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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogComputer-Bilanz

Computer-Bilanz 2026: Digitale Bilanzierung einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Computer-Bilanz bezeichnet die softwaregestützte Erstellung des Jahresabschlusses – von der Buchführung über die GuV bis zur fertigen Bilanz. Wer zunächst die grundlegenden Bilanzierungsprinzipien verstehen möchte, findet dafür eine verständliche Einführung in unserem Grundlagenartikel. Welche rechtlichen Anforderungen gelten, welche Software-Lösungen sich eignen und wie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater im digitalen Zeitalter funktioniert, erfahren Sie in diesem Leitfaden. Stand 2026: Alle Fristen, Größenklassen und gesetzlichen Vorgaben aktuell erklärt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Computer-Bilanz ist ein mit Buchhaltungs- oder Bilanzsoftware erstellter Jahresabschluss, der alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GoBD erfüllt. Wer den Jahresabschluss digital erstellt, sollte dabei die wichtigsten Bestandteile kennen: Die Abgrenzung zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist grundlegend für das Verständnis der gesamten Abschlussdokumentation. Moderne Software beschleunigt den Prozess erheblich, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht die digitale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater – von der laufenden Buchführung bis zur rechtskonformen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Was ist eine Computer-Bilanz?

Der Begriff Computer-Bilanz bezeichnet die elektronisch erstellte und verarbeitete Bilanz eines Unternehmens. Im Gegensatz zur historischen manuellen Bilanzierung erfolgen sämtliche Schritte – von der laufenden Buchführung über die Kontenabstimmung bis zur finalen Erstellung des Jahresabschlusses – mit Unterstützung von Buchhaltungssoftware und digitalen Systemen. Dies gilt auch für komplexere Bilanzpositionen wie die Bilanzierung von Beteiligungen, die innerhalb der digitalen Buchführung präzise erfasst und ausgewiesen werden müssen. Die Computer-Bilanz ist heute der Standard in der Unternehmenspraxis und bildet die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungslegung nach § 242 HGB.

Die rechtlichen Anforderungen an Form und Inhalt der Bilanz bleiben dabei unverändert: Auch eine Computer-Bilanz muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nach § 238 HGB entsprechen, die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB einhalten und für Kapitalgesellschaften die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB erfüllen. Die digitale Erstellung erleichtert jedoch die Einhaltung dieser Vorgaben erheblich.

Abgrenzung: Computer-Bilanz vs. E-Bilanz

Wichtig ist die Unterscheidung zur E-Bilanz nach § 5b EStG: Während die Computer-Bilanz jede softwaregestützt erstellte Bilanz meint, bezeichnet die E-Bilanz die seit 2012 verpflichtende elektronische Übermittlung der Steuerbilanz an das Finanzamt im XBRL-Format. Die Computer-Bilanz ist das interne Arbeitsinstrument, die E-Bilanz die standardisierte Schnittstelle zur Finanzverwaltung.

Praxis-Hinweis

Moderne Buchhaltungssoftware erstellt aus den laufenden Buchungen automatisch sowohl die Handelsbilanz (Computer-Bilanz) als auch die taxonomiekonforme E-Bilanz für das Finanzamt. Der technische Aufwand für beide Pflichten wird dadurch erheblich reduziert.

Rechtliche Grundlagen der digitalen Bilanzierung

Die Computer-Bilanz unterliegt denselben handelsrechtlichen Vorschriften wie jede andere Bilanz. Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die digitale Erstellung ist dabei ausdrücklich zulässig und hat sich zum faktischen Standard entwickelt.

GoBD als zentrale Compliance-Vorgabe

Für die Computer-Bilanz sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) maßgeblich. Diese vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Verwaltungsanweisungen konkretisieren die Anforderungen an digitale Buchführungssysteme. Zentrale Punkte sind:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Jede Buchung muss vom Beleg bis zum Abschluss lückenlos dokumentiert sein
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden, keine Lücken in der Datenhistorie
  • Richtigkeit: Sachliche und rechnerische Korrektheit aller Buchungen
  • Zeitgerechte Buchung: Erfassung innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden (Änderungshistorie)
  • Ordnung: Systematische Ablage und eindeutige Zuordnung aller Belege

Software, die für die Computer-Bilanz eingesetzt wird, muss diese Anforderungen technisch umsetzen. Moderne Systeme verfügen über integrierte Protokollierungsfunktionen, automatische Plausibilitätsprüfungen und Schnittstellen zur revisionssicheren Belegarchivierung.

Aufbewahrungspflichten bei digitalen Daten

Nach § 257 HGB sind Bilanzen und Buchungsbelege zehn Jahre aufzubewahren. Bei der Computer-Bilanz bedeutet dies: Nicht nur die finale Bilanz, sondern auch die zugrundeliegenden Buchungsdaten, Stammdaten, Systemdokumentation und digitalen Belege müssen in unveränderter Form vorgehalten werden. Ein bloßer PDF-Ausdruck genügt nicht – die maschinelle Auswertbarkeit muss über den gesamten Zeitraum gewährleistet bleiben.

Achtung Datenzugriff

Das Finanzamt kann bei Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO unmittelbaren Zugriff auf die digitalen Daten verlangen (Z3-Zugriff). Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssoftware und Archive entsprechend vorbereiten und die Daten im IDEA- oder ASCII-Format bereitstellen können.

Vorteile der softwaregestützten Bilanzierung

Die Computer-Bilanz bietet gegenüber manuellen Verfahren erhebliche praktische und wirtschaftliche Vorteile. Diese resultieren aus der Automatisierung wiederkehrender Prozesse, der Integration verschiedener Datenquellen und der deutlich reduzierten Fehleranfälligkeit durch systemseitige Plausibilitätsprüfungen.

Zeitersparnis und Effizienzgewinne

Manuelle Bilanzierung

  • Händisches Übertragen von Belegen
  • Manuelle Kontierung und Buchung
  • Rechenfehler bei Summierungen
  • Mehrfacherfassung derselben Daten
  • Zeitaufwändige Kontenabstimmung
  • Separate Erstellung von HB und StB

Computer-Bilanz

  • Import aus Bankkonten, Kasse, Warenwirtschaft
  • Automatische Buchungsvorschläge durch KI
  • Systemseitige Plausibilitätschecks
  • Einmalige Erfassung, mehrfache Nutzung
  • Automatische Saldenlisten und OP-Verwaltung
  • Parallele Führung mehrerer Rechenwerke

In der Praxis reduziert sich der Zeitaufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses bei konsequentem Einsatz moderner Software um 40-60 Prozent. Besonders stark profitieren Unternehmen mit hohem Belegaufkommen und komplexen Buchungsstrukturen.

Höhere Datenqualität und Prüfsicherheit

Die Computer-Bilanz gewährleistet durch integrierte Kontrollfunktionen eine deutlich höhere Datenqualität. Moderne Systeme prüfen automatisch:

  • Soll-Haben-Gleichheit bei jeder Buchung
  • Vollständigkeit der Pflichtfelder (Gegenkonto, Steuerschlüssel, Datum)
  • Plausibilität von Kontierungen (z.B. Privatentnahmen nur auf Kapitalkonten)
  • Einhaltung von Buchungsperioden und Abschlusssperren
  • Übereinstimmung von Umsatzsteuer-Voranmeldung und Buchführung

Diese permanente Qualitätssicherung erleichtert nicht nur die interne Kontrolle, sondern auch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der durchgängigen Digitalisierung: Die Datenübergabe erfolgt medienbruchfrei, Rückfragen reduzieren sich, und die Bearbeitungszeit verkürzt sich. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de nutzen diese Effizienzgewinne für transparente Festpreise und kürzere Durchlaufzeiten.

„Mandanten, die ihre Buchhaltung konsequent digital führen und uns strukturierte Daten übergeben, erhalten ihren Jahresabschluss im Schnitt vier Wochen schneller. Die Computer-Bilanz ist nicht nur effizienter, sondern auch die Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Software-Lösungen für die Computer-Bilanz

Der Markt für Buchhaltungssoftware ist breit gefächert und reicht von einfachen Cloud-Lösungen für Kleinunternehmer bis zu komplexen ERP-Systemen für internationale Konzerne. Die Wahl der passenden Software hängt von Unternehmensgröße, Branche, Buchungsvolumen und spezifischen Anforderungen ab.

Kategorien von Buchhaltungssoftware

Kategorie Zielgruppe Funktionsumfang Beispiele
Cloud-Buchhaltung Kleinunternehmer, Freiberufler, kleine GmbH Grundfunktionen, EÜR, einfache Bilanz, E-Bilanz, DATEV-Export sevDesk, lexoffice, FastBill
Mittelstands-Software GmbH, UG, GmbH & Co. KG (10-250 MA) Vollständige Fibu, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung, Konsolidierung DATEV Unternehmen online, Sage 50, Lexware financial office
ERP-Systeme Größere Unternehmen, Konzerne Integrierte Unternehmenssteuerung: Fibu, Controlling, Warenwirtschaft, Produktion SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics 365, Oracle NetSuite
Steuerberater-Software Nutzung durch StB-Kanzleien Mandantenverwaltung, alle Steuerarten, Prüfungstools, amtliche Schnittstellen DATEV, Addison, NOVALIS

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Entscheidung zwischen Eigenbuchhaltung mit Cloud-Software und externer Bearbeitung durch den Steuerberater von zentraler Bedeutung. Beide Modelle nutzen die Computer-Bilanz, unterscheiden sich aber in der Verantwortungsverteilung.

Anforderungen an GoBD-konforme Software

Unabhängig von der Kategorie muss jede Software für die Computer-Bilanz folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:

  • Vollständige und unveränderbare Protokollierung aller Buchungen (Änderungshistorie)
  • Automatische Sicherung und Versionierung der Datenbestände
  • Eindeutige Belegzuordnung mit digitalem Belegarchiv
  • Export in standardisierten Formaten (DATEV, GDPdU, E-Bilanz/XBRL)
  • Mehrstufiges Berechtigungskonzept mit Benutzerverwaltung
  • Verfahrensdokumentation vom Hersteller

Viele Softwareanbieter lassen ihre Produkte durch unabhängige Wirtschaftsprüfer oder das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zertifizieren. Eine solche Zertifizierung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet aber zusätzliche Rechtssicherheit bei Betriebsprüfungen.

DATEV-Schnittstelle als Standard

In der Zusammenarbeit mit Steuerberatern hat sich die DATEV-Schnittstelle als De-facto-Standard etabliert. Wer seine Buchhaltung selbst führt und später an den Steuerberater übergibt, sollte auf einen reibungslosen DATEV-Export achten. Dies gilt auch für digitale Plattformen: OnlineBilanz verarbeitet DATEV-Daten nahtlos und erstellt daraus den rechtssicheren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater.

Prozess der Computer-Bilanz-Erstellung

Die Erstellung einer Computer-Bilanz folgt einem strukturierten Prozess, der sich in vier Hauptphasen gliedert: laufende Buchführung, Jahresabschlussvorbereitung, Bilanzierung und Offenlegung. Jede Phase wird durch die Software unterstützt, verlangt aber fachliche Beurteilungen und Entscheidungen.

Phase 1: Laufende Buchführung

Die Computer-Bilanz beginnt mit der täglichen Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Moderne Software importiert Bankbewegungen automatisch per HBCI/FinTS, schlägt Kontierungen vor und lernt aus früheren Buchungen. Wiederkehrende Vorgänge (Miete, Leasingraten, Abonnements) werden als Buchungsvorlagen hinterlegt. Die Software prüft bei jeder Buchung die formale Richtigkeit und warnt bei Unstimmigkeiten.

Wichtig ist die digitale Belegarchivierung: Jede Buchung wird mit dem gescannten oder digital empfangenen Beleg verknüpft. Dies erfüllt nicht nur die GoBD-Anforderungen, sondern erleichtert auch spätere Recherchen und Betriebsprüfungen erheblich.

Phase 2: Jahresabschlussvorbereitung

Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) werden die laufenden Konten abgeschlossen und die Vorbereitungsarbeiten durchgeführt:

  1. Inventur: Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach §§ 240, 241 HGB. Moderne Systeme unterstützen die Inventur mit Barcode-Scannern, mobilen Apps und automatischen Bewertungsvorschlägen.
  2. Kontenabstimmung: Abstimmung aller Bilanzkonten mit externen Nachweisen (Bankkonten, Forderungen, Verbindlichkeiten). Die Software erstellt automatisch Saldenlisten und offene-Posten-Listen.
  3. Abgrenzungen: Buchung von Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB (z.B. vorausbezahlte Mieten, erhaltene Vorauszahlungen).
  4. Rückstellungen: Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB (z.B. Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken, Steuernachzahlungen).
  5. Abschreibungen: Berechnung und Buchung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 HGB. Die Software führt automatisch Anlagenspiegel und berechnet degressive, lineare oder leistungsabhängige Abschreibungen.
  6. Bewertung: Bewertung von Vorräten (§ 256 HGB), Forderungen (Einzelwertberichtigungen) und Finanzanlagen nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB).

Phase 3: Bilanzerstellung

Nach Abschluss aller Vorbereitungsbuchungen erstellt die Software automatisch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den gesetzlichen Gliederungsschemata (§§ 266, 275 HGB). GmbH-Geschäftsführer müssen dabei die größenabhängigen Erleichterungen beachten:

  • Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): Verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB), keine GuV-Offenlegung, kein Anhang bei Mikrounternehmen
  • Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB): Verkürzte GuV (§ 276 HGB), vollständiger Anhang
  • Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB): Vollständige Bilanz und GuV, umfassender Anhang, Lagebericht nach § 289 HGB, ggf. Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Die Software bietet meist verschiedene Ausgabeformate: Handelsbilanz für die Offenlegung, Steuerbilanz für das Finanzamt (mit abweichenden Bewertungen nach § 5 EStG), betriebswirtschaftliche Auswertungen für die Geschäftsführung.

Phase 4: Feststellung und Offenlegung

Der Jahresabschluss wird nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung festgestellt – bei kleinen GmbH innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Feststellungsfrist somit bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Anschließend erfolgt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag (Frist für 2025: 31.12.2026). Die Computer-Bilanz wird dabei als XBRL-Datei hochgeladen – moderne Software erstellt diese automatisch. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

„Die Offenlegung ist für viele Mandanten eine lästige Formalie – aber eine verpflichtende. Wir koordinieren bei OnlineBilanz den gesamten Prozess: Von der Datenvorbereitung über die Feststellung bis zur fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister. So vermeiden unsere Mandanten Ordnungsgelder und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Herausforderungen und typische Fehlerquellen

Trotz aller Automatisierung birgt die Computer-Bilanz spezifische Risiken und Fehlerquellen. Diese resultieren meist nicht aus technischen Mängeln der Software, sondern aus fehlerhafter Anwendung, unzureichender Systemkenntnis oder mangelhafter Datenpflege.

Datenqualität und Systemvertrauen

Die häufigste Fehlerquelle ist das blinde Vertrauen in automatische Buchungsvorschläge. Moderne Software lernt zwar aus Vergangenheitsdaten, kann aber steuerliche oder bilanzielle Besonderheiten nicht immer korrekt einordnen. Typische Beispiele:

  • Falsche Zuordnung von gemischten Aufwendungen (z.B. Geschäftsessen mit privatem Anteil)
  • Übersehen von abschreibungspflichtigen Anschaffungen unter GWG-Grenze (seit 2024: 1.000 Euro nach § 6 Abs. 2 EStG)
  • Fehlerhafte Umsatzsteuer-Kontierung bei besonderen Geschäftsvorfällen (§13b UStG, innergemeinschaftlicher Erwerb)
  • Unvollständige Erfassung von Sachzuwendungen und geldwerten Vorteilen

Abhilfe schafft eine regelmäßige manuelle Durchsicht kritischer Konten sowie eine klare Verantwortlichkeitsregelung: Wer bucht was, wer kontrolliert, wer gibt den Abschluss frei?

Schnittstellen-Problematik

Viele Unternehmen nutzen mehrere Systeme parallel: Warenwirtschaft, Online-Shop, Zeiterfassung, Banking-App. Die Computer-Bilanz setzt voraus, dass alle Daten korrekt und vollständig in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Fehlerhafte Schnittstellen führen zu:

  • Doppelbuchungen durch mehrfache Importe
  • Lücken in der Belegnummerierung
  • Abweichungen zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Buchführung
  • Unabgestimmten Beständen zwischen Warenwirtschaft und Fibu

Professionelle Implementierung mit klar definierten Schnittstellen und regelmäßigen Plausibilitätschecks ist hier unverzichtbar.

Unzureichende Verfahrensdokumentation

Die GoBD verlangen eine nachvollziehbare Verfahrensdokumentation: Wie ist die Software eingerichtet? Wer hat welche Berechtigungen? Wie werden Belege digitalisiert und archiviert? Wie laufen Freigabeprozesse? Viele Unternehmen vernachlässigen diese Dokumentation – mit erheblichen Risiken bei Betriebsprüfungen.

Risiko Betriebsprüfung

Kann bei einer Betriebsprüfung keine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation vorgelegt werden, droht die Verwerfung der gesamten Buchhaltung durch das Finanzamt (§ 158 AO). In diesem Fall schätzt der Prüfer die Besteuerungsgrundlagen – meist zu Ungunsten des Unternehmens.

Mangelnde Fachkompetenz

Die Computer-Bilanz automatisiert Prozesse, ersetzt aber nicht die steuerliche und bilanzielle Fachkompetenz. Komplexe Sachverhalte – etwa Bewertung von Rückstellungen, Behandlung von Gesellschafterdarlehen, Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen nach § 248 Abs. 2 HGB – erfordern fundiertes Fachwissen.

GmbH-Geschäftsführer, die keine ausgebildeten Bilanzbuchhalter oder Steuerberater im Unternehmen haben, sollten die Jahresabschlusserstellung nicht ohne fachliche Begleitung durchführen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – ob klassisch vor Ort oder digital über Plattformen wie OnlineBilanz – stellt die Rechtssicherheit sicher und vermeidet kostspielige Fehler.

Computer-Bilanz und Steuerberater: Zusammenarbeit im digitalen Zeitalter

Die Computer-Bilanz verändert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern fundamental. Während früher Ordner voller Papierbelege zur Kanzlei gebracht wurden, erfolgt der Datenaustausch heute digital, nahezu in Echtzeit und mit deutlich höherer Qualität.

Modelle der digitalen Zusammenarbeit

In der Praxis haben sich drei Zusammenarbeitsmodelle etabliert:

Modell Verantwortung Mandant Verantwortung Steuerberater Geeignet für
Vollständige Fremdbearbeitung Beleglieferung (digital/physisch) Laufende Buchführung, Abschluss, Steuererklärungen, Offenlegung Kleine GmbH ohne eigenes Rechnungswesen
Vorerfassung durch Mandant Laufende Buchführung in eigener Software, Belegarchivierung Plausibilitätsprüfung, Abschlussbuchungen, Jahresabschluss, Steuern Mittelgroße GmbH mit kaufmännischer Leitung
Beratende Begleitung Vollständige Buchführung und Abschlusserstellung durch eigene Buchhaltungsabteilung Fachliche Prüfung, steuerliche Optimierung, komplexe Sonderfragen Große GmbH mit professionellem Controlling

Die Computer-Bilanz ermöglicht alle drei Modelle effizient: DATEV-Schnittstellen, Cloud-Zugänge und standardisierte Datenformate sorgen für reibungslosen Austausch ohne Medienbrüche.

Vorteile der digitalen Steuerberater-Plattform

Moderne digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die Vorteile der Computer-Bilanz mit professioneller Steuerberater-Kompetenz. Der Prozess ist durchgängig digital organisiert:

  1. Der Mandant lädt seine Buchhaltungsdaten (DATEV-Export oder direkte Schnittstelle) sowie digitale Belege auf die Plattform hoch
  2. Das System führt automatische Plausibilitätsprüfungen durch und weist auf Unstimmigkeiten hin
  3. Der zuständige Steuerberater prüft die Daten fachlich, führt notwendige Korrekturen und Abschlussbuchungen durch
  4. Der Jahresabschluss wird nach §§ 242ff. HGB erstellt und vom Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet
  5. Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt direkt aus dem System heraus

Der gesamte Prozess ist für den Mandanten transparent nachvollziehbar, Rückfragen werden digital geklärt, und dank standardisierter Abläufe können Festpreise angeboten werden – ein erheblicher Vorteil gegenüber klassischen Honorarmodellen.

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Anforderungen an den Mandanten

Auch bei digitaler Zusammenarbeit bleibt die Qualität der Datenlieferung entscheidend. Der Mandant sollte sicherstellen:

  • Vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Digitale Belege in strukturierter Form (eindeutige Dateinamen, keine Duplikate)
  • Plausible Vorkontierung bei Eigenerfassung
  • Rechtzeitige Bereitstellung von Zusatzinformationen (Inventurlisten, Verträge, Steuerbescheide)
  • Klärung offener Fragen innerhalb vereinbarter Fristen

Je strukturierter die Datenbasis, desto schneller und kostengünstiger kann der Steuerberater arbeiten – ein direkter Vorteil der Computer-Bilanz.

„Die Computer-Bilanz ist die Grundlage für effiziente Steuerberatung. Mandanten, die uns saubere digitale Daten liefern, profitieren von kürzeren Bearbeitungszeiten, niedrigeren Kosten und höherer Beratungsqualität. Unsere Steuerberater können sich auf die fachliche Prüfung und steuerliche Optimierung konzentrieren statt auf Dateneingabe.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Ausblick: Künstliche Intelligenz und weitere Automatisierung

Die Computer-Bilanz steht vor einem weiteren Entwicklungssprung. Künstliche Intelligenz (KI), maschinelles Lernen und zunehmende Systemintegration werden die Bilanzierung in den kommenden Jahren noch stärker automatisieren und qualitativ verbessern.

KI-gestützte Belegerfassung und Kontierung

Moderne OCR-Technologie (Optical Character Recognition) erkennt heute nicht nur Text auf Belegen, sondern interpretiert deren Inhalt: Rechnungsbeträge, Steuersätze, Lieferanten und Leistungsbeschreibungen werden automatisch ausgelesen und den korrekten Buchungsfeldern zugeordnet. KI-Systeme lernen aus Tausenden von Belegen, welche Kontierung für welche Art von Geschäftsvorfall typisch ist.

Die nächste Stufe sind selbstlernende Systeme, die nicht nur vorschlagen, sondern eigenständig buchen – vorbehaltlich einer stichprobenartigen menschlichen Kontrolle. Bereits heute erreichen führende Systeme Erkennungsraten von über 95 Prozent bei Standardbelegen.

Predictive Analytics und Echtzeit-Bilanz

Die Computer-Bilanz der Zukunft wird nicht mehr nur einmal jährlich erstellt, sondern kontinuierlich aktualisiert. Geschäftsführer erhalten damit jederzeit Zugriff auf die aktuelle Vermögens- und Ertragslage – nicht als grobe BWA, sondern als vollwertige Bilanz mit automatisch gebuchten Abgrenzungen, Abschreibungen und Rückstellungen.

Predictive-Analytics-Funktionen prognostizieren auf Basis historischer Daten und aktueller Trends die voraussichtliche Jahresendsituation, simulieren steuerliche Auswirkungen verschiedener Gestaltungsoptionen und warnen frühzeitig vor kritischen Entwicklungen (Liquiditätsengpässe, Überschreitung von Größenklassen-Schwellenwerten).

Blockchain und unveränderbare Buchführung

Blockchain-Technologie könnte mittelfristig die Anforderungen der GoBD an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit auf technischer Ebene vollständig erfüllen. Jede Buchung wird dabei als unveränderlicher Datensatz in einer verteilten Datenbank gespeichert. Nachträgliche Manipulationen werden technisch unmöglich, Änderungen sind nur durch ergänzende Stornobuchungen möglich – exakt wie es die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verlangen.

Erste Pilotprojekte laufen bereits, eine flächendeckende Einführung steht jedoch noch aus. Offene Fragen betreffen Datenschutz, Kosten und die Integration in bestehende Systemlandschaften.

Rolle des Steuerberaters im digitalen Zeitalter

Die zunehmende Automatisierung der Computer-Bilanz bedeutet nicht das Ende der Steuerberater, sondern eine Verschiebung ihrer Rolle: Weg von der reinen Datenerfassung, hin zu strategischer Beratung, Gestaltung und Kontrolle. Steuerberater werden zu Qualitätsprüfern der automatisierten Prozesse, zu Spezialisten für komplexe Sonderfälle und zu strategischen Partnern in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz nutzen die Automatisierung für effizientere Standardprozesse und können dadurch mehr Zeit für individuelle Beratung aufwenden – bei gleichzeitig transparenten und fairen Preisen. Die Zukunft der Computer-Bilanz ist damit nicht menschenleer, sondern geprägt von einer intelligenten Arbeitsteilung zwischen Technologie und fachlicher Expertise.

Fazit

Die Computer-Bilanz ist heute Standard, wird aber in den kommenden Jahren durch KI, Automatisierung und Integration noch leistungsfähiger. GmbH-Geschäftsführer profitieren von höherer Datenqualität, geringerem Aufwand und besseren Entscheidungsgrundlagen – vorausgesetzt, sie wählen die passende Software und arbeiten mit kompetenten Steuerberatern zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Computer-Bilanz komplett ohne Steuerberater erstellen?

Rechtlich ist die eigenständige Erstellung möglich, sofern Sie bilanzierungspflichtig sind und über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater: Er prüft die Bilanz auf steuerliche Optimierung, Rechtskonformität und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich. Bei OnlineBilanz.de erhalten Sie Steuerberater-Leistungen digital koordiniert zu transparenten Festpreisen.

Welche Kosten entstehen für eine professionelle Bilanzsoftware?

Einfache Buchhaltungsprogramme für Kleinunternehmen beginnen bei ca. 10–30 Euro monatlich. Professionelle ERP- und Bilanzsysteme für mittelständische GmbHs kosten zwischen 50 und 300 Euro pro Monat, je nach Modulen und Nutzeranzahl. Hinzu kommen ggf. Einrichtungskosten und Schulungen. Die Investition amortisiert sich in der Regel durch Zeitersparnis und reduzierte Fehlerquoten bereits im ersten Jahr.

Muss die Computer-Bilanz in einem bestimmten Dateiformat erstellt werden?

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister ist seit dem DiRUG (01.08.2022) das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtend. Kleine Kapitalgesellschaften können auch PDF-Dateien einreichen. Intern kann die Bilanz in jedem Format geführt werden, sofern sie den GoBD-Anforderungen entspricht (Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, maschinelle Auswertbarkeit).

Wie lange müssen digitale Bilanzdaten aufbewahrt werden?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse und Bilanzen zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde. Digitale Daten müssen in dieser Zeit jederzeit lesbar und unveränderbar archiviert werden – auch bei Softwarewechsel oder technischen Migrationen.

Was passiert, wenn die Computer-Bilanz fehlerhaft ist?

Fehlerhafte Bilanzen können steuerliche Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder nach sich ziehen. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) oder strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Deshalb sollte jede Computer-Bilanz vor Offenlegung durch einen Steuerberater geprüft werden. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, erfordert jedoch berichtigte Abschlüsse und ggf. eine neue Offenlegung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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