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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogGehalt Buchungssatz Beispiel

Gehalt Buchungssatz Beispiel 2026: SKR03 & SKR04

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die korrekte Verbuchung von Gehältern gehört zu den regelmäßigen Pflichten jedes Unternehmens. Dieser Artikel zeigt Ihnen anhand konkreter Buchungssätze nach SKR03 und SKR04, wie Sie Bruttogehälter, Lohnsteuer, Sozialabgaben und Arbeitgeberanteile systematisch erfassen. Mit praxisnahen Beispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen vermeiden Sie typische Fehler in der Lohnbuchhaltung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bei der Gehaltsbuchung erfassen Sie zunächst das Bruttogehalt als Aufwand (SKR03: Konto 4100, SKR04: Konto 6000) gegen verschiedene Verbindlichkeiten. Parallel buchen Sie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf separate Konten. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich als Differenz zwischen Brutto und allen Abzügen und wird über das Bankkonto ausgezahlt.

Grundlagen der Gehaltsbuchung: SKR03 und SKR04 im Überblick

Die Buchung von Gehältern und Löhnen gehört zu den zentralen Geschäftsvorfällen in der laufenden Finanzbuchhaltung jeder GmbH. Nach § 238 HGB sind alle Geschäftsvorfälle lückenlos und zeitgerecht zu buchen. Gehaltsbuchungen berühren dabei stets mehrere Konten: Aufwandskonten für die Bruttogehälter, Verbindlichkeitskonten für die abzuführenden Steuern und Sozialabgaben sowie das Bankkonto für die Auszahlung.

In Deutschland werden überwiegend zwei Kontenrahmen verwendet: SKR03 (Standardkontenrahmen Prozessgliederung) und SKR04 (Standardkontenrahmen Abschlussgliederung). Während SKR03 eine prozessorientierte Nummerierung verwendet, orientiert sich SKR04 an der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 266 und § 275 HGB. Für die Gehaltsbuchung bedeutet das unterschiedliche Kontonummern, aber identische Buchungslogik.

Bezeichnung SKR03 SKR04
Gehälter (Aufwand) 4120 6020
Gesetzliche soziale Aufwendungen 4130 6030
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3730
Verbindlichkeiten Finanzamt (LSt, Soli) 1741 3731
Verbindlichkeiten Sozialversicherung 1742 3732
Bank 1200 1800

Hinweis

Praxis-Tipp: Die korrekte Zuordnung der Konten ist entscheidend für die spätere Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Wer unsicher ist, welcher Kontenrahmen im Unternehmen gilt, findet die Information in den DATEV-Stammdaten oder der Buchhaltungssoftware. Bei OnlineBilanz übernehmen unsere Steuerberater die Prüfung der Kontierung im Rahmen des Jahresabschlusses.

Buchungssatz für das Bruttogehalt: Schritt-für-Schritt-Beispiel

Die Buchung des Bruttogehalts erfolgt zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung. Dabei wird der gesamte Bruttobetrag als Personalaufwand erfasst, unabhängig davon, ob die Auszahlung bereits erfolgt ist. Dies entspricht dem Grundsatz der periodengerechten Abgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Beispiel: Bruttogehalt 5.000 Euro

Ein Angestellter erhält ein monatliches Bruttogehalt von 5.000 Euro. Die Gehaltsabrechnung für Januar 2026 wird am 31.01.2026 erstellt.

Buchungssatz SKR03: Gehälter (4120) 5.000,00 € an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 5.000,00 €

Buchungssatz SKR04: Gehälter (6020) 5.000,00 € an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (3730) 5.000,00 €

Mit diesem Buchungssatz wird der Personalaufwand in der GuV erfasst. Gleichzeitig entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitnehmer, die beim späteren Überweisungsvorgang ausgeglichen wird. Die Buchung ist unabhängig vom Zahlungszeitpunkt vorzunehmen – dies folgt aus dem Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

„In der Praxis empfiehlt sich die monatliche Buchung der Gehälter zeitnah zur Lohnabrechnung. So vermeiden Sie Abgrenzungsprobleme am Jahresende und gewährleisten eine korrekte Zuordnung der Aufwendungen zum jeweiligen Wirtschaftsjahr nach § 242 Abs. 2 HGB.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Lohnsteuer und Sozialabgaben richtig verbuchen

Vom Bruttogehalt sind verschiedene Abzüge vorzunehmen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Diese Beträge sind als durchlaufende Posten zu behandeln – sie erhöhen nicht den Personalaufwand, sondern stellen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern dar.

Beispiel: Abzüge vom Bruttogehalt 5.000 Euro

Aus der Lohnabrechnung ergeben sich folgende Abzüge:

  • Lohnsteuer: 680,00 €
  • Solidaritätszuschlag: 37,40 €
  • Kirchensteuer: 61,20 €
  • Krankenversicherung (AN-Anteil): 387,50 €
  • Pflegeversicherung (AN-Anteil): 82,50 €
  • Rentenversicherung (AN-Anteil): 465,00 €
  • Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil): 60,00 €

Summe Abzüge: 1.773,60 €Auszahlungsbetrag (Netto): 3.226,40 €

Buchungssatz SKR03: Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 5.000,00 € an Verbindlichkeiten Finanzamt (1741) 778,60 € an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (1742) 995,00 € an Bank (1200) 3.226,40 €

Buchungssatz SKR04: Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (3730) 5.000,00 € an Verbindlichkeiten Finanzamt (3731) 778,60 € an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (3732) 995,00 € an Bank (1800) 3.226,40 €

Achtung

Wichtig: Die Lohnsteuer ist nach § 41a EStG bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind nach § 23 SGB IV spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Verspätete Zahlungen führen zu Säumniszuschlägen und können bei wiederholtem Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung korrekt erfassen

Neben den Arbeitnehmeranteilen trägt der Arbeitgeber eigene Beiträge zur Sozialversicherung. Diese stellen einen zusätzlichen Personalaufwand dar und sind getrennt vom Bruttogehalt zu buchen. Die Arbeitgeberanteile entsprechen in der Regel den Arbeitnehmeranteilen (mit Ausnahme der Pflegeversicherung bei kinderlosen Arbeitnehmern über 23 Jahren).

Berechnung und Buchung der Arbeitgeberanteile

Für das obige Beispiel (Bruttogehalt 5.000 €) ergeben sich folgende Arbeitgeberanteile:

  • Krankenversicherung (AG-Anteil): 387,50 €
  • Pflegeversicherung (AG-Anteil): 82,50 € (ohne Kinderlosenzuschlag)
  • Rentenversicherung (AG-Anteil): 465,00 €
  • Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil): 60,00 €
  • Umlagen U1 und U2 sowie Insolvenzgeldumlage: ca. 80,00 €

Summe Arbeitgeberanteile: ca. 1.075,00 €

Buchungssatz SKR03: Gesetzliche soziale Aufwendungen (4130) 1.075,00 € an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (1742) 1.075,00 €

Buchungssatz SKR04: Gesetzliche soziale Aufwendungen (6030) 1.075,00 € an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (3732) 1.075,00 €

Die Verbindlichkeit gegenüber der Sozialversicherung beträgt somit insgesamt 2.070,00 € (995,00 € AN-Anteil + 1.075,00 € AG-Anteil). Dieser Betrag ist gemeinsam mit den Arbeitnehmeranteilen an die Krankenkasse als Einzugsstelle nach § 28h SGB IV zu überweisen.

~21,5 %

Durchschnittliche Lohnnebenkosten (AG-Anteil) vom Bruttogehalt

18,6 %

Rentenversicherung gesamt (2026)

14,6 %

Krankenversicherung Basisanteil (2026)

Vollständiger Buchungsablauf einer Monatsabrechnung

In der Praxis werden die oben dargestellten Einzelbuchungen häufig in einer zusammenhängenden Buchungsroutine erfasst. Im Folgenden zeigen wir den kompletten Buchungsablauf für eine Gehaltsabrechnung – von der Erfassung des Bruttogehalts bis zur Überweisung der Abgaben an Finanzamt und Sozialversicherung.

Schritt 1: Erfassung Bruttogehalt und Arbeitgeberanteile

Zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung (z. B. 31.01.2026) werden zunächst die Aufwendungen erfasst:

  1. Bruttogehalt buchen (SKR03): Gehälter (4120) 5.000,00 € an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 5.000,00 €
  2. Arbeitgeberanteile buchen (SKR03): Gesetzliche soziale Aufwendungen (4130) 1.075,00 € an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (1742) 1.075,00 €

Schritt 2: Auszahlung des Nettogehalts

Die Überweisung des Nettobetrags erfolgt üblicherweise am letzten Bankarbeitstag des Monats oder zu Beginn des Folgemonats:

Buchungssatz SKR03: Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 5.000,00 € an Verbindlichkeiten Finanzamt (1741) 778,60 € an Verbindlichkeiten Sozialversicherung (1742) 995,00 € an Bank (1200) 3.226,40 €

Schritt 3: Abführung der Lohnsteuer

Bis zum 10.02.2026 muss die Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) an das Finanzamt überwiesen werden:

Buchungssatz SKR03: Verbindlichkeiten Finanzamt (1741) 778,60 € an Bank (1200) 778,60 €

Schritt 4: Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) werden spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats an die Krankenkasse als Einzugsstelle überwiesen:

Buchungssatz SKR03: Verbindlichkeiten Sozialversicherung (1742) 2.070,00 € an Bank (1200) 2.070,00 €

  • Lohnabrechnung erstellen (intern oder durch Lohnbüro)
  • Bruttogehalt und Arbeitgeberanteile buchen
  • Nettogehalt überweisen (letzter Bankarbeitstag)
  • Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch an Finanzamt übermitteln (bis 10. des Folgemonats)
  • Sozialversicherungsbeiträge an Krankenkasse überweisen (drittletzter Bankarbeitstag)
  • Kontenabstimmung: Verbindlichkeitskonten müssen ausgeglichen sein

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass kleinere GmbHs die Lohnbuchhaltung an spezialisierte Dienstleister auslagern, die Finanzbuchhaltung jedoch selbst führen. Entscheidend ist dann die korrekte Übernahme der Buchungssätze aus der Lohnabrechnung. Unsere Steuerberater prüfen im Rahmen des Jahresabschlusses, ob alle Personalkostenkonten plausibel sind und mit den Lohnnachweisen übereinstimmen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sonderfälle: Geschäftsführergehalt und Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers unterliegt besonderen Regelungen. Nach § 35 GmbHG ist der Geschäftsführer zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft verpflichtet. Ob er als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gilt, hängt von seiner Stellung in der Gesellschaft ab.

Angestellter Fremdgeschäftsführer

Ein Fremdgeschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile ist in der Regel sozialversicherungspflichtig und wird wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt. Die Buchung erfolgt analog zu den obigen Beispielen:

Buchungssatz SKR03: Gehälter (4120) oder Geschäftsführergehälter (4100) 10.000,00 € an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 10.000,00 €

Es empfiehlt sich, für Geschäftsführergehälter ein separates Konto zu nutzen, um die Personalkosten der Geschäftsführung in der GuV gesondert ausweisen zu können. Dies erhöht die Transparenz und entspricht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB.

Gesellschafter-Geschäftsführer (beherrschend)

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der mehr als 50 % der Anteile hält oder anderweitig beherrschenden Einfluss ausübt, ist nicht sozialversicherungspflichtig (außer in der gesetzlichen Unfallversicherung). Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, jedoch sind Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach § 38 EStG einzubehalten.

Beispiel: Geschäftsführergehalt 10.000 € (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Abzüge: Lohnsteuer 2.800 €, Solidaritätszuschlag 154 €, Kirchensteuer 252 € Auszahlungsbetrag: 6.794 €

Buchung Bruttogehalt (SKR03): Geschäftsführergehälter (4100) 10.000,00 € an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 10.000,00 €

Buchung Auszahlung (SKR03): Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (1740) 10.000,00 € an Verbindlichkeiten Finanzamt (1741) 3.206,00 € an Bank (1200) 6.794,00 €

Achtung

Achtung Angemessenheitsprüfung: Das Geschäftsführergehalt muss nach § 8 Abs. 3 KStG dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Unangemessen hohe Gehälter können steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert werden, was zu Nachzahlungen bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer führt. Die Finanzverwaltung orientiert sich an Vergleichswerten aus Datenbanken wie BBE-Median oder den Veröffentlichungen des BFH.

Hinweis

Praxis-Hinweis: Wer als Geschäftsführer einer eigenen GmbH tätig ist und sich unsicher über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung oder die steuerliche Angemessenheit des Gehalts ist, sollte dies fachlich prüfen lassen. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz unterstützen Sie bei der Strukturierung von Geschäftsführervergütungen und der laufenden Prüfung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Personalkosten im Jahresabschluss: Prüfung und Offenlegung

Die korrekte Erfassung der Personalkosten ist nicht nur für die laufende Buchhaltung relevant, sondern auch für den Jahresabschluss nach § 242 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sind Personalaufwendungen in einem eigenen Posten auszuweisen. Nach § 285 Nr. 8a HGB ist im Anhang die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer anzugeben.

Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 5 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind die Personalaufwendungen wie folgt zu gliedern:

  1. Löhne und Gehälter: Bruttogehälter aller Arbeitnehmer und Geschäftsführer
  2. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zu Pensionskassen, Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung

Die getrennte Darstellung ist zwingend vorgeschrieben und dient der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen. Die Lohnsteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sind nicht Bestandteil der Personalaufwendungen, da sie als durchlaufende Posten keine Aufwendungen des Unternehmens darstellen.

Prüfung der Personalkostenkonten beim Jahresabschluss

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater werden die Personalkostenkonten auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Typische Prüfungshandlungen umfassen:

  • Abgleich der gebuchten Bruttogehälter mit den Lohnabrechnungen
  • Prüfung der Arbeitgeberanteile (ca. 21 % vom Bruttogehalt)
  • Abstimmung der Verbindlichkeitskonten zum Jahresende (müssen ausgeglichen sein)
  • Prüfung auf periodengerechte Abgrenzung (z. B. Dezembergehalt erst im Januar gezahlt)
  • Prüfung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern
  • Kontrolle der Umsatzsteuerfreiheit (Gehälter sind nicht steuerbar nach § 1 UStG)

Klein-GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB)

Erleichterte Offenlegung möglich. Anhangangaben nach § 285 HGB können reduziert werden. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl ist jedoch stets anzugeben (§ 267 Abs. 5 HGB).

Mittelgroße und große GmbH

Vollständige Gliederung der GuV nach § 275 HGB erforderlich. Im Anhang sind detaillierte Angaben zu Personalaufwendungen zu machen, bei großen GmbH zusätzlich der Gesamtbetrag der Bezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB).

Nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

„In der Praxis sind fehlerhafte Gehaltsbuchungen eine häufige Ursache für Korrekturen im Jahresabschluss. Wer die laufende Lohnbuchhaltung korrekt führt und monatlich abstimmt, erspart sich Mehrarbeit bei der Bilanzerstellung. Bei OnlineBilanz übernehmen unsere Steuerberater die vollständige Prüfung der Finanzbuchhaltung und erstellen den Jahresabschluss digital mit transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten und mit Rechtsverbindlichkeit durch zugelassene Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler bei der Gehaltsbuchung und wie Sie diese vermeiden

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben kommt es in der Praxis immer wieder zu typischen Fehlern bei der Buchung von Gehältern. Diese können zu Unstimmigkeiten in der Buchhaltung, Nachfragen des Finanzamts oder Problemen bei der Erstellung des Jahresabschlusses führen.

Die 7 häufigsten Fehler in der Gehaltsbuchung

Fehler Folge Lösung
Bruttogehalt nicht periodengerecht gebucht Aufwand im falschen Monat, Abgrenzungsprobleme Buchung zum Zeitpunkt der Abrechnung, nicht der Zahlung
Arbeitgeberanteile vergessen Personalkosten zu niedrig ausgewiesen, fehlende Verbindlichkeiten Separate Buchung der Arbeitgeberanteile auf Konto 4130/6030
Lohnsteuer als Aufwand gebucht Personalkosten überhöht, GuV falsch Lohnsteuer ist durchlaufender Posten, keine Aufwandsbuchung
Verbindlichkeitskonten nicht ausgeglichen Offene Posten in der Bilanz, Abstimmungsprobleme Monatliche Kontrolle: Nach Zahlung muss Verbindlichkeit auf null stehen
Geschäftsführergehalt mit Sozialabgaben bei beherrschendem GGF Falsche SV-Beiträge, Erstattungsprobleme Prüfung der SV-Pflicht vor Buchung (beherrschender GGF = keine SV-Pflicht)
Falsche Kontenrahmen-Konten verwendet GuV-Gliederung fehlerhaft, Mehrarbeit bei Jahresabschluss SKR03 und SKR04 nicht verwechseln, Kontenstamm prüfen
Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) vergessen Personalkosten unvollständig, Rückstellungen fehlen Sonderzahlungen zeitnah buchen oder Rückstellung nach § 249 HGB bilden

Kontrolle und Plausibilisierung

Eine einfache Plausibilitätsprüfung hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen: Die Summe der gebuchten gesetzlichen sozialen Aufwendungen (Konto 4130/6030) sollte ungefähr 21-22 % der gebuchten Bruttogehälter (Konto 4120/6020) betragen. Größere Abweichungen deuten auf fehlende Buchungen oder Fehler hin.

Auch die Verbindlichkeitskonten sollten monatlich abgestimmt werden: Nach Abführung aller Lohnsteuerbeträge und Sozialversicherungsbeiträge dürfen die Konten 1741/3731 (Finanzamt) und 1742/3732 (Sozialversicherung) keinen Saldo mehr aufweisen. Offene Posten am Jahresende müssen als Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen und ggf. im Anhang erläutert werden.

Hinweis

Digitale Unterstützung nutzen: Moderne Buchhaltungssoftware und Lohnabrechnungsprogramme (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) bieten automatische Plausibilitätsprüfungen und vorgefertigte Buchungsvorlagen. Wer unsicher ist, ob die Buchungen korrekt sind, kann die Daten vor dem Jahresabschluss durch einen Steuerberater prüfen lassen. Bei OnlineBilanz erfolgt dies standardmäßig im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch zugelassene Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Lohnbuchhaltung selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich dürfen Sie die Lohnbuchhaltung selbst durchführen. Allerdings ist das Lohnsteuerrecht komplex und fehleranfällig. Falsche Buchungen oder verspätete Abgaben können zu Nachzahlungen und Säumniszuschlägen führen. Viele Unternehmen lagern die Lohnbuchhaltung deshalb an Steuerberater oder spezialisierte Lohnabrechnungsbüros aus. Auch OnlineBilanz.de bietet über das Steuerberater-Netzwerk Unterstützung bei der korrekten Verbuchung von Personalkosten im Rahmen des Jahresabschlusses.

Was passiert, wenn ich Gehälter falsch verbucht habe?

Fehlerhafte Gehaltsbuchungen führen zu falschen Steuervoranmeldungen und können Nachforderungen der Finanzverwaltung nach sich ziehen. Entdecken Sie den Fehler selbst, sollten Sie umgehend eine Korrektur vornehmen und ggf. berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben (§ 41c EStG). Bei systematischen Fehlern drohen Betriebsprüfungen. Eine saubere, systematische Buchführung und regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater beugen solchen Problemen vor.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen und Gehaltsbuchungen aufbewahren?

Lohnabrechnungen und die dazugehörigen Buchungsbelege unterliegen nach § 257 HGB und § 147 AO einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage erstellt wurde. Bei Lohnabrechnungen aus 2025 läuft die Frist also bis Ende 2035. Die Aufbewahrung kann elektronisch erfolgen, muss aber jederzeit eine Prüfung durch die Finanzverwaltung ermöglichen.

Welche Software eignet sich für die Gehaltsbuchung in kleinen Unternehmen?

Für kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern gibt es spezialisierte Lohnabrechnungsprogramme wie Lexware Lohn+Gehalt, DATEV Lohn und Gehalt compact oder cloudbasierte Lösungen wie Sage HR oder Personio. Diese Programme generieren automatisch die korrekten Buchungssätze und Meldungen ans Finanzamt. Die Wahl hängt von der Unternehmensgröße, dem Budget und der Schnittstelle zu Ihrer Finanzbuchhaltung ab. Ihr Steuerberater kann Ihnen eine passende Lösung empfehlen, die sich nahtlos in Ihre bestehenden Systeme integriert.

Muss ich für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) die gleichen Buchungen vornehmen?

Nein, bei geringfügig Beschäftigten (450-Euro-Jobs, ab Oktober 2022: 520-Euro-Grenze) gelten Besonderheiten. Es fallen keine Lohnsteuer und meist pauschale Sozialabgaben an, die der Arbeitgeber trägt (pauschal 2 % Lohnsteuer, 13 % RV, 13 % KV bei gewerblichen Minijobbern). Die Buchung erfolgt vereinfacht: Aufwandskonto gegen Verbindlichkeiten gegenüber Minijob-Zentrale. Die Abrechnung läuft zentral über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 257 HGB (Aufbewahrungsfristen), § 41a EStG (Lohnsteuer-Anmeldung), § 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), § 147 AO (Ordnungsvorschriften). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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