Bilanz OHG Offenlegung 2026: Pflichten & Fristen
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist grundsätzlich nicht zur Offenlegung ihrer Bilanz beim Unternehmensregister verpflichtet – im Gegensatz zur GmbH oder AG, für die weitreichende Publizitätspflichten gelten: Die gesetzlichen Pflichten einer Aktiengesellschaft umfassen etwa strenge Fristen zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Dennoch gelten auch für die OHG Aufstellungs- und Prüfungspflichten nach Handelsrecht, und in Sonderfällen kann eine Publizitätspflicht entstehen. Dieser Artikel erklärt präzise, welche Pflichten OHG-Gesellschafter erfüllen müssen und wann Ausnahmen greifen.
Kurzantwort
Eine OHG ist grundsätzlich nicht zur Offenlegung ihrer Bilanz beim Unternehmensregister verpflichtet, da sie keine Kapitalgesellschaft ist. Die Aufstellungspflicht nach § 242 HGB sowie ggf. Prüfungspflichten nach § 316 HGB bestehen jedoch. Nur wenn die OHG unter das Publizitätsgesetz (PublG) fällt oder kapitalmarktorientiert ist, besteht ausnahmsweise eine Offenlegungspflicht.
Inhaltsverzeichnis
- Ist eine OHG zur Offenlegung der Bilanz verpflichtet?
- Welche Aufstellungspflichten gelten für die OHG-Bilanz?
- Wo liegt der zentrale Unterschied zwischen GmbH- und OHG-Offenlegung?
- Wann muss eine OHG trotzdem offenlegen?
- Welche Größenklassen gelten für die OHG?
- Drohen bei Versäumnissen Strafen oder Ordnungsgelder?
- Kann eine OHG freiwillig offenlegen?
- Wie erstellt man die OHG-Bilanz in der Praxis?
- OHG, GmbH & Co. KG oder GmbH: Welche Offenlegungspflichten gelten wann?
- Fazit: Was müssen OHG-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer beachten?
Ist eine OHG zur Offenlegung der Bilanz verpflichtet?
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) unterliegt grundsätzlich nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Anders als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) müssen OHGs ihren Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister einreichen. Diese Erleichterung gilt für alle Personengesellschaften, die keine Kapitalgesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter haben.
Der Gesetzgeber hat diese Unterscheidung bewusst getroffen: Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, daher besteht ein öffentliches Informationsinteresse. Bei der OHG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt gemäß § 128 HGB – Gläubiger können somit direkt auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen.
Ausnahme: OHG & Co.
Sobald eine OHG als persönlich haftende Gesellschafterin an einer KG oder GmbH & Co. KG beteiligt ist, können besondere Offenlegungspflichten entstehen. Auch bei Überschreiten der Schwellenwerte nach § 264a HGB (Kapitalmarktorientierung) oder bei freiwilliger Prüfung können Offenlegungspflichten greifen.
Für die GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter in der Zielgruppe ist diese Abgrenzung relevant: Während Sie bei Ihrer GmbH die strikte Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB einhalten müssen, entfällt diese Pflicht bei einer reinen OHG vollständig. Stand 2026 erfolgt die Offenlegung seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.
Welche Aufstellungspflichten gelten für die OHG-Bilanz?
Auch wenn die OHG nicht offenlegungspflichtig ist, besteht nach § 242 HGB die Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung. Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Umfang und Fristen der Aufstellung
Die OHG muss ihren Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Geschäftsjahres aufstellen. Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es keine gesetzlich fixierte Feststellungsfrist – in der Praxis sollte die Aufstellung jedoch binnen 6 bis 12 Monaten erfolgen, um steuerliche Erklärungspflichten und vertragliche Vereinbarungen einzuhalten.
- Bilanz nach § 242 HGB mit Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital und Schulden)
- Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 Abs. 2 HGB zur Darstellung der Ertragslage
- Buchführung nach § 238 HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind einzuhalten
- Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Bilanzen und Buchungsbelege gemäß § 257 HGB
„In der Praxis stellen wir fest, dass viele OHGs die Aufstellungspflicht unterschätzen. Auch ohne Offenlegung ist eine saubere, GoB-konforme Bilanz essenziell – nicht nur für das Finanzamt, sondern auch für Banken, Investoren und interne Steuerung. Wir koordinieren für OHG-Mandanten die gleiche fachliche Qualität wie bei GmbH-Jahresabschlüssen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Die OHG-Bilanz muss zwar nicht veröffentlicht werden, ist aber Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und für die Feststellung des Gewinns, der auf die Gesellschafter verteilt wird.
Wo liegt der zentrale Unterschied zwischen GmbH- und OHG-Offenlegung?
Der Hauptunterschied liegt in der Publizitätspflicht: Die GmbH muss ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen, die OHG nicht. Dieser Unterschied ergibt sich aus der Haftungsstruktur und der Rechtsform.
| Kriterium | GmbH | OHG |
|---|---|---|
| Offenlegungspflicht | Ja, § 325 HGB | Nein (Ausnahmen § 264a HGB) |
| Offenlegungsstelle | Unternehmensregister (seit DiRUG) | – |
| Offenlegungsfrist | 12 Monate nach Bilanzstichtag | – |
| Feststellungsfrist | 8 oder 11 Monate (§ 42a GmbHG) | Keine gesetzliche Frist |
| Ordnungsgeldrisiko | 500–25.000 Euro (§ 335 HGB) | – |
| Haftung | Beschränkt auf Stammkapital | Persönlich, unbeschränkt (§ 128 HGB) |
| Prüfungspflicht | Ab mittelgroß (§ 316 HGB) | Freiwillig, außer § 264a HGB |
Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies: Sie tragen die persönliche Verantwortung für die fristgerechte Offenlegung. Versäumnisse können nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern auch zu Reputationsschäden und Haftungsrisiken. Bei einer OHG entfällt dieses spezifische Risiko, dafür ist die persönliche Haftung der Gesellschafter wesentlich weitreichender.
Vorsicht bei Holdingstrukturen
Wenn Ihre GmbH Gesellschafter einer OHG ist oder umgekehrt eine OHG an einer GmbH & Co. KG beteiligt ist, können sich Offenlegungspflichten aus § 264a HGB ergeben. Lassen Sie komplexe Strukturen fachlich prüfen – unser Steuerberater-Team analysiert solche Konstellationen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.
Wann muss eine OHG trotzdem offenlegen?
In bestimmten Ausnahmefällen kann auch eine OHG zur Offenlegung verpflichtet werden. Die wichtigste Vorschrift ist § 264a HGB, der Personenhandelsgesellschaften unter bestimmten Bedingungen den Kapitalgesellschaften gleichstellt.
Tatbestände nach § 264a HGB
Eine OHG ist zur Offenlegung verpflichtet, wenn sie keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter hat. Das bedeutet: Sind ausschließlich Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) oder andere Personengesellschaften ohne natürliche Vollhafter beteiligt, greift § 264a HGB.
- Beispiel: Eine GmbH & Co. OHG, bei der die Komplementär-GmbH die einzige persönlich haftende Gesellschafterin ist
- Kapitalmarktorientierte OHG: Ausgabe von Wertpapieren an einem organisierten Markt (§ 264d HGB)
- Freiwillige Prüfung durch Wirtschaftsprüfer: Wer seinen Jahresabschluss freiwillig prüfen lässt, muss ihn auch offenlegen (§ 325 Abs. 1 HGB)
- Konzernzugehörigkeit: Ist die OHG in einen Konzern eingebunden und wird konsolidiert, können Offenlegungspflichten aus § 290 ff. HGB entstehen
„§ 264a HGB wird in der Praxis häufig übersehen. Sobald keine natürliche Person unbeschränkt haftet, wird die OHG bilanzrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt – mit allen Konsequenzen: Offenlegung, Prüfung ab mittelgroß, Ordnungsgeldrisiko. Unsere Steuerberater prüfen bei jeder Mandatsaufnahme die Gesellschafterstruktur, um solche Pflichten frühzeitig zu identifizieren.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Stand 2026 gelten die gleichen Fristen und Sanktionen wie bei der GmbH: 12 Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB, Ordnungsgeld bis 25.000 Euro bei Versäumnis gemäß § 335 HGB, Einreichung ausschließlich beim Unternehmensregister.
Welche Größenklassen gelten für die OHG?
Auch wenn die OHG in der Regel nicht offenlegungspflichtig ist, spielen die Größenklassen nach § 267 HGB eine Rolle – insbesondere bei Anwendung des § 264a HGB oder für den Umfang der Aufstellungs- und Prüfungspflichten.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 6 Mio. EUR | ≤ 12 Mio. EUR | ≤ 50 |
| Mittelgroß | 6–20 Mio. EUR | 12–40 Mio. EUR | 51–250 |
| Groß | > 20 Mio. EUR | > 40 Mio. EUR | > 250 |
Die Einordnung erfolgt nach § 267 Abs. 1 bis 3 HGB: Es müssen jeweils zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Stand 2026 gelten die durch das MicroBilG und nachfolgende Anpassungen erhöhten Grenzen.
Relevanz für OHG in der Praxis
- Kleine OHG: Erleichterungen bei Gliederung und Umfang des Anhangs (sofern § 264a HGB greift)
- Mittelgroße OHG: Prüfungspflicht nach § 316 HGB, wenn § 264a HGB anwendbar ist
- Große OHG: Vollständige Offenlegung inkl. Anhang und Lagebericht, zwingend Abschlussprüfung
- Kleinstkapitalgesellschaften-Regelung (§ 267a HGB) gilt analog, falls offenlegungspflichtig
Größenklasse frühzeitig ermitteln
Für GmbH-Geschäftsführer, die auch an einer OHG beteiligt sind: Die Größenklasse bestimmt den Aufwand und die Kosten des Jahresabschlusses erheblich. Eine frühzeitige Analyse durch den Steuerberater hilft, Überraschungen zu vermeiden und die richtige Vorbereitung zu treffen.
Drohen bei Versäumnissen Strafen oder Ordnungsgelder?
Für die reine OHG ohne Offenlegungspflicht besteht kein Ordnungsgeldrisiko nach § 335 HGB. Dennoch können andere Sanktionen und Folgen bei Verstößen gegen Rechnungslegungspflichten eintreten.
Sanktionen bei reiner OHG
- Steuerrechtliche Folgen: Verspätete oder fehlerhafte Bilanzierung kann zu Schätzungen durch das Finanzamt und Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen
- Gesellschafterrechtliche Haftung: Verstöße gegen interne Aufstellungspflichten können zu Schadensersatzansprüchen der Mitgesellschafter führen
- Kreditrechtliche Konsequenzen: Banken fordern regelmäßig aktuelle Jahresabschlüsse; Versäumnisse können Kündigungsrechte auslösen
- Insolvenzrechtliche Risiken: Bei verspäteter Feststellung kann eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu spät erkannt werden – mit persönlicher Haftung der Gesellschafter
Ordnungsgeld bei offenlegungspflichtiger OHG
Ist die OHG nach § 264a HGB offenlegungspflichtig, gelten dieselben Sanktionen wie für die GmbH: Das Bundesamt für Justiz kann gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse, Verschuldensgrad und Dauer der Versäumnis.
Persönliche Haftung der Geschäftsführer
Geschäftsführende Gesellschafter der OHG können für Ordnungsgelder persönlich haften, wenn die Versäumnis auf ihr Verschulden zurückzuführen ist. Anders als bei der GmbH, wo das Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft verhängt wird, trifft es bei der OHG oft direkt die handelnden Personen.
500–25.000 €
Ordnungsgeld nach § 335 HGB
12 Monate
Offenlegungsfrist § 325 HGB
10 Jahre
Aufbewahrungspflicht § 257 HGB
Kann eine OHG freiwillig offenlegen?
Ja, die freiwillige Offenlegung ist möglich und kann in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, können wirtschaftliche oder strategische Gründe für eine Veröffentlichung sprechen.
Gründe für freiwillige Offenlegung
- Transparenz gegenüber Geschäftspartnern: Lieferanten, Kunden und Banken können Vertrauen durch Einblick in solide Bilanzen gewinnen
- Kreditwürdigkeit: Manche Banken honorieren freiwillige Offenlegung mit besseren Konditionen
- Investorenansprache: Bei geplantem Einstieg externer Kapitalgeber schafft Transparenz Vertrauen
- Vorbereitung auf Rechtsformwechsel: Vor Umwandlung in eine GmbH kann die Offenlegungspraxis bereits etabliert werden
- Wettbewerbsvorteil: In Branchen mit hoher Insolvenzquote kann Offenheit ein Differenzierungsmerkmal sein
Die freiwillige Einreichung erfolgt ebenfalls über das Unternehmensregister. Seit DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig. Die Daten werden elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) übermittelt, bei kleinen OHGs reicht oft auch PDF.
„Wir beobachten, dass freiwillige Offenlegung vor allem bei OHGs mit institutionellen Partnern oder in Nachfolgeprozessen an Bedeutung gewinnt. Die Mandanten nutzen die gleiche digitale Infrastruktur wie für GmbH-Offenlegungen – Festpreis, StB-geprüft, fristgerecht. So wird Transparenz zum Wettbewerbsvorteil, ohne administrativen Mehraufwand.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Kosten und Aufwand
Die freiwillige Offenlegung ist mit Gebühren für das Unternehmensregister verbunden (in der Regel unter 100 Euro). Der eigentliche Aufwand liegt in der Aufbereitung und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater – hier bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz transparente Festpreise.
Wie erstellt man die OHG-Bilanz in der Praxis?
Die Erstellung der OHG-Bilanz folgt den gleichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wie bei Kapitalgesellschaften. Der zentrale Unterschied: Es gibt keine gesetzliche Feststellungsfrist und keine Offenlegungspflicht – aber die fachliche Qualität muss stimmen.
Schritt 1: Buchführung sauber abschließen
Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig und zeitnah gebucht sein. Offene Posten (Debitoren, Kreditoren) werden abgestimmt, Bankkonten abgeglichen, Kassen gezählt. Die Buchhaltungssoftware sollte alle Belege digital archiviert haben (GoBD-konform nach § 257 HGB, § 147 AO).
Schritt 2: Inventur und Bewertung
Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.2025 für Geschäftsjahr 2025) erfolgt die körperliche oder buchmäßige Inventur nach § 240 HGB. Anschließend werden alle Vermögensgegenstände und Schulden nach den Bewertungsvorschriften des HGB bewertet (§§ 252 ff. HGB).
-
Anlagevermögen: Abschreibungen nach § 253 HGB (planmäßig, außerplanmäßig)
-
Umlaufvermögen: Niederstwertprinzip bei Vorräten und Forderungen
-
Rückstellungen: Bildung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB)
-
Abgrenzungen: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)
-
Eigenkapital: Festkapital, variable Kapitalkonten, Privatentnahmen/-einlagen
-
Latente Steuern: Bei größeren OHGs relevant, sonst oft verzichtbar
Schritt 3: Bilanz und GuV aufstellen
Die Bilanz wird in Kontenform (Aktiva links, Passiva rechts) erstellt, die GuV entweder im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren. Für kleine OHGs genügen die Mindestgliederungen nach § 266 und § 275 HGB, oft sogar vereinfacht.
Eigenerstellung
- Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, etc.)
- Steuerliche Grundkenntnisse erforderlich
- Abstimmung mit Steuerberater empfohlen
Steuerberater-Erstellung
- Fachliche Sicherheit und Haftungsschutz
- Optimierung der Steuerlast
- Basis für Steuererklärungen und Finanzamt
Schritt 4: Gesellschafterbeschluss und Gewinnverteilung
Der aufgestellte Jahresabschluss wird den Gesellschaftern vorgelegt und – sofern im Gesellschaftsvertrag vorgesehen – durch Gesellschafterbeschluss festgestellt. Anschließend erfolgt die Gewinnverteilung gemäß Gesellschaftsvertrag oder nach den gesetzlichen Regeln (§ 121 HGB: Verzinsung der Kapitalanteile, Rest nach Köpfen).
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen für OHG und GmbH. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss – koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.
OHG, GmbH & Co. KG oder GmbH: Welche Offenlegungspflichten gelten wann?
Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter, die mit verschiedenen Rechtsformen arbeiten, ist die Abgrenzung der Offenlegungspflichten entscheidend. Jede Rechtsform hat eigene Regeln, die sich aus Haftung, Gesellschafterstruktur und Größe ergeben.
| Rechtsform | Offenlegungspflicht | Rechtsgrundlage | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| OHG (klassisch) | Nein | – | Nur bei § 264a HGB oder freiwillig |
| GmbH | Ja, immer | § 325 HGB | 12 Monate Frist, Ordnungsgeld bis 25.000 € |
| GmbH & Co. KG | Ja | § 264a HGB | KG wird wie Kapitalgesellschaft behandelt |
| UG (haftungsbeschränkt) | Ja, immer | § 325 HGB | Wie GmbH, oft Kleinstkapitalgesellschaft |
| AG | Ja, immer | § 325 HGB | Zusätzlich Lagebericht, oft Prüfungspflicht |
| Einzelunternehmen (e.K.) | Nein | – | Nur Buchführungspflicht nach § 238 HGB |
Die GmbH & Co. KG ist ein Sonderfall: Obwohl sie formal eine Personengesellschaft ist, unterliegt sie der Offenlegungspflicht nach § 264a HGB, weil kein natürlicher Vollhafter existiert. Die Komplementär-GmbH haftet nur beschränkt, daher greift das gleiche Publizitätsinteresse wie bei reinen Kapitalgesellschaften.
Praxisempfehlung für gemischte Strukturen
- Holdingstrukturen frühzeitig analysieren: Oft entstehen Offenlegungspflichten erst durch Beteiligungen
- Gesellschaftsverträge prüfen: Interne Fristen für Aufstellung und Feststellung können enger sein als gesetzliche
- Steuerberater einbinden: Bei parallelen Rechtsformen (z. B. GmbH + OHG) können Synergien genutzt und Fehler vermieden werden
- Digitale Prozesse nutzen: Einheitliche Plattformen für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung sparen Zeit und Geld
„Viele Mandanten betreiben mehrere Gesellschaften parallel – eine GmbH für operative Geschäfte, eine OHG für Immobilienbesitz, eine GmbH & Co. KG für Beteiligungen. Die Offenlegungspflichten unterscheiden sich erheblich. Unsere Steuerberater erstellen alle Jahresabschlüsse aus einer Hand und sorgen dafür, dass jede Rechtsform die richtigen Pflichten erfüllt – ohne Doppelarbeit, mit klarer Festpreisstruktur.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Fazit: Was müssen OHG-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer beachten?
Die OHG ist in der Regel nicht offenlegungspflichtig – das ist der zentrale Unterschied zur GmbH. Dennoch bestehen umfassende Aufstellungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nach HGB. Wer diese ignoriert, riskiert steuerliche Nachteile, gesellschafterrechtliche Haftung und wirtschaftliche Schäden.
Die wichtigsten Handlungsempfehlungen
-
Prüfen Sie die Gesellschafterstruktur: Greift § 264a HGB, wird die OHG offenlegungspflichtig wie eine GmbH
-
Stellen Sie die Bilanz fristgerecht auf: Auch ohne gesetzliche Frist sollten 6–12 Monate nicht überschritten werden
-
Beachten Sie steuerliche Fristen: Die Bilanz ist Grundlage für Steuererklärungen und Gewinnverteilung
-
Dokumentieren Sie Gesellschafterbeschlüsse: Feststellung und Gewinnverteilung gehören ins Protokoll
-
Bewahren Sie Unterlagen 10 Jahre auf: § 257 HGB und § 147 AO gelten für alle Kaufleute
-
Nutzen Sie Steuerberater-Know-how: Fachliche Qualität schützt vor Fehlern und optimiert die Steuerlast
-
Erwägen Sie freiwillige Offenlegung: Bei Banken, Investoren oder Nachfolgeprozessen kann Transparenz Vorteile bringen
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Ordnungsgeld bei reiner OHG (keine Offenlegungspflicht)
§ 264a HGB
Zentrale Ausnahmevorschrift für OHG
Unternehmensregister
Einzige Offenlegungsstelle seit DiRUG
Für GmbH-Geschäftsführer, die zusätzlich an einer OHG beteiligt sind oder beide Rechtsformen parallel führen, ist die Unterscheidung essenziell: Die GmbH verlangt strikte Offenlegung mit Ordnungsgeldrisiko, die OHG in der Regel nicht – aber die Aufstellungspflicht bleibt. Stand 2026 erfolgt jede Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.
OnlineBilanz: Ihr Partner für Jahresabschluss und Offenlegung
OnlineBilanz verbindet die Qualität zugelassener Steuerberater mit der Effizienz digitaler Prozesse. Egal ob OHG, GmbH oder GmbH & Co. KG – unser Steuerberater-Team erstellt Ihren Jahresabschluss fristgerecht, fachlich fundiert und zu transparenten Festpreisen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart Ihr Mandat von der ersten Unterlage bis zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung.
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Häufig gestellte Fragen
Müssen OHG-Gesellschafter ihre Privatvermögen offenlegen?
Nein. Die persönliche Haftung der OHG-Gesellschafter nach § 128 HGB bedeutet nicht, dass Privatvermögen publiziert werden muss. Nur die handelsrechtliche Bilanz der OHG selbst ist aufzustellen – und diese ist bei normalen OHGs nicht offenlegungspflichtig.
Kann eine OHG zur Kleinstkapitalgesellschaft werden?
Nein. Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Personengesellschaften wie die OHG fallen nicht unter diese Regelung, selbst wenn sie die Größenmerkmale erfüllen würden.
Wer haftet bei fehlerhafter OHG-Bilanz?
Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch nach § 128 HGB – auch für Fehler in der Buchführung und im Jahresabschluss. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen können zudem steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen.
Benötigt eine OHG einen Wirtschaftsprüfer?
Nur wenn die OHG die Schwellenwerte des § 316 HGB überschreitet: mehr als 6 Mio. Euro Bilanzsumme, mehr als 12 Mio. Euro Umsatz und mehr als 50 Arbeitnehmer (zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen). Dann besteht gesetzliche Prüfungspflicht.
Kann eine OHG E-Bilanz vermeiden?
Nein. Die E-Bilanz-Pflicht nach § 5b EStG gilt für alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform. Auch eine kleine OHG muss ihren Jahresabschluss elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Taxonomie) an das Finanzamt übermitteln.
Was passiert bei Auflösung der OHG mit der Bilanz?
Bei Auflösung und Liquidation der OHG ist eine Schlussbilanz (Liquidationseröffnungsbilanz) sowie nach Abwicklung eine Liquidationsschlussbilanz aufzustellen. Diese sind nicht offenlegungspflichtig, müssen aber für Gesellschafter, Finanzamt und ggf. Gläubiger verfügbar sein.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Publizitätsgesetz (PublG), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


