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Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage N ausfüllen

Anlage N ausfüllen 2026: Anleitung für Arbeitnehmer

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage N ist ein zentraler Bestandteil der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer – auch für GmbH-Geschäftsführer. Wer seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit korrekt erklären und Werbungskosten geltend machen möchte, muss diese Anlage sorgfältig ausfüllen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die Anlage N Schritt für Schritt korrekt ausfüllen, welche Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten und wie digitale Tools wie ELSTER den Prozess erleichtern.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage N dient der Erklärung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gehört zur Einkommensteuererklärung. Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände tragen hier Bruttoarbeitslohn, Werbungskosten und weitere arbeitnehmerbezogene Angaben ein. Ähnlich wie bei der Anlage KAP ELSTER 2026, die für Kapitalerträge verwendet wird, erfolgt die Einreichung zusammen mit dem Mantelbogen elektronisch über ELSTER oder durch einen Steuerberater und muss bis zur gesetzlichen Abgabefrist vorliegen.

Was ist die Anlage N und wer muss sie ausfüllen?

Die Anlage N ist ein Formular der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG. Sie betrifft vor allem Arbeitnehmer, die ihre Einkünfte aus Gehältern, Löhnen oder Pensionen erklären. Für GmbH-Geschäftsführer ist die Anlage N besonders relevant, da auch sie als Arbeitnehmer der GmbH gelten – unabhängig davon, ob sie zugleich Gesellschafter sind.

Die Pflicht zur Abgabe der Anlage N besteht immer dann, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt wurden und eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss oder freiwillig abgegeben wird. Dies gilt auch dann, wenn bereits Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wurde. Die Anlage N dient der Erfassung sämtlicher steuerrelevanten Angaben zur Beschäftigung, zu Werbungskosten und zu steuerfreien Bezügen. Arbeitnehmer mit Kindern benötigen neben der Anlage N oft auch die Anlage Kind zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen und Betreuungskosten.

Praxis-Hinweis

Für GmbH-Geschäftsführer ist die korrekte Ausfüllung der Anlage N essentiell, da hier häufig Besonderheiten wie Tantiemen, Pensionszusagen oder gesellschaftsrechtliche Vergütungsbestandteile zu erfassen sind. Fehlerhafte Angaben können zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen.

Abgrenzung: Anlage N vs. Anlage EÜR

Während die Anlage N für Arbeitnehmereinkünfte (§ 19 EStG) gedacht ist, kommt die Anlage EÜR bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 15, 18 EStG) zum Einsatz. GmbH-Geschäftsführer, die ausschließlich angestellt sind, füllen die Anlage N aus. Wer parallel eine selbständige Tätigkeit ausübt, muss zusätzlich die Anlage EÜR ausfüllen – hier gelten andere Vorgaben und Fristen.

Aufbau und Struktur der Anlage N: Diese Bereiche müssen Sie kennen

Die Anlage N ist modular aufgebaut und gliedert sich in mehrere thematische Abschnitte. Jeder Bereich erfordert spezifische Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis, Ihren Einkünften und Ihren absetzbaren Aufwendungen. Ähnlich wie bei der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen ist die korrekte Zuordnung der Daten zu den jeweiligen Zeilen entscheidend für die automatisierte Verarbeitung durch die Finanzverwaltung.

Die wichtigsten Abschnitte im Überblick

Abschnitt Inhalt Typische Einträge
Zeile 4–12 Angaben zum Arbeitgeber Name, Anschrift, Steuernummer der GmbH
Zeile 13–22 Bruttoarbeitslohn und Lohnsteuerabzug Bruttolohn laut Lohnsteuerbescheinigung, einbehaltene LSt, SolZ
Zeile 31–40 Werbungskosten Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte, Fortbildung, Arbeitszimmer
Zeile 41–48 Versorgungsbezüge Pensionen, Betriebsrenten (falls zutreffend)
Zeile 49–55 Weitere Einkünfte / Besonderheiten Mehrere Arbeitgeber, steuerfreie Bezüge

Die Struktur orientiert sich an der Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber gemäß § 41b EStG bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Die in der Anlage N einzutragenden Werte müssen mit dieser Bescheinigung übereinstimmen, sofern keine Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

„Viele Mandanten übersehen, dass die Anlage N nicht nur eine Abschrift der Lohnsteuerbescheinigung ist. Gerade bei Geschäftsführern mit Sondervergütungen oder mehreren Arbeitgebern ist eine detaillierte Prüfung notwendig, um steuerliche Vorteile vollständig auszuschöpfen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Schritt für Schritt: So füllen Sie die Anlage N korrekt aus

Das Ausfüllen der Anlage N erfordert Sorgfalt und eine systematische Vorgehensweise. Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Schritte, die Sie beachten sollten, um alle steuerlich relevanten Angaben vollständig und fehlerfrei zu erfassen. Einen ähnlich strukturierten Leitfaden finden Sie auch in unserer Anleitung zum Ausfüllen der Anlage AVA, die ebenfalls Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben führt.

1. Arbeitgeberdaten eintragen (Zeilen 4–12)

Tragen Sie zunächst die vollständigen Daten Ihres Arbeitgebers ein. Bei GmbH-Geschäftsführern ist dies die GmbH selbst. Erforderlich sind: Firmenname, Anschrift, Steuernummer des Arbeitgebers sowie ggf. die Identifikationsnummer. Diese Daten finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Beschäftigungsvertrag.

2. Bruttoarbeitslohn und Steuerabzüge (Zeilen 13–22)

Übernehmen Sie aus der Lohnsteuerbescheinigung die Angaben zum Bruttoarbeitslohn (Zeile 13) sowie die einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 16), den Solidaritätszuschlag (Zeile 17) und ggf. die Kirchensteuer (Zeile 18). Achten Sie darauf, dass alle Beträge korrekt und vollständig erfasst sind – Abweichungen führen zu Rückfragen oder automatisierten Korrekturen durch die Finanzverwaltung.

3. Werbungskosten geltend machen (Zeilen 31–40)

Hier können Sie alle beruflich veranlassten Aufwendungen ansetzen, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2026) hinausgehen. Typische Werbungskosten für GmbH-Geschäftsführer sind:

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Entfernungspauschale 0,30 Euro/km (ab 21. km: 0,38 Euro)
  • Fortbildungskosten: Seminare, Fachliteratur, Kongressgebühren
  • Arbeitsmittel: Fachliteratur, Bürobedarf, Laptop (ggf. AfA)
  • Häusliches Arbeitszimmer: Unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.260 Euro oder unbegrenzt
  • Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung am Beschäftigungsort
  • Bewerbungskosten: Falls im Steuerjahr Bewerbungen stattgefunden haben

Wichtig

Werbungskosten müssen durch Belege nachweisbar sein. Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Verträge mindestens bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung (§ 169 AO) auf – in der Regel vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer festgesetzt wurde.

4. Versorgungsbezüge und weitere Einkünfte

Falls Sie neben dem Arbeitslohn auch Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Direktversicherung) bezogen haben, sind diese in den Zeilen 41–48 einzutragen. Auch Einkünfte von mehreren Arbeitgebern oder steuerfreie Bezüge (z. B. Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr. 13, 16 EStG) sind gesondert anzugeben.

Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer: Was ist zu beachten?

GmbH-Geschäftsführer stehen steuerlich in einer Sonderstellung: Sie sind Arbeitnehmer im Sinne des § 19 EStG, unterliegen aber zugleich dem Gesellschaftsrecht der GmbH. Diese Doppelrolle bringt spezifische steuerliche Fragestellungen mit sich, die bei der Erstellung der Anlage N zu berücksichtigen sind.

Gesellschafter-Geschäftsführer: Anstellung trotz Beteiligung

Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der zugleich Anteile an der GmbH hält, gilt grundsätzlich als Arbeitnehmer, solange er aufgrund eines Anstellungsvertrags tätig ist und Arbeitslohn bezieht. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung: Der Anstellungsvertrag muss fremdüblich sein, die Vergütung angemessen und die Tätigkeit weisungsgebunden (auch wenn die Weisungen von der Gesellschafterversammlung kommen).

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (mehr als 50 % Beteiligung) wird die Arbeitnehmereigenschaft für sozialversicherungsrechtliche Zwecke häufig verneint – steuerlich bleibt die Qualifikation als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit jedoch bestehen. Die Anlage N ist daher in jedem Fall auszufüllen.

Tantiemen, Bonuszahlungen und variable Vergütungen

Variable Vergütungsbestandteile wie Tantiemen oder Bonuszahlungen sind in der Anlage N als Teil des Bruttoarbeitslohns anzugeben. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug im Zuflussjahr (§ 11 EStG) und müssen vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Achten Sie darauf, dass Tantiemen, die sich auf das Vorjahr beziehen, aber erst im laufenden Jahr ausgezahlt werden, korrekt dem Jahr des Zuflusses zugeordnet werden. Wer neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Kinder steuerlich geltend macht, findet in der Anlage Kind Anleitung 2026: Ausfüllen leicht gemacht eine strukturierte Hilfe für die korrekte Erfassung.

Pensionszusagen und Versorgungsbezüge

Eine Pensionszusage der GmbH an den Geschäftsführer führt zu späteren Versorgungsbezügen gemäß § 19 Abs. 2 EStG. Diese sind in den Zeilen 41–48 der Anlage N einzutragen. Während der aktiven Dienstzeit sind die Zuführungen zur Pensionsrückstellung beim Geschäftsführer noch nicht steuerbar; erst die spätere Auszahlung löst Lohnsteuerpflicht aus. Hält der Geschäftsführer zugleich Kapitalbeteiligungen und bezieht hieraus Erträge, sind diese separat in der Anlage KAP Anleitung 2026: Ausfüllen Schritt für Schritt zu erfassen. Wichtig: Die Pensionszusage muss gesellschaftsrechtlich wirksam beschlossen, schriftlich fixiert und angemessen dotiert sein.

„In der Praxis sehen wir häufig Fehler bei der Erfassung von Tantiemen und Versorgungsbezügen. Besonders bei gesellschaftsrechtlichen Vergütungen ist eine präzise Abstimmung zwischen Gesellschafterbeschluss, Anstellungsvertrag und Lohnabrechnung notwendig, um steuerliche Risiken zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Arbeitnehmer-Geschäftsführer

Keine oder geringe Beteiligung, weisungsgebunden, Sozialversicherungspflicht, Lohnsteuerabzug nach § 19 EStG, Anlage N erforderlich.

Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Beteiligung > 50 %, sozialversicherungsfrei, dennoch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Anlage N erforderlich, besondere Prüfung der Angemessenheit.

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage N und wie Sie diese vermeiden

Fehler bei der Anlage N können zu Verzögerungen in der Bearbeitung, Rückfragen des Finanzamts oder Nachzahlungen führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der steuerrechtlichen Anforderungen vermeiden.

Fehler 1: Unvollständige oder fehlerhafte Übernahme der Lohnsteuerbescheinigung

Viele Steuerpflichtige übernehmen die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung mechanisch, ohne diese zu prüfen. Dabei können Fehler in der Lohnabrechnung oder fehlende Korrekturen zu falschen Angaben führen. Prüfen Sie insbesondere: Wurden alle Arbeitgeber erfasst? Sind Sonderzahlungen korrekt ausgewiesen? Stimmen die Steuerabzüge mit den tatsächlichen Zahlungen überein?

Fehler 2: Werbungskosten nicht oder falsch angesetzt

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt – viele Steuerpflichtige setzen ihre tatsächlichen Werbungskosten jedoch nicht an, obwohl diese höher sind. Typische Fallstricke:

  • Entfernungspauschale falsch berechnet (z. B. Hin- und Rückfahrt statt einfache Entfernung)
  • Fortbildungskosten ohne Nachweis angesetzt
  • Häusliches Arbeitszimmer ohne Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
  • Arbeitsmittel nicht abgegrenzt zu privater Nutzung

Fehler 3: Doppelerfassung bei mehreren Arbeitgebern

Wer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber gewechselt hat oder parallel mehrere Beschäftigungen ausübte, muss alle Arbeitgeber in der Anlage N angeben. Fehlt ein Arbeitgeber, kann dies zu unvollständigen Steuerbescheiden führen. Achten Sie darauf, dass die Summe der Bruttoarbeitslöhne und Steuerabzüge aller Arbeitgeber korrekt addiert wird.

  • Lohnsteuerbescheinigung auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
  • Alle Arbeitgeber im Steuerjahr erfassen (auch bei Wechsel)
  • Werbungskosten nur ansetzen, wenn über Pauschbetrag hinaus und belegbar
  • Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) gesondert eintragen
  • Bei Tantiemen und Sonderzahlungen Zufluss im korrekten Jahr prüfen
  • Steuerfreie Bezüge (z. B. Reisekosten) korrekt angeben

Rechtliche Folgen

Fehlerhafte Angaben in der Anlage N können als leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO geahndet werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Einzelfall drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Bei vorsätzlichen Falschangaben liegt Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor – eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Zusammenhang zwischen Anlage N und Jahresabschluss der GmbH

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist das Verständnis des Zusammenhangs zwischen der persönlichen Einkommensteuererklärung (Anlage N) und dem Jahresabschluss der GmbH entscheidend. Beide Dokumente dienen unterschiedlichen Zwecken, müssen jedoch in ihren Angaben konsistent sein.

Die Gehaltsbuchung in der GmbH

Das Geschäftsführergehalt wird in der GmbH als Personalaufwand gebucht und mindert den steuerlichen Gewinn der Körperschaft. Gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB sind Löhne und Gehälter in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer (z. B. noch nicht ausgezahltes Gehalt, Tantiemen) werden in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C.8. HGB) erfasst.

Die GmbH führt gemäß § 41a EStG die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ab und übermittelt elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung (§ 41b EStG). Diese Daten werden vom Finanzamt mit den Angaben in der Anlage N abgeglichen.

Angemessenheit der Geschäftsführervergütung

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt regelmäßig die Angemessenheit der Vergütung. Unangemessen hohe Gehälter können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 KStG qualifiziert werden. Dies führt dazu, dass der überhöhte Teil steuerlich nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird und beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) versteuert werden muss – nicht als Arbeitslohn in der Anlage N. In diesem Fall ist stattdessen die Anlage KAP auszufüllen, um die Kapitaleinkünfte korrekt zu deklarieren.

Praxis-Tipp

Zur Vermeidung von vGA sollte die Geschäftsführervergütung bereits bei Vertragsabschluss mittels Fremdvergleich dokumentiert werden. Hilfreich sind Datenbanken wie die BBE-Datenbank oder Gutachten zu branchenüblichen Gehältern. Wer unsicher ist, kann die Angemessenheit im Rahmen des Jahresabschlusses durch den Steuerberater prüfen lassen.

Integration in die Buchhaltung und den Jahresabschluss

Die Personalkosten müssen im Jahresabschluss vollständig und periodengerecht erfasst werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Rückstellungen für Tantiemen: Tantiemen, die sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr beziehen, aber erst im Folgejahr ausgezahlt werden, sind gemäß § 249 Abs. 1 HGB als Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren.
  • Pensionsrückstellungen: Pensionszusagen an den Geschäftsführer müssen nach § 253 Abs. 1, 2 HGB und § 6a EStG bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden.
  • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung: Diese sind ebenfalls als Personalaufwand zu erfassen, auch wenn sie beim Geschäftsführer selbst ggf. nicht anfallen (z. B. bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern).

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält nicht nur die handelsrechtlich korrekte Bilanz und GuV, sondern auch die steuerliche Beratung zur korrekten Erfassung des Geschäftsführergehalts in der persönlichen Steuererklärung. Auf OnlineBilanz.de werden digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen angeboten – ohne lange Wartezeiten und mit direkter Abstimmung zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

„Die korrekte Abstimmung zwischen Jahresabschluss der GmbH und persönlicher Steuererklärung ist für Geschäftsführer essenziell. Fehler hier führen oft zu Doppelprüfungen durch das Finanzamt – sowohl bei der Körperschaft- als auch bei der Einkommensteuer. Eine integrierte Betrachtung spart Zeit und vermeidet Risiken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Tools und ELSTER: Anlage N elektronisch einreichen

Seit 2019 besteht für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gemäß § 25 Abs. 4 EStG. Die Anlage N ist daher in der Regel digital über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) oder eine zertifizierte Steuersoftware einzureichen.

ELSTER: Das offizielle Portal der Finanzverwaltung

ELSTER ist das kostenfreie Online-Portal der Finanzverwaltung. Es ermöglicht die Erstellung und elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung inklusive aller Anlagen – neben der Anlage N auch die Anlage AVA für Riester-Verträge und betriebliche Altersvorsorge. Die Registrierung erfolgt über www.elster.de und erfordert ein Zertifikat, das nach Registrierung per Post zugesandt wird. Nach erfolgreicher Authentifizierung können Sie Ihre Steuererklärung online erstellen, die entsprechenden Anlagen ausfüllen und direkt an das Finanzamt übermitteln.

ELSTER bietet Plausibilitätsprüfungen und übernimmt bereits vorliegende Daten (z. B. aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung), die die Finanzverwaltung gespeichert hat. Dies reduziert den Erfassungsaufwand und minimiert Fehlerquellen.

Kommerzielle Steuersoftware und Steuerberater-Plattformen

Alternativ können Sie zertifizierte Steuersoftware-Produkte nutzen (z. B. WISO Steuer, Taxfix, smartsteuer), die eine benutzerfreundlichere Oberfläche bieten und durch Assistenten führen. Diese Programme übermitteln die Daten ebenfalls verschlüsselt über die ELSTER-Schnittstelle an die Finanzverwaltung.

Für GmbH-Geschäftsführer, die sowohl den Jahresabschluss der GmbH als auch ihre persönliche Steuererklärung professionell betreuen lassen möchten, bieten spezialisierte Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de eine integrierte Lösung: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss der GmbH, berät zur Angemessenheit der Geschäftsführervergütung und übernimmt auf Wunsch auch die Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärung inklusive Anlage N. Wer neben einer Anstellung auch gewerbliche Einkünfte erzielt, findet in unserer Anleitung zum Ausfüllen der Anlage G weitere Unterstützung – alles digital, transparent und zu Festpreisen.

Datenschutz und Sicherheit

Die elektronische Übermittlung über ELSTER erfolgt verschlüsselt und erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Ihre steuerlichen Daten werden ausschließlich auf Servern der Finanzverwaltung verarbeitet. Auch kommerzielle Anbieter und Steuerberater-Plattformen sind zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG) verpflichtet.

ELSTER (kostenfrei)

Offizielles Portal der Finanzverwaltung, volle Funktionalität, Plausibilitätsprüfung, direkte Anbindung an Finanzamt, Registrierung erforderlich.

Steuerberater / Plattform

Professionelle Erstellung und Prüfung, integrierte Beratung zu Jahresabschluss und Steuererklärung, Haftung durch zugelassenen Steuerberater, transparente Festpreise.

Fristen für die Anlage N und Konsequenzen bei Versäumnis

Die rechtzeitige Abgabe der Einkommensteuererklärung inklusive Anlage N ist gesetzlich vorgeschrieben. Versäumte Fristen können zu Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen durch das Finanzamt führen – insbesondere für GmbH-Geschäftsführer, die ohnehin schon mit den Offenlegungs- und Feststellungsfristen der GmbH konfrontiert sind.

Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2025

Für das Steuerjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen gemäß § 149 AO:

  • Ohne steuerliche Beratung: Abgabe bis zum 31. Juli 2026
  • Mit steuerlicher Beratung (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein): Abgabe bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO)

Die verlängerte Frist bei steuerlicher Beratung gilt automatisch, sofern Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bevollmächtigt haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Frist kann im Einzelfall auf Antrag weiter verlängert werden, wenn wichtige Gründe vorliegen (§ 109 AO).

Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO

Wird die Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Seit 2019 ist die Festsetzung bei einer Verspätung von mehr als 14 Monaten zwingend vorgeschrieben (§ 152 Abs. 2 AO). Der Verspätungszuschlag beträgt pro angefangenen Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Besonders bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob steuerliche Vergünstigungen wie die Fünftelregelung bei der Abfindungsbesteuerung in Ihrer Steuererklärung korrekt geltend gemacht wurden.

Beispielrechnung

Frist: 31.07.2026 | Abgabe: 15.12.2026 (4 Monate verspätet) | Festgesetzte Einkommensteuer: 8.000 Euro | Verspätungszuschlag: 0,25 % × 8.000 € × 4 = 80 Euro | Tatsächlicher Zuschlag: mind. 25 € × 4 = 100 Euro (Mindestbetrag greift)

Zwangsgeld und Schätzung

Verweigert der Steuerpflichtige die Abgabe der Steuererklärung, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§ 328 AO). Erfolgt auch nach Androhung keine Abgabe, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Schätzungen fallen in der Regel zuungunsten des Steuerpflichtigen aus, da das Finanzamt keine Werbungskosten oder Freibeträge berücksichtigt, die nicht nachgewiesen sind.

Zusammenhang mit Fristen der GmbH

GmbH-Geschäftsführer müssen parallel die Fristen für den Jahresabschluss der GmbH beachten. Gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach Ende des Geschäftsjahres von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate – die Einreichung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG, 01.08.2022). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

31.07.2026

Abgabefrist Einkommensteuer ohne Berater

28.02.2027

Abgabefrist mit steuerlicher Beratung

0,25 %

Verspätungszuschlag pro Monat (mind. 25 €)

„In der Praxis beobachten wir, dass Mandanten häufig die Fristen für die persönliche Steuererklärung und den Jahresabschluss der GmbH verwechseln oder unterschätzen. Eine frühzeitige Planung und die Einbindung eines Steuerberaters helfen, Verspätungszuschläge und Ordnungsgelder zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxis-Tipps für Buchhalter: Anlage N effizient vorbereiten

Buchhalter und kaufmännische Mitarbeiter in GmbHs sind häufig mit der Vorbereitung der Unterlagen für die Anlage N betraut – sei es für den Geschäftsführer oder für weitere Mitarbeiter, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Eine strukturierte Vorbereitung spart Zeit, reduziert Rückfragen und erhöht die Datenqualität.

1. Lohnsteuerbescheinigung rechtzeitig erstellen und prüfen

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung muss gemäß § 41b Abs. 1 EStG bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Prüfen Sie vor Übermittlung:

  • Vollständigkeit der Daten (Bruttolohn, Steuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge)
  • Korrekte Erfassung von Sonderzahlungen (Tantiemen, Weihnachtsgeld, Boni)
  • Zuordnung von steuerfreien Bezügen (z. B. Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr. 13, 16 EStG)
  • Korrekte Angabe der Arbeitgeberdaten (Steuernummer, Firmierung)

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen können zu Rückfragen der Finanzverwaltung und Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärung führen. Korrekturen sind nachträglich möglich, erfordern jedoch eine erneute elektronische Übermittlung.

2. Dokumentation der Werbungskosten für Geschäftsführer

Unterstützen Sie den Geschäftsführer bei der Sammlung und Dokumentation seiner Werbungskosten. Erstellen Sie eine strukturierte Übersicht (z. B. Excel-Tabelle) mit folgenden Kategorien:

Kategorie Belegpflicht Typische Beträge
Entfernungspauschale Nachweis Wohnung / Arbeitsstätte 220 Arbeitstage × 30 km × 0,30 € = 1.980 €
Fortbildungskosten Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen Seminar 800 €, Fachliteratur 200 €
Arbeitsmittel Kaufbelege, AfA-Liste Laptop 1.200 € (3 Jahre AfA), Fachliteratur 150 €
Arbeitszimmer Mietvertrag, Grundriss, Nachweis Mittelpunkt Anteilige Miete bis 1.260 € oder unbegrenzt
Doppelte Haushaltsführung Mietvertrag Zweitwohnung, Heimfahrten Miete, Verpflegungsmehraufwand, Familienheimfahrten

3. Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung und dem Jahresabschluss

Stellen Sie sicher, dass die Daten der Lohnbuchhaltung mit den Buchungen im Jahresabschluss übereinstimmen. Insbesondere:

  • Personalaufwand in der GuV stimmt mit der Summe der Lohnabrechnungen überein
  • Rückstellungen für Tantiemen und Urlaubsansprüche sind korrekt gebildet
  • Pensionsrückstellungen sind nach § 6a EStG bewertet und ausgewiesen
  • Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer (z. B. ausstehende Gehaltszahlungen) sind in der Bilanz erfasst

4. Digitale Workflows und Schnittstellen nutzen

Moderne Lohnabrechnungssoftware (z. B. DATEV Lohn und Gehalt, Lexware) bietet Schnittstellen zu ELSTER und Steuerberater-Plattformen. Nutzen Sie diese, um die Lohnsteuerbescheinigung automatisiert zu erstellen und dem Steuerberater oder dem Geschäftsführer digital bereitzustellen. Dies reduziert manuelle Erfassungsaufwände und minimiert Fehlerquellen.

Empfehlung

Erstellen Sie für den Geschäftsführer ein standardisiertes Dokumentationspaket mit: Lohnsteuerbescheinigung, Übersicht der Werbungskosten, Nachweise zu Sonderzahlungen, Pensionszusagen und gesellschaftsrechtlichen Vergütungen. Dies erleichtert die Erstellung der Anlage N erheblich – egal, ob durch den Geschäftsführer selbst, durch einen Steuerberater oder über eine Plattform wie OnlineBilanz.de.

  • Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar elektronisch übermitteln
  • Werbungskosten des Geschäftsführers dokumentieren und strukturiert übergeben
  • Abstimmung Personalaufwand GuV / Lohnbuchhaltung sicherstellen
  • Rückstellungen und Verbindlichkeiten korrekt in Bilanz ausweisen
  • Digitale Schnittstellen (DATEV, ELSTER) für automatisierte Prozesse nutzen
  • Geschäftsführer frühzeitig über Fristen und erforderliche Unterlagen informieren

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Anlage N nachträglich korrigieren?

Ja, eine nachträgliche Korrektur ist möglich. Sie können innerhalb der Festsetzungsfrist (in der Regel vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres) eine Änderung der Einkommensteuererklärung beantragen. Dies erfolgt durch eine berichtigte Anlage N, die Sie elektronisch über ELSTER einreichen oder durch Ihren Steuerberater einreichen lassen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Änderung des Steuerbescheids zugunsten oder zulasten erfolgt.

Muss ich die Anlage N auch abgeben, wenn ich nur Minijob-Einkünfte habe?

Nein, bei ausschließlich pauschal besteuerten Minijob-Einkünften (450-Euro-Basis) ist in der Regel keine Einkommensteuererklärung und somit auch keine Anlage N erforderlich. Anders sieht es aus, wenn Sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben, zusätzliche Einkünfte erzielen oder einen Lohnsteuerjahresausgleich wünschen – dann müssen Sie die Anlage N ausfüllen und alle Arbeitsverhältnisse erklären.

Wo finde ich die Daten für die Anlage N, wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung verloren habe?

Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Sie können die Daten über Ihr ELSTER-Konto abrufen, dort werden die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (ELStAM) hinterlegt. Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Zweitausfertigung bitten oder Ihren Steuerberater beauftragen, die Daten direkt beim Finanzamt abzurufen.

Welche Werbungskosten kann ich in der Anlage N ohne Nachweis angeben?

Das Finanzamt gewährt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2026), ohne dass Nachweise erforderlich sind. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich die Einzelangabe – dann müssen Sie jedoch Belege und Nachweise vorhalten. Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten, Fortbildungen, Arbeitsmittel und doppelte Haushaltsführung.

Gilt die Anlage N auch für Rentner mit Nebeneinkünften aus Arbeit?

Ja, wenn ein Rentner zusätzlich zur Rente Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt – etwa durch einen Nebenjob oder eine Anstellung –, muss er die Anlage N ausfüllen. Die Rente selbst wird in der Anlage R erklärt. Beide Anlagen werden zusammen mit dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung eingereicht, um die Gesamtbesteuerung korrekt zu ermitteln.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), Bundesministerium der Finanzen, ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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SG
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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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