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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogAmazon FBA Steuererklärung

Amazon FBA Steuererklärung 2026: Pflichten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Amazon FBA vereinfacht den Versand, verkompliziert aber die Steuererklärung erheblich: Umsatzsteuer in mehreren EU-Ländern, Warenlager im Ausland und komplexe Gewinnermittlung erfordern Fachwissen. Ein spezialisierter Amazon FBA Steuerberater kennt diese Besonderheiten und unterstützt Sie bei der korrekten Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten – von der Umsatzsteuer-Registrierung über die Gewinnermittlung bis hin zum Jahresabschluss 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Amazon-FBA-Händler müssen in Deutschland Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer erklären. Durch Warenlager in EU-Ländern entstehen oft zusätzliche Umsatzsteuer-Registrierungspflichten, die über das OSS-Verfahren oder Einzelregistrierung erfüllt werden. Eine saubere Buchhaltung mit Trennung von Umsätzen, FBA-Gebühren und Retouren ist Pflicht. Der Jahresabschluss muss Warenbestände im Ausland korrekt erfassen und bei Kapitalgesellschaften offengelegt werden.

Was ist Amazon FBA und welche steuerlichen Besonderheiten gelten?

Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) bedeutet, dass Händler ihre Waren in Amazon-Lagerhäusern einlagern, während Amazon den Versand, Kundenservice und Retouren übernimmt. Aus steuerlicher Sicht entsteht dadurch eine besondere Konstellation: Die Ware befindet sich physisch in Logistikzentren, die über mehrere Länder verteilt sein können – häufig Deutschland, Polen, Tschechien, Frankreich oder das Vereinigte Königreich. Diese grenzüberschreitende Lagerung löst umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Pflichten in den jeweiligen Ländern aus. Sobald Händler Mitarbeiter beschäftigen, kommen weitere Verpflichtungen hinzu, etwa zur Amazon FBA Lohnabrechnung 2026, die ebenfalls den internationalen Besonderheiten Rechnung tragen muss.

Für eine GmbH mit Sitz in Deutschland bedeutet das: Sobald Ware in einem ausländischen Amazon-Lager liegt, kann dort eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte nach § 12 AO entstehen. Die Folge: Registrierungspflicht für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) im jeweiligen Land, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen und die Pflicht zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (ZM). Zudem können ertragsteuerliche Betriebsstätten nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) relevant werden, insbesondere bei Nicht-EU-Ländern.

Praxis-Hinweis

Amazon verschiebt Waren eigenständig zwischen Lagern (Pan-EU-Programm). Händler erfahren oft erst nachträglich, in welchem Land ihre Produkte gelagert wurden. Dennoch bleibt die steuerliche Verantwortung beim Händler – auch rückwirkend für nicht gemeldete Lagerorte.

Umsatzsteuerliche Registrierungspflichten innerhalb der EU

  • Bei Einlagerung in einem EU-Land entsteht ein innergemeinschaftliches Verbringen nach § 3 Abs. 1a UStG, das der Lieferung gleichgestellt ist.
  • Im Zielland muss eine USt-IdNr. beantragt und Umsatzsteuer für Verkäufe an Endkunden abgeführt werden.
  • Seit 01.07.2021 gilt für B2C-Fernverkäufe die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro (§ 3c UStG). Wird diese überschritten, greift das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) – alternativ zur Einzelregistrierung.
  • Für Waren außerhalb des OSS (z. B. bei lokaler Lagerung) bleibt die Pflicht zur nationalen Registrierung bestehen.

Die GmbH muss in ihrer Buchhaltung sämtliche Warenbewegungen, Lagerorte und Umsätze nach Ländern getrennt erfassen. Diese Daten fließen in die Umsatzsteuererklärung, die Zusammenfassende Meldung und – bei Nutzung des OSS – in die vierteljährliche OSS-Meldung ein.

Welche Pflichten entstehen in der Steuererklärung für Amazon-FBA-Händler?

Eine GmbH, die über Amazon FBA verkauft, unterliegt den allgemeinen Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten nach §§ 140 ff. AO. Hinzu kommen spezifische Anforderungen, die sich aus der internationalen Struktur und der Nutzung einer Plattform ergeben. Die Steuererklärung umfasst dabei nicht nur die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, sondern insbesondere auch die Umsatzsteuererklärung sowie – bei Auslandsaktivitäten – länderspezifische Erklärungen.

1. Umsatzsteuererklärung in Deutschland (§ 18 UStG)

In der deutschen Umsatzsteuererklärung sind folgende Positionen relevant:

  • Umsätze aus Lieferungen im Inland (Kennziffer 81)
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG (Kennziffer 41) – etwa beim Verbringen in EU-Lager
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 1a UStG (Kennziffer 89, 93) – wenn Ware aus dem EU-Ausland nach Deutschland verbracht wird
  • Vorsteuerbeträge aus Rechnungen im Inland und aus innergemeinschaftlichen Erwerben (Kennziffern 66, 67, 61)
  • Angaben zur Zusammenfassenden Meldung (ZM), falls innergemeinschaftliche Lieferungen oder Verbringungen stattfanden

2. Ausländische Umsatzsteuererklärungen

Für jedes Land, in dem Ware gelagert und verkauft wird, ist eine nationale Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Fristen variieren je nach Land (z. B. monatlich in Polen, quartalsweise in Frankreich). Diese Erklärungen sind zwingend in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch einzureichen und erfordern oft lokale Fiskalvertreter oder Steuerberater.

3. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

Die Einkünfte aus dem Amazon-FBA-Geschäft fließen in die Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG) und die Gewerbesteuererklärung (§ 14 GewStG) ein. Dabei ist zu beachten:

  • Alle Betriebseinnahmen (Umsätze abzüglich Amazon-Gebühren) sind zu erfassen.
  • Betriebsausgaben (Wareneinkauf, Logistikkosten, Werbekosten bei Amazon Ads, Steuerberatungskosten) sind abzugsfähig nach § 4 Abs. 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG.
  • Ausländische Betriebsstätten können unter Umständen zur Freistellung oder Anrechnung ausländischer Ertragsteuern nach DBA führen.
  • Aufzeichnungspflichten für Warenbestände nach § 4 Abs. 3 EStG (Inventar zum 31.12.)

Achtung Betriebsprüfung

Finanzämter prüfen bei Amazon-FBA-Händlern besonders genau die Vollständigkeit der Umsatzerfassung und die korrekte Zuordnung von Umsätzen zu Lagerorten. Fehlende Zusammenfassende Meldungen oder nicht registrierte Auslandslager führen regelmäßig zu Nachforderungen und Verzugszinsen nach § 233a AO.

„Viele Mandanten unterschätzen den administrativen Aufwand für Amazon FBA. Neben der deutschen Buchhaltung müssen Umsatzsteuererklärungen in drei, vier oder mehr Ländern termingerecht abgegeben werden. Unsere Steuerberater übernehmen diese Koordination vollständig – von der Registrierung bis zur Erklärung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie muss die Buchhaltung für Amazon FBA organisiert werden?

Die ordnungsgemäße Buchführung einer GmbH mit Amazon-FBA-Geschäft erfordert eine präzise Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB. Dabei müssen die besonderen Anforderungen aus § 14 UStG (Rechnungsstellung), § 147 AO (Aufbewahrungspflichten) und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) beachtet werden.

Amazon-Berichte als Buchhaltungsgrundlage

Amazon stellt im Seller Central verschiedene Berichte bereit, die für die Buchhaltung zwingend erforderlich sind:

  • Settlement-Berichte: Enthalten die Auszahlungen an den Händler, inklusive Umsätze, Amazon-Gebühren, Retouren, Erstattungen und Werbekosten. Diese Berichte bilden die Basis für die Verbuchung der Einnahmen.
  • Transaction Reports: Listen alle Einzeltransaktionen auf, getrennt nach Ländern und Umsatzsteuer-Kategorien.
  • VAT Transaction Reports: Für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Zusammenfassende Meldung unerlässlich – enthalten Umsätze je Steuersatz und Land.
  • Inventory Ledger: Dokumentiert Warenbewegungen zwischen Lagern und ist für die Erfassung innergemeinschaftlicher Verbringungen notwendig.
  • Advertising Reports: Falls Amazon Ads genutzt werden, müssen diese Kosten als Betriebsausgaben gebucht werden.

Buchungslogik und Kontenrahmen

Die Buchungen erfolgen im Regelfall nach SKR 03 oder SKR 04. Typische Buchungssätze sind:

Geschäftsvorfall Soll Haben
Amazon-Umsatz (brutto, 19 %) Bank / Forderungen Umsatzerlöse 8400 / USt 1776
Amazon-Gebühren (FBA-Fee, Provision) Sonstige betriebliche Aufwendungen Bank
Innergemeinschaftliches Verbringen Forderung IG-Lieferung IG-Lieferung steuerfrei
Warenbestand Jahresende Warenbestand Bestandsveränderung

Die GoBD verlangen, dass alle Daten vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. Amazon-Berichte müssen daher revisionssicher archiviert und mit der Finanzbuchhaltung verknüpft werden. Viele Händler nutzen spezialisierte Tools (z. B. Hellotax, Taxdoo) oder eine direkte Integration in DATEV.

Praxis-Tipp

Wer monatlich Settlement-Berichte herunterlädt und die Umsätze zeitnah verbucht, vermeidet Jahresendstress und erleichtert die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich. Bei OnlineBilanz koordinieren wir mit Mandanten die Datenlieferung frühzeitig, damit der Jahresabschluss durch unsere Steuerberater termingerecht erstellt werden kann.

OSS-Verfahren oder Einzelregistrierung – was ist besser?

Seit dem 1. Juli 2021 steht Amazon-FBA-Händlern das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18j UStG zur Verfügung. Es vereinfacht die Abrechnung von grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen innerhalb der EU erheblich, indem alle Umsätze in einer zentralen vierteljährlichen Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklärt werden. Das BZSt leitet die Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten weiter.

Wann greift das OSS-Verfahren?

  • Bei Fernverkäufen an Privatpersonen (B2C) in andere EU-Länder, wenn die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten wird (§ 3c Abs. 3 UStG).
  • Für Händler, die nicht in jedem EU-Land eine eigene USt-IdNr. beantragen möchten.
  • Das Verfahren gilt nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen (B2B) oder für Waren, die aus einem Drittland importiert werden (dafür existiert das IOSS-Verfahren).

Vorteile des OSS-Verfahrens

Verwaltungsaufwand

Nur eine zentrale vierteljährliche Meldung beim BZSt, statt mehrerer monatlicher Erklärungen in verschiedenen Ländern.

Keine lokalen Fiskalvertreter

In vielen EU-Ländern (z. B. Italien, Spanien) entfällt die Notwendigkeit, einen teuren Fiskalvertreter zu beauftragen.

Nachteile und Grenzen des OSS

  • Das OSS deckt nur B2C-Fernverkäufe ab. Innergemeinschaftliche Verbringungen (Warenlagerung) und B2B-Lieferungen erfordern weiterhin lokale USt-IdNr.
  • Keine Vorsteuerabzugsberechtigung über das OSS – Vorsteuern aus ausländischen Rechnungen müssen über das Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG geltend gemacht werden.
  • Bei Fehlern oder Unstimmigkeiten in der OSS-Meldung kann das BZSt die Weiterleitung verzögern; die Kommunikation mit ausländischen Finanzbehörden bleibt indirekt.

Wann ist eine Einzelregistrierung sinnvoll?

Trotz OSS kann eine nationale Registrierung in bestimmten EU-Ländern erforderlich oder vorteilhaft sein:

  • Wenn Ware dauerhaft in einem Land gelagert wird (Betriebsstätte nach § 12 AO).
  • Wenn hohe Vorsteuern in einem Land anfallen, die schneller erstattet werden sollen.
  • Wenn B2B-Umsätze mit ausländischen Unternehmen getätigt werden.
  • Wenn das Finanzamt eine Registrierung wegen Betriebsstättenverdacht fordert.

„Die Entscheidung OSS oder Einzelregistrierung hängt stark von der Struktur des Geschäfts ab. Wir analysieren für jeden Mandanten die Lagerorte, Umsatzverteilung und Vorsteuern und empfehlen dann das steuerlich und wirtschaftlich optimale Modell.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Besonderheiten gelten im Jahresabschluss für Amazon-FBA-Händler?

Für eine GmbH, die über Amazon FBA verkauft, gelten die allgemeinen Vorschriften zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach §§ 242, 264 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Je nach Größenklasse (§ 267 HGB) kann zusätzlich ein Lagebericht erforderlich sein. Da die Amazon FBA Steuerberatung 2026 spezialisiertes Know-how erfordert, sollten Händler einige bilanzielle und bewertungstechnische Besonderheiten beachten.

1. Bilanzierung von Warenbeständen

Die in Amazon-Lagern befindliche Ware ist zum Bilanzstichtag (31.12.2025) zu inventarisieren und zu bewerten nach § 240 HGB. Dabei gilt:

  • Die Ware bleibt Eigentum des Händlers, auch wenn sie physisch bei Amazon liegt – Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB).
  • Amazon liefert Inventory-Berichte, die als Basis für die Inventur dienen. Diese müssen mit der Buchhaltung abgeglichen werden.
  • Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB) sind vorzunehmen, wenn Ware beschädigt, veraltet oder nicht mehr verkäuflich ist (z. B. Langsamdreher, Retouren).
  • Ware in ausländischen Lagern ist ebenfalls in der deutschen Bilanz zu erfassen, da die GmbH der wirtschaftliche Eigentümer ist.

2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Amazon

Zum Bilanzstichtag können offene Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Amazon bestehen:

  • Forderungen: Noch nicht ausgezahlte Umsätze aus dem letzten Settlement-Zyklus (typischerweise 14-tägig) sind als Forderung zu aktivieren.
  • Verbindlichkeiten: Offene Amazon-Gebühren, Werbekosten oder Rückerstattungen an Kunden, die noch nicht abgerechnet wurden, sind als Verbindlichkeit zu passivieren.
  • Rückstellungen nach § 249 HGB können für drohende Steuernachforderungen (z. B. aus nicht registrierten Auslandslagern) oder für Retouren erforderlich sein.

3. Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten

Zum 31.12.2025 sind alle offenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten – sowohl in Deutschland als auch im Ausland – zu erfassen. Das umfasst:

  • Die Umsatzsteuerschuld aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung (Dezember 2025), fällig am 10.01.2026.
  • Offene ausländische Umsatzsteuererklärungen, die noch nicht eingereicht oder bezahlt wurden.
  • Bei Nutzung des OSS: Die vierteljährliche OSS-Zahlung für Q4/2025, fällig Ende Januar 2026.

4. Latente Steuern nach § 274 HGB

Bei größeren GmbHs (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB) können latente Steuern aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen. Typische Fälle bei Amazon-FBA-Händlern:

  • Unterschiedliche Bewertung von Warenbeständen (z. B. handelsrechtliche Abschreibung, steuerlich nicht anerkannt).
  • Rückstellungen, die handelsrechtlich gebildet, steuerlich aber nicht abzugsfähig sind.

Offenlegungspflicht beachten

Der Jahresabschluss einer GmbH ist nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenzulegen (nicht mehr beim Bundesanzeiger, seit DiRUG ab 01.08.2022). Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Wer den Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Welche häufigen Fehler sollten Amazon-FBA-Händler vermeiden?

Die steuerliche Komplexität von Amazon FBA führt in der Praxis häufig zu Fehlern, die bei Betriebsprüfungen oder durch ausländische Finanzbehörden aufgedeckt werden. Die Folgen reichen von Nachforderungen über Verzugszinsen nach § 233a AO bis hin zu Bußgeldern wegen verspäteter oder fehlender Erklärungen. Nachfolgend die wichtigsten Fehlerquellen und wie sie vermieden werden.

1. Nicht registrierte Auslandslager

Der mit Abstand häufigste Fehler: Amazon lagert Ware in einem EU-Land, der Händler weiß es nicht oder ignoriert es – und meldet sich nicht zur Umsatzsteuer an. Die Folgen:

  • Rückwirkende Registrierungspflicht, oft mehrere Jahre.
  • Nachzahlung der Umsatzsteuer auf alle Verkäufe in diesem Land, zuzüglich Säumniszuschläge und Verzugszinsen.
  • Bußgelder für verspätete Registrierung und fehlende Erklärungen (in einigen Ländern mehrere tausend Euro).
  • Keine rückwirkende Geltendmachung von Vorsteuern, da Registrierung fehlte.

Lösung: Regelmäßige Kontrolle der Amazon-Berichte (Inventory Ledger) und proaktive Registrierung in allen Lagerländern – notfalls rückwirkend durch Selbstanzeige.

2. Fehlerhafte oder fehlende Zusammenfassende Meldungen (ZM)

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Verbringungen müssen in der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG erklärt werden. Fehlt diese oder enthält sie falsche Daten, drohen:

  • Aberkennung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) – Nachversteuerung mit 19 %.
  • Bußgelder nach § 26a UStG (bis zu 5.000 Euro pro fehlerhafte Meldung).
  • Probleme bei der Vorsteuerabzugsberechtigung im Zielland.

Lösung: ZM-Daten aus VAT Transaction Reports generieren und monatlich oder quartalsweise fristgerecht einreichen.

3. Unvollständige oder verspätete Buchhaltung

Viele Händler sammeln Amazon-Berichte unstrukturiert und verbuchen erst zum Jahresende. Das führt zu:

  • Verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen und damit Säumniszuschlägen nach § 240 AO (1 % der Steuer pro Monat).
  • Fehlenden Liquiditätsplanungen, da Steuerschulden nicht rechtzeitig erkannt werden.
  • Problemen bei der Jahresabschlusserstellung, weil Belege fehlen oder Umsätze falsch zugeordnet sind.

Lösung: Monatliche Buchung aller Settlement-Berichte und laufende Abstimmung mit Bankkonten und Umsatzsteuervoranmeldungen.

4. Fehlende oder falsche Rechnungen

Amazon erstellt für B2C-Verkäufe automatisch Rechnungen im Namen des Händlers (falls aktiviert). Bei B2B-Verkäufen oder bei deaktivierter Amazon-Rechnungsstellung muss der Händler selbst Rechnungen nach § 14 UStG ausstellen. Fehler:

  • Fehlende Pflichtangaben (z. B. USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer) – Vorsteuerabzug beim Empfänger gefährdet.
  • Falsche Steuersätze bei grenzüberschreitenden Verkäufen.
  • Fehlende Aufbewahrung der Rechnungen (Verstoß gegen § 14b UStG und § 147 AO).

Lösung: Einheitliches Rechnungsstellungssystem (z. B. über Amazon oder externe Software) und revisionssichere Archivierung aller Rechnungen.

„Viele Mandate kommen erst zu uns, wenn das Finanzamt bereits Nachfragen gestellt hat. Dabei lassen sich fast alle Probleme durch saubere, laufende Buchhaltung und frühzeitige Registrierungen vermeiden. Unsere Steuerberater prüfen die Amazon-Struktur von Anfang an und stellen sicher, dass alle Pflichten erfüllt werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

72 %

der FBA-Händler haben mind. 1 nicht registriertes Auslandslager (Branchenstudie 2025)

8.400 €

durchschnittliche Nachzahlung bei Betriebsprüfungen (Quelle: Steuerkanzlei-Statistik 2024)

Amazon-FBA-Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Die Frage, ob eine GmbH die Steuererklärung für ihr Amazon-FBA-Geschäft selbst erstellen soll oder einen Steuerberater beauftragt, hängt von mehreren Faktoren ab: Umsatzvolumen, Anzahl der Lagerländer, interne Ressourcen und Risikobereitschaft. Rechtlich ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters für GmbHs nicht zwingend – faktisch jedoch bei internationaler Tätigkeit dringend empfohlen.

Wann ist die Eigenbearbeitung möglich?

Eine Eigenbearbeitung der Steuererklärung kann in Betracht kommen, wenn:

  • Die GmbH ausschließlich in Deutschland lagert und verkauft (kein Pan-EU-Programm).
  • Das Umsatzvolumen unter 10.000 Euro EU-weit bleibt (keine OSS-Pflicht).
  • Der Geschäftsführer über fundierte Kenntnisse in Umsatzsteuer, Buchhaltung und GoBD verfügt.
  • Keine komplexen Sachverhalte wie B2B-Verkäufe, Drittlandsimporte oder ausländische Betriebsstätten vorliegen.

Selbst dann bleibt der Aufwand erheblich: monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen, laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung. Fehler können teuer werden – die Haftung trägt der Geschäftsführer persönlich (§ 69 AO).

Wann ist ein Steuerberater unverzichtbar?

Ein Steuerberater sollte beauftragt werden, wenn:

  • Ware in mehreren EU-Ländern gelagert wird (Pan-EU, CEE).
  • Umsätze über 10.000 Euro EU-weit liegen und OSS oder Einzelregistrierungen erforderlich sind.
  • Ausländische Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden müssen (Sprachbarriere, unterschiedliche Fristen).
  • Der Jahresabschluss nach HGB durch einen Steuerberater unterzeichnet werden soll (Vertrauensschutz für Banken, Gesellschafter).
  • Betriebsprüfungen oder Nachfragen von Finanzbehörden vorliegen.
  • Die GmbH wachsen will und sich auf das operative Geschäft konzentrieren möchte.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Rechtssicherheit

Der Steuerberater haftet für die Richtigkeit der Erklärungen (Berufshaftpflicht) und kennt aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.

Zeitersparnis

Der Geschäftsführer kann sich auf Vertrieb, Einkauf und Produktentwicklung konzentrieren – die Steuer läuft im Hintergrund.

Optimierung

Steuerberater identifizieren Einsparpotenziale (z. B. Vorsteuererstattung, optimale Nutzung von OSS, Vermeidung von Doppelbesteuerung nach DBA).

Was kostet ein Steuerberater für Amazon FBA?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (Umsatz, Gewinn) ab. Typische Positionen:

  • Laufende Buchhaltung: 150–500 Euro/Monat (je nach Beleganzahl und Komplexität)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen: 50–150 Euro/Monat
  • Jahresabschluss: 1.500–5.000 Euro (abhängig von Größenklasse und Aufwand)
  • Ausländische USt-Erklärungen: 200–800 Euro pro Land und Jahr (oft über Partnerkanzleien oder Dienstleister)

Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise: Buchhaltung, Jahresabschluss und Umsatzsteuererklärungen werden von zugelassenen Steuerberatern digital koordiniert – ohne versteckte Kosten, ohne lange Wartezeiten. Gerade für mittelständische FBA-Händler eine effiziente Lösung.

Praxis-Hinweis

Viele Mandanten starten mit Eigenbearbeitung und wechseln nach 1–2 Jahren zum Steuerberater, wenn die Komplexität steigt. Dieser Wechsel ist oft aufwendig, weil Altdaten nacherfasst und fehlende Registrierungen nachgeholt werden müssen. Wer von Anfang an mit Steuerberater arbeitet, vermeidet diese Doppelarbeit.

Checkliste: Jahresabschluss und Steuererklärung für Amazon-FBA-Händler 2026

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten konkrete Fristen: Der Jahresabschluss muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) festgestellt und nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten im Unternehmensregister offengelegt werden. Die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung sind bis 31.07.2027 (mit Steuerberater-Frist nach § 149 Abs. 3 AO) einzureichen. Die folgende Checkliste hilft, alle Schritte systematisch abzuarbeiten.

1. Vorbereitung und Datensammlung (Januar–Februar 2026)

  • Alle Amazon Settlement-Berichte 2025 herunterladen und auf Vollständigkeit prüfen.
  • VAT Transaction Reports und Inventory Ledger für alle Lagerländer exportieren.
  • Bankauszüge und Kreditkartenabrechnungen vollständig vorliegen (inklusive Amazon-Zahlungen).
  • Eingangsrechnungen (Wareneinkauf, Logistik, Steuerberater, Software) sammeln und digital archivieren.
  • Ausgangsrechnungen prüfen: Sind alle B2B-Verkäufe korrekt fakturiert?
  • Prüfen, ob alle ausländischen USt-IdNr. noch gültig sind (Abfrage über BZSt-Portal oder VIES).

2. Buchhaltungsabschluss (Februar–März 2026)

  • Alle Geschäftsvorfälle 2025 verbuchen (inkl. Dezember-Settlement).
  • Abstimmung Bank: Soll-Saldo Buchhaltung = Kontoauszug 31.12.2025.
  • Warenbestandsaufnahme: Inventur der in Amazon-Lagern befindlichen Ware zum 31.12.2025, Bewertung zu Anschaffungskosten.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Amazon erfassen (offene Auszahlungen, Gebühren).
  • Rückstellungen bilden (z. B. für drohende Steuernachforderungen, Gewährleistungen, Retouren).
  • Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten erfassen (Deutschland und Ausland, inkl. OSS).
  • Vorsteuererstattungsanträge für ausländische Vorsteuern stellen (§ 18 Abs. 9 UStG, Frist 30.09.2026).

3. Erstellung Jahresabschluss (März–Mai 2026)

  • Bilanz, GuV und Anhang nach §§ 242, 264 HGB erstellen (durch Steuerberater oder intern).
  • Größenklasse nach § 267 HGB prüfen: Ist ein Lagebericht erforderlich?
  • Jahresabschluss durch Geschäftsführer unterzeichnen.
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung (Protokoll erstellen), Frist beachten (§ 42a GmbHG).
  • Offenlegung im Unternehmensregister vorbereiten (Frist: 12 Monate, also bis 31.12.2026).

4. Steuererklärungen (Mai–Juli 2026, mit Steuerberater bis Juli 2027)

  • Körperschaftsteuererklärung 2025 erstellen und einreichen (§ 31 KStG).
  • Gewerbesteuererklärung 2025 erstellen und einreichen (§ 14 GewStG).
  • Umsatzsteuerjahreserklärung 2025 Deutschland (§ 18 Abs. 3 UStG), Frist 31.07.2026 (mit Steuerberater 31.07.2027).
  • Ausländische Umsatzsteuerjahreserklärungen für alle Lagerländer einreichen (Fristen länderspezifisch).
  • OSS-Jahresmeldung 2025 prüfen und ggf. Korrekturen vornehmen.
  • Zusammenfassende Meldungen 2025 auf Vollständigkeit prüfen.

5. Dokumentation und Archivierung (laufend)

  • Alle Belege, Rechnungen, Amazon-Berichte, Kontoauszüge revisionssicher archivieren (§ 147 AO: 10 Jahre).
  • Jahresabschluss, Steuerbescheide und Gesellschafterbeschlüsse im Unternehmensarchiv ablegen.
  • Digitale Archivierung nach GoBD sicherstellen (unveränderbar, jederzeit lesbar, maschinell auswertbar).

Fristverlängerung nutzen

Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält automatisch die verlängerte Abgabefrist bis 31.07.2027 für Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung 2025 (§ 149 Abs. 3 AO). Die Offenlegungsfrist (12 Monate) bleibt davon unberührt. Steuerberater auf OnlineBilanz.de koordinieren alle Fristen und übernehmen die fristgerechte Einreichung.

„Die Checkliste zeigt: Amazon FBA ist buchalterisch und steuerlich anspruchsvoll. Wer strukturiert vorgeht und rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnt, vermeidet Stress und Sanktionen. Unsere Steuerberater begleiten Mandanten durch den gesamten Prozess – von der laufenden Buchhaltung bis zur Offenlegung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für Amazon FBA ein Gewerbe anmelden?

Ja. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht über Amazon FBA verkauft, betreibt ein Gewerbe nach § 14 GewO und muss dies beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Auch nebenberufliche FBA-Händler sind gewerbepflichtig.

Welche Steueridentifikationsnummer brauche ich für Amazon FBA?

Sie benötigen eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen und das OSS-Verfahren. Diese beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Kann ich Amazon FBA mit der Kleinunternehmerregelung betreiben?

Ja, solange Ihr weltweiter Jahresumsatz unter 25.000 Euro liegt (§ 19 UStG). Bei grenzüberschreitendem Versand entfällt die Kleinunternehmerregelung jedoch oft, da in anderen EU-Ländern Registrierungspflichten entstehen können.

Wie lange muss ich Amazon-FBA-Belege aufbewahren?

Alle steuerlich relevanten Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge) müssen nach § 147 AO zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Handelsbriefe und sonstige Geschäftsunterlagen sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres.

Was passiert, wenn ich die Amazon-FBA-Steuererklärung zu spät abgebe?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen (0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro). Bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen drohen Zwangsgelder. Bei Kapitalgesellschaften kommen zusätzlich Ordnungsgelder wegen verspäteter Offenlegung hinzu.

Kann ich die Amazon-FBA-Gebühren steuerlich absetzen?

Ja. Alle FBA-Gebühren (Lagerung, Versand, Provision) sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Wichtig ist eine saubere Kontierung und Zuordnung zu den richtigen Geschäftsvorfällen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG), Einkommensteuergesetz (EStG), Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Architekturbüro Steuererklärung 2026: Pflichten & Tipps

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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