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Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogHebesatz Braunschweig

Gewerbesteuer-Hebesatz Braunschweig 2026: Berechnung & Vergleich

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Braunschweig bestimmt maßgeblich die Steuerbelastung gewerblicher Unternehmen. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Hebesätze für 2026, zeigt Schritt für Schritt die Berechnung, vergleicht Braunschweig mit den Umlandgemeinden und erläutert, wie die Gewerbesteuer im Jahresabschluss korrekt ausgewiesen wird. Praxisnah werden Fristen, Anrechnungsmöglichkeiten auf die Einkommensteuer sowie legale Gestaltungsoptionen für GmbHs vorgestellt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Braunschweig liegt 2026 bei 460 %. Zur Berechnung wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert und das Ergebnis anschließend mit dem kommunalen Hebesatz vervielfacht. Dieses Verfahren gilt branchenübergreifend – so gelten etwa für die Gewerbesteuerberechnung im Optiker-Betrieb dieselben Grundregeln, jedoch mit branchenspezifischen Besonderheiten. Personengesellschaften und Einzelunternehmer können die Gewerbesteuer anteilig auf die Einkommensteuer anrechnen. Die korrekte Dokumentation im Jahresabschluss und die fristgerechte Abgabe der Gewerbesteuererklärung sind verpflichtend.

Gewerbesteuer-Hebesatz Braunschweig 2026: Aktuelle Zahlen

Die Stadt Braunschweig erhebt für das Jahr 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Dieser Hebesatz wird auf den bundeseinheitlichen Gewerbesteuermessbetrag nach § 11 Abs. 2 GewStG angewendet, der seit 2008 bei 3,5 % liegt. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter bedeutet dies: Die effektive Gewerbesteuerbelastung in Braunschweig beträgt 16,1 % des Gewerbeertrags (460 % × 3,5 %).

460 %

Hebesatz Braunschweig 2026

3,5 %

Steuermesszahl § 11 GewStG

16,1 %

Effektive Belastung

Der Hebesatz wird durch die Stadt Braunschweig per Satzung festgelegt und kann jährlich angepasst werden. Im regionalen Vergleich liegt Braunschweig damit im oberen Mittelfeld der niedersächsischen Städte. Die Gewerbesteuer fließt vollständig der Stadt Braunschweig als Realsteuer zu und bildet eine zentrale Einnahmequelle für den kommunalen Haushalt.

Hinweis

Der Hebesatz gilt für alle Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte in Braunschweig, unabhängig vom Sitz der Gesellschaft. Maßgeblich ist der Standort der operativen Tätigkeit nach § 28 GewStG.

Berechnung der Gewerbesteuer in Braunschweig: Schritt für Schritt

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten ermittelt, wobei der Braunschweiger Hebesatz erst im letzten Schritt zur Anwendung kommt. Ausgangspunkt ist der Gewinn nach § 7 GewStG, der durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) zum Gewerbeertrag führt.

Die drei Berechnungsschritte

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Gewinn laut Steuerbilanz + Hinzurechnungen (z.B. 25 % der Schuldzinsen über 200.000 €) − Kürzungen (z.B. Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen, nicht für GmbH)
  2. Steuermessbetrag berechnen: Gewerbeertrag × 3,5 % (bundeseinheitliche Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG)
  3. Gewerbesteuer festsetzen: Steuermessbetrag × 460 % (Hebesatz Braunschweig) = Gewerbesteuerschuld

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH entfällt der Freibetrag von 24.500 €, der nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zusteht. Die Berechnung erfolgt vom ersten Euro an. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG betreffen vor allem Finanzierungsaufwendungen, Mieten, Pachten, Lizenzen und Konzessionen – jeweils zu 25 % des Betrags, der 200.000 € übersteigt.

Beispiel-GmbH Betrag in €
Gewinn vor Steuern 500.000
+ Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten) 50.000
− Kürzungen 0
= Gewerbeertrag 550.000
× Steuermesszahl 3,5 % 19.250
× Hebesatz 460 % 88.550
Gewerbesteuer Braunschweig 88.550

„Gerade bei fremdfinanzierten GmbHs führen die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG oft zu einer deutlich höheren Gewerbesteuerbelastung als vom Geschäftsführer erwartet. Wir empfehlen, die Gewerbesteuer bereits bei der Liquiditätsplanung realistisch einzukalkulieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gewerbesteuer-Hebesätze im regionalen Vergleich: Braunschweig und Umgebung

Der Hebesatz von 460 % in Braunschweig liegt im oberen Mittelfeld niedersächsischer Städte. Für GmbH-Geschäftsführer, die Standortentscheidungen treffen oder Betriebsstätten verlagern, ist der Vergleich mit Nachbarkommunen relevant. Die Unterschiede können erheblich sein: Zwischen benachbarten Gemeinden schwanken die Hebesätze teilweise um mehr als 100 Prozentpunkte.

Stadt / Gemeinde Hebesatz 2026 Effektive Belastung
Braunschweig 460 % 16,1 %
Wolfsburg 410 % 14,35 %
Salzgitter 450 % 15,75 %
Wolfenbüttel 430 % 15,05 %
Gifhorn 420 % 14,7 %
Peine 440 % 15,4 %
Hannover 460 % 16,1 %
Göttingen 450 % 15,75 %

Im Vergleich zu den größten niedersächsischen Städten liegt Braunschweig gleichauf mit Hannover. Wolfsburg als VW-Standort bietet mit 410 % einen deutlich niedrigeren Hebesatz, was die effektive Belastung um rund 1,75 Prozentpunkte reduziert. Bei einem Gewerbeertrag von 500.000 € entspricht dies einer jährlichen Ersparnis von etwa 8.750 €.

Achtung

Eine reine Briefkastenverlegung ohne tatsächliche Betriebsstätte ist nicht ausreichend. Die Gewerbesteuer wird nach § 28 GewStG dort erhoben, wo sich die tatsächliche Betriebsstätte befindet. Bei mehreren Betriebsstätten erfolgt eine Zerlegung nach § 29 GewStG.

Gewerbesteuer im Jahresabschluss: Ausweis und Dokumentation

Die Gewerbesteuer ist als Ertragsteuer in der Gewinn- und Verlustrechnung der GmbH auszuweisen. Nach § 275 HGB gehört sie zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und wird separat ausgewiesen. Die korrekte Bilanzierung erfolgt nach § 274 HGB: Gewerbesteuerschulden werden als Verbindlichkeiten, Gewerbesteuer-Erstattungsansprüche als Forderungen passiviert bzw. aktiviert.

Periodengerechte Abgrenzung

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) ist die Gewerbesteuer als Aufwand zu erfassen, auch wenn der Bescheid erst 2026 oder später ergeht. Maßgeblich ist das Verursachungsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. In der Bilanz zum 31.12.2025 ist daher eine Rückstellung für die voraussichtliche Gewerbesteuerschuld zu bilden, sofern die Höhe noch nicht endgültig feststeht.

Ausweis in der GuV

Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nach § 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 17 HGB (Umsatzkostenverfahren). Gewerbesteuer wird zusammen mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen.

Ausweis in der Bilanz

Gewerbesteuerschulden unter Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (§ 266 Abs. 3 C Nr. 4 HGB). Vorauszahlungen können als Forderung aktiviert werden, wenn sie die endgültige Schuld übersteigen.

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden quartalsweise am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Der endgültige Gewerbesteuerbescheid ergeht nach Einreichung der Gewerbesteuererklärung, die bis zum 31.07. des Folgejahres (bei Steuerberater-Mandaten mit Fristverlängerung bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres) einzureichen ist.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält nicht nur die korrekte Bilanzierung der Gewerbesteuer, sondern auch die gleichzeitige Erstellung der Gewerbesteuererklärung. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand.

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer: Wer profitiert?

Die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG steht ausschließlich natürlichen Personen zu, die als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft Gewerbesteuer tragen. Für GmbH-Gesellschafter greift diese Vergünstigung nicht, da die GmbH als eigenständiges Steuersubjekt die Gewerbesteuer zahlt.

Wer profitiert von der Anrechnung?

  • Einzelunternehmer: Volle Anrechnung des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die persönliche Einkommensteuer (§ 35 Abs. 1 EStG)
  • Gesellschafter einer OHG, KG oder GbR: Anteilige Anrechnung entsprechend ihrer Beteiligung am Gewinn
  • GmbH-Gesellschafter: Keine Anrechnung, da die Gewerbesteuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft anfällt, nicht beim Gesellschafter persönlich

Bei einem Hebesatz von 460 % in Braunschweig bedeutet dies für Einzelunternehmer: Die Anrechnung beträgt 3,8 × 3,5 % = 13,3 % des Gewerbeertrags. Die effektive Belastung von 16,1 % wird somit auf 2,8 % reduziert. Diese Begünstigung soll die Wettbewerbsnachteile von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften ausgleichen.

„Die Rechtsformwahl hat erhebliche gewerbesteuerliche Auswirkungen. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften von der Anrechnung profitieren, zahlt die GmbH die volle Gewerbesteuer ohne Anrechnung. Dafür profitiert die GmbH vom niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 15 %. Eine individuelle Beratung ist hier unverzichtbar.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Rechtsform Gewerbesteuer 16,1 % Anrechnung § 35 EStG Verbleibende Belastung
Einzelunternehmer 16,1 % 13,3 % 2,8 %
GmbH & Co. KG (Gesellschafter) 16,1 % 13,3 % 2,8 %
GmbH (Gesellschaft) 16,1 % 0 % 16,1 %
GmbH-Gesellschafter (privat)

Gewerbesteuererklärung: Fristen, Abgabepflichten und Verjährung

Jeder Gewerbebetrieb mit Sitz oder Betriebsstätte in Braunschweig ist nach § 14a GewStG verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Die Erklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen, das den Gewerbesteuermessbetrag feststellt. Die Stadt Braunschweig erhält diesen Messbescheid und setzt auf dessen Grundlage die Gewerbesteuer fest.

Abgabefristen 2026 für das Wirtschaftsjahr 2025

Ohne Steuerberater

Abgabefrist: 31. Juli 2026 Gilt für alle Steuerpflichtigen, die ihre Erklärung selbst erstellen oder durch einen nicht beratenden Dienstleister fertigen lassen.

Mit Steuerberater-Mandat

Abgabefrist: 28. Februar 2027 (verlängerte Frist nach § 149 Abs. 3 AO) Automatische Fristverlängerung bei Bevollmächtigung eines Steuerberaters.

Wird die Erklärung verspätet abgegeben, kann das Finanzamt nach § 152 AO Verspätungszuschläge festsetzen. Seit 2019 sind diese bei einer Verspätung von mehr als 14 Monaten zwingend festzusetzen: mindestens 25 € pro angefangenen Monat der Verspätung, bei festgesetzter Steuer 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat (mindestens 25 €, höchstens 25.000 €).

Achtung

Die Festsetzungsfrist für die Gewerbesteuer beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erklärung eingereicht wurde. Wird keine Erklärung abgegeben, beginnt die Frist nicht zu laufen – das Finanzamt kann dann unbegrenzt nachfordern.

  • Gewerbesteuererklärung bis spätestens 28.02.2027 einreichen (mit StB-Mandat)
  • Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts prüfen und ggf. Einspruch einlegen (Frist: 1 Monat)
  • Gewerbesteuerbescheid der Stadt Braunschweig prüfen – Hebesatz korrekt angewendet?
  • Vorauszahlungen quartalsweise leisten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)
  • Gewerbesteuer periodengerecht im Jahresabschluss abgrenzen und dokumentieren

Sonderfälle: Organschaft, Zerlegung und grenzüberschreitende Betriebsstätten

Neben der Standardberechnung gibt es gewerbesteuerliche Sonderfälle, die insbesondere bei GmbH-Strukturen mit mehreren Betriebsstätten, Organschaften oder grenzüberschreitenden Aktivitäten relevant werden. Diese erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung und Dokumentation.

Gewerbesteuerliche Organschaft

Bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG werden die Gewinne der Organgesellschaft(en) der Organträgerin zugerechnet. Voraussetzungen sind finanzielle Eingliederung (Mehrheitsbeteiligung) und ein Gewinnabführungsvertrag. Die Gewerbesteuer wird einheitlich bei der Organträgerin erhoben. Haben Organgesellschaften Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden, erfolgt eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags nach § 29 GewStG.

Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten

Unterhält eine GmbH Betriebsstätten in Braunschweig und anderen Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag nach § 29 GewStG auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Zerlegungsmaßstab ist grundsätzlich die Summe der Arbeitslöhne (§ 31 GewStG). Jede Gemeinde wendet dann ihren eigenen Hebesatz auf ihren Anteil am Messbetrag an.

Beispiel Zerlegung

GmbH mit Hauptsitz in Braunschweig (60 % Arbeitslöhne) und Zweigstelle in Wolfsburg (40 % Arbeitslöhne). Messbetrag: 20.000 €.

Anteil Braunschweig

12.000 € × 460 % = 55.200 € Gewerbesteuer

Anteil Wolfsburg

8.000 € × 410 % = 32.800 € Gewerbesteuer

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten unterliegen nur die inländischen Betriebsstätten der deutschen Gewerbesteuer. Ausländische Betriebsstätten sind nach § 9 Nr. 3 GewStG vom Gewerbeertrag zu kürzen (Schachtelprivileg), sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsieht.

„Gerade bei Unternehmensgruppen mit Organschaften und mehreren Standorten wird die Gewerbesteuer komplex. Wir prüfen im Rahmen des Jahresabschlusses die korrekte Anwendung von Zerlegungsmaßstäben und Organschaftsregelungen – das vermeidet kostspielige Fehler.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gewerbesteuer-Optimierung: Legale Gestaltungsmöglichkeiten für GmbHs

Die Gewerbesteuer bietet innerhalb des gesetzlichen Rahmens Gestaltungsspielräume, die GmbH-Geschäftsführer nutzen können, um die Steuerlast zu optimieren. Wichtig ist: Alle Maßnahmen müssen rechtskonform sein und einer steuerlichen Gestaltungsprüfung standhalten. Reine Steuerumgehungen sind nach § 42 AO unwirksam.

Hinzurechnungen minimieren

Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG betreffen insbesondere Finanzierungsaufwendungen, Miet- und Pachtzinsen sowie Lizenzgebühren. Diese werden zu 25 % hinzugerechnet, soweit sie 200.000 € im Jahr übersteigen. Gestaltungsansätze:

  • Eigenkapitalfinanzierung stärken: Weniger Fremdkapital bedeutet weniger Zinsen und damit geringere Hinzurechnungen
  • Freibetrag ausschöpfen: Die ersten 200.000 € an Finanzierungsaufwendungen bleiben hinzurechnungsfrei – diese Grenze sollte bei Vertragsgestaltungen berücksichtigt werden
  • Leasing vs. Miete: Je nach Vertragsgestaltung können unterschiedliche hinzurechnungsrelevante Beträge entstehen
  • Konzernumlagen prüfen: Lizenzen und Nutzungsrechte innerhalb eines Konzerns sollten angemessen kalkuliert sein, um unnötige Hinzurechnungen zu vermeiden

Standortwahl und Betriebsstättenplanung

Bei Neuansiedlungen oder Verlagerungen kann die Wahl des Standorts erhebliche gewerbesteuerliche Auswirkungen haben. Der Unterschied zwischen dem Hebesatz in Braunschweig (460 %) und umliegenden Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen summiert sich über die Jahre. Allerdings muss eine tatsächliche Betriebsstätte begründet werden – bloße Briefkastenfirmen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Rechtsformwahl und Holdingstrukturen

Die Wahl zwischen GmbH, GmbH & Co. KG oder anderen Rechtsformen hat gewerbesteuerliche Konsequenzen. Während die GmbH voll gewerbesteuerpflichtig ist ohne Anrechnung beim Gesellschafter, können Personengesellschaften von der Anrechnung nach § 35 EStG profitieren. Bei Holdingstrukturen kann unter bestimmten Voraussetzungen das Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG greifen, wodurch Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften gewerbesteuerfrei bleiben.

Achtung

Alle Gestaltungen müssen einen wirtschaftlichen Grund haben und dürfen nicht ausschließlich steuerlich motiviert sein. Missbrauchsvermeidungsvorschriften wie § 42 AO oder § 50d Abs. 3 EStG können rein künstliche Konstruktionen unwirksam machen. Eine steuerliche Beratung durch zugelassene Steuerberater ist hier zwingend erforderlich.

„Gewerbesteuer-Optimierung ist kein Selbstläufer. Jede Maßnahme muss zur individuellen Unternehmensstruktur passen und rechtssicher dokumentiert werden. Im Rahmen unserer Jahresabschluss-Mandate prüfen wir regelmäßig, ob sich durch legale Gestaltungen Einsparpotenziale heben lassen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Gilt der Hebesatz auch für Freiberufler in Braunschweig?

Nein. Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.) unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Hebesatz in Braunschweig betrifft ausschließlich Gewerbetreibende, also Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die einen gewerblichen Betrieb führen.

Kann der Hebesatz in Braunschweig während des Jahres geändert werden?

Ja, die Stadt Braunschweig kann durch Ratsbeschluss den Hebesatz jederzeit ändern. Änderungen gelten jedoch erst ab dem Folgejahr oder ab dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt. Für die Gewerbesteuer eines Erhebungszeitraums (meist Kalenderjahr) gilt der zum Jahresende gültige Hebesatz. Unternehmen sollten daher kommunale Haushaltsbeschlüsse beobachten.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen (bis 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro Monat). Zusätzlich drohen Zwangsgelder. Die Gewerbesteuererklärung ist spätestens 31. Juli des Folgejahres fällig, bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist bis Ende Februar bzw. bei Fristverlängerung bis Ende Juli des übernächsten Jahres.

Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf die Liquiditätsplanung aus?

Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich per Vorauszahlung (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) erhoben. Bei Neugründungen oder stark steigenden Erträgen sollten Unternehmen diese Zahlungstermine in die Liquiditätsplanung einbeziehen. Nachzahlungen aus der Jahressteuererklärung können die Liquidität erheblich belasten, wenn sie nicht rechtzeitig eingeplant werden. Eine regelmäßige Rücklagenbildung ist daher ratsam.

Gibt es in Braunschweig Gewerbesteuer-Erleichterungen für Existenzgründer?

Nein, die Stadt Braunschweig gewährt keine speziellen Hebesatz-Ermäßigungen für Existenzgründer. Allerdings greift bundesweit der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Existenzgründer sollten zudem prüfen, ob sie im ersten Jahr unter dem Freibetrag bleiben und ob Förderprogramme (z. B. ERP-Gründerkredit) Liquidität für Steuerzahlungen bereitstellen.

Kann ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen selbst anpassen lassen?

Ja. Wenn Sie absehen, dass Ihr Gewerbeertrag deutlich niedriger ausfallen wird als vom Finanzamt geschätzt, können Sie formlos eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen (§ 37 Abs. 3 AO). Das Finanzamt prüft den Antrag und passt die Vorauszahlungen gegebenenfalls an. Umgekehrt kann das Finanzamt bei stark gestiegenen Erträgen die Vorauszahlungen von Amts wegen erhöhen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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