Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBeitragsbemessungsgrenze 2026

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Alle Werte & Auswirkungen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für GmbH-Geschäftsführer und Arbeitgeber hat die jährliche Anpassung direkte Auswirkungen auf Personalkosten, Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Artikel erklärt alle aktuellen Werte, Unterschiede zwischen den Versicherungszweigen und zeigt, worauf Sie 2026 achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 definiert die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (GKV, GRV, ALV, GPV) bemessen werden. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich 62.100 Euro jährlich, für die Rentenversicherung 96.600 Euro (West) bzw. 92.400 Euro (Ost). Einkommen oberhalb dieser Grenzen bleiben beitragsfrei, was für GmbH-Geschäftsführer und die Personalkostenplanung relevant ist.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) definiert die Einkommenshöhe, bis zu der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen müssen. Für das Jahr 2026 gelten neue Werte, die im Herbst 2025 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung festgelegt werden. Die BBG wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst und betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Unterscheidung zwischen angestellten und gesellschaftenden Geschäftsführern entscheidend: Angestellte Geschäftsführer ohne wesentliche Beteiligung unterliegen der Sozialversicherungspflicht und sind somit direkt von den Beitragsbemessungsgrenzen betroffen. Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung über 50 % sind hingegen nicht versicherungspflichtig, müssen jedoch bei der Vergütungsgestaltung die BBG für ihre angestellten Mitarbeiter beachten.

Praxis-Hinweis zur Gehaltsabrechnung

Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich unmittelbar auf die Lohnnebenkosten aus. Gehälter oberhalb der BBG führen nicht zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen — dies sollte bei der Vergütungsstruktur und Gehaltsplanung für leitende Angestellte berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlagen der Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 6 SGB V (Krankenversicherung), § 55 SGB XI (Pflegeversicherung), § 159 SGB VI (Rentenversicherung) sowie § 341 SGB III (Arbeitslosenversicherung). Diese Paragrafen regeln nicht nur die Höhe der BBG, sondern auch das Verfahren zur jährlichen Anpassung durch die Bundesregierung.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 im Überblick

Für das Jahr 2026 ergeben sich voraussichtlich folgende Beitragsbemessungsgrenzen, die durch Rechtsverordnung noch endgültig festgelegt werden. Die Werte basieren auf der durchschnittlichen Lohnsteigerung und werden traditionell zum Jahreswechsel veröffentlicht:

Versicherungszweig West (monatlich) Ost (monatlich) Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 € 5.512,50 € 66.150 €
Rentenversicherung 8.050 € 7.900 € 96.600 € / 94.800 €
Arbeitslosenversicherung 8.050 € 7.900 € 96.600 € / 94.800 €

Die hier angegebenen Werte sind Prognosewerte auf Basis der Entwicklung 2024/2025. Die endgültige Festlegung erfolgt durch das BMAS üblicherweise im November des Vorjahres. Für die Lohnbuchhaltung und Personalplanung sollten Sie die amtliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abwarten.

Unterschied zwischen West und Ost

In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung existiert weiterhin eine Differenzierung zwischen alten und neuen Bundesländern, die sukzessive angeglichen wird. Diese Unterscheidung wird voraussichtlich noch bis Ende der 2020er Jahre fortbestehen, wobei die Differenz kontinuierlich abnimmt.

66.150 €

Kranken-/Pflegeversicherung bundesweit

96.600 €

Renten-/Arbeitslosenversicherung West

94.800 €

Renten-/Arbeitslosenversicherung Ost

Auswirkungen auf Geschäftsführer-Vergütung

Für angestellte GmbH-Geschäftsführer ohne Beherrschungsverhältnis ist die Beitragsbemessungsgrenze von direkter Relevanz. Bis zur BBG werden Sozialversicherungsbeiträge auf das gesamte Bruttogehalt fällig — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammen belaufen sich je nach Krankenkasse auf etwa 40 % des Bruttogehalts. Oberhalb der BBG entfallen weitere Beiträge.

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern

Angestellter Geschäftsführer (< 50 % Beteiligung)

Unterliegt der Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen. Beiträge werden bis zur jeweiligen BBG auf das Bruttogehalt berechnet. Darüber hinausgehendes Gehalt bleibt beitragsfrei, unterliegt aber weiterhin der Lohnsteuer.

Gesellschafter-Geschäftsführer (≥ 50 % Beteiligung)

Gilt als selbstständig und ist nicht sozialversicherungspflichtig. Keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, unabhängig von der Vergütungshöhe. Private Absicherung erforderlich.

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass bei der Vergütungsgestaltung die Beitragsbemessungsgrenze nicht optimal berücksichtigt wird. Eine strukturierte Aufteilung in Festgehalt, variable Bestandteile und eventuell Sachbezüge kann die Gesamtbelastung optimieren — dabei muss jedoch die steuerliche Angemessenheit gewahrt bleiben.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Berechnung der Sozialversicherungslast

Ein angestellter Geschäftsführer mit einem Jahresgehalt von 120.000 € zahlt 2026 auf maximal 96.600 € (West) Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und auf maximal 66.150 € Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Differenz von 23.400 € bzw. 53.850 € bleibt beitragsfrei, unterliegt aber der Einkommensteuer.

Gehaltsbestandteil Rentenversicherung Krankenversicherung Lohnsteuer
Bis BBG (66.150 € / 96.600 €) Beitragspflichtig Beitragspflichtig Steuerpflichtig
Über BBG Beitragsfrei Beitragsfrei Steuerpflichtig
Sachbezüge (unter Freigrenze) Ggf. beitragsfrei Ggf. beitragsfrei Ggf. steuerfrei

Bedeutung für die Lohnbuchhaltung der GmbH

Die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen ist eine zentrale Aufgabe der Lohnbuchhaltung. Fehler bei der Berechnung führen zu Nachforderungen durch die Sozialversicherungsträger und können bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung oder die Krankenkassen aufgedeckt werden. Die Haftung trifft grundsätzlich den Arbeitgeber — also die GmbH.

Praktische Umsetzung in der Entgeltabrechnung

  • Monatliche Prüfung, ob die kumulierten Bruttogehälter die BBG erreichen
  • Korrekte Aufteilung zwischen West- und Ost-BBG je nach Arbeitsort
  • Berücksichtigung von Einmalzahlungen (Boni, Tantiemen) bei der Jahreshochrechnung
  • Dokumentation der Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern (Statusfeststellungsverfahren)
  • Anpassung der Lohnprogramme zum Jahreswechsel mit den neuen BBG-Werten
  • Meldung an die Sozialversicherungsträger gemäß DEÜV-Verfahren

Haftungsrisiko bei fehlerhafter Beitragsberechnung

Werden Sozialversicherungsbeiträge nicht oder falsch abgeführt, haftet die GmbH als Arbeitgeber für die Nachzahlung — einschließlich Arbeitnehmeranteile, die nicht einbehalten wurden. Bei Vorsatz können zusätzlich Säumniszuschläge und Bußgelder nach § 111 SGB IV anfallen.

Moderne Lohnsoftware berechnet die Beiträge automatisch, sofern die aktuellen BBG-Werte hinterlegt sind. Dennoch empfiehlt sich eine manuelle Plausibilitätsprüfung, insbesondere bei Geschäftsführergehältern, die häufig im Bereich der Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Wer die Lohnbuchhaltung extern bearbeiten lässt, sollte sicherstellen, dass der Dienstleister die aktuellen Werte zeitnah einpflegt.

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze im Vergleich

Häufig werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) verwechselt. Beide Grenzen haben unterschiedliche Funktionen und liegen auf verschiedenen Niveaus. Während die BBG die Höhe der Beiträge begrenzt, bestimmt die Versicherungspflichtgrenze, ob überhaupt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Beitragsbemessungsgrenze

  • 2026: 66.150 € (KV/PV)
  • 2026: 96.600 € West (RV/AV)

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

  • 2026: voraussichtlich 73.800 €
  • Gilt nur für Kranken- und Pflegeversicherung

Praktische Folge

  • Differenz 2026: ca. 7.650 €
  • Strategische Gestaltungsmöglichkeit

Relevanz für GmbH-Geschäftsführer

Für angestellte Geschäftsführer eröffnet sich bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze die Option zur privaten Krankenversicherung. Diese Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, da ein späterer Wechsel zurück in die GKV nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt hingegen für alle gesetzlich Versicherten relevant — unabhängig davon, ob die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.

„Mandanten fragen uns regelmäßig, ob sich der Wechsel zur PKV lohnt. Die rein finanzielle Betrachtung reicht nicht: Familienversicherung, Altersrückstellungen und Leistungsumfang müssen berücksichtigt werden. Wir empfehlen eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsfachmann zusätzlich zur steuerlichen Betrachtung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Auswirkungen auf Jahresabschluss und Personalkosten

Die Beitragsbemessungsgrenzen haben unmittelbare Auswirkung auf die Personalkostenplanung und die Darstellung im Jahresabschluss der GmbH. Gemäß § 275 HGB sind die Personalaufwendungen getrennt nach Löhnen/Gehältern und sozialen Abgaben auszuweisen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die sich aus der BBG ergeben, fließen direkt in die Position ‚Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung‘ ein.

Buchhalterische Erfassung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden als Personalnebenkosten im Jahresabschluss erfasst. Bei einem Geschäftsführer mit einem Gehalt oberhalb der BBG sinkt die prozentuale Belastung im Verhältnis zum Bruttogehalt, da auf den übersteigenden Betrag keine Beiträge mehr anfallen. Dies führt zu einer degressiven Kostenstruktur bei höheren Gehältern.

Jahresgehalt SV-Beiträge Arbeitgeber (ca.) Gesamtkosten Belastungsquote
60.000 € 12.000 € 72.000 € 20,0 %
90.000 € 17.100 € 107.100 € 19,0 %
120.000 € 19.320 € 139.320 € 16,1 %
150.000 € 19.320 € 169.320 € 12,9 %

Die sinkende Belastungsquote bei höheren Gehältern resultiert daraus, dass oberhalb der BBG keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dies ist bei der Vergütungsgestaltung und der mehrjährigen Personalkostenplanung zu berücksichtigen.

Ausweis im Anhang nach § 285 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen nach § 285 Nr. 9 HGB die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Anhang angeben. Zudem sind gemäß § 285 Nr. 9a HGB die Bezüge der Geschäftsführer gesondert auszuweisen — einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie vom Unternehmen getragen werden. Die BBG beeinflusst somit direkt die Höhe der ausgewiesenen Personalaufwendungen.

Hinweis zur Offenlegung

Der Jahresabschluss muss gemäß § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich — einschließlich korrekter Ausweisung der Personalaufwendungen und Einhaltung aller Offenlegungsfristen.

Besonderheiten bei Minijobs und Mehrfachbeschäftigung

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt auch bei geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) und bei Mehrfachbeschäftigungen eine Rolle. Während bei Minijobs bis 538 € monatlich (Stand 2026) besondere Regelungen gelten, müssen bei Mehrfachbeschäftigungen die Einkommen zusammengerechnet werden, um die BBG korrekt anzuwenden.

Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, werden die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zusammengerechnet. Sobald die BBG insgesamt erreicht ist, werden auf die darüber hinausgehenden Teile keine Beiträge mehr erhoben. Die Aufteilung erfolgt anteilig durch die jeweiligen Arbeitgeber in Abstimmung mit der Krankenkasse.

  • Meldung aller Beschäftigungen an die zuständige Krankenkasse erforderlich
  • Anteilige Beitragsberechnung durch die Einzugsstelle
  • Besondere Bedeutung bei Geschäftsführern mit Nebentätigkeiten
  • Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber gemäß § 28f SGB IV

Geschäftsführer mit mehreren Mandate

In der Praxis kommt es vor, dass Geschäftsführer bei mehreren GmbHs tätig sind. Ist der Geschäftsführer in allen Fällen angestellt (ohne Beherrschungsstellung), müssen die Gehälter zusammengerechnet werden. Die BBG wird dann insgesamt auf alle Beschäftigungen angewendet. Die korrekte Meldung und Abstimmung zwischen den beteiligten Unternehmen ist essenziell, um Nachforderungen zu vermeiden.

Prüfung durch die Rentenversicherung

Bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung wird die korrekte Anwendung der BBG bei Mehrfachbeschäftigungen besonders geprüft. Fehlerhafte Zusammenrechnungen führen regelmäßig zu Nachforderungen und können als Ordnungswidrigkeit nach § 111 SGB IV geahndet werden.

Planung und Gestaltungsmöglichkeiten für die GmbH

Die Beitragsbemessungsgrenze eröffnet der GmbH verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vergütungsstruktur. Während die grundsätzliche Sozialversicherungspflicht nicht umgangen werden darf, kann die Zusammensetzung der Vergütung optimiert werden, um sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Aufteilung der Geschäftsführervergütung

Fixgehalt bis zur BBG

Ein Fixgehalt im Bereich der Beitragsbemessungsgrenze sorgt für Planbarkeit und schöpft die sozialversicherungsrechtliche Belastung aus. Darüber hinausgehende Vergütungsbestandteile können anders strukturiert werden.

Variable Vergütung und Tantiemen

Variable Bestandteile oberhalb der BBG unterliegen keinen Sozialversicherungsbeiträgen mehr, aber weiterhin der Lohnsteuer. Dies kann zu einer Gesamtoptimierung führen, wenn die Angemessenheit gewahrt bleibt.

Sachbezüge und Nebenleistungen

Neben dem Bargehalt können steuerfreie oder -begünstigte Sachbezüge gewährt werden, etwa Firmenwagen, Jobtickets oder betriebliche Altersversorgung. Diese Leistungen unterliegen teilweise nicht oder nur eingeschränkt der Sozialversicherungspflicht und können die Gesamtbelastung reduzieren. Allerdings gilt stets der Grundsatz der Angemessenheit nach § 1 Abs. 3 GmbHG — überhöhte Vergütungen können zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen.

  • Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung (Fremdvergleich)
  • Schriftlicher Anstellungsvertrag mit klarer Vergütungsstruktur
  • Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführervergütung dokumentieren
  • Regelmäßige Anpassung an BBG-Entwicklung und Marktgegebenheiten
  • Steuerliche Behandlung von Sachbezügen mit Steuerberater abstimmen
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Nebenleistungen prüfen

„Die Vergütungsgestaltung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Gesellschaftsrecht. Eine isolierte Betrachtung nur der BBG greift zu kurz — entscheidend ist die Gesamtkonzeption unter Berücksichtigung aller drei Rechtsgebiete. Unsere Steuerberater entwickeln gemeinsam mit den Mandanten tragfähige Strukturen, die rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei der Planung der Vergütungsstruktur sollte auch die mittelfristige Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigt werden. Die jährliche Anpassung erfolgt in der Regel im Bereich von 2–4 % und orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Eine vorausschauende Planung vermeidet jährliche Anpassungen des Anstellungsvertrags und sorgt für Kontinuität.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für geringfügig Beschäftigte?

Nein, für Minijobs bis 556 Euro monatlich (Stand 2026) gelten Sonderregelungen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist hier nicht relevant, da pauschale Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung anfallen. Erst bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen wird die Beitragsbemessungsgrenze angewendet.

Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer freiwillig über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus versichert sein?

Ja, freiwillig gesetzlich Versicherte können sich auch mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze versichern. Allerdings werden die Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet – höhere Einkommen führen nicht zu höheren Beiträgen, aber auch nicht zu höheren Leistungsansprüchen.

Wann werden die Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 bekannt gegeben?

Die Bundesregierung veröffentlicht die Beitragsbemessungsgrenzen für das Folgejahr üblicherweise im November durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung. Für 2027 ist die Bekanntgabe somit voraussichtlich im November 2026 zu erwarten.

Wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze auf die betriebliche Altersversorgung aus?

Ja, indirekt. Bei Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. 2026 entspricht das bei West-BBG (96.600 Euro) maximal 7.728 Euro jährlich bzw. 644 Euro monatlich.

Müssen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze Meldungen an die Sozialversicherung erfolgen?

Die Lohnbuchhaltung meldet das beitragspflichtige Bruttoentgelt regulär an die Krankenkasse. Die Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze erfolgt automatisch im Beitragsnachweis. Besondere Meldungen nur bei Überschreitung sind nicht nötig, solange die monatliche Entgeltabrechnung korrekt erfolgt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: SGB IV – Sozialgesetzbuch Viertes Buch, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung, Bundesregierung: Rechengrößen Sozialversicherung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz