Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuer KG

Gewerbesteuer KG 2026: Berechnung & Optimierung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewerbesteuer bei der Kommanditgesellschaft (KG) gehört zu den komplexesten Steuerarten im deutschen Unternehmensrecht. Als Personengesellschaft unterliegt die KG besonderen Ermittlungs- und Anrechnungsregeln, die sich deutlich von Kapitalgesellschaften unterscheiden. Dieser Leitfaden erklärt Bemessungsgrundlage, Hinzurechnungen, Kürzungen, Anrechnung auf die Einkommensteuer sowie Gestaltungsmöglichkeiten – fachlich fundiert und praxisnah für das Jahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die KG ist als Personenhandelsgesellschaft grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig nach § 2 GewStG. Der Gewerbeertrag wird aus dem Gewinn nach Einkommensteuerrecht ermittelt, angepasst durch Hinzurechnungen (z. B. Finanzierungsanteile nach § 8 GewStG) und Kürzungen (z. B. Grundbesitz nach § 9 GewStG). Die festgesetzte Gewerbesteuer kann nach § 35 EStG anteilig auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden, sofern diese natürliche Personen sind.

Was ist eine KG und wie funktioniert die Gewerbesteuer?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft des Handelsrechts gemäß §§ 161 ff. HGB. Sie besteht aus mindestens einem Komplementär, der persönlich und unbeschränkt haftet, sowie mindestens einem Kommanditisten, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist. Gewerbesteuerlich wird die KG als eigenständiges Steuersubjekt behandelt – anders als bei der Einkommensteuer, wo die Personengesellschaft transparent ist und Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden.

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der nach §§ 7 ff. GewStG ermittelte Gewerbeertrag. Dieser basiert auf dem steuerlichen Gewinn gemäß Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht, wird aber durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) modifiziert. Die KG unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht, sobald sie einen gewerblichen Betrieb im Inland unterhält (§ 2 Abs. 1 GewStG).

Rechtsform und steuerliche Einordnung

  • KG ist Personengesellschaft nach §§ 161 ff. HGB mit Komplementär (Vollhafter) und Kommanditist (Haftsumme beschränkt)
  • Gewerbesteuersubjekt ist die KG selbst gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG
  • Gewinn wird einkommensteuerlich transparent den Gesellschaftern zugerechnet (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
  • Gewerbesteuermessbetrag wird auf Ebene der KG festgesetzt, aber bei natürlichen Personen als Gesellschafter auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG)

Praxis-Tipp

Die KG muss eine eigenständige Gewerbesteuererklärung abgeben, auch wenn kein Gewerbeertrag anfällt. Der Freibetrag von 24.500 Euro gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG steht jeder Personengesellschaft zu und mindert die Steuerlast erheblich.

Wie wird der Gewerbeertrag bei der KG ermittelt?

Der Gewerbeertrag ist die zentrale Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Er wird in mehreren Schritten aus dem steuerlichen Gewinn der KG abgeleitet. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, wie er nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird. Dieser Gewinn wird um spezifische Hinzurechnungen erhöht und um bestimmte Kürzungen gemindert.

Schritte der Gewinnermittlung

  1. Ausgangspunkt: Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG (handelsrechtlicher Jahresüberschuss bzw. steuerlicher Gewinn)
  2. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: Zinsen für Dauerschulden (25 % des Betrags über 200.000 Euro), Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (25 % über 200.000 Euro), Finanzierungsanteile in Leasingraten, Lizenzgebühren
  3. Kürzungen nach § 9 GewStG: Gewinnanteile aus Beteiligungen, Erträge aus Grundbesitz, pauschale Kürzung von 1,2 % des Einheitswerts für Grundbesitz
  4. Verlustabzug nach § 10a GewStG: Vortrag von Gewerbeverlusten aus Vorjahren (seit 2022 bis 1 Mio. Euro vollständig, darüber hinaus 60 % des verbleibenden Gewerbeertrags)
  5. Freibetrag abziehen: 24.500 Euro gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG

Nach Abzug des Freibetrags ergibt sich der maßgebende Gewerbeertrag, auf den die Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) angewendet wird. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert wird.

„Bei der KG sind die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG besonders relevant. Finanzierungskosten und Miet- oder Pachtzahlungen können den Gewerbeertrag erheblich erhöhen, vor allem wenn hohe Dauerschulden bestehen. Eine vorausschauende Finanzierungsstruktur und die Prüfung möglicher Gestaltungen sind deshalb unverzichtbar.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Hinzurechnungen und Kürzungen gelten bei der KG?

Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen verändern den steuerlichen Gewinn und damit den Gewerbeertrag. Sie sollen die Besteuerung verstetigen und bestimmte Finanzierungsformen sowie Ertragsarten berücksichtigen. Für die KG sind besonders die Hinzurechnungen relevant, da viele Personengesellschaften mit Fremdkapital arbeiten oder Immobilien anmieten.

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Position Hinzurechnungssatz Freibetrag
Zinsen auf Dauerschulden 25 % 200.000 Euro
Mieten/Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter 25 % 200.000 Euro
Mieten/Pachten für bewegliche Wirtschaftsgüter (Leasing) 20 % 200.000 Euro
Lizenzgebühren 25 % 200.000 Euro
Finanzierungsanteile in Konzessionen 25 % 200.000 Euro

Die Hinzurechnungen erfolgen erst oberhalb des jeweiligen Freibetrags. Bei einer KG mit 250.000 Euro Schuldzinsen werden also nur 25 % von 50.000 Euro hinzugerechnet, also 12.500 Euro. Die Summe aller Hinzurechnungspositionen teilt sich den Freibetrag von 200.000 Euro.

Kürzungen nach § 9 GewStG

  • Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 9 Nr. 2 GewStG)
  • Gewinnanteile aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 15 % Beteiligung (§ 9 Nr. 2a GewStG)
  • Erträge aus Grundbesitz, z. B. Mieteinnahmen aus eigenen Immobilien (§ 9 Nr. 1 GewStG)
  • 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)

Wichtig für GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG entfällt die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG, wenn die Komplementär-GmbH geschäftsführend tätig ist und dafür eine Vergütung erhält. Die gesamte Personengesellschaft gilt dann als gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer bei der KG konkret?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten. Nachdem der Gewerbeertrag ermittelt und der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen wurde, wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, in der die KG ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte hat.

Berechnungsschema

  1. Gewinn aus Gewerbebetrieb (steuerlicher Gewinn)
  2. + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
  3. − Kürzungen nach § 9 GewStG
  4. − Gewerbeverlust aus Vorjahren (§ 10a GewStG)
  5. = Gewerbeertrag vor Freibetrag
  6. − 24.500 Euro Freibetrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG)
  7. = Gewerbeertrag (maßgebend)
  8. × 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG)
  9. = Gewerbesteuermessbetrag
  10. × Hebesatz der Gemeinde (z. B. 400 %)
  11. = Gewerbesteuerschuld

Beispielrechnung

Eine KG erzielt einen steuerlichen Gewinn von 150.000 Euro. Hinzurechnungen betragen 10.000 Euro (Zinsen), Kürzungen entfallen. Gewerbeverluste aus Vorjahren bestehen nicht.

Position Betrag (EUR)
Gewinn aus Gewerbebetrieb 150.000
+ Hinzurechnungen § 8 GewStG 10.000
Gewerbeertrag vor Freibetrag 160.000
− Freibetrag § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG 24.500
= Gewerbeertrag (maßgebend) 135.500
× Steuermesszahl 3,5 % 4.742,50
× Hebesatz 400 % 18.970
= Gewerbesteuerschuld 18.970

Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde erheblich. In Großstädten liegt er oft zwischen 400 % und 490 %, in kleineren Gemeinden teils deutlich niedriger. Die effektive Gewerbesteuerbelastung beträgt bei einem Hebesatz von 400 % also 14 % des Gewerbeertrags (3,5 % × 400 %).

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Ja, bei natürlichen Personen als Gesellschaftern einer KG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Diese Regelung soll eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Einkommensteuer vermeiden. Die Anrechnung erfolgt nach § 35 EStG und ist auf das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags begrenzt.

Mechanismus der Anrechnung

Der anzurechnende Betrag wird wie folgt berechnet: Gewerbesteuermessbetrag × 4. Dieser Betrag wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen (§ 35 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Anrechnung erfolgt anteilig, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, entsprechend der Gewinnverteilung.

3,5 %

Steuermesszahl für Gewerbeertrag

× 4

Anrechnungsfaktor § 35 EStG

= 14 %

Anrechnung bei Hebesatz 400 %

Bei einem Hebesatz von genau 400 % entspricht die Anrechnung exakt der gezahlten Gewerbesteuer (3,5 % × 400 % = 14 %; Anrechnung: 3,5 % × 4 = 14 %). Ist der Hebesatz höher, verbleibt eine Restbelastung. Ist er niedriger, kann die Anrechnung die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer übersteigen – allerdings maximal bis zur Höhe der gezahlten Gewerbesteuer.

Wichtig

Die Anrechnung nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen zu. Ist eine GmbH Komplementär einer KG (GmbH & Co. KG), erfolgt keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer bleibt endgültige Belastung.

„Die Anrechnung nach § 35 EStG wird oft übersehen oder falsch berechnet. Für Gesellschafter einer KG kann sie die tatsächliche Steuerbelastung erheblich senken. Eine korrekte Abstimmung zwischen Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung ist deshalb unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was gilt bei der GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, bei der keine natürliche Person als Komplementär haftet, sondern eine GmbH. Diese Struktur verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Transparenz einer Personengesellschaft. Gewerbesteuerlich gelten aber einige Besonderheiten, die in der Praxis häufig zu Missverständnissen führen.

Gewerbesteuerpflicht und Gewinnzurechnung

Die GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft selbst Gewerbesteuersubjekt. Der Gewinn wird gewerbesteuerlich auf Ebene der KG ermittelt und besteuert. Einkommensteuerlich ist die KG transparent – der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet. Die Komplementär-GmbH erhält ihren Gewinnanteil, der bei ihr der Körperschaftsteuer unterliegt (§ 8 Abs. 1 KStG).

Keine Anrechnung bei GmbH als Gesellschafter

Erhält die Komplementär-GmbH einen Gewinnanteil, kann sie die auf die KG entfallende Gewerbesteuer nicht auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen. Die Gewerbesteuer bleibt endgültige Belastung – anders als bei natürlichen Personen nach § 35 EStG.

Verlustverrechnung und Organschaft

  • Gewerbesteuerverluste der GmbH & Co. KG können nach § 10a GewStG vorgetragen werden (bis 1 Mio. Euro vollständig, darüber 60 %)
  • Eine gewerbesteuerliche Organschaft ist möglich, wenn die KG als Organgesellschaft in ein anderes Unternehmen finanziell eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG)
  • Verluste der Komplementär-GmbH und der KG können nicht unmittelbar verrechnet werden – steuerlich sind es zwei getrennte Subjekte

Geschäftsführervergütung der GmbH

Erhält die Komplementär-GmbH eine Geschäftsführervergütung von der KG, mindert diese den Gewinn der KG und erhöht den Gewinn der GmbH. Gewerbesteuerlich wird die Vergütung bei der KG als Betriebsausgabe abgezogen, bei der GmbH als Betriebseinnahme erfasst. Eine Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG (für Beteiligungserträge) entfällt bei geschäftsführender Tätigkeit.

Vorteil GmbH & Co. KG

Haftungsbeschränkung durch GmbH als Komplementär, steuerliche Transparenz bei Einkommensteuer, flexible Gewinnverteilung, kein Grunderwerbsteuer-Risiko bei Gesellschafterwechsel (unter Voraussetzungen)

Nachteil GmbH & Co. KG

Keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf Körperschaftsteuer bei GmbH-Gesellschaftern, höherer Verwaltungsaufwand durch zwei Rechtspersonen, komplexere Bilanzierung und Steuererklärungen

Welche Freibeträge und Sonderregelungen gibt es?

Das Gewerbesteuergesetz sieht verschiedene Freibeträge und Sonderregelungen vor, die die Steuerlast von Personengesellschaften wie der KG mindern können. Die wichtigste Regelung ist der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG. Daneben gibt es Verlustabzugsregelungen und spezielle Kürzungen.

Freibetrag für Personengesellschaften

Jede Personengesellschaft – also auch die KG – hat einen Freibetrag von 24.500 Euro gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG. Dieser wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Steuermesszahl angewendet wird. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) steht dieser Freibetrag nicht zu. Bei mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden wird der Freibetrag anteilig aufgeteilt.

Rechtsform Freibetrag § 11 GewStG Anrechnung § 35 EStG
Einzelunternehmen 24.500 Euro Ja (natürliche Person)
KG / OHG 24.500 Euro Ja (natürliche Gesellschafter)
GmbH & Co. KG 24.500 Euro Nur natürliche Gesellschafter
GmbH / AG 0 Euro Nein

Verlustabzug nach § 10a GewStG

Gewerbesteuerverluste können nach § 10a GewStG vorgetragen werden. Seit 2022 gilt: Bis 1 Million Euro Gewerbeertrag können Verluste vollständig abgezogen werden, darüber hinaus nur 60 % des verbleibenden Gewerbeertrags. Ein Verlustrücktrag ist gewerbesteuerlich nicht möglich (anders als bei der Einkommensteuer).

  • Verluste werden auf Ebene der KG festgestellt und vorgetragen
  • Bei Gesellschafterwechsel bleibt der Verlustvortrag bestehen (§ 10a Satz 6 GewStG i. V. m. § 8c KStG analog, aber mit Einschränkungen)
  • Verluste aus unterschiedlichen Gemeinden werden getrennt verrechnet (Zerlegung nach § 28 ff. GewStG)
  • Mindestbesteuerung: Ab 1 Mio. Euro Gewerbeertrag können nur 60 % des darüber liegenden Betrags mit Verlusten verrechnet werden

Praxis-Tipp

Die Verlustvortragsregelung ist für Personengesellschaften vorteilhafter als für Kapitalgesellschaften, da keine schädlichen Gesellschafterwechsel nach § 8c KStG drohen. Trotzdem sollte bei umfangreichen Strukturänderungen geprüft werden, ob der Verlustvortrag erhalten bleibt.

Welche Erklärungs- und Offenlegungspflichten hat die KG?

Die KG unterliegt als Personengesellschaft umfangreichen steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten. Dazu gehören die Abgabe von Steuererklärungen, die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB sowie – bei bestimmten Größenklassen – die Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Fristen sind gesetzlich festgelegt und sollten unbedingt eingehalten werden, um Verspätungszuschläge oder Ordnungsgelder zu vermeiden.

Gewerbesteuererklärung

Die KG muss jährlich eine Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Abgabefrist endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres (für das Jahr 2025 also bis 28.02.2027). Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge nach § 152 AO festgesetzt werden.

Jahresabschluss und Offenlegung

Jede KG, die ins Handelsregister eingetragen ist, muss gemäß § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse (§ 267 HGB) gelten unterschiedliche Anforderungen an Umfang, Prüfung und Offenlegung. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungspflicht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Ja (verkürzt)
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja (vollständig)
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja (vollständig, geprüft)

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt (12 Monate nach Bilanzstichtag, § 325 HGB), droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt diese Ordnungsgelder konsequent durch.

Feststellung und Gesellschafterbeschluss

Der Jahresabschluss muss innerhalb gesetzlicher Fristen von den Gesellschaftern festgestellt werden. Bei der KG gilt: kleine und mittelgroße Personengesellschaften haben nach § 42a GmbHG analog 11 Monate (klein) bzw. 8 Monate (mittel/groß) Zeit. Nach der Feststellung beginnt die 12-Monats-Frist für die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

„Viele KGs unterschätzen die Komplexität der Erklärungs- und Offenlegungspflichten. Eine frühzeitige Planung und die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sind unverzichtbar. Wer den Jahresabschluss digital und zu transparenten Festpreisen erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de spezialisierte Steuerberater für Personengesellschaften.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es zur Optimierung der Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer bietet – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu optimieren. Dabei geht es nicht um Steuerhinterziehung oder aggressive Gestaltungen, sondern um eine vorausschauende Strukturierung von Finanzierung, Gewinnverwendung und Rechtsformwahl. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen rechtlich zulässig und wirtschaftlich begründet sind.

Finanzierungsstruktur optimieren

Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG erhöhen den Gewerbeertrag, insbesondere bei hohen Dauerschulden oder Miet- und Pachtzahlungen. Eine Reduzierung der Fremdfinanzierung oder die Umstellung auf Eigenkapital kann die Gewerbesteuer senken. Allerdings sind die steuerlichen Effekte gegen die Finanzierungskosten und die Flexibilität abzuwägen.

Verlustnutzung und Timing

  • Gewerbesteuerverluste sollten möglichst zeitnah genutzt werden, um Liquiditätsvorteile zu realisieren
  • Bei absehbar hohen Gewinnen kann eine Verschiebung von Betriebsausgaben ins laufende Jahr sinnvoll sein
  • Investitionen können über Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) oder Investitionsabzugsbeträge den Gewinn und damit den Gewerbeertrag mindern
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen wirken sich direkt auf den Gewerbeertrag aus

Standortwahl und Betriebsstätten

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und variiert erheblich. Eine Verlagerung des Unternehmenssitzes oder die Schaffung von Betriebsstätten in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz kann die Gewerbesteuer reduzieren. Allerdings muss die Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Aktivität aufweisen (§ 12 AO, Missbrauchsvermeidung). Reine Briefkastenfirmen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Finanzierung

Eigenkapital statt Fremdkapital kann Hinzurechnungen nach § 8 GewStG vermeiden. Gesellschafterdarlehen sollten geprüft werden.

Rechtsform

Prüfung, ob KG oder GmbH & Co. KG die steuerlich günstigere Variante ist, abhängig von Gesellschafterstruktur und Hebesatz.

Investitionen

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen mindern den Gewinn und damit auch den Gewerbeertrag.

Wichtig

Alle Gestaltungen müssen wirtschaftlich begründet und rechtlich zulässig sein. Rein steuerlich motivierte Konstruktionen können als Missbrauch (§ 42 AO) eingestuft werden. Eine vorherige Beratung durch einen Steuerberater ist unverzichtbar.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede KG Gewerbesteuer zahlen, auch wenn sie keinen Gewinn macht?

Nein. Die Gewerbesteuer wird nur erhoben, wenn ein positiver Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen sowie nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG) verbleibt. Bei Verlust oder geringem Gewinn entsteht keine Gewerbesteuerschuld.

Kann eine KG den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro mehrfach nutzen?

Nein. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG steht der KG als einheitlichem Gewerbebetrieb nur einmal je Erhebungszeitraum zu. Er wird nicht pro Gesellschafter gewährt, sondern bezieht sich auf den Gewerbeertrag der Gesellschaft insgesamt.

Was passiert, wenn ein Kommanditist nur teilweise am Gewinn beteiligt ist?

Die Gewinnverteilung zwischen Komplementär und Kommanditisten richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Für die Gewerbesteuer ist zunächst der Gesamtgewerbeertrag der KG maßgeblich. Die Anrechnung nach § 35 EStG erfolgt dann anteilig entsprechend der tatsächlichen Gewinnbeteiligung des jeweiligen Gesellschafters.

Gilt die Gewerbesteueranrechnung auch für ausländische Gesellschafter einer KG?

Natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG. Hier können jedoch DBA-Regelungen oder spezielle Anrechnungsvorschriften greifen – dies sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.

Wie wirkt sich ein Gesellschafterwechsel auf die Gewerbesteuer der KG aus?

Ein Gesellschafterwechsel führt nicht zu einer gewerbesteuerlichen Betriebsaufgabe. Die KG als Gewerbebetrieb bleibt bestehen, der Gewerbeertrag wird unverändert ermittelt. Allerdings kann der Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters ertragsteuerliche Folgen auf Ebene der Sonderbetriebsvermögen haben, die mittelbar die Gewinnermittlung beeinflussen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz