Fristen · Jahresabschluss 2023 · § 325 HGB
Frist Jahresabschluss 2023: Alle Termine, Pflichten und Konsequenzen
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Für GmbHs und UGs mit Geschäftsjahr 2023 galt die Offenlegungsfrist 31. Dezember 2024. Wer diese Frist versäumt hat, riskiert automatische Ordnungsgelder des Bundesamts für Justiz. Dieser Artikel fasst alle relevanten Fristen zusammen und erklärt, was jetzt noch zu tun ist.
Inhaltsverzeichnis
31.12.2024
Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 bei Bilanzstichtag 31.12.2023 (§ 325 Abs. 1a HGB)
ab 2.500 €
Mindest-Ordnungsgeld bei Fristversäumnis durch das Bundesamt für Justiz (§ 335 HGB)
30.06.2024
Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss 2023 (6 Monate nach Geschäftsjahresende)
1. Fristen im Überblick
Für den Jahresabschluss 2023 (Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023) gelten drei voneinander unabhängige Fristen:
| Frist | Termin | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Aufstellungsfrist (Bilanz und GuV erstellen) | bis 30. Juni 2024 | § 264 Abs. 1 HGB |
| Feststellungsfrist (Gesellschafterbeschluss) | bis 30. Juni 2024 | § 42a GmbHG |
| Offenlegungsfrist (Einreichung Bundesanzeiger) | bis 31. Dezember 2024 | § 325 Abs. 1a HGB |
Für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt eine verkürzte Offenlegungsfrist von 4 Monaten (bis 30. April 2024).
Alle Fristen sind abgelaufen — sofortiges Handeln erforderlich
Wenn Ihre GmbH oder UG den Jahresabschluss 2023 noch nicht offengelegt hat, befindet sie sich bereits im Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz (BfJ). Das BfJ hat möglicherweise bereits eine Androhungsverfügung versandt. Holen Sie die Offenlegung sofort nach — dabei sind die Fristen für den Jahresabschluss einer GmbH genau einzuhalten. OnlineBilanz kann auch rückständige Jahresabschlüsse erstellen und einreichen.
2. Wer ist betroffen?
Offenlegungspflicht besteht für
GmbH · UG (haftungsbeschränkt) · AG · KGaA · GmbH & Co. KG · Genossenschaften · Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB
Keine Offenlegungspflicht bei
Einzelunternehmen · Freiberufler · GbR · OHG und KG mit natürlicher Person als Vollhafter · Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB (nur Hinterlegung)
3. Erstellung, Feststellung und Offenlegung
Der Jahresabschluss 2023 durchläuft drei formale Phasen, die aufeinander aufbauen:
Phase 1: Aufstellung
Bilanz, GuV und Anhang werden erstellt. Frist: 3–6 Monate nach Geschäftsjahresende. Für GmbH und UG: bis spätestens 30. Juni 2024.
Phase 2: Feststellung
Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung des Jahresabschlusses. Ohne Feststellung ist keine wirksame Offenlegung möglich.
Phase 3: Offenlegung
Elektronische Einreichung beim Bundesanzeiger im XBRL-Format. Frist: bis 31. Dezember 2024 für GJ 2023.
4. Konsequenzen bei Fristversäumnis
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegung vollautomatisch. Bei versäumter Frist läuft folgendes Verfahren ab:
- 31. Dezember 2024 verstreicht ohne Einreichung
- Bundesanzeiger meldet fehlende Offenlegung ans BfJ
- BfJ verschickt Androhungsverfügung (Nachfrist: 6 Wochen)
- Keine Einreichung binnen Nachfrist: Ordnungsgeld
- Wiederholung, bis Offenlegung erfolgt
| Unternehmensgröße | Mindestordnungsgeld | Maximum |
|---|---|---|
| Kleine / Kleinstkapitalgesellschaft | 2.500 € | 25.000 € |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | 5.000 € | 25.000 € |
| Große Kapitalgesellschaft | 10.000 € | 25.000 € |
5. Nachträgliche Offenlegung des Jahresabschlusses 2023
Eine nachträgliche Offenlegung ist jederzeit möglich und beendet das Ordnungsgeldverfahren. Der Jahresabschluss 2023 kann auch nach Ablauf der Frist noch eingereicht werden. Wenn bereits ein Ordnungsgeld festgesetzt wurde, empfiehlt es sich, sofort die Offenlegung nachzuholen und dem BfJ die Einreichungsbestätigung zu übermitteln. Um künftige Versäumnisse zu vermeiden, sollten die Fristen zur Abgabe des Jahresabschlusses 2026 rechtzeitig beachtet werden.
Rückständige Jahresabschlüsse
OnlineBilanz erstellt auch Rückstände — also Jahresabschlüsse für mehrere Jahre gleichzeitig. Wenn eine GmbH mehrere offene Geschäftsjahre hat (2022, 2023 etc.), können alle in einem Auftrag abgewickelt werden. Mehr erfahren.
6. Jahresabschluss 2023 mit OnlineBilanz
OnlineBilanz als DATEV-Digitalpartner erstellt den vollständigen Jahresabschluss 2023 — inkl. Offenlegung beim Bundesanzeiger:
- Bilanz, GuV, Anlagespiegel
- E-Bilanz via ELSTER (Körperschaftsteuer)
- Körperschaftsteuererklärung 2023
- Gewerbesteuererklärung 2023
- Umsatzsteuerjahreserklärung 2023
- Bundesanzeiger-Offenlegung inklusive
- 12 Monate Finanzamtsvertretung
Gesetzliche Grundlagen
7. Häufige Fragen zur Frist Jahresabschluss 2023
Bis wann musste der Jahresabschluss 2023 offengelegt werden?
Spätestens bis 31. Dezember 2024 für GmbHs und UGs mit Geschäftsjahr 1.1.–31.12.2023 (§ 325 Abs. 1a HGB).
Was passiert, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?
Das BfJ hat vermutlich bereits eine Androhungsverfügung verschickt oder ein Ordnungsgeld festgesetzt. Holen Sie die Offenlegung sofort nach — das beendet das Verfahren. OnlineBilanz kann die Offenlegung schnell umsetzen.
Kann ich den Jahresabschluss 2023 nachträglich einreichen?
Ja, jederzeit. Die nachträgliche Offenlegung beendet das Ordnungsgeldverfahren. Bereits festgesetzte Ordnungsgelder müssen trotzdem bezahlt werden, aber neue Ordnungsgelder werden nicht mehr festgesetzt.
Was ist der Unterschied zwischen Aufstellungsfrist und Offenlegungsfrist?
Die Aufstellungsfrist (30. Juni 2024) regelt, wann der Jahresabschluss intern fertiggestellt sein muss. Die Offenlegungsfrist (31. Dezember 2024) regelt, wann er beim Bundesanzeiger eingereicht werden muss. Beide sind unabhängig voneinander gesetzlich geregelt.
Jahresabschluss 2023 noch nicht erledigt? Jetzt nachholen.
OnlineBilanz: GmbH-Jahresabschluss ab 499,95 € inkl. MwSt. — auch rückständige Jahre, Bundesanzeiger inklusive.Hinweis: Allgemeine Information. Rechtsstand April 2026.


