Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Mainz

Bilanz erstellen Mainz 2026: Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Mainz müssen ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen und fristgerecht offenlegen. Für GmbH, UG und Personenhandelsgesellschaften gelten klare gesetzliche Vorgaben zu Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht – ähnlich wie etwa bei der Bilanzerstellung in München, wo vergleichbare Pflichten und Fristen für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften greifen. Wer die Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Mainz gelten für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften die bundesweiten Vorgaben des HGB zur Bilanzerstellung. GmbH müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) feststellen und binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Die Kosten für die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater richten sich nach Unternehmensgrößenklasse, Komplexität und Bilanzsumme.

Wer muss in Mainz eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich nicht nach dem Standort des Unternehmens, sondern nach der Rechtsform und der Größe gemäß Handelsgesetzbuch. In Mainz ansässige Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) und AGs – unterliegen gemäß § 264 Abs. 1 HGB der unbedingten Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang.

Auch eingetragene Kaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) sind nach § 242 HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig, sobald die Schwellenwerte für Umsatz (800.000 Euro) oder Gewinn (80.000 Euro) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Eintragung ins Handelsregister sind hingegen nur zur Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG verpflichtet.

Praxis-Tipp

Viele Mainzer GmbHs beauftragen externe Steuerberater mit der Bilanzerstellung, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Offenlegungspflichten fristgerecht zu erfüllen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier transparente Festpreise und koordinieren den gesamten Jahresabschluss – ohne Wartezeiten beim traditionellen Büro vor Ort.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Kriterium Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € ≤ 20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € ≤ 40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Ø) ≤ 50 ≤ 250 > 250

Es genügt das Überschreiten von zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen, um in die nächsthöhere Größenklasse zu wechseln (§ 267 Abs. 4 HGB). Die Größenklasse bestimmt Umfang und Detailtiefe der Offenlegung.

Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Bilanzerstellung in Mainz?

Für GmbHs mit Sitz in Mainz gelten dieselben bundesweit einheitlichen Fristen wie für alle deutschen Kapitalgesellschaften. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres aufzustellen. Für ein zum 31.12.2025 endendes Geschäftsjahr bedeutet dies: Aufstellung spätestens bis zum 31. März 2026.

Feststellung durch die Gesellschafter

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Hierfür gelten gestaffelte Fristen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Feststellung binnen 11 Monaten nach Abschlussstichtag (bis 30.11.2026 bei Stichtag 31.12.2025)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Feststellung binnen 8 Monaten (bis 31.08.2026)

Offenlegungsfrist

Nach der Feststellung ist der Jahresabschluss gemäß § 325 Abs. 1 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen. Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist damit am 31. Dezember 2026.

Achtung Ordnungsgeldverfahren

Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro – pro betroffenem Geschäftsjahr. Die Frist ist ausnahmslos bindend, unabhängig davon, ob die Bilanz bereits erstellt wurde.

Welche Bestandteile umfasst der Jahresabschluss einer GmbH in Mainz?

Der Mindestumfang des Jahresabschlusses ist in § 264 Abs. 1 HGB normiert. Für alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse – gehören zwingend Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ein Anhang zum Jahresabschluss. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften kommt zusätzlich der Lagebericht hinzu (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Bilanz

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu einem Stichtag gegenüber. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden) und folgt dem Gliederungsschema nach § 266 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV zeigt die Ertragslage innerhalb des Geschäftsjahres. Kapitalgesellschaften können zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren wählen (§ 275 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften dürfen die GuV in verkürzter Form offenlegen.

Anhang

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu Haftungsverhältnissen, zur Anzahl der Mitarbeiter, zu Organbezügen und weiteren Pflichtangaben nach §§ 284 ff. HGB. Auch hier gibt es Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB.

„Viele Mainzer GmbH-Geschäftsführer unterschätzen den Umfang des Anhangs. Gerade bei der Offenlegung wird er häufig unvollständig eingereicht – das führt zu Rückfragen durch das Unternehmensregister oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Einreichung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Lagebericht (für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)

Der Lagebericht nach § 289 HGB enthält eine qualitative Analyse der Geschäftsentwicklung, Risiken, Chancen sowie einen Ausblick. Er ist nicht Teil des Jahresabschlusses im engeren Sinne, aber integraler Bestandteil der Rechnungslegung und offenlegungspflichtig.

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Rechtlich ist die Geschäftsführung einer GmbH nach § 41 GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Geschäftsführer die Bilanz persönlich erstellen muss. Die fachliche Erstellung kann – und wird in der Praxis regelmäßig – an einen Steuerberater delegiert. Ähnliches gilt bundesweit für Unternehmen in anderen Städten: Auch wer die Bilanz in Plauen erstellen lassen möchte, kann diese Aufgabe an einen qualifizierten Steuerberater vor Ort übergeben.

<strong>Eigenständige Erstellung</strong>

Erfordert fundierte Kenntnisse in HGB-Bilanzierung, Steuerrecht und digitaler Buchführung. Bei Fehlern haftet die Geschäftsführung persönlich – etwa bei fehlerhafter Ausschüttung aufgrund überhöhten Bilanzgewinns oder bei verspäteter Offenlegung.

<strong>Beauftragung Steuerberater</strong>

Der Steuerberater übernimmt die fachliche Verantwortung für Bilanzansätze, Bewertung und Offenlegung. Er haftet im Rahmen seines Mandats nach § 67 StBerG für Beratungsfehler. Zudem ist die Bilanz durch einen Steuerberater gegenüber Banken, Investoren und Finanzamt deutlich vertrauenswürdiger.

In Mainz gibt es zahlreiche Steuerberatungskanzleien – von klassischen Einzelpraxen bis zu mittelständischen Sozietäten. Wer den Jahresabschluss unkompliziert, digital und zu transparenten Festpreisen durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Alternative: Steuerberater-Leistung mit digitaler Koordination, ohne Wartezeiten und bundesweit verfügbar.

„Ein fachlich fundierter Jahresabschluss ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein zentrales Steuerungsinstrument. Unsere Steuerberater prüfen dabei nicht nur die formelle Richtigkeit, sondern geben Hinweise zu steuerlichen Gestaltungsspielräumen – etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen oder Bewertungswahlrechten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher parallel genutzte Bundesanzeiger ist seit diesem Stichtag nicht mehr Offenlegungsmedium, sondern übernimmt lediglich noch Veröffentlichungsfunktionen im Auftrag des Unternehmensregisters.

Elektronische Einreichung im XBRL- oder ESEF-Format

Die Einreichung erfolgt digital. Für kleinere Kapitalgesellschaften genügt in der Regel ein strukturierter Datensatz im XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language). Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen den Jahresabschluss ab dem Geschäftsjahr 2020 im ESEF-Format (European Single Electronic Format) einreichen – eine HTML-Datei mit eingebetteten XBRL-Tags.

Viele Buchhaltungs- und DATEV-Softwarelösungen bieten mittlerweile Exportfunktionen für XBRL. Alternativ können Steuerberater die Einreichung im Rahmen ihres Mandats übernehmen – das spart Zeit und vermeidet Formatierungsfehler.

Ablauf der Offenlegung

  1. Registrierung: Einmalige Registrierung beim Unternehmensregister mit Gesellschaftsdaten und Handelsregisternummer.
  2. Upload: Hochladen der Jahresabschlussunterlagen (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) im geforderten Format.
  3. Prüfung: Das Unternehmensregister prüft die formale Vollständigkeit. Bei Mängeln wird die Einreichung abgelehnt.
  4. Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss öffentlich einsehbar und gilt als offengelegt.

Praxis-Tipp für Mainzer GmbHs

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten klingt großzügig – in der Praxis wird sie jedoch oft unterschritten, wenn der Jahresabschluss erst spät festgestellt wird. Idealerweise sollte die Einreichung bereits im ersten Quartal nach dem Stichtag erfolgen, um Verzögerungen durch technische Probleme oder Nachfragen abzufedern.

Gibt es regionale Besonderheiten bei der Bilanzerstellung in Mainz?

Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Bilanzerstellung sind bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt keine landesspezifischen Sondervorschriften für Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz oder in Mainz. Alle GmbHs, UGs und AGs unterliegen denselben Regelungen nach HGB, GmbHG, AktG und EStG – unabhängig davon, ob sie in Mainz, München oder Hamburg ansässig sind.

Lokale Finanzamtszuständigkeit

Mainzer Unternehmen werden in der Regel vom Finanzamt Mainz betreut. Die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Steuererklärungen (E-Bilanz nach § 5b EStG) erfolgt über ELSTER. Inhaltlich gelten jedoch auch hier die bundeseinheitlichen Taxonomien und Vorgaben der Finanzverwaltung.

Wirtschaftsstruktur und typische Branchen

Mainz ist geprägt durch mittelständische Unternehmen, Dienstleister, Medienunternehmen (z. B. ZDF, Verlagswesen) und Weinbau. In der Bilanzerstellung können sich branchenspezifische Besonderheiten ergeben – etwa bei der Bewertung von Vorräten im Weinbau (§ 253 HGB), bei Anzahlungen in Medienproduktionen oder bei Dienstleistungsverträgen mit langfristiger Leistungserbringung (§ 255 HGB, Herstellungskosten).

Diese branchenspezifischen Fragen sind jedoch keine Mainzer Besonderheit, sondern bundesweit relevant. Ein Steuerberater mit Branchenerfahrung kann hier wertvolle Unterstützung leisten – unabhängig davon, ob er vor Ort in Mainz sitzt oder digital über Plattformen wie OnlineBilanz arbeitet.

„Viele Mandanten schätzen den persönlichen Kontakt vor Ort – gleichzeitig gewinnt die digitale Zusammenarbeit an Bedeutung. Entscheidend ist nicht der Standort der Kanzlei, sondern die fachliche Kompetenz und die Verlässlichkeit der Abwicklung. Wir koordinieren Jahresabschlüsse bundesweit mit denselben Standards und derselben Steuerberater-Verantwortung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in Mainz?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für die Jahresabschlusserstellung eine Gebühr nach § 35 StBVV vor, die sich am Gegenstandswert orientiert. Dieser wird in der Regel aus der Bilanzsumme und dem Jahresumsatz ermittelt.

Orientierung: Gebührenrahmen nach StBVV

Der Gebührenrahmen liegt zwischen einer Zehntel- und einer Vollgebühr. Die tatsächliche Höhe hängt ab von:

  • Größe und Komplexität des Unternehmens
  • Umfang der Buchführung und Qualität der Vorbuchhaltung
  • Anzahl der Geschäftsvorfälle
  • Besonderheiten (z. B. internationale Verflechtungen, Konzernabschluss)
  • Zeitdruck und Sonderleistungen (z. B. Nachbearbeitung, Offenlegung)

In der Praxis bewegen sich die Kosten für eine kleine GmbH mit überschaubarer Geschäftstätigkeit häufig zwischen 1.500 und 4.000 Euro netto. Mittelgroße Unternehmen zahlen schnell 5.000 bis 15.000 Euro und mehr, je nach Komplexität.

Transparente Festpreise als Alternative

Viele Steuerberater in Mainz rechnen nach Aufwand ab – das kann zu Überraschungen bei der Schlussrechnung führen. Eine wachsende Zahl von Kanzleien und digitalen Plattformen bietet hingegen Festpreismodelle an. OnlineBilanz.de arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen: Der Mandant weiß im Vorfeld genau, welche Kosten für die Jahresabschlusserstellung anfallen – ohne versteckte Gebühren oder nachträgliche Aufschläge.

1.500–4.000 €

Typischer Festpreis kleine GmbH

5.000–15.000 €

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Wichtig: Die Kosten für die Bilanzerstellung sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig. Zudem bieten viele Steuerberater Paketpreise an, die neben dem Jahresabschluss auch die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) umfassen.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?

Die Bilanzerstellung ist ein komplexer Prozess, bei dem selbst erfahrene Buchhalter und Geschäftsführer Fehler unterlaufen können. Einige dieser Fehler haben gravierende rechtliche oder steuerliche Folgen – von der Nichtigkeit des Jahresabschlusses über Haftungsrisiken bis hin zu steuerlichen Nachzahlungen.

Verstoß gegen die Vollständigkeit (§ 246 HGB)

Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge müssen vollständig erfasst werden. Fehlende Rückstellungen, nicht gebuchte Verbindlichkeiten oder übersehene Anzahlungen führen zu einer fehlerhaften Darstellung der Vermögens- und Ertragslage.

Fehlerhafte Bewertung nach § 253 HGB

Anschaffungskosten müssen korrekt ermittelt, Abschreibungen planmäßig vorgenommen und außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung gebucht werden. Werden Wahlrechte falsch angewendet oder Bewertungsvorschriften missachtet, drohen steuerliche Korrekturen durch das Finanzamt.

Nichtbeachtung der Offenlegungsfrist

Die Offenlegung ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag zwingend vorzunehmen. Wird die Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren. Die Frist ist nicht verhandelbar – auch die Tatsache, dass der Jahresabschluss intern bereits erstellt wurde, schützt nicht vor Sanktionen.

Haftungsrisiko bei fehlerhafter Bilanz

Wird aufgrund einer fehlerhaften Bilanz ein zu hoher Gewinn ausgeschüttet, kann die Geschäftsführung gemäß § 43 Abs. 3 GmbHG zur Rückzahlung verpflichtet sein. Auch die persönliche Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG bei Insolvenzreife, die durch fehlerhafte Bilanzierung verschleiert wurde, ist ein erhebliches Risiko.

Mangelhafte Dokumentation

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verlangen eine nachvollziehbare, lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Fehlt diese, können Betriebsprüfungen zu Schätzungen durch das Finanzamt führen – in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

  • Alle Belege digital oder physisch archiviert (10 Jahre nach § 257 HGB)?
  • Inventurliste zum Bilanzstichtag vorhanden?
  • Rückstellungen nachvollziehbar berechnet und dokumentiert?
  • Anhangangaben vollständig (insb. Haftungsverhältnisse, Organbezüge)?
  • Offenlegung rechtzeitig beim Unternehmensregister eingereicht?
  • E-Bilanz fristgerecht an Finanzamt übermittelt (§ 5b EStG)?

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Eine professionelle Begleitung durch einen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich – und schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH in Mainz auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten?

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Mittelgroße und große GmbH müssen hingegen zwingend einen Lagebericht erstellen und offenlegen.

Was passiert, wenn die GmbH die Offenlegungsfrist verpasst?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Zahlung des Ordnungsgeldes bestehen.

Muss ein Einzelunternehmen in Mainz eine Bilanz erstellen?

Nur wenn es als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB gilt und die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreitet (Umsatzerlöse über 800.000 Euro und Jahresüberschuss über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Darunter genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Wie lange müssen Bilanzen und Jahresabschlüsse aufbewahrt werden?

Nach § 257 Abs. 4 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, die Bilanz aufgestellt oder der Lagebericht erstellt wurde.

Kann die Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses auf den Geschäftsführer übertragen?

Nein, die Feststellung des Jahresabschlusses ist gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG und § 46 Nr. 1 GmbHG eine nicht delegierbare Kompetenz der Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer erstellt den Jahresabschluss, aber nur die Gesellschafter dürfen ihn feststellen.

Welche Rolle spielt der Wirtschaftsprüfer bei der Bilanzerstellung?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gemäß § 316 HGB prüfungspflichtig und müssen den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen lassen. Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk wird im Bundesanzeiger mit offengelegt. Kleine Kapitalgesellschaften sind nicht prüfungspflichtig, können aber freiwillig prüfen lassen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz