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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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offengelegt
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Datum

Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchungssätze Übersicht PDF

Buchungssätze Übersicht PDF 2026: Vorlagen & Praxistipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine strukturierte Buchungssätze-Übersicht als PDF ist für jeden Unternehmer und Buchhalter unverzichtbar – sie spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für rechtssichere Buchführung nach HGB. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Buchungssätze korrekt erstellen, prüfen und archivieren und erhalten praxisnahe PDF-Vorlagen für die GmbH-Buchführung 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Buchungssätze-Übersicht als PDF bietet eine strukturierte Sammlung der wichtigsten Geschäftsvorfälle nach dem Soll-Haben-Prinzip und ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die tägliche Buchhaltung. Sie hilft, wiederkehrende Buchungen schnell und fehlerfrei durchzuführen, unterstützt bei Jahresabschlussbuchungen nach HGB und dient als Nachschlagewerk für SKR 03 und SKR 04. Für komplexe Sachverhalte oder den Jahresabschluss empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater.

Warum eine Buchungssätze-Übersicht als PDF für Ihre Buchhaltung unverzichtbar ist

Eine systematische Buchungssätze-Übersicht als PDF-Dokument bildet das Fundament für eine ordnungsgemäße Buchführung gemäß § 239 HGB und § 146 AO. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter bedeutet dies konkret: Jede Geschäftsvorfalls muss durch einen korrekten Buchungssatz dokumentiert werden, der die doppelte Buchführung – Soll an Haben – abbildet. Die PDF-Form bietet den Vorteil der unveränderlichen Archivierung und schnellen Nachschlagbarkeit bei Prüfungen durch das Finanzamt oder bei der Jahresabschlusserstellung.

Im Geschäftsalltag 2026 müssen Buchhalter täglich Dutzende von Geschäftsvorfällen verbuchen – von der Eingangsrechnung über Gehaltszahlungen bis zur Abschreibung. Eine strukturierte Übersicht als PDF ermöglicht es, auch ohne permanenten Zugriff auf die Buchhaltungssoftware die korrekte Kontierung zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Buchungen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.

Praxistipp für die tägliche Arbeit

Erstellen Sie eine PDF-Übersicht mit den 50 häufigsten Buchungssätzen Ihres Unternehmens und hinterlegen Sie diese im Buchhaltungssystem sowie als Ausdruck am Arbeitsplatz. Dies reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Verbuchung wiederkehrender Geschäftsvorfälle erheblich.

Rechtliche Anforderungen an die Dokumentation von Buchungssätzen

Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte ersichtlich zu machen. Die Finanzverwaltung fordert gemäß § 145 AO eine nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Eine Buchungssätze-Übersicht als PDF erfüllt diese Anforderungen, wenn sie vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erstellt wird – die vier Grundprinzipien der ordnungsmäßigen Buchführung.

Der korrekte Aufbau eines Buchungssatzes: Soll an Haben verstehen

Jeder Buchungssatz folgt dem Grundprinzip der doppelten Buchführung: Soll an Haben. Dies bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall mindestens zwei Konten berührt – ein Konto wird im Soll bebucht, ein anderes im Haben. Diese Systematik geht auf den italienischen Mathematiker Luca Pacioli zurück und ist seit über 500 Jahren der Standard im kaufmännischen Rechnungswesen.

Die Grundlogik: Aktivkonten und Passivkonten

Aktivkonten (Vermögen)

  • Zugang Bankkonto → Soll
  • Abgang Bankkonto → Haben
  • Einkauf Maschine → Soll (Anlage)
  • Verkauf Ware → Haben (Vorrat)

Passivkonten (Kapital/Schulden)

  • Aufnahme Kredit → Haben
  • Tilgung Kredit → Soll
  • Erhöhung Stammkapital → Haben
  • Gewinnausschüttung → Soll (EK)

Erfolgskonten: Aufwendungen und Erträge

Neben Bestands- und Aktiv-/Passivkonten existieren Erfolgskonten, die den unternehmerischen Erfolg dokumentieren. Aufwandskonten (z.B. Mietaufwand, Personalkosten, Abschreibungen) werden grundsätzlich im Soll gebucht und mindern den Gewinn. Ertragskonten (z.B. Umsatzerlöse, Zinsertrag, sonstige betriebliche Erträge) werden im Haben gebucht und erhöhen den Gewinn. Am Jahresende werden alle Erfolgskonten über das Gewinn-und-Verlust-Konto abgeschlossen, das wiederum in die Bilanz einfließt.

„Die häufigsten Buchungsfehler entstehen nicht bei der technischen Eingabe, sondern bei der falschen Zuordnung von Soll und Haben. Besonders bei Rückbuchungen oder Stornierungen ist eine klare Systematik entscheidend. Eine aktuelle Buchungssätze-Übersicht als PDF hilft, solche Fehler zu vermeiden und die Konsistenz über alle Geschäftsvorfälle hinweg zu gewährleisten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die 20 wichtigsten Buchungssätze für die GmbH-Praxis im Jahr 2026

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter gibt es eine überschaubare Anzahl von Standardbuchungen, die den Großteil aller Geschäftsvorfälle abdecken. Die folgende Übersicht zeigt die 20 wichtigsten Buchungssätze, die in nahezu jeder GmbH regelmäßig anfallen und in keiner PDF-Übersicht fehlen dürfen.

Nr. Geschäftsvorfall Buchungssatz Konten
1 Ausgangsrechnung (netto) Forderungen a.L.L. an Umsatzerlöse + USt 1200 / 8400 / 1776
2 Zahlungseingang Kunde Bank an Forderungen a.L.L. 1800 / 1200
3 Eingangsrechnung (netto) Aufwandskonto + VSt an Verbindlichkeiten a.L.L. z.B. 4200 / 1576 / 1600
4 Zahlung Lieferant Verbindlichkeiten a.L.L. an Bank 1600 / 1800
5 Barzahlung Betriebsausgabe Aufwandskonto an Kasse z.B. 6815 / 1000
6 Gehaltszahlung (brutto) Löhne und Gehälter an Bank 6000 / 1800
7 Lohnnebenkosten Arbeitgeber Gesetzliche soziale Aufwendungen an Bank/Verbindlichkeiten 6100 / 1800 o. 1700
8 Umsatzsteuer-Vorauszahlung Umsatzsteuer-Zahllast an Bank 1780 / 1800
9 Abschreibung Anlagevermögen Abschreibungen auf Sachanlagen an Sachanlagen (kumuliert) 6220 / 0XXX
10 Kauf Büromaterial (bar) Bürobedarf + VSt an Kasse 6815 / 1576 / 1000
11 PKW-Leasing KFZ-Kosten + VSt an Bank 6520 / 1576 / 1800
12 Rechnung Steuerberater Rechts- und Beratungskosten + VSt an Verbindlichkeiten 6830 / 1576 / 1600
13 Zinsgutschrift Bank Bank an Zinserträge 1800 / 2100
14 Privatentnahme Gesellschafter Verrechnungskonto Gesellschafter an Bank/Kasse 1900 / 1800 o. 1000
15 Darlehensaufnahme Bank an Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1800 / 0650
16 Darlehenstilgung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten an Bank 0650 / 1800
17 Mietzahlung Büro Raumkosten + VSt an Bank 6300 / 1576 / 1800
18 Versicherungsbeitrag Versicherungen an Bank 6400 / 1800
19 Reisekosten (Übernachtung) Reisekosten + VSt an Bank/Kasse 6600 / 1576 / 1800
20 Wareneingang (Handelsware) Wareneingang + VSt an Verbindlichkeiten 3000 / 1576 / 1600

Die Kontenrahmen können je nach verwendetem System (SKR 03 oder SKR 04) variieren. Die oben genannten Kontonummern orientieren sich am weit verbreiteten SKR 03. Im SKR 04 sind die Kontenklassen anders strukturiert – Aktiva beginnen mit 0-1, Passiva mit 2-3, Aufwendungen mit 4-6, Erträge mit 7-8. Eine vollständige Buchungssätze-Übersicht als PDF sollte daher immer den verwendeten Kontenrahmen angeben.

Achtung bei Umsatzsteuer-Sonderregelungen

Seit 2026 gelten verschärfte Regelungen für die elektronische Rechnung (E-Rechnungspflicht ab 2025/2027). Achten Sie darauf, dass Ihre Buchungssätze die korrekten Umsatzsteuer-Voranmeldungen abbilden und alle E-Rechnungen ordnungsgemäß archiviert sind. Fehlerhafte Vorsteuerabzüge können zu Nachzahlungen und Zinsen führen.

Buchungssätze für Jahresabschluss und Abgrenzungen nach HGB

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB erfordert eine Reihe spezifischer Buchungen, die über die laufenden Geschäftsvorfälle hinausgehen. Diese Abschlussbuchungen sind notwendig, um das Jahresergebnis periodengerecht abzugrenzen und die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Für GmbH-Geschäftsführer ist es wichtig zu verstehen, welche Buchungen zum Bilanzstichtag 31.12.2025 erforderlich sind.

Zeitliche Abgrenzungen: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 HGB sind Ausgaben und Einnahmen zeitlich abzugrenzen, wenn sie das kommende Geschäftsjahr betreffen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) werden gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (z.B. im Dezember 2025 gezahlte Versicherung für 2026). Der Buchungssatz lautet: Aktive Rechnungsabgrenzung an Aufwandskonto. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) erfassen Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen (z.B. im Dezember 2025 erhaltene Mietzahlung für Januar 2026): Ertragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung.

Rückstellungen nach § 249 HGB

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Typische Rückstellungen in der GmbH-Praxis umfassen Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Prozessrisiken, Steuernachzahlungen oder Gewährleistungen. Der Buchungssatz zur Bildung lautet: Aufwandskonto (z.B. sonstige Rückstellungen) an Rückstellungen. Die Auflösung im Folgejahr erfolgt durch Umkehrbuchung: Rückstellungen an Aufwandskonto oder direkt an Bank bei Inanspruchnahme.

Abschlussbuchung Buchungssatz Rechtsgrundlage
ARAP (z.B. Versicherung) Aktive RAP an Versicherungsaufwand § 250 Abs. 1 HGB
PRAP (z.B. Mieteinnahme) Mietertrag an Passive RAP § 250 Abs. 2 HGB
Urlaubsrückstellung Sonstige Rückstellungen an Rückstellung Urlaub § 249 Abs. 1 HGB
Rückstellung ausstehende Rechnung Sonstige Rückstellungen an Rückstellung Verbindlichkeiten § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
Abschreibung Forderung Abschreibung Forderungen an Forderungen a.L.L. § 253 Abs. 4 HGB
Einzelwertberichtigung Forderung Abschreibung Forderungen an Einzelwertberichtigung § 253 Abs. 4 HGB
Zuschreibung Anlagevermögen Sachanlagen an Zuschreibungen § 253 Abs. 5 HGB
Bildung Gewinnrücklage Jahresüberschuss an Gewinnrücklagen § 272 Abs. 3 HGB

„Die Abschlussbuchungen zum 31.12.2025 entscheiden maßgeblich über die Höhe des zu versteuernden Gewinns. Eine zu geringe Rückstellungsbildung führt zu überhöhter Steuerbelastung, eine überhöhte zu Problemen bei der Betriebsprüfung. Unsere Steuerberater prüfen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung alle Abgrenzungen und Rückstellungen auf Angemessenheit und Rechtskonformität.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer die Abschlussbuchungen systematisch in einer PDF-Übersicht dokumentiert, erleichtert sich die Arbeit im Folgejahr erheblich. Viele Abgrenzungen wiederholen sich jährlich und können als Vorlage dienen – angepasst an aktuelle Beträge und Sachverhalte.

SKR 03 und SKR 04: Welcher Kontenrahmen für welche Buchungssätze?

In Deutschland existieren zwei dominante Standardkontenrahmen für kleine und mittlere Unternehmen: SKR 03 (Prozessgliederung) und SKR 04 (Abschlussgliederung). Beide werden von der DATEV bereitgestellt und sind in der Buchhaltungssoftware weit verbreitet. Die Wahl des Kontenrahmens beeinflusst die Struktur der Buchungssätze erheblich – eine Buchungssätze-Übersicht als PDF muss daher immer eindeutig kennzeichnen, auf welchen Kontenrahmen sie sich bezieht.

SKR 03: Prozessgliederungsprinzip

Der SKR 03 orientiert sich am Prozess der doppelten Buchführung und beginnt mit den Bestandskonten. Die Kontenklassen sind wie folgt gegliedert: 0 = Anlagevermögen und Kapital, 1 = Finanz- und Privatkonten, 2 = Abgrenzungskonten, 3 = Wareneingang/-bestand, 4 = Betriebliche Aufwendungen, 5-6 = weitere Aufwendungen, 7 = Bestände an Erzeugnissen, 8 = Erlöse, 9 = Vortragskonten und statistische Konten. Typisches Beispiel: Bankkonto = 1800, Forderungen = 1200, Umsatzerlöse = 8400.

SKR 04: Abschlussgliederungsprinzip

Der SKR 04 orientiert sich an der Gliederung von Bilanz und GuV gemäß § 266 und § 275 HGB. Die Kontenklassen folgen der Jahresabschlusslogik: 0-1 = Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen), 2-3 = Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten), 4 = Betriebliche Erträge, 5-7 = Betriebliche Aufwendungen, 8 = Ergebniskonten, 9 = Statistik und Vortrag. Typisches Beispiel: Bankkonto = 1200, Forderungen = 1400, Umsatzerlöse = 4400.

Konto

  • Bank
  • Forderungen a.L.L.
  • Verbindlichkeiten a.L.L.
  • Umsatzerlöse 19% USt
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer

SKR 03

  • 1800
  • 1200
  • 1600
  • 8400
  • 1576
  • 1776

SKR 04

  • 1200
  • 1400
  • 3300
  • 4400
  • 1406
  • 1776

Für Geschäftsführer bedeutet dies: Wenn Sie eine Buchungssätze-Übersicht als PDF von einem Steuerberater oder aus einer Fachliteratur erhalten, prüfen Sie unbedingt, ob diese auf SKR 03 oder SKR 04 basiert. Die Kontonummern sind nicht kompatibel – eine Verwechslung führt zu systematischen Fehlbuchungen und macht die Buchhaltung unbrauchbar.

Welchen Kontenrahmen sollte Ihre GmbH verwenden?

Die Wahl hängt von Ihrer Branche, Unternehmensgröße und Software ab. SKR 03 ist in produzierenden Unternehmen und im Handel verbreitet, SKR 04 wird häufiger von Dienstleistern und in der öffentlichen Verwaltung genutzt. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater – ein späterer Wechsel ist aufwändig. OnlineBilanz arbeitet mit beiden Kontenrahmen und stellt sicher, dass alle Buchungen systemkonform erfasst werden.

Die 10 häufigsten Buchungsfehler und wie Sie sie mit einer PDF-Übersicht vermeiden

Auch erfahrene Buchhalter machen Fehler – besonders unter Zeitdruck oder bei komplexen Geschäftsvorfällen. Viele dieser Fehler lassen sich durch eine gut strukturierte Buchungssätze-Übersicht als PDF vermeiden. Im Folgenden die zehn häufigsten Fehlerquellen aus der Praxis und konkrete Lösungsansätze.

  • Vertauschung von Soll und Haben: Der klassische Anfängerfehler. Prüfen Sie systematisch: Aktivkonto-Mehrung = Soll, Passivkonto-Mehrung = Haben. Eine Übersicht mit Kontierungslogik hilft enorm.
  • Falsche Umsatzsteuer-Sätze: Seit 2026 gelten wieder die Standard-Sätze 19% und 7%. Achten Sie bei ermäßigten Leistungen (z.B. Lebensmittel, Bücher, Kulturveranstaltungen) auf den korrekten Steuersatz.
  • Fehlende Vorsteuer-Korrektur bei Kleinbetragsrechnungen: Bis 250 Euro (Brutto) gelten vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV, dennoch muss die Vorsteuer korrekt ausgewiesen sein.
  • Verwechslung Netto/Brutto bei Barzahlungen: Bei Barauszahlungen oft unklar, ob der Betrag netto oder brutto gemeint ist. Dokumentieren Sie auf jedem Beleg eindeutig.
  • Falsche Periodenzuordnung: Eingangsrechnungen mit Datum Dezember 2025, die erst im Januar 2026 eintreffen, gehören wirtschaftlich ins Jahr 2025 und müssen per Rückstellung oder Abgrenzung erfasst werden.
  • Buchung auf falsche Kostenstellen: In der Kostenrechnung führt dies zu Fehlsteuerung. Dokumentieren Sie Kostenstellen-Zuordnungen in Ihrer Übersicht.
  • Fehlende Gegenkonten bei Umbuchungen: Jede Buchung braucht Soll UND Haben. Umbuchungen zwischen Bankkonten erfordern beide Seiten.
  • Verwechslung von Betriebsausgaben und Privatentnahmen: Private Kosten dürfen nicht als Betriebsausgaben gebucht werden – sonst drohen Steuernachzahlungen und Strafzuschläge.
  • Falsche Erfassung von Skontoabzügen: Skonto mindert sowohl Forderung/Verbindlichkeit als auch Vorsteuer/Umsatzsteuer anteilig. Viele vergessen die Steuerkorrektur.
  • Unvollständige Buchungstexte: § 239 HGB und § 145 AO fordern nachvollziehbare Aufzeichnungen. Buchungstexte wie ‚Diverses‘ sind unzulässig. Verwenden Sie sprechende Texte mit Belegnummer.

„In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten sehen wir immer wieder: Die meisten Buchungsfehler entstehen nicht aus mangelndem Wissen, sondern aus fehlender Systematik. Eine aktuelle, auf das Unternehmen zugeschnittene Buchungssätze-Übersicht als PDF reduziert die Fehlerquote erfahrungsgemäß um 60-70%. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Korrekturaufwand bei der Jahresabschlusserstellung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders kritisch wird es, wenn Fehler erst bei der Betriebsprüfung oder der Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater auffallen. Dann müssen oft Monate rückwirkend korrigiert werden – mit entsprechendem Aufwand und möglichen steuerlichen Konsequenzen. Eine präventive Qualitätssicherung durch strukturierte Buchungssätze und regelmäßige Plausibilitätsprüfungen ist daher unverzichtbar.

Digitale Buchführung 2026: PDF-Vorlagen richtig einsetzen und archivieren

Die Digitalisierung der Buchhaltung schreitet kontinuierlich voran. Seit der Einführung der E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze (stufenweise ab 2025, verpflichtend ab 2027 für den Empfang, ab 2028 für den Versand) müssen GmbHs ihre Prozesse anpassen. Dennoch bleiben PDF-Dokumente ein zentrales Arbeitsmittel – sowohl für Buchungssätze-Übersichten als auch für die revisionssichere Archivierung gemäß § 147 AO und § 257 HGB.

GoBD-konforme Archivierung von Buchungssätze-Übersichten

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) vom 28.11.2019 regeln, wie digitale Dokumente archiviert werden müssen. Für Buchungssätze-Übersichten als PDF bedeutet dies: Sie müssen unveränderbar, maschinell auswertbar und mit Zeitstempel versehen archiviert werden. Cloud-Lösungen oder DMS-Systeme (Dokumenten-Management-Systeme) mit Versionierung und Zugriffsprotokollierung erfüllen diese Anforderungen.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 3 AO. Dies gilt auch für intern erstellte Übersichten und Arbeitsanweisungen wie Buchungssätze-PDFs. Nach Ablauf der Frist dürfen die Dokumente gelöscht werden – eine vorzeitige Löschung kann zu Bußgeldern führen.

Integration von PDF-Vorlagen in moderne Buchhaltungssoftware

Die meisten Buchhaltungsprogramme (DATEV, Lexware, sevDesk, etc.) bieten heute die Möglichkeit, eigene Buchungsvorlagen zu hinterlegen. Eine gut strukturierte Buchungssätze-Übersicht als PDF kann als Grundlage dienen, um diese Vorlagen einzurichten. Wiederkehrende Buchungen lassen sich dann per Klick abrufen – inklusive korrekter Konten, Steuerschlüssel und Buchungstexte. Dies spart Zeit und minimiert Fehlerquellen.

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO

2027/2028

E-Rechnungspflicht B2B (stufenweise)

GoBD 2019

Aktuelle Richtlinie digitale Buchführung

Vorsicht bei manuell erstellten Excel-Listen

Excel-Tabellen sind veränderbar und erfüllen ohne zusätzliche Maßnahmen (z.B. Konvertierung zu PDF/A, digitale Signatur) nicht die GoBD-Anforderungen. Nutzen Sie Excel allenfalls zur Erstellung, speichern Sie aber die finale Version als unveränderliches PDF/A-Format mit Zeitstempel ab.

Wer seine Buchhaltung durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von dessen professioneller IT-Infrastruktur. OnlineBilanz beispielsweise arbeitet mit DATEV-zertifizierten Systemen, die alle GoBD-Anforderungen erfüllen und eine revisionssichere Archivierung gewährleisten. Die Mandanten erhalten eine vollständige digitale Dokumentation, inklusive aller relevanten Buchungssätze als PDF-Export.

Wann Sie Buchungssätze durch einen Steuerberater erstellen lassen sollten

Viele GmbH-Geschäftsführer stehen vor der Frage: Soll die Buchhaltung intern geführt werden oder ist die Beauftragung eines Steuerberaters sinnvoller? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, verfügbare Ressourcen und nicht zuletzt dem Haftungsrisiko.

Vorteile der steuerberatenden Buchführung

  • Rechtssicherheit: Steuerberater haften für die Korrektheit ihrer Arbeit gemäß § 67 StBerG. Fehlerhafte Buchungen, die zu Steuernachzahlungen führen, werden vom Berufshaftpflichtversicherer des Steuerberaters abgedeckt.
  • Aktualität: Steuerberater sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden (§ 57 Abs. 2 StBerG). Änderungen in Steuerrecht, HGB oder AO werden automatisch berücksichtigt.
  • Zeitersparnis: Die laufende Buchführung bindet erhebliche Kapazitäten. Gerade in Wachstumsphasen ist es oft wirtschaftlicher, diese Aufgabe auszulagern und sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
  • Professionelle Systeme: Steuerberater arbeiten mit zertifizierter Software (meist DATEV), die GoBD-konform ist und alle aktuellen Anforderungen erfüllt.
  • Integrierte Beratung: Bei steueroptimierenden Gestaltungen oder Sonderfragen (z.B. Investitionsabzugsbeträge, Rückstellungsbewertung) ist unmittelbare fachliche Beratung verfügbar.

Wann lohnt sich interne Buchführung?

Eine interne Buchführung ist sinnvoll bei sehr einfachen Geschäftsmodellen (z.B. Dienstleister mit wenigen Kunden), wenn bereits qualifiziertes Personal vorhanden ist und wenn die Software-Investition wirtschaftlich vertretbar ist. Auch hier empfiehlt sich jedoch die mindestens jährliche Prüfung durch einen Steuerberater – spätestens bei der Jahresabschlusserstellung.

Interne Buchführung geeignet für:

  • Sehr kleine GmbHs (<50 Buchungen/Monat)
  • Einfache Geschäftsmodelle (Dienstleister)
  • Vorhandene Fachkraft (Buchhalter)
  • Engmaschige steuerliche Kontrolle durch externen StB

Steuerberater empfohlen für:

  • Mittlere und große GmbHs
  • Komplexe Geschäftsvorfälle (Produktion, Handel)
  • Internationale Sachverhalte
  • Geschäftsführer ohne Buchhaltungs-Knowhow
  • Haftungsminimierung

„Die häufigste Fehleinschätzung von Geschäftsführern: ‚Buchhaltung kann jeder, das mache ich selbst.‘ Tatsächlich sind die rechtlichen Anforderungen so komplex, dass selbst erfahrene Kaufleute ohne steuerrechtliche Spezialisierung regelmäßig Fehler machen. Eine professionelle Buchführung durch den Steuerberater kostet zwar monatlich Geld, spart aber deutlich mehr durch Vermeidung von Steuernachzahlungen, Bußgeldern und Zeitaufwand.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz bietet für GmbHs digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen. Die laufende Buchführung, Lohnabrechnung und der Jahresabschluss werden durch zugelassene Steuerberater erstellt – ohne Wartezeiten, ohne unklare Honorare. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team und sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig und termingerecht bearbeitet werden.

Kostenlose PDF-Downloads: Buchungssätze-Vorlagen und Checklisten für die Praxis

Eine praxistaugliche Buchungssätze-Übersicht als PDF sollte übersichtlich strukturiert, auf den verwendeten Kontenrahmen abgestimmt und mit konkreten Beispielen versehen sein. Im Internet finden sich zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Vorlagen – allerdings variiert die Qualität erheblich. Achten Sie bei der Auswahl auf Aktualität (Stand 2026), Rechtskonformität und Branchenbezug.

Was eine gute Buchungssätze-Übersicht als PDF enthalten sollte

  • Klare Angabe des Kontenrahmens (SKR 03 oder SKR 04)
  • Standardbuchungssätze für die 50 häufigsten Geschäftsvorfälle
  • Kontonummern, Kontenbezeichnungen und vollständige Buchungssätze (Soll an Haben)
  • Berücksichtigung aktueller Steuersätze (19% / 7% Umsatzsteuer, Stand 2026)
  • Abschlussbuchungen (Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen)
  • Branchenspezifische Sonderfälle (z.B. Handel: Wareneingang, Produktion: Fertigungskonten)
  • Beispiele mit konkreten Beträgen zur Veranschaulichung
  • Hinweise auf häufige Fehlerquellen
  • Quellenangaben und Rechtsnormen (§§ HGB, AO, UStG)
  • Datum der letzten Aktualisierung

Empfehlenswerte Quellen für PDF-Vorlagen

  • IHK-Merkblätter: Die Industrie- und Handelskammern bieten kostenlose Grundlageninfos zu Buchführung und Jahresabschluss, teilweise mit Musterbuchungssätzen.
  • DATEV-Kontenrahmen: Die offiziellen SKR-Kontenrahmen können direkt bei DATEV als PDF heruntergeladen werden – allerdings ohne Erläuterungen.
  • Fachverlage: Haufe, NWB und andere Fachverlage bieten umfangreiche Buchführungs-Kommentare mit Buchungssätze-Sammlungen – meist kostenpflichtig, aber sehr detailliert.
  • Steuerberater-Webseiten: Viele Kanzleien stellen Mandanten-Merkblätter und Checklisten zur Verfügung. OnlineBilanz bietet beispielsweise praxisnahe Ressourcen für GmbH-Geschäftsführer.
  • Buchhaltungssoftware-Anbieter: Lexware, sevDesk und andere stellen häufig kostenlose E-Books und Vorlagen bereit – allerdings oft mit Werbecharakter.

Individuelle Anpassung ist entscheidend

Eine Standardvorlage aus dem Internet kann nur ein Grundgerüst bieten. Jede GmbH hat spezifische Geschäftsvorfälle, Branchenbesonderheiten und Organisationsstrukturen. Lassen Sie Ihre Buchungssätze-Übersicht daher von einem Steuerberater auf Ihr Unternehmen zuschneiden – das spart langfristig Zeit und verhindert kostspielige Fehler.

Für GmbH-Geschäftsführer, die eine professionelle Buchhaltung ohne eigenen Aufwand wünschen, bietet OnlineBilanz eine vollständige Lösung: Von der laufenden Buchführung über die Erstellung aller Buchungssätze bis zum rechtsverbindlichen Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital, transparent, zu Festpreisen. Alle Buchungen werden in DATEV-Systemen erfasst und können jederzeit als PDF exportiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Buchungssätze-Übersicht als PDF auch für meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?

Ja, grundsätzlich können Sie eine Buchungssätze-Übersicht auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen, um wiederkehrende Geschäftsvorfälle zu dokumentieren. Allerdings ist die EÜR keine doppelte Buchführung, sodass Sie keine vollständigen Soll-Haben-Buchungssätze benötigen. Dennoch hilft eine strukturierte Übersicht, Einnahmen und Ausgaben korrekt zuzuordnen und die Übergänge zur Bilanzierung vorzubereiten, falls Sie später buchführungspflichtig werden.

Wie oft sollte ich meine Buchungssätze-Übersicht als PDF aktualisieren?

Eine jährliche Überprüfung und Aktualisierung zum Jahreswechsel ist empfehlenswert, insbesondere wenn sich Steuergesetze, Kontenpläne oder Umsatzsteuersätze ändern. Für 2026 sollten Sie prüfen, ob neue Konten im SKR 03 oder SKR 04 hinzugekommen sind oder ob sich durch Gesetzesänderungen neue Buchungslogiken ergeben. Bei grundlegenden Änderungen im Unternehmen – etwa neuen Geschäftsfeldern oder Umstellung der Buchführungssoftware – ist eine sofortige Anpassung ratsam.

Darf ich eine heruntergeladene Buchungssätze-Übersicht als PDF unverändert für meine Buchhaltung verwenden?

Kostenlose PDF-Vorlagen sind ein gutes Orientierungsmittel, müssen aber stets an Ihre individuellen Geschäftsvorfälle, Kontenrahmen und Unternehmensgröße angepasst werden. Jede GmbH hat spezifische Buchungssachverhalte – etwa Gesellschafterdarlehen, Rückstellungen oder besondere Abschreibungsmodelle –, die in Standard-PDFs nicht abgedeckt sind. Verwenden Sie heruntergeladene Übersichten daher als Checkliste und Vorlage, nicht als rechtsverbindliche Anleitung, und lassen Sie kritische Buchungen durch Ihren Steuerberater prüfen.

Kann eine Buchungssätze-Übersicht als PDF die Betriebsprüfung erleichtern?

Ja, eine gut strukturierte und vollständige Buchungssätze-Übersicht kann bei einer Betriebsprüfung nach § 193 AO die Nachvollziehbarkeit Ihrer Buchhaltung erheblich verbessern. Sie dokumentiert die Buchungslogik, erleichtert dem Prüfer den Einstieg und zeigt, dass Sie systematisch und GoBD-konform arbeiten. Wichtig ist, dass die Übersicht aktuell ist, alle wesentlichen Geschäftsvorfälle abdeckt und zusammen mit den digitalen Buchführungsbelegen revisionssicher archiviert wird.

Welche Software eignet sich am besten, um Buchungssätze-Übersichten als PDF zu erstellen und zu pflegen?

Für die Erstellung und Pflege von Buchungssätze-Übersichten eignen sich Tabellenkalkulationen wie Microsoft Excel oder Google Sheets, mit denen Sie Konten, Buchungssätze und Belegnummern strukturiert erfassen und als PDF exportieren können. Professionelle Buchhaltungssoftware wie DATEV, Lexware oder moderne Cloud-Lösungen bieten oft integrierte Buchungssatz-Bibliotheken und automatische PDF-Exporte. Achten Sie darauf, dass Ihre Software GoBD-konform ist und Änderungen protokolliert, damit die Übersicht auch bei Betriebsprüfungen anerkannt wird.

Gibt es branchenspezifische Buchungssätze-Übersichten als PDF, etwa für Handwerk oder E-Commerce?

Ja, viele Branchenverbände, Steuerberaterkammern und Fachverlage bieten branchenspezifische Buchungssätze-Übersichten an, die typische Geschäftsvorfälle etwa im Handwerk, Einzelhandel, E-Commerce oder in der Gastronomie abbilden. Diese Vorlagen berücksichtigen Besonderheiten wie Anzahlungen, Werkverträge, Marketplace-Gebühren oder Trinkgeldregelungen. Nutzen Sie diese als Ausgangspunkt und passen Sie sie an Ihre individuellen Prozesse an – im Zweifel sollte Ihr Steuerberater die Übersicht vor dem ersten Einsatz prüfen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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