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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlagenbuchhaltung Freiberufler

Anlagenbuchhaltung Freiberufler 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Auch Freiberufler müssen Anlagegüter erfassen und abschreiben – spätestens bei der Bilanzierung ist ein ordentliches Anlagenverzeichnis nach § 266 HGB unverzichtbar. Dieser Leitfaden erklärt, welche Wirtschaftsgüter ins Anlagevermögen gehören, welche Abschreibungsmethoden gelten und wie Sie die Anlagenbuchhaltung korrekt führen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Freiberufler, die zur Bilanzierung verpflichtet sind oder freiwillig bilanzieren, müssen Anlagegüter im Anlagenverzeichnis erfassen und abschreiben. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG genügt eine einfache Übersicht. Abgeschrieben wird in der Regel linear nach amtlichen AfA-Tabellen, Anschaffungskosten über der GWG-Grenze sind zu aktivieren.

Was ist Anlagenbuchhaltung und wann benötigen Freiberufler sie?

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung, in dem alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfasst, verwaltet und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für Freiberufler stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang sie eine systematische Anlagenbuchhaltung führen müssen – denn anders als buchführungspflichtige Kaufleute unterliegen Freiberufler nach § 18 EStG grundsätzlich keiner Buchführungspflicht nach § 238 HGB.

Dennoch sind auch Freiberufler nicht vollständig von der Dokumentation ihrer Anlagegüter befreit. Nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln Freiberufler ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei müssen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden (§ 7 EStG). Eine saubere Anlagenverwaltung ist somit auch für Freiberufler steuerlich zwingend erforderlich.

Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Unterschied in der Buchführung

Freiberufler (§ 18 EStG)

Keine Buchführungspflicht nach HGB, Gewinnermittlung durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG. Anlagenbuchhaltung dient der korrekten Abschreibungsermittlung für die Steuererklärung.

Gewerbetreibende (§ 15 EStG)

Ab bestimmten Grenzen (§ 141 AO: 800.000 € Umsatz, 80.000 € Gewinn) buchführungspflichtig. Anlagenbuchhaltung ist Teil der gesetzlichen Buchführung nach § 238 ff. HGB und muss GoB-konform sein.

Praxishinweis

Auch wenn keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht, empfiehlt sich für Freiberufler mit mehreren Anlagegütern eine strukturierte Anlagenverwaltung – entweder in einer Excel-Liste oder mit spezialisierter Software. Das vermeidet Fehler bei Abschreibungen und erleichtert die Steuererklärung erheblich.

Welche Wirtschaftsgüter gehören ins Anlagevermögen von Freiberuflern?

Nach § 247 Abs. 2 HGB sind dem Anlagevermögen diejenigen Gegenstände zuzurechnen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Auch für Freiberufler, die keine Bilanz aufstellen, ist diese handelsrechtliche Definition relevant, da sie die Grundlage für die steuerliche Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen bildet.

Typische Anlagegüter bei Freiberuflern

  • Büroausstattung: Schreibtische, Bürostühle, Regale, Beleuchtung
  • IT-Hardware: Computer, Laptops, Monitore, Drucker, Server, Netzwerkkomponenten
  • Software: Lizenzen für Betriebssysteme, Fachanwendungen, CAD-Programme (sofern Anschaffungskosten über GWG-Grenze)
  • Fahrzeuge: PKW, Transporter für betriebliche Fahrten
  • Praxisausstattung: Medizinische Geräte, Labor- oder Messtechnik, Werkzeuge
  • Immobilien: Eigene Praxisräume, Bürogebäude (soweit betrieblich genutzt)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sofortabschreibung

Für Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG, Stand 2024 und fortgeltend 2026) besteht ein Wahlrecht zur Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Diese Güter müssen dann nicht in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen werden, sollten aber dennoch dokumentiert werden. Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Anschaffungskosten (netto) Behandlung Anlagenbuchhaltung erforderlich?
Bis 250 Euro Sofortabschreibung möglich Nein (Nachweis durch Rechnung ausreichend)
250–800 Euro Sofortabschreibung oder Sammelposten Optional, empfohlen bei Sammelposten
800–1.000 Euro Sammelposten (5 Jahre AfA) Ja, Sammelposten dokumentieren
Über 1.000 Euro Abschreibung über Nutzungsdauer Ja, zwingend erforderlich

Welche Abschreibungsmethoden gelten für Freiberufler?

Die steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) richtet sich nach § 7 EStG. Für Freiberufler, die ihren Gewinn durch EÜR ermitteln, ist ausschließlich die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG zulässig. Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG

Die jährliche Abschreibung berechnet sich nach der Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährliche AfA. Die Nutzungsdauer entnehmen Sie den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Bei unterjähriger Anschaffung ist die AfA im ersten und letzten Jahr zeitanteilig zu berechnen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

„Viele Freiberufler übersehen die zeitanteilige Abschreibung im Anschaffungsjahr. Wer etwa im Juli 2025 einen Laptop für 2.400 Euro netto kauft (Nutzungsdauer 3 Jahre), darf für 2025 nur 6/12 von 800 Euro, also 400 Euro ansetzen. Ohne saubere Anlagenbuchhaltung entstehen hier schnell Fehler in der Steuererklärung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sonderfall: Degressive AfA und bewegliche Wirtschaftsgüter

Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG war zeitweise (z. B. 2020–2022 aufgrund Corona-Hilfen) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig. Für Anschaffungen ab 2023 ist sie wieder entfallen. Freiberufler mit EÜR dürfen ohnehin nur die lineare Methode anwenden – die degressive AfA steht nur Bilanzierenden zur Verfügung und auch dort nur in gesetzlich definierten Sonderphasen.

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Jährliche AfA bei 3.000 € AK
Büromöbel 13 Jahre 230,77 €
PC/Notebook 3 Jahre 1.000,00 €
Software (Standardsoftware) 3 Jahre 1.000,00 €
PKW 6 Jahre 500,00 €
Drucker/Kopierer 5 Jahre 600,00 €

Wie sollten Freiberufler ein Anlagenverzeichnis führen?

Ein Anlagenverzeichnis dokumentiert alle Anlagegüter mit ihren wesentlichen Daten: Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, bisherige und laufende Abschreibungen sowie Restbuchwert. Für Freiberufler besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung nach § 238 HGB, doch § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG verlangt, dass Abschreibungen nachvollziehbar sind. Ein Anlagenverzeichnis ist dafür das zentrale Instrument.

Pflichtangaben im Anlagenverzeichnis

  • Bezeichnung und Inventarnummer des Wirtschaftsguts
  • Anschaffungsdatum (wichtig für zeitanteilige AfA)
  • Anschaffungskosten netto (Basis für Abschreibung)
  • Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle
  • Abschreibungsmethode (bei Freiberuflern: linear)
  • Jährliche Abschreibungsbeträge und kumulierte AfA
  • Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich bisheriger AfA)
  • Datum und Erlös bei Ausscheiden (Verkauf, Verschrottung)

Excel, Software oder Steuerberater?

Kleinere Freiberuflerpraxen mit wenigen Anlagegütern können ein Anlagenverzeichnis in Excel führen. Wichtig ist, dass die Datei jährlich fortgeschrieben und bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden kann. Für größere Bestände oder bei Wunsch nach automatischer Verknüpfung mit der EÜR bieten sich Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware oder spezialisierte Anlagenverwaltungssoftware an.

Praxistipp

Wer seinen Jahresabschluss oder die EÜR durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann das Anlagenverzeichnis gleich mitführen lassen. Auf OnlineBilanz.de erhalten Freiberufler digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – inklusive sauberer Anlagenverwaltung und korrekter AfA-Berechnung.

Bei Übergang von der EÜR zur Bilanzierung (z. B. bei Überschreiten der Grenzen nach § 141 AO oder freiwilliger Buchführung) muss das Anlagenverzeichnis GoB-konform sein. Dann gelten die strengeren Anforderungen nach § 238 ff. HGB, und auch die Abschreibungsmethoden können sich ändern (z. B. Wahlrecht zur degressiven AfA in Sonderfällen, Komponentenansatz bei Gebäuden).

Was gehört zu den Anschaffungskosten und was muss aktiviert werden?

Nach § 255 Abs. 1 HGB umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Diese Definition gilt auch für Freiberufler mit EÜR, da das Steuerrecht auf die handelsrechtlichen Begriffe Bezug nimmt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Nur die vollständigen Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Abschreibung.

Bestandteile der Anschaffungskosten

  • Kaufpreis (netto): Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzug)
  • Anschaffungsnebenkosten: Transport, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Zölle, nicht abziehbare Vorsteuer
  • Nachträgliche Anschaffungskosten: Wesentliche Erweiterungen oder Verbesserungen, die die Nutzungsdauer verlängern oder den Wert erhöhen
  • Abzuziehen: Rabatte, Skonti, Boni, Zuschüsse (z. B. Investitionszuschüsse)

Erhaltungsaufwand vs. Aktivierungspflicht

Nicht alle Ausgaben für vorhandene Anlagegüter müssen aktiviert werden. Erhaltungsaufwand (Reparaturen, Wartung, Ersatz gleichwertiger Teile) ist sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Herstellungsaufwand (wesentliche Verbesserungen, Erweiterungen, Modernisierung über den ursprünglichen Zustand hinaus) muss dagegen aktiviert und über die (Rest-)Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abgrenzung ist oft strittig und wird regelmäßig von Betriebsprüfern hinterfragt.

Achtung

Wird Erhaltungsaufwand fälschlich sofort abgezogen, obwohl Aktivierungspflicht besteht, droht bei einer Betriebsprüfung eine Gewinnerhöhung für das betreffende Jahr. Umgekehrt verschenken Sie Liquidität, wenn Sie aktivieren, obwohl Sofortabzug möglich wäre. Im Zweifel sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.

Art der Ausgabe Behandlung Beispiel
Anschaffung Aktivierung + AfA Kauf eines neuen Laptops für 2.000 €
Erhaltungsaufwand Sofort Betriebsausgabe Reparatur defekter Festplatte für 150 €
Herstellungsaufwand Aktivierung + AfA Austausch Prozessor/RAM, deutliche Leistungssteigerung
Geringwertige Erweiterung Sofort Betriebsausgabe Neue Maus für 30 €

Wie werden ausscheidende Anlagegüter gebucht und dokumentiert?

Ein Anlagegut scheidet aus dem Betriebsvermögen aus, wenn es verkauft, verschrottet, gestohlen oder privat entnommen wird. Für Freiberufler bedeutet das: Der Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich bisheriger AfA) muss aus dem Anlagenverzeichnis entfernt werden, und in der EÜR ist ein Veräußerungsgewinn oder -verlust zu erfassen.

Gewinn oder Verlust bei Veräußerung

Nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Zufluss-/Abflussprinzip zu erfassen. Bei Veräußerung gilt: Veräußerungserlös abzüglich Restbuchwert = Veräußerungsgewinn oder -verlust. Ein Gewinn erhöht den Gewinn des Jahres, ein Verlust mindert ihn. Diese Differenz ist in der Anlage EÜR (Zeile 37–40) gesondert auszuweisen.

Verkauf über Restbuchwert

Ein Laptop (Anschaffung 2.400 €, Nutzungsdauer 3 Jahre) wird nach 2 Jahren für 1.000 € verkauft. Restbuchwert: 800 €. Veräußerungsgewinn: 200 € → erhöht den steuerpflichtigen Gewinn.

Verkauf unter Restbuchwert

Derselbe Laptop wird für 600 € verkauft. Restbuchwert: 800 €. Veräußerungsverlust: 200 € → mindert den steuerpflichtigen Gewinn.

Verschrottung, Diebstahl und private Entnahme

  • Verschrottung: Der Restbuchwert wird als Betriebsausgabe erfasst (Verlustbuchung). Nachweis durch Entsorgungsbeleg oder Protokoll.
  • Diebstahl: Restbuchwert wird als außerordentlicher Verlust erfasst. Nachweis: Anzeige bei der Polizei, ggf. Versicherungsbestätigung.
  • Private Entnahme: Das Gut wird zum Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) entnommen. Bei üblichem Verkehrswert unter Restbuchwert: Entnahme zu Verkehrswert, Rest als Verlust. Nachweis: Entnahmebeleg.

„Ohne saubere Dokumentation im Anlagenverzeichnis – Datum, Grund, Erlös oder Nachweis – wird es bei einer Betriebsprüfung schwierig. Der Prüfer verlangt für jedes ausgeschiedene Gut einen Beleg. Wer das Anlagenverzeichnis laufend pflegt, spart sich später viel Ärger.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Dokumentationspflicht

Halten Sie für jedes ausgeschiedene Anlagegut fest: Datum des Ausscheidens, Grund (Verkauf/Verschrottung/Entnahme), Erlös oder Nachweis, Restbuchwert zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Diese Angaben gehören ins Anlagenverzeichnis und sollten durch Belege (Rechnung, Kaufvertrag, Entsorgungsnachweis) ergänzt werden.

Was passiert mit der Anlagenbuchhaltung beim Übergang von EÜR zur Bilanzierung?

Freiberufler müssen zur Buchführung übergehen, wenn sie die Grenzen des § 141 AO überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) oder freiwillig zur Bilanzierung wechseln. In diesem Fall ist eine Eröffnungsbilanz nach § 242 HGB aufzustellen, und das Anlagenverzeichnis muss den Anforderungen der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) entsprechen.

Überleitung des Anlagenverzeichnisses

Alle zum Übergangsstichtag vorhandenen Anlagegüter werden mit ihrem Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich bisheriger AfA) in die Eröffnungsbilanz übernommen. Die bisherigen Abschreibungen nach § 7 EStG gelten fort, sofern keine handelsrechtlichen Besonderheiten (z. B. abweichende Nutzungsdauer nach HGB) greifen. Das Anlagenverzeichnis muss nun lückenlos und unveränderbar geführt werden (§ 239 HGB, § 146 AO).

  • Inventur aller Anlagegüter zum Übergangsstichtag durchführen
  • Restbuchwerte aus EÜR-Anlagenverzeichnis übernehmen
  • Prüfen, ob handelsrechtliche Nutzungsdauern von steuerlichen abweichen
  • Anlagenverzeichnis auf GoB-konforme Software umstellen (z. B. DATEV, Lexware)
  • Ggf. nachträgliche Anschaffungskosten oder Wertminderungen erfassen
  • Eröffnungsbilanz durch Steuerberater prüfen lassen

Handelsrechtliche vs. steuerliche Abschreibung

Nach § 254 HGB darf in der Handelsbilanz nur die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Diese kann von der AfA-Tabelle abweichen. Entsteht dadurch eine Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz, müssen latente Steuern nach § 274 HGB (bei Kapitalgesellschaften) oder außerbilanzielle Korrekturen (bei Personengesellschaften) vorgenommen werden. Für ehemalige Freiberufler, die nun als GmbH firmieren, wird das Anlagenverzeichnis damit deutlich komplexer.

Achtung beim Rechtsformwechsel

Wird aus einer Freiberufler-Einzelpraxis eine GmbH (z. B. durch Einbringung nach § 20 UmwStG), müssen alle Anlagegüter neu bewertet und in die Eröffnungsbilanz der GmbH übernommen werden. Dabei können stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Lassen Sie sich vor einem Rechtsformwechsel unbedingt steuerlich beraten.

Wer den Übergang von der EÜR zur Bilanzierung professionell begleiten lassen möchte, findet bei OnlineBilanz.de erfahrene Steuerberater, die sowohl die Eröffnungsbilanz als auch die laufende Anlagenbuchhaltung nach HGB übernehmen – digital koordiniert und zu transparenten Festpreisen.

Welche Software eignet sich für die Anlagenverwaltung bei Freiberuflern?

Die Wahl der richtigen Software hängt von Umfang und Komplexität der Anlagenbuchhaltung ab. Freiberufler mit wenigen Anlagegütern kommen oft mit Excel aus, während größere Praxen oder solche mit anstehender Bilanzierungspflicht auf professionelle Buchhaltungssoftware oder Steuerberater-Lösungen setzen sollten.

Excel-Vorlagen: Einfach, aber anfällig

Eine gut strukturierte Excel-Tabelle kann für Freiberufler mit überschaubarem Anlagevermögen ausreichen. Wichtig sind: Spalten für Anschaffungsdatum, -kosten, Nutzungsdauer, jährliche AfA, kumulierte AfA und Restbuchwert. Die Formeln sollten vor versehentlichem Überschreiben geschützt werden. Nachteil: Keine automatische Verknüpfung mit EÜR, keine Prüfung auf Plausibilität, kein Audit-Trail bei Änderungen.

Buchhaltungssoftware mit Anlagenmodul

  • DATEV: Marktführer bei Steuerberatern, umfangreiches Anlagenmodul, automatische AfA-Berechnung, GoBD-konform. Gut für Freiberufler, die bereits DATEV Unternehmen online nutzen oder mit einem DATEV-Steuerberater zusammenarbeiten.
  • Lexware/WISO: Günstigere Alternativen für Einzelunternehmer, integrierte EÜR, Anlagenverzeichnis mit AfA-Tabellen, geeignet für kleinere Bestände.
  • sevDesk/Billomat: Cloud-basierte Lösungen mit einfachem Anlagenmodul, gut für technikaffine Freiberufler, oft mit automatischem Belegimport.
  • Spezialsoftware (z. B. Anlagenverwaltung Pro): Für Großbestände oder komplexe Abschreibungsszenarien, eher für Unternehmen als für Freiberufler relevant.

Excel

Kostenlos, flexibel, für wenige Anlagen ausreichend. Keine Automatisierung, fehleranfällig.

Buchhaltungssoftware

Integriert, automatische AfA, GoBD-konform. Kosten ca. 10–50 €/Monat, Einarbeitungszeit.

Steuerberater

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Empfehlung

Für Freiberufler, die ihren Jahresabschluss oder die EÜR ohnehin durch einen Steuerberater erstellen lassen, ist die integrierte Anlagenverwaltung die effizienteste Lösung. Sie sparen sich die Anschaffung und Einarbeitung in Software, und Ihr Steuerberater garantiert, dass alle Abschreibungen korrekt und aktuell berechnet werden.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Freiberufler mit EÜR überhaupt eine Anlagenbuchhaltung führen?

Freiberufler, die nach § 4 Abs. 3 EStG ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind nicht zu einer formellen Anlagenbuchhaltung verpflichtet. Dennoch ist eine Übersicht über abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter sinnvoll, um Abschreibungen korrekt zu berechnen und die Anlage AVEÜR zur Steuererklärung auszufüllen.

Kann ich als Freiberufler auf die degressive Abschreibung zurückgreifen?

Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG war zeitweise ausgesetzt und wird aktuell nur für bestimmte Wirtschaftsjahre gewährt. Für Anschaffungen ab 2024 gilt in der Regel die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG. Prüfen Sie die jeweils gültige Rechtslage oder lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

Was passiert, wenn ich ein Anlagegut privat nutze?

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern – etwa einem privat und betrieblich genutzten PKW – müssen Sie den Privatanteil ermitteln und entweder pauschal (1-%-Regelung) oder per Fahrtenbuch versteuern. Im Anlagenverzeichnis wird das Gut mit den vollen Anschaffungskosten erfasst, die Abschreibung erfolgt anteilig nach dem betrieblichen Nutzungsgrad.

Wie lange muss ich Belege für ausgeschiedene Anlagegüter aufbewahren?

Belege über Anschaffung, Abschreibung und Ausscheiden von Anlagegütern unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 3 AO. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsgut ausgeschieden ist. Auch das Anlagenverzeichnis selbst ist Teil der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.

Kann ich nachträglich von der Sammelposten-Methode zur Einzel-AfA wechseln?

Nein. Die Entscheidung für den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG oder die sofortige Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung getroffen werden. Ein nachträglicher Wechsel der Abschreibungsmethode ist nicht zulässig. Planen Sie daher vorab, welche Methode für Ihre Praxis am vorteilhaftesten ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 4 EStG – Gewinnermittlung, § 6 EStG – Bewertung, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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