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Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Energieberater

Buchhaltung Energieberater 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung für Energieberater weist Besonderheiten auf: Fördergelder, öffentliche Auftraggeber, teils wechselnde Rechtsformen und projektbezogene Leistungen erfordern eine präzise Kontierung und klare umsatzsteuerliche Behandlung. Dieser Leitfaden zeigt, welche Buchführungspflichten gelten, wie typische Geschäftsvorfälle kontiert werden und welche Anforderungen an den Jahresabschluss einer Energieberater-GmbH bestehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Energieberater sind je nach Rechtsform und Umsatzgröße zur Buchführung verpflichtet. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) unterliegen stets der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Besonderheiten ergeben sich bei der Kontierung von Fördergeldern, projektbezogenen Leistungen und der umsatzsteuerlichen Behandlung öffentlicher Zuschüsse.

Welche buchhalterischen Besonderheiten gelten für Energieberater?

Energieberater sind als Dienstleister tätig und unterliegen grundsätzlich den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten. Die Besonderheit liegt jedoch in der Kombination aus projektbezogener Abrechnung, öffentlichen Fördergeldern und langfristigen Beratungsverträgen. Seit 2026 ist die Energieberatung durch verschärfte Qualifikationsanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch stärker reglementiert, was sich auch auf die buchhalterische Dokumentation auswirkt.

Energieberater müssen in ihrer Buchhaltung insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: projektbezogene Erlöserfassung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip), korrekte Zuordnung von Fördergeldern (z. B. BAFA-Zuschüsse), Abgrenzung zwischen Beratungsleistung und eventuellen Werkverträgen sowie die ordnungsgemäße Behandlung von Durchlaufposten (z. B. weiterberechnete Gutachterkosten). Bei GmbH-Strukturen gelten zudem die Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB sowie die Jahresabschlusspflicht nach § 242 HGB.

Typische Geschäftsvorfälle in der Energieberatung

  • Projektabrechnung: Honorare für energetische Gebäudeanalysen, Sanierungsfahrpläne, BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratungen
  • Fördergelder: Zuschüsse vom BAFA oder KfW, die als Betriebseinnahme zu erfassen sind
  • Fremdleistungen: Thermografie-Aufnahmen, Blower-Door-Tests oder externe Gutachten, die durchlaufend oder mit Aufschlag weiterberechnet werden
  • Software- und Zertifizierungskosten: Lizenzen für Energieberatungssoftware, jährliche Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste
  • Reisekosten und Vor-Ort-Termine: Fahrtkosten, die oft pauschal oder nach Reisekostenrecht abgerechnet werden

Praxis-Hinweis: Fördergelder korrekt verbuchen

BAFA-Zuschüsse für Energieberatungsleistungen sind Betriebseinnahmen und müssen in dem Jahr erfasst werden, in dem der Zuwendungsbescheid ergeht (§ 11 EStG bei Einnahmenüberschussrechnung) bzw. in dem die Leistung erbracht wurde (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bei Bilanzierung). Eine saubere Projektdokumentation ist Voraussetzung für die spätere Prüfung durch das BAFA oder den Steuerberater.

Wann ist ein Energieberater zur Buchführung verpflichtet?

Die Buchführungspflicht für Energieberater hängt von der Rechtsform und den Umsatz- und Gewinnschwellen ab. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, PartG) unter bestimmten Voraussetzungen mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG auskommen, sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) immer buchführungspflichtig nach § 238 HGB.

Buchführungspflicht nach Rechtsform

Rechtsform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
Einzelunternehmer Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte (§ 141 AO) § 238 HGB i. V. m. § 141 AO
GbR / PartG Nur bei Überschreitung der Schwellenwerte § 238 HGB i. V. m. § 141 AO
GmbH / UG Immer (unabhängig von Umsatz/Gewinn) § 238 HGB, § 13 GmbHG
KG / OHG Immer (als Formkaufmann) § 238 HGB

Die Schwellenwerte nach § 141 AO liegen 2026 bei 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Werden diese Grenzen überschritten, entsteht die Buchführungspflicht zum Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres. Für GmbH-Energieberater gilt: Die doppelte Buchführung ist von Beginn an Pflicht, unabhängig von der Größe.

Achtung: Verspätete Umstellung auf Bilanzierung

Wer die Schwellenwerte überschreitet und nicht rechtzeitig von der EÜR auf die doppelte Buchführung umstellt, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt sowie Verzögerungen bei Kreditanträgen. Die Umstellung erfordert eine Eröffnungsbilanz und sollte durch einen Steuerberater begleitet werden, um Fehler bei der Bewertung (§ 252 ff. HGB) zu vermeiden.

Wie werden typische Geschäftsvorfälle bei Energieberatern kontiert?

Die korrekte Kontierung ist das Fundament jeder ordnungsgemäßen Buchhaltung. Energieberater müssen dabei projektbezogene Erlöse, Fremdleistungen und Fördergelder sauber trennen. Der Kontenrahmen (meist SKR 03 oder SKR 04) bietet hierzu standardisierte Konten, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) geführt werden müssen.

Beispielhafte Kontierung für Energieberater (SKR 03)

Geschäftsvorfall Soll Haben Hinweis
Honorarrechnung Energieberatung 1200 (Bank) / 1400 (Forderungen) 8400 (Erlöse 19 % USt) Umsatzsteuer 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG
BAFA-Förderzuschuss erhalten 1200 (Bank) 2731 (Erhaltene Investitionszuschüsse) oder 8400 (Erlöse) Betriebseinnahme, keine Umsatzsteuer
Fremdleistung Thermografie (Durchlaufposten) 1400 (Forderung Kunde) / 1576 (Verbindlichkeit Dienstleister) Durchlaufend ohne eigenen Erlös
Fremdleistung mit Aufschlag 1400 (Forderung) 8400 (Erlöse) / 1576 (Verbindlichkeit) Aufschlag = eigener Erlös
Softwarelizenz Energieberatung 4930 (Sonstige betriebliche Aufwendungen) 1200 (Bank) Sofort abzugsfähiger Betriebsaufwand
Reisekosten Vor-Ort-Termin 4670 (Reisekosten Unternehmer) 1200 (Bank) Fahrtkosten, ggf. Verpflegungspauschale

Besondere Sorgfalt ist bei der Abgrenzung zwischen Durchlaufposten und eigenen Leistungen geboten. Durchlaufposten (§ 10 Abs. 1 Satz 6 UStG) dürfen nicht als eigener Erlös erfasst werden und unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sofern sie im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgen. Bei eigenen Leistungen (z. B. Organisation + Aufschlag) liegt hingegen eine steuerpflichtige Leistung vor.

„Viele Energieberater buchen Fördergelder irrtümlich als durchlaufenden Posten. Tatsächlich handelt es sich um eigene Betriebseinnahmen, die in der Gewinnermittlung erscheinen müssen. Eine saubere Kontierung ist entscheidend, damit der Steuerberater später den Jahresabschluss ohne Rückfragen erstellen kann.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie werden Fördergelder umsatzsteuerlich behandelt?

Fördergelder des BAFA, der KfW oder anderer öffentlicher Stellen sind für Energieberater eine wichtige Einnahmequelle. Umsatzsteuerlich ist entscheidend, ob die Förderung als Entgelt für eine Leistung oder als echter Zuschuss ohne Leistungsbeziehung gewährt wird (§ 10 UStG). In der Praxis liegt bei BAFA-geförderten Vor-Ort-Beratungen meist eine Leistungsbeziehung zum Endkunden vor, das Fördergeld fließt aber direkt an den Berater.

Umsatzsteuerliche Einordnung von Fördergeldern

Förderung = Entgelt für Leistung

Das Fördergeld ist Teil des Entgelts für die Beratungsleistung an den Endkunden. Es ist umsatzsteuerpflichtig (19 %), wenn die Hauptleistung steuerpflichtig ist. Typisch bei BAFA-Zuschüssen für Vor-Ort-Beratung, die direkt an den Berater ausgezahlt werden.

Echter Zuschuss ohne Leistungsbeziehung

Das Fördergeld wird ohne konkrete Gegenleistung gewährt (z. B. allgemeine Betriebskostenzuschüsse). In diesem Fall ist es nicht umsatzsteuerpflichtig, aber als Betriebseinnahme ertragsteuerlich zu erfassen (§ 4 Abs. 3 EStG bzw. § 252 HGB).

Die herrschende Verwaltungspraxis geht bei projektbezogenen BAFA-Förderungen davon aus, dass das Fördergeld Teil des Entgelts ist. Entsprechend ist das Honorar in der Rechnung an den Endkunden aufzuteilen: Eigenanteil des Kunden (zzgl. 19 % USt) und Förderanteil (zzgl. 19 % USt). Der Berater schuldet die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag, kann aber die Vorsteuer aus seinen Betriebsausgaben ziehen.

Praxis-Tipp: Rechnungsstellung bei BAFA-Förderung

Stellen Sie die Rechnung über den Gesamtbetrag (Eigenanteil Kunde + BAFA-Zuschuss) aus und weisen Sie die Umsatzsteuer offen aus. Vermerken Sie auf der Rechnung die Höhe des BAFA-Zuschusses und dass dieser direkt vom BAFA gezahlt wird. So ist für Finanzamt und Prüfer transparent, wie sich das Entgelt zusammensetzt.

  • Gesamthonorar (Kunde + BAFA) in der Rechnung ausweisen
  • Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag berechnen und ausweisen
  • BAFA-Zuschuss separat in der Buchhaltung erfassen (Konto 8400 oder 2731)
  • Zahlungseingang vom BAFA mit Zuwendungsbescheid abgleichen
  • Bei Rückforderung durch BAFA sofort Korrektur in der Buchhaltung vornehmen

Welche Pflichten hat eine Energieberater-GmbH beim Jahresabschluss?

Energieberater, die als GmbH organisiert sind, unterliegen den vollumfänglichen handelsrechtlichen Pflichten nach §§ 238 ff. HGB. Dazu gehören die Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB), die Erstellung eines Anhangs (bei Mittel- und Großunternehmen nach § 264 Abs. 1 HGB) sowie die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 2 GmbHG für mittelgroße GmbH, 11 Monate für Kleinstunternehmen nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Fristen für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Unternehmensregister
Kleinstkapitalgesellschaft 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026) Pflicht, ggf. Erleichterungen § 326 HGB
Kleine GmbH 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026) Pflicht nach § 325 HGB
Mittelgroße GmbH 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026) Pflicht, erweiterter Anhang
Große GmbH 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026) Pflicht, Prüfungspflicht § 316 HGB

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz.

Achtung: Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz verschickt Ordnungsgeldandrohungen automatisiert. Selbst bei nur wenigen Tagen Verspätung kann ein Verfahren eingeleitet werden. Eine rechtzeitige Offenlegung ist daher unerlässlich — viele Geschäftsführer unterschätzen die Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (also bis 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025).

„Gerade kleinere Energieberater-GmbHs vergessen oft, dass die Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung vor der Offenlegung erfolgen muss. Wer den Abschluss erst im November feststellt, hat nur noch wenige Wochen Zeit für die Offenlegung. Wir empfehlen unseren Mandanten, den Prozess frühzeitig zu starten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Erleichterungen gelten für kleine Energieberater-GmbHs?

Der Gesetzgeber hat für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften weitreichende Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses geschaffen (§§ 264 ff., 326, 327 HGB). Maßgeblich sind die Größenklassen nach § 267 HGB, die sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl richten.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Schwellenwerte
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 Zwei von drei Merkmalen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Zwei von drei Merkmalen
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Zwei von drei Merkmalen
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Zwei von drei Merkmalen überschritten

Erleichterungen für kleine Energieberater-GmbHs

  • Kein Anhang erforderlich: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB auf einen Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (z. B. Haftungsverhältnisse, Vorschüsse/Kredite an Gesellschafter-Geschäftsführer).
  • Verkürzte Offenlegung: Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 HGB nur die Bilanz offenlegen, nicht die GuV (§ 327 Nr. 1 HGB).
  • Keine Prüfungspflicht: Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB von der Pflicht zur Abschlussprüfung befreit, sofern sie nicht mittelgroß oder groß sind.
  • Verlängerte Feststellungsfrist: Kleinstunternehmen haben 11 Monate Zeit zur Feststellung (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB), mittelgroße und große nur 8 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Praxis-Hinweis: Wann lohnt sich die freiwillige Offenlegung der GuV?

Auch wenn kleine GmbHs nur die Bilanz offenlegen müssen, kann die freiwillige Offenlegung der GuV bei Kreditanträgen oder Ausschreibungen sinnvoll sein. Banken und öffentliche Auftraggeber fordern oft die vollständigen Unterlagen an. Wer diese bereits im Unternehmensregister hinterlegt hat, beschleunigt den Prozess.

Welche Software eignet sich für die Buchhaltung von Energieberatern?

Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert Energieberatern die Erfassung von Belegen, die Kontierung und die Vorbereitung des Jahresabschlusses erheblich. Entscheidend ist die GoBD-Konformität (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), die seit 2015 für alle digitalen Buchhaltungssysteme verpflichtend ist.

Anforderungen an Buchhaltungssoftware (GoBD 2026)

  • Unveränderbarkeit gebuchter Belege (Protokollierung aller Änderungen)
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Erfassung (keine nachträglichen Lücken)
  • Zeitgerechte Erfassung (Buchungen zeitnah, spätestens zum Quartalsende)
  • Ordnung und Nachvollziehbarkeit (Kontierungslogik, Belegarchivierung)
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Buchungsbelege (§ 147 AO)

Beliebte Buchhaltungslösungen für Energieberater

Software Zielgruppe Besonderheiten
lexoffice Einzelunternehmer, kleine GmbH Einfache Bedienung, EÜR und Bilanz, DATEV-Export
sevDesk Freelancer, kleine GmbH Belegerfassung per App, Projektverwaltung
DATEV Unternehmen Online Steuerberater-Mandanten Direkte Anbindung an Steuerkanzlei, volle DATEV-Integration
BuchhaltungsButler Wachsende GmbH KI-gestützte Belegerfassung, Multi-Banken-Anbindung
Agenda Steuerberater-Kanzleien Professionelle Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss-Modul

Für Energieberater, die als GmbH bilanzieren, ist eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater empfehlenswert. Viele Kanzleien arbeiten mit DATEV und erwarten einen standardisierten Datenexport. Wer seine Buchhaltung selbst führt, sollte die laufende Kontierung regelmäßig (mindestens quartalsweise) an die Kanzlei übermitteln, damit dort eine zeitnahe Plausibilitätsprüfung erfolgen kann. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten GmbH-Geschäftsführern eine digitale Schnittstelle, über die Belege hochgeladen und der Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellt wird — mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

„Die meisten Fehler in der Buchhaltung entstehen nicht durch fehlende Software, sondern durch fehlende Systematik. Wer Belege nur sporadisch erfasst und Fördergelder nicht sauber zuordnet, produziert Mehraufwand beim Jahresabschluss. Eine monatliche Routine spart Zeit und Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fehler sollten Energieberater in der Buchhaltung vermeiden?

Fehler in der Buchhaltung führen nicht nur zu Rückfragen durch das Finanzamt, sondern können auch die Liquiditätsplanung gefährden und bei GmbHs zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer führen (§ 43 GmbHG). Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch strukturierte Prozesse und regelmäßige Kontrolle vermeiden.

Typische Fehler in der Energieberater-Buchhaltung

Fehler Konsequenz Vermeidung
Fördergelder als Durchlaufposten gebucht Zu niedriger Gewinn, falsche Steuerlast Fördergelder als Betriebseinnahme (Konto 8400 oder 2731) erfassen
Fehlende Umsatzsteuer auf BAFA-Zuschüsse Umsatzsteuernachzahlung + Zinsen Gesamthonorar (Kunde + BAFA) mit USt ausweisen
Keine projektbezogene Dokumentation BAFA-Rückforderung, Ablehnung durch Steuerberater Separate Kostenträgerrechnung je Projekt führen
Verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister Ordnungsgeld 500–25.000 € (§ 335 HGB) Fristen im Kalender vermerken, frühzeitig Jahresabschluss erstellen lassen
Vermischung privater und betrieblicher Ausgaben Schätzung durch Finanzamt, Kürzung Betriebsausgaben Geschäftskonto konsequent trennen, Privatentnahmen buchen

Prüfungsschwerpunkte des Finanzamts bei Energieberatern

  • Fördergelder: Vollständige Erfassung und korrekte Versteuerung (Betriebseinnahme, nicht steuerfrei)
  • Reisekosten: Nachweis beruflicher Anlass, Fahrtenbuch bei Firmenfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Fremdleistungen: Abgrenzung zwischen Durchlaufposten und eigenen Leistungen
  • Privatnutzung von Betriebsvermögen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch bei Pkw
  • Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit: Energieberater sind meist gewerblich (§ 15 EStG), keine Freiberufler nach § 18 EStG

Achtung: Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer Energieberater-GmbH haftet persönlich für nicht abgeführte Umsatzsteuer (§ 69 AO) und bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO). Eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Liquiditätsplanung ist daher nicht nur steuerlich, sondern auch haftungsrechtlich zwingend erforderlich.

Wer unsicher ist, ob die eigene Buchhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollte frühzeitig einen Steuerberater hinzuziehen. Gerade bei der Umstellung von der EÜR auf die Bilanzierung oder bei komplexen Förderprojekten zahlt sich professionelle Unterstützung aus. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten GmbH-Geschäftsführern die Möglichkeit, den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen zu lassen — mit transparenten Festpreisen, ohne lange Wartezeiten und mit voller rechtlicher Sicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Energieberater die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, sofern der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG). Bei Inanspruchnahme entfällt die Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür ist kein Vorsteuerabzug möglich. Gerade bei Investitionen in Messtechnik oder Software kann der Verzicht auf Vorsteuerabzug nachteilig sein.

Wie lange müssen Energieberater Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse und Inventare sind nach § 147 AO zehn Jahre aufzubewahren. Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe müssen sechs Jahre archiviert werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Müssen Energieberater ein Fahrtenbuch führen?

Ein Fahrtenbuch ist steuerlich nur dann verpflichtend, wenn der Firmenwagen zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird und die 1-%-Regelung vermieden werden soll. Für Energieberater mit hohem Außendienstanteil kann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten nachweisen und steuerlich günstiger sein. Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, müssen aber manipulationssicher sein.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten bei Subunternehmer-Einsatz?

Beauftragt ein Energieberater Subunternehmer (z. B. für Thermografie oder Blower-Door-Tests), muss geprüft werden, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt. Zudem kann bei Bauleistungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG greifen. In diesem Fall weist der Subunternehmer keine Umsatzsteuer aus, der Leistungsempfänger führt die Steuer selbst ab.

Wie werden Fortbildungskosten in der Buchhaltung erfasst?

Fortbildungen (z. B. Rezertifizierungen nach BAFA-Vorgaben) sind als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig und werden auf dem Konto ‚Fortbildungskosten‘ (SKR 03: 4945, SKR 04: 6825) gebucht. Vorsteuer aus Seminarrechnungen ist abzugsfähig. Bei mehrtägigen Lehrgängen können auch Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen geltend gemacht werden.

Was ist bei der Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber zu beachten?

Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Landesbehörden) müssen oft als E-Rechnung im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format eingereicht werden. Die Pflicht gilt bundesweit seit November 2020 für Bundesbehörden, Länder haben eigene Fristen. Zudem verlangen viele öffentliche Auftraggeber eine Leitweg-ID und detaillierte Leistungsbeschreibungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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