Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogOrdnungsgeld GmbH & Co. KG

Bundesanzeiger Ordnungsgeld GmbH & Co. KG 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GmbH & Co. KG unterliegt als Personengesellschaft mit einer haftungsbeschränkten Komplementärin besonderen Offenlegungspflichten. Versäumen Sie die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro – und der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet persönlich. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen 2026 gelten, wer im Ordnungsgeldverfahren belangt wird und wie Sie die Veröffentlichung rechtzeitig und rechtssicher vornehmen. Alle Schritte zur korrekten Bundesanzeiger Anmeldung GmbH & Co. KG und zur Publikation im Unternehmensregister finden Sie in unseren Leitfäden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bei der GmbH & Co. KG haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH für die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister. Wird die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein – das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Auch bei verspäteter Offenlegung bleibt die Veröffentlichungspflicht bestehen und kann wiederholt sanktioniert werden.

Ordnungsgeld bei GmbH & Co. KG: Wer haftet für die Offenlegung?

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der die Komplementär-GmbH die Geschäftsführung übernimmt. Für die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist entscheidend: Beide Gesellschaften – die GmbH & Co. KG selbst sowie die Komplementär-GmbH – haben grundsätzlich eigene Offenlegungspflichten, sofern sie die Größenkriterien nach § 267 HGB erfüllen. Die Bundesanzeiger-Anmeldung der GmbH erfolgt dabei unabhängig von der der KG. Ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB droht beiden Gesellschaften separat, wenn die jeweilige Offenlegung nicht fristgerecht beim Unternehmensregister erfolgt.

Hinweis

Seit dem Digitale-Rechnungslegungs-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Der Bundesanzeiger wird nur noch technisch als Publikationsplattform genutzt, die rechtliche Einreichung läuft über das Unternehmensregister.

Offenlegungspflicht der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG unterliegt als Personenhandelsgesellschaft den Offenlegungspflichten nach §§ 264a ff. HGB, wenn mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person ist. Da die Komplementär-GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, gilt die Offenlegungspflicht. Die GmbH & Co. KG muss ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 Abs. 1 HGB).

Offenlegungspflicht der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft und unterliegt unabhängig von ihrer Größe der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Auch wenn sie selbst keine operative Tätigkeit ausübt, muss sie ihren Jahresabschluss offenlegen – ebenfalls innerhalb der 12-Monats-Frist. Bei Nichteinhaltung droht ein separates Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

Achtung

Viele Geschäftsführer übersehen: Die Komplementär-GmbH hat eine eigene Offenlegungspflicht. Ein fehlendes oder verspätetes Einreichen führt zu einem eigenständigen Ordnungsgeldverfahren – unabhängig davon, ob die GmbH & Co. KG ordnungsgemäß offengelegt hat.

Größenklassen und Offenlegungsumfang nach § 267 HGB (Stand 2026)

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, gelten die angehobenen Schwellenwerte. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 (Offenlegung bis 31.12.2026) sind folgende Werte maßgeblich:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn sie zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet (§ 267 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) können weitere Erleichterungen nutzen, sofern sie nicht mehr als 6 Mio. € Bilanzsumme, 12 Mio. € Umsatz und 10 Mitarbeiter haben.

Offenlegungsumfang je Größenklasse

  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) – keine GuV-Pflicht.
  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): Bilanz (verkürzt), Anhang (verkürzt nach § 327 HGB) – keine GuV-Pflicht bei Offenlegung.
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB): Bilanz (vollständig), GuV (verkürzt nach § 327 Nr. 1 HGB), Anhang (vollständig).
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB): Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (alle vollständig).

„Viele Mandanten gehen davon aus, dass die GmbH & Co. KG und die Komplementär-GmbH identische Offenlegungspflichten haben. In der Praxis können aber unterschiedliche Größenklassen gelten – etwa wenn die Komplementär-GmbH keine eigenen Umsätze erzielt und damit als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Feststellung und Offenlegung: Was gilt 2026?

Die Offenlegung setzt eine rechtswirksame Feststellung des Jahresabschlusses voraus. Für Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG gelten unterschiedliche Fristen, die in § 42a GmbHG und § 325 HGB geregelt sind.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss in den ersten Monaten des Geschäftsjahres von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Seit der Reform 2022 gelten gestaffelte Fristen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 1 GmbHG).
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Kleine Gesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum 30.11.2026, mittelgroße und große bis zum 31.08.2026 förmlich feststellen.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung ist der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 Abs. 1 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

Hinweis

Die Feststellungsfrist ist kürzer als die Offenlegungsfrist. Wer die Feststellung zu spät vornimmt, kann die Offenlegungsfrist meist nicht mehr einhalten – mit der Folge eines Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB.

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

12

Monate Offenlegungsfrist

31.12.2026

Offenlegungsfrist für Bilanzstichtag 31.12.2025

Das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB: Ablauf und Höhe

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Verfahren ist standardisiert und erfolgt automatisiert – eine individuelle Prüfung findet zunächst nicht statt.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Androhung: Das BfJ versendet ein Androhungsschreiben, in dem die Gesellschaft aufgefordert wird, die Offenlegung innerhalb einer Nachfrist (meist 6 Wochen) nachzuholen. Gleichzeitig wird die Höhe des Ordnungsgelds angekündigt.
  2. Festsetzung: Wird die Nachfrist nicht genutzt, setzt das BfJ das Ordnungsgeld durch Bescheid förmlich fest. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt und sofort vollstreckbar.
  3. Einspruch: Gegen den Festsetzungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden (§ 335 Abs. 5 HGB). Der Einspruch ist jedoch nur bei formalen Fehlern oder nachweislich rechtzeitiger Offenlegung erfolgreich.
  4. Vollstreckung: Bleibt das Ordnungsgeld unbezahlt, erfolgt die Zwangsvollstreckung durch die Finanzbehörden.

Höhe des Ordnungsgelds

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen (§ 335 Abs. 3 HGB). Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Verspätung und ggf. nach Wiederholungsfällen. In der Praxis setzt das BfJ folgende Beträge an:

Größenklasse Erster Verstoß Wiederholungsfall
Kleinstkapitalgesellschaft 500 – 1.000 € 1.000 – 2.500 €
Kleine Kapitalgesellschaft 1.000 – 2.500 € 2.500 – 5.000 €
Mittelgroße Gesellschaft 2.500 – 5.000 € 5.000 – 10.000 €
Große Gesellschaft 5.000 – 10.000 € 10.000 – 25.000 €

Achtung

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft festgesetzt, nicht gegen einzelne Geschäftsführer. Die Gesellschaft trägt die Kosten – ein Regress gegen den Geschäftsführer ist nur bei Pflichtverletzung (z. B. grober Fahrlässigkeit) möglich.

„Das Ordnungsgeldverfahren ist kein Bußgeld und keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Es handelt sich um ein Zwangsmittel, mit dem die Erfüllung der Offenlegungspflicht durchgesetzt wird. Deshalb gilt: Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Verfahren wird fortgesetzt, bis die Unterlagen eingereicht sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Besonderheiten bei der Offenlegung der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist rechtlich eine Personengesellschaft, unterliegt aber aufgrund der Komplementär-GmbH den Offenlegungspflichten wie eine Kapitalgesellschaft (§ 264a HGB). In der Praxis führt diese Doppelstruktur zu mehreren Besonderheiten, die Geschäftsführer beachten müssen.

Separate Offenlegung für beide Gesellschaften

Sowohl die GmbH & Co. KG als auch die Komplementär-GmbH müssen jeweils einen eigenen Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Die Offenlegungspflicht der Komplementär-GmbH entfällt nicht, auch wenn sie keine operativen Umsätze erzielt oder nur vermögensverwaltend tätig ist. Jede Gesellschaft erhält bei Verstoß ein eigenes Ordnungsgeldverfahren.

Befreiung nach § 264b HGB: Wann gilt sie?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die GmbH & Co. KG von der Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses befreit werden, wenn sie in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen wird (§ 264b HGB). Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die GmbH & Co. KG ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen.
  • Das Mutterunternehmen legt einen Konzernabschluss nach HGB, IFRS oder vergleichbaren Standards offen.
  • Alle Gesellschafter der GmbH & Co. KG stimmen der Befreiung zu.
  • Die Befreiung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht (§ 264b Abs. 3 HGB).

In der Praxis ist diese Befreiung für die meisten mittelständischen GmbH & Co. KG-Strukturen nicht anwendbar, da sie keine Konzernstruktur aufweisen.

Anhangangaben zur Komplementär-GmbH

Im Anhang der GmbH & Co. KG müssen Angaben zur Komplementär-GmbH gemacht werden, insbesondere wenn diese am Vermögen der KG beteiligt ist (§ 264c HGB). Dies umfasst Angaben zu deren Eigenkapital, Jahresergebnis und ggf. zu Ausschüttungen.

Hinweis

Die Komplementär-GmbH muss ihren Jahresabschluss auch dann offenlegen, wenn sie im Rahmen einer Organschaft steuerlich mit der GmbH & Co. KG verbunden ist. Die steuerliche Organschaft befreit nicht von der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht.

Haftung des Geschäftsführers bei Offenlegungsverstößen

Die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (und damit faktisch der GmbH & Co. KG) tragen die Verantwortung dafür, dass der Jahresabschluss fristgerecht aufgestellt, festgestellt und offengelegt wird. Bei Pflichtverletzungen drohen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen.

Gesellschaftsrechtliche Haftung nach § 43 GmbHG

Geschäftsführer müssen ihre Sorgfaltspflichten nach § 43 Abs. 1 GmbHG erfüllen. Dazu gehört auch die fristgerechte Offenlegung. Verletzt der Geschäftsführer diese Pflicht schuldhaft (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), haftet er der Gesellschaft auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Ein Schaden kann etwa in der Höhe des Ordnungsgelds oder in Folgekosten (z. B. Reputationsschäden, Kreditverweigerung) liegen.

Strafbarkeit nach § 331 HGB

Die vorsätzliche Nichtoffenlegung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 335a HGB dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann bei besonders schweren Verstößen (z. B. Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung durch Nichtoffenlegung) eine Strafbarkeit nach §§ 283 ff. StGB (Insolvenzstraftaten) oder § 370 AO (Steuerhinterziehung) in Betracht kommen.

Achtung

Geschäftsführer sollten die Offenlegungspflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Verzögerung kann nicht nur ein Ordnungsgeld für die Gesellschaft auslösen, sondern auch persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen – insbesondere, wenn dadurch Gläubiger geschädigt werden oder steuerliche Konsequenzen entstehen.

Entlastung durch Delegation?

Geschäftsführer können die Aufstellung des Jahresabschlusses und die technische Offenlegung an Steuerberater oder externe Dienstleister delegieren. Die Verantwortung für die Fristwahrung bleibt jedoch beim Geschäftsführer. Er muss sicherstellen, dass die beauftragten Dienstleister die Fristen einhalten, und dies regelmäßig überwachen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen und offenlegen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klarer Fristenüberwachung.

„Viele Geschäftsführer delegieren die Offenlegung an den Steuerberater, vergessen aber, die Frist zu überwachen. Unser Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater klare Termine und fordern Sie eine Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters an. So behalten Sie die Kontrolle – und vermeiden persönliche Haftungsrisiken.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verspätete Offenlegung: So holen Sie die Veröffentlichung nach

Wurde die Offenlegungsfrist versäumt, sollten Geschäftsführer sofort handeln. Die Offenlegungspflicht bleibt auch nach Ablauf der Frist bestehen – das Ordnungsgeld entfällt nicht durch Zeitablauf, sondern wird durch Festsetzung durchgesetzt. Eine schnelle Nachholung kann jedoch die Höhe des Ordnungsgelds begrenzen und weitere Verfahrensschritte vermeiden.

Schritt 1: Jahresabschluss unverzüglich fertigstellen

Falls der Jahresabschluss noch nicht förmlich festgestellt wurde, muss dies nachgeholt werden. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (bei der GmbH) bzw. durch die Gesellschafterversammlung der GmbH & Co. KG. Der Beschluss sollte schriftlich protokolliert und datiert werden, um im Ordnungsgeldverfahren die zeitliche Abfolge belegen zu können.

Schritt 2: Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Unterlagen (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) müssen im XHTML- oder ESEF-Format eingereicht werden. Die Übermittlung kann direkt durch die Gesellschaft oder durch einen Steuerberater erfolgen, der über entsprechende Schnittstellen verfügt.

  • Jahresabschluss förmlich feststellen (Gesellschafterbeschluss)
  • Unterlagen in das richtige Format konvertieren (XHTML/ESEF)
  • Offenlegung über das Unternehmensregister einreichen
  • Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters einholen und archivieren
  • Falls bereits ein Ordnungsgeldverfahren läuft: Nachweis der Offenlegung an das BfJ senden

Schritt 3: Reaktion auf Androhung oder Festsetzung

Wurde bereits ein Ordnungsgeld angedroht oder festgesetzt, sollte die Offenlegung dennoch unverzüglich nachgeholt werden. Der Nachweis (Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters) sollte dem Bundesamt für Justiz vorgelegt werden. In einigen Fällen kann das BfJ das Verfahren einstellen oder das Ordnungsgeld reduzieren, wenn die Offenlegung zeitnah nachgeholt wird und keine Wiederholungsfälle vorliegen.

Hinweis

Die Nachholung der Offenlegung beendet das Ordnungsgeldverfahren nicht automatisch. Das BfJ kann das Ordnungsgeld dennoch festsetzen. Ein Einspruch ist nur bei formalen Fehlern oder bei nachweislich rechtzeitiger Offenlegung erfolgreich – nicht bei bloßer Verspätung.

„Mandanten, die zu uns kommen, nachdem die Frist bereits abgelaufen ist, können meist innerhalb weniger Tage die Offenlegung nachholen. Durch die digitale Abwicklung über OnlineBilanz ist der gesamte Prozess – von der Aufstellung bis zur Einreichung – transparent und nachvollziehbar. Das gibt Geschäftsführern Sicherheit, dass alles korrekt und fristgerecht erfolgt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Offenlegung: So funktioniert das Unternehmensregister

Seit der Einführung des DiRUG (Digitale-Rechnungslegungs-Umsetzungsgesetz) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der frühere Bundesanzeiger dient nur noch als technische Publikationsplattform – die rechtlich maßgebliche Einreichung läuft über das Unternehmensregister.

Einreichung über das Unternehmensregister

Die Offenlegung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Direkte Eingabe: Über das Online-Portal des Unternehmensregisters können die Unterlagen hochgeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung und eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
  • Über Steuerberater oder Dienstleister: Die meisten Steuerberater nutzen spezielle Softwarelösungen (z. B. DATEV, Addison), die eine automatisierte Übermittlung an das Unternehmensregister ermöglichen. Dies spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Technische Anforderungen: XHTML und ESEF

Seit 2022 müssen Jahresabschlüsse im strukturierten XHTML-Format (Extensible HyperText Markup Language) eingereicht werden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zusätzlich das ESEF-Format (European Single Electronic Format) nutzen, das auf XHTML basiert und zusätzlich maschinenlesbare Taxonomie-Tags enthält. Die meisten Steuerberater-Software-Lösungen unterstützen diese Formate.

Hinweis

Die Konvertierung in XHTML oder ESEF ist technisch anspruchsvoll und sollte nicht manuell erfolgen. Steuerberater nutzen hierfür zertifizierte Software, die die korrekte Strukturierung und Validierung sicherstellt. OnlineBilanz übernimmt die gesamte technische Aufbereitung und Einreichung – Mandanten erhalten nur noch die Bestätigung über die erfolgreiche Offenlegung.

Kosten der Offenlegung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Größe der Gesellschaft und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Typische Kosten liegen zwischen 40 und 150 Euro pro Jahresabschluss. Steuerberater rechnen die Offenlegung meist als separate Position ab oder inkludieren sie in Pauschalangebote.

01.08.2022

DiRUG-Start: Nur noch Unternehmensregister

XHTML

Pflichtformat für Offenlegung

40–150 €

Gebühren Unternehmensregister

Ordnungsgeld vermeiden: Checkliste für Geschäftsführer

Die Vermeidung eines Ordnungsgelds erfordert eine strukturierte Jahresabschluss- und Offenlegungsplanung. Geschäftsführer sollten frühzeitig die erforderlichen Schritte einleiten und klare Verantwortlichkeiten festlegen. Die folgende Checkliste hilft, alle relevanten Pflichten im Blick zu behalten.

  • Bilanzstichtag und Fristen kennen: Notieren Sie den Bilanzstichtag und die daraus resultierenden Feststellungs- und Offenlegungsfristen (11 bzw. 8 Monate für Feststellung, 12 Monate für Offenlegung).
  • Steuerberater frühzeitig beauftragen: Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater klare Termine für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses. Klären Sie, wer die Offenlegung übernimmt.
  • Unterlagen vollständig bereitstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Buchhaltungsunterlagen, Belege und Informationen zeitnah zur Verfügung. Verzögerungen in der Buchhaltung führen oft zu Fristversäumnissen.
  • Gesellschafterbeschluss vorbereiten: Planen Sie rechtzeitig die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses. Der Beschluss muss schriftlich protokolliert werden.
  • Offenlegung überwachen: Fordern Sie von Ihrem Steuerberater oder Dienstleister eine Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters an. Archivieren Sie diese als Nachweis.
  • Beide Gesellschaften im Blick behalten: Vergessen Sie nicht die Offenlegungspflicht der Komplementär-GmbH – auch wenn diese keine operativen Umsätze erzielt.
  • Wiedervorlage einrichten: Richten Sie in Ihrer Büroorganisation eine Wiedervorlage für das nächste Geschäftsjahr ein, um Fristen nicht zu vergessen.

„Die Erfahrung zeigt: Ordnungsgelder entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus mangelnder Planung. Wer die Fristen kennt, frühzeitig mit dem Steuerberater spricht und die Offenlegung delegiert, hat kein Problem. OnlineBilanz übernimmt für unsere Mandanten die gesamte Fristenüberwachung – von der Aufstellung bis zur Offenlegung. So bleibt kein Schritt liegen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sonderfall: Komplementär-GmbH ohne operative Tätigkeit

Viele Komplementär-GmbHs üben keine eigene operative Tätigkeit aus und haben nur minimale Umsätze (z. B. Geschäftsführervergütung). Dennoch besteht die Offenlegungspflicht. In der Praxis können solche Gesellschaften oft als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft werden und profitieren von Erleichterungen (z. B. keine GuV-Offenlegung). Dennoch muss die Bilanz offengelegt werden – ein Ordnungsgeld droht auch hier.

Achtung

Auch wenn die Komplementär-GmbH keine eigene Geschäftstätigkeit ausübt: Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen. Ein fehlendes oder verspätetes Einreichen führt zu einem separaten Ordnungsgeldverfahren – unabhängig von der GmbH & Co. KG.

Fazit: Offenlegungspflichten ernst nehmen – Ordnungsgeld vermeiden

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist für GmbH & Co. KG-Strukturen eine doppelte Pflicht: Sowohl die GmbH & Co. KG als auch die Komplementär-GmbH müssen separat offenlegen. Wer die Fristen versäumt, riskiert nicht nur ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro, sondern auch persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer. Mit einer strukturierten Planung, klaren Verantwortlichkeiten und professioneller Unterstützung lassen sich Ordnungsgelder sicher vermeiden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Offenlegung beim Unternehmensregister: Seit 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
  • Fristen 2026: Für Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Feststellungsfrist am 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.
  • Doppelte Pflicht: GmbH & Co. KG und Komplementär-GmbH müssen jeweils separat offenlegen.
  • Ordnungsgeld: Das BfJ setzt bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeld fest (500–25.000 Euro), das auch nach Zahlung die Offenlegungspflicht nicht beendet.
  • Geschäftsführerhaftung: Der Geschäftsführer haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung persönlich auf Schadensersatz (§ 43 GmbHG).
  • Nachholung: Verspätete Offenlegung sollte unverzüglich nachgeholt werden, um weitere Verfahrensschritte zu vermeiden.

Handlungsempfehlung für Geschäftsführer

Geschäftsführer sollten die Offenlegungspflicht nicht unterschätzen. Eine frühzeitige Planung, die Beauftragung eines Steuerberaters und eine klare Fristenüberwachung sind entscheidend. Wer unsicher ist oder bereits eine Frist versäumt hat, sollte sofort handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. OnlineBilanz bietet Geschäftsführern eine digitale, transparente Lösung: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, überwachen alle Fristen und übernehmen die Offenlegung beim Unternehmensregister – zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. So behalten Sie die Kontrolle, vermeiden Ordnungsgelder und erfüllen Ihre Pflichten rechtssicher.

„Die Offenlegungspflicht ist keine lästige Formalität, sondern ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wer sie ernst nimmt und professionell organisiert, hat keine Probleme. OnlineBilanz entlastet Geschäftsführer genau hier: Wir übernehmen die gesamte Abwicklung – von der Aufstellung bis zur Offenlegung. Unsere Mandanten erhalten nur noch die Bestätigung, dass alles erledigt ist.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss die Komplementär-GmbH selbst auch einen Jahresabschluss offenlegen?

Ja. Die Komplementär-GmbH ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft und unterliegt nach § 325 HGB einer eigenen Offenlegungspflicht – unabhängig von der GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften müssen jeweils ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen. Versäumt der Geschäftsführer die Offenlegung der Komplementär-GmbH, droht auch hier ein separates Ordnungsgeldverfahren.

Kann ein Ordnungsgeld auch mehrfach festgesetzt werden?

Ja. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB dient der Erzwingung der Offenlegung. Wird der Jahresabschluss auch nach Festsetzung des ersten Ordnungsgelds nicht veröffentlicht, kann das Bundesamt für Justiz ein weiteres, höheres Ordnungsgeld androhen und festsetzen – theoretisch unbegrenzt, bis die Pflicht erfüllt ist.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für Kommanditisten der GmbH & Co. KG?

Nein. Die Offenlegungspflicht und Haftung nach § 335 HGB trifft nur die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft – das ist bei der GmbH & Co. KG ausschließlich der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Kommanditisten sind nicht vertretungsberechtigt und deshalb weder offenlegungspflichtig noch ordnungsgeldhaftend.

Was passiert, wenn die GmbH & Co. KG zwischenzeitlich aufgelöst wurde?

Auch im Falle der Auflösung oder Liquidation bleibt die Offenlegungspflicht für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse bestehen. Das Bundesamt für Justiz kann auch gegenüber dem Liquidator ein Ordnungsgeld festsetzen. Erst mit der Löschung im Handelsregister endet die handelsrechtliche Publizitätspflicht endgültig.

Können Kleingewerbetreibende von der Offenlegung befreit werden?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB knüpft an die Rechtsform, nicht an die Größe. Jede GmbH & Co. KG – auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB – muss offenlegen. Allerdings dürfen Kleinstgesellschaften eine stark verkürzte Bilanz nach § 326 Abs. 1 HGB einreichen. Eine vollständige Befreiung gibt es nicht.

Wer trägt die Kosten der Offenlegung im Unternehmensregister?

Die Gebühren für die elektronische Einreichung im Unternehmensregister (ca. 40–70 Euro je nach Umfang) trägt grundsätzlich die Gesellschaft. In der Praxis übernimmt oft der Steuerberater die Einreichung im Rahmen seines Mandats. Bei OnlineBilanz.de ist die Offenlegung im Festpreis für den Jahresabschluss enthalten – ohne versteckte Zusatzkosten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfrist. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Antwort < 24h garantiert, werktags
Ihr fester Berater gerade online
? portal.onlinebilanz.de/chat
BOnlineBilanz
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Chat 2
FK
F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
Beratung · USt
Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
Top, danke! ? 9:16
iMessage…

Ihre Buchhaltung war noch nie so

Unkompliziert.

Jede Branche. Jede Rechtsform. Jede Unternehmensgröße. KI übernimmt die Vorarbeit, erfahrene Steuerberater prüfen, beraten und erstellen Ihre Jahresabschlüsse. Erstellen Sie kostenlos ein Konto in unserem Portal – und arbeiten Sie direkt mit Ihrem festen Steuerberater zusammen: Aufträge erteilen, Fragen stellen, Dokumente abrufen. Alles an einem Ort.

Worauf warten Sie noch? Erstellen Sie noch heute kostenlos Ihr Konto im OnlineBilanz-Portal. Ihr fester Steuerberater steht bereit – für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Fragen und Beratung. Aufträge erteilen, Dokumente hochladen, Antworten erhalten. Keine langen Wartezeiten, kein Papierkram, kein unklares Honorar. Nur Sie, Ihr Steuerberater und ein Portal, das wirklich funktioniert.

Maßgeschneiderte Steuerberatung für UG, GmbH und Holding.

Steueroptimierung, Beratung & steuerliche Gestaltung.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt – inklusive.

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater