hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBeispiel Abschreibung

Beispiel Abschreibung: Praxisfälle 2026 | OnlineBilanz

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Abschreibungen gehören zu den wichtigsten Buchungen im Jahresabschluss jeder GmbH. Dieser Leitfaden zeigt anhand konkreter Beispiele, wie Sie lineare, degressive und leistungsabhängige Abschreibungen korrekt berechnen, buchen und im Jahresabschluss ausweisen. Mit Praxisfällen zu GWG, Sonderabschreibungen und aktuellen AfA-Tabellen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen planmäßig auf deren Nutzungsdauer. Die lineare Abschreibung mit gleichbleibenden Jahresbeträgen ist der Regelfall nach § 253 Abs. 3 HGB. Degressive und leistungsabhängige Methoden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro können sofort abgeschrieben werden, Sonderabschreibungen nach § 7g EStG fördern Investitionen steuerlich.

Was ist eine Abschreibung? Grundlagen für GmbH-Geschäftsführer

Abschreibungen bilden ein zentrales Instrument der Bilanzierung und erfassen die planmäßige Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über deren Nutzungsdauer. Nach § 253 Abs. 3 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen anzusetzen. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten systematisch auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzung und spiegelt den tatsächlichen Wertverzehr wider.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind Abschreibungen nicht nur steuerlich relevant, sondern auch handelsrechtlich zwingend vorgeschrieben. Sie beeinflussen das Jahresergebnis unmittelbar: Höhere Abschreibungen mindern den Gewinn, niedrigere erhöhen ihn. Die korrekte Ermittlung und Dokumentation der Abschreibungen ist daher für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nach § 243 HGB unerlässlich.

Wichtig

Abschreibungen sind keine freiwillige Rücklagenbildung, sondern eine handelsrechtliche Pflicht nach § 253 Abs. 3 HGB. Wer Abschreibungen unterlässt oder falsch berechnet, riskiert einen fehlerhaften Jahresabschluss und mögliche Haftungsrisiken.

Abgrenzung: planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung

  • Planmäßige Abschreibung: Erfasst den regelmäßigen Wertverzehr über die Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB).
  • Außerplanmäßige Abschreibung: Erfasst außergewöhnliche, voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB).
  • Abschreibung im Umlaufvermögen: Erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB), gilt nicht als planmäßige Abschreibung im engeren Sinne.

Beispiel für lineare Abschreibung: Der Standardfall in der Praxis

Die lineare Abschreibung ist die in der Praxis am häufigsten angewandte Methode. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Handelsrechtlich ist die lineare Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB zulässig und wird durch die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung unterstützt.

Berechnungsformel und Beispiel

Die jährliche Abschreibung berechnet sich nach der Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährlicher Abschreibungsbetrag. Der Abschreibungssatz in Prozent ergibt sich aus 100 % ÷ Nutzungsdauer.

Position Wert
Anschaffungskosten Maschine 50.000 €
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre
Jährliche Abschreibung 5.000 €
Abschreibungssatz 10 % p.a.

Abschreibungsverlauf über die Nutzungsdauer

Jahr Buchwert Jahresanfang Abschreibung Buchwert Jahresende
2026 50.000 € 5.000 € 45.000 €
2027 45.000 € 5.000 € 40.000 €
2028 40.000 € 5.000 € 35.000 €
2029 35.000 € 5.000 € 30.000 €
2030 30.000 € 5.000 € 25.000 €
2035 5.000 € 5.000 € 0 €

Nach 10 Jahren ist die Maschine auf einen Buchwert von 0 € abgeschrieben. Der Restwert – sofern kalkuliert – kann im letzten Jahr stehenbleiben oder separat behandelt werden. Handelsrechtlich ist ein Erinnerungswert von 1 € nicht zwingend, steuerlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG hingegen üblich.

„Die lineare Abschreibung ist nicht nur die einfachste, sondern auch die steuerlich und handelsrechtlich sicherste Methode. Wer keine besonderen Gründe für degressive oder leistungsbezogene Abschreibungen hat, sollte linear abschreiben – das erleichtert die Abstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Degressive Abschreibung: Beispiel und aktuelle Rechtslage

Bei der degressiven Abschreibung wird in den ersten Jahren ein höherer Abschreibungsbetrag angesetzt, der sich in den Folgejahren verringert. Handelsrechtlich ist die degressive Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB zulässig, sofern sie den Vermögensgegenstand »seiner voraussichtlichen Inanspruchnahme« entspricht. Steuerlich war die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zeitweise gesperrt, wurde aber für Anschaffungen in den Jahren 2020 und 2021 (Investitionserleichterung COVID-19) sowie 2023 und 2024 befristet wiedereingeführt (§ 7 Abs. 2 EStG).

Achtung

Ab dem 1. Januar 2025 ist die steuerliche degressive AfA für Neuanschaffungen wieder ausgelaufen. Für Anschaffungen ab 2025 steht steuerlich nur noch die lineare Abschreibung zur Verfügung – handelsrechtlich bleibt die degressive Methode zulässig, sofern sachlich begründet.

Geometrisch-degressive Abschreibung (Buchwertmethode)

Die geometrisch-degressive Abschreibung wendet einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an. Für steuerliche Zwecke galt in den befristeten Zeiträumen ein Höchstsatz von 25 % (max. das 2,5-fache des linearen Satzes). Ein Beispiel:

Jahr Buchwert Jahresanfang Abschreibungssatz Abschreibung Buchwert Jahresende
2023 50.000 € 25 % 12.500 € 37.500 €
2024 37.500 € 25 % 9.375 € 28.125 €
2025 28.125 € 25 % 7.031 € 21.094 €
2026 21.094 € 25 % 5.274 € 15.820 €

In der Praxis wird meist nach einigen Jahren von der degressiven zur linearen Methode gewechselt (§ 7 Abs. 3 EStG), um den Restbuchwert vollständig abzuschreiben.

Arithmetisch-degressive Abschreibung (Degressionsbetrag)

Hierbei wird die Abschreibung jährlich um einen festen Betrag reduziert (Digitalmethode). Diese Methode ist handelsrechtlich zulässig, steuerlich jedoch nicht anerkannt und daher in der GmbH-Praxis selten.

Leistungsabhängige Abschreibung: Beispiel und Anwendungsfälle

Die leistungsabhängige Abschreibung orientiert sich nicht an der Zeit, sondern an der tatsächlichen Nutzung oder Leistung des Vermögensgegenstands. Sie ist handelsrechtlich nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB zulässig, wenn die Abnutzung maßgeblich von der Leistung abhängt. Steuerlich wird sie in § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG anerkannt, sofern die Nutzung nachweisbar schwankt.

Typische Anwendungsfälle

  • Maschinen mit messbarer Laufleistung: z. B. Produktionsmaschinen mit Stückzahlzählern
  • Fahrzeuge: Abschreibung nach gefahrenen Kilometern
  • Steinbrüche, Bergwerke: Abschreibung nach abgebauter Menge (Substanzabschreibung)
  • Anlagen mit schwankender Auslastung: z. B. saisonale Produktionsanlagen

Berechnungsbeispiel: LKW nach Kilometerleistung

Position Wert
Anschaffungskosten LKW 80.000 €
Geschätzte Gesamtkilometer 800.000 km
Abschreibung pro Kilometer 0,10 €/km
Jahr Gefahrene km Abschreibung Buchwert Jahresende
2026 120.000 km 12.000 € 68.000 €
2027 150.000 km 15.000 € 53.000 €
2028 100.000 km 10.000 € 43.000 €
2029 130.000 km 13.000 € 30.000 €

Die Abschreibung schwankt jährlich je nach tatsächlicher Nutzung. Diese Methode bildet den Wertverzehr realitätsgetreu ab, erfordert aber eine lückenlose Dokumentation der Leistungseinheiten (Fahrtenbuch, Maschinenlaufzeiten, Produktionsprotokolle).

Praxistipp

Die leistungsabhängige Abschreibung setzt eine nachvollziehbare, manipulationssichere Erfassung der Nutzung voraus. Für die Steuerbilanz sollten digitale Fahrtenbücher oder Maschinendatenerfassungssysteme eingesetzt werden, um Nachfragen der Finanzverwaltung vorzubeugen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sofortabschreibung und Poolabschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbare, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Sie können steuerlich sofort oder über einen Sammelposten (Pool) abgeschrieben werden. Handelsrechtlich besteht nach § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, wenn der Wert für die Darstellung der Vermögenslage von untergeordneter Bedeutung ist.

Wertgrenzen und Methoden (Stand 2026)

Anschaffungskosten (netto) Behandlung Rechtsgrundlage
Bis 250 € Sofortabzug möglich (ohne Aktivierung) § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (Vereinfachungsregel BMF)
251 € bis 800 € Sofortabschreibung (Aktivierung und sofortiger Abzug) § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
251 € bis 1.000 € Poolabschreibung über 5 Jahre (Wahlrecht) § 6 Abs. 2a EStG
Über 1.000 € Reguläre Abschreibung über Nutzungsdauer § 7 EStG, § 253 HGB

Wichtig

Wer sich für die Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) entscheidet, darf den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) nicht nutzen – und umgekehrt. Die Wahl muss für alle GWG eines Wirtschaftsjahres einheitlich getroffen werden.

Beispiel 1: Sofortabschreibung eines Bürostuhls

Position Wert
Anschaffungskosten (netto) 650 €
Anschaffungsjahr 2026
Abschreibung 2026 650 € (sofort)
Buchwert Ende 2026 0 €

Der Bürostuhl wird im Anlageverzeichnis erfasst, im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und anschließend mit Erinnerungswert oder ohne Ansatz ausgebucht.

Beispiel 2: Poolabschreibung (Sammelposten)

Eine GmbH erwirbt im Jahr 2026 mehrere Wirtschaftsgüter (Drucker 450 €, Monitor 380 €, Schreibtisch 920 €) und wählt die Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG.

Jahr Poolwert Jahresanfang Abschreibung (20 % p.a.) Poolwert Jahresende
2026 1.750 € (Zugang) 350 € 1.400 €
2027 1.400 € 350 € 1.050 €
2028 1.050 € 350 € 700 €
2029 700 € 350 € 350 €
2030 350 € 350 € 0 €

Der Sammelposten wird über fünf Jahre mit jeweils 20 % linear abgeschrieben. Ein Abgang einzelner Wirtschaftsgüter vor Ablauf der fünf Jahre führt nicht zur Auflösung des Pools.

„Die Poolabschreibung ist verwaltungstechnisch sehr effizient: Man muss Einzelabgänge nicht mehr nachhalten. Gerade für Unternehmen mit vielen kleineren Anschaffungen – IT-Ausstattung, Büromöbel – eine enorme Arbeitserleichterung in der laufenden Buchhaltung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abschreibung richtig buchen: Buchungssätze und Kontenbeispiele

Die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt erfolgswirksam: Die Abschreibung mindert den Buchwert des Anlagevermögens (Bilanz) und erhöht gleichzeitig den Aufwand (GuV). In der Praxis werden Abschreibungen auf separaten Aufwandskonten erfasst, die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen »Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen« (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB) bzw. »Abschreibungen« (§ 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB) ausgewiesen werden.

Standardbuchungssatz für planmäßige Abschreibungen

Der Buchungssatz lautet: Abschreibungen auf Sachanlagen (Aufwandskonto) an Sachanlagen (Bestandskonto)

Soll Haben Betrag
Abschreibungen auf Maschinen (GuV) Maschinen (Anlagevermögen) 5.000 €

Alternativ können Abschreibungen in der Anlagenbuchhaltung über Wertberichtigungskonten (indirekte Methode) erfasst werden, wodurch die Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen getrennt ausgewiesen werden. In der Handelsbilanz ist nach § 265 Abs. 3 HGB nur der Nettowert auszuweisen.

Buchungsbeispiel: Lineare Abschreibung einer Maschine

Datum Buchungstext Soll Haben Betrag
02.01.2026 Anschaffung Maschine 0520 Maschinen 1200 Bank 50.000 €
31.12.2026 Abschreibung 2026 4832 AfA Maschinen 0520 Maschinen 5.000 €

Der Buchwert der Maschine beträgt zum 31.12.2026 somit 45.000 €, der Aufwand »AfA Maschinen« erscheint in der GuV.

Buchungsbeispiel: Außerplanmäßige Abschreibung

Eine Maschine mit Buchwert 30.000 € erleidet einen Schaden; der beizulegende Wert sinkt dauerhaft auf 18.000 €. Es ist eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen:

Datum Buchungstext Soll Haben Betrag
15.06.2026 Außerplanmäßige AfA 4838 Außerplanmäßige AfA Sachanlagen 0520 Maschinen 12.000 €

Der neue Buchwert beträgt 18.000 €. Die außerplanmäßige Abschreibung wird gesondert ausgewiesen und im Anhang erläutert (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Praxistipp

In modernen Buchhaltungssystemen wird die Abschreibung meist automatisiert aus dem Anlagenverzeichnis gebucht. Wichtig ist, dass die Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer und Abschreibungsbeginn korrekt hinterlegt sind – Fehler hier wirken sich über Jahre aus.

Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen: Steuerliche Förderung

Neben der regulären Abschreibung erlaubt das Steuerrecht in bestimmten Fällen Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, um Investitionen zu fördern. Diese Abschreibungen sind rein steuerlich und führen häufig zu Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Für die GmbH sind insbesondere die Sonderabschreibung nach § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA) sowie erhöhte Absetzungen für bestimmte Wirtschaftsgüter (z. B. Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG) relevant.

§ 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonder-AfA

Kleine und mittlere Betriebe (Betriebsvermögen max. 235.000 €) können für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag vorab gewinnmindernd abziehen (§ 7g Abs. 1 EStG). Im Jahr der Anschaffung kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 50 % der Anschaffungskosten verteilt über fünf Jahre geltend gemacht werden (§ 7g Abs. 5 EStG).

Jahr Vorgang Steuerliche Auswirkung
2025 Bildung IAB für geplante Maschine (50.000 €) Gewinnminderung 25.000 €
2026 Anschaffung Maschine (50.000 €) Hinzurechnung IAB +25.000 €, AfA linear -5.000 €, Sonder-AfA -10.000 €
2027 Fortführung Abschreibung AfA linear -5.000 €, Sonder-AfA -10.000 €
2028 Fortführung Abschreibung AfA linear -5.000 €, Sonder-AfA -10.000 €

Wichtig

Der Investitionsabzugsbetrag und die Sonder-AfA nach § 7g EStG gelten nur steuerlich. Handelsrechtlich sind sie nicht zulässig – es entsteht eine latente Steuerschuld, die in der Handelsbilanz nach § 274 HGB als passive latente Steuer auszuweisen ist (sofern Bilanzierungspflicht besteht).

Weitere Sonderabschreibungen (Auswahl)

  • § 7b EStG: Erhöhte Absetzungen für Mietwohnungsneubau (bis zu 5 % über vier Jahre zusätzlich)
  • § 7g Abs. 5 EStG: Sonder-AfA für kleinere Betriebe (siehe oben)
  • § 7i EStG: Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge (Auslauf 2030)
  • § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung von Anlagevermögen (keine Sonderabschreibung im engeren Sinne, aber ähnliche Wirkung)

Alle Sonderabschreibungen erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung und Dokumentation. Wer unsicher ist, ob und in welchem Umfang Sonderabschreibungen geltend gemacht werden können, sollte den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss inkl. Steuerbilanz durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen – die steuerliche Optimierung wird dabei von Anfang an mitgedacht.

Nutzungsdauer und AfA-Tabellen: Wie lange wird abgeschrieben?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den ein Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Sie ist die Grundlage für die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB. Handelsrechtlich ist die Nutzungsdauer nach den individuellen Verhältnissen des Unternehmens zu schätzen (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Steuerlich gibt die Finanzverwaltung mit den amtlichen AfA-Tabellen verbindliche Richtwerte vor, von denen nur bei nachweislich abweichender betrieblicher Nutzung abgewichen werden darf.

Beispiele für Nutzungsdauern nach AfA-Tabelle (Stand 2026)

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer Jährlicher AfA-Satz (linear)
PKW 6 Jahre 16,67 %
LKW 8–9 Jahre 11,11–12,5 %
Büromöbel 13 Jahre 7,69 %
Computer, Hardware 3 Jahre 33,33 %
Software (Standardsoftware) 3 Jahre 33,33 %
Maschinen (allgemein) 8–15 Jahre 6,67–12,5 %
Gebäude (betrieblich genutzt) 33–50 Jahre 2–3 %

Hinweis

Die amtlichen AfA-Tabellen sind online unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. Es existieren branchenspezifische Tabellen (z. B. für Gastronomie, Baugewerbe, Landwirtschaft), die detailliertere Werte enthalten.

Abweichende Nutzungsdauer: Nachweis- und Dokumentationspflicht

Weicht die tatsächliche Nutzung von der AfA-Tabelle ab, muss dies nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden. Beispiele:

  • Höhere Beanspruchung: Ein LKW im Schwerlastverkehr (3-Schicht-Betrieb) hat kürzere Nutzungsdauer als die Tabelle.
  • Technologischer Wandel: Software kann schneller veralten als drei Jahre.
  • Geringere Nutzung: Ein Fahrzeug im Gelegenheitsbetrieb kann länger genutzt werden.

Die Beweislast für eine abweichende Nutzungsdauer trägt das Unternehmen. Gutachten, Herstellerangaben, Branchenvergleiche oder technische Dokumentationen dienen als Nachweis.

„In der Praxis orientieren wir uns bei der Handels- und Steuerbilanz meist an den AfA-Tabellen, um Differenzen zu vermeiden. Nur wenn ein Wirtschaftsgut nachweislich schneller verschleißt oder länger genutzt wird, weichen wir ab – dann aber mit sauberer Dokumentation im Anlagenverzeichnis und Anhang.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Abschreibungsbeginn: Wann startet die Abschreibung?

Die Abschreibung beginnt handelsrechtlich mit der betriebsbereiten Anschaffung oder Herstellung (§ 253 Abs. 3 HGB), steuerlich im Monat der Anschaffung bzw. anteilig nach der zeitlichen Nutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Bei unterjähriger Anschaffung erfolgt die Abschreibung im ersten Jahr zeitanteilig (Monatsabschreibung).

Anschaffungsdatum Abschreibung 2026 Berechnung
01.01.2026 5.000 € (voll) 50.000 € ÷ 10 Jahre
01.07.2026 2.500 € (50 %) 50.000 € ÷ 10 Jahre × 6/12
01.10.2026 1.250 € (25 %) 50.000 € ÷ 10 Jahre × 3/12

Abschreibung im Jahresabschluss: Ausweis und Anhangangaben

Die Abschreibungen wirken sich auf alle drei Bestandteile des Jahresabschlusses aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Ihre korrekte Darstellung ist für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses nach § 243 HGB und die Einhaltung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB entscheidend. Für GmbHs gelten je nach Größenklasse (§ 267 HGB) unterschiedliche Ausweispflichten.

Ausweis in der Bilanz

In der Bilanz werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 HGB). Die Gliederung unterscheidet:

  • A.I. Immaterielle Vermögensgegenstände: z. B. Konzessionen, Software, Geschäftswert
  • A.II. Sachanlagen: Grundstücke, Bauten, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • A.III. Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere (in der Regel keine planmäßige Abschreibung)

Nach § 265 Abs. 3 HGB ist nur der Nettowert (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen) auszuweisen. Im Anlagenspiegel (Anhang) werden Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Buchwerte detailliert aufgeschlüsselt.

Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Abschreibungen erscheinen je nach GuV-Gliederung unter:

  • § 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB (Gesamtkostenverfahren): »Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen«
  • § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren): »Abschreibungen« (innerhalb der Funktionsbereiche)

Außerplanmäßige Abschreibungen werden gesondert ausgewiesen oder im Anhang erläutert (§ 277 Abs. 3 HGB).

Angaben im Anhang (§ 284 HGB)

Der Anhang muss für jede Position des Anlagevermögens folgende Informationen enthalten (§ 284 Abs. 3 HGB):

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres
  • Zugänge, Abgänge, Umbuchungen
  • Abschreibungen des Geschäftsjahres
  • Kumulierte Abschreibungen (optional, aber üblich)
  • Buchwerte zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres
  • Erläuterung der angewandten Abschreibungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können auf die Angabe der Abschreibungsmethoden verzichten, sofern sie linear abschreiben.

Beispiel: Anlagenspiegel im Anhang

Anlagegruppe AHK 01.01.26 Zugänge Abgänge AHK 31.12.26 AfA 2026 Buchwert 31.12.26
Grundstücke 500.000 0 0 500.000 0 500.000
Bauten 800.000 50.000 0 850.000 25.500 680.000
Maschinen 300.000 50.000 20.000 330.000 35.000 180.000
BGA 120.000 15.000 5.000 130.000 18.000 65.000
Summe Sachanlagen 1.720.000 115.000 25.000 1.810.000 78.500 1.425.000

Offenlegungspflicht beachten

Alle Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss (inkl. Anhang mit Anlagenspiegel) innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 € nach § 335 HGB.

Wer den Jahresabschluss professionell und fristgerecht erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater, die den gesamten Prozess – von der Bilanzierung über den Anhang bis zur Offenlegung – zu Festpreisen digital begleiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Abschreibungsmethode während der Nutzungsdauer ändern?

Ein Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung ist nach § 7 Abs. 3 EStG jederzeit zulässig und wird oft im letzten Drittel der Nutzungsdauer vorgenommen, um den Restwert schneller abzuschreiben. Ein Wechsel von linearer zu degressiver Abschreibung ist hingegen nicht erlaubt. Handelsrechtlich gilt der Grundsatz der Methodenstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB – Methodenwechsel sind nur bei sachlicher Begründung zulässig und im Anhang anzugeben.

Was passiert bei vorzeitigem Verkauf oder Verschrottung eines abgeschriebenen Anlageguts?

Bei Verkauf wird der Erlös dem Restbuchwert gegenübergestellt. Ein Gewinn entsteht, wenn der Erlös höher ist als der Restbuchwert (Buchung: Bank an Anlage und Erlöse aus Anlagenabgang), ein Verlust bei niedrigerem Erlös. Bei Verschrottung ohne Erlös wird der Restbuchwert vollständig als außerordentlicher Aufwand gebucht. Beide Vorgänge sind im Anhang unter sonstigen Erläuterungen anzugeben, wenn sie wesentlich sind.

Muss ich Abschreibungen auch in Jahren ohne Gewinn vornehmen?

Ja, planmäßige Abschreibungen sind nach § 253 Abs. 3 HGB unabhängig vom Gewinn verpflichtend. Sie spiegeln die tatsächliche Wertminderung durch Nutzung wider und dürfen nicht unterbleiben, nur weil das Unternehmen Verluste schreibt. Ein Unterlassen würde gegen das Vollständigkeitsgebot und den Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung verstoßen. Ausnahme: Bei dauerhafter Wertminderung ist zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB erforderlich.

Wie behandle ich nachträgliche Anschaffungskosten bei bereits abgeschriebenen Vermögensgegenständen?

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die den Vermögensgegenstand wesentlich verbessern oder die Nutzungsdauer verlängern (z. B. Generalüberholung), erhöhen den Buchwert und werden über die verbleibende oder neu geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Reine Instandhaltungen oder Reparaturen ohne Wertsteigerung sind dagegen sofort als Aufwand zu buchen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen und sollte dokumentiert werden.

Gibt es Vermögensgegenstände, die nicht abgeschrieben werden dürfen?

Ja, Grundstücke und unbebaute Grundstücksteile unterliegen keiner Abschreibung, da sie sich nicht abnutzen (§ 253 Abs. 3 HGB). Nur Gebäude werden abgeschrieben. Finanzanlagen wie Beteiligungen werden ebenfalls nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Auch Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen) wird nicht abgeschrieben, sondern zu Anschaffungs-/Herstellungskosten oder niedrigerem beizulegendem Wert angesetzt.

Wie wirken sich Abschreibungen auf die Liquidität meiner GmbH aus?

Abschreibungen sind rein buchhalterische Aufwendungen ohne Liquiditätswirkung – der Geldabfluss erfolgte bereits bei der Anschaffung. Sie mindern jedoch den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerlast, was indirekt Liquidität spart. In der Kapitalflussrechnung werden Abschreibungen dem operativen Cashflow wieder hinzugerechnet, da sie keine Auszahlung darstellen. Für die Finanzplanung ist wichtig: Abschreibungen schaffen Innenfinanzierungspotenzial, das für Ersatzinvestitionen genutzt werden kann.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB (Zugangs- und Folgebewertung), § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung), § 6 EStG (Bewertung), AfA-Tabellen (Bundesfinanzministerium). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz