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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBreak-even-Point Beispiel

Beispiel Break-even-Point 2026: Berechnung & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Break-even-Point zeigt, ab welcher Menge oder welchem Umsatz ein Unternehmen kostendeckend arbeitet. Für GmbH-Geschäftsführer ist diese Kennzahl unverzichtbar für Preiskalkulation, Investitionsentscheidungen und strategische Planung. In diesem Artikel finden Sie konkrete Beispiele, Berechnungsformeln und Praxistipps für Produktion und Dienstleistung – fundiert erklärt für den Einsatz im Controlling und Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Der Break-even-Point ist die Absatzmenge oder der Umsatz, bei dem alle Kosten gedeckt sind und weder Gewinn noch Verlust entsteht. Er berechnet sich aus Fixkosten geteilt durch den Deckungsbeitrag pro Einheit. GmbHs nutzen ihn für Preiskalkulation, Investitionsprüfung und strategische Planung. Praktische Beispiele zeigen die Anwendung in Produktion und Dienstleistung.

Was ist der Break-even-Point und warum ist er für GmbHs entscheidend?

Der Break-even-Point (Gewinnschwelle oder Nutzenschwelle) bezeichnet jenen Punkt, an dem die Erlöse eines Unternehmens exakt die gesamten Kosten decken. Ab diesem Punkt erwirtschaftet die GmbH Gewinn, darunter entsteht ein Verlust. Für Geschäftsführer ist diese Kennzahl unverzichtbar, um die Mindestabsatzmenge zu ermitteln, Preisstrategien zu bewerten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen zu prüfen.

Die Break-even-Analyse basiert auf der Kostenrechnung und unterscheidet fixe Kosten (z. B. Miete, Gehälter, Abschreibungen) von variablen Kosten (z. B. Material, Provisionen). Der Break-even-Point wird erreicht, wenn der Deckungsbeitrag (Erlöse minus variable Kosten) die Fixkosten vollständig deckt. Diese Betrachtung ist nicht handelsrechtlich vorgeschrieben, aber betriebswirtschaftlich zentral für die Planung und Steuerung.

Praxis-Tipp

Der Break-even-Point sollte nicht isoliert betrachtet werden. Kombinieren Sie ihn mit Liquiditätsplanung und Deckungsbeitragsrechnung, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Gerade bei GmbHs mit mehreren Produktlinien empfiehlt sich eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Dynamik des Break-even-Points: Schon kleine Änderungen bei Fixkosten oder Verkaufspreisen verschieben die Gewinnschwelle erheblich. Wer diese Kennzahl regelmäßig aktualisiert, kann schneller auf Marktveränderungen reagieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie berechnet man den Break-even-Point? Die Formel im Detail

Die klassische Formel zur Berechnung der Break-even-Menge lautet:

Break-even-Menge = Fixkosten / (Verkaufspreis pro Einheit − variable Kosten pro Einheit)

Der Nenner dieser Formel wird als Deckungsbeitrag pro Einheit bezeichnet. Er gibt an, welcher Betrag je verkaufter Einheit zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Alternativ lässt sich der Break-even-Umsatz berechnen:

Break-even-Umsatz = Fixkosten / Deckungsbeitragsquote

Die Deckungsbeitragsquote ergibt sich aus (Verkaufspreis − variable Kosten) / Verkaufspreis. Diese Variante eignet sich besonders, wenn Sie mit heterogenen Produkten arbeiten oder den kritischen Umsatz direkt ableiten möchten.

Beispielrechnung für eine GmbH

Position Wert
Fixkosten pro Monat 50.000 €
Verkaufspreis pro Einheit 100 €
Variable Kosten pro Einheit 60 €
Deckungsbeitrag pro Einheit 40 € (100 − 60)
Break-even-Menge 1.250 Einheiten (50.000 / 40)
Break-even-Umsatz 125.000 € (1.250 × 100)

Ab dem Verkauf der 1.251. Einheit erwirtschaftet die GmbH einen Gewinn von 40 € pro Stück. Jede Einheit darunter führt zu einem Verlust, da die Fixkosten nicht gedeckt sind.

Praxisbeispiel: Break-even-Point in der Produktion

Ein produzierendes Unternehmen, die Muster-Produktions-GmbH, stellt mechanische Bauteile her. Die Geschäftsführung plant die Markteinführung eines neuen Produkts und möchte vorab die Gewinnschwelle ermitteln, um Investitionsentscheidungen abzusichern.

Ausgangsdaten

  • Fixkosten pro Jahr: 600.000 € (Miete Produktionshalle, Gehälter, Abschreibungen auf Maschinen, Versicherungen)
  • Variable Kosten pro Stück: 45 € (Material, Fertigungslöhne, Energie)
  • Verkaufspreis pro Stück: 120 €
  • Deckungsbeitrag pro Stück: 75 € (120 − 45)

Berechnung

Break-even-Menge = 600.000 € / 75 € = 8.000 Stück pro Jahr

Break-even-Umsatz = 8.000 Stück × 120 € = 960.000 € pro Jahr

Die GmbH muss also mindestens 8.000 Einheiten pro Jahr absetzen, um kostendeckend zu arbeiten. Bei einem durchschnittlichen Absatz von 10.000 Einheiten würde ein Jahresgewinn von 2.000 Stück × 75 € = 150.000 € entstehen (vor Steuern und Sondereinflüssen).

Achtung bei Investitionen

Kalkulieren Sie den Break-even-Point vor größeren Investitionen. Berücksichtigen Sie dabei auch Anlaufverluste, Skaleneffekte und mögliche Preisdruck-Szenarien. Eine zu optimistische Absatzplanung kann zu Liquiditätsengpässen und bilanziellen Verlusten führen, die handelsrechtlich zu dokumentieren sind (§ 264 Abs. 2 HGB).

Praxisbeispiel: Break-even-Point bei Dienstleistungen

Für Dienstleistungsunternehmen gestaltet sich die Break-even-Analyse oft komplexer, da die variablen Kosten geringer ausfallen und Personalkosten teilweise fix, teilweise variabel sind. Nehmen wir eine Beratungs-GmbH als Beispiel.

Ausgangsdaten

  • Fixkosten pro Monat: 30.000 € (Gehälter Backoffice, Miete, IT, Marketing)
  • Variable Kosten pro Auftrag: 150 € (externe Freelancer, Reisekosten, Materialien)
  • Durchschnittlicher Auftragswert: 1.500 €
  • Deckungsbeitrag pro Auftrag: 1.350 € (1.500 − 150)

Berechnung

Break-even-Menge = 30.000 € / 1.350 € ≈ 22,2 Aufträge pro Monat

Break-even-Umsatz = 22,2 × 1.500 € ≈ 33.300 € pro Monat

Ab dem 23. Auftrag im Monat erwirtschaftet die GmbH einen Gewinn. Bei 30 Aufträgen pro Monat läge der monatliche Gewinn bei (30 − 22,2) × 1.350 € ≈ 10.530 €. Dieser Wert dient als Orientierung für Kapazitätsplanung und Preisgestaltung.

„In der Dienstleistungsbranche sehen wir häufig, dass Personalkosten als rein fix angesetzt werden. Tatsächlich können Überstunden, Freelancer-Einsätze oder Provisionen einen variablen Anteil haben. Eine saubere Kostenstellenrechnung ist hier die Basis für realistische Break-even-Analysen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Break-even-Point bei mehreren Produkten: Produktmix und Deckungsbeitragsrechnung

Sobald eine GmbH mehrere Produkte oder Dienstleistungen anbietet, reicht die einfache Break-even-Formel nicht mehr aus. Hier kommt die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung ins Spiel, die produktspezifische und gemeinsame Fixkosten differenziert.

Vorgehensweise

  1. Deckungsbeitrag I: Erlöse je Produkt minus direkt zurechenbare variable Kosten (z. B. Materialkosten).
  2. Deckungsbeitrag II: DB I minus produktspezifische Fixkosten (z. B. Spezialmaschine, Produktmanager).
  3. Deckungsbeitrag III: DB II minus bereichsspezifische Fixkosten (z. B. Abteilungsleiter).
  4. Betriebsergebnis: Summe DB III minus allgemeine Fixkosten (z. B. Geschäftsführung, Verwaltung).

Der Break-even-Point ergibt sich, wenn die Summe der Deckungsbeiträge aller Produkte die gesamten Fixkosten deckt. Da die Produkte unterschiedliche Deckungsbeitragsquoten aufweisen, hängt die Gewinnschwelle stark vom Produktmix ab.

Beispiel: Zwei Produktlinien

Position Produkt A Produkt B
Verkaufspreis 200 € 300 €
Variable Kosten 120 € 180 €
DB pro Einheit 80 € 120 €
Absatzmenge (geplant) 500 Stück 300 Stück
Gesamt-DB 40.000 € 36.000 €

Gesamtfixkosten: 60.000 €. Gesamt-Deckungsbeitrag: 76.000 €. Die GmbH liegt über dem Break-even (Gewinn: 16.000 €). Verschiebt sich der Mix zugunsten von Produkt A (niedrigerer DB), steigt die erforderliche Absatzmenge.

Controlling-Tipp

Nutzen Sie regelmäßig eine Produkterfolgsrechnung, um zu prüfen, welche Produkte den höchsten Deckungsbeitrag liefern. Produkte mit negativem DB II sollten kritisch hinterfragt und gegebenenfalls eingestellt werden. Diese Analysen fließen in die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ein und sind Grundlage für strategische Entscheidungen.

Sensitivitätsanalyse: Wie verändern sich Kosten und Preise auf den Break-even-Point?

Der Break-even-Point ist keine statische Größe. Änderungen bei Fixkosten, variablen Kosten oder Verkaufspreisen verschieben die Gewinnschwelle erheblich. Eine Sensitivitätsanalyse zeigt, welche Parameter den größten Einfluss haben und wie robust Ihr Geschäftsmodell ist.

Szenario 1: Erhöhung der Fixkosten um 10 %

Ausgang: Fixkosten 50.000 €, DB pro Einheit 40 €, Break-even-Menge 1.250 Stück.

Neu: Fixkosten 55.000 €, Break-even-Menge = 55.000 / 40 = 1.375 Stück (+10 %).

Szenario 2: Erhöhung des Verkaufspreises um 5 %

Ausgang: Verkaufspreis 100 €, variable Kosten 60 €, DB 40 €.

Neu: Verkaufspreis 105 €, DB 45 €, Break-even-Menge = 50.000 / 45 ≈ 1.111 Stück (−11 %).

Szenario 3: Erhöhung der variablen Kosten um 10 %

Ausgang: Variable Kosten 60 €, DB 40 €.

Neu: Variable Kosten 66 €, DB 34 €, Break-even-Menge = 50.000 / 34 ≈ 1.471 Stück (+17,7 %).

Die Sensitivitätsanalyse zeigt: Preiserhöhungen wirken stark hebel­förmig auf den Break-even, während Kostensteigerungen die Gewinnschwelle deutlich nach oben verschieben. Gerade in volatilen Märkten (Rohstoffpreise, Energiekosten) sollten GmbH-Geschäftsführer regelmäßig Szenarien durchrechnen.

−11 %

Break-even-Senkung bei 5 % Preiserhöhung

+17,7 %

Break-even-Anstieg bei 10 % var. Kosten

+10 %

Break-even-Anstieg bei 10 % Fixkosten

Break-even-Point, Bilanzierung und Steuerrecht: Was GmbH-Geschäftsführer wissen müssen

Der Break-even-Point ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und hat keine unmittelbare handelsrechtliche oder steuerrechtliche Relevanz. Dennoch ergeben sich mittelbare Zusammenhänge, die Geschäftsführer beachten sollten.

Handelsrechtliche Anforderungen (§ 264 HGB, § 267 HGB)

Die GmbH ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Liegt die GmbH dauerhaft unter dem Break-even, entstehen Verluste, die in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auszuweisen sind. Bei wiederholten Verlusten und Überschuldung droht eine Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO).

Steuerrechtliche Aspekte

Verluste mindern den steuerlichen Gewinn und können unter bestimmten Voraussetzungen vorgetragen (§ 8 Abs. 1 KStG, § 10d EStG) oder zurückgetragen werden. Die Finanzverwaltung prüft bei dauerhaften Verlusten die Liebhaberei (fehlende Gewinnerzielungsabsicht). Eine fundierte Break-even-Planung kann hier als Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht dienen.

Größenklassen und Offenlegungspflichten

Nach § 267 HGB werden GmbHs in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eingeteilt. Alle Größenklassen sind zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister verpflichtet (§ 325 HGB). Kleine GmbHs dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen, müssen aber intern eine vollständige Kostenrechnung führen, um den Break-even-Point zuverlässig zu ermitteln.

Fristen beachten

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung ist binnen 12 Monaten vorzunehmen (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 € (§ 335 HGB). Stand 2026 gilt als Bilanzstichtag der 31.12.2025.

„Wer die Break-even-Analyse sauber dokumentiert und in die Planung integriert, schafft nicht nur betriebswirtschaftliche Transparenz, sondern auch rechtliche Sicherheit. Bei Haftungsfragen können Geschäftsführer nachweisen, dass Entscheidungen auf fundierten Kalkulationen basieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Software und Tools für Break-even-Analysen: Excel, ERP und Controlling-Software

Die Break-even-Analyse lässt sich mit verschiedenen Werkzeugen durchführen. Die Wahl hängt von der Komplexität Ihres Geschäftsmodells, der Anzahl der Produkte und der Integration in bestehende Systeme ab.

Excel und Tabellenkalkulation

Für kleinere GmbHs und einfache Produktstrukturen genügt oft eine Excel-Vorlage. Sie erfassen Fixkosten, variable Kosten und Verkaufspreise und berechnen den Break-even-Point automatisch. Vorteile: schnell, flexibel, kostenfrei. Nachteile: fehleranfällig bei manueller Pflege, keine Echtzeitdaten, begrenzte Skalierbarkeit.

ERP-Systeme (z. B. SAP, DATEV, Lexware)

Professionelle ERP-Systeme integrieren Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling. Die Break-even-Analyse basiert auf aktuellen Ist-Daten aus der Buchhaltung und lässt sich auf Knopfdruck aktualisieren. Ideal für mittelgroße und große GmbHs mit mehreren Kostenstellen und Produktlinien.

Spezialisierte Controlling-Software

Tools wie Corporate Planning, Jedox oder Board bieten erweiterte Funktionen: Szenario-Analysen, Simulationen, grafische Darstellung von Break-even-Charts. Sie eignen sich besonders für GmbHs mit komplexen Produktportfolios oder mehreren Standorten.

  • Fixkosten und variable Kosten aus der Buchhaltung ableiten (Kontenrahmen SKR 03/04)
  • Deckungsbeitragsrechnung monatlich aktualisieren
  • Produktspezifische Deckungsbeiträge getrennt erfassen
  • Sensitivitätsanalysen für kritische Parameter (Preise, Rohstoffe) durchführen
  • Break-even-Kennzahlen in die monatliche BWA integrieren
  • Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater, um steuerliche Effekte zu berücksichtigen

Wer den Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von einer durchgängigen Datenbasis. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ermöglichen so eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Steuerberater.

Typische Fehler bei der Break-even-Analyse und wie Sie diese vermeiden

Auch wenn die Formel einfach erscheint, schleichen sich in der Praxis häufig Fehler ein, die zu falschen Entscheidungen führen. Hier die wichtigsten Fallstricke und wie Sie diese umgehen.

Fehler 1: Unvollständige Erfassung der Fixkosten

Oft werden nur die offensichtlichen Fixkosten (Miete, Gehälter) berücksichtigt, aber versteckte Posten vergessen: Versicherungen, Wartungsverträge, Lizenzen, kalkulatorische Abschreibungen. Eine vollständige Kostenstellenrechnung ist unverzichtbar.

Fehler 2: Falsche Abgrenzung zwischen fixen und variablen Kosten

Manche Kosten sind semi-variabel (z. B. Strom, Telefon). Sie sollten nach Verbrauch oder Nutzung aufgeteilt werden. Eine pauschale Zuordnung verzerrt das Ergebnis.

Fehler 3: Statische Betrachtung ohne Zeitbezug

Der Break-even-Point ändert sich im Jahresverlauf: Saisonale Schwankungen, Preisentwicklungen, Investitionen. Führen Sie die Analyse quartalsweise oder monatlich durch, nicht nur einmalig.

Fehler 4: Ignorieren von Kapazitätsgrenzen

Die Break-even-Formel unterstellt, dass jede Menge produziert und abgesetzt werden kann. In der Realität gibt es Kapazitätsgrenzen (Maschinenkapazität, Personalkapazität). Oberhalb dieser Grenze steigen die Fixkosten (z. B. zweite Schicht, neue Maschine).

Fehler 5: Vernachlässigung der Liquidität

Der Break-even-Point zeigt die Gewinnschwelle, nicht die Liquiditätsschwelle. Zahlungsziele, Forderungsausfälle und Investitionen beeinflussen die Liquidität separat. Eine GmbH kann bilanziell profitabel, aber illiquide sein.

✓ So geht’s richtig

Vollständige Kostenerfassung aus der Fibu, regelmäßige Aktualisierung, Szenario-Analysen, Abstimmung mit Steuerberater, Integration in Liquiditätsplanung.

✗ Häufige Fehler

Pauschale Schätzungen, einmalige Berechnung, fehlende Differenzierung fix/variabel, Ignorieren von Kapazitätsgrenzen, fehlende Sensitivitätsanalyse.

„In der Praxis sehen wir oft, dass Geschäftsführer die Break-even-Analyse isoliert betrachten. Erst die Verknüpfung mit Liquiditätsplanung, Finanzierungsstruktur und steuerlicher Optimierung ergibt ein vollständiges Bild. Hier zahlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps für GmbH-Geschäftsführer: Break-even-Point strategisch nutzen

Die Break-even-Analyse ist mehr als eine Rechenübung. Sie ist ein strategisches Instrument für Planung, Controlling und Entscheidungsfindung. Hier die wichtigsten Anwendungsfälle für Geschäftsführer.

1. Produkteinführung und Investitionsentscheidungen

Vor der Markteinführung neuer Produkte sollten Sie den Break-even-Point ermitteln. Fragen Sie sich: Ist die erforderliche Absatzmenge realistisch erreichbar? Welche Investitionen (Maschinen, Marketing) sind erforderlich, und wie verschieben diese den Break-even? Dokumentieren Sie diese Überlegungen im Businessplan und in der Investitionsrechnung.

2. Preisgestaltung und Verhandlungen

Die Break-even-Analyse zeigt, welche Mindestpreise Sie verlangen müssen, um kostendeckend zu arbeiten. Bei Preisverhandlungen mit Großkunden oder im Wettbewerb kennen Sie so Ihre Untergrenze. Wichtig: Der Break-even-Preis ist kein Zielpreis, sondern die absolute Untergrenze. Planen Sie immer eine Gewinnmarge ein.

3. Kostenmanagement und Effizienzsteigerung

Identifizieren Sie Kostentreiber und prüfen Sie, ob diese reduziert werden können. Schon kleine Einsparungen bei variablen Kosten senken den Break-even-Point erheblich. Nutzen Sie die Sensitivitätsanalyse, um die wirksamsten Hebel zu identifizieren.

4. Krisenmanagement und Restrukturierung

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten hilft die Break-even-Analyse, Mindestabsatzmengen zu definieren und Kurzarbeit, Kostensenkungen oder Produktportfolio-Bereinigungen zu planen. Bei drohender Insolvenz ist eine belastbare Break-even-Rechnung Teil der Sanierungsstrategie.

5. Kommunikation mit Gesellschaftern und Banken

Gesellschafter und Kreditgeber erwarten fundierte Planungen. Die Break-even-Analyse zeigt, ab wann die GmbH profitabel arbeitet, und schafft Vertrauen in Ihre Geschäftsführung. Integrieren Sie die Kennzahl in den Geschäftsbericht und die Finanzplanung.

Digitale Steuerberater-Leistungen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen nicht nur den Jahresabschluss nach § 264 HGB, sondern unterstützen auch bei der laufenden Buchhaltung und betriebswirtschaftlichen Auswertungen — inklusive Break-even-Analysen und Deckungsbeitragsrechnungen.

  • Break-even-Point vor jeder größeren Investition berechnen
  • Regelmäßige Aktualisierung (mindestens quartalsweise)
  • Szenarien für Preis- und Kostenänderungen durchspielen
  • Integration in monatliche BWA und Controlling-Berichte
  • Dokumentation für Gesellschafterversammlung und Kreditgespräche
  • Abstimmung mit Steuerberater bei steuerlichen und bilanziellen Fragen

Häufig gestellte Fragen

Muss der Break-even-Point im Jahresabschluss der GmbH ausgewiesen werden?

Nein. Der Break-even-Point ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl für die interne Steuerung und das Controlling. Eine Ausweispflicht in Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung nach § 266 oder § 275 HGB besteht nicht. Er kann jedoch im Lagebericht oder Anhang erwähnt werden, wenn er für die Beurteilung der Ertragslage relevant ist.

Wie oft sollte eine GmbH den Break-even-Point neu berechnen?

Mindestens einmal jährlich im Rahmen der Jahresplanung sowie bei wesentlichen Änderungen: neue Produkte, Preisanpassungen, Kostensteigerungen oder Investitionen. In volatilen Märkten oder bei starkem Wachstum empfiehlt sich eine quartalsweise oder sogar monatliche Aktualisierung im Rahmen des laufenden Controllings.

Kann der Break-even-Point auch für Start-ups und Gründungen berechnet werden?

Ja, gerade in der Gründungsphase ist der Break-even-Point zentral für die Finanzplanung und das Gespräch mit Investoren oder Banken. Start-ups sollten den Break-even-Point auf Basis realistischer Annahmen zu Fixkosten, variablen Kosten und erwartetem Absatz ermitteln und regelmäßig mit den tatsächlichen Zahlen abgleichen.

Was ist der Unterschied zwischen Break-even-Point in Menge und in Umsatz?

Der Break-even-Point in Menge gibt an, wie viele Einheiten verkauft werden müssen, um alle Kosten zu decken. Der Break-even-Umsatz multipliziert diese Menge mit dem Verkaufspreis und zeigt den erforderlichen Erlös. Beide Kennzahlen beschreiben denselben Punkt, einmal mengen- und einmal wertorientiert.

Ist der Break-even-Point auch bei negativem Deckungsbeitrag relevant?

Ein negativer Deckungsbeitrag bedeutet, dass der Verkaufspreis unter den variablen Kosten liegt – jede verkaufte Einheit erhöht den Verlust. In diesem Fall existiert kein Break-even-Point; das Geschäftsmodell ist nicht tragfähig. Hier muss sofort der Preis erhöht oder das Produkt aus dem Sortiment genommen werden.

Welche Rolle spielt der Break-even-Point bei der Insolvenzprognose?

Ein dauerhaft nicht erreichter Break-even-Point ist ein Warnsignal für Liquiditätsengpässe und drohende Überschuldung. Geschäftsführer einer GmbH sind nach § 15a InsO verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen. Eine regelmäßige Break-even-Analyse gehört daher zur Sorgfaltspflicht und zum Risikomanagement.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 275 HGB (Gliederung der GuV), § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht), § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: EBIT Beispiel 2026: Berechnung & Praxis für GmbH

Weiterführend: Beispiel Deckungsbeitrag 2026: Berechnung & Praxis

Weiterführend: Beispiel Liquidität: Berechnung & Praxis 2026

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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