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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuererklärung Erfurt

Gewerbesteuererklärung Erfurt 2026: Hebesatz & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer in Erfurt ein Gewerbe betreibt, muss regelmäßig eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Der Hebesatz, die Ermittlung des Gewerbeertrags und die korrekte Einhaltung der Fristen entscheiden über die Steuerlast. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Aspekte der Gewerbesteuer in Erfurt für das Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Erfurt gilt 2026 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Gewerbetreibende müssen jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben; die Frist endet regulär am 31. Juli des Folgejahres, bei Steuerberater-Mandanten am 28. Februar des übernächsten Jahres. Der Gewerbeertrag wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen aus dem steuerlichen Gewinn ermittelt.

Wer muss in Erfurt eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

In Erfurt unterliegen alle gewerblichen Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht nach § 2 GewStG. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, die kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb gelten. Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelunternehmer sind ebenfalls gewerbesteuerpflichtig, sofern sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Die Gewerbesteuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen – für Erfurter Unternehmen ist dies das Finanzamt Erfurt. Die Steuerschuld entsteht nach § 5 GewStG durch die Erzielung von Gewerbeertrag im Erhebungsgebiet der Stadt Erfurt. Entscheidend ist der Standort der Betriebsstätte zum Ende des Erhebungszeitraums.

Praxis-Hinweis: Betriebsstätte in Erfurt

Eine Betriebsstätte liegt nach § 12 AO vor, wenn Sie in Erfurt eine feste Geschäftseinrichtung unterhalten – etwa ein Büro, ein Ladengeschäft oder eine Produktionsstätte. Auch ein Home-Office kann unter Umständen als Betriebsstätte qualifizieren, wenn es den Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit bildet.

Rechtsform Gewerbesteuerpflicht Besonderheit
GmbH, UG, AG Kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG) Immer gewerblich
OHG, KG Bei gewerblicher Tätigkeit Freibetrag 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG
Einzelunternehmer Bei gewerblicher Tätigkeit Freibetrag 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG
Freiberufler Keine Gewerbesteuerpflicht § 18 EStG-Tätigkeit ausgenommen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Erfurt 2026?

Die Stadt Erfurt legt den kommunalen Gewerbesteuer-Hebesatz eigenständig fest. Für das Erhebungsjahr 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) beträgt der Hebesatz in Erfurt 450 Prozent. Dieser Wert liegt im mittleren Bereich der thüringischen Kommunen und entspricht dem Durchschnitt deutscher Großstädte.

Die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung errechnet sich nach folgender Formel: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz (450 %). Der Gewerbeertrag wird ausgehend vom steuerlichen Gewinn durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) ermittelt.

450 %

Hebesatz Erfurt 2026

3,5 %

Steuermesszahl § 11 Abs. 2 GewStG

15,75 %

Effektive Belastung (450 % × 3,5 %)

Berechnung der Gewerbesteuer: Beispiel für eine Erfurter GmbH

Eine GmbH mit Sitz in Erfurt erzielt im Jahr 2025 einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Gewerbeertrag 100.000 € × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag 3.500 € × Hebesatz 450 % = Gewerbesteuerschuld 15.750 €. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG greift bei Kapitalgesellschaften nicht.

„Der Hebesatz ist ein wesentlicher Standortfaktor. Erfurt liegt mit 450 Prozent im stabilen Mittelfeld. Für GmbH-Geschäftsführer ist die korrekte Ermittlung des Gewerbeertrags entscheidend – insbesondere die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG bei Finanzierungsaufwendungen werden häufig übersehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung in Erfurt?

Die Abgabefrist für die Gewerbesteuererklärung 2025 (Erhebungszeitraum = Wirtschaftsjahr 2025) richtet sich nach § 149 AO und den durch das Steuervereinfachungsgesetz verlängerten Terminen. Bei steuerlicher Beratung durch einen Steuerberater gilt bundesweit einheitlich die Frist bis zum 31. Juli 2027. Ohne Steuerberater ist die Erklärung bereits bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt Erfurt einzureichen.

Achtung: Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat, festsetzen. Zudem droht ein Zwangsgeld nach § 328 AO. Die Frist beginnt mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, nicht mit der Aufforderung durch das Finanzamt.

Erhebungszeitraum Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) 31. Juli 2026 31. Juli 2027
2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) 31. Juli 2025 31. Juli 2026
2023 (Bilanzstichtag 31.12.2023) 31. Juli 2024 31. Juli 2025

Die Gewerbesteuererklärung ist zwingend elektronisch via ELSTER einzureichen. Eine Papierform wird seit 2021 nicht mehr akzeptiert. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert automatisch von der verlängerten Frist und der fachgerechten elektronischen Übermittlung. Plattformen wie OnlineBilanz.de koordinieren die digitale Zusammenarbeit zwischen Mandant und zugelassenen Steuerberatern mit transparenten Festpreisen.

Wie wird der Gewerbeertrag korrekt ermittelt?

Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss oder dem steuerlichen Gewinn nach § 7 GewStG. Ausgangspunkt bildet der Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 7 EStG bzw. § 8 KStG. Dieser wird anschließend um Hinzurechnungen nach § 8 GewStG erhöht und um Kürzungen nach § 9 GewStG vermindert.

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Nach § 8 Nr. 1 GewStG sind 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden, Renten, Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Lizenzgebühren hinzuzurechnen, soweit sie den Freibetrag von 200.000 Euro übersteigen. Diese Regelung zielt darauf ab, unterschiedliche Finanzierungsstrukturen (Eigen- vs. Fremdkapital) gewerbesteuerlich zu neutralisieren.

  • Schuldzinsen: Zinsen für Darlehen, Kontokorrentkredite, Anleihen (§ 8 Nr. 1a GewStG)
  • Miet- und Pachtzinsen: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, z. B. Leasingfahrzeuge, Maschinen (§ 8 Nr. 1d GewStG)
  • Lizenzgebühren: Für die Nutzung von Rechten wie Patenten, Marken, Software (§ 8 Nr. 1f GewStG)
  • Gewinnminderungen bei Beteiligungen: Teilweise hinzuzurechnen nach § 8 Nr. 5 GewStG

Kürzungen nach § 9 GewStG

Kürzungen reduzieren den Gewerbeertrag. Wichtigste Positionen sind die Schachtelbeteiligung nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG (1,2 % des Beteiligungsbuchwerts bei mindestens 15 % Beteiligung) sowie Gewinnanteile aus Personengesellschaften nach § 9 Nr. 2 GewStG, soweit diese bereits selbst der Gewerbesteuer unterliegen.

Hinzurechnungen § 8 GewStG

  • 25 % Schuldzinsen (über 200.000 € Freibetrag)
  • 25 % Miet-/Pachtzinsen bewegliche WG
  • 25 % Lizenzgebühren
  • Gewinnminderungen bei Beteiligungen

Kürzungen § 9 GewStG

  • 1,2 % Beteiligungsbuchwert (Schachtelprivileg)
  • Gewinnanteile aus Personengesellschaften
  • Grundbesitzkürzung § 9 Nr. 1 GewStG
  • Ausländische Betriebsstättenerträge

„Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG führen regelmäßig zu Nachfragen. Besonders bei fremdfinanzierten GmbHs und Leasingverträgen ist der 200.000-Euro-Freibetrag schnell überschritten. Eine saubere Dokumentation der Zinsaufwendungen und Mietzahlungen ist daher unverzichtbar.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sollte die Gewerbesteuererklärung in Erfurt vom Steuerberater erstellt werden?

Die Gewerbesteuererklärung ist fachlich anspruchsvoll und eng verzahnt mit dem Jahresabschluss, der Körperschaftsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung. Fehler bei der Ermittlung des Gewerbeertrags – etwa bei Hinzurechnungen oder Kürzungen – führen zu Nachforderungen, Verspätungszuschlägen oder sogar Steuerschätzungen nach § 162 AO.

Ein Steuerberater erstellt die Gewerbesteuererklärung auf Basis des geprüften Jahresabschlusses und gewährleistet die fristgerechte elektronische Übermittlung via ELSTER. Zudem profitieren Mandanten von der verlängerten Abgabefrist bis zum 31. Juli 2027 (bei Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2025). Die Haftung für die steuerliche Richtigkeit übernimmt der zugelassene Steuerberater nach § 67 StBerG.

  • Korrekte Ermittlung des Gewerbeertrags unter Berücksichtigung aller Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Fristgerechte elektronische Einreichung beim Finanzamt Erfurt via ELSTER
  • Verlängerte Abgabefrist bis 31. Juli 2027 (mit Steuerberater)
  • Vermeidung von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung und Haftungsübernahme durch zugelassenen Steuerberater
  • Abstimmung mit Körperschaftsteuer- und ggf. Gewerbesteuerzerlegung bei mehreren Betriebsstätten

Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreis

Wer die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und ohne Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Jahresabschluss und alle zugehörigen Steuererklärungen werden von zugelassenen Steuerberatern geprüft, erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – digital koordiniert durch Büroleiter Servet Gündogan in Stuttgart.

Insbesondere GmbH-Geschäftsführer, die neben dem operativen Geschäft auch die steuerliche Compliance sicherstellen müssen, sparen durch die professionelle Erstellung Zeit und minimieren das Risiko kostspieliger Fehler. Die Investition in einen Steuerberater amortisiert sich bereits durch die Vermeidung eines einzigen Verspätungszuschlags.

Was gilt bei mehreren Betriebsstätten: Gewerbesteuerzerlegung

Unterhält ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag nach § 28 GewStG auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen. Dieses Verfahren wird als Zerlegung bezeichnet. Erfurt erhält dabei nur den Anteil, der auf die im Stadtgebiet befindliche Betriebsstätte entfällt.

Der Zerlegungsmaßstab richtet sich nach § 29 GewStG und basiert grundsätzlich auf dem Verhältnis der Arbeitslöhne, die in den jeweiligen Betriebsstätten gezahlt werden. Abweichend davon gelten für bestimmte Branchen (z. B. Banken, Versicherungen, Transport) Sonderregelungen. Die Zerlegung wird vom Finanzamt des Unternehmenssitzes durchgeführt und den betroffenen Gemeinden mitgeteilt.

Beispiel: GmbH mit Sitz in Erfurt und Zweigstelle in Weimar

Eine GmbH hat ihren Sitz und Hauptbetrieb in Erfurt, betreibt aber eine Zweigstelle in Weimar. Im Jahr 2025 werden Arbeitslöhne von insgesamt 500.000 Euro gezahlt, davon 350.000 Euro in Erfurt und 150.000 Euro in Weimar. Der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag beträgt 10.000 Euro. Die Zerlegung erfolgt im Verhältnis 70 % (Erfurt) zu 30 % (Weimar). Erfurt erhält somit 7.000 Euro, Weimar 3.000 Euro. Beide Gemeinden wenden dann jeweils ihren eigenen Hebesatz an.

Position Erfurt Weimar Gesamt
Arbeitslöhne 350.000 € 150.000 € 500.000 €
Zerlegungsanteil 70 % 30 % 100 %
Messbetrag 7.000 € 3.000 € 10.000 €
Hebesatz 450 % 420 %
Gewerbesteuerschuld 31.500 € 12.600 € 44.100 €

Formular GewSt 1 A: Erklärung zur Zerlegung

Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten müssen zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1) das Formular GewSt 1 A (Zerlegungserklärung) einreichen. Darin sind die Arbeitslöhne und sonstigen Zerlegungsmerkmale für jede Betriebsstätte detailliert anzugeben. Fehler oder Unterlassungen führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

„Die Zerlegung wird in der Praxis häufig unterschätzt. Bei komplexen Strukturen – etwa mit Home-Office-Arbeitsplätzen oder wechselnden Einsatzorten – ist die korrekte Zuordnung der Arbeitslöhne essenziell. Wir empfehlen eine laufende Dokumentation der Arbeitsortverteilung, um im Zerlegungsverfahren alle Nachweise zur Hand zu haben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie funktionieren Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Erfurt?

Die Gewerbesteuer wird nicht erst bei Abgabe der Jahreserklärung fällig, sondern bereits während des laufenden Jahres in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen nach § 19 GewStG. Das Finanzamt Erfurt setzt die Vorauszahlungen durch Bescheid fest. Fälligkeitstermine sind jeweils der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der voraussichtlichen Jahressteuer oder – bei erstmaliger Festsetzung – nach der zuletzt veranlagten Steuer. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erfolgt die Jahresabrechnung: Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen sind binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

Vorauszahlung Fälligkeit 2026 Anteil Jahressteuer
1. Quartal 15. Februar 2026 1/4
2. Quartal 15. Mai 2026 1/4
3. Quartal 15. August 2026 1/4
4. Quartal 15. November 2026 1/4

Anpassung der Vorauszahlungen: Antrag nach § 19 Abs. 3 GewStG

Zeichnet sich während des Jahres ab, dass der Gewerbeertrag deutlich niedriger ausfallen wird (z. B. durch Umsatzrückgang, Verluste, einmalige Belastungen), kann ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden. Umgekehrt kann bei stark gestiegenen Erträgen eine Erhöhung sinnvoll sein, um Nachzahlungszinsen nach § 233a AO (aktuell 0,15 % pro Monat = 1,8 % p. a.) zu vermeiden.

Praxis-Tipp: Liquiditätsplanung

Planen Sie die Vorauszahlungstermine fest in Ihre Liquiditätsplanung ein. Besonders junge GmbHs, die im ersten vollen Wirtschaftsjahr erstmals Gewerbesteuer zahlen, werden von der Quartalsbelastung überrascht. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Steuerberater hilft, Überraschungen zu vermeiden und ggf. Herabsetzungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Die Vorauszahlungsbescheide werden vom Finanzamt Erfurt automatisch versandt. Sollte kein Bescheid vorliegen, bedeutet dies nicht automatisch, dass keine Vorauszahlungen zu leisten sind – im Zweifel ist eine Rückfrage beim Finanzamt ratsam.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Für natürliche Personen (Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften) sieht § 35 EStG eine teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer vor. Dadurch soll die Doppelbelastung durch Einkommen- und Gewerbesteuer gemildert werden. Die Anrechnung erfolgt pauschal mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags, maximal jedoch in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer.

Bei einem Hebesatz von 450 % in Erfurt (effektive Belastung 15,75 %) ergibt sich rechnerisch eine Anrechnung von 13,3 % (3,8 × 3,5 %). Die verbleibende Belastung beträgt somit 2,45 %. Allerdings greift die Anrechnung nur, wenn die tatsächliche Gewerbesteuer mindestens so hoch ist wie der Anrechnungsbetrag – bei niedrigeren Hebesätzen wird nur die tatsächlich gezahlte Steuer angerechnet.

3,8

Anrechnungsfaktor § 35 EStG

13,3 %

Anrechnung bei Hebesatz 450 %

2,45 %

Verbleibende Gewerbesteuerbelastung

Keine Anrechnung bei Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) existiert keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer bleibt somit als eigenständige Belastung bestehen. Sie ist jedoch als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer abzugsfähig nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG – dies gilt aber nur für die laufenden Vorauszahlungen, nicht für die nachträglich festgesetzte Steuer des Vorjahres.

Personenunternehmen / Einzelunternehmer

  • Anrechnung: 3,8-faches Gewerbesteuermessbetrag
  • Max. Höhe: tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
  • Effektive Belastung in Erfurt: ca. 2,45 %
  • Anrechnung erfolgt automatisch in Einkommensteuerbescheid

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  • Gewerbesteuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer (15 %)
  • Gesamtsteuerbelastung: ca. 30,75 % (15 % KSt + 15,75 % GewSt)
  • Gewerbesteuer teilweise als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Keine Entlastung durch § 35 EStG

„Die Anrechnung nach § 35 EStG wird oft missverstanden. Sie greift nur bei natürlichen Personen und reduziert die Doppelbelastung, beseitigt sie aber nicht vollständig. Bei GmbHs bleibt die Gewerbesteuer eine echte Zusatzbelastung neben der Körperschaftsteuer – ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Rechtsform.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Gewerbesteuererklärung in Erfurt selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie die Gewerbesteuererklärung selbst erstellen und über ELSTER elektronisch einreichen. Allerdings erfordert die korrekte Ermittlung des Gewerbeertrags mit allen Hinzurechnungen und Kürzungen fundierte steuerliche Kenntnisse. Fehler können zu Nachforderungen oder Verspätungszuschlägen führen. Viele Gewerbetreibende beauftragen daher einen Steuerberater, um rechtssichere Erklärungen abzugeben.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung in Erfurt zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung, bei festgesetzter Steuer 0,25 % der festgesetzten Steuer (mind. 25 Euro). Zusätzlich sind Säumniszuschläge auf nicht fristgerecht gezahlte Vorauszahlungen möglich.

Gilt der Erfurter Hebesatz auch für Unternehmen außerhalb der Stadt?

Nein, der Hebesatz von 460 % gilt nur für Gewerbebetriebe, die ihre Betriebsstätte in Erfurt haben. Befindet sich Ihre Betriebsstätte in einer anderen Gemeinde, gilt deren Hebesatz. Bei mehreren Betriebsstätten erfolgt eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 28 ff. GewStG auf die beteiligten Gemeinden.

Muss ich auch Gewerbesteuer zahlen, wenn mein Gewinn unter dem Freibetrag liegt?

Wenn Ihr Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags nach § 11 GewStG liegt (24.500 Euro bei natürlichen Personen und Personengesellschaften), fällt keine Gewerbesteuer an. Dennoch besteht grundsätzlich die Erklärungspflicht – das Finanzamt stellt in diesem Fall einen Gewerbesteuermessbetrag von null fest. GmbHs haben keinen Freibetrag.

Welches Finanzamt ist für die Gewerbesteuererklärung in Erfurt zuständig?

Die Gewerbesteuererklärung wird beim Finanzamt Erfurt eingereicht, das für Ihr Unternehmen sachlich zuständig ist. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und teilt diesen der Stadt Erfurt mit. Die Stadt Erfurt erhebt anschließend die Gewerbesteuer durch Anwendung des örtlichen Hebesatzes.

Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf meine Gewinnermittlung aus?

Die Gewerbesteuer selbst ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert somit nicht den steuerlichen Gewinn. Sie wird aus dem bereits ermittelten Gewinn berechnet. Anders verhält es sich mit den Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG, die speziell für die Gewerbesteuer den Gewerbeertrag modifizieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Abgabenordnung (AO), Stadt Erfurt – Wirtschaftsförderung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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