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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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2
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Mosbach

Steuerberater Mosbach 2026: Jahresabschluss & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer in Mosbach stehen vor der jährlichen Pflicht, den Jahresabschluss fristgerecht zu erstellen und beim Unternehmensregister offenzulegen. Ein qualifizierter Steuerberater übernimmt Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung rechtssicher – ob in einer lokalen Kanzlei in Mosbach, in der Region wie etwa ein Steuerberater in Backnang, oder digital über Plattformen wie OnlineBilanz.de.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Mosbach erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft die Buchführung, optimiert steuerlich und übernimmt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Geschäftsführer profitieren von Rechtssicherheit, Haftungsschutz und der Einhaltung aller Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG. Digitale Steuerberater-Plattformen bieten dieselbe Qualität mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche Aufgaben übernimmt ein Steuerberater in Mosbach beim Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Mosbach erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Ein Steuerberater übernimmt dabei die Erstellung der Handelsbilanz nach § 242 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB sowie den Anhang nach § 284 HGB. Für kleine Kapitalgesellschaften gelten Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, die ein erfahrener Steuerberater gezielt nutzt, um den Aufwand zu minimieren.

Darüber hinaus erstellt der Steuerberater die Steuerbilanz, ermittelt das zu versteuernde Einkommen und fertigt die Körperschaftsteuererklärung sowie die Gewerbesteuererklärung an. Die Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz – insbesondere bei Abweichungen durch steuerliche Wahlrechte oder Ansatz- und Bewertungsvorschriften – gehört zum Kerngeschäft. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB, die seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich dort erfolgt.

Leistungen im Detail

  • Erstellung der Handelsbilanz (Aktiva, Passiva nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB)
  • Anhang gemäß § 284 HGB (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften umfangreich)
  • Steuerliche Gewinnermittlung und Erstellung der Steuerbilanz
  • Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (Frist: 12 Monate nach § 325 HGB)
  • Beratung zu Bewertungswahlrechten und steuerlichen Gestaltungen

Hinweis

Für Geschäftsführer in Mosbach, die den Jahresabschluss digital und ohne lange Wartezeiten erstellen lassen möchten, bietet OnlineBilanz.de einen Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – inklusive Erstellung, Prüfung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung.

Warum sollten Geschäftsführer in Mosbach einen Steuerberater beauftragen?

Die rechtlichen Anforderungen an den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft sind komplex und ändern sich regelmäßig. Ein Steuerberater stellt sicher, dass der Jahresabschluss den Vorschriften des HGB, der GmbH-Gesetzgebung und des Steuerrechts entspricht. Fehler bei der Bilanzierung können zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer nach § 43 GmbHG führen, insbesondere bei fehlerhaften oder verspäteten Offenlegungen.

Die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss beträgt nach § 42a GmbHG für kleine Kapitalgesellschaften elf Monate nach dem Bilanzstichtag (für mittelgroße und große Gesellschaften acht Monate). Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt zwölf Monate. Wer diese Fristen versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB, das vom Bundesamt für Justiz festgesetzt wird. Ein Steuerberater sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden und die Offenlegung rechtzeitig beim Unternehmensregister erfolgt.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die zeitlichen und fachlichen Anforderungen eines Jahresabschlusses. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater schützt nicht nur vor Ordnungsgeldern, sondern gibt auch Sicherheit, dass alle steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Rechtssicherheit

Einhaltung aller handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (HGB, GmbHG, EStG, KStG)

Fristeneinhaltung

Feststellung, Offenlegung und Steuererklärungen werden termingerecht eingereicht

Wie finde ich den richtigen Steuerberater in Mosbach?

Bei der Wahl eines Steuerberaters in Mosbach sollten Geschäftsführer auf mehrere Kriterien achten. Wichtig ist zunächst die fachliche Spezialisierung: Ein Steuerberater, der regelmäßig Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften erstellt, kennt die Besonderheiten von GmbH und UG genau. Auch die Erreichbarkeit und Kommunikation spielen eine zentrale Rolle – gerade bei Rückfragen oder kurzfristigen Änderungen sollte der Steuerberater gut erreichbar sein.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Transparenz bei Honoraren. Viele klassische Kanzleien rechnen nach Stundensätzen oder nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) ab, was zu unvorhersehbaren Kosten führen kann. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz bieten hingegen Festpreise – für den Jahresabschluss einer GmbH beispielsweise 499,95 Euro, ohne versteckte Zusatzkosten. Die digitale Zusammenarbeit über Plattformen wie DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht zudem eine effiziente und papierlose Abwicklung.

Auswahlkriterien im Überblick

  • Fachliche Spezialisierung auf Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
  • Erfahrung mit Jahresabschlüssen und Offenlegung nach § 325 HGB
  • Klare und transparente Honorarstruktur (Festpreis oder detaillierte Aufschlüsselung)
  • Digitale Zusammenarbeit und moderne Software-Anbindung (DATEV, lexoffice, sevDesk)
  • Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten bei Rückfragen
  • Kenntnis aktueller Gesetzesänderungen (z. B. DiRUG, MoPeG)
  • Positive Referenzen und Bewertungen anderer Mandanten

Achtung

Vorsicht bei pauschalen Niedrigpreisen: Ein fachlich fundierter Jahresabschluss erfordert Zeit und Expertise. Extrem niedrige Honorare können auf unzureichende Prüftiefe oder versteckte Zusatzkosten hindeuten.

Digitale Steuerberater-Plattformen als Alternative zum lokalen Büro in Mosbach

Immer mehr Geschäftsführer setzen auf digitale Steuerberater-Plattformen, die die Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software verbinden. Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen es, den Jahresabschluss vollständig digital abzuwickeln – ohne Termine vor Ort, ohne Wartezeiten und ohne lange Abstimmungsschleifen. Die fachliche Qualität bleibt dabei unverändert: Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Transparente Festpreise (z. B. 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss), klare Prozesse und direkter digitaler Austausch über DATEV, lexoffice oder sevDesk. Der Geschäftsführer lädt die Buchhaltungsdaten hoch, das Steuerberater-Team prüft und erstellt den Jahresabschluss, und die Offenlegung beim Unternehmensregister wird koordiniert. Für Unternehmen in Mosbach bedeutet das: Steuerberater-Qualität ohne regionale Einschränkungen.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

  • Transparente Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten
  • Digitale Zusammenarbeit: Kein Papierkram, keine Vor-Ort-Termine nötig
  • Schnelle Bearbeitung durch spezialisierte Steuerberater-Teams
  • Direktanbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk und andere Buchhaltungstools
  • Keine Wartezeiten: Projektstart innerhalb weniger Tage
  • Bundesweite Verfügbarkeit: Steuerberater-Qualität unabhängig vom Standort

„Die digitale Zusammenarbeit bedeutet nicht weniger persönliche Betreuung – im Gegenteil. Unsere Mandanten haben mit Servet Gündogan einen festen Ansprechpartner, der die Koordination mit unserem Steuerberater-Team übernimmt. Die Fachkompetenz bleibt dieselbe, nur die Abläufe sind effizienter.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

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Projektstart nach Beauftragung

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Steuerberater-Qualität

Was kostet ein Steuerberater in Mosbach für den Jahresabschluss?

Die Honorare für einen Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Mosbach variieren erheblich. Viele Kanzleien orientieren sich an der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), die jedoch nur Rahmengebühren vorgibt. Der tatsächliche Preis hängt von der Unternehmensgröße, dem Umsatz, der Komplexität der Buchhaltung und dem individuellen Zeitaufwand ab. Typische Kosten für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH liegen häufig zwischen 800 und 2.500 Euro – je nach Kanzlei und Leistungsumfang.

Zusätzlich fallen oft weitere Kosten an, etwa für die Erstellung der Steuererklärungen, für Beratungsgespräche oder für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Eine transparente Kostenstruktur ist daher essenziell. OnlineBilanz bietet hier einen Festpreis von 499,95 Euro für den vollständigen Jahresabschluss einer GmbH – inklusive Handelsbilanz, GuV, Anhang, Steuererklärungen und Offenlegung. Die Abrechnung nach Stunden oder Gegenstandswerten entfällt komplett.

Kostenfaktoren im Detail

Leistung Klassische Kanzlei (ca.) OnlineBilanz Festpreis
Jahresabschluss GmbH (klein) 800 – 2.500 € 499,95 €
Steuererklärungen (KSt, GewSt) 300 – 800 € inklusive
Offenlegung Unternehmensregister 50 – 150 € inklusive
Beratungsgespräche 100 – 200 € / Stunde inklusive
Gesamt (typisch) 1.250 – 3.650 € 499,95 €

Hinweis

Der Festpreis von 499,95 Euro gilt für GmbHs und UGs mit standardmäßiger Buchhaltung. Bei komplexen Sonderfällen (z. B. Konzernverflechtungen, Sonderbilanzen) können individuelle Angebote eingeholt werden.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung in Mosbach?

Für GmbHs und UGs in Mosbach gelten klare gesetzliche Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden – bei kleinen Kapitalgesellschaften innerhalb von elf Monaten nach dem Bilanzstichtag (z. B. bis 30.11.2026 für das Geschäftsjahr 2025), bei mittelgroßen und großen Gesellschaften innerhalb von acht Monaten (bis 31.08.2026).

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden – und zwar innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag (z. B. bis 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025). Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wer die Frist versäumt, erhält ein Ordnungsgeldverfahren vom Bundesamt für Justiz. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Übersicht: Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Feststellung Jahresabschluss Bis 30.11.2026 (11 Monate) Bis 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung Unternehmensregister Bis 31.12.2026 (12 Monate) Bis 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis 500 – 25.000 € 500 – 25.000 € § 335 HGB

Achtung

Das Ordnungsgeldverfahren wird automatisch eingeleitet, sobald die Offenlegungsfrist abgelaufen ist. Auch bei nachträglicher Offenlegung entfällt das Ordnungsgeld nicht automatisch – ein Antrag auf Erlass oder Minderung muss separat gestellt werden.

Ein Steuerberater stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. OnlineBilanz koordiniert die gesamte Abwicklung – von der Erstellung über die Feststellung bis zur rechtzeitigen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Welche Größenklasse hat meine GmbH in Mosbach?

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Offenlegungs- und Berichtspflichten. Nach § 267 HGB wird zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften unterschieden. Entscheidend sind drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet.

Für kleine Kapitalgesellschaften gelten Erleichterungen bei der Offenlegung: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen und müssen keinen Anhang offenlegen, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 326 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften haben umfangreichere Pflichten, etwa die Offenlegung des vollständigen Anhangs und unter Umständen eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Ø)
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet. Wird einer der Werte überschritten, ist die Größenklasse neu zu bewerten.

Die Größenklasse beeinflusst auch die Honorare: Größere Gesellschaften erfordern umfangreichere Prüfungen und Dokumentationen. Ein erfahrener Steuerberater berät bereits im Vorfeld, welche Offenlegungspflichten bestehen und wie diese effizient erfüllt werden können.

Warum OnlineBilanz die richtige Wahl für Geschäftsführer in Mosbach ist

OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen moderner digitaler Prozesse. Geschäftsführer in Mosbach erhalten ihren Jahresabschluss ohne lange Wartezeiten, ohne unklare Honorare und ohne komplizierte Abstimmungen. Der gesamte Prozess läuft digital ab: Die Buchhaltungsdaten werden über DATEV, lexoffice oder sevDesk übermittelt, das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach HGB und Steuerrecht, und die Offenlegung beim Unternehmensregister wird koordiniert.

Der Festpreis von 499,95 Euro umfasst alle wesentlichen Leistungen: Erstellung der Handelsbilanz und GuV nach § 266 und § 275 HGB, Anhang (soweit erforderlich), Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und die Offenlegung gemäß § 325 HGB. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, ist erster Ansprechpartner und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team. So entsteht eine transparente, effiziente und fachlich fundierte Zusammenarbeit.

Leistungsumfang OnlineBilanz für GmbH/UG

  • Erstellung Handelsbilanz und GuV nach HGB
  • Anhang gemäß § 284 HGB (soweit erforderlich)
  • Steuerbilanz und steuerliche Gewinnermittlung
  • Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater
  • Fester Ansprechpartner: Servet Gündogan, Büroleiter Stuttgart
  • Digitale Anbindung: DATEV, lexoffice, sevDesk

„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Die fachliche Verantwortung liegt bei unseren zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss prüfen und unterzeichnen. Servet Gündogan sorgt dafür, dass die Koordination reibungslos läuft und alle Fristen eingehalten werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Festpreis-Garantie

499,95 Euro für den vollständigen GmbH-Jahresabschluss – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

Steuerberater-Qualität

Erstellung und Prüfung durch zugelassene Steuerberater, rechtsverbindliche Unterzeichnung.

Digitale Effizienz

Keine Vor-Ort-Termine, keine Wartezeiten. Direktanbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk.

Für Geschäftsführer in Mosbach, die Steuerberater-Qualität mit transparenten Preisen und digitalen Prozessen verbinden möchten, ist OnlineBilanz die moderne Lösung. Weitere Informationen und Beauftragung unter onlinebilanz.de.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen. Allerdings haften Sie persönlich für Fehler, und die Komplexität von Bilanzierung, Steuerrecht und Offenlegungspflichten macht dies riskant. Ein Steuerberater bringt Fachkompetenz, Haftungsschutz und Rechtssicherheit – besonders bei Betriebsprüfungen oder Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Muss ich einen Steuerberater aus Mosbach wählen oder geht auch bundesweit?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Steuerberater aus Mosbach zu wählen. Steuerberater dürfen bundesweit tätig sein. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern aus ganz Deutschland und bieten dieselbe Rechtssicherheit wie eine lokale Kanzlei – oft mit transparenteren Preisen und schnellerer Abwicklung.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei Fristversäumnis fordert das Bundesamt für Justiz Sie zunächst schriftlich zur Offenlegung auf. Folgen Sie dieser Aufforderung nicht, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem haften Geschäftsführer persönlich. Eine fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister ist daher zwingend.

Wie lange muss ich Jahresabschlüsse aufbewahren?

Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Dies gilt auch für Buchungsbelege, Inventare und Lageberichte. Eine sichere digitale Archivierung empfiehlt sich, um bei Betriebsprüfungen schnell Zugriff zu haben.

Kann ein Steuerberater auch die E-Bilanz übermitteln?

Ja, die elektronische Übermittlung der Bilanz (E-Bilanz) an das Finanzamt gehört zu den Standardaufgaben eines Steuerberaters. Seit 2013 sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet, die Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung elektronisch nach dem XBRL-Standard einzureichen. Ihr Steuerberater übernimmt dies im Rahmen des Jahresabschlusses.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegung), § 267 HGB (Größenklassen), § 42a GmbHG (Feststellungsfrist), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz