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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogApotheke Steuerberatung

Apotheke Steuerberatung 2026: Spezialist finden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Apotheken unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen – vom Apothekenprivileg über die zulässige Gesellschafterstruktur bis zur Bilanzierung von Warenlager und Rezeptabrechnungen. Wer als Apotheken-GmbH den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, profitiert von Branchenkenntnissen und digitaler Prozesseffizienz. Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen – speziell für Apotheken.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Apotheken benötigen spezialisierte Steuerberatung, da sie besonderen gesetzlichen Vorgaben unterliegen: das Apothekenprivileg nach § 8 ApoG, Warenlager-Bewertung, Rezeptabrechnungen und besondere Gesellschafterstrukturen. Apotheken-GmbHs müssen den Jahresabschluss nach HGB erstellen, feststellen (§ 42a GmbHG) und beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Ein erfahrener Steuerberater sichert Compliance, nutzt Gestaltungsspielräume und begleitet Digitalisierung sowie Nachfolgeplanung.

Warum Apotheken spezielle Steuerberatung brauchen

Apotheken unterliegen einer komplexen Mischung aus handels-, steuer- und berufsrechtlichen Vorschriften. Die Kombination aus strengen Regelungen des Arzneimittelrechts, apothekenspezifischen Preisvorgaben und buchhalterischen Besonderheiten macht eine spezialisierte steuerliche Betreuung unverzichtbar. Während die meisten Apotheken als Einzelunternehmen oder GbR geführt werden, gibt es zunehmend auch Apotheken-GmbHs, die zusätzlich den Anforderungen des HGB und GmbHG unterliegen.

Für Apotheken-GmbHs gelten die vollen handelsrechtlichen Pflichten: § 242 HGB fordert die Aufstellung eines Jahresabschlusses, § 264 HGB erweitert dies um Anhang und unter Umständen Lagebericht. Hinzu kommen die gesellschaftsrechtlichen Feststellungs- und Offenlegungspflichten nach § 42a GmbHG und § 325 HGB. Die Kombination aus pharmazeutischen Branchenkenntnissen und handelsrechtlicher Expertise ist entscheidend für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Besonderheiten der Apothekenbranche

  • Preisbindung: Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) schreibt feste Aufschläge vor – Kalkulation und Nachweisführung müssen präzise dokumentiert werden
  • Retaxationen: Rückforderungen von Krankenkassen belasten die Liquidität und erfordern sorgfältige Rückstellungsbildung nach § 249 HGB
  • Warenwirtschaft: Hohe Umschlagsgeschwindigkeit, Kühlkette, Verfalldaten – Bewertung der Vorräte nach § 256 HGB mit besonderen Anforderungen
  • Rezeptabrechnung: Komplexe Abrechnungswege über Rechenzentren und Kassenarten erfordern spezielle Verbindlichkeiten- und Forderungsbuchungen
  • Apothekenprivileg: Fremdbesitzverbot nach § 8 ApoG – Gesellschafterstruktur muss pharmazeutisch geführt sein

Praxis-Hinweis

Für Apotheken-GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung des Jahresabschlusses bis 30.11.2026 (11 Monate bei Kleinst- und Kleingesellschaften nach § 267a bzw. § 267 Abs. 1 HGB, 8 Monate bei mittelgroßen), Offenlegung bis 31.12.2026 (12 Monate). Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).

Jahresabschluss und Bilanzierung für Apotheken-GmbHs

Die Bilanzierung einer Apotheken-GmbH folgt den allgemeinen Grundsätzen des HGB, erfordert aber branchenspezifisches Know-how bei der Bewertung und Darstellung. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB kommen Erleichterungen oder zusätzliche Pflichten (Lagebericht bei mittelgroßen und großen GmbHs) hinzu.

Aktivseite: Besonderheiten bei Apotheken

Anlagevermögen

Apothekeneinrichtung, Warenwirtschaftssoftware, ggf. Geschäfts- oder Firmenwert bei Apotheken-Übernahme. Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB (planmäßig nach Nutzungsdauer, außerplanmäßig bei dauerhafter Wertminderung).

Umlaufvermögen

Vorräte (Arzneimittel, Hilfsmittel, Freiwahl) sind nach § 253 Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten, ggf. mit Abschlag für Verfall oder geringe Umschlagsgeschwindigkeit, anzusetzen. Forderungen aus Rezeptabrechnungen (Krankenkassen, Rechenzentren) sind auszuweisen.

Passivseite: Eigenkapital und Rückstellungen

Auf der Passivseite ist das Eigenkapital nach § 272 HGB zu gliedern (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag). Besondere Aufmerksamkeit erfordern Rückstellungen nach § 249 HGB, insbesondere für Retaxationen, noch nicht geltend gemachte Urlaubsansprüche und ausstehende Steuerberatungskosten.

Achtung Retaxationen

Rückforderungen von Krankenkassen (Retaxationen) müssen im Jahresabschluss als Rückstellung berücksichtigt werden, wenn sie wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Eine sorgfältige Schätzung auf Basis historischer Quoten ist unerlässlich, um das Bilanzbild nicht zu verzerren (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

„Retaxationen sind der häufigste Stolperstein in Apotheken-Jahresabschlüssen. Wer die Rückstellungsbildung unterschätzt, riskiert eine verzerrte Ertragslage und damit falsche Steuerfestsetzungen. Unser Team unterstützt Apotheken bei der Plausibilisierung der Rückstellungshöhe auf Basis branchenüblicher Erfahrungswerte.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerliche Besonderheiten für Apotheken

Neben der handelsrechtlichen Bilanzierung sind Apotheken-GmbHs mit einer Vielzahl steuerlicher Pflichten konfrontiert. Während die Körperschaftsteuer nach dem Einkommen der GmbH (derzeit 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 % hierauf) erhoben wird, unterliegen Gewinnausschüttungen bei den Gesellschaftern der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Die Gewerbesteuer kommt hinzu, wobei der Hebesatz kommunal festgelegt wird.

Umsatzsteuer: 19 % oder 0 %?

Ein zentrales Thema ist die Umsatzsteuer: Verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen nach § 4 Nr. 14 UStG der Steuerbefreiung (0 %), während apothekenübliche Waren (Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel etc.) dem Regelsteuersatz (19 %) oder ermäßigten Satz (7 %, z. B. OTC-Arzneimittel) unterliegen. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für Voranmeldungen und Jahreserklärung.

Warengruppe Umsatzsteuersatz Rechtsgrundlage
Verschreibungspflichtige Arzneimittel 0 % (steuerfrei) § 4 Nr. 14 UStG
OTC-Arzneimittel 7 % (ermäßigt) § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2
Kosmetik, Nahrungsergänzung (non-pharma) 19 % (Regelsteuersatz) § 12 Abs. 1 UStG
Hilfsmittel (Krankenkassenabrechnung) 0 % (steuerfrei) § 4 Nr. 14 UStG

Betriebsprüfungen und Dokumentationspflichten

Apotheken stehen im Fokus von Betriebsprüfungen, insbesondere bei der Umsatzsteuer und bei der Abgrenzung privater Entnahmen (z. B. Eigenverbrauch von Waren). Eine saubere, GoBD-konforme Buchführung und lückenlose Dokumentation der Warenwirtschaft sind daher unverzichtbar. Die Finanzverwaltung prüft regelmäßig die korrekte Erfassung steuerfreier Umsätze und den Vorsteuerabzug.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich/quartalsweise fristgerecht abgeben
  • Vorsteuerabzug nur für steuerpflichtige Umsätze (§ 15 UStG) – keine Vorsteuer auf steuerfreie Rx-Arzneimittel
  • Eigenverbrauch und Sachentnahmen korrekt dokumentieren und versteuern
  • Kassenführung nach GoBD: Einzelaufzeichnungspflicht, manipulationssichere Kassensysteme
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen auf Basis handelsrechtlichem Jahresabschluss erstellen

Apothekenprivileg und zulässige Gesellschafterstruktur

Das sogenannte Apothekenprivileg ist in § 8 ApoG (Apothekengesetz) geregelt: Eine Apotheke darf nur von approbierten Apothekern geführt werden. Das bedeutet für Apotheken-GmbHs, dass mindestens ein approbierter Apotheker als Geschäftsführer bestellt sein muss und die Gesellschafterstruktur den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen muss. Fremdbesitz – also Beteiligung von Nicht-Apothekern – ist nur in engen Grenzen zulässig.

Gesellschaftsrechtliche Anforderungen bei Apotheken-GmbHs

Die GmbH als Rechtsform unterliegt den Vorschriften des GmbHG. Bei Apotheken kommt hinzu, dass die berufsrechtlichen Vorgaben des ApoG zwingend eingehalten werden müssen. Das hat Auswirkungen auf Gesellschafterverträge, Geschäftsführerbestellung und die handelsrechtliche Dokumentation. Der Gesellschaftsvertrag muss die apothekenrechtlichen Besonderheiten berücksichtigen und darf nicht gegen das Fremdbesitzverbot verstoßen.

  • Geschäftsführer: Mindestens ein approbierter Apotheker muss als Geschäftsführer eingetragen sein (§ 8 ApoG)
  • Gesellschafterkreis: Mehrheitlich müssen Apotheker beteiligt sein; Fremdkapitalbeteiligungen sind nur innerhalb enger Grenzen zulässig
  • Handelsregister: Die Approbation des Geschäftsführers wird von der zuständigen Apothekerkammer und Gewerbeaufsicht geprüft
  • Haftung: Die GmbH haftet grundsätzlich mit dem Gesellschaftsvermögen; der Geschäftsführer haftet persönlich bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG)

Praxis-Tipp

Wer eine bestehende Apotheke in eine GmbH umwandeln oder eine neue Apotheken-GmbH gründen möchte, sollte frühzeitig sowohl einen Steuerberater als auch einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuziehen. Die berufs- und gesellschaftsrechtliche Verzahnung erfordert sorgfältige Abstimmung.

Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses bei Apotheken-GmbHs

Für alle GmbHs – auch Apotheken-GmbHs – gelten die gesetzlichen Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG: Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften haben dafür 11 Monate nach Bilanzstichtag Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften nur 8 Monate. Anschließend muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB).

Fristen für Bilanzstichtag 31.12.2025

30.11.2026

Feststellung bei Kleinst-/Klein-GmbH (11 Monate)

31.08.2026

Feststellung bei mittelgroß/groß (8 Monate)

31.12.2026

Offenlegung spätestens (12 Monate)

Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die maßgebliche Offenlegungsstelle. Versäumnisse führen zu einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB, das vom Bundesamt für Justiz durchgeführt wird. Die Ordnungsgelder liegen zwischen 500 und 25.000 Euro.

Achtung Ordnungsgeld

Das Bundesamt für Justiz verschickt nach Fristablauf automatisiert Ordnungsgeldandrohungen. Die Verfahren laufen auch bei kleinen GmbHs konsequent durch. Wer die Frist verpasst, sollte unverzüglich nachholen – das reduziert das Ordnungsgeld, beseitigt es aber nicht automatisch.

„Gerade bei Apotheken-GmbHs sehen wir häufig, dass die Offenlegungspflicht unterschätzt wird. Die operative Arbeit in der Apotheke bindet viel Kapazität – der Jahresabschluss bleibt liegen. Mit OnlineBilanz koordinieren wir die gesamte Feststellung und Offenlegung digital, mit festen Fristen und transparenter Kommunikation. So laufen Geschäftsführer nicht Gefahr, in ein Ordnungsgeldverfahren zu geraten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet Steuerberatung für Apotheken?

Die Kosten für die steuerliche Beratung und den Jahresabschluss einer Apotheken-GmbH richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich ist dabei der Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme, Umsatz, Gewinn). Die StBVV gibt Gebührenrahmen vor – der Steuerberater kann innerhalb dieses Rahmens nach Schwierigkeit und Umfang abrechnen. In der Praxis liegen die Kosten für einen Jahresabschluss bei mittelgroßen Apotheken-GmbHs häufig zwischen 3.000 und 8.000 Euro, abhängig von Komplexität, Belegvolumen und Zusatzleistungen.

Typische Leistungen und Gebühren

Leistung Gebührenrahmen (StBVV) Hinweis
Jahresabschluss (mittelgroß) 10/10 bis 40/10 nach Anlage 11 Abhängig von Bilanzsumme und Schwierigkeit
Steuerliche Beratung (laufend) 10/10 bis 40/10 nach Anlage 13 Zeitgebühr oder pauschale Vereinbarung
Offenlegung Unternehmensregister Zeitgebühr oder Pauschale Oft Zusatzleistung, ca. 150–400 Euro
Betriebsprüfung 20/10 bis 60/10 nach Anlage 13 Sonderfall, nicht regelmäßig

Viele Steuerberater bieten inzwischen Festpreismodelle oder Pauschalhonorare an, um Planungssicherheit zu schaffen. Das ist gerade für Apotheken attraktiv, die eine konstante Kostenstruktur benötigen. Wichtig: Die Qualität der Vorbereitung (saubere Buchhaltung, vollständige Belege) beeinflusst den Aufwand und damit die Kosten erheblich.

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet Jahresabschlüsse für GmbHs – auch Apotheken-GmbHs – zu transparenten Festpreisen an. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, ohne Überraschungen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen, prüfen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich. Mehr unter www.onlinebilanz.de.

Digitalisierung und Software-Lösungen für Apotheken

Die Digitalisierung hat auch vor Apotheken nicht haltgemacht. Moderne Warenwirtschaftssysteme, digitale Rezeptabrechnung und cloudbasierte Buchhaltungssoftware erleichtern die tägliche Arbeit und schaffen die Voraussetzung für eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verlangen, dass alle elektronischen Aufzeichnungen revisionssicher und unveränderbar archiviert werden.

Wichtige Software-Module für Apotheken

Warenwirtschaft

Zentrale Datenquelle für Einkauf, Verkauf, Lagerbestand, Verfalldaten. Schnittstelle zur Buchhaltung ist essenziell für automatisierte Buchungen.

Rezeptabrechnung

Anbindung an Rechenzentren (z. B. RZ, Noventi), automatisierte Übermittlung der Rezeptdaten, Abgleich mit Gutschriften und Retaxationen.

Buchhaltung/DATEV

DATEV-Schnittstellen ermöglichen nahtlosen Datenaustausch mit dem Steuerberater. Belege können digital erfasst, GoBD-konform archiviert und direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen werden.

Eine saubere Schnittstellenintegration zwischen Warenwirtschaft, Kasse und Buchhaltung reduziert manuelle Fehler und spart Zeit bei der Jahresabschlusserstellung. Viele Apotheken arbeiten mit spezialisierten Apotheken-Softwarelösungen (z. B. ADG, Awinta, CGM), die bereits DATEV-Exporte unterstützen. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich.

  • GoBD-konforme Kassensysteme mit Einzelaufzeichnung und TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • Digitale Belegerfassung und revisionssichere Archivierung (z. B. DATEV Unternehmen online, Lexoffice)
  • Automatisierte Schnittstellen zwischen Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung
  • Regelmäßige Datensicherung und Backup-Strategie (§ 257 HGB, § 147 AO)
  • Zugriff für Steuerberater via DATEV-Verbindung oder Cloud-Zugang

„Apotheken, die digital gut aufgestellt sind, haben einen klaren Vorteil: Die Buchhaltung ist aktuell, Belege sind sofort verfügbar, und der Jahresabschluss kann zeitnah erstellt werden. OnlineBilanz ist darauf ausgelegt, digitale Prozesse nahtlos zu integrieren – von der Belegübergabe bis zur Offenlegung im Unternehmensregister.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler bei der Steuerberatung von Apotheken vermeiden

In der steuerlichen und bilanziellen Praxis von Apotheken-GmbHs treten immer wieder typische Fehlerquellen auf, die zu Nachzahlungen, Betriebsprüfungen oder Ordnungsgeldverfahren führen können. Eine proaktive Fehlerprävention spart nicht nur Geld, sondern schützt auch vor rechtlichen Risiken. Die nachfolgenden Punkte gehören zu den häufigsten Stolpersteinen.

Typische Fehlerquellen

  • Unzureichende Rückstellungen für Retaxationen: Werden Rückforderungen der Krankenkassen nicht oder zu niedrig angesetzt, ist die Ertragslage verzerrt und die Steuerlast falsch berechnet.
  • Falsche Umsatzsteuerzuordnung: Verwechslung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze führt zu fehlerhaften Voranmeldungen und Nachzahlungen.
  • Fehlende GoBD-Konformität: Unvollständige Kassenaufzeichnungen oder nicht revisionssichere Archivierung gefährden die Anerkennung der Buchführung durch das Finanzamt.
  • Versäumte Feststellungs- und Offenlegungsfristen: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB sind die Folge, wenn Jahresabschlüsse nicht fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht werden.
  • Unklare Abgrenzung Privat/Betrieb: Eigenverbrauch, Entnahmen und private Nutzung von Betriebsvermögen müssen sauber dokumentiert werden.

Risiko Betriebsprüfung

Apotheken sind aufgrund der Steuerbefreiung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein beliebtes Ziel für Umsatzsteuer-Betriebsprüfungen. Eine lückenlose, GoBD-konforme Buchführung und korrekte Zuordnung der Umsatzsteuersätze sind die beste Vorbereitung.

Best Practices zur Fehlervermeidung

  • Monatliche Abstimmung der Warenwirtschaft mit der Finanzbuchhaltung
  • Quartalsweise Prüfung der Retaxationsquote und Anpassung der Rückstellungen
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu Kassenführung und Belegpflichten
  • Frühzeitige Jahresabschlussplanung (nicht erst im November!)
  • Klare Kommunikation mit dem Steuerberater: Änderungen im Sortiment, neue Abrechnungswege oder Gesellschafterwechsel sofort melden

Wer diese Punkte beachtet und eng mit einem spezialisierten Steuerberater zusammenarbeitet, minimiert steuerliche und rechtliche Risiken erheblich. Die Investition in eine professionelle digitale Steuerberatung zahlt sich langfristig aus – durch Rechtssicherheit, Zeitersparnis und eine belastbare Zahlenbasis für unternehmerische Entscheidungen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Steuerberater Gesellschafter einer Apotheken-GmbH sein?

Nein. Nach § 8 ApoG (Apothekenprivileg) dürfen nur approbierte Apotheker Gesellschafter einer Apotheken-GmbH sein. Steuerberater können die Apotheke beraten und den Jahresabschluss erstellen, nicht aber Anteile halten oder Geschäftsführer werden.

Wie wird das Warenlager in der Apothekenbilanz bewertet?

Das Warenlager (Arzneimittel, Kosmetika, Hilfsmittel) wird mit Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegendem Wert bewertet (§ 253 HGB). Besonderheiten: kurze Verfallsfristen, Retaxationen und Chargen-Nachverfolgung. Ein Steuerberater prüft Inventurverfahren und Abschreibungsbedarf (z. B. Ladenhüter).

Welche Fristen gelten für die Steuererklärungen einer Apotheken-GmbH?

Für Geschäftsjahre ab 2025 gilt: Die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung sind bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (bei Steuerberater-Beauftragung Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres möglich). Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder quartalsweise, Jahreserklärung bis Juli.

Was passiert, wenn die Offenlegung der Apotheken-GmbH zu spät erfolgt?

Das Bundesamt für Justiz verhängt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld von mindestens 500 Euro, maximal 25.000 Euro. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister erfolgen. Bei wiederholter Säumnis drohen höhere Bußgelder. Ein Steuerberater überwacht die Frist automatisch.

Kann eine Apotheke die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Theoretisch ja, wenn der Umsatz unter 25.000 Euro (ab 2025) liegt. In der Praxis ist dies bei Apotheken nahezu ausgeschlossen, da bereits eine kleine Apotheke deutlich höhere Umsätze erzielt. Zudem wäre der Vorsteuerabzug (wichtig bei hohen Wareneinkäufen) nicht möglich.

Wie bereite ich meine Apotheke auf den Steuerberater-Termin vor?

Stellen Sie folgende Unterlagen bereit: Bankauszüge, Kassenbuch, Rezeptabrechnungen (Apotheken-Rechenzentrum), Wareneingangslisten, Inventurliste, Lohn- und Gehaltsnachweise, Miet- und Leasingverträge. Nutzen Sie digitale Belegerfassung (z. B. DATEV Unternehmen online) – das spart Zeit und Kosten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Apothekengesetz (ApoG), Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Apotheke Steuerberater 2026: Spezialist finden

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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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