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18.10.25
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Tierarzt

Buchführung Tierarzt 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung für Tierarztpraxen unterscheidet sich je nach Rechtsform und Größe: Einzelpraxen nutzen meist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Tierarzt-GmbHs sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Welche Besonderheiten bei Warenlager, Medizinprodukten und Anlagevermögen zu beachten sind und welche Fristen 2026 gelten, erläutert dieser Beitrag praxisnah.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Tierarztpraxen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ermitteln ihren Gewinn in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), sofern keine Buchführungspflicht nach § 141 AO greift. Tierarzt-GmbHs und buchführungspflichtige Praxen müssen doppelte Buchführung führen, Jahresabschluss erstellen und – bei GmbH – diesen beim Unternehmensregister offenlegen. Besonderheiten liegen in der Erfassung von Warenlager (Medikamente, Futter), medizinischen Geräten und Behandlungseinnahmen.

Welche Buchführungspflicht gilt für Tierarztpraxen?

Die Buchführungspflicht für Tierarztpraxen hängt maßgeblich von der Rechtsform und der Größe der Praxis ab. Während freiberuflich tätige Tierärzte grundsätzlich nur zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG verpflichtet sind, unterliegen Tierarzt-GmbHs der vollen Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Dies gilt unabhängig von Umsatz- oder Gewinngrenzen, sobald die Praxis als Kapitalgesellschaft organisiert ist.

Abgrenzung nach Rechtsform

Rechtsform Buchführungspflicht Rechtsgrundlage
Einzelpraxis (freiberuflich) Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) § 4 Abs. 3 EStG
Tierarzt-GbR (freiberuflich) Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) § 4 Abs. 3 EStG
Tierarzt-GmbH Doppelte Buchführung + Jahresabschluss § 238, § 242 HGB
Tierarzt-UG (haftungsbeschränkt) Doppelte Buchführung + Jahresabschluss § 238, § 242 HGB

Praxis-Hinweis

Sobald eine Tierarztpraxis als GmbH firmiert – etwa aus Haftungsgründen oder bei mehreren Gesellschaftern – entfällt der freiberufliche Status für die Gesellschaft. Die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform nach § 13 Abs. 3 GmbHG und unterliegt damit vollumfänglich den handelsrechtlichen Pflichten zur Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung.

Für GmbH-Geschäftsführer von Tierarztpraxen bedeutet dies: Eine ordnungsgemäße Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ist gesetzlich verpflichtend. Verstöße können neben Ordnungsgeldern auch persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen, etwa bei verspäteter Insolvenzanmeldung aufgrund fehlender Übersicht über die Vermögenslage.

Welche Besonderheiten gelten bei der Buchführung für Tierarztpraxen?

Die Buchführung für Tierarztpraxen unterscheidet sich in mehreren Punkten von der klassischen Handelsbuchführung. Neben der Umsatzerfassung aus tiermedizinischen Leistungen müssen Wareneinkauf (Medikamente, Verbrauchsmaterialien), Geräteabschreibungen und spezifische Betriebsausgaben korrekt zugeordnet werden. Hinzu kommen branchenspezifische Erlösquellen wie Notdienste, Hausbesuche und Operationen, die jeweils unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlungen erfordern können.

Typische Geschäftsvorfälle in der Tierarztpraxis

  • Behandlungsleistungen: Honorare für Untersuchungen, Operationen, Impfungen – meist unterliegen diese der Regelbesteuerung mit 19 % USt.
  • Medikamentenverkauf: Abgabe von Arzneimitteln an Patientenhalter, teils mit ermäßigtem Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei bestimmten Präparaten.
  • Futtermittelverkauf: Spezialfutter kann unter Umständen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sofern es als Lebensmittel eingestuft wird.
  • Geräte und Anlagen: Ultraschallgeräte, Röntgenanlagen, OP-Tische – hohe Anschaffungskosten, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen (AfA nach § 7 EStG).
  • Personalkosten: Gehälter für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA), Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Tierarzt-GmbHs Schwierigkeiten haben, Wareneinkauf und Leistungserlöse sauber zu trennen. Eine klare Kontierung nach SKR 03 oder SKR 04 sowie eine monatliche Abstimmung der Warenbestände sind unverzichtbar, um spätere Korrekturen im Jahresabschluss zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Während heilberufliche Leistungen bei Humanmedizinern nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind, gilt diese Befreiung nicht für Tierärzte. Tierärztliche Leistungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Lediglich bestimmte Lieferungen – etwa von Arzneimitteln – können unter bestimmten Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Eine korrekte Zuordnung ist zwingend erforderlich, um Umsatzsteuernachzahlungen zu vermeiden.

Welcher Kontenrahmen eignet sich für Tierarztpraxen?

Für Tierarzt-GmbHs empfiehlt sich in der Regel der Standardkontenrahmen SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip) oder SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip). Beide Kontenrahmen des DATEV-Standards sind für Kapitalgesellschaften geeignet und ermöglichen eine strukturierte Erfassung aller Geschäftsvorfälle gemäß HGB. Die Wahl hängt meist von der verwendeten Buchhaltungssoftware und den Präferenzen des betreuenden Steuerberaters ab.

SKR 03 vs. SKR 04 im Überblick

SKR 03 (Prozessgliederung)

  • Kontenklassen 0–2: Anlage- und Umlaufvermögen
  • Kontenklassen 3–4: Eigenkapital und Fremdkapital
  • Kontenklassen 5–7: Erträge und Aufwendungen

SKR 04 (Abschlussgliederung)

  • Kontenklassen 0–1: Anlage- und Umlaufvermögen
  • Kontenklassen 2–3: Eigenkapital und Fremdkapital
  • Kontenklassen 4–7: Betriebliche Erträge und Aufwendungen

Für Tierarztpraxen, die primär Dienstleistungen erbringen und Waren verkaufen, bietet sich SKR 04 an, da die Abschlussgliederung die spätere Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erleichtert. Wichtig ist jedoch vor allem die Konsistenz: Ein einmal gewählter Kontenrahmen sollte nicht ohne triftigen Grund gewechselt werden, um Vergleichbarkeit und Kontinuität zu gewährleisten.

Praxis-Tipp

Unabhängig vom gewählten Kontenrahmen sollten Tierarzt-GmbHs individuell angepasste Sachkonten einrichten, etwa für spezifische Erlösarten (Notdienst, OP-Erlöse, Impfungen) oder Aufwendungen (Labormaterial, Praxissoftware). Eine strukturierte Kontierung erleichtert die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Jahresabschluss-Erstellung erheblich.

Wie werden Inventur und Anlagevermögen in der Tierarztpraxis erfasst?

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Für Tierarzt-GmbHs bedeutet dies: Alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen nach Art, Menge und Wert verzeichnet werden. Die Inventur bildet die Grundlage für die Bilanz und ist somit unerlässlich für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Typische Inventurpositionen in der Tierarztpraxis

  • Anlagevermögen: Medizinische Geräte (Röntgen, Ultraschall, OP-Instrumente), Praxiseinrichtung, EDV-Hardware, Software-Lizenzen.
  • Umlaufvermögen: Medikamentenbestände, Verbrauchsmaterialien (Spritzen, Verbandsmaterial), Futtermittel, Büromaterial.
  • Forderungen: Offene Patientenrechnungen, ausstehende Versicherungserstattungen.
  • Verbindlichkeiten: Lieferantenrechnungen für Medikamente, Leasingverbindlichkeiten für Geräte, Darlehen.

Abschreibung von Anlagevermögen

Anlagegüter in der Tierarztpraxis müssen gemäß § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das Bundesfinanzministerium gibt in den amtlichen AfA-Tabellen Richtwerte für die Nutzungsdauer vor. Für medizinische Geräte beträgt die Nutzungsdauer häufig 8 bis 13 Jahre, für EDV-Hardware 3 Jahre, für Praxiseinrichtung 10 bis 13 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben werden.

Anlagegut Typische Nutzungsdauer Rechtsgrundlage
Röntgengerät 8 Jahre AfA-Tabelle
Ultraschallgerät 8 Jahre AfA-Tabelle
OP-Tisch 13 Jahre AfA-Tabelle
EDV-Hardware (PC, Server) 3 Jahre AfA-Tabelle
Praxissoftware 3 Jahre AfA-Tabelle
Praxiseinrichtung (Möbel) 13 Jahre AfA-Tabelle

Achtung

Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur kann zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen und im Ernstfall die Versagung der Anerkennung durch das Finanzamt nach sich ziehen. GmbH-Geschäftsführer haften persönlich für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG.

Welche Pflichten bestehen für Jahresabschluss und Offenlegung?

Tierarzt-GmbHs sind nach § 242 HGB verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Zusätzlich muss nach § 264 Abs. 1 HGB ein Anhang erstellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können von Erleichterungen profitieren, etwa bei der Gliederungstiefe der Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 im Jahresdurchschnitt
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 im Jahresdurchschnitt
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 im Jahresdurchschnitt

Die Zuordnung erfolgt, wenn zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Die meisten Tierarzt-GmbHs fallen unter die Größenklasse klein, sodass sie von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren können.

Feststellung und Offenlegung

  • Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer gemäß § 264 Abs. 1 HGB
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag
  • Bei verspäteter Offenlegung: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro)

Wichtig

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger dient nur noch als Publikationsmedium, nicht aber als Offenlegungsstelle.

„Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen die Fristen für Feststellung und Offenlegung. Besonders die 11-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften wird häufig übersehen. Wer einen Jahresabschluss professionell und fristgerecht erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klaren Zeitplänen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fehler passieren häufig bei der Buchführung in Tierarztpraxen?

In der Praxis zeigen sich bei Tierarzt-GmbHs immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Mehraufwand bei der Jahresabschluss-Erstellung, Steuernachzahlungen oder sogar zu handelsrechtlichen Sanktionen führen können. Eine vorausschauende Organisation und klare Prozesse in der laufenden Buchführung sparen Zeit und Kosten.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Belege: Fehlende Kassenbons, unvollständige Lieferscheine oder unleserliche Rechnungen erschweren die Kontierung und können bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen führen.
  • Falsche Kontierung von Umsatzsteuer: Vermischung von 19 % und 7 % Umsatzsteuer bei Medikamenten- und Futtermittelverkauf führt zu Fehlern in der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Nicht gebuchte Privatentnahmen: Werden Waren oder Leistungen privat entnommen (z. B. Behandlung eigener Tiere), muss dies als Privatentnahme gebucht werden, sonst stimmt die Gewinnermittlung nicht.
  • Fehlende Inventur: Ohne korrekte Bestandsaufnahme der Medikamente und Verbrauchsmaterialien kann der Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß erstellt werden.
  • Verspätete Feststellung und Offenlegung: Nichteinhaltung der Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB kann zu Ordnungsgeldern und persönlicher Haftung führen.

Rechtliche Folgen

Bei schwerwiegenden Mängeln in der Buchführung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen (§ 162 AO). Dies führt in der Regel zu höheren Steuerfestsetzungen. Zudem drohen bei verspäteter Offenlegung Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

So vermeiden Sie Fehler

  1. Digitale Belegerfassung: Nutzen Sie Scan-Apps oder digitale Belegverwaltung, um alle Belege lückenlos zu archivieren.
  2. Monatliche Abstimmung: Führen Sie monatlich eine Kontenabstimmung durch, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
  3. Klare Prozesse: Definieren Sie klare Abläufe für Kassenführung, Wareneingang und Rechnungsstellung.
  4. Fachliche Begleitung: Lassen Sie die Buchführung regelmäßig durch einen Steuerberater prüfen oder nutzen Sie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de für eine kontinuierliche fachliche Begleitung.
  5. Fristenkalender: Legen Sie einen Jahreskalender mit allen relevanten Fristen (Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss, Offenlegung) an.

„Die häufigsten Probleme entstehen nicht durch mangelndes Wissen, sondern durch fehlende Zeit und Organisation. Eine gut strukturierte, digitale Buchführung und eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater von Anfang an verhindern teure Korrekturen im Nachhinein.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie unterstützt digitale Buchführung Tierarztpraxen?

Moderne Buchhaltungssoftware und digitale Steuerberater-Plattformen bieten Tierarzt-GmbHs erhebliche Effizienzgewinne. Automatisierte Belegerfassung, digitale Schnittstellen zur Praxissoftware und rechtssichere Archivierung gemäß GoBD erleichtern die laufende Buchführung und schaffen Transparenz über die finanzielle Situation der Praxis.

Vorteile digitaler Buchführung

70 %

Zeitersparnis bei Belegerfassung

90 %

Reduzierung von Erfassungsfehlern

100 %

GoBD-konforme Archivierung

Typische digitale Lösungen für Tierarztpraxen

  • Cloud-Buchhaltungssoftware: DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk – ermöglichen ortsunabhängigen Zugriff und Echtzeit-Übersicht.
  • Belegerfassung per App: Fotografieren und automatische Texterkennung (OCR) von Rechnungen und Quittungen.
  • Schnittstellen zu Praxissoftware: Automatischer Import von Umsatzdaten aus Veterinärsoftware (z. B. inBehandlung, easyVET) in die Buchhaltung.
  • Digitale Zusammenarbeit mit Steuerberater: Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Mandantenportale mit transparenten Festpreisen und direkter Kommunikation mit zugelassenen Steuerberatern.

GoBD-Konformität

Seit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) müssen alle digitalen Buchführungssysteme nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar sein. Moderne Cloud-Lösungen erfüllen diese Anforderungen in der Regel automatisch durch Versionierung und revisionssichere Archivierung.

Für GmbH-Geschäftsführer von Tierarztpraxen bedeutet die Digitalisierung der Buchführung nicht nur Effizienzgewinn, sondern auch Rechtssicherheit. Automatische Erinnerungen an Fristen, digitale Belegarchive und monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) schaffen die Basis für fundierte unternehmerische Entscheidungen. Wer den gesamten Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine digitale Lösung mit transparenten Festpreisen, ohne lange Wartezeiten und mit der vollen Rechtssicherheit durch zugelassene Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Tierarzt meine Buchführung selbst machen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler Ihre Buchführung selbst erledigen. Bei einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das mit geeigneter Software oft machbar. Sobald aber Buchführungspflicht nach § 141 AO oder Bilanzierungspflicht (z. B. bei GmbH) besteht, empfiehlt sich dringend die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Tierarztpraxen?

Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Inventare und Belege müssen nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Für empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Ist eine Tierarztpraxis als Freiberufler oder Gewerbetreibender einzustufen?

Tierärzte üben einen freien Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus, sofern sie selbstständig und eigenverantwortlich tätig sind. Eine Eintragung ins Handelsregister ist daher nicht erforderlich, und Gewerbesteuer fällt grundsätzlich nicht an. Werden jedoch umfangreiche Handelsgeschäfte (z. B. großer Futterhandel) betrieben oder eine GmbH gewählt, kann Gewerblichkeit entstehen.

Was passiert, wenn ich als Tierarzt-GmbH die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Zudem können Geschäftsführer persönlich haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Muss ich als Tierarzt Umsatzsteuer ausweisen?

Tierärztliche Leistungen am Tier sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, sofern sie der Heilbehandlung dienen. Nicht befreite Leistungen (z. B. Gutachten, kosmetische Eingriffe, Warenverkauf wie Futter ohne medizinischen Bezug) unterliegen der Regelbesteuerung. Eine genaue Abgrenzung ist wichtig, um Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung zu vermeiden.

Welche Software eignet sich für die Buchführung in Tierarztpraxen?

Gängige Buchhaltungssoftware wie DATEV, Lexoffice, sevDesk oder spezialisierte Praxisverwaltungssysteme (z. B. easyVET, inBehandlung) mit Buchhaltungsmodul eignen sich gut. Wichtig ist die Schnittstelle zum Steuerberater (DATEV-Export), GoBD-Konformität und die Möglichkeit, Warenlager, Anlagevermögen und steuerfreie Umsätze korrekt abzubilden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz