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OnlineBilanzBlogBilanz OHG Offenlegung

Bilanz OHG Offenlegung 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist grundsätzlich nicht zur Offenlegung ihrer Bilanz beim Unternehmensregister verpflichtet – im Gegensatz zur GmbH oder AG, für die weitreichende Publizitätspflichten gelten: Die gesetzlichen Pflichten einer Aktiengesellschaft umfassen etwa strenge Fristen zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Dennoch gelten auch für die OHG Aufstellungs- und Prüfungspflichten nach Handelsrecht, und in Sonderfällen kann eine Publizitätspflicht entstehen. Dieser Artikel erklärt präzise, welche Pflichten OHG-Gesellschafter erfüllen müssen und wann Ausnahmen greifen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine OHG ist grundsätzlich nicht zur Offenlegung ihrer Bilanz beim Unternehmensregister verpflichtet, da sie keine Kapitalgesellschaft ist. Die Aufstellungspflicht nach § 242 HGB sowie ggf. Prüfungspflichten nach § 316 HGB bestehen jedoch. Nur wenn die OHG unter das Publizitätsgesetz (PublG) fällt oder kapitalmarktorientiert ist, besteht ausnahmsweise eine Offenlegungspflicht.

Ist eine OHG zur Offenlegung der Bilanz verpflichtet?

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) unterliegt grundsätzlich nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Anders als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) müssen OHGs ihren Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister einreichen. Diese Erleichterung gilt für alle Personengesellschaften, die keine Kapitalgesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter haben.

Der Gesetzgeber hat diese Unterscheidung bewusst getroffen: Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, daher besteht ein öffentliches Informationsinteresse. Bei der OHG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt gemäß § 128 HGB – Gläubiger können somit direkt auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen.

Ausnahme: OHG & Co.

Sobald eine OHG als persönlich haftende Gesellschafterin an einer KG oder GmbH & Co. KG beteiligt ist, können besondere Offenlegungspflichten entstehen. Auch bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 264a HGB (Kapitalmarktorientierung) oder bei freiwilliger Prüfung können Offenlegungspflichten greifen.

Für die GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter in der Zielgruppe ist diese Abgrenzung relevant: Während Sie bei Ihrer GmbH die strikte Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB einhalten müssen, entfällt diese Pflicht bei einer reinen OHG vollständig. Stand 2026 erfolgt die Offenlegung seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Welche Aufstellungspflichten gelten für die OHG-Bilanz?

Auch wenn die OHG nicht offenlegungspflichtig ist, besteht nach § 242 HGB die Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung. Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Umfang und Fristen der Aufstellung

Die OHG muss ihren Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen. Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es keine gesetzlich fixierte Feststellungsfrist – in der Praxis sollte die Aufstellung jedoch binnen 6 bis 12 Monaten erfolgen, um steuerliche Erklärungspflichten und vertragliche Vereinbarungen einzuhalten.

  • Bilanz nach § 242 HGB mit Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital und Schulden)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 Abs. 2 HGB zur Darstellung der Ertragslage
  • Buchführung nach § 238 HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind einzuhalten
  • Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Bilanzen und Buchungsbelege gemäß § 257 HGB

„In der Praxis stellen wir fest, dass viele OHGs die Aufstellungspflicht unterschätzen. Auch ohne Offenlegung ist eine saubere, GoB-konforme Bilanz essenziell – nicht nur für das Finanzamt, sondern auch für Banken, Investoren und interne Steuerung. Wir koordinieren für OHG-Mandanten die gleiche fachliche Qualität wie bei GmbH-Jahresabschlüssen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die OHG-Bilanz muss zwar nicht veröffentlicht werden, ist aber Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und für die Feststellung des Gewinns, der auf die Gesellschafter verteilt wird.

Wo liegt der zentrale Unterschied zwischen GmbH- und OHG-Offenlegung?

Der Hauptunterschied liegt in der Publizitätspflicht: Die GmbH muss ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen, die OHG nicht. Dieser Unterschied ergibt sich aus der Haftungsstruktur und der Rechtsform.

Kriterium GmbH OHG
Offenlegungspflicht Ja, § 325 HGB Nein (Ausnahmen § 264a HGB)
Offenlegungsstelle Unternehmensregister (seit DiRUG)
Offenlegungsfrist 12 Monate nach Bilanzstichtag
Feststellungsfrist 8 oder 11 Monate (§ 42a GmbHG) Keine gesetzliche Frist
Ordnungsgeldrisiko 500–25.000 Euro (§ 335 HGB)
Haftung Beschränkt auf Stammkapital Persönlich, unbeschränkt (§ 128 HGB)
Prüfungspflicht Ab mittelgroß (§ 316 HGB) Freiwillig, außer § 264a HGB

Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies: Sie tragen die persönliche Verantwortung für die fristgerechte Offenlegung. Versäumnisse können nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern auch zu Reputationsschäden und Haftungsrisiken. Bei einer OHG entfällt dieses spezifische Risiko, dafür ist die persönliche Haftung der Gesellschafter wesentlich weitreichender.

Vorsicht bei Holdingstrukturen

Wenn Ihre GmbH Gesellschafter einer OHG ist oder umgekehrt eine OHG an einer GmbH & Co. KG beteiligt ist, können sich Offenlegungspflichten aus § 264a HGB ergeben. Lassen Sie komplexe Strukturen fachlich prüfen – unser Steuerberater-Team analysiert solche Konstellationen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Wann muss eine OHG trotzdem offenlegen?

In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine OHG zur Offenlegung verpflichtet werden. Die wichtigste Vorschrift ist § 264a HGB, der Personenhandelsgesellschaften unter bestimmten Bedingungen den Kapitalgesellschaften gleichstellt.

Tatbestände nach § 264a HGB

Eine OHG ist zur Offenlegung verpflichtet, wenn sie keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter hat. Das bedeutet: Sind ausschließlich Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) oder andere Personengesellschaften ohne natürliche Vollhafter beteiligt, greift § 264a HGB.

  • Beispiel: Eine GmbH & Co. OHG, bei der die Komplementär-GmbH die einzige persönlich haftende Gesellschafterin ist
  • Kapitalmarktorientierte OHG: Ausgabe von Wertpapieren an einem organisierten Markt (§ 264d HGB)
  • Freiwillige Prüfung durch Wirtschaftsprüfer: Wer seinen Jahresabschluss freiwillig prüfen lässt, muss ihn auch offenlegen (§ 325 Abs. 1 HGB)
  • Konzernzugehörigkeit: Ist die OHG in einen Konzern eingebunden und wird konsolidiert, können Offenlegungspflichten aus § 290 ff. HGB entstehen

„§ 264a HGB wird in der Praxis häufig übersehen. Sobald keine natürliche Person unbeschränkt haftet, wird die OHG bilanzrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt – mit allen Konsequenzen: Offenlegung, Prüfung ab mittelgroß, Ordnungsgeldrisiko. Unsere Steuerberater prüfen bei jeder Mandatsaufnahme die Gesellschafterstruktur, um solche Pflichten frühzeitig zu identifizieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Stand 2026 gelten die gleichen Fristen und Sanktionen wie bei der GmbH: 12 Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB, Ordnungsgeld bis 25.000 Euro bei Versäumnis gemäß § 335 HGB, Einreichung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Welche Größenklassen gelten für die OHG?

Auch wenn die OHG in der Regel nicht offenlegungspflichtig ist, spielen die Größenklassen nach § 267 HGB eine Rolle – insbesondere bei Anwendung des § 264a HGB oder für den Umfang der Aufstellungs- und Prüfungspflichten.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. EUR ≤ 12 Mio. EUR ≤ 50
Mittelgroß 6–20 Mio. EUR 12–40 Mio. EUR 51–250
Groß > 20 Mio. EUR > 40 Mio. EUR > 250

Die Einordnung erfolgt nach § 267 Abs. 1 bis 3 HGB: Es müssen jeweils zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Stand 2026 gelten die durch das MicroBilG und nachfolgende Anpassungen erhöhten Grenzen.

Relevanz für OHG in der Praxis

  • Kleine OHG: Erleichterungen bei Gliederung und Umfang des Anhangs (sofern § 264a HGB greift)
  • Mittelgroße OHG: Prüfungspflicht nach § 316 HGB, wenn § 264a HGB anwendbar ist
  • Große OHG: Vollständige Offenlegung inkl. Anhang und Lagebericht, zwingend Abschlussprüfung
  • Kleinstkapitalgesellschaften-Regelung (§ 267a HGB) gilt analog, falls offenlegungspflichtig

Größenklasse frühzeitig ermitteln

Für GmbH-Geschäftsführer, die auch an einer OHG beteiligt sind: Die Größenklasse bestimmt den Aufwand und die Kosten des Jahresabschlusses erheblich. Eine frühzeitige Analyse durch den Steuerberater hilft, Überraschungen zu vermeiden und die richtige Vorbereitung zu treffen.

Drohen bei Versäumnissen Strafen oder Ordnungsgelder?

Für die reine OHG ohne Offenlegungspflicht besteht kein Ordnungsgeldrisiko nach § 335 HGB. Dennoch können andere Sanktionen und Folgen bei Verstößen gegen Rechnungslegungspflichten eintreten.

Sanktionen bei reiner OHG

  • Steuerrechtliche Folgen: Verspätete oder fehlerhafte Bilanzierung kann zu Schätzungen durch das Finanzamt und Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen
  • Gesellschafterrechtliche Haftung: Verstöße gegen interne Aufstellungspflichten können zu Schadensersatzansprüchen der Mitgesellschafter führen
  • Kreditrechtliche Konsequenzen: Banken fordern regelmäßig aktuelle Jahresabschlüsse; Versäumnisse können Kündigungsrechte auslösen
  • Insolvenzrechtliche Risiken: Bei verspäteter Feststellung kann eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu spät erkannt werden – mit persönlicher Haftung der Gesellschafter

Ordnungsgeld bei offenlegungspflichtiger OHG

Ist die OHG nach § 264a HGB offenlegungspflichtig, gelten dieselben Sanktionen wie für die GmbH: Das Bundesamt für Justiz kann gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse, Verschuldensgrad und Dauer der Versäumnis.

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

Geschäftsführende Gesellschafter der OHG können für Ordnungsgelder persönlich haften, wenn die Versäumnis auf ihr Verschulden zurückzuführen ist. Anders als bei der GmbH, wo das Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft verhängt wird, trifft es bei der OHG oft direkt die handelnden Personen.

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht § 257 HGB

Kann eine OHG freiwillig offenlegen?

Ja, die freiwillige Offenlegung ist möglich und kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, können wirtschaftliche oder strategische Gründe für eine Veröffentlichung sprechen.

Gründe für freiwillige Offenlegung

  • Transparenz gegenüber Geschäftspartnern: Lieferanten, Kunden und Banken können Vertrauen durch Einblick in solide Bilanzen gewinnen
  • Kreditwürdigkeit: Manche Banken honorieren freiwillige Offenlegung mit besseren Konditionen
  • Investorenansprache: Bei geplantem Einstieg externer Kapitalgeber schafft Transparenz Vertrauen
  • Vorbereitung auf Rechtsformwechsel: Vor Umwandlung in eine GmbH kann die Offenlegungspraxis bereits etabliert werden
  • Wettbewerbsvorteil: In Branchen mit hoher Insolvenzquote kann Offenheit ein Differenzierungsmerkmal sein

Die freiwillige Einreichung erfolgt ebenfalls über das Unternehmensregister. Seit DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig. Die Daten werden elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt, bei kleinen OHGs reicht oft auch PDF.

„Wir beobachten, dass freiwillige Offenlegung vor allem bei OHGs mit institutionellen Partnern oder in Nachfolgeprozessen an Bedeutung gewinnt. Die Mandanten nutzen die gleiche digitale Infrastruktur wie für GmbH-Offenlegungen – Festpreis, StB-geprüft, fristgerecht. So wird Transparenz zum Wettbewerbsvorteil, ohne administrativen Mehraufwand.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Aufwand

Die freiwillige Offenlegung ist mit Gebühren für das Unternehmensregister verbunden (in der Regel unter 100 Euro). Der eigentliche Aufwand liegt in der Aufbereitung und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater – hier bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz transparente Festpreise.

Wie erstellt man die OHG-Bilanz in der Praxis?

Die Erstellung der OHG-Bilanz folgt den gleichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wie bei Kapitalgesellschaften. Der zentrale Unterschied: Es gibt keine gesetzliche Feststellungsfrist und keine Offenlegungspflicht – aber die fachliche Qualität muss stimmen.

Schritt 1: Buchführung sauber abschließen

Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig und zeitnah gebucht sein. Offene Posten (Debitoren, Kreditoren) werden abgestimmt, Bankkonten abgeglichen, Kassen gezählt. Die Buchhaltungssoftware sollte alle Belege digital archiviert haben (GoBD-konform nach § 257 HGB, § 147 AO).

Schritt 2: Inventur und Bewertung

Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.2025 für Geschäftsjahr 2025) erfolgt die körperliche oder buchmäßige Inventur nach § 240 HGB. Anschließend werden alle Vermögensgegenstände und Schulden nach den Bewertungsvorschriften des HGB bewertet (§§ 252 ff. HGB).

  • Anlagevermögen: Abschreibungen nach § 253 HGB (planmäßig, außerplanmäßig)
  • Umlaufvermögen: Niederstwertprinzip bei Vorräten und Forderungen
  • Rückstellungen: Bildung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB)
  • Abgrenzungen: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)
  • Eigenkapital: Festkapital, variable Kapitalkonten, Privatentnahmen/-einlagen
  • Latente Steuern: Bei größeren OHGs relevant, sonst oft verzichtbar

Schritt 3: Bilanz und GuV aufstellen

Die Bilanz wird in Kontenform (Aktiva links, Passiva rechts) erstellt, die GuV entweder im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren. Für kleine OHGs genügen die Mindestgliederungen nach § 266 und § 275 HGB, oft sogar vereinfacht.

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Schritt 4: Gesellschafterbeschluss und Gewinnverteilung

Der aufgestellte Jahresabschluss wird den Gesellschaftern vorgelegt und – sofern im Gesellschaftsvertrag vorgesehen – durch Gesellschafterbeschluss festgestellt. Anschließend erfolgt die Gewinnverteilung gemäß Gesellschaftsvertrag oder nach den gesetzlichen Regeln (§ 121 HGB: Verzinsung der Kapitalanteile, Rest nach Köpfen).

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen für OHG und GmbH. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss – koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

OHG, GmbH & Co. KG oder GmbH: Welche Offenlegungspflichten gelten wann?

Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter, die mit verschiedenen Rechtsformen arbeiten, ist die Abgrenzung der Offenlegungspflichten entscheidend. Jede Rechtsform hat eigene Regeln, die sich aus Haftung, Gesellschafterstruktur und Größe ergeben.

Rechtsform Offenlegungspflicht Rechtsgrundlage Besonderheiten
OHG (klassisch) Nein Nur bei § 264a HGB oder freiwillig
GmbH Ja, immer § 325 HGB 12 Monate Frist, Ordnungsgeld bis 25.000 €
GmbH & Co. KG Ja § 264a HGB KG wird wie Kapitalgesellschaft behandelt
UG (haftungsbeschränkt) Ja, immer § 325 HGB Wie GmbH, oft Kleinstkapitalgesellschaft
AG Ja, immer § 325 HGB Zusätzlich Lagebericht, oft Prüfungspflicht
Einzelunternehmen (e.K.) Nein Nur Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Die GmbH & Co. KG ist ein Sonderfall: Obwohl sie formal eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie der Offenlegungspflicht nach § 264a HGB, weil kein natürlicher Vollhafter existiert. Die Komplementär-GmbH haftet nur beschränkt, daher greift das gleiche Publizitätsinteresse wie bei reinen Kapitalgesellschaften.

Praxisempfehlung für gemischte Strukturen

  • Holdingstrukturen frühzeitig analysieren: Oft entstehen Offenlegungspflichten erst durch Beteiligungen
  • Gesellschaftsverträge prüfen: Interne Fristen für Aufstellung und Feststellung können enger sein als gesetzliche
  • Steuerberater einbinden: Bei parallelen Rechtsformen (z. B. GmbH + OHG) können Synergien genutzt und Fehler vermieden werden
  • Digitale Prozesse nutzen: Einheitliche Plattformen für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung sparen Zeit und Geld

„Viele Mandanten betreiben mehrere Gesellschaften parallel – eine GmbH für operative Geschäfte, eine OHG für Immobilienbesitz, eine GmbH & Co. KG für Beteiligungen. Die Offenlegungspflichten unterscheiden sich erheblich. Unsere Steuerberater erstellen alle Jahresabschlüsse aus einer Hand und sorgen dafür, dass jede Rechtsform die richtigen Pflichten erfüllt – ohne Doppelarbeit, mit klarer Festpreisstruktur.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fazit: Was müssen OHG-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer beachten?

Die OHG ist in der Regel nicht offenlegungspflichtig – das ist der zentrale Unterschied zur GmbH. Dennoch bestehen umfassende Aufstellungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nach HGB. Wer diese ignoriert, riskiert steuerliche Nachteile, gesellschafterrechtliche Haftung und wirtschaftliche Schäden.

Die wichtigsten Handlungsempfehlungen

  • Prüfen Sie die Gesellschafterstruktur: Greift § 264a HGB, wird die OHG offenlegungspflichtig wie eine GmbH
  • Stellen Sie die Bilanz fristgerecht auf: Auch ohne gesetzliche Frist sollten 6–12 Monate nicht überschritten werden
  • Beachten Sie steuerliche Fristen: Die Bilanz ist Grundlage für Steuererklärungen und Gewinnverteilung
  • Dokumentieren Sie Gesellschafterbeschlüsse: Feststellung und Gewinnverteilung gehören ins Protokoll
  • Bewahren Sie Unterlagen 10 Jahre auf: § 257 HGB und § 147 AO gelten für alle Kaufleute
  • Nutzen Sie Steuerberater-Know-how: Fachliche Qualität schützt vor Fehlern und optimiert die Steuerlast
  • Erwägen Sie freiwillige Offenlegung: Bei Banken, Investoren oder Nachfolgeprozessen kann Transparenz Vorteile bringen

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Ordnungsgeld bei reiner OHG (keine Offenlegungspflicht)

§ 264a HGB

Zentrale Ausnahmevorschrift für OHG

Unternehmensregister

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Für GmbH-Geschäftsführer, die zusätzlich an einer OHG beteiligt sind oder beide Rechtsformen parallel führen, ist die Unterscheidung essenziell: Die GmbH verlangt strikte Offenlegung mit Ordnungsgeldrisiko, die OHG in der Regel nicht – aber die Aufstellungspflicht bleibt. Stand 2026 erfolgt jede Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

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Häufig gestellte Fragen

Müssen OHG-Gesellschafter ihre Privatvermögen offenlegen?

Nein. Die persönliche Haftung der OHG-Gesellschafter nach § 128 HGB bedeutet nicht, dass Privatvermögen publiziert werden muss. Nur die handelsrechtliche Bilanz der OHG selbst ist aufzustellen – und diese ist bei normalen OHGs nicht offenlegungspflichtig.

Kann eine OHG zur Kleinstkapitalgesellschaft werden?

Nein. Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Personengesellschaften wie die OHG fallen nicht unter diese Regelung, selbst wenn sie die Größenmerkmale erfüllen würden.

Wer haftet bei fehlerhafter OHG-Bilanz?

Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch nach § 128 HGB – auch für Fehler in der Buchführung und im Jahresabschluss. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen können zudem steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen.

Benötigt eine OHG einen Wirtschaftsprüfer?

Nur wenn die OHG die Schwellenwerte des § 316 HGB überschreitet: mehr als 6 Mio. Euro Bilanzsumme, mehr als 12 Mio. Euro Umsatz und mehr als 50 Arbeitnehmer (zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen). Dann besteht gesetzliche Prüfungspflicht.

Kann eine OHG E-Bilanz vermeiden?

Nein. Die E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG gilt für alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform. Auch eine kleine OHG muss ihren Jahresabschluss elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Taxonomie) an das Finanzamt übermitteln.

Was passiert bei Auflösung der OHG mit der Bilanz?

Bei Auflösung und Liquidation der OHG ist eine Schlussbilanz (Liquidationseröffnungsbilanz) sowie nach Abwicklung eine Liquidationsschlussbilanz aufzustellen. Diese sind nicht offenlegungspflichtig, müssen aber für Gesellschafter, Finanzamt und ggf. Gläubiger verfügbar sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Publizitätsgesetz (PublG), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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