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Stammkapital25.000 €
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Lesedauer

16–23 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage KAP 2026

Anlage KAP 2026: Ausfüllhilfe, Fristen & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage KAP ist für Gesellschafter-Geschäftsführer und GmbH-Anteilseigner unverzichtbar, um Kapitaleinkünfte korrekt zu versteuern. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Fristen und typische Fallstricke der Anlage KAP 2026 – von Dividenden über Veräußerungsgewinne bis zur verdeckten Gewinnausschüttung. OnlineBilanz unterstützt Sie mit digitaler Steuerberater-Kompetenz zu transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Die Anlage KAP 2026 dient der Erklärung von Kapitaleinkünften aus GmbH-Beteiligungen, insbesondere Dividenden, Veräußerungsgewinnen und verdeckten Gewinnausschüttungen. Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sie einreichen, wenn Kapitalerträge anfallen, die nicht bereits vollständig durch Abgeltungsteuer abgegoltet sind oder wenn eine Günstigerprüfung beantragt wird. Wer zusätzlich gewerbliche Einkünfte aus seiner GmbH-Tätigkeit erzielt, muss parallel die Anlage G 2025 einreichen. Die Abgabefrist richtet sich nach den allgemeinen Fristen für die Einkommensteuererklärung 2025 (Steuerjahr 2025, eingereicht 2026).

Was ist die Anlage KAP und wer muss sie 2026 einreichen?

Die Anlage KAP ist ein Formular der Einkommensteuererklärung, in dem Kapitalerträge zu deklarieren sind, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder davon ausgenommen sind. Für GmbH-Gesellschafter ist diese Anlage besonders relevant, da Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen und sonstige Kapitalerträge aus der Beteiligung hier anzugeben sind. Im Veranlagungszeitraum 2025 (Steuererklärung 2026) gelten die aktuellen Regelungen des § 20 EStG in der seit dem Wachstumschancengesetz gültigen Fassung.

Einzureichen ist die Anlage KAP von allen natürlichen Personen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG erzielt haben und deren Kapitalerträge nicht vollständig durch den Steuerabzug an der Quelle abgegolten sind. Das betrifft insbesondere GmbH-Gesellschafter, die Ausschüttungen über den Sparerpauschbetrag hinaus erhalten haben, Gesellschafter-Geschäftsführer mit verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) oder Anteilseigner, die GmbH-Anteile veräußert haben. Neben der Anlage KAP existieren weitere wichtige Anlagen in der Einkommensteuererklärung – so etwa die Anlage Kind 2025 für Steuervorteile durch Kinder, die Eltern zur Geltendmachung von Freibeträgen und Vergünstigungen nutzen.

Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP

  • Alle Gesellschafter, die Dividenden oder Gewinnausschüttungen einer GmbH erhalten haben, die den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) übersteigen.
  • GmbH-Gesellschafter, die ihre Anteile veräußert haben und einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn realisiert haben.
  • Gesellschafter, bei denen eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) festgestellt wurde.
  • Personen, die einen Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG stellen (wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt).
  • Kapitalanleger, die ausländische Kapitalerträge erzielt haben, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde.

Praxis-Hinweis für GmbH-Geschäftsführer

Auch wenn die Bank bereits 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag einbehalten hat, kann die Anlage KAP verpflichtend sein – etwa bei vGA oder wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Die Daten aus der Steuerbescheinigung der Bank (§ 45a EStG) sind vollständig in die Anlage KAP zu übertragen.

Aufbau und Struktur der Anlage KAP 2026

Die Anlage KAP ist modular aufgebaut und gliedert sich in mehrere Abschnitte, die verschiedene Arten von Kapitalerträgen abbilden. Für GmbH-Gesellschafter sind vor allem die Zeilen zu Dividenden und Veräußerungsgewinnen relevant. Das Formular für den Veranlagungszeitraum 2025 (Anlage KAP 2026) folgt der bewährten Struktur, wurde jedoch in Details an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Zentrale Abschnitte der Anlage KAP

Abschnitt Zeilen Inhalt
Kapitalerträge mit Steuerabzug 7–14 Zinsen, Dividenden, ausgeschüttete Erträge aus Investmentfonds – bereits mit Abgeltungsteuer belastet
Kapitalerträge ohne Steuerabzug 15–18 Ausländische Kapitalerträge, Direktinvestments ohne inländischen Steuerabzug
Veräußerungsgewinne 19–24 Verkauf von GmbH-Anteilen, Wertpapieren, sonstigen Kapitalanlagen
Verlustverrechnung 25–29 Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit Gewinnen
Günstigerprüfung / Teileinkünfteverfahren 50–52 Antrag auf Anwendung des persönlichen Steuersatzes oder Teileinkünfteverfahren bei wesentlicher Beteiligung

Jeder Abschnitt fordert präzise Angaben: Bruttobetrag der Kapitalerträge, anrechenbare Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls ausländische Quellensteuer. Die Angaben sind durch Steuerbescheinigungen nach § 45a EStG oder durch Nachweise der depotführenden Bank bzw. der GmbH zu belegen.

Achtung: Vollständigkeit der Angaben

Fehlende oder unvollständige Angaben in der Anlage KAP führen regelmäßig zu Rückfragen des Finanzamts und verzögern den Steuerbescheid. Achten Sie darauf, alle Steuerbescheinigungen systematisch zu sammeln und die Beträge korrekt zu übertragen – insbesondere bei mehreren Depots oder Ausschüttungen aus verschiedenen Gesellschaften.

Dividenden und Ausschüttungen richtig in der Anlage KAP erklären

Für GmbH-Gesellschafter stellen Gewinnausschüttungen die häufigste Form von Kapitalerträgen dar. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören Dividenden und sonstige Bezüge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Ausschüttung ist im Zeitpunkt des Zuflusses – regelmäßig bei Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters – zu versteuern.

Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren?

Ob die Ausschüttung der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d EStG) oder dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegt, hängt von der Beteiligungsquote ab. Bei einer Beteiligung von mindestens 25 % am Stammkapital oder an der Stimmrechten zu Beginn des Kalenderjahres greift das Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % der Dividende sind steuerpflichtig, dafür unterliegt der Ertrag dem persönlichen Steuersatz (progressiver Tarif). Bei Beteiligungen unter 25 % greift grundsätzlich die Abgeltungsteuer.

Abgeltungsteuer (Beteiligung < 25 %)

25 % Kapitalertragsteuer auf 100 % der Ausschüttung, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KapESt. Die Steuer wird an der Quelle einbehalten. Keine Werbungskosten abzugsfähig (außer Sparer-Pauschbetrag).

Teileinkünfteverfahren (Beteiligung ≥ 25 %)

60 % der Ausschüttung sind steuerpflichtig, unterliegen dem persönlichen Steuersatz. 40 % sind steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Werbungskosten (z. B. Finanzierungszinsen) sind ebenfalls nur zu 60 % abzugsfähig (§ 3c Abs. 2 EStG).

Eintragung in der Anlage KAP

  • Ausschüttungen mit Steuerabzug (Abgeltungsteuer): Zeile 7 – Bruttobetrag der Dividende eintragen.
  • Einbehaltene Kapitalertragsteuer: Zeile 51 (wird automatisch angerechnet).
  • Teileinkünfteverfahren: Zeile 50 ankreuzen und Bruttobetrag in Zeile 7 eintragen; das Finanzamt berechnet automatisch 60 % als steuerpflichtigen Anteil.
  • Freistellungsauftrag berücksichtigen: Wurde ein Freistellungsauftrag erteilt, ist der Betrag bis 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei.

„Viele Gesellschafter-Geschäftsführer übersehen, dass bei wesentlicher Beteiligung das Teileinkünfteverfahren greift – das kann steuerlich günstiger sein, erfordert aber die korrekte Eintragung in Zeile 50 der Anlage KAP. Unsere Steuerberater prüfen systematisch, welche Methode im Einzelfall günstiger ist.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen: Steuerpflicht und Erklärung

Der Verkauf von GmbH-Anteilen führt nach § 17 EStG (bei wesentlicher Beteiligung ≥ 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre) oder nach § 20 Abs. 2 EStG (bei Beteiligung unter 1 %) zu steuerpflichtigen Einkünften. Für Veranlagungszeitraum 2025 gelten die aktuellen Freibeträge und Berechnungsregeln, die in der Anlage KAP (bei § 20 Abs. 2 EStG) bzw. in der Anlage SO (bei § 17 EStG) zu erklären sind.

Unterscheidung: § 17 EStG vs. § 20 Abs. 2 EStG

Merkmal § 17 EStG (wesentliche Beteiligung) § 20 Abs. 2 EStG (private Veräußerung)
Beteiligungsquote ≥ 1 % (unmittelbar oder mittelbar, innerhalb 5 Jahre) < 1 %
Steuerliche Erfassung Teileinkünfteverfahren: 60 % steuerpflichtig, persönlicher Steuersatz Abgeltungsteuer: 25 % auf 100 % des Gewinns
Freibetrag Freibetrag 9.060 Euro (§ 17 Abs. 3 EStG), wenn Lebensalter 55 Jahre oder Berufsunfähigkeit Kein Freibetrag
Anlage Anlage SO (sonstige Einkünfte) Anlage KAP, Zeile 19–24
Verlustverrechnung Verrechnung nur mit künftigen Gewinnen nach § 17 EStG (Verlustvortrag) Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen möglich (Verlusttopf)

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt nach dem Schema: Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten. Anschaffungskosten sind der ursprüngliche Kaufpreis oder Nennbetrag der Einlage; zu den Veräußerungskosten zählen z. B. Notarkosten, Beratungskosten, Maklergebühren. Bei § 17 EStG sind nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. Gesellschafterdarlehen) ebenfalls zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 2a EStG).

Eintragung in der Anlage KAP (bei § 20 Abs. 2 EStG)

  • Zeile 19: Veräußerungspreis (Brutto) eintragen.
  • Zeile 20: Anschaffungskosten und Veräußerungskosten angeben.
  • Zeile 21: Gewinn oder Verlust wird automatisch berechnet.
  • Zeile 22: Verrechnung mit Verlusten aus Vorjahren (falls vorhanden).
  • Belege beifügen: Kaufvertrag, Verkaufsvertrag, Nachweise über Anschaffungskosten.

Wesentliche Beteiligung: Anlage SO erforderlich

Bei Veräußerung von GmbH-Anteilen ab 1 % Beteiligung (§ 17 EStG) ist die Anlage KAP nicht ausreichend – die Einkünfte sind in der Anlage SO zu erklären, da sie nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, sondern dem persönlichen Steuersatz mit Teileinkünfteverfahren. Hier gelten längere Aufbewahrungspflichten und umfangreichere Nachweispflichten.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und Anlage KAP

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der offenen Gewinnausschüttung einen Vermögensvorteil zuwendet, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und einem Fremdvergleich nicht standhält. Typische Fälle sind überhöhte Geschäftsführergehälter, unangemessene Miet- oder Darlehenskonditionen, Privatnutzung von Firmenwagen ohne korrekte Versteuerung oder verdeckte Gewinnausschüttungen durch Verzicht auf Gesellschafterforderungen.

Die vGA ist sowohl körperschaftsteuerlich als auch einkommensteuerlich relevant: Bei der GmbH wird der Aufwand nicht anerkannt (keine Betriebsausgabe), beim Gesellschafter entsteht ein Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, der in der Anlage KAP zu erklären ist.

Steuerliche Folgen beim Gesellschafter

  1. Die vGA ist als Kapitalertrag zu versteuern – entweder mit Abgeltungsteuer (25 %) oder nach dem Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig), je nach Beteiligungsquote.
  2. Wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten (häufig bei nachträglicher Feststellung durch Betriebsprüfung), ist die Nachversteuerung in der Anlage KAP Zeile 15 (Kapitalerträge ohne Steuerabzug) zu erklären.
  3. Zusätzlich kann das Finanzamt Nachzahlungszinsen nach § 233a AO festsetzen (0,15 % pro Monat, ab 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres).
  4. Im Extremfall drohen Steuerhinterziehungsvorwürfe, wenn die vGA vorsätzlich verschleiert wurde.

Vorsicht: Doppelbelastung bei vGA

Eine vGA wird auf Ebene der GmbH nicht als Betriebsausgabe anerkannt (Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 KStG), und auf Ebene des Gesellschafters als Kapitalertrag versteuert. Es kommt also zu einer doppelten steuerlichen Belastung – daher ist die Vermeidung von vGA durch saubere Vertragsgestaltung und Fremdvergleich essenziell.

Eintragung in der Anlage KAP bei festgestellter vGA

  • Zeile 15: Bruttobetrag der vGA (ohne Steuerabzug) eintragen.
  • Zeile 50: Bei wesentlicher Beteiligung Teileinkünfteverfahren beantragen.
  • Belege: Bescheid der Betriebsprüfung, Änderungsbescheid Körperschaftsteuer, gegebenenfalls Stellungnahme des Steuerberaters.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden vom Finanzamt auf Basis der nachzuversteuernden vGA berechnet.

„Verdeckte Gewinnausschüttungen werden oft erst Jahre später durch Betriebsprüfung entdeckt. Die nachträgliche Steuerlast für den Gesellschafter kann erheblich sein. Wir empfehlen unseren Mandanten, alle Geschäfte mit der eigenen GmbH schriftlich und fremdüblich zu dokumentieren – das verhindert vGA-Risiken von Anfang an.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Günstigerprüfung und Sparer-Pauschbetrag: So optimieren Sie Ihre Steuerlast

Die Abgeltungsteuer von 25 % ist für viele Steuerpflichtige vorteilhaft, kann aber in bestimmten Konstellationen zu einer höheren Belastung führen als der persönliche Steuersatz. Deshalb sieht § 32d Abs. 6 EStG die Günstigerprüfung vor: Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Anwendung des individuellen Steuersatzes (inklusive Grundfreibetrag, Sonderausgaben etc.) günstiger ist. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 %, wird automatisch dieser angewendet.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

  • Bei geringem Gesamteinkommen (z. B. Rentner, Studenten, geringfügig Beschäftigte): Der persönliche Steuersatz kann weit unter 25 % liegen, teilweise sogar 0 %.
  • Bei hohen Werbungskosten oder Sonderausgaben, die bei der Abgeltungsteuer nicht berücksichtigt werden (außer Sparer-Pauschbetrag).
  • Bei Verlusten aus anderen Einkunftsarten, die mit Kapitaleinkünften verrechnet werden können, wenn die Günstigerprüfung beantragt wird.

Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt für 2025 (Anlage KAP 2026) unverändert 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten. Dieser Pauschbetrag deckt Werbungskosten ab, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen (z. B. Depotgebühren, Fachliteratur). Ein Abzug höherer tatsächlicher Werbungskosten ist bei der Abgeltungsteuer nicht möglich – nur bei Günstigerprüfung. Anders als bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die in der Anlage N 2026 für GmbH-Geschäftsführer zu erfassen sind, gilt bei Kapitalerträgen dieser feste Pauschbetrag.

Abgeltungsteuer ohne Antrag

25 % Steuersatz auf alle Kapitalerträge (abzüglich Sparer-Pauschbetrag). Keine Berücksichtigung von Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus. Keine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten.

Günstigerprüfung (Antrag in Zeile 4 Anlage KAP)

Finanzamt prüft automatisch, ob persönlicher Steuersatz günstiger ist. Berücksichtigung von Grundfreibetrag, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen. Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten möglich.

Antrag auf Günstigerprüfung stellen

Den Antrag stellen Sie in der Anlage KAP, Zeile 4. Das Finanzamt führt die Prüfung automatisch durch und wendet den günstigeren Steuersatz an. Es entstehen keine Nachteile – die Abgeltungsteuer bleibt Mindestbesteuerung, falls der persönliche Satz höher liegt.

Praxis-Tipp: Günstigerprüfung immer beantragen bei niedrigem Einkommen

Für GmbH-Gesellschafter, die ausschließlich oder überwiegend Kapitaleinkünfte erzielen (z. B. nach Eintritt in den Ruhestand), lohnt sich die Günstigerprüfung fast immer. Der Grundfreibetrag 2025 liegt bei 11.784 Euro (Ledige) bzw. 23.568 Euro (Verheiratete) – bis zu diesem Betrag fällt gar keine Einkommensteuer an.

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage KAP und wie Sie diese vermeiden

Die Anlage KAP gehört zu den fehleranfälligsten Formularen der Einkommensteuererklärung. Viele GmbH-Gesellschafter übersehen Details oder tragen Beträge falsch ein, was zu Rückfragen, Nachforderungen oder sogar Steuerstrafverfahren führen kann. Die folgenden Fehlerquellen treten in der Praxis besonders häufig auf:

Typische Fehler und deren Folgen

Fehler Folge Vermeidung
Ausschüttungen nicht oder unvollständig angegeben Steuerhinterziehung, Nachzahlungszinsen, Steuerstrafverfahren Alle Steuerbescheinigungen der Bank und der GmbH systematisch sammeln; Abgleich mit Kontoauszügen
Teileinkünfteverfahren nicht beantragt (Zeile 50) Volle Besteuerung mit Abgeltungsteuer, obwohl nur 60 % steuerpflichtig wären Beteiligungsquote prüfen; bei ≥ 25 % Teileinkünfteverfahren ankreuzen
Anschaffungskosten bei Veräußerung falsch oder gar nicht angegeben Zu hoher steuerpflichtiger Gewinn, unnötig hohe Steuerlast Kaufvertrag, Einlagebescheid, Nachweise über nachträgliche Anschaffungskosten aufbewahren
Ausländische Kapitalerträge nicht erklärt Steuerverkürzung, keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer Ausländische Erträge in Zeile 15 eintragen, Quellensteuer separat angeben
Verluste aus Vorjahren nicht verrechnet Unnötig hohe Steuerlast, obwohl Verlustverrechnungstöpfe vorhanden Verlustbescheinigung der Bank anfordern, Eintragung in Zeile 25–29
Freistellungsauftrag nicht oder doppelt erteilt Steuerfreie Beträge werden nicht genutzt oder Sparer-Pauschbetrag überschritten Freistellungsaufträge zentral verwalten, Gesamtsumme 1.000/2.000 Euro nicht überschreiten

Besondere Fallstricke bei GmbH-Beteiligungen

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen: Oft werden vGA erst durch Betriebsprüfung entdeckt – die nachträgliche Steuererklärung in der Anlage KAP ist dann verpflichtend.
  • Gesellschafterdarlehen: Zinszahlungen der GmbH an den Gesellschafter sind Kapitalerträge und müssen vollständig erklärt werden.
  • Anteile in Privatvermögen vs. Betriebsvermögen: GmbH-Anteile im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens sind nicht in der Anlage KAP, sondern in der Gewinnermittlung zu erfassen.
  • Schenkung oder Erbschaft von GmbH-Anteilen: Die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers sind fortzuführen, nicht der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung (§ 17 Abs. 2 Satz 6 EStG).

„In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Gesellschafter ihre Ausschüttungen zwar auf dem Konto sehen, aber vergessen, die Steuerbescheinigung anzufordern oder die vGA aus der Betriebsprüfung nicht in der Anlage KAP nachtragen. Unsere Steuerberater gleichen deshalb systematisch alle Zahlungsströme zwischen GmbH und Gesellschafter ab, bevor die Erklärung ans Finanzamt geht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verjährungsfristen beachten

Die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 AO), bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Steuerhinterziehung) zehn Jahre. Bewahren Sie alle Belege zu Kapitalerträgen, Anschaffungskosten und Steuerbescheinigungen mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf.

Fristen und Abgabe der Anlage KAP 2026: Was Sie beachten müssen

Die Anlage KAP ist integraler Bestandteil der Einkommensteuererklärung und unterliegt denselben Abgabefristen. Für den Veranlagungszeitraum 2025 (Steuererklärung 2026) gelten folgende gesetzliche Fristen nach § 149 AO:

Abgabefristen 2026 für die Einkommensteuererklärung 2025

Ohne steuerliche Beratung

Abgabefrist bis zum 31. Juli 2026. Diese Frist gilt für alle Steuerpflichtigen, die ihre Erklärung selbst erstellen (keine Bevollmächtigung eines Steuerberaters).

Mit steuerlicher Beratung (Steuerberater)

Verlängerte Frist bis zum 30. April 2027. Diese Fristverlängerung gilt automatisch, wenn Sie einen Steuerberater bevollmächtigt haben.

Wird die Frist versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Zudem können Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden.

Einreichung und elektronische Übermittlung

Seit 2019 ist die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung inklusive Anlage KAP grundsätzlich verpflichtend (§ 25 Abs. 4 EStG). Die Übermittlung erfolgt über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) oder über zertifizierte Steuerberater-Software. Eine Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei unzumutbarer Härte).

  • ELSTER-Zugang einrichten unter www.elster.de (kostenlos).
  • Anlage KAP elektronisch ausfüllen; alle Daten aus Steuerbescheinigungen übertragen.
  • Belege (Steuerbescheinigungen, Kaufverträge etc.) müssen nicht zwingend mitgeschickt werden, sind aber auf Anforderung des Finanzamts nachzureichen und mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist aufzubewahren.
  • Nach Einreichung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Eingangsdatum – diese gilt als Fristwahrung.

Tipp: Steuerberater beauftragen für fristgerechte und korrekte Abgabe

GmbH-Gesellschafter mit komplexen Kapitalerträgen (Ausschüttungen, vGA, Veräußerungsgewinne) profitieren von der Beauftragung eines Steuerberaters: Sie erhalten nicht nur die verlängerte Abgabefrist bis April 2027, sondern auch eine fachlich geprüfte Erklärung, die Fehler und Nachforderungen vermeidet. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne langes Suchen, ohne Wartezeiten.

Nachträgliche Korrektur und Änderungsanträge

Haben Sie nach Abgabe der Anlage KAP einen Fehler bemerkt oder nachträglich weitere Kapitalerträge entdeckt, können Sie innerhalb der Festsetzungsfrist eine Änderung nach § 175 AO beantragen. Auch eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist möglich, wenn Sie Kapitalerträge zunächst nicht erklärt haben – allerdings nur, solange keine Prüfungsanordnung ergangen ist.

Unterstützung durch Steuerberater: Wann lohnt sich professionelle Hilfe bei der Anlage KAP?

Die Anlage KAP erfordert fundierte Kenntnisse im Einkommensteuerrecht, insbesondere bei GmbH-Beteiligungen mit Ausschüttungen, Veräußerungsgewinnen oder verdeckten Gewinnausschüttungen. Fehler können zu erheblichen Steuernachforderungen, Zinsen und im Extremfall zu Steuerstrafverfahren führen. Die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt sich in folgenden Konstellationen besonders:

Wann Sie einen Steuerberater hinzuziehen sollten

  • Sie sind GmbH-Gesellschafter mit einer Beteiligung ab 25 % (Teileinkünfteverfahren erforderlich).
  • Sie haben GmbH-Anteile veräußert und müssen Veräußerungsgewinne nach § 17 oder § 20 Abs. 2 EStG erklären.
  • Es wurde eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Betriebsprüfung festgestellt.
  • Sie erzielen Kapitalerträge aus dem Ausland und müssen ausländische Quellensteuer anrechnen lassen.
  • Sie haben mehrere Depots, Freistellungsaufträge und komplexe Verlustverrechnungstöpfe.
  • Sie möchten eine Günstigerprüfung beantragen und sind unsicher, ob sich dies lohnt.
  • Sie benötigen die verlängerte Abgabefrist bis April 2027.
  • Sie wünschen eine rechtssichere, geprüfte Steuererklärung mit Haftung des Steuerberaters.

Ein Steuerberater übernimmt nicht nur das korrekte Ausfüllen der Anlage KAP, sondern analysiert auch Optimierungspotenziale: Wahl des günstigsten Besteuerungsverfahrens, Verrechnung von Verlusten, Berücksichtigung aller abzugsfähigen Kosten und Vermeidung von Doppelbesteuerung bei internationalen Sachverhalten.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen

OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner digitaler Abwicklung. GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter erhalten ihre Einkommensteuererklärung inklusive aller relevanten Anlagen – von der Anlage KAP bis zur Anlage N 2025 für Geschäftsführer – durch unser Steuerberater-Team. Alle Erklärungen werden fachlich geprüft, rechtssicher erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Koordination erfolgt digital über Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, der als erster Ansprechpartner den gesamten Prozess steuert.

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Jede Erklärung wird von zugelassenen Steuerberatern geprüft und unterzeichnet. Volle Berufshaftung, vollständige Rechtssicherheit.

„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus Steuerberater-Kompetenz und digitaler Effizienz. Die Anlage KAP wird bei uns nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtkontext der GmbH-Struktur, Ausschüttungsstrategie und persönlichen Steuersituation – so lassen sich Steuerbelastung minimieren und Risiken vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Weitere Informationen zu den digitalen Steuerberater-Leistungen von OnlineBilanz und den aktuellen Festpreisen finden Sie auf OnlineBilanz.de. Die Beauftragung erfolgt unkompliziert online – ohne lange Wartezeiten und mit der Sicherheit, dass Ihre Anlage KAP 2026 fachlich korrekt und fristgerecht beim Finanzamt eingeht.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Anlage KAP auch einreichen, wenn meine Bank bereits Abgeltungsteuer abgeführt hat?

Ja, in bestimmten Fällen ist die Einreichung trotz Abgeltungsteuer erforderlich. Bei GmbH-Beteiligungen ab 1 % (§ 17 EStG), bei verdeckten Gewinnausschüttungen, bei Beantragung der Günstigerprüfung oder wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben, müssen Sie die Anlage KAP einreichen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Nachversteuerung oder Erstattung erfolgt.

Kann ich die Anlage KAP auch elektronisch über ELSTER einreichen?

Ja, die Anlage KAP kann und sollte elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Seit 2019 sind die meisten Steuerpflichtigen zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 25 Abs. 4 EStG). ELSTER bietet Plausibilitätsprüfungen und beschleunigt die Bearbeitung durch das Finanzamt erheblich.

Was passiert, wenn ich die Anlage KAP verspätet oder gar nicht einreiche?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen, mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Bei vollständiger Nichtabgabe drohen Schätzungen der Kapitaleinkünfte, Zwangsgelder und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Eine fristgerechte Einreichung ist daher unbedingt zu empfehlen.

Wie werden ausländische Kapitalerträge in der Anlage KAP behandelt?

Ausländische Kapitalerträge sind grundsätzlich in der Anlage KAP anzugeben, auch wenn im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten wurde. Deutschland besteuert diese Einkünfte nach dem Welteinkommensprinzip. Die ausländische Quellensteuer kann nach § 34c EStG oder aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet oder abgezogen werden. Hierfür sind separate Nachweise (Steuerbescheinigungen aus dem Ausland) erforderlich.

Welche Belege muss ich der Anlage KAP beifügen?

Seit der elektronischen Übermittlung müssen Belege in der Regel nicht mehr automatisch eingereicht werden, sind aber aufzubewahren. Dazu gehören: Jahressteuerbescheinigungen der Banken, Dividendenbescheide der GmbH, Nachweise über Veräußerungsgewinne (Kauf- und Verkaufsverträge), Bescheinigungen über ausländische Quellensteuern und Nachweise über Werbungskosten. Das Finanzamt kann diese Unterlagen im Rahmen der Veranlagung nachfordern.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Steuerformulare BMF. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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