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11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz GmbH Gründung: Pflicht, Inhalt & Fristen

Eröffnungsbilanz GmbH Gründung: Pflicht, Inhalt & Fristen

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Fachlich geprüft: 24.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer eine GmbH gründet, muss zum Tag der Eintragung ins Handelsregister eine Eröffnungsbilanz aufstellen – vollständig, geprüft und fristgerecht. Was genau hineingehört, welche Fristen gelten, wie Gründungskosten zu behandeln sind und wie die Buchungssätze in DATEV aussehen, zeigt dieser Fachartikel.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz bei der GmbH-Gründung ist gemäß § 242 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 HGB zwingend zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung aufzustellen. Sie weist auf der Aktivseite das eingebrachte Vermögen und auf der Passivseite das Stammkapital sowie etwaige Verbindlichkeiten aus. Die Frist zur Aufstellung beträgt nach herrschender Auffassung drei Monate ab dem Stichtag (Eintragungsdatum). Gründungskosten sind als Aufwand zu buchen und dürfen nach HGB nicht aktiviert werden.

Rechtliche Pflicht und Grundlagen

Die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich unmittelbar aus § 242 Abs. 1 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Für die GmbH konkretisiert § 264 Abs. 1 HGB diese Pflicht dahingehend, dass Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss – und damit auch die Eröffnungsbilanz als dessen Vorstufe – nach den ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufzustellen haben.

Gesellschaftsrechtlich entsteht die GmbH als Kaufmann erst mit Eintragung in das Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Der Stichtag der Eröffnungsbilanz ist daher zwingend das Datum der Handelsregistereintragung, nicht der Tag des Gesellschaftsvertrags und nicht der Tag der Einzahlung des Stammkapitals auf das Gründungskonto.

Hinweis: Vorgesellschaft vs. eingetragene GmbH

In der sog. Vorgesellschaft (GmbH i. G.) bestehen bereits handelsrechtliche Buchführungspflichten nach allgemeinen Grundsätzen. Die eigentliche Eröffnungsbilanz der GmbH bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Zeitpunkt der Eintragung. Buchführungsunterlagen der Vorgesellschaft fließen nicht automatisch über.

Strafrechtlich und steuerlich relevant: Die Verletzung der Pflicht zur Aufstellung kann nach § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren) sanktioniert werden. Steuerlich bildet die Eröffnungsbilanz den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG.

Stichtag und Fristen

Der Stichtag der Eröffnungsbilanz bei der GmbH-Gründung ist der Tag der Eintragung in das Handelsregister. Dieser Zeitpunkt ist nicht disponibel. Praktisch bedeutsam ist, dass zwischen Notartermin (Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), Einzahlung des Stammkapitals und tatsächlicher Eintragung Wochen oder Monate liegen können.

Zur Aufstellungsfrist schweigt das HGB bei der Eröffnungsbilanz explizit. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum orientiert sich an der Frist des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB für den Jahresabschluss: drei Monate nach dem Abschlussstichtag für mittelgroße und große GmbH, für kleine GmbH sechs Monate. In der Praxis sollte die Eröffnungsbilanz jedoch so früh wie möglich aufgestellt werden, da sie Grundlage für die erste Steuererklärung ist.

Achtung Frühstart-Falle: Wird die GmbH rückwirkend zum 1. Januar eines Jahres in das Handelsregister eingetragen (häufig bei Gründungen im Herbst), endet das erste Wirtschaftsjahr trotzdem frühestens am 31. Dezember des Eintragungsjahres. Ein verlängertes erstes Wirtschaftsjahr ist zulässig, darf aber 18 Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Inhalt und Aufbau der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz folgt strukturell dem Gliederungsschema des § 266 HGB. Sie ist jedoch in aller Regel deutlich kürzer als ein späterer Jahresabschluss, weil zu diesem frühen Zeitpunkt nur das eingebrachte Kapital und unmittelbar damit zusammenhängende Positionen existieren.

Aktivseite der Eröffnungsbilanz

Typische Aktivpositionen zum Gründungsstichtag:

Bargründung

  • Bankguthaben (eingezahltes Stammkapital)
  • Kassenbestand (sofern bar eingezahlt)
  • Ggf. Forderungen gegen Gesellschafter (ausstehende Einlagen)
Sachgründung / gemischte Gründung

  • Sachanlagen (eingebrachte Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien)
  • Vorräte (eingebrachte Waren)
  • Forderungen (eingebrachte Kundenforderungen)
  • Bankguthaben (Bar-Anteil)

Ausstehende Einlagen, die noch nicht eingefordert wurden, sind nach § 272 Abs. 1 HGB offen von der Position „Gezeichnetes Kapital“ auf der Passivseite abzusetzen oder – wenn eingefordert – als Forderung zu aktivieren.

Passivseite der Eröffnungsbilanz

Auf der Passivseite dominiert das Eigenkapital:

Position Anmerkung
Gezeichnetes Kapital Stammkapital lt. Gesellschaftsvertrag, mind. 25.000 EUR bei GmbH
./. Ausstehende Einlagen (nicht eingefordert) Offener Abzugsposten gem. § 272 Abs. 1 HGB
Kapitalrücklage Nur bei Agio oder geldwerten Einlagen über Nennbetrag
Verbindlichkeiten Z. B. übernommene Verbindlichkeiten bei Sachgründung, Notarkosten-Darlehen

Muster: Bargründung einer GmbH

Folgendes Praxisbeispiel zeigt eine typische Eröffnungsbilanz bei reiner Bargründung. Die Müller Handels-GmbH wird am 15. März 2025 in das Handelsregister eingetragen. Stammkapital: 25.000 EUR, vollständig eingezahlt von einem Alleingesellschafter.

Aktivseite Passivseite
Bankguthaben 25.000 EUR Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR
Summe Aktiva 25.000 EUR Summe Passiva 25.000 EUR

Die Bilanzsumme entspricht exakt dem Stammkapital. Gründungskosten (Notar, Handelsregister) mindern das Bankguthaben bereits vor oder nach dem Stichtag und erscheinen als Aufwand in der GuV des ersten Wirtschaftsjahres – nicht in der Eröffnungsbilanz selbst (dazu mehr im Abschnitt Gründungskosten).

Besonderheiten bei der Sachgründung

Bei der Sachgründung bringt mindestens ein Gesellschafter Vermögensgegenstände (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien, Unternehmen) als Sacheinlage ein. Die Bewertung dieser Gegenstände in der Eröffnungsbilanz richtet sich nach § 253 Abs. 1 HGB: Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Maßgeblich ist der im Sacheinlagevertrag (notariell beurkundet, § 5 Abs. 4 GmbHG) festgelegte und vom Registergericht geprüfte Wert.

Überbewertungsrisiko: Das Registergericht prüft, ob der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der dafür übernommenen Stammeinlage erreicht (§ 9 GmbHG). Ist die Einlage wertmäßig hinter dem Nennbetrag zurückgeblieben (Differenzhaftung), haftet der einlegende Gesellschafter für den Fehlbetrag in bar. Dies ist in der Eröffnungsbilanz als Forderung gegen den Gesellschafter abzubilden.

Werden mit einer eingebrachten Sachgesamtheit auch Verbindlichkeiten übernommen (z. B. Bankdarlehen bei Einbringung eines Betriebs), sind diese auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz auszuweisen. Die Bilanzsumme übersteigt in diesem Fall die Höhe des Stammkapitals.

Gründungskosten in der Eröffnungsbilanz

Ein klassischer Fehler in der Gründungspraxis: Gründungskosten (Notargebühren, Handelsregistergebühren, Beratungskosten) werden fälschlicherweise als Aktivposten in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Das ist nach HGB nicht zulässig.

Richtiger Ausweis: Gründungskosten sind sofort als Aufwand zu erfassen – im ersten Wirtschaftsjahr der GmbH in der Gewinn- und Verlustrechnung. Ein Aktivierungswahlrecht wie nach IFRS (IAS 38) existiert im HGB nicht. Nach § 248 Abs. 1 HGB dürfen Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens ausdrücklich nicht aktiviert werden.

Werden Gründungskosten gesellschaftsvertraglich auf die GmbH übertragen (sog. Gründungskostenübernahme, typisch bis ca. 2.500 EUR in Standardsatzungen), mindert dies das verfügbare Bankguthaben im ersten Wirtschaftsjahr und führt zu einem Anfangsverlust – der Jahresabschluss des ersten Geschäftsjahres weist dann einen entsprechenden Verlustvortrag aus. Dieser Verlust ist steuerlich im Rahmen des körperschaftsteuerlichen Verlustvortrags nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d EStG nutzbar.

Weiterführende Grundlagen zur Eröffnungsbilanz im Allgemeinen finden Sie in unserem Hauptartikel: Eröffnungsbilanz – Grundlagen, Aufbau und steuerliche Bedeutung.

Eröffnungsbilanz buchen – Buchungssätze & DATEV

Die Eröffnungsbilanz wird in DATEV (und vergleichbaren Systemen) über den Eröffnungsbilanzbuchungskreis erfasst. In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen wird ein separater Buchungskreis „Eröffnungsbilanz“ angelegt; die Salden werden zum Beginn des ersten Wirtschaftsjahres als Anfangsbestände übernommen.

Buchungssatz Bargründung (vollständige Einzahlung)

Buchung 1 – Einzahlung Stammkapital auf Geschäftskonto:
Soll: 1200 Bank   25.000 EUR
Haben: 0800 Gezeichnetes Kapital   25.000 EUR

Buchungssatz bei ausstehenden Einlagen (nicht eingefordert)

Buchung 2 – Ausstehende, nicht eingeforderte Einlage:
Soll: 0800 Gezeichnetes Kapital   12.500 EUR
Haben: 0801 Ausstehende Einlagen (nicht eingefordert)   12.500 EUR

Der Saldo auf Konto 0801 erscheint in der Bilanz offen als Abzugsposten unter dem gezeichneten Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB). Bei der Hälfte-Einzahlung (bei Bargründung reicht nach § 7 Abs. 2 GmbHG die Einzahlung von mindestens 25 % je Stammeinlage, insgesamt mind. 12.500 EUR) sieht die Eröffnungsbilanz entsprechend aus.

Buchungssatz Gründungskosten (erstes Wirtschaftsjahr)

Buchung 3 – Notarkosten Gründung (nicht in Eröffnungsbilanz, sondern laufendes Jahr):
Soll: 4980 Sonstige betriebliche Aufwendungen   1.200 EUR
      1576 Vorsteuer 19 %   228 EUR (soweit USt-pflichtig)
Haben: 1200 Bank   1.428 EUR

DATEV-Hinweis: Beim Anlegen eines neuen Mandanten in DATEV wird über die Funktion „Eröffnungsbuchungen“ der Startsaldo erfasst. Der Buchungsschlüssel 99 (Eröffnungsbuchung) ist im ersten Wirtschaftsjahr zu verwenden. Datum der Eröffnungsbuchungen ist stets der Tag der Handelsregistereintragung.

Wenn Sie die Eröffnungsbilanz digital und strukturiert erfassen möchten, können Sie unseren Online-Kostenrechner für GmbH-Gründungen nutzen.

UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG

UG-Gründung und Eröffnungsbilanz

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – ist eine Sonderform der GmbH (§ 5a GmbHG). Die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz bei der UG-Gründung entspricht vollständig derjenigen der GmbH. Besonderheit: Das Stammkapital kann auf 1 EUR festgesetzt werden, muss aber vollständig vor Anmeldung eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen. Die Eröffnungsbilanz der UG ist damit in aller Regel eine reine Barbilanz mit sehr kleiner Bilanzsumme.

Ferner besteht die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (25 % des Jahresüberschusses, § 5a Abs. 3 GmbHG), die jedoch erst im laufenden Betrieb relevant wird und die Eröffnungsbilanz nicht berührt.

GmbH & Co. KG – Eröffnungsbilanz

Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG entstehen zwei Eröffnungsbilanzen: eine für die Komplementär-GmbH und eine für die KG selbst. Die KG-Eröffnungsbilanz weist auf der Aktivseite das eingebrachte Kommanditkapital (bar oder als Sacheinlage) aus, auf der Passivseite die Kapitalkonten der Kommanditisten und der Komplementär-GmbH. Die GmbH als Komplementärin hält in aller Regel keinen oder nur einen symbolischen Kapitalanteil an der KG. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht der KG ergibt sich aus § 238 HGB i. V. m. §§ 161, 105 HGB.

Checkliste zur Eröffnungsbilanz bei GmbH-Gründung

  • Stichtag der Eröffnungsbilanz = Datum der Handelsregistereintragung festgestellt
  • Stammkapital vollständig oder teilweise (mind. 50 %) eingezahlt und auf Geschäftskonto nachgewiesen
  • Bei Sacheinlagen: Sacheinlagevertrag notariell beurkundet und Bewertungsgrundlagen dokumentiert
  • Ausstehende Einlagen korrekt als Abzugsposten (nicht eingefordert) oder Forderung (eingefordert) ausgewiesen
  • Gründungskosten nicht aktiviert, sondern als laufender Aufwand im ersten Wirtschaftsjahr erfasst
  • DATEV: Eröffnungsbuchungskreis angelegt, Buchungsschlüssel 99 verwendet, richtiges Datum
  • Aufstellungsfrist eingehalten (max. 3 Monate für mittelgroße/große GmbH)
  • Eröffnungsbilanz vom Geschäftsführer unterzeichnet (§ 245 HGB analog)
  • Steuerliche Gewinnermittlung ab Eintragungsdatum sichergestellt
  • Bei UG: keine Sacheinlagen, Volleinzahlung vor Anmeldung sichergestellt

Für eine strukturierte Begleitung Ihrer GmbH-Gründung steht Ihnen unsere Plattform zur Verfügung: Jetzt Demo starten und GmbH-Buchführung einrichten.

Fazit: Eröffnungsbilanz GmbH Gründung richtig aufstellen

Die Eröffnungsbilanz bei der GmbH-Gründung ist mehr als eine Formsache: Sie ist die buchhalterische Geburtsurkunde der Gesellschaft, bildet den Ausgangspunkt für jede spätere Gewinnermittlung und entscheidet darüber, ob ausstehende Einlagen und Sacheinlagen korrekt erfasst werden. Wer hier Fehler macht – insbesondere bei der unzulässigen Aktivierung von Gründungskosten oder der falschen Behandlung ausstehender Einlagen – riskiert Korrekturen durch Finanzverwaltung und Registergericht.

Die wichtigsten Punkte im Überblick: Stichtag ist der Tag der Handelsregistereintragung, die Aufstellungsfrist beträgt drei Monate, Gründungskosten gehören nicht in die Eröffnungsbilanz sondern in die GuV des ersten Jahres, und die DATEV-Erfassung erfolgt über den Eröffnungsbuchungskreis mit Schlüssel 99. Für die UG gelten dieselben Regeln, Sacheinlagen sind dort jedoch ausgeschlossen. Bei der GmbH & Co. KG ist für jede Gesellschaft eine eigenständige Eröffnungsbilanz zu erstellen.

25.000 EUR

Mindest-Stammkapital GmbH

3 Monate

Aufstellungsfrist Eröffnungsbilanz

1 EUR

Mindest-Stammkapital UG (haftungsbeschränkt)

Häufig gestellte Fragen

Wann ist die Eröffnungsbilanz bei der GmbH-Gründung aufzustellen?

Die Eröffnungsbilanz ist zum Zeitpunkt der Eintragung der GmbH in das Handelsregister aufzustellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Die Aufstellungsfrist beträgt nach herrschender Meinung drei Monate für mittelgroße und große GmbH, sechs Monate für kleine GmbH.

Dürfen Gründungskosten in der Eröffnungsbilanz aktiviert werden?

Nein. § 248 Abs. 1 HGB verbietet die Aktivierung von Gründungsaufwendungen ausdrücklich. Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Beratung) sind als Aufwand in der GuV des ersten Wirtschaftsjahres zu erfassen.

Welchen Stichtag hat die Eröffnungsbilanz der GmbH?

Der Stichtag ist der Tag der Eintragung in das Handelsregister – nicht der Tag des Gesellschaftsvertrags und nicht der Tag der Kapitaleinzahlung.

Wie werden ausstehende Einlagen in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen?

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden offen vom gezeichneten Kapital auf der Passivseite abgezogen (§ 272 Abs. 1 HGB). Eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Einlagen werden als Forderung gegen Gesellschafter auf der Aktivseite ausgewiesen.

Braucht eine UG (haftungsbeschränkt) ebenfalls eine Eröffnungsbilanz?

Ja. Die UG ist eine Sonderform der GmbH (§ 5a GmbHG) und unterliegt denselben handelsrechtlichen Pflichten. Da bei der UG keine Sacheinlagen zulässig sind und das Stammkapital vollständig eingezahlt sein muss, handelt es sich stets um eine reine Barbilanz.

Wie buche ich die Eröffnungsbilanz in DATEV?

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen wird ein eigener Eröffnungsbuchungskreis angelegt. Die Eröffnungsbuchungen erfolgen mit dem Buchungsschlüssel 99 zum Datum der Handelsregistereintragung. Stammkapital: Konto 1200 (Bank) an Konto 0800 (Gezeichnetes Kapital).

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

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Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

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Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

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