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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Aalen

Buchhaltung Aalen: GmbH-Pflichten & Fristen 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Aalen stehen vor umfassenden Buchhaltungspflichten nach HGB und AO – von der laufenden Finanzbuchhaltung über den Jahresabschluss bis zur fristgerechten Offenlegung. Die Digitalisierung bietet Chancen, erfordert aber rechtkonforme Umsetzung. Dieser Leitfaden zeigt, welche Anforderungen 2026 gelten, welche Fristen entscheidend sind und wann professionelle Unterstützung sinnvoll wird.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Aalen muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung nach § 238 HGB führen, Jahresabschlüsse innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Dieselben Pflichten gelten gleichermaßen für Gesellschaften in anderen Städten Norddeutschlands – etwa für GmbHs mit Sitz in Elmshorn, wo identische gesetzliche Fristen und Offenlegungsanforderungen greifen. Digitale Systeme sind erlaubt, müssen aber GoBD-konform sein. Steuerberater bringen Rechtssicherheit und entlasten bei komplexen Sachverhalten – OnlineBilanz verbindet diese Fachexpertise mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Aalen?

Jede GmbH mit Sitz in Aalen unterliegt den handelsrechtlichen Buchführungspflichten nach § 238 HGB. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung. Neben der laufenden Buchhaltung sind GmbHs nach § 242 HGB verpflichtet, zu jedem Bilanzstichtag einen Jahresabschluss aufzustellen – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB erstellen.

Größenklassen und ihre Konsequenzen

Die Anforderungen an die Buchhaltung richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB – ein Grundsatz, der für GmbHs bundesweit gilt, ob in Aalen oder bei der Buchhaltung für GmbHs in Ettlingen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Schwellenwerte: Kleine Kapitalgesellschaften dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht mehr als 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse und durchschnittlich 50 Mitarbeiter aufweisen. Mittelgroße Gesellschaften liegen darunter, wenn sie nicht mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme, 50 Mio. € Umsatzerlöse und 250 Mitarbeiter erreichen. Wird mindestens eine dieser Grenzen überschritten, gilt die GmbH als groß.

Praxis-Tipp für Aalener GmbHs

Viele kleinere GmbHs in Aalen profitieren von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 HGB: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz veröffentlichen. Prüfen Sie jährlich, ob Ihre Schwellenwerte stabil bleiben – ein Größenklassenwechsel hat erhebliche Auswirkungen auf Offenlegungs- und Prüfungspflichten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Wie digitalisieren GmbHs in Aalen ihre Buchhaltung rechtskonform?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist in Aalen längst kein Zukunftsthema mehr, sondern betrieblicher Alltag. Entscheidend ist dabei die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Records und Unterlagen in elektronischer Form). Diese Verwaltungsanweisung konkretisiert die Anforderungen aus § 238 HGB und § 146 AO. Die GoBD verlangen insbesondere Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung und Unveränderbarkeit elektronischer Belege.

Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme

  • Revisionssichere Archivierung: Alle Belege müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (§ 257 HGB) unveränderbar und jederzeit maschinell auswertbar gespeichert werden.
  • Verfahrensdokumentation: Die GoBD fordern eine schriftliche Dokumentation aller eingesetzten Systeme, Schnittstellen und Prozesse – von der Belegerfassung bis zum Jahresabschluss.
  • Datensicherheit und Datenschutz: Cloud-basierte Lösungen müssen DSGVO-konform sein, insbesondere bei Serverstandorten außerhalb Deutschlands.
  • Belegablage und Belegzuordnung: Jeder Buchungssatz benötigt einen nachvollziehbaren Verweis auf den zugehörigen digitalen Beleg (z. B. eingescannte Rechnung mit eindeutiger Referenznummer).

„In der Praxis sehen wir, dass viele mittelständische GmbHs in Aalen auf cloudbasierte Lösungen mit DATEV-Schnittstelle setzen. Wichtig ist, dass die Geschäftsführung die Systemwahl aktiv begleitet – eine nachträgliche Korrektur bei Betriebsprüfungen wird teuer.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung bei E-Mail-Rechnungen

E-Mail-Rechnungen gelten als elektronische Belege und müssen GoBD-konform archiviert werden. Eine einfache Ablage im E-Mail-Postfach reicht nicht aus – die Unveränderbarkeit muss technisch sichergestellt sein (z. B. durch revisionssichere Archivierungssoftware).

Welche Fristen müssen Aalener GmbHs beim Jahresabschluss beachten?

Die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind in der Praxis eng getaktet und für viele GmbH-Geschäftsführer eine Quelle von Rechtsunsicherheit – das gilt bundesweit, ob für eine GmbH in Hildesheim oder anderswo. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der ersten Monate nach Abschlussstichtag aufstellen. Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss dann nach § 42a Abs. 2 GmbHG feststellen – kleine GmbHs haben hierfür elf Monate, mittelgroße und große GmbHs acht Monate Zeit.

Offenlegungspflicht im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht werden. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Publikationsplattform, nicht mehr als Einreichungsstelle. Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist somit am 31.12.2026.

  • Jahresabschluss durch Geschäftsführung aufstellen (unverzüglich, in der Praxis bis März/April)
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG)
  • Offenlegung im Unternehmensregister (12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB)
  • Bei Versäumnis: Ordnungsgeld bis 25.000 € nach § 335 HGB droht

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittel/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Buchhaltung in Aalen?

Die Frage, ob eine GmbH ihre Buchhaltung intern oder durch einen Steuerberater erledigen lässt, ist primär eine Wirtschaftlichkeits- und Risikofrage. Während die laufende Finanzbuchhaltung theoretisch auch durch qualifizierte Buchhalter erfolgen kann, ist die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und § 264 HGB mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Die Geschäftsführung haftet nach § 43 GmbHG persönlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Fehler können zu Ordnungsgeldern, strafrechtlichen Konsequenzen (§ 283 StGB – Bankrott) oder zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen.

Leistungsspektrum eines Steuerberaters

Laufende Buchhaltung

  • Kontierung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohnbuchhaltung und Lohnsteueranmeldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

Jahresabschluss & Steuererklärungen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne intransparente Honorarverhandlungen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die vollständige fachliche Verantwortung – von der Plausibilitätsprüfung über die Erstellung bis zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung.

„Die häufigsten Fehler in selbst erstellten Jahresabschlüssen betreffen die Bewertung von Rückstellungen, die Abgrenzung von Aufwendungen und die Anwendung steuerlicher Wahlrechte. Ein Steuerberater sorgt nicht nur für formale Korrektheit, sondern optimiert den Abschluss auch steuerlich – oft spart das mehr, als das Honorar kostet.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet die Buchhaltung für eine GmbH in Aalen?

Die Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und hängen von Unternehmensgröße, Belegvolumen und gewähltem Leistungsumfang ab. Für GmbH-spezifische Buchhaltungspflichten und Fristen gelten dabei eigene Anforderungen, die sich direkt auf den Beratungsaufwand und damit auf die anfallenden Honorare auswirken können. Steuerberater dürfen ihr Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abrechnen, die einen Rahmen zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr vorsieht. In der Praxis rechnen viele Kanzleien mittlerweile außerhalb der StBVV auf Honorarbasis ab – das ermöglicht flexiblere Preismodelle, insbesondere bei digitalen Prozessen.

Kostenbeispiele für Aalener GmbHs

Leistung Kleine GmbH (< 250 T€ Umsatz) Mittelgroße GmbH (1–5 Mio. € Umsatz)
Laufende Buchhaltung (monatlich) 150–400 € 400–1.200 €
Jahresabschluss inkl. Anhang 1.200–2.500 € 2.500–6.000 €
Körperschaftsteuererklärung 400–800 € 800–1.500 €
Gewerbesteuererklärung 300–600 € 600–1.200 €

Viele Steuerberater bieten mittlerweile Paketpreise an, die alle Leistungen bündeln. OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen: Mandanten wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne Überraschungen und ohne Nachverhandlungen. Die Abrechnung erfolgt digital, die Kommunikation läuft über eine zentrale Plattform, und die fachliche Qualität wird durch zugelassene Steuerberater sichergestellt.

Kostentreiber erkennen und reduzieren

Die Höhe des Honorars hängt maßgeblich von der Qualität der Vorbereitung ab. Gut strukturierte, digital vorliegende Belege reduzieren den Aufwand erheblich. Wer seine Belege zeitnah erfasst, Bankkonten per DATEV-Schnittstelle anbindet und eine saubere Vorkontierung vornimmt, spart bis zu 30 % Honorar.

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für GmbHs in Aalen?

Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist eine strategische Entscheidung, die langfristig die Effizienz der Finanzprozesse bestimmt. Für GmbHs in Aalen sind insbesondere Systeme relevant, die eine nahtlose Zusammenarbeit mit Steuerberatern ermöglichen. In der Praxis haben sich cloudbasierte Lösungen mit DATEV-Schnittstelle bewährt, da DATEV nach wie vor der Quasi-Standard in deutschen Steuerkanzleien ist. Wichtige Auswahlkriterien sind GoBD-Konformität, Skalierbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Integrationsfähigkeit mit bestehenden Systemen (ERP, Warenwirtschaft, Banking).

Marktübersicht: Softwarelösungen im Vergleich

DATEV Unternehmen Online

  • Direkte Steuerberater-Integration
  • Revisionssichere Archivierung
  • Ab ca. 25 € / Monat

lexoffice / sevDesk

  • Einfache Bedienung
  • Automatisierte Prozesse
  • Ab ca. 15–30 € / Monat

SAP / MS Dynamics

  • Vollständige ERP-Integration
  • Für mittlere bis große GmbHs
  • Individuelles Pricing

Für die meisten GmbHs in Aalen empfiehlt sich eine Lösung, die sich nahtlos in die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater einfügt. OnlineBilanz arbeitet systemunabhängig: Mandanten können ihre präferierte Software weiter nutzen, solange ein DATEV-Export oder strukturierter Datenexport möglich ist. So bleibt die Flexibilität erhalten, ohne dass Prozesse neu aufgebaut werden müssen.

Welche Buchhaltungsfehler gefährden GmbHs in Aalen am häufigsten?

Fehler in der Buchhaltung sind nicht nur ärgerlich, sondern können existenzbedrohende Folgen haben. Die Geschäftsführung haftet nach § 43 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen – dazu zählen auch fehlerhafte Jahresabschlüsse. Besonders kritisch wird es, wenn Fehler zu verspäteten oder falschen Steuererklärungen führen. Das Finanzamt kann dann Schätzungen vornehmen, Verspätungszuschläge festsetzen (§ 152 AO) oder ein Bußgeldverfahren einleiten (§ 378 AO). Im Extremfall droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Die sieben häufigsten Fehlerquellen

  1. Fehlende oder unvollständige Belege: Jeder Buchungssatz benötigt einen Beleg (§ 238 Abs. 1 HGB). Fehlen Belege, ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß – mit der Folge, dass das Finanzamt die Buchführung verwerfen und schätzen kann.
  2. Private und betriebliche Ausgaben vermischt: Besonders bei kleineren GmbHs werden Geschäftsführer-Privatentnahmen oder private Kfz-Nutzung nicht korrekt erfasst. Das führt zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) mit empfindlichen Steuernachzahlungen.
  3. Fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Falsche Steuerbeträge, fehlende Reverse-Charge-Fälle oder nicht abzugsfähige Vorsteuern sind klassische Stolperfallen. Das Finanzamt prüft Umsatzsteuer besonders genau.
  4. Bewertungsfehler bei Rückstellungen: Rückstellungen nach § 249 HGB müssen dem Grunde und der Höhe nach korrekt gebildet werden. Zu hohe Rückstellungen mindern den Gewinn unzulässig, zu niedrige gefährden die Bilanzwahrheit.
  5. Nicht abgegrenzte Aufwendungen und Erträge: Das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) wird oft missachtet. Vorauszahlungen oder Nachverrechnungen müssen korrekt abgegrenzt werden.
  6. Fehlende Inventur: § 240 HGB schreibt eine jährliche Bestandsaufnahme vor. Ohne ordnungsgemäße Inventur ist der Jahresabschluss anfechtbar.
  7. Verspätete Offenlegung: Die Frist nach § 325 HGB wird unterschätzt. Bei Versäumnis leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein – die Gebühren liegen zwischen 500 und 25.000 Euro.

Achtung bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) entstehen, wenn die GmbH dem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den ein ordentlicher Geschäftsführer einem Dritten nicht gewährt hätte. Typische Fälle: überhöhte Geschäftsführer-Gehälter, private Pkw-Nutzung ohne Versteuerung, unverzinsliche Darlehen. Das Finanzamt behandelt vGA als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben – die Folge ist eine doppelte Besteuerung.

„Wir erleben regelmäßig, dass Geschäftsführer die Tragweite von Buchhaltungsfehlern unterschätzen. Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann nicht nur Steuernachzahlungen auslösen, sondern auch die persönliche Haftung nach § 43 GmbHG aktivieren. Prävention durch saubere Prozesse und fachliche Begleitung ist immer günstiger als nachträgliche Korrekturen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie bereiten sich Aalener GmbHs optimal auf eine Betriebsprüfung vor?

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist für viele GmbH-Geschäftsführer eine stressige Situation – muss sie aber nicht sein, wenn die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wird. Die Abgabenordnung (AO) gibt dem Finanzamt in §§ 193 ff. AO weitreichende Prüfungsrechte. Geprüft werden insbesondere die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Je nach Unternehmensgröße erfolgt die Prüfung anlassbezogen oder turnusmäßig. Große Kapitalgesellschaften werden nach § 4 BpO alle drei Jahre geprüft, kleinere seltener oder nur bei Auffälligkeiten.

Checkliste: Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

  • Vollständige, GoBD-konforme Ablage aller Belege (digital und/oder Papier)
  • Verfahrensdokumentation für alle eingesetzten Buchhaltungssysteme bereithalten
  • Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) griffbereit
  • Offene Punkte vorab mit Steuerberater klären (z. B. strittige Rückstellungen, Bewertungsfragen)
  • Ansprechpartner benennen: Prüfer sollten nur mit Steuerberater oder geschultem Personal sprechen
  • Räumlichkeiten vorbereiten: separater Raum, Zugang zu Systemen, keine unbeaufsichtigte Einsichtnahme

Die Praxis zeigt: GmbHs, die ihre Buchhaltung laufend sauber führen und steuerlich begleiten lassen, erleben Betriebsprüfungen deutlich entspannter. Kritisch wird es, wenn Unterlagen fehlen, Systeme nicht dokumentiert sind oder offensichtliche Bewertungsfehler vorliegen. Der Prüfer darf in solchen Fällen die Buchführung nach § 158 AO verwerfen und Besteuerungsgrundlagen schätzen – oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Steuerberater als Vertreter bei der Betriebsprüfung

Ein erfahrener Steuerberater übernimmt die Kommunikation mit dem Prüfer, bereitet Unterlagen strukturiert auf und vertritt die Interessen der GmbH. Er kennt die rechtlichen Spielräume, kann Sachverhalte einordnen und vermeidet unüberlegte Aussagen, die später schwer zu korrigieren sind. Bei OnlineBilanz begleitet das Steuerberater-Team Mandanten auch in Prüfungssituationen – fachlich fundiert und mit klarer Haltung.

193 ff. AO

Prüfungsrechte Finanzamt

3 Jahre

Turnus bei großen GmbHs

158 AO

Verwerfung & Schätzung

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Ein-Personen-GmbH in Aalen ebenfalls Bücher führen?

Ja. Die Buchführungspflicht nach § 238 HGB gilt unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter. Jede GmbH – auch mit nur einem Gesellschafter – muss eine vollständige doppelte Buchführung unterhalten, Jahresabschlüsse erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen.

Darf die Buchhaltung einer GmbH in Aalen komplett in der Cloud erfolgen?

Grundsätzlich ja, sofern die Cloud-Lösung die GoBD-Anforderungen erfüllt: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Datensicherheit und jederzeitige Verfügbarkeit. Der Zugriff des Finanzamts muss gewährleistet sein. Zertifizierte Cloud-Buchhaltungssoftware ist zulässig, wenn sie diese Kriterien nachweislich erfüllt.

Was passiert, wenn eine GmbH in Aalen den Jahresabschluss zu spät offenlegt?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis 25.000 Euro betragen. Bei wiederholter Verspätung drohen erneute Verfahren. Zudem schadet eine Verspätung der Bonität und dem Geschäftsverkehr.

Kann eine GmbH in Aalen die Buchhaltung selbst erledigen, ohne Steuerberater?

Rechtlich ist das möglich, sofern die Geschäftsführung oder ein qualifizierter Mitarbeiter die fachliche Kompetenz besitzt. Praktisch birgt dies Risiken: Fehler bei Bilanzierung, Steuererklärungen oder GoBD-Compliance können teuer werden. Viele GmbHs lagern die Buchhaltung deshalb an Steuerberater aus, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen in Aalen?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare 10 Jahre aufbewahrt werden. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen 6 Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Auch digitale Dokumente unterliegen diesen Fristen.

Gibt es in Aalen lokale Besonderheiten bei der Gewerbesteuer, die die Buchhaltung beeinflussen?

Die Stadt Aalen erhebt wie jede Kommune einen individuellen Gewerbesteuer-Hebesatz (2026 voraussichtlich unverändert). Dieser beeinflusst die Steuerlast, nicht aber die Buchführungspflichten selbst. Die Buchhaltung muss lediglich die Gewerbesteuererklärung korrekt vorbereiten – unabhängig vom lokalen Hebesatz.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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