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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Grundlagen GmbH

Buchführung Grundlagen GmbH 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH unterliegt der handelsrechtlichen Buchführungspflicht nach § 238 HGB und muss eine doppelte Buchführung führen. Dies gilt unabhängig von der Branche – so treffen etwa auch eine GmbH im Heilpraktiker-Bereich dieselben Pflichten wie jedes andere Unternehmen in dieser Rechtsform. Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie die fristgerechte Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind zwingende Pflichten – bei Verstößen drohen persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH ist nach § 238 HGB verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen. Wer die Grundlagen der GmbH-Buchführung kennt, versteht, dass die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen sowie vollständig, richtig und zeitgerecht sein muss. Der Geschäftsführer haftet dabei persönlich für Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten.

Warum unterliegt jede GmbH der Buchführungspflicht?

Die GmbH ist nach § 6 Abs. 1 HGB als Formkaufmann kraft Rechtsform zwingend buchführungspflichtig – unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Mitarbeiterzahl. Diese Pflicht besteht ab Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung der Gesellschaft. Anders als bei Einzelunternehmen oder GbR gibt es keine Bagatellgrenze: Auch eine Ein-Euro-GmbH muss ordnungsgemäß Bücher führen.

Rechtsgrundlagen der Buchführungspflicht

  • § 238 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage des Vermögens ersichtlich zu machen
  • § 6 HGB: Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform Kaufleute (Formkaufmann)
  • § 41 GmbHG: Geschäftsführer haben in den ersten drei Monaten einen Jahresabschluss aufzustellen
  • § 42 GmbHG: Die Gesellschafter haben den Jahresabschluss festzustellen

Praxis-Hinweis: Beginn der Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung ins Handelsregister. Bereits die Gründungskosten und das Stammkapital müssen ordnungsgemäß erfasst werden. Geschäftsführer sollten daher schon vor operativem Start ein geeignetes Buchführungssystem einrichten oder einen Steuerberater mandatieren.

Die Verletzung der Buchführungspflicht kann empfindliche Folgen haben: Ordnungsgelder nach § 335 HGB (bis zu 25.000 Euro), haftungsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer nach § 43 GmbHG und im Insolvenzfall sogar strafrechtliche Relevanz nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht).

Was bedeutet doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht?

Die GmbH ist zur doppelten Buchführung nach § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet. Das bedeutet: Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst – im Soll und im Haben. Dieses System ermöglicht eine systematische, lückenlose und nachprüfbare Dokumentation aller Vermögens- und Schuldveränderungen.

Grundprinzipien der doppelten Buchführung

Soll und Haben

  • Aktivkonten: Mehrung im Soll, Minderung im Haben
  • Passivkonten: Mehrung im Haben, Minderung im Soll
  • Erfolgskonten: Aufwand im Soll, Ertrag im Haben

Bilanzgleichung

  • Aktiva: Anlagevermögen + Umlaufvermögen
  • Passiva: Eigenkapital + Rückstellungen + Verbindlichkeiten
  • Abschluss: Schlussbilanz entspricht Eröffnungsbilanz des Folgejahres

Pflichtbestandteile der Buchführung

Element Rechtsgrundlage Inhalt
Handelsbücher § 238 HGB Journal, Hauptbuch, Nebenbücher (Kasse, Bank, Debitoren, Kreditoren)
Inventar § 240 HGB Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen und Werten
Bilanz § 242 HGB Gegenüberstellung Aktiva/Passiva zum Bilanzstichtag
Gewinn- und Verlustrechnung § 242 Abs. 2 HGB Gegenüberstellung Aufwendungen/Erträge des Geschäftsjahres
Jahresabschluss § 264 HGB Bilanz + GuV + Anhang (bei GmbH verpflichtend)

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass die doppelte Buchführung nicht nur eine formale Pflicht ist, sondern das Fundament für Steuerung und Kontrolle. Wer seine Zahlen laufend im Blick hat, erkennt Liquiditätsengpässe frühzeitig und kann fundierte Unternehmensentscheidungen treffen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gelten?

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils gesetzlich kodifiziert (§§ 238–241 HGB), teils Handelsbräuche und beruhen auf der Rechtsprechung. Sie sichern die Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung. Verstöße können zur Verwerfung der Buchführung durch das Finanzamt führen – mit der Folge einer Schätzung nach § 162 AO.

Die wichtigsten GoB im Überblick

  • Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 238 Abs. 1 S. 2 HGB): Buchungen müssen für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein
  • Vollständigkeit (§ 239 Abs. 2 HGB): Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos zu erfassen; keine Buchung darf unterdrückt werden
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch korrekt sein; Belege müssen den tatsächlichen Vorgang widerspiegeln
  • Zeitgerechtheit (§ 239 Abs. 2 HGB): Buchungen sind zeitnah vorzunehmen; keine nachträglichen Änderungen ohne Dokumentation
  • Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg – jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg nachgewiesen werden
  • Unveränderbarkeit (§ 239 Abs. 3 HGB): Ursprüngliche Eintragungen müssen erkennbar bleiben; nachträgliche Änderungen sind zu dokumentieren
  • Aufbewahrungspflicht (§ 257 HGB): Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse 10 Jahre; Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre

Sanktionen bei Verstößen gegen GoB

Liegen Mängel in der Buchführung vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Dies führt regelmäßig zu höheren Steuerfestsetzungen. Zudem drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) und im Insolvenzfall strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB.

Elektronische Buchführung und GoBD

Seit 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). Sie konkretisieren die GoB für digitale Systeme: Buchführungssoftware muss Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit gewährleisten. Cloud-Lösungen sind zulässig, sofern eine Betriebsprüfung jederzeit Zugriff auf die Daten hat (Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO).

Wie funktionieren Kontenrahmen und Kontenplan?

Der Kontenrahmen ist ein branchenübergreifendes oder branchenspezifisches Standardschema zur Gliederung aller Konten. Er dient als Vorlage und wird vom Unternehmen zum individuellen Kontenplan angepasst. In Deutschland ist der SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip) und SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip) des DATEV-Kontenrahmens am weitesten verbreitet.

SKR 03 vs. SKR 04: Welches Schema für Ihre GmbH?

SKR 03 – Prozessgliederung

  • Klasse 0: Anlagevermögen
  • Klasse 1: Umlaufvermögen
  • Klasse 2: Eigenkapital
  • Klasse 3: Fremdkapital
  • Klasse 4: Betriebliche Erträge
  • Klasse 5–8: Betriebliche Aufwendungen

SKR 04 – Abschlussgliederung

  • Klasse 0–1: Aktiva (Bilanz)
  • Klasse 2–3: Passiva (Bilanz)
  • Klasse 5: Erträge (GuV)
  • Klasse 6: Material, Waren, Dienstleistungen
  • Klasse 7: Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Wahl zwischen SKR 03 und SKR 04 ist in der Praxis oft eine Frage der Steuerberater-Präferenz. Beide sind HGB-konform. Wichtig: Einmal gewählt, sollte der Kontenrahmen nicht ohne triftigen Grund gewechselt werden, da dies Vergleichbarkeit und laufende Buchungen erschwert.

Individuelle Anpassung: Vom Kontenrahmen zum Kontenplan

Der Kontenplan ist der auf die Bedürfnisse der GmbH zugeschnittene Ausschnitt des Kontenrahmens. Nicht benötigte Konten werden weggelassen, individuelle Konten (z. B. spezielle Kostenstellen) ergänzt. Der Kontenplan sollte jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Wie organisiert man die laufende Buchführung in der Praxis?

Die laufende Buchführung umfasst die tägliche, wöchentliche oder monatliche Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Sie ist die Grundlage für betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Jahresabschluss. Eine strukturierte Organisation spart Zeit, vermeidet Fehler und sichert die Compliance.

Typischer Ablauf der laufenden Buchführung

  1. Belegerfassung: Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbücher, Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden gesammelt und vorsortiert.
  2. Kontierung: Jedem Beleg wird das zutreffende Konto (SKR 03/04) und die USt-Behandlung (7 %, 19 %, steuerfrei) zugeordnet.
  3. Buchung: Erfassung im Buchführungssystem (DATEV, lexoffice, sevDesk etc.) gemäß Soll/Haben-Prinzip.
  4. Abstimmung: Monatlicher Abgleich von Bank- und Kassenbuch mit den Buchungskonten; Klärung offener Posten.
  5. Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise Abgabe der USt-Voranmeldung (§ 18 UStG) an das Finanzamt.
  6. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Monatliche Erstellung zur Steuerung und Controlling.

„Die größte Herausforderung in der Praxis ist die Belegdisziplin. Geschäftsführer, die ihre Belege zeitnah digital erfassen oder an den Steuerberater übermitteln, haben einen immensen Vorteil: Sie kennen ihre Zahlen aktuell, können fundiert entscheiden und vermeiden Stress zum Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Tools und Steuerberater-Kooperation

Moderne Buchführungssoftware (DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) ermöglicht die digitale Belegerfassung per Smartphone-App, automatische Bankanbindung und vorbereitende Buchungen. Viele Steuerberater arbeiten im Mandantenportal direkt mit den erfassten Daten. Geschäftsführer laden Belege hoch, der Steuerberater kontiert, bucht und erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie BWA.

Wer den gesamten Prozess – von der laufenden Buchführung bis zum Jahresabschluss – aus einer Hand beziehen möchte, findet bei spezialisierten Plattformen wie OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Welche Pflichten bestehen beim Jahresabschluss der GmbH?

Jede GmbH muss nach § 264 Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss aufstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang besteht. Zusätzlich ist nach § 264 Abs. 1 S. 2 HGB ein Lagebericht zu erstellen, sofern die GmbH nicht klein i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ist. Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung (Stand 2026)

Schritt Frist Rechtsgrundlage Zuständigkeit
Aufstellung durch Geschäftsführer Binnen 3 Monaten nach Abschlussstichtag (31.03.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025) § 264 Abs. 1 S. 3 HGB Geschäftsführer
Feststellung durch Gesellschafter (kleine GmbH) Binnen 11 Monaten (30.11.2026) § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG Gesellschafterversammlung
Feststellung (mittelgroße/große GmbH) Binnen 8 Monaten (31.08.2026) § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG Gesellschafterversammlung
Offenlegung beim Unternehmensregister Binnen 12 Monaten (31.12.2026) § 325 HGB Geschäftsführer

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB überschritten, setzt das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeld von mindestens 500 Euro bis zu 25.000 Euro fest (§ 335 HGB). Dieses trifft die Gesellschaft und persönlich den Geschäftsführer. Wiederholungstäter werden härter sanktioniert.

Größenabhängige Erleichterungen nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Erleichterungen
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Kein Lagebericht, verkürzte Bilanz/GuV, vereinfachter Anhang
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Verkürzte GuV, vereinfachter Anhang, Lagebericht Pflicht
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Volle Offenlegung, Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Wechsel der Größenklasse eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Praxis-Tipp: Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Daten werden elektronisch übermittelt (XBRL- oder PDF-Format).

Welche Haftungsrisiken trägt der Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer haftet persönlich für Pflichtverletzungen bei der Buchführung und Bilanzierung. Die zentrale Haftungsnorm ist § 43 Abs. 2 GmbHG: Wer seine Pflichten verletzt, ist der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Hinzu kommen steuerliche und strafrechtliche Haftungsrisiken.

Haftungstatbestände im Überblick

Zivilrechtliche Haftung

  • Verletzung der Buchführungspflicht (§ 41 GmbHG)
  • Verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Nichtanmeldung der Insolvenz (§ 15a InsO)
  • Falsche Bilanzansätze, die zu überhöhten Ausschüttungen führen
  • Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 30, 31 GmbHG)

Steuerrechtliche Haftung

  • § 69 AO: Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer
  • § 191 AO: Haftung für nicht entrichtete USt, wenn Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt
  • Haftung bei Insolvenzverschleppung
  • Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge nach §§ 240, 152 AO

Strafrechtliche Haftung

  • § 283b StGB: Verletzung der Buchführungspflicht (Freiheitsstrafe bis 2 Jahre)
  • § 283 StGB: Bankrott (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)
  • § 266a StGB: Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • § 370 AO: Steuerhinterziehung (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre)

„Die persönliche Haftung des Geschäftsführers wird oft unterschätzt. Insbesondere bei Liquiditätsengpässen droht die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer. Wer frühzeitig auf ordnungsgemäße Buchführung und rechtzeitige Steuerzahlungen achtet, minimiert sein persönliches Risiko erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sorgfaltspflichten und Exkulpation

Der Geschäftsführer schuldet die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Das bedeutet: Er muss sich persönlich um die Buchführung kümmern oder zumindest deren ordnungsgemäße Durchführung überwachen. Die Delegation an Mitarbeiter oder externe Dienstleister entbindet nicht von der Überwachungspflicht. Im Haftungsfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (Beweislastumkehr nach § 43 Abs. 2 GmbHG).

Absicherung durch D&O-Versicherung

Eine Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung (D&O) kann finanzielle Folgen von Pflichtverletzungen abfedern. Sie greift jedoch nicht bei vorsätzlichen Verstößen oder Straftaten. Wichtig: Eine D&O ersetzt keine ordnungsgemäße Buchführung, sondern ist lediglich ein ergänzender Baustein im Risikomanagement.

Steuerberater beauftragen oder selbst buchen?

Grundsätzlich kann der Geschäftsführer die Buchführung selbst erledigen oder an einen Steuerberater bzw. Buchhalter delegieren. Viele GmbH-Geschäftsführer entscheiden sich für eine hybride Lösung: Sie erfassen laufende Belege selbst (z. B. mit Buchhaltungssoftware) und überlassen die Kontierung, Monatsabschlüsse und den Jahresabschluss dem Steuerberater.

Entscheidungskriterien: Selbst buchen oder delegieren?

Kriterium Selbst buchen Steuerberater beauftragen
Fachkompetenz Erfordert fundiertes Wissen in HGB, EStG, UStG, GoBD Steuerberater bringt Fachwissen und Haftung mit
Zeitaufwand Hoch – insbesondere bei Geschäftsvorfällen mit USt, Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen Gering – Geschäftsführer konzentriert sich aufs operative Geschäft
Kosten Software ca. 10–50 €/Monat; eigene Arbeitszeit Honorar nach StBVV (z. B. 150–500 €/Monat für laufende Buchführung)
Haftung Geschäftsführer haftet persönlich für Fehler Steuerberater haftet beruflich, GmbH hat Regressanspruch
Compliance & GoBD Risiko von Fehlern bei komplexen Sachverhalten Steuerberater kennt aktuelle Rechtsprechung und GoBD-Anforderungen
Jahresabschluss Kaum eigenständig möglich (§ 264 HGB) Pflichtbestandteil der Steuerberater-Leistung

In der Praxis buchen vor allem Start-ups und sehr kleine GmbH mit überschaubaren Geschäftsvorfällen zunächst selbst. Spätestens ab Erreichen der Umsatzgrenze von ca. 100.000 Euro oder bei komplexen Sachverhalten (z. B. Anlagenbuchhaltung, Rückstellungen, internationale Geschäfte) empfiehlt sich die Delegation an einen Steuerberater.

Digitale Steuerberater-Plattformen als moderne Alternative

Traditionelle Steuerberater-Kanzleien sind oft regional begrenzt, haben Wartezeiten und intransparente Honorare. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die Qualität und Haftung eines zugelassenen Steuerberaters mit den Vorteilen einer modernen Software: Transparente Festpreise, digitale Belegübermittlung, keine Wartezeiten und direkter Zugriff auf Ansprechpartner wie Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart), der zwischen Mandant und Steuerberater-Team koordiniert.

OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität digital und transparent

Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer ihren Jahresabschluss von zugelassenen Steuerberatern – digital koordiniert, mit Festpreis-Garantie und ohne lange Wartezeiten. Die laufende Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) können optional hinzugebucht werden. So bleibt der Geschäftsführer rechtssicher und hat den Kopf frei fürs operative Geschäft.

„Die Frage ist nicht, ob man einen Steuerberater braucht, sondern welchen Service-Level man benötigt. Geschäftsführer, die ihre Zeit nicht mit Kontierungsfragen verbringen wollen, profitieren enorm von einer professionellen Steuerberater-Betreuung – gerade wenn diese digital, transparent und zu fairen Festpreisen erfolgt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss eine Ein-Personen-GmbH auch Bücher führen?

Ja, auch eine Ein-Personen-GmbH (Ein-Mann-GmbH) unterliegt uneingeschränkt der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Die Rechtsform GmbH begründet die Buchführungspflicht unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter. Es gelten dieselben Pflichten zur doppelten Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung wie bei mehrgliedrigen GmbHs.

Wie lange müssen Buchführungsunterlagen aufbewahrt werden?

Buchführungsunterlagen wie Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Inventare sind nach § 257 HGB zehn Jahre aufzubewahren. Handelsbriefe und sonstige Geschäftsunterlagen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt wurde.

Kann eine GmbH auch nach EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) abrechnen?

Nein, die GmbH ist als Kapitalgesellschaft nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur für Gewerbetreibende und Freiberufler zulässig, die nicht buchführungspflichtig sind. Eine GmbH muss zwingend bilanzieren und kann nicht zur vereinfachten EÜR optieren.

Was passiert, wenn die GmbH keine Bücher führt?

Die Nichtführung der Bücher ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Der Geschäftsführer haftet persönlich für Schäden der Gesellschaft und gegenüber Gläubigern. Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), was meist zu höheren Steuern führt. Bei Insolvenz kann die fehlende Buchführung als Insolvenzverschleppung gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Software eignet sich für die GmbH-Buchführung?

Für GmbHs eignen sich professionelle Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware, SAGE oder cloud-basierte Lösungen wie sevDesk. Die Software muss GoBD-konform sein (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Wichtig sind Funktionen für doppelte Buchführung, Anlagenbuchhaltung, DATEV-Export und revisionssichere Archivierung.

Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Buchführungspflicht bei Neugründung?

Die Buchführungspflicht beginnt mit der Eintragung der GmbH ins Handelsregister, da ab diesem Zeitpunkt die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft entsteht. Für die Gründungsphase (Vor-GmbH) empfiehlt sich ebenfalls eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, auch wenn die formelle Pflicht erst mit Eintragung beginnt. Die erste Bilanz ist die Eröffnungsbilanz zum Gründungszeitpunkt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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