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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage AVA Anleitung

Anlage AVA Anleitung 2026: Ausfüllen & Abgabe

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage AVA gehört zur Einkommensteuererklärung von Gesellschafter-Geschäftsführern und dokumentiert das Anstellungsverhältnis zur eigenen GmbH. Wer hier Fehler macht, riskiert Rückfragen des Finanzamts – oder sogar die verdeckte Gewinnausschüttung. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Anlage AVA 2026 korrekt ausfüllen, welche Angaben erforderlich sind und worauf Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage AVA dokumentiert das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers zur eigenen GmbH und ist Teil der Einkommensteuererklärung. Sie muss ausgefüllt werden, sobald ein Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer beschäftigt ist und Gehalt bezieht. Die Anlage erfasst persönliche Daten, Beteiligungsverhältnisse, Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und Besonderheiten wie ausländische Tätigkeiten. Die Abgabefrist richtet sich nach der Einkommensteuererklärung – für 2025 mit Steuerberater bis zum 30. April 2027.

Was ist die Anlage AVA und wann muss sie ausgefüllt werden?

Die Anlage AVA (Ausländische Versicherungen und Alterssicherungsleistungen) ist ein Pflichtformular zur Körperschaftsteuererklärung. Sie dient der Erfassung von ausländischen Versicherungsbeiträgen und Alterssicherungsleistungen, die nach § 4d EStG bzw. § 4e EStG steuerlich relevant sind. Für GmbHs wird die Anlage AVA immer dann erforderlich, wenn die Gesellschaft Geschäftsführer oder Mitarbeiter hat, für die Beiträge zu ausländischen Versicherungen oder Alterssicherungssystemen gezahlt wurden.

Die Pflicht zur Abgabe der Anlage AVA besteht gemäß § 31 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 60 EStDV, wenn die GmbH Betriebsausgaben für ausländische Versicherungs- oder Versorgungssysteme geltend macht. Seit der Einführung der Begrenzungsregelungen nach § 4d EStG im Jahr 2019 sind insbesondere Beiträge zur Altersversorgung in EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten detailliert anzugeben. Für das Veranlagungsjahr 2025 (Abgabe 2026) gelten die aktuellen Höchstbeträge von 7.300 Euro für die Basisversorgung.

Wichtig

Die Anlage AVA ist auch dann erforderlich, wenn nur geringe Beträge für ausländische Versicherungen gezahlt wurden. Das Finanzamt prüft die steuerliche Abzugsfähigkeit auf Basis dieser Angaben. Eine fehlende oder unvollständige Anlage kann zu Rückfragen oder Schätzungen führen.

Typische Anwendungsfälle für die Anlage AVA

  • Geschäftsführer mit Wohnsitz im EU-Ausland, für den die GmbH Sozialversicherungsbeiträge im Ausland entrichtet
  • Mitarbeiter, die in ausländische gesetzliche Rentensysteme einzahlen (z. B. bei grenzüberschreitender Entsendung)
  • Beiträge zu privaten ausländischen Alterssicherungssystemen, die steuerlich als Basisversorgung anerkannt werden sollen
  • Direktversicherungen oder betriebliche Altersversorgung über ausländische Versicherer (z. B. Schweiz, Österreich)

Aufbau und Struktur der Anlage AVA: Welche Angaben sind erforderlich?

Die Anlage AVA ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die jeweils unterschiedliche Arten von Versicherungs- und Versorgungsbeiträgen erfassen. Die Struktur folgt der steuerlichen Systematik des § 4d und § 4e EStG und unterscheidet zwischen Basisversorgung, Zusatzversorgung und sonstigen Versicherungen. Jede Zeile muss präzise ausgefüllt werden, da die Angaben die Höhe der abziehbaren Betriebsausgaben unmittelbar beeinflussen.

Abschnitt A: Beiträge zur Basisversorgung

Hier werden Beiträge zu ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen oder vergleichbaren Systemen eingetragen. Relevant sind insbesondere EU-/EWR-Staaten und Länder mit Sozialversicherungsabkommen. Die Angaben umfassen die Höhe der Beiträge, den Empfängerstaat und die Art der Versicherung. Die abziehbaren Höchstbeträge werden automatisch vom Finanzamt geprüft und ggf. gekürzt.

Abschnitt B: Zusätzliche Altersversorgung

Dieser Abschnitt erfasst Beiträge zu privaten ausländischen Alterssicherungssystemen, die nicht zur Basisversorgung zählen, z. B. betriebliche Direktversicherungen über ausländische Versicherer. Hier ist anzugeben, ob die Beiträge nach § 4e EStG pauschal versteuert wurden oder ob sie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Abschnitt Inhalt Rechtsgrundlage
Zeile 1–5 Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rente) § 4d EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Zeile 6–10 Zusätzliche Altersversorgung (Direktversicherung) § 4e EStG, § 3 Nr. 63 EStG
Zeile 11–15 Sonstige Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) § 4d Abs. 3 EStG
Zeile 16–20 Zuordnung zu Mitarbeitern/Geschäftsführern § 19 EStG, § 8 KStG

Achtung

Beiträge zu ausländischen Versicherungen in Drittstaaten ohne Abkommen sind nur eingeschränkt abziehbar. Prüfen Sie vor der Zahlung, ob eine steuerliche Anerkennung möglich ist, um spätere Kürzungen durch das Finanzamt zu vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Anlage AVA richtig ausfüllen

Das korrekte Ausfüllen der Anlage AVA erfordert eine systematische Vorgehensweise und die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen. Nachfolgend eine praxisnahe Anleitung für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter, die die Anlage AVA selbst vorbereiten oder durch einen Steuerberater prüfen lassen möchten.

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen

  • Beitragsnachweise der ausländischen Versicherungen (Jahresbescheinigungen)
  • Verträge und Policen der ausländischen Versicherungsgesellschaften
  • Sozialversicherungsbescheinigungen bei grenzüberschreitenden Beschäftigungen (z. B. A1-Bescheinigung)
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen die Beitragszahlungen hervorgehen
  • Bestätigungen über die steuerliche Anerkennung der Versicherung im Ausland (falls vorhanden)

Schritt 2: Beiträge korrekt zuordnen

Ermitteln Sie für jeden Mitarbeiter und Geschäftsführer die Höhe der Beiträge, aufgeteilt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Für die steuerliche Anerkennung ist entscheidend, dass die Beiträge nach deutschem Recht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig wären. Beiträge, die nach ausländischem Recht gezahlt wurden, müssen auf Vergleichbarkeit mit deutschen Systemen geprüft werden.

„Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität der Anlage AVA. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäftsführerverträgen ist die korrekte Zuordnung der Beiträge zur Basis- oder Zusatzversorgung entscheidend für die steuerliche Anerkennung. Wir empfehlen eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Schritt 3: Anlage AVA ausfüllen

  1. Zeile 1–2: Eintragung der Steuernummer und Bezeichnung der GmbH
  2. Zeile 3–5: Beiträge zur ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, aufgeteilt nach Ländern
  3. Zeile 6–8: Beiträge zu privaten ausländischen Alterssicherungssystemen
  4. Zeile 9–11: Sonstige ausländische Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung)
  5. Zeile 12–15: Zuordnung zu einzelnen Personen (Name, Steuer-ID, Höhe der Beiträge)
  6. Zeile 16–20: Angaben zu pauschal versteuerten Beiträgen nach § 40b EStG (falls zutreffend)

Schritt 4: Plausibilitätsprüfung und Abgabe

Prüfen Sie vor Abgabe, ob alle Beträge mit den Gehaltsabrechnungen und Beitragsnachweisen übereinstimmen. Die Anlage AVA ist integraler Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung und muss fristgerecht über ELSTER eingereicht werden. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) ist die Abgabefrist der 31.07.2026 bei Eigenabgabe bzw. Ende Februar 2027 bei Steuerberaterbegleitung (mit Fristverlängerung).

Häufige Fehler und Stolperfallen bei der Anlage AVA

Die Anlage AVA gehört zu den anspruchsvolleren Formularen der Körperschaftsteuererklärung. Fehler führen regelmäßig zu Rückfragen durch das Finanzamt, Kürzungen der Betriebsausgaben oder sogar zu Verzögerungen bei der Veranlagung. Nachfolgend die wichtigsten Fehlerquellen aus der Praxis.

Fehler 1: Unvollständige oder fehlende Angaben zu ausländischen Versicherungen

Viele GmbHs vergessen, dass auch geringfügige Beiträge zu ausländischen Versicherungen anzugeben sind. Das Finanzamt prüft die Vollständigkeit anhand der Lohnsteueranmeldungen und Gehaltsabrechnungen. Fehlende Angaben können als versuchte Steuerverkürzung gewertet werden und zu Nachforderungen führen.

Fehler 2: Falsche Zuordnung zwischen Basis- und Zusatzversorgung

Die Abgrenzung zwischen Basisversorgung (§ 4d EStG) und Zusatzversorgung (§ 4e EStG) ist entscheidend für die Höhe der abziehbaren Beträge. Beiträge zur Basisversorgung sind bis zu 7.300 Euro (Stand 2026) abzugsfähig, darüber hinausgehende Beiträge nur eingeschränkt. Eine falsche Zuordnung führt zu Kürzungen durch das Finanzamt.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie bei ausländischen Versicherungen immer, ob diese von der deutschen Finanzverwaltung als vergleichbar mit deutschen Systemen anerkannt werden. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt eine Liste zertifizierter ausländischer Versorgungssysteme.

Fehler 3: Fehlende oder falsche Steuer-IDs der begünstigten Personen

Seit 2023 ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer für alle Personen, für die Beiträge gezahlt wurden, verpflichtend. Ohne korrekte Steuer-ID kann das Finanzamt die Beiträge nicht zuordnen und verweigert den Betriebsausgabenabzug. Bei ausländischen Geschäftsführern ohne deutsche Steuer-ID ist eine Ersatzangabe (z. B. ausländische Steuer-ID) erforderlich.

  • Alle ausländischen Versicherungsbeiträge vollständig erfasst?
  • Beiträge korrekt zwischen Basis- und Zusatzversorgung aufgeteilt?
  • Steuer-IDs aller begünstigten Personen vorhanden?
  • Beitragsnachweise der ausländischen Versicherer als Belege vorhanden?
  • Vergleichbarkeit der ausländischen Versicherung mit deutschen Systemen geprüft?
  • Angaben mit Lohnsteueranmeldungen und Gehaltsabrechnungen abgeglichen?

„In der Praxis erleben wir häufig, dass GmbHs die Anlage AVA zu spät vorbereiten und dann wichtige Unterlagen fehlen. Die Beschaffung von Beitragsnachweisen aus dem Ausland kann Wochen dauern. Wir raten daher, die Unterlagen bereits im ersten Quartal des Folgejahres anzufordern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten bei ausländischen Geschäftsführern und grenzüberschreitenden Beschäftigungen

Für GmbHs mit ausländischen Geschäftsführern oder Mitarbeitern in grenzüberschreitenden Beschäftigungen ergeben sich spezielle Anforderungen bei der Anlage AVA. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt vom Wohnsitzstaat, der Tätigkeit und den geltenden Sozialversicherungsabkommen ab.

Geschäftsführer mit Wohnsitz in der EU/EWR

Wenn der Geschäftsführer seinen Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat hat und dort sozialversicherungspflichtig ist, zahlt die GmbH in der Regel Beiträge in das ausländische Sozialversicherungssystem. Diese Beiträge sind in der Anlage AVA anzugeben. Die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe setzt voraus, dass die ausländische Versicherung mit einem deutschen System vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit prüft das Finanzamt anhand der VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.

A1-Bescheinigung und Entsendung

Bei einer Entsendung eines Geschäftsführers oder Mitarbeiters ins Ausland für bis zu 24 Monate bleibt die Person in der Regel im deutschen Sozialversicherungssystem versichert (A1-Bescheinigung). In diesem Fall sind keine ausländischen Versicherungsbeiträge anzugeben. Wird die Entsendung jedoch länger, wechselt die Sozialversicherungspflicht in den Tätigkeitsstaat – ab diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht zur Anlage AVA.

Wohnsitz EU/EWR

Sozialversicherungsbeiträge im Wohnsitzstaat; Anlage AVA erforderlich; Vergleichbarkeit mit deutschen Systemen prüfen; A1-Bescheinigung bei kurzfristiger Tätigkeit in Deutschland.

Wohnsitz Drittstaat

Sozialversicherungsabkommen prüfen; ggf. deutsche Sozialversicherungspflicht; bei ausländischen Beiträgen: Anlage AVA erforderlich; Anerkennung oft schwieriger als bei EU-Staaten.

Steuerliche Behandlung bei Geschäftsführern mit beschränkter Steuerpflicht

Hat der Geschäftsführer keinen Wohnsitz in Deutschland und ist nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG), sind ausländische Versicherungsbeiträge in der Regel nicht abziehbar. Die Anlage AVA ist dennoch auszufüllen, um dem Finanzamt die vollständige Dokumentation zu ermöglichen. Die GmbH muss in diesem Fall prüfen, ob eine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG in Betracht kommt.

Praxis-Hinweis

Bei grenzüberschreitenden Geschäftsführerverträgen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater und der zuständigen Sozialversicherung. Die rechtliche Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten und die steuerliche Anerkennung.

Fristen und Abgabe: Wann muss die Anlage AVA beim Finanzamt eingereicht werden?

Die Anlage AVA ist integraler Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung und muss zusammen mit dieser beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabefristen richten sich nach § 149 AO und § 31 KStG. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen:

Konstellation Abgabefrist Rechtsgrundlage
Eigenabgabe ohne Steuerberater 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Steuerberaterbegleitung (mit Fristverlängerung) Ende Februar 2027 § 109 AO, StBVV
Verspätete Abgabe ohne Antrag Verspätungszuschlag nach § 152 AO bis zu 25.000 Euro pro Verspätungsmonat
Geschätzter Gewinn bei Nichtabgabe Schätzungsbescheid nach § 162 AO zzgl. Verzugszinsen nach § 233a AO

Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELSTER. Seit 2023 ist die Anlage AVA Teil der authentifizierten Übermittlung nach § 87a AO, d. h. sie muss mit dem Organisationszertifikat der GmbH oder über den Steuerberater eingereicht werden.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei verspäteter Abgabe der Körperschaftsteuererklärung inkl. Anlage AVA setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Verspätungsmonat, bei höheren Steuerbeträgen bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro (§ 152 Abs. 2 AO). Zusätzlich kann ein Zwangsgeld nach § 328 AO angedroht werden, wenn die Erklärung auch nach Aufforderung nicht abgegeben wird.

Achtung Frist

Die Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung 2025 endet bei Eigenabgabe am 31.07.2026. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig einen Fristverlängerungsantrag stellen. Ohne Antrag drohen automatische Verspätungszuschläge ab dem ersten Tag nach Fristablauf.

„Viele Mandanten unterschätzen den Aufwand für die Vorbereitung der Anlage AVA. Die Beschaffung der Beitragsnachweise aus dem Ausland kann mehrere Wochen dauern. Wir empfehlen, bereits im Januar mit der Vorbereitung zu beginnen, um die Fristen sicher einzuhalten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Steuerberater-Unterstützung für fristgerechte Abgabe

Wer den Jahresabschluss und die Körperschaftsteuererklärung inkl. Anlage AVA durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater koordinieren die gesamte Abwicklung, holen fehlende Unterlagen nach und sorgen für die fristgerechte Einreichung – ohne Wartezeiten und mit voller Rechtsverbindlichkeit.

Anlage AVA in der Praxis: Beispiele und Musterfälle

Um die Anforderungen der Anlage AVA anschaulicher zu machen, stellen wir nachfolgend typische Praxisfälle vor. Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedliche Konstellationen bei ausländischen Versicherungen und grenzüberschreitenden Beschäftigungen in der Anlage AVA abzubilden sind.

Beispiel 1: Geschäftsführer mit Wohnsitz in Österreich

Eine deutsche GmbH beschäftigt einen Geschäftsführer, der seinen Wohnsitz in Österreich hat und dort sozialversicherungspflichtig ist. Die GmbH zahlt monatlich Beiträge zur österreichischen gesetzlichen Rentenversicherung (ÖGK) in Höhe von 800 Euro (Arbeitgeberanteil). Zusätzlich wurde eine private Zusatzversicherung über eine österreichische Versicherung mit monatlich 200 Euro abgeschlossen.

Ausfüllen der Anlage AVA: Die Beiträge zur ÖGK (9.600 Euro jährlich) sind in Zeile 3–5 als Basisversorgung einzutragen. Die Beiträge zur privaten Zusatzversicherung (2.400 Euro jährlich) sind in Zeile 6–8 als Zusatzversorgung anzugeben. Die Steuer-ID des Geschäftsführers ist in Zeile 12 einzutragen. Da die österreichische Rentenversicherung nach der VO (EG) 883/2004 als vergleichbar gilt, sind die Beiträge zur Basisversorgung voll abziehbar (bis zur Höchstgrenze von 7.300 Euro).

Beispiel 2: Entsendung eines Mitarbeiters in die Schweiz

Ein Mitarbeiter wird für 30 Monate in die Schweiz entsandt. Nach Ablauf der 24-monatigen A1-Frist wechselt die Sozialversicherungspflicht in die Schweiz. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die GmbH Beiträge zur schweizerischen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) in Höhe von 1.200 Franken monatlich.

Ausfüllen der Anlage AVA: Die Beiträge zur AHV sind ab dem Monat des Wechsels in die schweizerische Sozialversicherungspflicht in der Anlage AVA anzugeben. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, aber ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, ist die AHV als vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung anerkannt. Die Beiträge sind daher als Basisversorgung abziehbar. Die Umrechnung von Franken in Euro erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs der EZB (z. B. 1,05 für 2025).

Fall 1: EU-Geschäftsführer

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im EU-Staat; Anlage AVA: Basisversorgung; voll abziehbar bis 7.300 Euro; Zusatzversicherungen eingeschränkt abziehbar.

Fall 2: Schweiz-Entsendung

Nach Ablauf A1-Frist: Sozialversicherung Schweiz; AHV als Basisversorgung abziehbar; Umrechnung CHF in Euro erforderlich; Anlage AVA ab Wechselmonat.

Fall 3: Drittstaat ohne Abkommen

Beiträge zu ausländischen Systemen ohne Abkommen; oft nicht abziehbar; Anlage AVA trotzdem ausfüllen; Pauschalversteuerung nach § 40b prüfen.

Beispiel 3: Geschäftsführer mit Wohnsitz in den USA

Eine GmbH beschäftigt einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in den USA. Die GmbH zahlt Beiträge zur US-amerikanischen Social Security in Höhe von 1.500 USD monatlich. Da zwischen Deutschland und den USA ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Social Security grundsätzlich mit der deutschen Rentenversicherung vergleichbar.

Ausfüllen der Anlage AVA: Die Beiträge sind in Zeile 3–5 als Basisversorgung einzutragen. Die Umrechnung von USD in Euro erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Wichtig: Bei beschränkter Steuerpflicht des Geschäftsführers in Deutschland ist die Abzugsfähigkeit eingeschränkt. Die GmbH sollte prüfen, ob eine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG vorteilhafter ist.

„Bei Drittstaaten wie der Schweiz oder den USA ist die Vergleichbarkeit der Sozialversicherungssysteme meist gegeben, wenn ein Abkommen besteht. Dennoch empfehlen wir eine Einzelfallprüfung, da die steuerliche Anerkennung von der konkreten Ausgestaltung der ausländischen Versicherung abhängt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Unterstützung durch Steuerberater: OnlineBilanz für die Anlage AVA

Die korrekte Erstellung der Anlage AVA erfordert fundierte Kenntnisse im internationalen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Fehler können zu erheblichen Nachforderungen oder zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs führen. Viele GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter setzen daher auf professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater.

OnlineBilanz.de bietet GmbHs eine digitale Steuerberater-Plattform mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den vollständigen Jahresabschluss inkl. Körperschaftsteuererklärung und Anlage AVA, prüfen alle Unterlagen fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich. Die Koordination erfolgt durch unseren Büroleiter Servet Gündogan in Stuttgart, der als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater vermittelt.

Vorteile der Steuerberater-Begleitung für die Anlage AVA

  • Fachliche Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Versicherungssysteme mit deutschen Systemen
  • Korrekte Zuordnung zwischen Basis- und Zusatzversorgung zur Maximierung der Abzugsfähigkeit
  • Beschaffung und Prüfung der Beitragsnachweise aus dem Ausland
  • Umrechnung ausländischer Währungen zum korrekten Jahresdurchschnittskurs
  • Abklärung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bei grenzüberschreitenden Beschäftigungen
  • Fristgerechte Einreichung der Körperschaftsteuererklärung inkl. Anlage AVA über ELSTER

OnlineBilanz-Service

Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter die gesamte Abwicklung zwischen Mandant und Steuerberater. Sie erhalten transparente Festpreise, digitale Dokumentenverwaltung und fristgerechte Einreichung – ohne lange Suche nach einem Steuerberater vor Ort.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Mandant lädt Unterlagen (Beitragsnachweise, Gehaltsabrechnungen, Verträge) über die OnlineBilanz-Plattform hoch
  2. Servet Gündogan prüft die Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach
  3. Unser Steuerberater-Team erstellt die Anlage AVA und prüft die steuerliche Abzugsfähigkeit
  4. Entwurf wird dem Mandanten zur Prüfung vorgelegt, Rückfragen werden geklärt
  5. Freigabe durch den Mandanten, anschließend elektronische Einreichung über ELSTER
  6. Bescheidprüfung und Archivierung für spätere Betriebsprüfungen

„Viele Mandanten schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung. Durch die zentrale Koordination können wir Rückfragen schnell klären und die Fristen sicher einhalten – gerade bei komplexen internationalen Sachverhalten ein großer Vorteil.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Kosten für die Steuerberater-Begleitung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind bei OnlineBilanz transparent als Festpreis kalkuliert. Im Vergleich zu den Risiken durch fehlerhafte oder verspätete Abgabe ist die Investition in professionelle Unterstützung in der Regel gut angelegt – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit ausländischen Versicherungen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Anlage AVA auch ausfüllen, wenn ich nur Minderheitsgesellschafter bin?

Ja. Die Anlage AVA ist immer erforderlich, sobald Sie als Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer angestellt sind – unabhängig von der Höhe Ihrer Beteiligung. Auch Minderheitsgesellschafter mit Geschäftsführergehalt müssen die Anlage AVA einreichen.

Kann ich die Anlage AVA nachträglich korrigieren, wenn mir ein Fehler aufgefallen ist?

Ja. Solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, können Sie eine Berichtigung über ELSTER einreichen oder schriftlich beim Finanzamt beantragen. Nach Bestandskraft ist eine Änderung nur noch in engen Grenzen möglich (z. B. § 173 AO bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen).

Was passiert, wenn ich die Anlage AVA vergesse oder zu spät abgebe?

Das Finanzamt fordert die Anlage AVA in der Regel nach und setzt eine Nachfrist. Bei schuldhafter Nichtabgabe kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden. Außerdem drohen Schätzungen bei fehlenden Angaben – insbesondere bei verdeckten Gewinnausschüttungen.

Gilt die Anlage AVA auch für Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft?

In der Regel nein. Die Anlage AVA bezieht sich auf inländische Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG etc.). Bei ausländischen Gesellschaften können jedoch ähnliche Offenlegungspflichten bestehen – etwa im Rahmen grenzüberschreitender Arbeitnehmereinkünfte (Anlage N-AUS) oder DBA-Fälle.

Wie wirkt sich eine fehlerhafte Anlage AVA auf die verdeckte Gewinnausschüttung aus?

Eine unvollständige oder fehlerhafte Anlage AVA kann dazu führen, dass das Finanzamt unangemessene Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert. Die vGA unterliegt der Kapitalertragsteuer und wird beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert – zusätzlich entfällt der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Anlage N Anleitung 2026: Ausfüllen für Geschäftsführer

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater