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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Wernigerode

Steuerberater Wernigerode 2026: GmbH-Jahresabschluss digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Wernigerode für Ihren GmbH-Jahresabschluss 2026? Dieser Leitfaden erklärt alle Pflichten nach § 264 HGB, typische Kosten sowie Fristen zur Offenlegung beim Unternehmensregister und zeigt digitale Alternativen mit transparenten Festpreisen auf. Ähnliche Anforderungen gelten übrigens auch für Unternehmen in anderen Regionen – etwa wenn Sie einen Steuerberater für den GmbH-Abschluss in Hof benötigen. Erfahren Sie, worauf es bei der Wahl des richtigen Steuerberaters ankommt – vor Ort oder online.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbH und UG in Wernigerode müssen ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB von einem Steuerberater erstellen lassen und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Die Kosten richten sich nach der StBVV und liegen je nach Bilanzsumme meist zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise und bundesweite Betreuung ohne Wartezeit – so profitieren beispielsweise auch Unternehmen, die einen Steuerberater für den GmbH-Jahresabschluss in einer anderen Region suchen, vom selben Service.

Steuerberater in Wernigerode für GmbH und UG finden – worauf kommt es an?

Die Suche nach einem geeigneten Steuerberater in Wernigerode gestaltet sich für Geschäftsführer von GmbH und UG häufig zeitaufwendig. Neben der fachlichen Kompetenz – insbesondere im Gesellschaftsrecht, in der Bilanzierung nach HGB und im Steuerrecht – spielen Erreichbarkeit, Kommunikation und transparente Honorargestaltung eine entscheidende Rolle. In Wernigerode und der Region Harz sind mehrere Kanzleien ansässig, doch die Kapazitäten sind begrenzt, Wartezeiten von mehreren Wochen bis zur Mandatsannahme keine Seltenheit.

Gesetzlich sind Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser muss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die Feststellung des Jahresabschlusses unterliegt kürzeren Fristen: 11 Monate für Kleinstkapitalgesellschaften, 8 Monate für mittelgroße und große GmbH nach § 42a GmbHG.

Praxishinweis: Digitale Steuerberater-Plattformen als Alternative

Geschäftsführer in Wernigerode müssen sich nicht ausschließlich auf lokale Kanzleien beschränken. Plattformen wie OnlineBilanz bieten bundesweit zugelassene Steuerberater mit digitaler Mandatsabwicklung, transparenten Festpreisen (z. B. 499,95 Euro für einen GmbH-Jahresabschluss) und direkter Anbindung an gängige Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk. Die rechtliche Verantwortung und Unterzeichnung erfolgt durch zugelassene Steuerberater.

Kriterien für die Steuerberaterwahl in Wernigerode

  • Fachkompetenz: Nachweisbare Erfahrung im Gesellschaftsrecht, HGB-Bilanzierung und Körperschaftsteuer
  • Verfügbarkeit: Kurzfristige Terminvergabe, klare Ansprechpartner, keine monatelangen Wartezeiten
  • Digitalisierung: Zugang zu Online-Portalen, digitale Belegübermittlung, Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware
  • Honorartransparenz: Festpreise oder detaillierte Stundenaufstellung, keine versteckten Zusatzkosten
  • Regionalkenntnis vs. bundesweite Expertise: Lokale Steuerberater kennen ggf. regionale Besonderheiten in Sachsen-Anhalt, während bundesweite Plattformen durch Spezialisierung und Skaleneffekte oft effizienter arbeiten

Jahresabschluss für GmbH in Wernigerode: Welche Pflichten gelten 2026?

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG mit Sitz in Wernigerode gelten die bundeseinheitlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Die Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 (Stand 2026) sind folgende Schwellenwerte maßgeblich:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Die Klassifizierung erfolgt nach § 267 Abs. 1–4 HGB, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs befreit sein, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Feststellung (§ 42a GmbHG)

Kleinstkapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag. Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.

Offenlegung (§ 325 HGB)

12 Monate nach Bilanzstichtag. Seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister elektronisch. Versäumnis führt zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Achtung: Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfall. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – das Ordnungsgeld entbindet nicht von der gesetzlichen Verpflichtung.

Was kostet ein Steuerberater in Wernigerode für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater in Wernigerode orientieren sich in der Regel an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, die vom Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme oder Umsatz) und vom Schwierigkeitsgrad abhängen. In der Praxis bedeutet dies: Die Honorare können je nach Kanzlei und Verhandlung erheblich variieren.

Typische Honorarspannen für GmbH-Jahresabschlüsse

Größenklasse / Umsatz Gebührenrahmen StBVV Übliche Praxis (Mittelwert)
Kleinstkapitalgesellschaft (< 900 T€) 600 – 1.800 € 900 – 1.400 €
Kleine GmbH (< 15 Mio. €) 1.200 – 3.500 € 1.800 – 2.800 €
Mittelgroße GmbH (< 50 Mio. €) 2.500 – 6.000 € 3.500 – 5.000 €

Zusätzlich können Kosten für die laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und Beratungsleistungen anfallen. Viele Kanzleien in Wernigerode rechnen stundenbasiert ab, was die Planbarkeit erschwert. Festpreismodelle sind im lokalen Markt seltener anzutreffen.

„Mandanten fragen uns häufig, warum digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz deutlich günstiger anbieten können als lokale Kanzleien. Der Hauptgrund liegt in der Standardisierung und Digitalisierung: Wir nutzen Schnittstellen zu DATEV, lexoffice und sevDesk, automatisieren Routineprozesse und konzentrieren die fachliche Arbeit unserer Steuerberater auf Prüfung und Freigabe. So können wir einen GmbH-Jahresabschluss ab 499,95 Euro anbieten – transparent, ohne versteckte Zusatzkosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Festpreis vs. Stundenhonorar: Vor- und Nachteile

Festpreis (z. B. OnlineBilanz)

Vollständige Kostentransparenz von Anfang an, Planungssicherheit, keine Überraschungen. Ideal für standardisierte Mandate und kleinere bis mittlere GmbH.

Stundenhonorar (klassische Kanzlei)

Flexibel bei komplexen Sonderfällen, individuelle Beratung. Risiko: Endkosten oft erst nach Abschluss bekannt, geringe Planbarkeit.

Digitale Steuerberater als Alternative für Wernigerode: Wie funktioniert OnlineBilanz?

Geschäftsführer in Wernigerode sind nicht auf lokale Kanzleien angewiesen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Infrastruktur. Das Modell basiert auf klaren Prozessen: Der Mandant übermittelt Belege und Daten digital, ein Koordinator (z. B. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart) steuert die Zusammenarbeit, und das Steuerberater-Team erstellt, prüft und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Ablauf eines Jahresabschlusses über OnlineBilanz

  1. Mandatsanfrage: Der Geschäftsführer wählt online das gewünschte Leistungspaket (z. B. Jahresabschluss GmbH für 499,95 Euro) und übermittelt Stammdaten.
  2. Dokumentenupload: Belege, Kontoauszüge, Vorjahresabschlüsse werden über eine verschlüsselte Plattform hochgeladen. Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk möglich.
  3. Prüfung und Rückfragen: Das Steuerberater-Team sichtet die Unterlagen, klärt offene Punkte direkt mit dem Mandanten (per E-Mail oder Telefon).
  4. Erstellung Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (falls erforderlich) werden nach HGB erstellt.
  5. Freigabe und Unterzeichnung: Der Jahresabschluss wird vom zugelassenen Steuerberater geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.
  6. Offenlegung: Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022 verpflichtend).

Schnittstellen zu gängiger Buchhaltungssoftware

OnlineBilanz bietet direkte Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk. Mandanten können Belege und Buchungen automatisch synchronisieren, was den Aufwand für die Datenübermittlung minimiert und Fehlerquellen reduziert. Die Steuerberater greifen auf vollständige, geprüfte Daten zu – ohne manuelle Nacherfassung.

Vorteile gegenüber klassischen Kanzleien in Wernigerode

  • Transparente Festpreise: Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten. Jahresabschluss GmbH ab 499,95 Euro.
  • Keine Wartezeiten: Digitale Kapazitäten, bundesweites Steuerberater-Team, schnelle Bearbeitung.
  • Ortsunabhängig: Vollständig digitale Abwicklung, keine Vor-Ort-Termine erforderlich.
  • Rechtssicherheit: Alle Leistungen werden von zugelassenen Steuerberatern erbracht und unterzeichnet – volle Berufshaftung.
  • Moderne Kommunikation: E-Mail, Telefon, Online-Portal – kein Faxgerät, kein Papier.

Offenlegung beim Unternehmensregister: Was müssen GmbH in Wernigerode beachten?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr zuständig. Diese Änderung gilt bundesweit und damit auch für alle GmbH und UG mit Sitz in Wernigerode.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB grundsätzlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für einen Abschluss zum 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026. Die Offenlegung muss in elektronischer Form erfolgen, entweder über das Online-Portal des Unternehmensregisters oder über Schnittstellen zertifizierter Software (z. B. DATEV).

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Ja (ggf. verkürzt) Nein Nein (Angaben unter Bilanz) Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Ja Nein (fakultativ) Ja (ggf. verkürzt) Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft Ja Ja Ja (erweitert) Ja

Ordnungsgeld bei Versäumnis: Höhe und Verfahren

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei verspäteter oder unterbliebener Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Geldbuße liegt zwischen 500 Euro (Kleinstkapitalgesellschaft, erstmaliger Verstoß) und 25.000 Euro (große GmbH, Wiederholungsfall). Wichtig: Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Erst nach erfolgter Offenlegung wird das Verfahren eingestellt.

„Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen einer versäumten Offenlegung. Das Ordnungsgeld ist kein ‚Freikauf‘, sondern eine Sanktion – die Pflicht bleibt bestehen. Wir empfehlen daher, die Offenlegung direkt nach Feststellung des Jahresabschlusses vorzunehmen. OnlineBilanz übernimmt auf Wunsch die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister – rechtssicher und fristgerecht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Praktische Schritte zur Offenlegung

  • Jahresabschluss durch Steuerberater oder intern erstellen und prüfen lassen
  • Feststellung durch Gesellschafterbeschluss dokumentieren (§ 42a GmbHG)
  • Unterlagen im geforderten Format (XBRL oder PDF) aufbereiten
  • Registrierung im Unternehmensregister (einmalig, falls noch nicht erfolgt)
  • Elektronische Übermittlung der Offenlegungsunterlagen
  • Bestätigung des Unternehmensregisters abwarten und archivieren

Buchhaltungssoftware für GmbH in Wernigerode: DATEV, lexoffice oder sevDesk?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware hat direkten Einfluss auf Effizienz, Fehlerquote und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Für GmbH und UG in Wernigerode stehen im Wesentlichen drei Lösungen zur Verfügung: DATEV als Branchenstandard mit umfassenden Funktionen, lexoffice als Cloud-Lösung für kleinere Unternehmen und sevDesk als moderne, nutzerfreundliche Alternative. Alle drei Systeme bieten Schnittstellen zu Steuerberatern, unterscheiden sich jedoch in Komplexität, Kosten und Zielgruppe.

DATEV

  • Zielgruppe: Mittelgroße bis große GmbH
  • Monatliche Kosten: ab ca. 30 €
  • Steuerberater-Integration: Exzellent

lexoffice

  • Zielgruppe: Kleine GmbH, UG, Freiberufler
  • Monatliche Kosten: ab ca. 15 €
  • Steuerberater-Integration: Gut (DATEV-Export)

sevDesk

  • Zielgruppe: Start-ups, kleine bis mittlere GmbH
  • Monatliche Kosten: ab ca. 15 €
  • Steuerberater-Integration: Gut (DATEV-Export)

Für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater in Wernigerode – ob lokal oder digital – ist entscheidend, dass die gewählte Software einen DATEV-Export oder eine direkte Schnittstelle bietet. OnlineBilanz unterstützt alle drei genannten Systeme und kann Daten automatisiert übernehmen, was den Aufwand für die Jahresabschlusserstellung erheblich reduziert.

Empfehlung für GmbH-Geschäftsführer in Wernigerode

Kleinstkapitalgesellschaften und kleine GmbH mit überschaubarer Belegmenge fahren mit lexoffice oder sevDesk in der Regel gut: Geringe Kosten, schnelle Einarbeitung, ausreichende Funktionalität. Mittelgroße GmbH mit komplexerer Buchhaltung (z. B. Anlagenbuchhaltung, Kostenstellen, Lohnbuchhaltung) profitieren von DATEV. Entscheidend ist die Abstimmung mit dem Steuerberater – OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme gleichberechtigt.

Steuerliche Besonderheiten in Sachsen-Anhalt: Was gilt für GmbH in Wernigerode?

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für GmbH und UG werden in Deutschland weitgehend bundeseinheitlich geregelt (Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umsatzsteuergesetz). Regionale Unterschiede ergeben sich vor allem bei der Gewerbesteuer, da Gemeinden den Hebesatz eigenständig festlegen. In Wernigerode liegt der Gewerbesteuerhebesatz 2026 bei 450 Prozent (Stand: aktuelle Hebesatzliste Sachsen-Anhalt).

Berechnung der Gewerbesteuer für eine GmbH in Wernigerode

Die Gewerbesteuer errechnet sich nach folgender Formel: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz (450 %). Ein Beispiel: Eine GmbH in Wernigerode erzielt einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Die Gewerbesteuer beträgt dann: 100.000 € × 0,035 × 4,5 = 15.750 Euro. Zum Vergleich: In Magdeburg (Hebesatz 460 %) läge die Steuer bei 16.100 Euro, in Halle (Saale) (Hebesatz 470 %) bei 16.450 Euro.

450 %

Gewerbesteuerhebesatz Wernigerode

15,75 %

Effektive Gewerbesteuerbelastung

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Neben der Gewerbesteuer unterliegen GmbH der Körperschaftsteuer (15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer, effektiv 0,825 % vom Gewinn). Die Gesamtsteuerbelastung (ohne Gewerbesteuer-Anrechnung auf Ebene der Gesellschafter) liegt somit bei rund 30–33 %, abhängig vom Hebesatz und der Rechtsform etwaiger Gesellschafter.

Regionale Förderungen und Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • GRW-Förderung: Sachsen-Anhalt gehört zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW). GmbH können Investitionszuschüsse für Betriebsstätten, Maschinen und Arbeitsplätze beantragen.
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB): Förderkredite für Gründung, Wachstum, Digitalisierung und Innovation. Zinsgünstige Darlehen, teils mit Tilgungszuschüssen.
  • Forschungs- und Entwicklungsförderung: Zuschüsse für F&E-Projekte, insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Chemie, Ernährungswirtschaft (regionale Schwerpunkte in Sachsen-Anhalt).
  • Keine landesspezifischen Steuervergünstigungen: Sachsen-Anhalt erhebt keine eigene Landes-Gewerbesteuer oder vergleichbare Abgaben. Die Steuerbelastung richtet sich ausschließlich nach Bundes- und Kommunalrecht.

„Mandanten aus Sachsen-Anhalt profitieren von vergleichsweise moderaten Gewerbesteuerhebesätzen im ländlichen Raum. Wernigerode liegt mit 450 Prozent im mittleren Bereich. Wichtiger als die regionale Steuerbelastung ist für viele GmbH die rechtzeitige Einhaltung der Fristen für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung. Hier unterstützt unser Steuerberater-Team bundesweit – unabhängig vom Sitz der Gesellschaft.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler beim Jahresabschluss von GmbH – und wie Sie diese vermeiden

Die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB ist komplex und fehleranfällig – insbesondere für Geschäftsführer, die nicht täglich mit Bilanzierung und Steuerrecht befasst sind. Fehler können zu Rückfragen des Finanzamts, zu Verzögerungen bei der Offenlegung oder im schlimmsten Fall zu steuerlichen Nachforderungen und Bußgeldern führen. Die häufigsten Stolperfallen und praktische Hinweise zur Vermeidung werden im Folgenden dargestellt.

Typische Fehlerquellen im GmbH-Jahresabschluss

Fehler Folge Vermeidung
Unvollständige Belegsammlung Schätzungen durch Finanzamt, höhere Steuerlast Digitale Belegerfassung (lexoffice, sevDesk), lückenlose Archivierung
Falsche Abschreibungen (AfA) Überhöhter oder zu niedriger Gewinn, steuerliche Korrekturen AfA-Tabellen beachten, Steuerberater-Prüfung vor Feststellung
Fehlende Rückstellungen (z. B. Urlaubsrückstellungen) Gewinnverzerrung, Verstoß gegen § 249 HGB Systematische Erfassung aller Verpflichtungen, Abstimmung mit Personalabteilung
Versäumte Offenlegungsfrist Ordnungsgeld 500–25.000 €, Verfahren BfJ Frühzeitige Planung, Feststellung spätestens 8–11 Monate nach Bilanzstichtag
Unzureichende Anhangangaben Rückweisung durch Unternehmensregister, Verzögerung Checkliste § 284–288 HGB, Steuerberater-Review
Gesellschafterdarlehen falsch bilanziert Verdeckte Gewinnausschüttung, Nachversteuerung Klare Darlehensverträge, marktübliche Verzinsung, Dokumentation

Verdeckte Gewinnausschüttung: Risiko bei Geschäftsführer-Gesellschaftern

Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind, müssen bei allen Geschäften zwischen GmbH und eigener Person den Fremdvergleich beachten. Unangemessen hohe Gehälter, zinslose Darlehen oder private Nutzung von Firmenwagen ohne Versteuerung können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert werden. Die Folge: Nachversteuerung auf Gesellschafterebene (Kapitalertragsteuer 25 % zzgl. Soli) und keine Abzugsfähigkeit auf GmbH-Ebene.

Checkliste: Jahresabschluss-Vorbereitung für GmbH-Geschäftsführer

  • Alle Belege vollständig und digital archiviert (GoBD-konform)?
  • Bankauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Kasse abgestimmt?
  • Offene Forderungen und Verbindlichkeiten geprüft (OP-Liste)?
  • Inventur durchgeführt, Warenbestand bewertet?
  • Anlageverzeichnis aktualisiert, Abschreibungen korrekt?
  • Rückstellungen gebildet (Urlaub, Jahresabschlusskosten, Steuern)?
  • Gesellschafterdarlehen dokumentiert, Zinsen berechnet?
  • Vorjahresabschluss und Steuerbescheide verfügbar?
  • Fristen im Blick: Feststellung bis 8–11 Monate, Offenlegung bis 12 Monate?

Wer diese Punkte systematisch abarbeitet – idealerweise unterstützt durch moderne Buchhaltungssoftware und einen erfahrenen Steuerberater – minimiert das Fehlerrisiko erheblich. Plattformen wie OnlineBilanz bieten zusätzlich Checklisten, automatisierte Plausibilitätsprüfungen und direkte Rückfragen durch das Steuerberater-Team, bevor der Abschluss finalisiert wird.

Steuerberaterwechsel: Wie GmbH-Geschäftsführer in Wernigerode reibungslos wechseln

Ein Wechsel des Steuerberaters ist für Geschäftsführer in Wernigerode rechtlich jederzeit möglich – das Mandatsverhältnis ist kein unbefristeter Vertrag. Gründe für einen Wechsel können sein: Unzufriedenheit mit der Kommunikation, hohe Kosten, lange Wartezeiten, fehlende Digitalisierung oder schlicht der Wunsch nach einem spezialisierten Ansprechpartner. Ein strukturierter Übergang minimiert Risiken und stellt sicher, dass keine Fristen versäumt werden.

Rechtliche Grundlagen des Steuerberaterwechsels

Das Mandatsverhältnis zwischen GmbH und Steuerberater ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und den Berufsrechtlichen Regelungen. Es kann jederzeit ordentlich gekündigt werden, sofern im Mandatsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ist üblich, aber nicht gesetzlich zwingend. Wichtig: Der bisherige Steuerberater hat nach § 66 StBerG eine Herausgabepflicht für alle Unterlagen, die er vom Mandanten erhalten hat oder die diesem gehören (z. B. Belege, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide).

Herausgabepflicht und Zurückbehaltungsrecht

Der bisherige Steuerberater muss alle Unterlagen herausgeben, die dem Mandanten gehören. Er darf diese nur zurückbehalten, wenn noch offene Honorarforderungen bestehen (§ 66 Abs. 2 StBerG). In der Praxis empfiehlt sich: Offene Rechnungen begleichen, schriftliche Kündigung aussprechen, Übergabetermin vereinbaren. OnlineBilanz unterstützt Mandanten beim strukturierten Wechsel und fordert alle notwendigen Unterlagen vom Vorgänger an.

Ablauf eines Steuerberaterwechsels Schritt für Schritt

  1. Neuen Steuerberater auswählen: Festpreis-Angebot einholen (z. B. OnlineBilanz), Leistungsumfang klären, Mandatsvertrag prüfen.
  2. Bisherigen Steuerberater schriftlich kündigen: Per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Kündigungsfrist beachten (meist 4 Wochen).
  3. Offene Honorarforderungen begleichen: Damit das Zurückbehaltungsrecht entfällt und Unterlagen herausgegeben werden.
  4. Unterlagenübergabe organisieren: Liste aller benötigten Dokumente erstellen (Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Buchführung, Verträge, Vollmachten).
  5. DATEV-Zugang und Vollmachten übertragen: Alte Zugänge widerrufen, neue Vollmachten für den neuen Steuerberater beim Finanzamt hinterlegen.
  6. Erste Abstimmung mit neuem Steuerberater: Klärung offener Fragen, Zeitplan für anstehende Aufgaben (z. B. Jahresabschluss, Steuererklärungen).

„Der Wechsel zu OnlineBilanz verläuft in der Regel innerhalb von 2–3 Wochen. Wir unterstützen Mandanten aktiv bei der Kommunikation mit dem bisherigen Steuerberater und fordern alle notwendigen Unterlagen an. Durch unsere digitale Infrastruktur können wir sofort mit der Arbeit beginnen, sobald die Daten vorliegen – ohne Wartezeiten, ohne Medienbrüche.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische Fallstricke beim Wechsel

  • Versäumte Fristen: Während des Wechsels dürfen keine Abgabefristen (Steuererklärungen, Offenlegung) versäumt werden. Klare Verantwortlichkeiten definieren.
  • Unvollständige Unterlagen: Der alte Steuerberater übergibt nicht alle Dokumente – rechtlich durchsetzbar, aber zeitaufwendig. Checkliste nutzen.
  • Doppelkosten: Wenn alter Steuerberater bereits Teilleistungen erbracht hat (z. B. Steuererklärung angefangen), kann er anteilige Vergütung verlangen. Klären, was abgerechnet wird.
  • Fehlende Vollmachten: Neue Steuerberater müssen beim Finanzamt bevollmächtigt werden (Formular ‚Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen‘). Ohne Vollmacht keine Einsicht in Steuerakten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss auch selbst erstellen?

Rechtlich dürfen Sie die Bilanz selbst aufstellen, sofern Sie über die notwendige Fachkenntnis verfügen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da dieser die Haftung übernimmt, komplexe Bewertungsfragen nach HGB klärt und die ordnungsgemäße Offenlegung sicherstellt. Zudem können Fehler zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss meiner GmbH?

Ihr Steuerberater benötigt die laufende Finanzbuchhaltung (DATEV-Export oder Buchhaltungssoftware-Daten), Kontoauszüge, Belege zu Anlagevermögen, Verträge (z. B. Darlehen, Miet- oder Leasingverträge), Inventurlisten sowie gesellschaftsrechtliche Unterlagen wie Gesellschafterbeschlüsse. Je vollständiger Sie die Unterlagen digital bereitstellen, desto schneller kann der Abschluss erstellt werden.

Gibt es in Wernigerode lokale Förderungen oder Beratungsangebote für GmbH?

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bietet verschiedene Förderprogramme für Unternehmen, darunter Zuschüsse für Beratungsleistungen und Digitalisierung. Auch die IHK Magdeburg informiert regelmäßig über Fördermittel. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, ob Sie für zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse infrage kommen – insbesondere bei Investitionen oder Gründungen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist von 12 Monaten verpasse?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem droht ein Eintrag ins Handelsregister, der Geschäftspartner und Banken negativ beeinflusst. Reichen Sie den Jahresabschluss umgehend nach, um weitere Sanktionen zu vermeiden.

Kann ich meinen Steuerberater auch nur für die Offenlegung beauftragen?

Ja, viele Steuerberater bieten die Offenlegung als Einzelleistung an, wenn Sie den Jahresabschluss selbst oder durch einen anderen Berater erstellt haben. Die Kosten liegen meist zwischen 150 und 400 Euro. Achten Sie darauf, dass die Unterlagen formal korrekt und vollständig sind – sonst droht eine Rückweisung durch das Unternehmensregister.

Welche Rolle spielt die E-Bilanz bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung Ihrer Bilanz und GuV ans Finanzamt gemäß § 5b EStG. Ihr Steuerberater erstellt diese automatisch im Rahmen der Steuererklärung. Sie müssen nur sicherstellen, dass Ihre Buchhaltungssoftware die notwendigen Daten korrekt exportiert. DATEV, lexoffice und sevDesk unterstützen alle die E-Bilanz-Taxonomie.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegung online. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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