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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
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sevDeskverbunden
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBeratung Buchhaltung Software

Beratung Buchhaltung Software 2026 – Steuerberater – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Beratung bei der Auswahl und Einführung von Buchhaltungssoftware entscheidet über GoBD-Konformität, Prozesseffizienz und reibungslose Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Dieser Ratgeber zeigt, warum professionelle Unterstützung Fehler vermeidet, welche Software für welche GmbH passt und wie OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Software-Beratung verbindet – ergänzend zur Beratung bei der Lohnabrechnung als weiterer Kernbereich moderner Kanzlei-Dienstleistungen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Beratung bei der Buchhaltungssoftware-Einführung stellt GoBD-Konformität, korrekte Schnittstellen zum Steuerberater und optimale Prozesse sicher. Steuerberater prüfen Anforderungen nach § 238 HGB, § 257 HGB und § 146 AO, vermeiden typische Fehler und integrieren die Software in den Jahresabschluss-Workflow. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Software-Beratung mit Jahresabschluss-Erstellung durch zugelassene Steuerberater.

Warum ist Beratung bei der Einführung von Buchhaltungssoftware entscheidend?

Die Auswahl und Implementierung einer Buchhaltungssoftware ist für GmbHs keine reine IT-Entscheidung, sondern eine strategische Weichenstellung mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach § 238 HGB (Buchführungspflicht) und § 266 HGB (Gliederung der Bilanz). Eine fehlerhafte Systemkonfiguration führt zu inkorrekten Buchungen, unvollständigen Auswertungen und im schlimmsten Fall zu Verstößen gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). Professionelle Beratung stellt sicher, dass die Software nicht nur technisch funktioniert, sondern auch rechtssicher die gesetzlichen Anforderungen abbildet.

Typische Fehlerquellen ohne fachliche Begleitung

  • Fehlende oder falsche Kontenzuordnung nach dem SKR03/SKR04-Kontenrahmen
  • Unzureichende Datensicherung und fehlende Revisionssicherheit gemäß GoBD
  • Mangelhafte Schnittstellen zu DATEV oder zum Steuerberater
  • Fehlende Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung nach § 242 HGB
  • Unklare Prozesse bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und automatisierten Meldungen

Praxis-Tipp

Eine Buchhaltungssoftware muss nicht nur buchen können, sondern auch die GoBD-konforme Archivierung, unveränderbare Protokollierung und den Export für Betriebsprüfungen gewährleisten. Wer diese Anforderungen von Anfang an in der Beratung klärt, vermeidet spätere kostspielige Nachbesserungen oder Systemwechsel.

Wer die Einführung einer Buchhaltungssoftware durch einen Steuerberater begleiten lässt, profitiert von der Kombination aus technischem Know-how und rechtssicherer Prozessgestaltung. Auf Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten Steuerberater digital mit modernen Tools zusammen, sodass die Software nahtlos in den Jahresabschluss-Workflow integriert wird.

Welche Buchhaltungssoftware ist für welche GmbH die richtige?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware hängt maßgeblich von der Größenklasse nach § 267 HmbG, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ab. Kleine GmbHs mit einfacher Struktur kommen oft mit cloudbasierten Lösungen wie lexoffice oder sevDesk zurecht, während mittelgroße oder international tätige Gesellschaften auf DATEV, SAP oder Microsoft Dynamics angewiesen sind.

Entscheidungskriterien nach Unternehmensgröße

Größenklasse Typische Software Besonderheiten
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) lexoffice, sevDesk, Billomat Cloud, einfache Bedienung, günstig, Export DATEV
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) DATEV Unternehmen online, Agenda, Addison Konsolidierung, mehrstufige Freigaben, StB-Integration
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) SAP, Microsoft Dynamics, Oracle Konzernverbund, IFRS, komplexe Buchungslogik, Prüfungssicherheit

Bei der Auswahl sollte geprüft werden, ob die Software eine DATEV-Schnittstelle bietet, damit der Steuerberater die Daten ohne Medienbruch weiterverarbeiten kann. Eine nahtlose Anbindung spart Zeit und reduziert Fehlerquellen bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB.

„Wir erleben häufig, dass Mandanten sich für eine Software entscheiden, ohne vorher mit ihrem Steuerberater zu sprechen. Das führt dann zu aufwendigen Datenkonvertierungen oder Parallelerfassungen. Eine kurze Abstimmung im Vorfeld erspart beiden Seiten viel Arbeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was bedeutet GoBD-Konformität und wie stellt Beratung sie sicher?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind seit 2015 verbindlich und wurden zuletzt 2019 aktualisiert. Sie konkretisieren die Anforderungen aus § 238 HGB und § 145 AO. Jede Buchhaltungssoftware muss nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar buchen. Beratung durch einen Steuerberater stellt sicher, dass diese Anforderungen im laufenden Betrieb tatsächlich eingehalten werden.

Zentrale GoBD-Anforderungen an Buchhaltungssoftware

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss protokolliert und nachvollziehbar sein (§ 239 Abs. 3 HGB)
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen sind zeitnah vorzunehmen (keine nachträglichen Erfindungen)
  • Datensicherung: Regelmäßige Backups mit Wiederherstellungstests
  • Datenzugriff: Export der Daten für Betriebsprüfungen in standardisierten Formaten (GDPdU, IDEA, etc.)
  • Verfahrensdokumentation: Schriftliche Beschreibung aller Buchungsprozesse

Achtung bei Cloud-Lösungen

Cloudbasierte Buchhaltungssoftware ist grundsätzlich GoBD-konform einsetzbar, sofern der Anbieter die Unveränderbarkeit durch technische Maßnahmen (z. B. Zeitstempel, Versionierung) gewährleistet. Ein Wechsel des Anbieters oder eine Insolvenz des Software-Herstellers darf nicht zum Datenverlust führen. Regelmäßige Exporte sind daher unverzichtbar.

Eine Verfahrensdokumentation ist nach den GoBD zwingend erforderlich und wird bei Betriebsprüfungen regelmäßig angefordert. Steuerberater unterstützen bei der Erstellung dieser Dokumentation und prüfen, ob die gewählte Software die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Software-Einführung?

Der Steuerberater übernimmt bei der Einführung einer Buchhaltungssoftware weit mehr als nur die spätere Verarbeitung der Daten. Er berät bei der Auswahl, konfiguriert Kontenrahmen und Kostenstellen, schult die Mitarbeiter in der korrekten Buchungslogik und stellt die Schnittstelle zur eigenen Kanzleisoftware sicher. Dadurch entsteht ein durchgängiger, medienbruchfreier Prozess von der Belegerfassung bis zum testierten Jahresabschluss nach § 316 HGB.

Beratungsleistungen des Steuerberaters im Überblick

Vor der Einführung

  • Analyse der Geschäftsprozesse und Buchungshäufigkeit
  • Empfehlung passender Softwarelösungen (DATEV, lexoffice, sevDesk, etc.)
  • Prüfung der GoBD-Konformität und Schnittstellen
  • Kosten-Nutzen-Analyse und Budgetplanung

Während der Einführung

  • Einrichtung Kontenrahmen (SKR03/SKR04) und Kostenstellen
  • Schulung der Buchhaltungsmitarbeiter in korrekter Kontierung
  • Test der DATEV-Schnittstelle und Datenexporte
  • Begleitung der ersten Buchungsmonate mit Fehlerkorrektur

Besonders bei digitalen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de ist die nahtlose Software-Integration entscheidend: Mandanten buchen in ihrer eigenen Software, die Daten werden automatisch an das Steuerberater-Team übermittelt, das den Jahresabschluss erstellt, prüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Koordination läuft über einen festen Ansprechpartner wie Servet Gündogan, der als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater vermittelt.

„Eine korrekt eingerichtete Buchhaltungssoftware ist die Grundlage für einen effizienten Jahresabschluss. Wenn die Buchungen sauber strukturiert und die Schnittstellen funktionieren, können wir den Abschluss schneller und präziser erstellen – das spart dem Mandanten Zeit und Geld.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie integriert sich die Buchhaltungssoftware in den Jahresabschluss-Prozess?

Der Jahresabschluss nach § 242 HGB und § 264 HGB (für Kapitalgesellschaften) baut unmittelbar auf der laufenden Buchhaltung auf. Die Buchhaltungssoftware liefert die Summen- und Saldenliste (SuSa), die Grundlage für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ist. Eine saubere, GoBD-konforme Buchführung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Voraussetzung für einen reibungslosen Jahresabschluss.

Der Weg von der Buchhaltungssoftware zum Jahresabschluss

  1. Laufende Buchung: Alle Geschäftsvorfälle werden zeitnah in der Buchhaltungssoftware erfasst (§ 238 HGB).
  2. Monatliche Abstimmung: Kontenabstimmung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Offene-Posten-Listen.
  3. Jahresabschlussvorbereitung: Inventur, Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertung nach § 252 ff. HGB.
  4. Datenexport: DATEV-Export oder API-Schnittstelle zum Steuerberater.
  5. Erstellung Jahresabschluss: Steuerberater erstellt Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB).
  6. Feststellung durch Gesellschafter: Frist 11 Monate (klein) oder 8 Monate (mittel/groß) nach § 42a GmbHG.
  7. Offenlegung im Unternehmensregister: Frist 12 Monate nach § 325 HGB.

Digitale Prozesse sparen Zeit

Moderne Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle ermöglicht eine automatisierte Datenübergabe. Der Steuerberater erhält die Daten in Echtzeit, kann Rückfragen direkt klären und den Jahresabschluss deutlich schneller fertigstellen. Das senkt Honorarkosten und verkürzt die Wartezeit bis zur Feststellung.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Buchhaltungssoftware wird nahtlos in den Workflow integriert, sodass Mandanten jederzeit den Status ihres Jahresabschlusses verfolgen können.

Was kostet Beratung bei Buchhaltungssoftware und wann rechnet sie sich?

Die Kosten für Beratung bei der Einführung einer Buchhaltungssoftware variieren je nach Umfang, Komplexität und gewähltem Steuerberater. Typischerweise fallen für Erstberatung, Konfiguration und Schulung zwischen 500 und 3.000 Euro an. Diese Investition rechnet sich jedoch schnell, wenn dadurch Fehlbuchungen, Doppelarbeit und Nachbesserungen vermieden werden – und wenn der Jahresabschluss dadurch schneller und günstiger erstellt werden kann.

500–3.000 €

Typische Beratungskosten bei Software-Einführung

20–40 %

Zeitersparnis durch saubere Buchhaltung beim Jahresabschluss

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung (§ 335 HGB)

Wann rechnet sich professionelle Beratung?

  • Bei erstmaliger Einführung einer Buchhaltungssoftware in der GmbH
  • Bei Wechsel von einem System zu einem anderen (z. B. von Excel zu DATEV)
  • Bei Wachstum der GmbH und steigender Komplexität (z. B. Aufstieg von Klein zu Mittel nach § 267 HGB)
  • Bei Vorbereitung auf Betriebsprüfungen oder geplante Gesellschafterwechsel
  • Bei Unsicherheiten bezüglich GoBD-Konformität oder Schnittstellen zum Steuerberater

Eine sauber eingerichtete Buchhaltungssoftware senkt nicht nur die Fehlerquote, sondern beschleunigt auch den Jahresabschluss. Steuerberater können auf Basis korrekter, vollständiger Daten schneller arbeiten, was sich unmittelbar in niedrigeren Honoraren niederschlägt. Zudem wird das Risiko von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (bis 25.000 Euro) minimiert, die bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung drohen.

„Mandanten, die von Anfang an auf eine professionelle Software-Beratung setzen, haben in der Regel deutlich weniger Nachfragen und Korrekturen im Jahresabschluss. Das spart beiden Seiten Zeit und Nerven – und macht den Jahresabschluss planbarer.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fehler passieren bei selbstständiger Software-Auswahl am häufigsten?

Viele Geschäftsführer wählen ihre Buchhaltungssoftware ohne fachliche Beratung aus – oft auf Basis von Online-Vergleichen, Empfehlungen aus Gründer-Foren oder reiner Preisfokussierung. Das führt regelmäßig zu Problemen, die sich erst im laufenden Betrieb oder beim ersten Jahresabschluss zeigen. Typische Fehler sind fehlende DATEV-Schnittstellen, falsche Kontenrahmen, unzureichende GoBD-Konformität oder mangelnde Skalierbarkeit bei Wachstum.

Die häufigsten Fehler und ihre Folgen

Fehler Folge Vermeidung durch Beratung
Keine DATEV-Schnittstelle Daten müssen manuell übertragen werden; Fehlerquellen, Zeitverlust StB prüft Schnittstellen vorab
Falscher Kontenrahmen (SKR) Buchungen müssen nachträglich umkontiert werden StB richtet passenden SKR ein
Fehlende GoBD-Konformität Risiko bei Betriebsprüfung, ggf. Verwerfung der Buchführung StB prüft GoBD-Zertifizierung und Verfahrensdokumentation
Keine Verfahrensdokumentation Verstoß gegen GoBD, Bußgeld möglich StB erstellt oder prüft Dokumentation
Software zu komplex oder zu einfach Überforderung oder fehlende Funktionen bei Wachstum StB wählt Software passend zur Größenklasse (§ 267 HGB)

Achtung bei Gratis- oder Low-Budget-Lösungen

Kostenlose oder sehr günstige Buchhaltungssoftware ist oft nicht GoBD-konform oder bietet keine verlässliche Datensicherung. Im Fall einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Umsätze schätzen – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen. Eine professionelle Beratung schützt vor solchen Risiken.

Ein weiteres Problem: Viele GmbHs wechseln nach ein bis zwei Jahren die Software, weil die ursprüngliche Wahl nicht passt. Das führt zu Datenmigrationen, Doppelarbeit und zusätzlichen Kosten. Eine einmalige Beratung zu Beginn ist deutlich günstiger als ein späterer Systemwechsel.

Wie unterstützen digitale Steuerberater-Plattformen bei Software und Jahresabschluss?

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die Vorteile moderner Buchhaltungssoftware mit der fachlichen Expertise zugelassener Steuerberater. Mandanten buchen selbstständig in ihrer gewählten Software, die Daten werden automatisch an das Steuerberater-Team übermittelt, das den Jahresabschluss erstellt, prüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Koordination läuft über einen festen Ansprechpartner, der zwischen Mandant und Steuerberater vermittelt.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

Transparente Festpreise

Keine versteckten Kosten, keine unklaren Stundensätze. Der Preis für Jahresabschluss und Beratung steht von Anfang an fest.

Nahtlose Software-Integration

Unterstützung bei der Auswahl und Einrichtung der Buchhaltungssoftware, DATEV-Schnittstelle, automatisierte Datenübergabe.

Digitale Zusammenarbeit

Dokumente, Rückfragen und Status-Updates laufen über eine zentrale Plattform. Kein Papierkram, keine Wartezeiten beim Steuerberater.

Auf OnlineBilanz.de erhalten Mandanten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten. Servet Gündogan als Büroleiter ist der erste Ansprechpartner und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und dem Steuerberater-Team, das den Jahresabschluss fachlich erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

„Die Digitalisierung der Steuerberater-Leistung bedeutet nicht weniger Qualität, sondern mehr Effizienz. Unsere Steuerberater prüfen jeden Jahresabschluss nach denselben Standards wie eine klassische Kanzlei – nur schneller und transparenter für den Mandanten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer eine Buchhaltungssoftware einführen möchte und zugleich einen verlässlichen Partner für den Jahresabschluss sucht, findet auf OnlineBilanz.de beides aus einer Hand: Beratung bei der Software-Auswahl, Unterstützung bei der Einrichtung und einen Festpreis-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Buchhaltungssoftware auch ohne Steuerberater nutzen?

Ja, grundsätzlich können Sie Buchhaltungssoftware eigenständig nutzen, sofern Sie über ausreichend Fachkenntnisse verfügen. Allerdings müssen Sie selbst die GoBD-Konformität nach § 146 AO sicherstellen, die Verfahrensdokumentation erstellen und bei Betriebsprüfungen nachweisen. Für buchführungspflichtige GmbHs nach § 238 HGB ist die Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert, um Fehler bei Kontierung, Umsatzsteuer und Jahresabschluss-Vorbereitung zu vermeiden.

Welche Schnittstellen zum Steuerberater sind bei Buchhaltungssoftware wichtig?

Entscheidend sind DATEV-Schnittstellen (DATEV Unternehmen online, DATEV-Import), da die meisten Steuerberater mit DATEV-Systemen arbeiten. Alternativ sind auch APIs für automatischen Belegaustausch, Mandantenzugang für den Steuerberater und Export-Formate nach GoBD (z. B. IDEA-Schnittstelle) wichtig. Eine durchgängige digitale Schnittstelle spart Zeit beim monatlichen Reporting und bei der Jahresabschluss-Erstellung.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich professionelle Buchhaltungssoftware?

Für Einzelunternehmen und Freiberufler kann eine einfache EÜR-Software (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausreichen. Ab Gründung einer GmbH ist jedoch professionelle doppelte Buchführung nach § 238 HGB, § 242 HGB verpflichtend. Spätestens bei regelmäßigen Geschäftsvorfällen (> 50 Belege/Monat), Mitarbeitern oder umsatzsteuerpflichtigen Leistungen rechnet sich eine vollwertige Buchhaltungssoftware mit GoBD-Zertifikat und DATEV-Schnittstelle.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer die Buchhaltung selbst machen?

Nein, Sie sind als Geschäftsführer nach § 43 GmbHG für ordnungsmäßige Buchführung verantwortlich, müssen diese aber nicht selbst durchführen. Sie dürfen die Finanzbuchhaltung delegieren – an interne Mitarbeiter, externe Buchhalter oder Ihren Steuerberater. Wichtig bleibt Ihre Überwachungspflicht: Sie müssen sicherstellen, dass die Buchführung nach § 238 HGB, § 239 HGB und GoBD korrekt erfolgt.

Was passiert, wenn meine Buchhaltungssoftware nicht GoBD-konform ist?

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Buchführung nach § 158 AO als nicht ordnungsgemäß verwerfen und Gewinne schätzen – meist zu Ihrem Nachteil. Fehlende GoBD-Konformität führt zu Mehraufwand bei der Prüfung, möglichen Hinzuschätzungen und im schlimmsten Fall zu Steuernachzahlungen plus Zinsen nach § 233a AO. Eine nachträgliche Umstellung ist aufwendig und kann Datenverluste verursachen.

Kann OnlineBilanz auch bei der laufenden Buchhaltung helfen?

OnlineBilanz fokussiert sich auf die Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater. Für die laufende Finanzbuchhaltung können Sie Ihre bestehende Software nutzen oder sich von unserem Büroleiter Servet Gündogan beraten lassen, welche Software optimal zu Ihrer GmbH und unserem digitalen Jahresabschluss-Prozess passt. Wir verarbeiten Daten aus allen gängigen Buchhaltungssystemen mit DATEV-Schnittstelle.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung, BMF-Schreiben zu den GoBD, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Die Auswahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist entscheidend für eine effiziente Buchführung – unsere Experten beraten Sie bei der Implementierung digitaler Lösungen, die perfekt zu Ihren Geschäftsprozessen passen.

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F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
Beratung · USt
Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
FK
F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
Top, danke! ? 9:16
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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater