Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

19–28 Minuten

OnlineBilanzBlogBerechnung Eigenkapital

Berechnung Eigenkapital 2026: Anleitung & Beispiele

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Berechnung des Eigenkapitals gehört zu den zentralen Aufgaben jedes Jahresabschlusses – sie bildet die Grundlage für Bonität, Kreditwürdigkeit und handelsrechtliche Pflichten wie die Überschuldungsprüfung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 HGB korrekt gliedern, welche Unterschiede zwischen GmbH, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestehen und welche Kennzahlen Sie daraus ableiten. Da ein periodengerecht ermitteltes Eigenkapital auch die korrekte Abgrenzung zeitraumbezogener Posten voraussetzt, ergänzen die hier enthaltenen Berechnungsbeispiele, Hinweise zu typischen Fehlerquellen sowie zur Feststellung und Offenlegung das vollständige Praxiswissen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Das Eigenkapital errechnet sich aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden der Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften gliedert sich das Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 HGB in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss/-fehlbetrag sowie den Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag in der Bilanz. Letzterer entsteht, wenn ein Teil des Jahresergebnisses nicht ausgeschüttet, sondern auf das Folgejahr übertragen wird. Die korrekte Berechnung aller Eigenkapitalpositionen ist entscheidend für Bonität, Kreditvergabe, die Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO sowie die rechtsverbindliche Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Was ist Eigenkapital und warum ist die korrekte Berechnung entscheidend?

Das Eigenkapital bildet die zentrale Größe in jeder Bilanz und zeigt, welche Mittel den Gesellschaftern zuzurechnen sind. Es errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtvermögen (Aktiva) und den Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen (Fremdkapital). Nach § 266 Abs. 3 HGB ist das Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und in mehrere Positionen zu gliedern.

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Eigenkapitalberechnung nicht nur eine buchhalterische Pflicht, sondern auch ein strategisches Instrument: Sie zeigt die finanzielle Stabilität, die Bonität gegenüber Banken und Lieferanten sowie die Ausschüttungsfähigkeit. Eine fehlerhafte Berechnung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei der Prüfung der Insolvenzreife nach § 19 InsO oder bei unzulässigen Auszahlungen nach § 30 GmbHG.

Grundformel Eigenkapital

Eigenkapital = Vermögen (Aktiva) – Fremdkapital (Verbindlichkeiten + Rückstellungen) Diese Grundformel gilt für alle Rechtsformen. Die konkrete Gliederung des Eigenkapitals unterscheidet sich jedoch je nach Gesellschaftsform und Größenklasse nach § 267 HGB.

Die Eigenkapitalberechnung ist Basis für wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote, die Eigenkapitalrentabilität und die Verschuldungsgrade. Banken und Investoren nutzen diese Kennzahlen zur Bonitätsprüfung, weshalb eine präzise und nachvollziehbare Berechnung unerlässlich ist.

Wie ist das Eigenkapital nach § 266 Abs. 3 HGB zu gliedern?

Das Handelsgesetzbuch schreibt für Kapitalgesellschaften eine detaillierte Gliederung des Eigenkapitals vor. Nach § 266 Abs. 3 HGB umfasst die Passivseite der Bilanz folgende Eigenkapitalpositionen, die je nach Rechtsform anzupassen sind:

Eigenkapitalpositionen bei der GmbH

Position Beschreibung Rechtsgrundlage
I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital der GmbH, mindestens 25.000 Euro § 5 Abs. 1 GmbHG
II. Kapitalrücklage Agio aus Kapitalerhöhungen, Zuzahlungen § 272 Abs. 2 HGB
III. Gewinnrücklagen Gesetzliche, satzungsmäßige, andere Rücklagen § 266 Abs. 3 A. III. HGB
IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre § 268 Abs. 1 HGB
V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres § 275 HGB

Die Gliederung ist zwingend einzuhalten. Eine abweichende Darstellung ist nur zulässig, wenn die Besonderheiten der Gesellschaft dies erfordern und die Abweichung im Anhang erläutert wird (§ 265 Abs. 1 HGB). Bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind Erleichterungen möglich, jedoch muss die Grundstruktur erkennbar bleiben.

„In der Praxis beobachten wir häufig Fehler bei der Abgrenzung zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen. Während die Kapitalrücklage ausschließlich aus Einlagen der Gesellschafter stammt, werden Gewinnrücklagen aus thesaurierten Gewinnen gebildet. Diese Unterscheidung ist für die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB relevant.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung: Ausweis des nicht eingeforderten ausstehenden Kapitals

Nach § 272 Abs. 1 HGB ist das nicht eingeforderte ausstehende Kapital vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen. Alternativ kann es auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen ausgewiesen werden. Diese Wahlrechtsausübung muss stetig beibehalten werden.

Berechnungsbeispiel: Eigenkapital einer GmbH Schritt für Schritt ermitteln

Um die Eigenkapitalberechnung zu veranschaulichen, betrachten wir eine fiktive Beispiel-GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2025. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, die sich aus der Bilanzgliederung nach § 266 HGB ergeben.

Ausgangssituation der Muster-GmbH

Aktiva (Vermögen)

  • Anlagevermögen: 450.000 €
  • Umlaufvermögen: 280.000 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten: 5.000 €
  • Bilanzsumme: 735.000 €

Passiva (Kapital)

  • Verbindlichkeiten: 320.000 €
  • Rückstellungen: 95.000 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten: 2.000 €
  • Fremdkapital gesamt: 417.000 €

Berechnung des Eigenkapitals

Schritt 1: Grundformel anwenden Eigenkapital = Bilanzsumme – Fremdkapital Eigenkapital = 735.000 € – 417.000 € = 318.000 €

Schritt 2: Gliederung des ermittelten Eigenkapitals Das ermittelte Eigenkapital von 318.000 € gliedert sich bei unserer Beispiel-GmbH wie folgt auf:

Eigenkapitalposition Betrag in €
I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 25.000
II. Kapitalrücklage 50.000
III. Gewinnrücklagen 180.000
– davon gesetzliche Rücklage 2.500
– davon andere Gewinnrücklagen 177.500
IV. Gewinnvortrag 43.000
V. Jahresüberschuss 20.000
Eigenkapital gesamt 318.000

Prüfungshinweis

Die Summe der einzelnen Eigenkapitalpositionen muss exakt mit dem rechnerisch ermittelten Eigenkapital übereinstimmen. Abweichungen deuten auf Bilanzierungsfehler hin und müssen vor Feststellung des Jahresabschlusses korrigiert werden.

Für GmbH-Geschäftsführer, die ihren Jahresabschluss nicht selbst erstellen möchten, bietet OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das zugelassene Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss rechtssicher und prüft die Eigenkapitalberechnung fachlich.

Wie ermittelt man die Eigenkapitalveränderung im Geschäftsjahr?

Die Eigenkapitalveränderung zeigt, wie sich das Eigenkapital vom Beginn bis zum Ende eines Geschäftsjahres entwickelt hat. Diese Analyse ist nicht nur für interne Steuerungszwecke wichtig, sondern bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB auch Teil der Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (Eigenkapitalspiegel).

Bestandteile der Eigenkapitalveränderung

Die Veränderung des Eigenkapitals resultiert aus mehreren Faktoren, die systematisch zu erfassen sind:

  1. Jahresergebnis: Der Jahresüberschuss erhöht, der Jahresfehlbetrag vermindert das Eigenkapital unmittelbar.
  2. Einlagen der Gesellschafter: Kapitalerhöhungen, Zuzahlungen oder Aufgelder erhöhen das Eigenkapital (§ 272 Abs. 2 HGB).
  3. Entnahmen / Ausschüttungen: Gewinnausschüttungen an Gesellschafter vermindern das Eigenkapital, unterliegen aber den Ausschüttungssperren nach §§ 268 Abs. 8, 30 GmbHG.
  4. Rücklagenbildung: Umgliederungen zwischen Gewinnvortrag und Gewinnrücklagen verändern die Struktur, nicht jedoch die Höhe des Gesamteigenkapitals.
  5. Ergebnisverwendung: Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nach § 29 GmbHG wirken sich auf die Eigenkapitalstruktur aus.

Berechnungsschema Eigenkapitalveränderung

Position Betrag in €
Eigenkapital zum 01.01.2025 298.000
+ Jahresüberschuss 2025 20.000
+ Kapitalerhöhung 0
– Gewinnausschüttung (Beschluss vom 15.05.2025) 0
Eigenkapital zum 31.12.2025 318.000
Eigenkapitalveränderung absolut +20.000
Eigenkapitalveränderung in % +6,7%

„Bei der Koordination zwischen Mandanten und unseren Steuerberatern stellen wir fest, dass die Eigenkapitalveränderung häufig unterschätzt wird. Dabei ist sie ein wichtiger Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die langfristige Stabilität der GmbH. Banken achten besonders auf kontinuierlich wachsendes Eigenkapital.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ausschüttungssperren beachten

Nach § 268 Abs. 8 HGB dürfen bestimmte Aktivposten (z.B. selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, aktive latente Steuern) nur ausgeschüttet werden, wenn ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. Die Berechnung des ausschüttungsfähigen Betrags erfordert steuerliche Fachkenntnis.

Welche Kennzahlen leiten sich aus dem Eigenkapital ab?

Das Eigenkapital ist Ausgangspunkt für mehrere zentrale betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die die finanzielle Stabilität und Ertragskraft eines Unternehmens beurteilen. Für GmbH-Geschäftsführer sind diese Kennzahlen nicht nur für interne Steuerungszwecke relevant, sondern auch für Bankgespräche, Investorenpräsentationen und Lieferantenverhandlungen.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote zeigt den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme und ist die wichtigste Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Unabhängigkeit:

Formel Eigenkapitalquote

Eigenkapitalquote = (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100 Beispiel: 318.000 € / 735.000 € × 100 = 43,3 % Interpretation: Eine Quote über 30 % gilt als sehr gut, 20–30 % als gut, 10–20 % als ausreichend. Werte unter 10 % signalisieren eine kritische Eigenkapitalausstattung.

Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity)

Die Eigenkapitalrentabilität misst die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals und ist für Gesellschafter die zentrale Renditekennzahl:

Eigenkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100 Beispiel: 20.000 € / 318.000 € × 100 = 6,3 %

Diese Kennzahl sollte im Branchenvergleich und im Zeitverlauf beurteilt werden. Eine sinkende Eigenkapitalrentabilität kann auf Ertragsprobleme hinweisen, selbst wenn das absolute Eigenkapital wächst.

Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad setzt Fremdkapital und Eigenkapital ins Verhältnis:

Verschuldungsgrad = (Fremdkapital / Eigenkapital) × 100 Beispiel: 417.000 € / 318.000 € × 100 = 131,1 %

Ein Verschuldungsgrad unter 100 % bedeutet, dass das Eigenkapital das Fremdkapital übersteigt (sog. goldene Bilanzregel). Werte über 200 % signalisieren eine kritische Fremdkapitalabhängigkeit.

Eigenkapitalquote

  • Zielwert: > 30 %
  • Bankenrating-relevant
  • Krisenfestigkeit

EK-Rentabilität

  • Mindestens Marktzins
  • Branchenvergleich wichtig
  • Ausschüttungspotenzial

Verschuldungsgrad

  • Zielwert: < 100 %
  • Kreditwürdigkeit
  • Zinsbelastung

Die systematische Überwachung dieser Kennzahlen gehört zu den Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG. Bei kritischen Entwicklungen sind rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Was bedeutet negatives Eigenkapital und welche Folgen hat es?

Negatives Eigenkapital liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten und Rückstellungen das Vermögen der Gesellschaft übersteigen. Bilanziell wird dies als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen. Für GmbH-Geschäftsführer ist diese Situation mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.

Rechnerische Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO

Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (Fortbestehensprognose). Die Überschuldungsprüfung erfolgt zweistufig:

  1. Rechnerische Überschuldung: Ermittlung durch Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten zu Fortführungswerten. Ist das Eigenkapital negativ, liegt rechnerisch Überschuldung vor.
  2. Fortbestehensprognose: Ist die Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert (Liquidität, Ertragsaussichten), liegt trotz rechnerischer Überschuldung keine Insolvenzreife vor.
  3. Überschuldungsstatus: Nur wenn beide Kriterien negativ sind (rechnerische Überschuldung + negative Fortbestehensprognose), liegt insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO

Liegt Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, muss der Geschäftsführer einer GmbH unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflicht ist nach § 15a Abs. 4 InsO strafbar und kann zur persönlichen Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO führen.

Bilanzielle Behandlung und Ausweis

In der Bilanz wird negatives Eigenkapital auf der Passivseite als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ mit negativem Vorzeichen ausgewiesen. Die Gliederung erfolgt dennoch nach § 266 Abs. 3 HGB, wobei einzelne Positionen negativ sein können:

Eigenkapitalposition Betrag in €
I. Gezeichnetes Kapital 25.000
II. Kapitalrücklage 0
III. Gewinnrücklagen 0
IV. Verlustvortrag –80.000
V. Jahresfehlbetrag –35.000
Eigenkapital gesamt (negativ) –90.000
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 90.000

„Negatives Eigenkapital erfordert unverzüglich eine fundierte Überschuldungsprüfung durch einen Steuerberater oder Sanierungsexperten. Die Fortbestehensprognose muss dokumentiert und plausibilisiert werden. Geschäftsführer sollten in dieser Situation keinesfalls abwarten, sondern professionelle Beratung in Anspruch nehmen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sanierungsmaßnahmen bei negativem Eigenkapital

  • Kapitalerhöhung durch Gesellschafter (§§ 55 ff. GmbHG)
  • Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital umwandeln (Debt-to-Equity-Swap)
  • Forderungsverzicht mit Besserungsschein
  • Rangrücktritt von Gesellschafterdarlehen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts mit Ertrags- und Finanzplanung
  • Prüfung von Sanierungskrediten (KfW, Hausbank)
  • Restrukturierung nach § 32a GmbHG oder Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

In akuten Krisensituationen ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Die Begleitung durch einen Steuerberater mit Sanierungserfahrung ist unerlässlich, um die rechtlichen und steuerlichen Risiken zu minimieren.

Wie unterscheidet sich die Eigenkapitalberechnung bei Personengesellschaften?

Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) weicht die Eigenkapitalberechnung und -gliederung erheblich von Kapitalgesellschaften ab. Dies liegt an der unterschiedlichen Rechtsform, der persönlichen Haftung der Gesellschafter und der individuellen Ergebnisverteilung.

Gliederung des Eigenkapitals nach § 264c HGB i.V.m. § 266 HGB

Für Personenhandelsgesellschaften, die zur Rechnungslegung nach HGB verpflichtet sind (z.B. GmbH & Co. KG als Kapitalgesellschaft & Co.), gilt eine modifizierte Eigenkapitalgliederung:

  • I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter: Hier werden die individuellen Kapitalkonten der Komplementäre ausgewiesen.
  • II. Kapitalanteile der Kommanditisten: Differenziert nach festem Kapital (Pflichteinlage) und variablem Kapital (Gewinnvortrag, laufendes Ergebnis).
  • III. Rücklagen: Soweit gebildet (z.B. satzungsmäßige Rücklagen).
  • Ergänzend: Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter im laufenden Geschäftsjahr sind transparent darzustellen.

Besonderheiten bei der Berechnung

Kapitalgesellschaften (GmbH)

  • Stammkapital fest vorgegeben (mind. 25.000 €)
  • Einheitliches Eigenkapital, nicht personenbezogen
  • Gewinnverteilung nach Gesellschafterbeschluss
  • Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Personengesellschaften (KG, OHG)

  • Kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben
  • Individuelle Kapitalkonten je Gesellschafter
  • Gewinnverteilung nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag
  • Entnahmen jederzeit möglich (Liquiditätsvorbehalt)

Die Berechnung des Gesamteigenkapitals erfolgt auch bei Personengesellschaften nach der Grundformel (Vermögen – Fremdkapital). Die interne Aufteilung auf die Gesellschafter erfolgt jedoch nach den individuellen Kapitalkonten, die Einlagen, Entnahmen, Gewinnanteile und Verlustanteile separat erfassen.

Kapitalkonten bei Personengesellschaften

In der Praxis werden meist zwei Kapitalkonten je Gesellschafter geführt:

Konto Inhalt Funktion
Festkapitalkonto (Kapitalkonto I) Feste Einlage lt. Gesellschaftsvertrag Unveränderlich, nur bei Kapitalveränderungen
Variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) Gewinn-/Verlustanteile, Entnahmen, Einlagen Laufende Veränderungen im Geschäftsjahr
Privatkonto Laufende Entnahmen und Einlagen Wird zum Jahresende auf Kapitalkonto II umgebucht

Negatives Kapitalkonto bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften können einzelne Gesellschafter ein negatives Kapitalkonto aufweisen (Unterkapital), wenn Entnahmen und Verlustanteile die Einlagen übersteigen. Dies ist zulässig, solange das Gesamteigenkapital der Gesellschaft positiv bleibt. Bei Ausscheiden des Gesellschafters kann jedoch eine Nachschusspflicht entstehen.

„Die Eigenkapitalberechnung bei Personengesellschaften erfordert eine detaillierte Kapitalkontenrechnung je Gesellschafter. Besonders bei GmbH & Co. KG-Strukturen mit mehreren Kommanditisten ist eine saubere Trennung zwischen Fest- und variablem Kapital wichtig, um Ausschüttungen und Auseinandersetzungsguthaben korrekt zu ermitteln.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie wird das Eigenkapital bei Einzelunternehmen und Freiberuflern berechnet?

Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern ist die Eigenkapitalberechnung deutlich einfacher als bei Kapital- oder Personengesellschaften, da es nur einen Inhaber gibt und keine gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Dennoch gelten die handelsrechtlichen Grundsätze nach §§ 238 ff. HGB, sofern der Einzelkaufmann nach § 1 HGB buchführungspflichtig ist.

Gliederung des Eigenkapitals beim Einzelunternehmen

Das Eigenkapital eines Einzelunternehmens wird in der Regel einfach als „Kapital“ oder „Eigenkapital“ bezeichnet und umfasst:

  • Kapital zu Beginn des Geschäftsjahres: Eigenkapital laut Eröffnungsbilanz oder Vorjahresbilanz
  • + Einlagen: Private Zuführungen des Inhabers in das Betriebsvermögen
  • – Entnahmen: Privatentnahmen des Inhabers aus dem Betriebsvermögen
  • + Gewinn / – Verlust: Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres
  • = Kapital am Ende des Geschäftsjahres

Berechnungsbeispiel Einzelunternehmen

Position Betrag in €
Eigenkapital zum 01.01.2025 85.000
+ Einlagen 2025 10.000
– Entnahmen 2025 48.000
+ Gewinn 2025 65.000
Eigenkapital zum 31.12.2025 112.000

Die Berechnung zeigt: Obwohl der Inhaber Entnahmen von 48.000 € getätigt hat, ist das Eigenkapital durch den Gewinn von 65.000 € und Einlagen von 10.000 € um 27.000 € gestiegen.

Entnahmen und Einlagen: Abgrenzung und Dokumentation

Die korrekte Erfassung von Entnahmen und Einlagen ist für die Eigenkapitalberechnung entscheidend. Entnahmen umfassen nicht nur Barentnahmen, sondern auch:

  • Privatnutzung von Betriebsgegenständen (z.B. Pkw, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Private Nutzung betrieblicher Leistungen
  • Überführung von Wirtschaftsgütern ins Privatvermögen
  • Zahlung privater Aufwendungen aus Betriebsmitteln (z.B. Lebenshaltungskosten)
  • Steuerzahlungen (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) gelten als Entnahmen

Einlagen sind umgekehrt alle Zuführungen aus dem Privatvermögen, z.B. Bareinzahlungen, Überführung privater Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen oder private Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten.

Steuerliche Besonderheit: Sonderbetriebsvermögen

Bei Einzelunternehmen kann es steuerlich sinnvoll sein, bestimmte Wirtschaftsgüter (z.B. Immobilien) im notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zu halten. Die Zuordnung beeinflusst die Eigenkapitalberechnung und muss in der Bilanz klar erkennbar sein.

Freiberufler und Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Freiberufler nach § 18 EStG sind nicht buchführungspflichtig und erstellen in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. In der EÜR wird kein Eigenkapital explizit ausgewiesen. Wirtschaftlich entspricht das Eigenkapital jedoch dem kumulierten Unterschied zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – korrigiert um Entnahmen und Einlagen. Da die Höhe der steuerlich ansetzbaren Betriebsausgaben diesen Saldo direkt beeinflusst, lohnt es sich, die relevanten Positionen systematisch zu erfassen und zu optimieren.

Wer als Freiberufler dennoch eine Bilanz erstellt (z.B. freiwillig oder aufgrund von Umsatz-/Gewinngrenzen), wendet die oben dargestellten Grundsätze für Einzelunternehmen analog an.

Eigenkapital und Liquidität nicht verwechseln

Ein häufiger Irrtum: Hohes Eigenkapital bedeutet nicht automatisch hohe Liquidität. Das Eigenkapital ist eine bilanzielle Größe, die auch in Anlagevermögen oder Forderungen gebunden sein kann. Für die Zahlungsfähigkeit ist ausschließlich die Liquiditätsplanung relevant.

Welche Fehler sollten bei der Eigenkapitalberechnung vermieden werden?

Die Eigenkapitalberechnung erscheint auf den ersten Blick einfach, birgt jedoch in der Praxis zahlreiche Fehlerquellen. Diese können zu falschen Kennzahlen, Fehlentscheidungen oder im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die folgenden typischen Fehler sollten GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter kennen und vermeiden.

1. Verwechslung von Eigenkapital und Liquidität

Häufigster Fehler ist die Annahme, dass ein hohes Eigenkapital automatisch ausreichende Liquidität bedeutet. Eigenkapital ist eine Bestandsgröße der Bilanz, die in illiquiden Vermögenswerten (Maschinen, Immobilien, Forderungen) gebunden sein kann. Eine GmbH kann trotz positivem Eigenkapital zahlungsunfähig sein, wenn keine liquiden Mittel vorhanden sind.

2. Falsche Zuordnung zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen

Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB darf ausschließlich aus Zuzahlungen der Gesellschafter (z.B. Agio bei Kapitalerhöhungen) gespeist werden. Gewinnrücklagen entstehen hingegen aus einbehaltenen Gewinnen. Die Vermischung dieser Positionen ist ein häufiger Bilanzierungsfehler und verstößt gegen § 266 Abs. 3 HGB.

3. Unzulässige Ausschüttungen trotz Ausschüttungssperren

Nach § 268 Abs. 8 HGB bestehen Ausschüttungssperren für bestimmte Bilanzpositionen (selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, aktive latente Steuern). Wird dies bei der Gewinnausschüttung nicht beachtet, kann eine unzulässige Ausschüttung vorliegen, die nach § 31 GmbHG zurückzugewähren ist.

Prüfschema Ausschüttungsfähigkeit

Jahresüberschuss + Gewinnvortrag – Verlustvortrag – Einstellung in Gewinnrücklagen (Satzung, Beschluss) – Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB = Ausschüttungsfähiger Betrag. Nur dieser Betrag darf maximal ausgeschüttet werden.

4. Nicht bilanzierte Rückstellungen

Werden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. drohende Prozesse, Steuerrisiken, Gewährleistungen) nicht oder zu niedrig gebildet, wird das Fremdkapital zu niedrig und das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen. Dies führt zu einer Schönfärberei der Bilanz und kann bei Prüfungen durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu Korrekturen führen.

5. Falsche Bewertung von Wirtschaftsgütern

Überbewertete Vermögensgegenstände (z.B. keine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 4 HGB) führen zu einem zu hohen Eigenkapital. Besonders kritisch sind nicht abgeschriebene Forderungen, überhöhte Vorratsbewertungen oder nicht wertgeminderte Beteiligungen.

  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen und ggf. Einzelwertberichtigungen bilden
  • Vorräte auf Abverkaufsfähigkeit prüfen, Abwertungen vornehmen
  • Anlagevermögen auf außerplanmäßige Abschreibungen prüfen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)
  • Beteiligungen auf dauernde Wertminderung prüfen
  • Rückstellungen vollständig und ausreichend hoch bilden
  • Passive Rechnungsabgrenzung für erhaltene Anzahlungen nicht vergessen

6. Fehlende Dokumentation bei Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen werden oft nicht klar als Fremdkapital dokumentiert oder sind nicht eindeutig abgegrenzt. Besonders kritisch: verdeckte Einlagen, die steuerlich als Eigenkapital behandelt werden, aber in der Handelsbilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen sind. Hier ist eine klare Dokumentation (Darlehensvertrag, Verzinsung, Tilgungsplan) unerlässlich.

7. Nichtbeachtung von Aufstellungs- und Feststellungsfristen

Nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres aufzustellen. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen GmbH binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten erfolgen (§ 42a GmbHG). Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann dies zur Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses und zu Ordnungsgeldern führen.

„Die meisten Fehler bei der Eigenkapitalberechnung entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unkenntnis der komplexen handelsrechtlichen Vorschriften. Eine fachkundige Begleitung durch einen Steuerberater ist daher nicht nur bei großen, sondern auch bei kleinen GmbH sinnvoll. Unsere Steuerberater prüfen den Jahresabschluss systematisch auf alle relevanten Bilanzierungsvorschriften.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

GmbH-Geschäftsführer, die Unsicherheiten bei der Eigenkapitalberechnung haben, können über OnlineBilanz.de einen Festpreis-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen. Die digitale Koordination erfolgt durch Servet Gündogan und das Büroleiter-Team, während die fachliche Prüfung und Unterzeichnung durch das Steuerberater-Team erfolgt.

Welche Rolle spielt das Eigenkapital bei Jahresabschluss und Offenlegung?

Das Eigenkapital ist nicht nur eine zentrale Bilanzposition, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Offenlegungspflichten nach §§ 325 ff. HGB. Für GmbH-Geschäftsführer ergeben sich hieraus konkrete Handlungs- und Fristenpflichten, deren Nichtbeachtung zu Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro führen kann (§ 335 HGB).

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher zuständige Bundesanzeiger ist seit DiRUG nicht mehr die Offenlegungsstelle. Dies ist eine häufige Fehlerquelle in der Praxis.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Der festgestellte Jahresabschluss ist spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist somit am 31.12.2026.

Umfang der Offenlegung je nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 267 HGB (Stand 2026):

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Eigenkapital erkennbar
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Bilanz in verkürzter Form Ja, Gesamtbetrag
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Bilanz, Anhang (verkürzt möglich) Ja, inkl. Gliederung
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht Ja, vollständig gegliedert
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk Ja, inkl. Eigenkapitalspiegel

Bei kleinen Kapitalgesellschaften besteht nach § 326 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung nicht offenzulegen. Das Eigenkapital bleibt jedoch in jedem Fall offenlegungspflichtig, da es zwingender Bestandteil der Bilanz ist.

Eigenkapitalspiegel bei mittelgroßen und großen GmbH

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB einen Eigenkapitalspiegel erstellen, der die Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalpositionen im Geschäftsjahr darstellt:

  • Stand zu Beginn des Geschäftsjahres
  • Einlagen / Kapitalerhöhungen
  • Entnahmen / Kapitalherabsetzungen
  • Umgliederungen (z.B. Einstellung in Gewinnrücklagen)
  • Ergebnis des Geschäftsjahres
  • Stand am Ende des Geschäftsjahres

Der Eigenkapitalspiegel ist entweder als separate Übersicht oder im Anhang darzustellen und wird mit offengelegt.

Feststellung des Jahresabschlusses vor Offenlegung

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Feststellungsfristen sind strenger als die Offenlegungsfrist:

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist (§ 325 Abs. 1 HGB)

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer.

„Viele Mandanten unterschätzen die Komplexität der Offenlegungspflichten. Neben der fristgerechten Aufstellung und Feststellung muss auch die technische Übermittlung an das Unternehmensregister korrekt erfolgen. Wir koordinieren bei OnlineBilanz den gesamten Prozess: von der Erstellung durch unsere Steuerberater über die Feststellung bis zur fristgerechten Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

GmbH-Geschäftsführer, die den Jahresabschluss inklusive Offenlegung professionell und fristgerecht abwickeln möchten, finden auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss rechtssicher, und die Offenlegung wird vom Büroteam koordiniert und überwacht.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH mit weniger als 25.000 Euro Eigenkapital arbeiten?

Ja, grundsätzlich kann das Eigenkapital einer GmbH unter das Stammkapital von 25.000 Euro fallen – etwa durch Verluste. Dies löst jedoch besondere Pflichten aus: Bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals ist nach § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Sinkt das Eigenkapital unter null (Überschuldung), droht die Insolvenzantragspflicht nach § 19 InsO. Eine Kapitalerhöhung oder Sanierung durch Gesellschafterzuschüsse ist dann meist erforderlich.

Wie wirken sich Gesellschafterdarlehen auf das Eigenkapital aus?

Gesellschafterdarlehen zählen bilanziell zunächst zum Fremdkapital, nicht zum Eigenkapital. Allerdings können sie im Rahmen von § 19 Abs. 2 InsO (insolvenzrechtliche Überschuldung) eigenkapitalersetzend behandelt werden, sofern das Darlehen im Zeitpunkt der Krise stehen gelassen wurde. Steuerlich kann ein Rangrücktritt oder eine Forderungsverzichtserklärung das wirtschaftliche Eigenkapital erhöhen. Eine steuerliche Beratung ist hier unerlässlich.

Muss das Eigenkapital im Anhang erläutert werden?

Ja, nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB sind im Anhang für jede Eigenkapitalposition die Entwicklung, Zu- und Abgänge im Geschäftsjahr sowie eventuelle Ausschüttungssperren oder Verwendungsvorbehalte anzugeben. Zusätzlich ist der Eigenkapitalspiegel nach § 264 Abs. 1 HGB Bestandteil des Jahresabschlusses bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften können hierauf verzichten, müssen aber wesentliche Veränderungen trotzdem im Anhang darstellen.

Welche Auswirkungen hat eine Kapitalerhöhung auf die Eigenkapitalberechnung?

Eine Kapitalerhöhung erhöht das gezeichnete Kapital und – soweit der Ausgabebetrag über dem Nennwert liegt – die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Sie führt unmittelbar zu höherem Eigenkapital in der Bilanz und verbessert damit Eigenkapitalquote und Bonität. Wichtig: Die Eintragung im Handelsregister ist für die Wirksamkeit zwingend erforderlich. Erst danach darf die Erhöhung in der Bilanz ausgewiesen werden (§ 188 Abs. 2 AktG analog für GmbH).

Wie werden stille Reserven bei der Eigenkapitalberechnung berücksichtigt?

Stille Reserven entstehen, wenn Vermögenswerte unter ihrem tatsächlichen Wert bilanziert werden (z. B. durch Abschreibungen oder Ansatz zum Anschaffungswert trotz gestiegenem Marktwert). Sie erscheinen nicht in der Bilanz und erhöhen daher das ausgewiesene Eigenkapital nicht. Wirtschaftlich sind sie jedoch Teil des Eigenkapitals. Für Kreditgeber und Investoren ist die Offenlegung stiller Reserven (z. B. im Lagebericht oder bei Due Diligence) daher sehr relevant. Eine Aufdeckung erfolgt nur bei Veräußerung oder im Rahmen einer Neubewertung nach IFRS.

Welche Rolle spielt das Eigenkapital bei der Kreditvergabe durch Banken?

Banken prüfen die Eigenkapitalquote als zentralen Indikator für die Kreditwürdigkeit. Eine Quote über 30 % gilt als solide, unter 20 % als kritisch. Zudem fließt das Eigenkapital in die Basel-III-Risikogewichtung ein: Je höher das Eigenkapital, desto niedriger das Rating-Risiko und desto günstiger die Kreditkonditionen. Bei negativem Eigenkapital lehnen Banken Kredite in der Regel ab oder fordern Sicherheiten. Eine fundierte Eigenkapitalberechnung ist daher auch für die Finanzierungsstrategie entscheidend.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 272 HGB – Eigenkapital, § 325 HGB – Offenlegung, § 19 InsO – Überschuldung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz