E-Bilanz Kosten Einzelunternehmen 2026: Überblick
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die E-Bilanz ist für viele Einzelunternehmen seit Jahren Pflicht – doch welche Kosten kommen konkret auf Sie zu? Von Software-Lizenzen über Steuerberater-Honorare bis zu versteckten Zusatzkosten: Dieser Artikel zeigt Ihnen transparent, womit Sie 2026 rechnen müssen und wie Sie ohne Qualitätsverlust sparen können. Wer hingegen als Personengesellschaft bilanziert, findet einen vergleichbaren Überblick zu den Bilanzkosten einer GmbH & Co. KG – einschließlich eines praktischen Rechners für 2026.
Kurzantwort
Die Kosten für die E-Bilanz eines Einzelunternehmens richten sich danach, ob Sie diese selbst erstellen oder durch einen Steuerberater anfertigen lassen. Software-Lösungen sind bereits ab ca. 15–30 Euro monatlich erhältlich, während Steuerberater-Honorare je nach Region und Komplexität zwischen 500 und 2.500 Euro betragen können. Wer einen strukturierten Überblick über Preise und Kosten der Bilanzerstellung benötigt, findet dort auch Orientierung zu typischen Zusatzkosten, etwa für den DATEV-Upload, Taxonomie-Erweiterungen oder Nachbuchungen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise ab 590 Euro inklusive Steuerberater-Unterschrift.
Inhaltsverzeichnis
- Wann besteht für Einzelunternehmen die E-Bilanz-Pflicht?
- Was kostet die E-Bilanz-Erstellung für Einzelunternehmen?
- Software-Kosten: E-Bilanz selbst erstellen oder abgeben?
- Steuerberater-Honorar im Vergleich: regional vs. digital
- Welche versteckten Zusatzkosten können bei der E-Bilanz entstehen?
- Wie lassen sich Kosten bei der E-Bilanz sparen, ohne an Qualität zu verlieren?
- E-Bilanz erstellen lassen oder selbst machen: Was lohnt sich für Einzelunternehmen?
- Welche Fristen gelten für die E-Bilanz und welche Folgen drohen bei Verspätung?
- Was ist im OnlineBilanz-Festpreis für Einzelunternehmen enthalten?
Wann besteht für Einzelunternehmen die E-Bilanz-Pflicht?
Die E-Bilanz-Pflicht gilt für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermitteln. Einzelunternehmen sind betroffen, sobald sie nach § 140 AO verpflichtet sind, Bücher zu führen – entweder kraft Rechtsform (bei eingetragenen Kaufleuten nach § 238 HGB) oder aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte nach § 141 AO (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Wer als Einzelunternehmer unter diese Pflicht fällt, sollte bei der Erstellung der Jahresabschlussunterlagen eine strukturierte Checkliste für die Bilanz nutzen, um alle relevanten Positionen vollständig und korrekt zu erfassen.
Seit dem Veranlagungszeitrauм 2011/2012 müssen betroffene Einzelunternehmen ihre Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermitteln. Die Taxonomie wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht und definiert die Datenstruktur der E-Bilanz.
Praxis-Hinweis
Viele Einzelunternehmer sind sich ihrer E-Bilanz-Pflicht nicht bewusst, wenn sie die Schwellenwerte des § 141 AO erstmals überschreiten. Die Pflicht entsteht bereits im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr nach Überschreitung – eine rückwirkende Nachmeldung ist dann mit hohem Aufwand verbunden.
Ausnahmen von der E-Bilanz-Pflicht
- Einnahmen-Überschuss-Rechner nach § 4 Abs. 3 EStG (freiwillige Bilanzierung bleibt möglich)
- Land- und Forstwirte, die nach § 13a EStG Durchschnittsätze anwenden
- Unternehmen in Insolvenz oder Liquidation (fakultative Befreiung möglich)
- Organgesellschaften ohne eigene Steuerpflicht
Was kostet die E-Bilanz-Erstellung für Einzelunternehmen?
Die Kosten für die E-Bilanz eines Einzelunternehmens setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: der laufenden Finanzbuchführung, der Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach handelsrechtlichen Vorschriften, der Übertragung in die XBRL-Taxonomie sowie der elektronischen Übermittlung über ELSTER. Die Gesamtkosten hängen stark von Komplexität des Geschäftsmodells, Buchungsvolumen und dem gewählten Dienstleister ab.
800–2.500 €
Typischer Honorarrahmen Steuerberater
300–800 €
Software + Selbsterstellung
1.200–1.800 €
OnlineBilanz Festpreis (inkl. StB)
Honorarberechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Steuerberater rechnen die E-Bilanz-Erstellung nach § 35 StBVV ab. Die Gebührenspanne reicht von 5/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1 StBVV), abhängig vom Gegenstandswert. Bei einem Einzelunternehmen mit 500.000 Euro Bilanzsumme und durchschnittlicher Schwierigkeit liegt die mittlere Gebühr (10/10) bei etwa 836 Euro, hinzu kommen Zuschläge für besondere Sachverhalte, E-Bilanz-Übermittlung und die laufende Buchführung.
| Leistung | Gebühr (StBVV) | Praxisüblicher Betrag |
|---|---|---|
| Jahresabschluss (§ 35 StBVV) | 5/10 – 30/10 | 600–2.000 € |
| Finanzbuchführung (§ 33 StBVV) | 2/10 – 12/10 | 400–1.200 € |
| E-Bilanz-Übermittlung | Pauschale | 80–150 € |
| Anlagenbuchhaltung | Zusatzgebühr | 100–300 € |
„Viele Einzelunternehmer unterschätzen den Gesamtaufwand: E-Bilanz bedeutet nicht nur die elektronische Übermittlung, sondern eine vollständige handelsrechtliche Bilanz mit allen Positionen der Taxonomie. Wer das erstmals selbst versucht, steckt schnell 20–30 Stunden Einarbeitung hinein. Bei OnlineBilanz übernehmen unsere Steuerberater die komplette Erstellung zum transparenten Festpreis – ohne Nachverhandlung und ohne Zeitaufwand für den Mandanten.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Software-Kosten: E-Bilanz selbst erstellen oder abgeben?
Für die eigenständige Erstellung der E-Bilanz benötigen Einzelunternehmen eine XBRL-fähige Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle. Die meisten gängigen Buchhaltungsprogramme bieten E-Bilanz-Module an, die Kosten variieren zwischen einmaligen Lizenzgebühren und monatlichen Abonnements. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand für Einarbeitung, Kontenzuordnung zur Taxonomie und Plausibilitätsprüfung.
Marktübersicht E-Bilanz-Software für Einzelunternehmen
| Software | Preismodell | Jährliche Kosten | Eignung |
|---|---|---|---|
| DATEV Mittelstand | Lizenz + Service | 800–1.200 € | Komplex, StB-Standard |
| Lexware büro/financial | Abo | 240–480 € | Kleine Einzelunternehmen |
| WISO Buchhaltung | Kaufsoftware | ca. 200 € (einmalig) | Einfache Strukturen |
| sevDesk + AddOn | Abo + Modul | 180–300 € | Cloud, einfache Handhabung |
| Online-Buchhaltung + StB | Plattform | 1.200–1.800 € | Vollservice durch StB |
Achtung bei Eigenverantwortung
Die E-Bilanz ist eine rechtsverbindliche Steuererklärung. Fehler bei der Zuordnung von Konten zur Taxonomie, falsche Bilanzpositionen oder unvollständige Angaben können zu Rückfragen des Finanzamts, Schätzungen oder sogar Steuernachforderungen führen. Die Software prüft zwar die technische Validität des XBRL-Formats, nicht aber die materielle Richtigkeit der steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertung.
Für Einzelunternehmen mit komplexeren Sachverhalten (mehrere Anlagen, Rückstellungen, latente Steuern, besondere Bewertungsfragen) empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die Vorteile digitaler Prozesse (transparente Preise, schnelle Kommunikation) mit der fachlichen Sicherheit einer vollständigen Steuerberater-Leistung – der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern geprüft, unterzeichnet und über ELSTER eingereicht.
Steuerberater-Honorar im Vergleich: regional vs. digital
Das Steuerberater-Honorar für die E-Bilanz-Erstellung unterliegt einer erheblichen regionalen Spreizung. Kanzleien in Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Stuttgart berechnen häufig die oberen Gebührenrahmen der StBVV, während kleinere Kanzleien in ländlichen Regionen oft am unteren oder mittleren Rahmen kalkulieren. Hinzu kommt die individuelle Preisgestaltung: Manche Kanzleien rechnen streng nach StBVV ab, andere bieten Pauschalpreise oder Rahmenvereinbarungen an.
Klassische Kanzlei vor Ort
- Honorar nach StBVV, oft obere Gebührenrahmen
- Zusatzleistungen (Beratung, Steuererklärung) separat abgerechnet
- Termine nach Verfügbarkeit, oft Wartezeiten
- Intransparente Endabrechnung, Überraschungen möglich
Digitale Steuerberater-Plattform
- Transparente Festpreise (z. B. 1.200–1.800 € inkl. E-Bilanz)
- Digitale Dokumentenübermittlung, keine Vor-Ort-Termine nötig
- Zugelassene Steuerberater prüfen und unterzeichnen
- Klare Leistungspakete, keine versteckten Zusatzkosten
„Viele Mandanten sind überrascht, wenn sie nach Fertigstellung des Jahresabschlusses eine Rechnung erhalten, die deutlich über dem ersten Kostenvoranschlag liegt. Bei OnlineBilanz nennen wir den Festpreis vorab – was drin ist, ist drin. Unsere Steuerberater kalkulieren transparent und rechnen nicht nach Zeitaufwand ab. Das gibt Planungssicherheit, gerade für Einzelunternehmen mit begrenztem Budget.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wann lohnt sich der Wechsel zu einem digitalen Anbieter?
- Sie wünschen Transparenz bei Kosten und Leistungen ohne Nachverhandlung
- Sie haben klare, wiederkehrende Abläufe (E-Bilanz, Jahresabschluss, Steuererklärung)
- Sie arbeiten ohnehin digital und benötigen keine regelmäßigen Vor-Ort-Termine
- Sie wollen kürzere Bearbeitungszeiten und schnelle Rückmeldungen
- Sie suchen fachliche Qualität auf Steuerberater-Niveau, aber ohne Kanzlei-Overhead
Welche versteckten Zusatzkosten können bei der E-Bilanz entstehen?
Neben dem reinen Honorar für die E-Bilanz-Erstellung fallen in der Praxis häufig weitere Kosten an, die im ersten Angebot nicht transparent gemacht werden. Dazu zählen Gebühren für die Anlagenbuchhaltung, Abschreibungsberechnungen, besondere Bewertungsfragen (z. B. Rückstellungen, Forderungsabschreibungen), die ELSTER-Übermittlung selbst sowie die Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung).
Typische Kostenfallen bei Steuerberatern
-
Anlagenbuchhaltung wird separat nach § 33 Abs. 6 StBVV berechnet (100–300 Euro)
-
Zuschlag für E-Bilanz-Übermittlung (80–150 Euro), obwohl technisch einfach
-
Gebühr für jede einzelne Steuererklärung (ESt, GewSt, USt) nach gesonderten Tabellen
-
Nachforderungen bei unvollständigen oder nachgereichten Belegen
-
Gebühr für Besprechungstermine oder telefonische Rückfragen (Zeithonorar)
-
Pauschale für Korrespondenz, Porto, digitale Archivierung
Besonders ärgerlich sind nachträgliche Gebührenanpassungen: Hat der Steuerberater zunächst mit einer mittleren Gebühr kalkuliert (10/10 nach StBVV), kann er bei gestiegenem Aufwand bis zur oberen Grenze (30/10) abrechnen. Die Differenz wird dem Mandanten oft erst mit der Schlussrechnung mitgeteilt.
Transparenz bei OnlineBilanz
Auf OnlineBilanz.de sind alle Leistungen im Festpreis enthalten: Finanzbuchführung, Jahresabschluss, E-Bilanz-Übermittlung, Anlagenbuchhaltung und alle zugehörigen Steuererklärungen. Unsere Steuerberater kalkulieren nicht nach StBVV-Gebührenrahmen, sondern mit transparenten Paketpreisen – ohne versteckte Zuschläge.
| Zusatzleistung | Klassische Kanzlei | OnlineBilanz Festpreis |
|---|---|---|
| Anlagenbuchhaltung | + 100–300 € | inklusive |
| E-Bilanz-Übermittlung | + 80–150 € | inklusive |
| Steuererklärungen (ESt, GewSt, USt) | + 400–800 € | inklusive |
| Rückfragen & Korrespondenz | Zeithonorar | inklusive |
| Digitale Archivierung | + 50–100 € | inklusive |
Wie lassen sich Kosten bei der E-Bilanz sparen, ohne an Qualität zu verlieren?
Kosteneffizienz bei der E-Bilanz-Erstellung setzt an drei Hebeln an: optimierte Prozesse in der Vorbereitung, Nutzung digitaler Schnittstellen und die Wahl eines Dienstleisters, der standardisierte Abläufe effizient abbildet. Wer dem Steuerberater gut sortierte, digital vorliegende Belege bereitstellt, reduziert den Aufwand auf Seiten der Kanzlei erheblich – und damit auch das Honorar.
Praktische Maßnahmen zur Kostenreduzierung
- Digitale Belegerfassung: Nutzen Sie Cloud-Buchhaltung oder Apps zur direkten Erfassung von Belegen (z. B. GetMyInvoices, sevDesk). Das spart dem Steuerberater Zeit bei der Dateneingabe.
- Strukturierte Ablage: Übergeben Sie Belege chronologisch sortiert und mit klarer Zuordnung (Einnahmen, Ausgaben, Anlagen). Unvollständige oder chaotische Unterlagen erhöhen den Zeitaufwand und damit die Gebühren.
- Regelmäßige Abstimmung: Klären Sie offene Fragen zeitnah und nicht erst zum Jahresende. Nachträgliche Korrekturen sind teuer.
- Festpreisvereinbarung: Vereinbaren Sie mit dem Steuerberater im Vorfeld einen Festpreis für den Jahresabschluss – das schafft Planungssicherheit auf beiden Seiten.
- Digitale Plattformen nutzen: Anbieter wie OnlineBilanz arbeiten mit spezialisierten Steuerberatern, die durch Standardisierung und Digitalisierung effizienter arbeiten – bei gleichbleibender fachlicher Qualität.
„Die größten Kostensparpotenziale liegen in der Vorbereitung: Mandanten, die ihre Belege digital und strukturiert bereitstellen, ermöglichen uns eine schnellere Bearbeitung. Bei OnlineBilanz setzen wir auf eine enge digitale Zusammenarbeit – über unsere Plattform laden Mandanten ihre Unterlagen hoch, unser Steuerberater-Team prüft, erstellt den Jahresabschluss und übermittelt die E-Bilanz. Keine Medienbrüche, keine Papierberge, kein unnötiger Zeitverlust.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Vorsicht vor Billig-Angeboten
Extrem niedrige Preise bei der E-Bilanz-Erstellung (z. B. unter 500 Euro für Jahresabschluss und E-Bilanz) sind häufig ein Warnsignal: Entweder fehlen wichtige Leistungen wie Anlagenbuchhaltung oder Steuererklärungen, oder es handelt sich um reine Softwarelösungen ohne steuerliche Prüfung durch einen Steuerberater. Wer sich über den typischen Leistungsumfang professioneller Bilanz-Beratung informiert, kann solche Angebote besser einordnen und versteckte Lücken frühzeitig erkennen. Fehler können zu Steuernachforderungen führen, die die eingesparten Kosten um ein Vielfaches übersteigen.
Wer langfristig Kosten sparen will, setzt auf digitale Prozesse und einen verlässlichen Partner – keine Experimente mit Billig-Software oder steuerlich nicht geprüften Jahresabschlüssen. Eine korrekte E-Bilanz erspart Ärger mit dem Finanzamt und vermeidet kostspielige Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide. Sie ist zudem die Grundlage für fundierte unternehmerische Entscheidungen.
E-Bilanz erstellen lassen oder selbst machen: Was lohnt sich für Einzelunternehmen?
Die Entscheidung zwischen Eigenverantwortung und Steuerberater-Beauftragung hängt von mehreren Faktoren ab: fachliche Qualifikation, verfügbare Zeit, Komplexität des Geschäftsmodells, Risikotoleranz und Gesamtkosten. Für einfache Einzelunternehmen ohne besondere Bewertungsfragen (z. B. Freiberufler mit wenigen Anlagen, keine Rückstellungen, keine komplizierten Verträge) kann die Selbsterstellung mit guter Software eine Option sein – vorausgesetzt, man verfügt über solides Rechnungswesen-Grundwissen.
Selbsterstellung mit Software
- Kosten: 200–500 € (Software + Eigenaufwand)
- Zeitaufwand: 15–40 Stunden (Einarbeitung + Erstellung)
- Risiko: Fehler führen zu Steuernachforderungen
- Voraussetzung: Rechnungswesen-Kenntnisse erforderlich
Klassischer Steuerberater
- Kosten: 1.200–3.500 € (nach StBVV, je nach Kanzlei)
- Zeitaufwand: Vorbereitung + Abstimmungstermine
- Risiko: Steuerberater haftet für Fehler
- Vorteil: Beratung über Jahresabschluss hinaus
Digitale Steuerberater-Plattform
- Kosten: 1.200–1.800 € (Festpreis, alles inklusive)
- Zeitaufwand: Minimal (Upload Belege, Freigabe Abschluss)
- Risiko: Steuerberater-Haftung, volle Rechtssicherheit
- Vorteil: Transparenz, Schnelligkeit, digitale Kommunikation
Wann sollten Einzelunternehmen unbedingt einen Steuerberater einschalten?
- Komplexe Anlagenbuchhaltung mit vielen Abschreibungsobjekten
- Rückstellungen (z. B. für Garantien, Prozessrisiken, Urlaubsansprüche)
- Besondere Bewertungsfragen (Forderungsabschreibungen, Wertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungen)
- Fremdwährungsgeschäfte oder internationale Lieferanten/Kunden
- Wechsel der Gewinnermittlungsart (z. B. von EÜR auf Bilanzierung)
- Betriebsprüfung oder Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt
- Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungen oder geplanter Verkauf
Für alle diese Fälle ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht nur empfehlenswert, sondern praktisch unverzichtbar. Die E-Bilanz ist dann nur ein Teil des Jahresabschlusses – entscheidend ist die korrekte handels- und steuerrechtliche Bewertung aller Bilanzpositionen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Steuernachforderungen, sondern auch Ordnungsgelder, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität, digital koordiniert
Auf OnlineBilanz.de erhalten Einzelunternehmen und GmbHs ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – mit transparenten Festpreisen, digitaler Abwicklung und ohne Wartezeiten. Die Steuerberater prüfen alle Positionen, erstellen die E-Bilanz taxonomiekonform und übermitteln sie rechtssicher über ELSTER. Sie als Mandant sparen Zeit und behalten die Kosten im Griff.
Welche Fristen gelten für die E-Bilanz und welche Folgen drohen bei Verspätung?
Die E-Bilanz ist Bestandteil der Steuererklärung und unterliegt den gleichen Abgabefristen wie die Einkommensteuererklärung (für Einzelunternehmen) bzw. die Körperschaftsteuererklärung (für Kapitalgesellschaften). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die reguläre Abgabefrist ohne steuerliche Beratung am 31.07.2026. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28.02.2027 (§ 149 Abs. 3 AO).
| Bilanzstichtag | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater | Mit Fristverlängerung |
|---|---|---|---|
| 31.12.2025 | 31.07.2026 | 28.02.2027 | auf Antrag bis 31.08.2027 |
Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender E-Bilanz-Abgabe
- Verspätungszuschlag nach § 152 AO: Das Finanzamt kann einen Zuschlag von bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung festsetzen, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
- Zwangsgeld: Bei beharrlicher Weigerung kann das Finanzamt ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro androhen und festsetzen (§ 328 AO).
- Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: Fehlt die E-Bilanz, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen – in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
- Verzinsung von Steuernachforderungen: Nach Ablauf von 15 Monaten nach Bilanzstichtag werden Steuernachforderungen mit 0,15 % pro Monat verzinst (§ 233a AO, Stand 2026).
- Strafverfahren: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Steuerhinterziehung drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 370 AO.
Fristen im Blick behalten
Viele Einzelunternehmer verpassen die Fristen, weil sie die E-Bilanz-Pflicht zu spät erkennen oder unterschätzen. Wer erstmals bilanzierungspflichtig wird (z. B. nach Überschreitung der Schwellenwerte § 141 AO), sollte frühzeitig einen Steuerberater kontaktieren. Eine nachträgliche Erstellung unter Zeitdruck ist fehleranfällig und teuer.
„Wir erleben regelmäßig, dass Einzelunternehmer Mitte Februar auf uns zukommen und eine E-Bilanz für das Vorjahr benötigen – obwohl die Frist Ende Februar abläuft. Das ist dann Feuerwehr-Arbeit. Bei OnlineBilanz empfehlen wir, spätestens im Januar mit der Vorbereitung zu beginnen: Belege digital hochladen, offene Fragen klären, dann haben unsere Steuerberater genug Zeit für eine sorgfältige Erstellung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für Einzelunternehmen, die ihre E-Bilanz durch einen Steuerberater erstellen lassen, gilt: Je früher die Unterlagen vollständig vorliegen, desto entspannter die Bearbeitung. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten den Vorteil, dass Mandanten ihre Belege jederzeit hochladen können – die Bearbeitung startet sofort, sobald alle Unterlagen vollständig sind.
Was ist im OnlineBilanz-Festpreis für Einzelunternehmen enthalten?
OnlineBilanz bietet Einzelunternehmen und GmbHs einen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater zum transparenten Festpreis – ohne versteckte Zuschläge, ohne Nachverhandlung. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Finanzbuchführung, Anlagenbuchhaltung, Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, die Übertragung in die E-Bilanz-Taxonomie, die elektronische Übermittlung über ELSTER sowie alle zugehörigen Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung).
Leistungspakete im Überblick
-
Vollständige Finanzbuchführung auf Basis der bereitgestellten Belege
-
Anlagenbuchhaltung mit AfA-Berechnung und Anlagenspiegel
-
Erstellung von Bilanz und GuV nach § 242, § 264 HGB
-
Übertragung in E-Bilanz-Taxonomie (XBRL) nach BMF-Vorgaben
-
Elektronische Übermittlung über ELSTER an das Finanzamt
-
Einkommensteuererklärung (inkl. Anlagen EÜR/Bilanz, G, GSE, etc.)
-
Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
-
Umsatzsteuererklärung
-
Digitale Archivierung aller Unterlagen (GoBD-konform)
-
Unbegrenzter Support durch das Steuerberater-Team
1.200–1.800 €
Festpreis Jahresabschluss Einzelunternehmen
100%
Steuerberater-geprüft und unterzeichnet
0 €
Versteckte Zusatzkosten
Der Festpreis richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens, dem Buchungsvolumen und der Komplexität der Geschäftsvorfälle. Kleine Einzelunternehmen mit wenigen Buchungen (z. B. bis 100 Belege/Jahr, einfache Anlagenbuchhaltung) liegen im unteren Bereich, während größere Einzelunternehmen mit umfangreicherer Buchführung im oberen Bereich kalkuliert werden. Entscheidend: Der Preis steht vor Beauftragung fest und wird nicht nachträglich angepasst.
„Transparenz ist für uns keine Marketing-Floskel, sondern Geschäftsprinzip. Unsere Mandanten wissen vor der Beauftragung genau, was sie zahlen und welche Leistungen sie erhalten. Unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, prüft ihn nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, unterzeichnet ihn rechtsverbindlich und übermittelt die E-Bilanz an das Finanzamt. Alles im Festpreis, alles digital koordiniert.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie läuft die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz ab?
- Angebot anfordern: Über die Website OnlineBilanz.de geben Sie die Eckdaten Ihres Unternehmens ein (Rechtsform, Umsatz, Buchungsvolumen). Sie erhalten sofort ein verbindliches Festpreis-Angebot.
- Unterlagen hochladen: Nach Beauftragung laden Sie Ihre Belege, Kontoauszüge und sonstigen Unterlagen digital über die Plattform hoch – strukturiert nach Vorgaben, die Ihnen bereitgestellt werden.
- Bearbeitung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft die Unterlagen, klärt offene Fragen digital (per Chat oder E-Mail) und erstellt den Jahresabschluss.
- Freigabe und Übermittlung: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Prüfung. Nach Ihrer Freigabe wird die E-Bilanz elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.
- Archivierung: Alle Unterlagen werden GoBD-konform digital archiviert und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Für wen lohnt sich OnlineBilanz?
OnlineBilanz eignet sich besonders für Einzelunternehmen und GmbHs, die Wert auf Transparenz, digitale Prozesse und feste Preise legen – ohne auf die fachliche Qualität eines zugelassenen Steuerberaters zu verzichten. Wer keine regelmäßigen Vor-Ort-Termine benötigt und seine Unterlagen digital bereitstellen kann, spart Zeit und Kosten, ohne Kompromisse bei der Rechtssicherheit einzugehen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die E-Bilanz auch nachträglich für mehrere Jahre auf einmal erstellen lassen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Viele Steuerberater und digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten an, rückständige E-Bilanzen nachträglich zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Allerdings können je nach Anzahl der Jahre und Komplexität der Buchhaltung Mehrkosten entstehen. Zudem drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO, wenn die Abgabefristen bereits verstrichen sind.
Muss ich für jede Betriebsstätte eine eigene E-Bilanz einreichen?
Nein. Als Einzelunternehmen reichen Sie eine E-Bilanz für das gesamte Unternehmen ein, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten Sie unterhalten. Nur bei mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen (z. B. mehrere Einzelunternehmen oder eine Kombination aus Einzelunternehmen und GmbH) müssen Sie jeweils separate Jahresabschlüsse und E-Bilanzen erstellen.
Welche Taxonomie-Version muss ich 2026 für die E-Bilanz verwenden?
Für Wirtschaftsjahre, die 2025 enden (also z. B. Bilanzstichtag 31.12.2025), gilt grundsätzlich die jeweils aktuell vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Taxonomie-Version. In der Regel wird diese jährlich aktualisiert. Ihre Software bzw. Ihr Steuerberater muss sicherstellen, dass die korrekte Taxonomie verwendet wird, da sonst die Übermittlung an ELSTER scheitern kann.
Fallen bei der E-Bilanz auch Kosten für die Datenübertragung an ELSTER an?
Die Übermittlung der E-Bilanz über das ELSTER-Portal des Finanzamts ist grundsätzlich kostenfrei. Kosten entstehen jedoch für die Software, die die E-Bilanz im erforderlichen XBRL-Format erstellt und an ELSTER sendet. Auch Steuerberater berechnen ihre Leistung nach StBVV, die Übermittlung selbst ist aber technisch gebührenfrei.
Kann ich die E-Bilanz-Kosten steuerlich absetzen?
Ja. Die Kosten für die Erstellung der E-Bilanz – ob Software, Steuerberater-Honorar oder sonstige Dienstleistungen – sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn. Sie können die gesamten Aufwendungen in dem Jahr absetzen, in dem sie angefallen sind. Das gilt auch für Schulungen, Taxonomie-Updates oder externe Beratung.
Was passiert, wenn ich als Einzelunternehmer zur Buchführung verpflichtet bin, aber keine E-Bilanz abgebe?
Wenn Sie buchführungspflichtig sind (§ 140, § 141 AO) und die E-Bilanz nicht fristgerecht einreichen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Zudem droht im Extremfall eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO, die häufig zu Ihrem Nachteil ausfällt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabgabe können auch Bußgelder nach § 379 AO verhängt werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


