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Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogHebesatz Mannheim

Gewerbesteuer Hebesatz Mannheim 2026 – Berechnung & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mannheim gehört zu den wichtigsten Stellschrauben für die Steuerbelastung von Gewerbetreibenden und GmbH. Dieser Artikel erklärt die aktuelle Höhe 2026, die Berechnung, den regionalen Vergleich und zeigt, wie Sie die Gewerbesteuer rechtssicher optimieren können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mannheim beträgt 2026 unverändert 430 %. Die Gewerbesteuer wird durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz berechnet. Mannheim liegt damit im oberen Mittelfeld der Großstädte in Baden-Württemberg. Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise, die Gewerbesteuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen (mit Steuerberater bis 30. April des Zweitfolgejahres).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mannheim 2026?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mannheim beträgt 440 Prozent (Stand 2026). Damit liegt die Stadt Mannheim im oberen Bereich der baden-württembergischen Kommunen und deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von rund 410 Prozent. Der Hebesatz wurde zuletzt 2004 von 420 auf 440 Prozent angehoben und seitdem nicht mehr verändert.

Wichtig für die Kalkulation

Der Hebesatz von 440 Prozent wird auf den Gewerbesteuermessbetrag angewendet. Die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung hängt damit vom Gewerbeertrag ab, der nach § 7 GewStG aus dem steuerlichen Gewinn abgeleitet wird. Bei der Standortwahl oder -planung sollten GmbH-Geschäftsführer den konkreten Hebesatz kennen, um die Steuerlast realistisch zu kalkulieren.

Für eine GmbH mit Sitz in Mannheim bedeutet dies: Auf einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro entfällt zunächst ein Gewerbesteuermessbetrag von 3.500 Euro (3,5 % Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG). Daraus ergibt sich eine Gewerbesteuer von 15.400 Euro (3.500 × 4,4).

440 %

Hebesatz Mannheim

3,5 %

Steuermesszahl GmbH

15,4 %

Effektive Gewerbesteuer

Wie wird die Gewerbesteuer in Mannheim berechnet?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in drei Schritten, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Der Mannheimer Hebesatz kommt erst im letzten Schritt zur Anwendung und bestimmt die endgültige Steuerlast.

Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn der GmbH nach § 7 GewStG. Dieser wird durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. Finanzierungsanteile in Mieten, Schuldzinsen) und Kürzungen (§ 9 GewStG, z. B. Grundstückskürzung) zum Gewerbeertrag umgerechnet. Der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG steht Kapitalgesellschaften wie der GmbH nicht zu.

Schritt 2: Gewerbesteuermessbetrag berechnen

Der Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert (§ 11 Abs. 2 GewStG). Dieser Messbetrag bildet die Grundlage für die anschließende Hebesatzanwendung.

Schritt 3: Hebesatz der Stadt Mannheim anwenden

Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Mannheimer Hebesatz von 440 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Gewerbesteuer, die an die Stadt Mannheim abzuführen ist.

Berechnungsschritt Beispiel (100.000 € Gewerbeertrag)
Gewerbeertrag 100.000 €
× Steuermesszahl 3,5 % = 3.500 € Messbetrag
× Hebesatz Mannheim 440 % = 15.400 € Gewerbesteuer
Effektive Belastung 15,4 % vom Gewerbeertrag

„Die Gewerbesteuerberechnung ist für GmbH-Geschäftsführer oft komplex, weil Hinzurechnungen und Kürzungen detailliert geprüft werden müssen. Unser Steuerberater-Team erstellt nicht nur den Jahresabschluss, sondern berechnet auch die Gewerbesteuerschuld präzise und berücksichtigt dabei alle optimierungsrelevanten Positionen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie schneidet Mannheim im regionalen Hebesatz-Vergleich ab?

Mit 440 Prozent liegt Mannheim im oberen Mittelfeld der Großstädte in Baden-Württemberg und im bundesweiten Vergleich über dem Durchschnitt. Die Hebesätze variieren deutschlandweit erheblich und beeinflussen die Standortattraktivität für gewerbliche Unternehmen.

Stadt / Region Gewerbesteuer-Hebesatz 2026
Mannheim 440 %
Heidelberg 410 %
Ludwigshafen 435 %
Karlsruhe 410 %
Stuttgart 420 %
Freiburg 410 %
Frankfurt a.M. 460 %
München 490 %
Berlin 410 %

Innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar bewegt sich Mannheim im oberen Bereich. Heidelberg und Karlsruhe haben mit 410 Prozent einen niedrigeren Hebesatz, während Ludwigshafen mit 435 Prozent knapp unter Mannheim liegt. Bundesweit sind besonders Großstädte wie München (490 %) und Frankfurt (460 %) deutlich teurer.

Standortwahl und Hebesatz

Bei der Wahl des Unternehmenssitzes sollten neben dem Hebesatz auch Infrastruktur, Erreichbarkeit, Förderprogramme und die Nähe zu Geschäftspartnern berücksichtigt werden. Eine Verlegung des Sitzes in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz kann sinnvoll sein, wenn dort auch die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet — andernfalls bleibt Mannheim als Ort der Geschäftsleitung maßgeblich.

Wie und wann ist die Gewerbesteuer in Mannheim zu zahlen?

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Mannheim erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommune. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch vierteljährliche Vorauszahlungen, die sich an der zuletzt festgesetzten Jahressteuer orientieren.

Vorauszahlungstermine

Nach § 19 GewStG sind Vorauszahlungen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlung beträgt jeweils ein Viertel der voraussichtlichen Jahressteuer.

Quartal Fälligkeit Anteil
Q1 15. Februar 1/4 der Jahressteuer
Q2 15. Mai 1/4 der Jahressteuer
Q3 15. August 1/4 der Jahressteuer
Q4 15. November 1/4 der Jahressteuer

Jahresabrechnung und Steuerbescheid

Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung — die für das Wirtschaftsjahr 2025 spätestens bis zum 31. Juli 2026 (bei steuerlicher Beratung) fällig ist — setzt das Finanzamt den endgültigen Gewerbesteuermessbetrag fest. Auf dieser Grundlage erlässt die Stadt Mannheim den Gewerbesteuerbescheid, der die tatsächliche Jahressteuer ausweist. Differenzen zu den Vorauszahlungen werden nachgefordert oder erstattet.

Verspätung vermeiden

Werden Vorauszahlungen nicht fristgerecht entrichtet, entstehen Säumniszuschläge nach § 240 AO von 1 Prozent pro Monat. Auch die verspätete Abgabe der Gewerbesteuererklärung kann zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen. Eine rechtzeitige Beauftragung eines Steuerberaters sichert die Einhaltung aller Fristen.

Wer den Jahresabschluss und die damit verbundenen Steuererklärungen professionell und termingerecht erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — ohne Wartezeiten und mit direkter Betreuung durch unsere zugelassenen Steuerberater.

Welche Rolle spielt die Gewerbesteuer-Anrechnung bei der GmbH?

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gibt es grundsätzlich keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Anrechnung nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen zu, die als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen.

Gewerbesteuer als Betriebsausgabe

Die GmbH kann die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns abziehen (§ 4 Abs. 5b EStG). Die Gewerbesteuer bleibt damit eine definitive Belastung für die Gesellschaft und mindert nicht die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.

Anrechnung bei Gesellschaftern

Die Gewerbesteuer wirkt sich indirekt aus, wenn die GmbH Gewinne ausschüttet: Die Gesellschafter (natürliche Personen) unterliegen bei Ausschüttungen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) oder müssen die Dividende bei Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) versteuern. Eine direkte Anrechnung der von der GmbH gezahlten Gewerbesteuer erfolgt dabei nicht.

„Viele Mandanten fragen nach der Gewerbesteuer-Anrechnung. Bei der GmbH ist diese nicht möglich — die Gewerbesteuer bleibt definitiv. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Planung und Optimierung des Gewerbeertrags durch Hinzurechnungen und Kürzungen, um die Belastung möglichst gering zu halten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)

Die Gesellschafter können die auf sie entfallende Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer anrechnen — bis zur Höhe des 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

Bei der GmbH

Keine Anrechnung möglich. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer definitiv. Gesellschafter zahlen bei Ausschüttung zusätzlich Abgeltungsteuer oder versteuern nach Teileinkünfteverfahren.

Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung?

Die Gewerbesteuererklärung ist für das Wirtschaftsjahr 2025 grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einzureichen, sofern die Erklärung durch einen Steuerberater oder eine andere beratende Person erstellt wird (§ 149 Abs. 3 AO). Ohne steuerliche Beratung gilt die Frist bis zum 31. März 2026.

  • Gewerbesteuererklärung für 2025 spätestens 31. Juli 2026 (mit Steuerberater)
  • Jahresabschluss der GmbH muss zuvor fertiggestellt sein
  • Gewerbeertrag und Hinzurechnungen/Kürzungen müssen korrekt ermittelt werden
  • Fristverlängerung bei begründetem Antrag möglich
  • Verspätungszuschlag nach § 152 AO bei Fristversäumnis

Die Gewerbesteuererklärung basiert auf dem Jahresabschluss der GmbH. Dieser muss nach § 264 Abs. 1 HGB innerhalb der gesetzlichen Fristen aufgestellt werden. Für kleine GmbHs beträgt die Feststellungsfrist 11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG), für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Rechtzeitige Beauftragung sichert Fristen

Wer den Jahresabschluss und die Gewerbesteuererklärung termingerecht abgeben will, sollte frühzeitig einen Steuerberater beauftragen. Unsere Steuerberater auf OnlineBilanz.de übernehmen die vollständige Erstellung des Jahresabschlusses, die Gewerbesteuererklärung und alle zugehörigen Erklärungen — digital koordiniert, transparent im Festpreis, mit Steuerberater-Unterschrift.

Wie lässt sich die Gewerbesteuer in Mannheim optimieren?

Auch wenn der Hebesatz in Mannheim fix ist, gibt es mehrere Ansatzpunkte, um die Gewerbesteuerbelastung zu senken. Die Optimierung setzt vor allem bei der Ermittlung des Gewerbeertrags an — durch korrekte Anwendung der Kürzungs- und Hinzurechnungsvorschriften.

1. Kürzung für Grundbesitz nutzen

Nach § 9 Nr. 1 GewStG kann der Gewerbeertrag um den Teil gekürzt werden, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Voraussetzung ist, dass dieser Grundbesitz nicht unmittelbar dem gewerblichen Betrieb dient. Bei vermögensverwaltenden GmbHs oder Holding-Strukturen kann diese Kürzung relevant sein.

2. Hinzurechnungen minimieren

§ 8 GewStG sieht Hinzurechnungen u. a. für Schuldzinsen, Finanzierungsanteile in Mieten, Leasing und Lizenzen vor. Seit 2020 gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro, darüber hinaus werden 25 Prozent der entsprechenden Aufwendungen hinzugerechnet. Durch Optimierung der Finanzierungsstruktur (z. B. Eigenkapital statt Fremdkapital) lassen sich Hinzurechnungen reduzieren.

3. Verlustvorträge nutzen

Gewerbesteuerliche Verluste können nach § 10a GewStG vorgetragen und mit künftigen Gewerbeerträgen verrechnet werden. Dabei gilt ein Sockelbetrag von 1 Mio. Euro, der unbeschränkt verrechenbar ist; darüber hinaus sind 60 Prozent des verbleibenden Gewerbeertrags abziehbar.

4. Organschaft und Holdingstrukturen

Durch gewerbesteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 GewStG) können Gewinne und Verluste mehrerer Gesellschaften zusammengefasst werden. Dies kann insbesondere bei Konzernstrukturen sinnvoll sein, um Verluste einer Tochtergesellschaft mit Gewinnen einer anderen zu verrechnen.

„Gewerbesteuer-Optimierung ist keine Frage von Tricks, sondern von fundierter Fachkenntnis und präziser Anwendung der gesetzlichen Vorschriften. Unsere Steuerberater prüfen bei jedem Jahresabschluss systematisch, welche Kürzungen und Gestaltungen rechtssicher möglich sind — und setzen sie um.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Optimierungsansatz Gesetzliche Grundlage Effekt
Grundbesitzkürzung § 9 Nr. 1 GewStG Minderung Gewerbeertrag
Hinzurechnungen reduzieren § 8 GewStG Weniger Hinzurechnungen
Verlustvortrag nutzen § 10a GewStG Verrechnung mit künftigen Gewinnen
Gewerbesteuerliche Organschaft § 2 Abs. 2 GewStG Konzernweite Verlustverrechnung

Was sollten GmbH-Geschäftsführer zur Gewerbesteuer wissen?

Die Gewerbesteuer ist für die GmbH eine der zentralen Steuerlasten neben der Körperschaftsteuer. GmbH-Geschäftsführer sollten die grundlegenden Mechanismen verstehen, um fundierte betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen und die Liquidität der Gesellschaft zu sichern.

Liquiditätsplanung berücksichtigen

Die vierteljährlichen Vorauszahlungen und die endgültige Steuerlast nach Bescheid müssen in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Insbesondere bei stark wachsenden Unternehmen kann die Nachzahlung überraschend hoch ausfallen, wenn die Vorauszahlungen auf Basis eines niedrigeren Vorjahres berechnet wurden.

Haftung und Pflichten des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet persönlich nach § 69 AO für die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärungen und die ordnungsgemäße Zahlung der Gewerbesteuer. Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann er in Regress genommen werden. Eine sorgfältige steuerliche Beratung und die Einhaltung aller Fristen sind daher unerlässlich.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Versäumt der Geschäftsführer die rechtzeitige Abgabe der Gewerbesteuererklärung oder die Zahlung fälliger Beträge, kann er nach § 69 AO und § 34 AO persönlich haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist und Steuerschulden nicht beglichen werden können.

Standortwahl und Investitionsentscheidungen

Bei der Gründung einer GmbH, der Verlagerung des Unternehmenssitzes oder der Eröffnung von Betriebsstätten sollte der Gewerbesteuer-Hebesatz in die Standortanalyse einfließen. Mannheim bietet mit 440 Prozent eine moderate Belastung im Vergleich zu München (490 %) oder Frankfurt (460 %), liegt jedoch über Städten wie Heidelberg oder Karlsruhe.

Effektive Steuerlast kennen

Hebesatz 440 % × Messzahl 3,5 % = 15,4 % vom Gewerbeertrag. Diese Belastung sollte in jeder Kalkulation berücksichtigt werden.

Fristen und Pflichten einhalten

Vorauszahlungen termingerecht leisten, Gewerbesteuererklärung fristgerecht abgeben, Jahresabschluss rechtzeitig erstellen lassen.

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Wer als GmbH-Geschäftsführer sicherstellen will, dass Jahresabschluss, Gewerbesteuererklärung und alle Fristen professionell und rechtskonform abgewickelt werden, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen — ohne Wartezeiten, digital koordiniert von unserem Büroleiter Servet Gündogan und unserem Steuerberater-Team.

Häufig gestellte Fragen

Können Einzelunternehmer die Gewerbesteuer komplett vermeiden?

Nein, eine vollständige Vermeidung ist nicht möglich, sofern Gewerbeertrag erzielt wird. Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren jedoch von einem Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG. Zudem können sie die Gewerbesteuer über die Anrechnung nach § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen, was die effektive Belastung deutlich senkt.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Die Gewerbesteuer wird von der GmbH als juristische Person geschuldet, nicht vom Geschäftsführer persönlich. Der Geschäftsführer haftet jedoch für die ordnungsgemäße Abgabe der Gewerbesteuererklärung und rechtzeitige Zahlung im Rahmen seiner Organhaftung nach § 69 AO, falls er vorsätzlich oder grob fahrlässig seiner Pflicht nicht nachkommt.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuer-Vorauszahlung nicht leisten kann?

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie umgehend das Finanzamt kontaktieren und einen Antrag auf Stundung nach § 222 AO oder Anpassung der Vorauszahlungen nach § 19 GewStG stellen. Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge nach § 240 AO können vermieden werden, wenn die Stundung rechtzeitig beantragt und bewilligt wird. Eine frühzeitige Kommunikation ist entscheidend.

Gilt der Hebesatz von 430 % auch für Kleingewerbetreibende?

Ja, der Hebesatz gilt einheitlich für alle Gewerbetreibenden in Mannheim, unabhängig von der Unternehmensgröße. Kleingewerbetreibende profitieren jedoch vom Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG, sofern sie als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft organisiert sind. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gilt der Freibetrag nicht.

Kann ich den Gewerbesteuer-Hebesatz durch Verlegung des Firmensitzes senken?

Ja, grundsätzlich ist eine Sitzverlegung in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz möglich. Allerdings muss die Verlegung tatsächlich vollzogen werden (§ 29 GewStG) und wirtschaftlich gerechtfertigt sein. Scheinverlegungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Zudem können Umzugskosten, Handelsregisteränderungen und organisatorische Aufwände die Steuerersparnis übersteigen. Eine Einzelfallprüfung durch einen Steuerberater ist unerlässlich.

Wer erhebt die Gewerbesteuer – die Stadt Mannheim oder das Finanzamt?

Das Finanzamt Mannheim setzt die Gewerbesteuer fest und erlässt den Gewerbesteuermessbescheid. Die Stadt Mannheim erhebt anschließend die Gewerbesteuer durch Anwendung ihres Hebesatzes auf den Steuermessbetrag. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer nach § 1 GewStG, deren Aufkommen der Stadt Mannheim zusteht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Stadt Mannheim – Gewerbesteuer. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz