und längeren Bearbeitungszeiten. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Fachkompetenz eines zugelassenen Steuerberaters mit transparenten Festpreisen und digitaler Effizienz.

„Die E-Bilanz ist nur ein Teil des Jahresabschlusses. Entscheidend ist, dass der Abschluss fachlich korrekt ist, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und rechtzeitig festgestellt wird. Software allein kann das nicht leisten – dafür braucht es einen Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Versteckte Kosten und Zusatzleistungen

Beim Preisvergleich für E-Bilanz und Jahresabschluss sollten Sie nicht nur den Grundpreis betrachten, sondern auch mögliche Zusatzkosten und Leistungen, die oft erst im Nachgang abgerechnet werden. Viele Anbieter kalkulieren mit einem Basispreis, der nur die Standardleistung umfasst.

Typische Zusatzkosten bei Software-Anbietern

  • Einrichtung und Datenmigration (einmalig 200–800 Euro)
  • Support und Hotline (oft kostenpflichtig nach Ablauf der Testphase)
  • Zusätzliche Module (z. B. Anlagenbuchhaltung, Lohnabrechnung, Fibu-Export)
  • Nutzer-Lizenzen (bei mehreren Mitarbeitern)
  • Updates und Taxonomie-Anpassungen (meist im Preis enthalten, aber nicht immer)

Typische Zusatzkosten bei Steuerberatern

  • Nachforderungen für unvollständige Unterlagen oder fehlende Belege
  • Zusätzliche Beratungsgespräche (nach Zeitaufwand)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (oft nicht im Jahresabschluss-Paket enthalten)
  • Erstellung von Anhang und Lagebericht (bei mittelgroßen und großen GmbHs nach § 264 Abs. 1 HGB obligatorisch)
  • Steuerliche Beratung zu Gestaltungsfragen (z. B. Thesaurierungsbegünstigung, Verlustvorträge)

Festpreis-Transparenz

OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen, die bereits alle wesentlichen Leistungen umfassen: Erstellung des Jahresabschlusses durch Steuerberater, E-Bilanz-Übermittlung, rechtliche Prüfung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Zusatzkosten entstehen nur bei tatsächlichen Sonderleistungen außerhalb des definierten Pakets.

  • Ist die E-Bilanz-Übermittlung im Preis enthalten?
  • Ist die Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) inbegriffen?
  • Werden Anhang und/oder Lagebericht benötigt – und was kostet das?
  • Gibt es eine Obergrenze für Buchungszeilen oder werden Mehrkosten berechnet?
  • Ist eine steuerliche Beratung zum Abschluss enthalten oder separat kostenpflichtig?
  • Welche Fristen gelten – und was passiert bei Verzögerungen?

Fristen und rechtliche Konsequenzen bei Versäumnis

Die E-Bilanz muss zusammen mit der Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Abgabefrist für steuerberatend betreute Unternehmen am 30. April 2027. Für Unternehmen ohne Steuerberater gilt die Frist von sieben Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, also der 31. Juli 2026.

Handelsrechtliche Fristen (§ 264 Abs. 1, § 325 HGB)

Parallel zur steuerlichen E-Bilanz bestehen handelsrechtliche Pflichten: Der Jahresabschluss einer GmbH muss nach § 264 Abs. 1 HGB aufgestellt und durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Feststellungsfrist beträgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres für kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB) und acht Monate für mittelgroße und große GmbHs. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet das: Frist bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH).

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 HGB binnen zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen, also bis zum 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Es wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt.

Steuerliche Konsequenzen bei verspäteter E-Bilanz

  • Verspätungszuschlag: Das Finanzamt kann nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen – bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
  • Zwangsgeld: Bei beharrlicher Weigerung kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen.
  • Schätzung: Fehlt die E-Bilanz, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen (§ 162 AO), oft zum Nachteil des Unternehmens.
  • Steuerstrafverfahren: In schweren Fällen kann das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) einleiten.

31.07.2026

E-Bilanz-Frist ohne StB (für 2025)

30.04.2027

E-Bilanz-Frist mit StB (für 2025)

31.12.2026

Offenlegungsfrist § 325 HGB (für 2025)

Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Wahl zwischen Software-Lösung und Steuerberater hängt von mehreren Faktoren ab: Größe und Komplexität Ihres Unternehmens, interne Buchhaltungs-Kompetenz, zeitliche Ressourcen und Risikobereitschaft. Die folgende Entscheidungsmatrix hilft Ihnen bei der Orientierung.

Software-Lösung geeignet, wenn…

  • Sie eine einfache Geschäftsstruktur haben (z. B. Dienstleistungs-GmbH ohne Warenlager, ohne komplexe Rückstellungen)
  • Ihre Buchhaltung laufend und sauber geführt wird (lückenlose Belege, korrekte Kontenführung nach SKR 03/04)
  • Sie über fundiertes buchhalterisches und steuerliches Wissen verfügen oder einen qualifizierten Mitarbeiter beschäftigen
  • Sie die Verantwortung für die Richtigkeit der Bilanz selbst tragen können und wollen
  • Sie die Kosten niedrig halten möchten und Zeit für die Einarbeitung haben

Steuerberater empfohlen, wenn…

  • Ihre GmbH mittelgroß oder groß ist (§ 267 Abs. 2 oder 3 HGB) und damit erweiterte Offenlegungspflichten (Anhang, Lagebericht) bestehen
  • Sie komplexe Sachverhalte haben: Beteiligungen, Fremdwährungen, Pensionsrückstellungen, Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Sie die Haftungsrisiken minimieren möchten – Steuerberater haften berufsrechtlich für die Richtigkeit des Jahresabschlusses
  • Sie keine Zeit oder Kapazität haben, sich in die Taxonomie und steuerliche Feinheiten einzuarbeiten
  • Sie Wert auf steuerliche Gestaltungsberatung legen (z. B. Gewinnthesaurierung, Verlustnutzung, steueroptimale Ausschüttung)

Kleine einfache GmbH

  • Software-Lösung möglich (ab ca. 400 € p.a.)
  • Oder Steuerberater für Rechtssicherheit (ab ca. 1.500 € p.a.)

Mittelgroße GmbH

  • Steuerberater empfohlen
  • Erweiterte Offenlegung (Anhang)
  • Kosten ca. 2.500 – 4.500 € p.a.

Große GmbH / Konzern

  • Steuerberater obligatorisch
  • Lagebericht erforderlich
  • Individuelle Honorarvereinbarung

„Viele Mandanten kommen erst zu uns, wenn das Finanzamt bereits mahnt oder das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld androht. Dabei lässt sich das vermeiden: Mit einer klaren Planung, verlässlichen Fristen und einem Steuerberater, der die Verantwortung trägt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie OnlineBilanz den Prozess vereinfacht

OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität einer klassischen Steuerberaterkanzlei mit der Transparenz und Effizienz einer digitalen Plattform. Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Der Prozess ist klar strukturiert und folgt einem bewährten Ablauf.

Der OnlineBilanz-Prozess in fünf Schritten

  1. Angebot einholen: Sie beschreiben Ihr Unternehmen (Rechtsform, Umsatz, Anzahl Buchungszeilen) und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot – ohne versteckte Kosten.
  2. Unterlagen hochladen: Sie laden Ihre Buchhaltungsdaten, Belege und relevanten Dokumente über eine sichere Plattform hoch. Unser Team prüft die Vollständigkeit und meldet sich bei Rückfragen.
  3. Erstellung durch Steuerberater: Ein zugelassener Steuerberater aus unserem Team erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, prüft die Bilanz fachlich und bereitet die E-Bilanz vor.
  4. Abstimmung und Freigabe: Sie erhalten den Entwurf digital zur Prüfung. Nach Ihrer Freigabe wird der Abschluss rechtsverbindlich unterzeichnet und die E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt.
  5. Offenlegung: Wir übernehmen die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB – inklusive Einreichung und Überwachung der Veröffentlichung.

Vorteile gegenüber klassischen Kanzleien

Transparenz

  • Festpreise ohne Überraschungen
  • Klar definierte Leistungspakete
  • Keine nachträglichen Stundenabrechnung

Geschwindigkeit

  • Keine monatelangen Wartezeiten
  • Digitaler Upload statt Aktenversand
  • Klare Kommunikation per E-Mail und Plattform

OnlineBilanz ist kein Ersatz für den Steuerberater – OnlineBilanz ist der Steuerberater. Alle Jahresabschlüsse werden durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und unterzeichnet. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und dem Steuerberater-Team und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Für wen ist OnlineBilanz geeignet?

OnlineBilanz richtet sich an kleine und mittelgroße GmbHs, die einen professionellen Jahresabschluss durch Steuerberater benötigen, aber keine klassische Vor-Ort-Kanzlei mit persönlichen Terminen wünschen. Ideal für digital affine Geschäftsführer, die Wert auf Effizienz, Transparenz und fachliche Qualität legen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die E-Bilanz auch selbst ohne Software übermitteln?

Nein, die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt ausschließlich elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle im XBRL-Format gemäß § 5b EStG. Hierfür ist entweder eine zertifizierte Buchhaltungssoftware oder ein Steuerberater erforderlich. Eine manuelle Übermittlung per Post oder PDF ist nicht zulässig.

Was passiert, wenn ich die E-Bilanz zu spät einreiche?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat. Zudem droht die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO, was zu höheren Steuerforderungen führen kann.

Sind kostenlose E-Bilanz-Tools ausreichend für mein Unternehmen?

Kostenlose Tools eignen sich meist nur für sehr einfache Einzelunternehmen oder Freiberufler mit wenigen Geschäftsvorfällen. Sie bieten oft keinen Support, keine Taxonomie-Updates und keine Gewähr für vollständige XBRL-Validierung. Für GmbHs oder komplexere Sachverhalte empfiehlt sich eine professionelle Lösung oder Steuerberater-Begleitung.

Wie lange muss ich die E-Bilanz-Daten aufbewahren?

Die Aufbewahrungspflicht für Jahresabschlüsse und E-Bilanzen beträgt gemäß § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die E-Bilanz erstellt wurde. Die Daten müssen elektronisch und maschinell auswertbar verfügbar bleiben, etwa als XBRL-Datei oder in der Buchhaltungssoftware.

Muss ich jedes Jahr die E-Bilanz-Taxonomie neu prüfen?

Ja, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig aktualisierte XBRL-Taxonomien, die neue gesetzliche Anforderungen und Bilanzpositionen abbilden. Ihre Software oder Ihr Steuerberater muss die jeweils gültige Taxonomie-Version für das Wirtschaftsjahr 2025 verwenden. Veraltete Versionen werden vom ELSTER-Portal abgelehnt.

Kann ich während des Jahres den E-Bilanz-Anbieter wechseln?

Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich, sollte aber idealerweise zum Jahreswechsel erfolgen, damit die Datenübernahme und Kontenrahmen-Umstellung nahtlos gelingt. Achten Sie darauf, dass der neue Anbieter die Vorjahresdaten im XBRL- oder CSV-Format importieren kann und die laufende Buchhaltung unterbrechungsfrei fortgeführt wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen, § 152 AO – Verspätungszuschlag, § 147 AO – Aufbewahrung von Unterlagen, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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