Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBeitragsnachweise Frist 2026

Beitragsnachweise Frist 2026: Termine & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Beitragsnachweise gehören zu den laufenden Pflichten jedes Arbeitgebers — und 2026 gelten verschärfte Prüfzyklen durch die Rentenversicherung. Wer Fristen versäumt oder fehlerhafte Meldungen abgibt, riskiert Säumniszuschläge, Bußgelder und aufwendige Nachberechnungen. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen, Aufbewahrungspflichten, DEÜV-Übermittlung und Sonderfälle kompakt und praxisnah.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Beitragsnachweise müssen monatlich bis zum drittletzten Bankarbeitstag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Übermittlung erfolgt digital per DEÜV-Verfahren. Aufbewahrungspflicht besteht mindestens sechs Jahre (§ 28f SGB IV). Bei Fristversäumnis drohen Säumniszuschläge, Bußgelder bis 25.000 Euro und Haftung für nicht abgeführte Beiträge.

Was sind Beitragsnachweise und warum sind sie 2026 relevant?

Beitragsnachweise dokumentieren die Sozialversicherungsbeiträge, die ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten an die Krankenkassen abgeführt hat. Sie bilden die Grundlage für die spätere Rentenberechnung und sind damit ein zentrales Element der Lohnbuchhaltung. Jede GmbH, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, diese Nachweise zu führen und aufzubewahren.

Im Jahr 2026 gelten weiterhin die Vorgaben aus § 28f SGB IV sowie die DEÜV-Verordnung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung). Die korrekte und fristgerechte Übermittlung der Meldungen an die Sozialversicherungsträger ist Pflicht – Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Praxis-Tipp

Beitragsnachweise werden elektronisch über die DEÜV-Schnittstelle übermittelt. Nutzen Sie moderne Lohnsoftware oder beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Lohnbuchhaltung, um Fehler und Fristen zu vermeiden.

Wer ist zur Erstellung verpflichtet?

  • Jede GmbH und jeder Arbeitgeber mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
  • Auch Minijob-Arbeitgeber über die Minijob-Zentrale
  • Geschäftsführer, die selbst sozialversicherungspflichtig angestellt sind (z. B. bei Mehrheits-Gesellschaftern)

Gesetzliche Fristen für Beitragsnachweise 2026

Die Übermittlung von Beitragsnachweisen erfolgt nicht als Jahresabschluss, sondern laufend im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die zentrale Frist ist der drittletzte Bankarbeitstag des laufenden Monats für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Die elektronischen Meldungen (Entgeltmeldungen) sind spätestens sechs Wochen nach Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.

Vorgang Frist 2026 Rechtsgrundlage
Beitragszahlung SV Drittletzter Bankarbeitstag des Monats § 23 Abs. 1 SGB IV
Elektronische Entgeltmeldung Bis 6 Wochen nach Beitragsfälligkeit § 28a SGB IV, DEÜV
Jahresmeldung (für alle Beschäftigten) Bis 15. Februar des Folgejahres § 28a Abs. 3 SGB IV
Sofortmeldung (bestimmte Branchen) Vor Beschäftigungsbeginn § 28a Abs. 4 SGB IV

Achtung: Säumniszuschläge

Bei verspäteter Beitragszahlung fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrags an (§ 24 SGB IV). Bei verspäteten Meldungen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro (§ 111 SGB IV).

Wichtige Stichtage für das Kalenderjahr 2026

  • 15. Februar 2027: Jahresmeldung für alle Beschäftigungsverhältnisse, die am 31.12.2026 bestanden
  • Monatlich: Abgabe der Entgeltmeldungen bei Beginn, Ende oder Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Sofortmeldung: In Branchen wie Bau, Gastronomie, Spedition vor Beschäftigungsbeginn

Aufbewahrungspflichten und Dokumentation von Beitragsnachweisen

Die Aufbewahrungsfrist für Beitragsnachweise und alle damit zusammenhängenden Unterlagen beträgt gemäß § 28f SGB IV mindestens fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Meldung abgegeben wurde. Parallel dazu gilt die steuerliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO, die für Lohnunterlagen zehn Jahre beträgt.

In der Praxis empfiehlt es sich daher, Beitragsnachweise und Lohnunterlagen zehn Jahre aufzubewahren, um sowohl sozialversicherungsrechtliche als auch steuerliche Anforderungen zu erfüllen.

Was muss konkret aufbewahrt werden?

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (inkl. elektronischer Nachweise)
  • Beitragsnachweise der Krankenkassen (monatliche Kontoauszüge)
  • DEÜV-Meldungen (Entgeltmeldungen, Jahresmeldungen, Sofortmeldungen)
  • Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Mutterschutz
  • Arbeitszeitkonten und Aufzeichnungen zur Sozialversicherungspflicht
  • Korrespondenz mit Krankenkassen und Rentenversicherung

„Die digitale Archivierung von Lohn- und SV-Unterlagen ist heute Standard. Wichtig ist, dass die Daten revisionssicher, unveränderbar und jederzeit abrufbar gespeichert werden – sonst drohen bei Betriebsprüfungen erhebliche Nachforderungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Folgen bei versäumten Fristen und fehlerhaften Meldungen

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Beitragsnachweise kann für die GmbH und den verantwortlichen Geschäftsführer erhebliche Konsequenzen haben. Die Sozialversicherungsträger sind berechtigt, Säumniszuschläge zu erheben, Bußgelder zu verhängen und im Extremfall strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Verstoß Rechtsfolge Höhe / Sanktion
Verspätete Beitragszahlung Säumniszuschlag 1 % pro Monat, § 24 SGB IV
Fehlende oder verspätete Meldung Bußgeld Bis 25.000 Euro, § 111 SGB IV
Vorsätzliche Vorenthaltung von SV-Beiträgen Straftat Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, § 266a StGB
Fehlerhafte Meldungen Nachforderung + Zinsen § 24 SGB IV, ggf. Prüfung durch DRV

Haftung des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, wenn die GmbH zahlungsunfähig wird. Dies gilt insbesondere in der Krise: Sozialversicherungsbeiträge haben Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten und müssen auch in der Insolvenz zeitnah abgeführt werden (§ 266a StGB).

Strafrechtliche Relevanz

Die vorsätzliche Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 266a StGB. Geschäftsführer sollten bei Liquiditätsengpässen umgehend steuerlichen und rechtlichen Rat einholen.

DEÜV-Schnittstelle und digitale Übermittlung 2026

Seit der Einführung der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) erfolgt die Übermittlung von Beitragsnachweisen ausschließlich elektronisch. Die Meldungen werden über zertifizierte Lohnsoftware oder Steuerberater-Systeme direkt an die zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) übermittelt, die sie wiederum an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet.

Technische Anforderungen an die Übermittlung

  • Verwendung zertifizierter Entgeltabrechnungsprogramme mit DEÜV-Schnittstelle
  • Elektronische Signatur oder Authentifizierung über das sv.net-Portal
  • Einhaltung der Datenformate gemäß Anlage 1 der DEÜV
  • Prüfung der Plausibilität durch die Software vor Versand
  • Archivierung der elektronischen Nachweise (Sendeprotokoll, Annahmebescheinigung)

Digitale Infrastruktur

Die meisten modernen Lohnbuchhaltungsprogramme (DATEV, Lexware, Addison etc.) bieten eine integrierte DEÜV-Schnittstelle. Bei manuellen Prozessen oder Eigenentwicklungen ist besondere Sorgfalt geboten – Übermittlungsfehler führen zu Rückweisungen und Fristversäumnissen.

„Mandanten, die ihre Lohnbuchhaltung selbst führen, unterschätzen oft den Aufwand für korrekte DEÜV-Meldungen. Ein Steuerberater übernimmt nicht nur die Abrechnung, sondern trägt auch die Verantwortung für fristgerechte und fehlerfreie Meldungen – das schafft Rechtssicherheit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sonderfälle: Geschäftsführer, Minijobs und Kurzarbeit

Nicht jede Beschäftigung unterliegt den gleichen Regelungen bei den Beitragsnachweisen. Besonders für GmbH-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in Kurzarbeit gelten Besonderheiten, die bei der Meldung und Beitragszahlung beachtet werden müssen.

GmbH-Geschäftsführer: Sozialversicherungspflicht prüfen

Ob ein Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von seiner Stellung in der Gesellschaft ab. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Mehrheitsbeteiligung ≥ 50 %) gelten in der Regel als selbstständig und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter hingegen sind wie normale Arbeitnehmer zu behandeln.

Fremdgeschäftsführer / Minderheitsgesellschafter

Sozialversicherungspflichtig in Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Volle DEÜV-Meldepflicht wie bei Arbeitnehmern.

Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Nicht sozialversicherungspflichtig. Keine Beitragsnachweise, aber ggf. freiwillige Krankenversicherung und private Altersvorsorge erforderlich.

Minijobs und Midijobs

Geringfügig Beschäftigte (bis 538 Euro monatlich, Stand 2026) werden über die Minijob-Zentrale gemeldet. Hier gelten vereinfachte Meldeverfahren, aber ebenfalls strenge Fristen. Midijobs (538 bis 2.000 Euro) unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen (Gleitzone nach § 20 SGB IV).

Kurzarbeit und Sonderfälle

Bei Kurzarbeit müssen sowohl die tatsächlich gezahlten Entgelte als auch das Kurzarbeitergeld in den Beitragsnachweisen korrekt abgebildet werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Basis des Ist-Entgelts berechnet, nicht auf Basis des Soll-Entgelts. Die Meldung erfolgt mit dem speziellen Personengruppenschlüssel 110.

Praxis-Hinweis

Sonderfälle wie Altersteilzeit, Elternzeit, Mutterschutz oder Bezug von Krankengeld erfordern spezielle Personengruppenschlüssel und angepasste Meldungen. Fehler führen zu Rückfragen der Sozialversicherungsträger und verzögern die Bearbeitung.

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung: Was prüft die DRV?

Jeder Arbeitgeber muss gemäß § 28p SGB IV regelmäßig mit einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung rechnen. Diese Prüfungen finden in der Regel alle vier Jahre statt, bei kleineren Betrieben auch seltener. Geprüft werden die korrekte Meldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, die Einhaltung der DEÜV-Vorschriften und die ordnungsgemäße Dokumentation.

Typische Prüfungsschwerpunkte

  • Korrekte Zuordnung der Personengruppenschlüssel (Arbeitnehmer, Minijobber, Auszubildende etc.)
  • Vollständigkeit der Meldungen (fehlende oder doppelte Einträge)
  • Korrekte Berechnung des sozialversicherungspflichtigen Entgelts (inkl. Sachbezüge, Boni, Firmenwagen)
  • Einhaltung der Melde- und Beitragsfristen
  • Statusfeststellung bei Geschäftsführern, freien Mitarbeitern und Scheinselbstständigen
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Unterlagen

Nachforderungen sind häufig

Betriebsprüfungen führen in über 60 % der Fälle zu Beitragsnachforderungen. Die häufigsten Fehler: falsche Zuordnung von Entgeltbestandteilen, nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse und fehlerhafte Statusfeststellungen bei freien Mitarbeitern.

„Eine professionelle Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater minimiert das Risiko von Nachforderungen erheblich. Wer unsicher ist, sollte vor der Prüfung eine Selbstprüfung durchführen lassen – das spart im Ernstfall viel Geld und Ärger.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

  • Vollständige Lohnunterlagen der letzten vier Jahre bereithalten
  • Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Beitragsnachweise geordnet ablegen
  • Sachbezüge (Firmenwagen, Essenszuschüsse etc.) korrekt dokumentieren
  • Statusfeststellungen für freie Mitarbeiter und Geschäftsführer prüfen
  • Bei Unsicherheiten vorab eine freiwillige Anfrage bei der Clearingstelle stellen

Unterschied zwischen Beitragsnachweisen und Jahresabschluss-Fristen

Beitragsnachweise und Jahresabschluss sind zwei vollkommen unterschiedliche Verpflichtungen, die häufig verwechselt werden. Während Beitragsnachweise laufend im Rahmen der Lohnbuchhaltung erstellt und monatlich übermittelt werden, handelt es sich beim Jahresabschluss um die jährliche Bilanzierung der GmbH nach § 242 HGB.

Merkmal Beitragsnachweise Jahresabschluss
Rechtsgrundlage § 28a SGB IV, DEÜV §§ 242, 264 HGB, § 42a GmbHG
Häufigkeit Monatlich / jährlich Jährlich
Zuständige Stelle Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung Unternehmensregister (Offenlegung)
Frist Drittletzter Bankarbeitstag (Beitrag), 6 Wochen (Meldung) 8–11 Monate Feststellung, 12 Monate Offenlegung
Sanktion bei Verstoß Säumniszuschlag, Bußgeld bis 25.000 € Ordnungsgeld 500–25.000 € (§ 335 HGB)
Verantwortlich Lohnbuchhaltung, Geschäftsführer Geschäftsführer, Steuerberater

Für eine GmbH mit Beschäftigten laufen somit zwei parallele Fristensysteme: Die laufende Meldepflicht für Sozialversicherungsbeiträge und die jährliche Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Beide Pflichten sind unabhängig voneinander zu erfüllen und dürfen nicht vermischt werden.

Zusammenhang in der Praxis

Die in der Lohnbuchhaltung erfassten Personalkosten fließen als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Jahresabschlusses ein. Eine saubere Lohnbuchhaltung ist daher auch Voraussetzung für einen korrekten Jahresabschluss.

Wer sowohl die Lohnbuchhaltung als auch den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der durchgängigen fachlichen Betreuung und minimiert das Risiko von Fristversäumnissen. Auf OnlineBilanz.de finden GmbH-Geschäftsführer digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – von der Buchhaltung über die Lohnabrechnung bis zum fertig testierten Jahresabschluss.

Praxis-Checkliste: Beitragsnachweise 2026 fristgerecht erledigen

Die folgende Checkliste hilft Geschäftsführern und Buchhaltungsverantwortlichen, alle gesetzlichen Pflichten rund um Beitragsnachweise 2026 fristgerecht zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden.

  • Monatlich: Beiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag an die Krankenkasse überweisen
  • Innerhalb von 6 Wochen: Elektronische Entgeltmeldungen über DEÜV-Schnittstelle abgeben
  • Bis 15. Februar 2027: Jahresmeldung für alle am 31.12.2026 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse
  • Bei Neueinstellung: Sofortmeldung in bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, Logistik) vor Beschäftigungsbeginn
  • Aufbewahrung: Lohnunterlagen und Beitragsnachweise mindestens 10 Jahre revisionssicher archivieren
  • Statusprüfung: Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern und freien Mitarbeitern jährlich überprüfen
  • Software-Update: Lohnsoftware stets auf aktuellem Stand halten (Beitragssätze, Personengruppenschlüssel)
  • Betriebsprüfung: Unterlagen geordnet vorhalten und bei Unsicherheiten vorab beraten lassen

Wichtige Ansprechpartner und Anlaufstellen

  • Krankenkasse (Einzugsstelle): Für Beitragszahlungen und Meldungen zuständig
  • Deutsche Rentenversicherung: Betriebsprüfungen, Statusfeststellungen, Clearingstelle
  • Minijob-Zentrale: Für geringfügig Beschäftigte (bis 538 Euro monatlich)
  • Steuerberater: Übernahme der Lohnbuchhaltung, DEÜV-Meldungen und fachliche Beratung

„Viele Mandanten kommen erst zu uns, wenn die Betriebsprüfung bereits angekündigt ist. Dabei lassen sich die meisten Probleme durch eine saubere, laufende Lohnbuchhaltung von Anfang an vermeiden. Wer rechtzeitig professionelle Unterstützung holt, spart langfristig Zeit und Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH-Geschäftsführer, die ihre Lohnbuchhaltung auslagern möchten, bietet OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die vollständige Abwicklung – von der monatlichen Lohnabrechnung über die DEÜV-Meldungen bis zur rechtskonformen Archivierung.

Häufig gestellte Fragen

Können Beitragsnachweise auch per Papier eingereicht werden?

Nein. Seit 2006 müssen Arbeitgeber Beitragsnachweise ausschließlich elektronisch über das DEÜV-Verfahren (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) übermitteln. Papierhafte Meldungen werden von den Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr akzeptiert. Nur in absoluten Ausnahmefällen – etwa bei nachgewiesener technischer Unmöglichkeit – kann die zuständige Einzugsstelle eine vorübergehende Ausnahme gewähren.

Wer haftet, wenn ein externer Lohnbuchhalter die Frist versäumt?

Die Haftung für fristgerechte und korrekte Beitragsnachweise liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber (§ 28e SGB IV). Auch wenn die Lohnbuchhaltung extern geführt wird, bleibt das Unternehmen gegenüber den Sozialversicherungsträgern verantwortlich. Intern können Sie Regressansprüche gegen den Dienstleister geltend machen – dies ersetzt jedoch nicht die ursprüngliche Haftung gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherung.

Gilt die Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren auch für digitale Meldedateien?

Ja. Die Aufbewahrungsfrist nach § 28f SGB IV gilt unabhängig vom Medium. Arbeitgeber müssen sowohl die Lohnabrechnungen als auch die elektronischen DEÜV-Meldedateien mindestens sechs Jahre revisionssicher archivieren. In der Praxis empfiehlt sich eine verschlüsselte, versionierte Ablage mit Zeitstempel, um bei Betriebsprüfungen lückenlos nachweisen zu können, welche Daten wann übermittelt wurden.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Meldung technisch ablehnt?

Eine technische Ablehnung (z. B. wegen Formatfehler oder ungültiger Versicherungsnummer) muss der Arbeitgeber unverzüglich korrigieren und erneut einreichen. Die ursprüngliche Frist gilt weiter – eine technische Ablehnung verschiebt sie nicht. Daher ist es ratsam, Beitragsnachweise einige Tage vor Fristablauf zu übermitteln, um im Fall von Fehlermeldungen noch Spielraum für Korrekturen zu haben.

Müssen auch Betriebe ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Beitragsnachweise abgeben?

Nein. Wenn ausschließlich geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobs) über die Minijob-Zentrale gemeldet werden oder nur freie Mitarbeiter tätig sind, entfällt die Pflicht zur monatlichen Beitragsnachweismeldung an eine Krankenkasse. Sobald jedoch mindestens ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, ist die Meldung Pflicht – auch wenn im betreffenden Monat kein Entgelt gezahlt wurde (Nullmeldung).

Wie unterscheiden sich Beitragsnachweise von der jährlichen Jahresmeldung?

Beitragsnachweise werden monatlich übermittelt und enthalten die aktuellen Beiträge und Entgelte des jeweiligen Abrechnungsmonats. Die Jahresmeldung nach § 25 DEÜV fasst alle Daten eines Kalenderjahres zusammen und muss bis zum 15. Februar des Folgejahres für jeden Versicherten abgegeben werden. Sie dient der Rentenversicherung zur Kontenpflege und ist Grundlage für spätere Rentenansprüche.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), Deutsche Rentenversicherung – Arbeitgeber-Service. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz