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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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98%
19.10.25
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20.10.25
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Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlogBauunternehmen Steuerberatung

Bauunternehmen Steuerberatung 2026: Bilanzierung & Steuern

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Bauunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen: Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, Bauabzugsteuer nach § 48 EStG, Reverse-Charge-Verfahren und Gewährleistungsrückstellungen erfordern spezialisierte Steuerberatung. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten für Bauunternehmen im Jahr 2026 – mit konkreten Fristen, Kennzahlen und Hinweisen zur digitalen Steuerberatung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Bauunternehmen benötigen spezialisierte Steuerberatung, da sie langfristige Fertigungsaufträge nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bilanzieren, Bauabzugsteuer nach § 48 EStG einbehalten und das Reverse-Charge-Verfahren anwenden müssen. Hinzu kommen Gewährleistungsrückstellungen, Drohverlustrückstellungen und branchenspezifische Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Digitale Steuerberatung kombiniert Fachwissen mit modernen Prozessen und transparenten Festpreisen.

Warum Bauunternehmen spezialisierte Steuerberatung brauchen

Die Baubranche zählt zu den steuerlich und buchhalterisch anspruchsvollsten Wirtschaftszweigen. Bauunternehmen – ob als GmbH, GmbH & Co. KG oder andere Rechtsform – sehen sich mit einer Vielzahl branchenspezifischer Besonderheiten konfrontiert: langfristige Fertigungsaufträge nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip), Teilgewinnrealisierung nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC), Abschlagsrechnungen, Gewährleistungsrückstellungen, Anzahlungen und komplexe Umsatzsteuerfragen bei Bauleistungen.

Hinzu kommen die verschärften Dokumentationspflichten bei Bauleistungen im Ausland, das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG, die Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG sowie die besonderen Anforderungen an die Lohnbuchhaltung im gewerblichen Arbeitnehmerüberlassungsmodell oder bei Subunternehmerverträgen.

Praxis-Hinweis

Fehlerhafte Teilgewinnrealisierung oder nicht korrekt gebuchte Anzahlungen führen regelmäßig zu erheblichen Steuernachzahlungen. Eine spezialisierte Steuerberatung kennt die Fallstricke der Baubranche und stellt sicher, dass alle Buchungen den aktuellen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben entsprechen.

„In der Baubranche entscheidet oft das Timing: Wann wird welcher Umsatz realisiert, wann wird eine Rückstellung gebildet? Eine fachkundige Steuerberatung sorgt dafür, dass Jahresabschlüsse rechtssicher erstellt werden und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge nach HGB und EStG

Langfristige Fertigungsaufträge – etwa Hochbauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder Gewerbebau – werfen die zentrale Frage auf, wann der Gewinn realisiert werden darf. Das Handelsrecht kennt hierzu zwei grundsätzliche Methoden: die Completed-Contract-Methode (CCM) und die Percentage-of-Completion-Methode (PoC).

Completed-Contract-Methode (CCM)

Bei der CCM wird der gesamte Gewinn erst bei Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks realisiert. Bis dahin werden die Herstellungskosten aktiviert (unfertiges Erzeugnis gemäß § 266 Abs. 2 B. I. 2. HGB), Anzahlungen passiv ausgewiesen. Diese Methode ist konservativ und entspricht dem strengen Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Percentage-of-Completion-Methode (PoC)

Die PoC-Methode erlaubt unter strengen Voraussetzungen die anteilige Gewinnrealisierung während der Bauzeit. Maßgeblich ist hier § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB in Verbindung mit den GoB. Voraussetzungen sind unter anderem: verlässliche Auftragskalkulation, verlässliche Schätzung des Fertigstellungsgrades, keine wesentlichen Risiken bezüglich Abnahme oder Zahlung.

Achtung Steuerrecht

Steuerrechtlich ist die PoC-Methode seit dem BilMoG (2010) grundsätzlich auch zulässig, jedoch gelten strengere Anforderungen. Insbesondere muss der Auftrag konkret zurechenbar sein und der Fertigstellungsgrad verlässlich ermittelt werden können. Abweichungen zwischen Handelsbilanz (HB) und Steuerbilanz (StB) sind möglich und müssen in der Überleitungsrechnung dokumentiert werden.

Methode Gewinnrealisierung Handelsrechtlich Steuerrechtlich
CCM Bei Fertigstellung Zulässig (§ 252 HGB) Zulässig
PoC Anteilig während Bauzeit Zulässig unter Bedingungen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB) Zulässig unter strengeren Bedingungen (R 5.3 EStR)

Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer und Reverse-Charge-Verfahren

Die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen ist ein Dauerbrenner in der Baubranche. Seit 2014 gilt bei Bauleistungen an andere Unternehmer das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Das bedeutet: Der leistende Unternehmer stellt die Rechnung netto ohne Umsatzsteuer aus; der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt.

Voraussetzungen für Reverse-Charge

  • Es handelt sich um eine Bauleistung im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (Werklieferung oder -leistung zur Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken).
  • Der Leistungsempfänger ist selbst ein Unternehmer, der nachhaltig Bauleistungen erbringt.
  • Der Leistungsempfänger hat gegenüber dem leistenden Unternehmer eine USt-IdNr. oder Steuernummer angegeben (Hinweis auf § 13b-Anwendung).

Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG

Parallel zur Umsatzsteuer existiert die Bauabzugsteuer: Wer Bauleistungen bezieht, muss 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen, sofern der leistende Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt. Die Freistellungsbescheinigung wird vom Finanzamt des leistenden Unternehmens ausgestellt, wenn keine Steuerrückstände bestehen.

Praxis-Tipp

Bauunternehmen sollten stets eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bei sich führen und Auftraggebern vorlegen. Ohne Bescheinigung riskieren sie, dass 15 % jeder Rechnung einbehalten werden – ein erheblicher Liquiditätsnachteil.

„Reverse-Charge und Bauabzugsteuer werden in der Praxis oft verwechselt. Reverse-Charge ist ein umsatzsteuerliches Verfahren, Bauabzugsteuer eine ertragsteuerliche Quellensteuer. Beide müssen korrekt angewendet werden, sonst drohen Haftungsrisiken und Nachzahlungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Rückstellungen für Gewährleistung und drohende Verluste

Bauunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für künftige Gewährleistungsverpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und der Betrag verlässlich geschätzt werden kann.

Gewährleistungsrückstellungen

Die Gewährleistungspflicht nach §§ 634 ff. BGB (Werkvertragsrecht) bzw. §§ 13 ff. VOB/B bei VOB-Verträgen führt regelmäßig zu Verpflichtungen über mehrere Jahre (meist 4 oder 5 Jahre). Die Rückstellung muss auf Basis von Erfahrungswerten und auftragsspezifischen Risiken gebildet werden. Üblich sind Prozentsätze zwischen 2 % und 5 % der Auftragssumme, je nach Gewerk und Risiko.

Drohverlustrückstellungen

Zeichnet sich ab, dass die Gesamtkosten eines Auftrags die vereinbarte Vergütung übersteigen, muss gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB (i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Imparitätsprinzip) eine Drohverlustrückstellung gebildet werden. Dies gilt sowohl bei CCM als auch bei PoC. Der erwartete Verlust ist sofort in voller Höhe zu erfassen, unabhängig vom Fertigstellungsgrad.

Rückstellungsart Rechtsgrundlage Bewertung Besonderheit Bau
Gewährleistung § 249 Abs. 1 S. 1 HGB Erfahrungswerte, 2–5 % der Auftragssumme Mehrjährige Gewährleistungsfristen (VOB/BGB)
Drohverlust § 249 Abs. 1 S. 1 HGB, Imparitätsprinzip Differenz Gesamtkosten – Erlöse Sofortige Erfassung, auch bei PoC
Prozessrisiken § 249 Abs. 1 S. 1 HGB Schätzung nach Prozessrisiko Häufig bei Nachtragsstreitigkeiten

Achtung

Drohverlustrückstellungen werden häufig zu spät oder in zu geringer Höhe gebildet. Das Imparitätsprinzip fordert jedoch eine sofortige Erfassung, sobald der Verlust erkennbar ist. Steuerberater prüfen hier regelmäßig die Plausibilität der Auftragskalkulation.

Jahresabschluss, Offenlegung und Fristen für Bauunternehmen

Bauunternehmen in der Rechtsform GmbH oder GmbH & Co. KG unterliegen den Pflichten des § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses) sowie § 325 HGB (Offenlegungspflicht). Die Fristen richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Feststellung und Offenlegung

  • Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG): 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag.
  • Offenlegungsfrist (§ 325 HGB): 12 Monate nach Bilanzstichtag. Offenlegung erfolgt seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.
  • Ordnungsgeld (§ 335 HGB): Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 € und 25.000 €.

Beispiel Bilanzstichtag 31.12.2025

Kleine GmbH (Bauunternehmen): Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026. Mittelgroße GmbH: Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026.

Bauunternehmen, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, finden auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne langes Suchen und Wartezeiten.

Controlling, Liquidität und Kennzahlen in der Baubranche

Neben der reinen Bilanzierung ist ein laufendes Controlling in der Baubranche überlebenswichtig. Lange Projektlaufzeiten, Vorlaufkosten, verzögerte Abschlagszahlungen und Gewährleistungsrisiken führen schnell zu Liquiditätsengpässen, selbst wenn die Auftragslage gut ist.

Wichtige Kennzahlen für Bauunternehmen

< 100 %

Working Capital Ratio – Warnsignal

60–90 Tage

Durchschnittliche Forderungslaufzeit Bau

15–25 %

Eigenkapitalquote (Branchendurchschnitt)

Eine Working Capital Ratio unter 100 % bedeutet, dass kurzfristige Verbindlichkeiten nicht durch kurzfristiges Umlaufvermögen gedeckt sind – ein klassisches Liquiditätsrisiko. Die Forderungslaufzeit sollte regelmäßig überwacht werden; verzögerte Zahlungen gefährden die Liquidität unmittelbar.

Liquiditätssteuerung durch Abschlagsrechnungen

Abschlagsrechnungen gemäß § 632a BGB bzw. § 16 VOB/B sind das zentrale Instrument zur Liquiditätssicherung. Sie sollten monatlich oder nach Baufortschritt gestellt werden. Wichtig: Abschlagsrechnungen sind umsatzsteuerrechtlich wie Schlussrechnungen zu behandeln, bei Reverse-Charge-Anwendung also netto auszustellen.

  • Monatliche Liquiditätsplanung (Plan-Ist-Vergleich)
  • Forderungsmanagement: Zahlungserinnerungen nach 14 Tagen
  • Abschlagsrechnungen zeitnah nach Baufortschritt stellen
  • Gewährleistungsrückstellungen realistisch kalkulieren
  • Banklinien rechtzeitig verhandeln (vor Projektstart)

„Viele Bauunternehmen scheitern nicht an mangelnden Aufträgen, sondern an Liquiditätsengpässen. Ein professionelles Controlling und eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater sind hier essenziell.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Steuerberatung für Bauunternehmen: Vorteile und Abläufe

Die klassische Steuerberatung vor Ort stößt in der Baubranche oft an ihre Grenzen: Geschäftsführer sind auf Baustellen unterwegs, Belege liegen dezentral, Rückfragen ziehen sich über Wochen. Hier setzt die digitale Steuerberatung an: Dokumente werden digital hochgeladen, Rückfragen erfolgen per E-Mail oder Videocall, der Jahresabschluss wird zentral koordiniert und von zugelassenen Steuerberatern erstellt.

Wie funktioniert digitale Steuerberatung bei OnlineBilanz?

1. Daten hochladen

Belege, Kontoauszüge, Verträge und Kalkulationen werden digital über die OnlineBilanz-Plattform bereitgestellt. Keine Ordner, kein Postversand.

2. Koordination durch Servet Gündogan

Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart) ist erster Ansprechpartner. Er prüft Vollständigkeit, klärt Rückfragen und koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

Vorteile für Bauunternehmen

  • Branchenkenntnisse: Das Steuerberater-Team kennt die Besonderheiten der Baubranche (PoC, Abschlagsrechnungen, Reverse-Charge, Bauabzugsteuer).
  • Zeitersparnis: Keine Anfahrt, keine Terminsuche – alles digital koordiniert.
  • Fristensicherheit: Systematisches Fristenmanagement stellt sicher, dass Feststellung und Offenlegung rechtzeitig erfolgen.
  • Rechtssicherheit: Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und unterzeichnet.

„Bauunternehmen haben oft keine Zeit für wochenlange Abstimmungsschleifen. Unsere digitale Plattform ermöglicht es, Jahresabschlüsse effizient, fachlich korrekt und termingerecht zu erstellen – mit der vollen Verantwortung unserer zugelassenen Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer als Bauunternehmen den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Alternative zur klassischen Kanzlei – digital koordiniert, mit Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechtsform ist für Bauunternehmen steuerlich am günstigsten?

Die Wahl der optimalen Rechtsform hängt von Haftung, Gewinn und persönlicher Steuerlast ab. Einzelunternehmen und GbR unterliegen der Einkommensteuer, GmbH und UG der Körperschaftsteuer (15 %) plus Gewerbesteuer. Bei hohen Gewinnen kann die GmbH Vorteile bieten, bei niedrigen Gewinnen oft die Personengesellschaft. Eine individuelle Beratung durch den Steuerberater ist hier unerlässlich.

Wie lange müssen Bauunternehmen ihre Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege zehn Jahre. Für Handels- und Geschäftsbriefe gilt eine Frist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Digitale Unterlagen müssen in unveränderter Form aufbewahrt werden.

Können Bauunternehmen die EÜR oder müssen sie bilanzieren?

Bauunternehmen mit einem Gewinn über 60.000 Euro oder Umsatz über 600.000 Euro sind nach § 141 AO buchführungspflichtig und müssen bilanzieren. Auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind stets bilanzierungspflichtig nach § 264 HGB. Kleinere Einzelunternehmen oder GbR können bei Unterschreiten beider Grenzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG wählen.

Was passiert, wenn die Bauabzugsteuer zu spät oder falsch abgeführt wird?

Wird die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG nicht, verspätet oder in falscher Höhe abgeführt, haftet der Leistungsempfänger für die Steuer. Das Finanzamt kann Säumniszuschläge nach § 240 AO (1 % pro Monat) und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Bußgeld nach § 379 AO verhängen. Zudem kann das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG widerrufen.

Wie wirkt sich die Kleinunternehmerregelung auf Bauunternehmen aus?

Bauunternehmen mit einem Jahresumsatz bis 25.000 Euro (ab 2025) können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie verlieren jedoch den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Für Bauunternehmen mit hohen Investitionen (Maschinen, Material) ist die Regelung meist nachteilig. Zudem bleibt die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG auch für Kleinunternehmer relevant.

Welche steuerlichen Förderungen gibt es für Bauunternehmen 2026?

Bauunternehmen können von Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG (bis 50 % der Anschaffungskosten), Sonderabschreibungen und degressiver AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter profitieren. Für energetische Sanierungen oder Elektrofahrzeuge gibt es zusätzliche Förderungen. Regional können KfW-Darlehen oder Landesförderprogramme relevant sein. Eine Prüfung durch den Steuerberater sichert die optimale Ausnutzung aller Möglichkeiten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
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3
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Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
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Fabian Klement
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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Dr. Jeannine Dinnebier
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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