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Lesedauer

16–25 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Aurich

Buchhaltung Aurich 2026: GmbH-Pflichten & Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Aurich unterliegt denselben gesetzlichen Anforderungen wie bundesweit: GmbH sind zur doppelten Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung verpflichtet. Dieser Leitfaden erklärt alle Pflichten, Fristen für 2026 und zeigt, wie Auricher Unternehmen Buchhaltung und Jahresabschluss digital mit Steuerberatern abwickeln können – transparent, ohne Wartezeiten und zu Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Aurich muss nach § 238 HGB Bücher führen, einen Jahresabschluss erstellen (§ 242 HGB) und diesen beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025 enden am 31.08.2026 (Feststellung) bzw. 31.12.2026 (Offenlegung). Steuerberater übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen – dabei unterstützt eine professionelle Beratung zur Buchhaltung Software bei der Auswahl passender digitaler Lösungen. OnlineBilanz.de vermittelt zugelassene Steuerberater digital mit transparenten Festpreisen.

Buchhaltung in Aurich: Überblick für GmbH und Unternehmen

Aurich als Verwaltungssitz des Landkreises Aurich in Ostfriesland ist Heimat zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen, darunter viele GmbH. Die ordnungsgemäße Buchhaltung bildet für diese Gesellschaften nicht nur die Grundlage für die Finanzverwaltung, sondern ist zugleich handelsrechtliche Pflicht nach § 238 HGB. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen.

In der Praxis bedeutet dies für GmbH-Geschäftsführer in Aurich: Es muss eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle erfolgen. Die Buchhaltung umfasst Kreditoren-, Debitoren- und Finanzbuchhaltung sowie die Lohnbuchhaltung, soweit eigene Mitarbeiter beschäftigt werden. Die digitale Transformation hat auch in Ostfriesland Einzug gehalten – moderne Buchhaltungssoftware und Cloud-Lösungen ermöglichen heute eine effiziente, ortsunabhängige Zusammenarbeit mit Steuerberatern.

Regional verwurzelt, digital vernetzt

Auricher Unternehmen profitieren heute von der Kombination aus regionaler Nähe und digitaler Steuerberatung. Belege können per Scan oder App erfasst werden, während die fachliche Betreuung durch zugelassene Steuerberater ortsunabhängig erfolgt – ohne Kompromisse bei Qualität oder Rechtsverbindlichkeit.

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Bedeutung

Die handelsrechtlichen Pflichten hängen entscheidend von der Größenklasse der GmbH ab. Nach § 267 HGB (Stand 2026) gelten folgende Schwellenwerte: Kleine Kapitalgesellschaften überschreiten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht zwei der drei Merkmale (6.000.000 Euro Bilanzsumme, 12.000.000 Euro Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt). Mittelgroße Gesellschaften überschreiten mindestens zwei dieser Werte, bleiben aber unter den Grenzen für große Kapitalgesellschaften (20.000.000 Euro Bilanzsumme, 40.000.000 Euro Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer). Von der Größenklasse hängen Umfang der Bilanzierung, Prüfungspflicht und Offenlegungsfristen ab.

Buchführungspflichten für GmbH in Aurich: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Jede GmbH ist gemäß § 238 Abs. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet, unabhängig von Größe oder Umsatz. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt bundesweit einheitlich und damit auch für alle Gesellschaften mit Sitz in Aurich. Die Bücher müssen so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln können (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB

Die Aufbewahrung von Büchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten und Konzernabschlüssen muss zehn Jahre erfolgen (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB). Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt wurde.

Achtung: Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen

Verstöße gegen die Buchführungspflicht können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 283b StGB oder bei vorsätzlicher Handlung sogar als Straftatbestand der Insolvenzverschleppung relevant werden. Geschäftsführer haften persönlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungspflichten ihrer GmbH.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen sind zeitnah vorzunehmen
  • Ordnung: Systematische und nachvollziehbare Erfassung nach einem geeigneten Kontenplan
  • Klarheit: Buchführung muss für sachverständige Dritte verständlich sein
  • Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg (§ 238 Abs. 1 HGB)

„In der Praxis sehen wir häufig, dass gerade kleine GmbH die Aufbewahrungsfristen unterschätzen. Wer nach sechs Jahren Rechnungen löscht, vergisst, dass für Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre gelten – und bei Betriebsprüfungen kommt genau das auf den Tisch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss und Offenlegung: Fristen für Auricher GmbH 2026

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Vermögensverzeichnis (Bilanz) und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Für GmbH gelten zusätzlich die Sondervorschriften des § 264 HGB sowie des GmbHG. Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss ist gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht die Gesellschaftsverträge oder die Verhältnisse der Gesellschaft eine andere Frist erfordern. Der aufgestellte Jahresabschluss ist unverzüglich nach seiner Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt: Der Jahresabschluss muss innerhalb von elf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres festgestellt werden. Für mittelgroße und große Gesellschaften verkürzt sich diese Frist auf acht Monate.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Beispiel bei Bilanzstichtag 31.12.2025
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 12 Monate Feststellung bis 31.10.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 12 Monate Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 12 Monate Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einreichen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bereits die verspätete Einreichung – auch um wenige Tage – kann sanktioniert werden.

Steuerberater für Buchhaltung und Jahresabschluss in Aurich finden

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist für GmbH-Geschäftsführer in Aurich eine strategische Entscheidung. Während in der Region Ostfriesland zahlreiche Kanzleien ansässig sind, setzen immer mehr Unternehmen auf digital arbeitende Steuerberater, die nicht zwingend vor Ort sein müssen. Die Digitalisierung der Buchhaltung ermöglicht heute eine ortsunabhängige, effiziente Zusammenarbeit – vorausgesetzt, die fachliche Qualität und die persönliche Erreichbarkeit stimmen.

Auswahlkriterien für einen Steuerberater

  • Zulassung: Nur Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte dürfen geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten (§ 3 StBerG)
  • Spezialisierung: Erfahrung mit GmbH, Handelsrecht und Jahresabschlüssen nach HGB
  • Digitale Infrastruktur: DATEV-Anbindung, elektronische Belegerfassung, revisionssichere Archivierung
  • Erreichbarkeit: Klare Ansprechpartner und transparente Kommunikationswege
  • Transparente Preisgestaltung: Festpreise oder nachvollziehbare Abrechnungsmodelle nach StBVV
  • Zusatzleistungen: Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Beratung

„Unsere Mandanten aus Aurich und ganz Niedersachsen schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Der Steuerberater muss nicht physisch vor Ort sein – entscheidend ist die fachliche Kompetenz, schnelle Reaktionszeit und rechtsverbindliche Unterschrift unter dem Jahresabschluss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachlich korrekt, prüfen ihn und unterzeichnen rechtsverbindlich – koordiniert durch unser Team in Stuttgart, ohne Wartezeiten und mit klarer Preisstruktur.

Digitale Buchhaltung: Software und Tools für Auricher Unternehmen

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist für GmbH in Aurich längst kein Zukunftsthema mehr, sondern gelebte Praxis. Moderne Buchhaltungssoftware ersetzt manuelle Buchungsmasken und Papierbelege durch automatisierte Workflows, OCR-Texterkennung und Cloud-Speicherung. Die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Buchführung sind in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugang) geregelt, die das BMF zuletzt 2019 aktualisiert hat.

Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme nach GoBD

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Buchungen
  • Vollständigkeit der Erfassung (keine Lücken in der Belegnummerierung)
  • Richtigkeit der Buchungen und Kontenzuordnungen
  • Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
  • Ordnung und Unveränderbarkeit (Manipulationsschutz)
  • Revisionssichere Archivierung über die gesamte Aufbewahrungsfrist
  • Datensicherung und Wiederherstellbarkeit
  • Verfahrensdokumentation der eingesetzten IT-Systeme

Gängige Softwarelösungen im Überblick

Für kleine und mittlere GmbH haben sich cloudbasierte Lösungen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk oder Sage etabliert. Diese Systeme bieten Schnittstellen zu Banken (automatischer Belegabruf), integrierte Belegerfassung per App, Umsatzsteuervoranmeldung und Export für den Steuerberater. Wichtig: Das gewählte System muss GoBD-konform sein und eine vollständige Datenexportfunktion bieten, um bei Betriebsprüfungen den Datenzugriff der Finanzverwaltung gemäß § 147 Abs. 6 AO zu ermöglichen.

DATEV-Schnittstelle als Standard

Die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten mit DATEV. Eine DATEV-Schnittstelle in Ihrer Buchhaltungssoftware ermöglicht den reibungslosen Datenaustausch und spart Zeit bei der Abstimmung. Achten Sie bei der Softwarewahl darauf, dass ein DATEV-Export möglich ist.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Zeitersparnis durch Automatisierung
  • Weniger Fehler durch digitale Plausibilitätsprüfungen
  • Echtzeit-Zugriff auf Finanzdaten
  • Ortsunabhängige Zusammenarbeit mit Steuerberater
  • Revisionssichere Archivierung
  • Schnellere Monats- und Jahresabschlüsse

Herausforderungen und Risiken

  • Einarbeitungsaufwand und Schulungsbedarf
  • Abhängigkeit von IT-Infrastruktur und Internetverbindung
  • Datenschutz und Datensicherheit müssen gewährleistet sein
  • Kosten für Software, Schnittstellen und Updates
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD erforderlich

Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung für Auricher Arbeitgeber

Sobald eine GmbH in Aurich Mitarbeiter beschäftigt, kommen zur Finanzbuchhaltung die Pflichten der Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung hinzu. Die Entgeltabrechnung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben: Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnsteuer gemäß § 38 Abs. 3 EStG einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (Lohnsteueranmeldung monatlich oder quartalsweise). Zudem müssen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) berechnet, abgeführt und an die zuständigen Krankenkassen gemeldet werden.

Meldepflichten und Fristen für Arbeitgeber

Die Anmeldung von Mitarbeitern zur Sozialversicherung muss spätestens bei Arbeitsaufnahme elektronisch über das sv.net-Verfahren erfolgen (§ 28a SGB IV). Für Arbeitsverhältnisse im gewerblichen Bereich gilt eine Sofortmeldepflicht nach § 28a Abs. 4 SGB IV – die Anmeldung muss vor Arbeitsaufnahme übermittelt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Die Beiträge zur Sozialversicherung sind monatlich bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.

Verpflichtung Frist/Termin Rechtsgrundlage
Anmeldung zur Sozialversicherung Spätestens bei Arbeitsaufnahme (gewerblich: vorab) § 28a SGB IV
Lohnsteueranmeldung Monatlich (bei Dauerfristverlängerung: 10. des Folgemonats) § 41a EStG
Sozialversicherungsbeiträge Drittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats § 23 SGB IV
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung Bis 28. Februar des Folgejahres § 41b Abs. 1 EStG
Beitragsnachweise (DEÜV) Monatlich, zusammen mit Beitragszahlung § 28f SGB IV

Haftung des Geschäftsführers bei Sozialversicherungsbeiträgen

Werden Sozialversicherungsbeiträge nicht oder verspätet abgeführt, haftet der Geschäftsführer der GmbH persönlich gemäß § 823 BGB i.V.m. § 266a StGB. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig und kann existenzbedrohend sein – daher sollte die Lohnbuchhaltung unbedingt fachkundig erstellt werden.

Auslagerung der Lohnbuchhaltung an Steuerberater

Viele GmbH in Aurich lagern die Lohnbuchhaltung an ihren Steuerberater oder spezialisierte Lohnabrechnungsbüros aus. Der Vorteil: Steuerberater kennen die aktuellen gesetzlichen Änderungen (z. B. Mindestlohn, Kurzarbeitergeld, steuerliche Freibeträge) und übernehmen die fristgerechte Abführung der Lohnsteuer sowie die Meldungen an die Sozialversicherungsträger. Zudem haften sie für die Richtigkeit der Abrechnungen im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Die Kosten für Lohnbuchhaltung richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Komplexität (z. B. Minijobber, Midijobber, Firmenwagen, vermögenswirksame Leistungen).

„Die Lohnbuchhaltung ist fehleranfällig und mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Wir empfehlen GmbH-Geschäftsführern, diese Aufgabe an einen Steuerberater auszulagern – das schafft Rechtssicherheit und spart Zeit für das operative Geschäft.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Betriebsprüfung durch das Finanzamt: Vorbereitung und Ablauf

Eine Betriebsprüfung (umgangssprachlich: Steuerprüfung) ist für GmbH in Aurich keine Seltenheit. Nach § 193 AO ist das Finanzamt berechtigt, zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen durchzuführen. Die Prüfungsdichte hängt von der Größenklasse ab: Große Kapitalgesellschaften werden regelmäßig alle drei bis fünf Jahre geprüft (Anschlussprüfung), mittelgroße alle fünf bis zehn Jahre, kleine GmbH seltener, aber stichprobenartig. Auch anlassbezogene Prüfungen bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Verluste, untypische Betriebsausgaben) sind möglich.

Ablauf einer Betriebsprüfung

  1. Prüfungsanordnung: Das Finanzamt kündigt die Betriebsprüfung schriftlich an, in der Regel mit Vorlauf von mehreren Wochen. Die Prüfungsanordnung legt fest, welche Steuerarten und Zeiträume geprüft werden.
  2. Prüfungsvorbereitung: Der Geschäftsführer sollte alle relevanten Unterlagen (Bücher, Belege, Verträge, Kontoauszüge) bereitstellen und mit dem Steuerberater die Prüfungsstrategie abstimmen.
  3. Prüfung vor Ort: Der Betriebsprüfer kommt in die Geschäftsräume oder prüft digital (Datenzugriff gemäß § 147 Abs. 6 AO). Die Prüfung kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern.
  4. Schlussbesprechung: Der Prüfer erläutert seine Feststellungen. Hier können strittige Punkte diskutiert und ggf. geklärt werden.
  5. Prüfungsbericht: Das Finanzamt erstellt einen Bericht und erlässt geänderte Steuerbescheide, falls Abweichungen festgestellt wurden.
  6. Einspruch: Gegen geänderte Bescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden (§ 347 AO).

Häufige Prüfungsschwerpunkte

  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (GoBD-Konformität)
  • Angemessenheit von Geschäftsführergehältern und Gesellschafterverträgen (verdeckte Gewinnausschüttungen, vGA)
  • Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und nicht abzugsfähigen Aufwendungen (z. B. Geschenke, Bewirtung, Pkw-Nutzung)
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen nach § 14 UStG, innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Rückstellungen und Abgrenzungen nach § 249 HGB
  • Verträge mit nahen Angehörigen (Fremdvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG)

Tipp: Vorbereitung ist alles

Eine gut vorbereitete Betriebsprüfung verläuft in der Regel deutlich entspannter. Arbeiten Sie eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, stellen Sie alle Unterlagen vollständig bereit und klären Sie im Vorfeld offene Fragen. So lassen sich Missverständnisse und Nachforderungen oft vermeiden.

Bei der Betriebsprüfung ist es entscheidend, dass die Buchhaltung von Anfang an ordnungsgemäß geführt wurde. Wer auf eine professionelle Steuerberatung setzt, minimiert das Risiko von Beanstandungen und Nachzahlungen erheblich.

Kosten für Steuerberater und Buchhaltung: Was kostet die Jahresabschlusserstellung?

Die Kosten für Steuerberatung und Buchhaltung sind für GmbH-Geschäftsführer in Aurich ein wichtiger Planungsposten. Steuerberater dürfen ihre Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnen. Diese sieht Gebührenrahmen vor, die sich nach Gegenstandswert, Art der Tätigkeit und Schwierigkeitsgrad richten. Alternativ sind freie Honorarvereinbarungen möglich – etwa Festpreise oder Pauschalvergütungen, die vor allem bei digitalen Steuerberatungsangeboten üblich sind. Welche Leistungen konkret abgerechnet werden und welche Preismodelle für Sie infrage kommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Beratung Buchhaltung GmbH.

Gebühren nach StBVV (Auszug)

Leistung Gebührenrahmen Bemessungsgrundlage
Buchführung 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A Jahresumsatz (§ 33 StBVV)
Jahresabschluss 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B Bilanzsumme (§ 35 StBVV)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A Betriebseinnahmen (§ 24 StBVV)
Lohnbuchhaltung 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr Jahresbruttolohn (§ 34 StBVV)

Ein Beispiel: Bei einer kleinen GmbH mit 300.000 Euro Jahresumsatz und 200.000 Euro Bilanzsumme kann die Jahresabschlusserstellung (ohne laufende Buchhaltung) je nach Schwierigkeit und Zehntel zwischen ca. 600 Euro und 2.500 Euro kosten. Hinzu kommen ggf. Kosten für Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung, Steuererklärungen und Lohnbuchhaltung. Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Einzelfall, der Qualität der Vorarbeiten und der Verhandlung ab.

Festpreismodelle als Alternative

Viele moderne Steuerberatungskanzleien – insbesondere digitale Anbieter – setzen auf transparente Festpreise. Mandanten wissen vorab, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden, ohne versteckte Kosten oder nachträgliche Überraschungen. Solche Modelle erleichtern die Budgetplanung erheblich und sind besonders für kleine und mittlere GmbH attraktiv.

600–2.500 €

Typische Kosten Jahresabschluss kleine GmbH

50–150 €

Kosten Buchhaltung pro Monat (je nach Belegzahl)

15–30 €

Kosten Lohnabrechnung pro Mitarbeiter/Monat

„Transparenz bei den Kosten ist uns wichtig. Unsere Mandanten erhalten einen klaren Festpreis für den Jahresabschluss – ohne nachträgliche Abrechnung nach Zehntel oder unklare Zusatzkosten. So kann der Geschäftsführer von Anfang an kalkulieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer Wert auf Planungssicherheit legt, sollte bei der Auswahl des Steuerberaters gezielt nach Festpreisangeboten fragen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberatung mit transparenten Festpreisen – vom Jahresabschluss bis zur Offenlegung, alles aus einer Hand und rechtsverbindlich durch zugelassene Steuerberater.

Häufige Fehler in der Buchhaltung vermeiden: Checkliste für GmbH-Geschäftsführer

In der Praxis zeigen sich bei Betriebsprüfungen und Jahresabschlüssen immer wieder typische Fehlerquellen in der Buchhaltung. Viele dieser Fehler lassen sich durch sorgfältige Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater vermeiden. GmbH-Geschäftsführer in Aurich sollten die nachfolgenden Punkte besonders im Blick behalten.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Keine Buchung ohne Beleg – halten Sie alle Rechnungen, Quittungen und Verträge systematisch vor
  • Verspätete Buchungen: Buchen Sie zeitnah, nicht erst zum Jahresende. Das erleichtert die Übersicht und vermeidet Fehler
  • Falsche Kontenzuordnung: Verwenden Sie einen standardisierten Kontenrahmen (z. B. SKR 03 oder SKR 04) und schulen Sie Ihre Mitarbeiter
  • Privatentnahmen nicht oder falsch gebucht: Trennen Sie Privates und Geschäftliches strikt – insbesondere bei der Geschäftsführer-GmbH
  • Umsatzsteuerliche Fehler: Prüfen Sie bei jeder Rechnung, ob Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 UStG) und ob Rechnungsanforderungen nach § 14 UStG erfüllt sind
  • Fehlende Rückstellungen: Bilden Sie Rückstellungen für bekannte Risiken (z. B. Prozesskosten, Steuernachzahlungen, Urlaubsansprüche) nach § 249 HGB
  • Mangelnde Dokumentation bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen: Dokumentieren Sie größere Transaktionen, Gesellschafterbeschlüsse und Vertragsänderungen sorgfältig
  • Aufbewahrungsfristen missachtet: 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, 6 Jahre für Geschäftsbriefe – löschen Sie nichts voreilig

Interne Kontrollen und Vier-Augen-Prinzip

Selbst bei kleinen GmbH empfiehlt sich ein internes Kontrollsystem: Lassen Sie Buchungen regelmäßig durch eine zweite Person oder Ihren Steuerberater plausibilisieren. Bankkonten sollten mindestens monatlich abgestimmt werden (Kontenabstimmung). Offene Posten in Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sollten laufend überwacht und gemahnt bzw. beglichen werden. Ein einfaches Vier-Augen-Prinzip kann bereits viele Fehler verhindern.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Ein häufiger Stolperstein: Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht fremdüblich sind (z. B. überhöhte Gehälter, private Nutzung von Firmenvermögen ohne Versteuerung), werden vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert. Die Folge: Nachversteuerung bei der Gesellschaft (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und beim Gesellschafter (Kapitalertragsteuer). Halten Sie Geschäftsführerverträge und Gesellschafterbeschlüsse deshalb stets schriftlich und fremdüblich fest.

„Die häufigsten Fehler entstehen aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Wer von Anfang an auf saubere Prozesse und fachliche Begleitung durch einen Steuerberater setzt, erspart sich später teure Korrekturen und Nachzahlungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist keine Hexerei – aber sie erfordert Sorgfalt, Systematik und fachliches Know-how. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig professionelle Unterstützung hinzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer in Aurich auch Bücher führen?

Ja, wenn Sie als Einzelunternehmer die Schwellenwerte des § 141 AO überschreiten (mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn pro Jahr). Dann sind Sie buchführungspflichtig nach § 238 HGB. Andernfalls genügt eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig, können aber freiwillig Bücher führen.

Welches Finanzamt ist für Unternehmen in Aurich zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Aurich ist das Finanzamt Aurich zuständig (Bgm.-Müller-Straße 5, 26603 Aurich). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung (§ 18 AO). Für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen gelten dieselben Zuständigkeiten. Bei Sonderfällen (z. B. Organschaft) können abweichende Regelungen greifen.

Kann ich die Buchhaltung selbst machen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Sie dürfen als Geschäftsführer Ihrer GmbH die Buchhaltung selbst führen – es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Allerdings müssen Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nach § 238 HGB beachten. Viele Unternehmen lagern Buchhaltung und Jahresabschluss an Steuerberater aus, um Fehler und Haftungsrisiken zu minimieren. Nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer dürfen fremde Buchhaltungen geschäftsmäßig erstellen (§ 6 StBerG).

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Buchführungsunterlagen (Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare, Buchungsbelege) zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Bei elektronischer Aufbewahrung gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Was passiert, wenn ich als GmbH den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Nach der ersten Mahnung durch das BfJ bleiben in der Regel sechs Wochen Zeit zur Nachholung. Danach folgt die Festsetzung des Ordnungsgeldes. Bei fortgesetzter Säumnis können weitere Ordnungsgelder verhängt werden.

Kann ich auch als Auricher Unternehmen einen Steuerberater außerhalb der Region beauftragen?

Ja, die örtliche Nähe ist nicht verpflichtend. Dank digitaler Tools (DATEV Unternehmen online, Lexoffice, sevDesk etc.) können Sie bundesweit mit Steuerberatern zusammenarbeiten. Dokumente werden digital übermittelt, Abstimmungen per Videocall oder E-Mail geführt. OnlineBilanz.de vermittelt zugelassene Steuerberater deutschlandweit – unabhängig vom Standort. Wichtig ist, dass der Steuerberater in Deutschland zugelassen ist und die Mitgliedschaft in der zuständigen Steuerberaterkammer nachweisen kann.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatungsgesetz (StBerG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Ähnlich wie in anderen norddeutschen Städten gelten auch in Aurich spezielle Buchhaltungsanforderungen für GmbHs, die sich nur geringfügig von den Bremerhavener Bestimmungen unterscheiden. Beide Städte unterliegen den gleichen bundesweiten Gesetzen, jedoch können lokale Steuerberater unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
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Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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