All-in-One Steuerberater 2026: Festpreis & Digital
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Ein All-in-One Steuerberater übernimmt sämtliche steuerliche und buchhalterische Aufgaben einer GmbH – von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Lohnabrechnung bis hin zum Jahresabschluss und zur Steuererklärung. Statt einzelner Leistungen à la carte erhalten Mandanten ein vollständiges Paket, oft zu transparenten Festpreisen und mit digitalen Tools. Dieser Artikel erklärt, wie das Modell funktioniert, für wen es sich eignet und worauf Geschäftsführer bei der Auswahl achten sollten.
Kurzantwort
Ein All-in-One Steuerberater bietet sämtliche steuerlichen und buchhalterischen Leistungen aus einer Hand – von der Finanzbuchhaltung über Lohnabrechnungen bis zum Jahresabschluss und zur Steuererklärung. Mandanten erhalten ein vollständiges Paket, oft zu Festpreisen und mit digitalen Mandantenportalen. Das Modell eignet sich besonders für kleine und mittlere GmbHs, die Transparenz, Planbarkeit und kurze Koordinationswege schätzen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein All-in-One Steuerberater?
- Warum Geschäftsführer auf All-in-One Modelle setzen
- Festpreis-Modell vs. Stundenabrechnung
- Wie ein All-in-One Steuerberater arbeitet
- Mandanten-Portal und digitale Tools
- Welche Größenklassen profitieren besonders?
- Wann lohnt sich der Wechsel?
- OnlineBilanz als All-in-One Steuerberater
Was ist ein All-in-One Steuerberater?
Der Begriff All-in-One Steuerberater beschreibt eine moderne Form der steuerlichen Beratung, bei der sämtliche Leistungen rund um Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Compliance-Pflichten aus einer Hand erbracht werden – und zwar digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und klaren Prozessen. Im Gegensatz zur klassischen Kanzlei vor Ort, bei der Mandanten oft mehrere Ansprechpartner haben und Leistungen je nach Aufwand abgerechnet werden, bündelt ein All-in-One Steuerberater alle wesentlichen Aufgaben in einem integrierten System.
Rechtlich bleibt die Leistung identisch: Ein zugelassener Steuerberater nach § 32 StBerG erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, unterzeichnet ihn rechtsverbindlich und trägt die volle Berufshaftung. Der Unterschied liegt in der Prozessorganisation: Digitale Plattformen wie OnlineBilanz koordinieren den gesamten Ablauf – von der Belegerstellung über die Kontierung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.
Praxis-Hinweis
Ein All-in-One Steuerberater ist keine Alternative zum klassischen Steuerberater, sondern eine moderne Organisationsform der Steuerberatung. Die fachliche Qualität und rechtliche Verantwortung bleiben unverändert – die Abwicklung wird transparenter und effizienter.
Typische Leistungen eines All-in-One Steuerberaters
- Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang)
- Laufende Finanzbuchhaltung oder deren Überwachung
- Erstellung aller Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
- Prüfung der Größenklassifizierung nach § 267 HGB
- Koordination der Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
- Digitale Mandanten-Kommunikation über Portal oder Dashboard
- Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG (bei GmbH/UG)
Warum Geschäftsführer auf All-in-One Modelle setzen
Geschäftsführer von GmbH und UG tragen nach § 43 Abs. 1 GmbHG die persönliche Verantwortung für die Einhaltung aller handelsrechtlichen Pflichten – dazu gehören insbesondere die Erstellung des Jahresabschlusses innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 42a GmbHG: 8 Monate bei mittelgroßen und großen, 11 Monate bei kleinen Kapitalgesellschaften) und die Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB – unabhängig von Verschulden.
In der Praxis erleben viele Geschäftsführer folgende Herausforderungen mit klassischen Kanzleien: unklare Preisstrukturen (Abrechnung nach Zeithonoraren), intransparente Kommunikation, lange Wartezeiten in der Bilanzsaison und fehlende Digitalisierung. Ein All-in-One Steuerberater begegnet diesen Problemen mit Festpreisen, digitalen Workflows und klarer Aufgabenteilung.
12 Monate
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
11 Monate
Feststellungsfrist kleine KapG (§ 42a GmbHG)
500–25.000 €
Ordnungsgeld bei Versäumnis
„Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, wann er fertig wird und wer zuständig ist. Das gibt Sicherheit – gerade in der Bilanzsaison, wenn viele klassische Kanzleien überlastet sind.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Die vier wichtigsten Vorteile im Überblick
Transparente Festpreise
Keine bösen Überraschungen. Der Preis für den Jahresabschluss steht vorab fest – meist gestaffelt nach Größenklasse und Geschäftsvorfällen.
Digitale Prozesse
Belege, Freigaben, Kommunikation laufen über ein Mandanten-Portal. Kein Papier, keine Postlaufzeiten, kein Medienbruch.
Festpreis-Modell vs. Stundenabrechnung: Was rechnet sich für die GmbH?
Die klassische Honorarordnung für Steuerberater (StBVV) sieht eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder Gegenstandswert vor. In der Praxis führt das häufig zu unkalkulierbaren Kosten: Der Geschäftsführer weiß erst nach Abschluss der Arbeit, was der Jahresabschluss tatsächlich gekostet hat. Bei komplexen Sachverhalten oder Rückfragen kann die Rechnung schnell das Doppelte des ursprünglich geschätzten Betrags erreichen.
All-in-One Steuerberater wie OnlineBilanz arbeiten mit einem Festpreis-Modell: Der Preis wird vorab auf Basis weniger Parameter – etwa der Größenklasse nach § 267 HGB, der Anzahl der Buchungszeilen oder der Komplexität der Bilanzierung – berechnet und bleibt garantiert. Das gilt auch für Mandanten aus der Region, die einen digitalen Steuerberater in Crimmitschau mit transparenten Kosten suchen. Dieses Modell ermöglicht eine präzise Budgetplanung und vermeidet unerwartete Nachforderungen.
| Kriterium | Stundenabrechnung (klassisch) | Festpreis (All-in-One) |
|---|---|---|
| Preistransparenz | Erst nach Abschluss bekannt | Vorab garantiert |
| Budgetplanung | Schwierig, oft Überschreitungen | Präzise kalkulierbar |
| Rückfragen | Kosten zusätzlich | Im Festpreis enthalten |
| Digitale Tools | Selten standardisiert | Mandanten-Portal inkludiert |
| StB-Qualität | Voll gegeben | Voll gegeben |
Kostenrechner nutzen
Plattformen wie OnlineBilanz bieten einen Online-Kostenrechner, mit dem Geschäftsführer binnen Minuten den verbindlichen Festpreis für ihren Jahresabschluss ermitteln können – anhand von Umsatz, Bilanzsumme und Geschäftsvorfällen.
Wichtig: Ein Festpreis ist nur dann fair, wenn er die tatsächliche Leistung widerspiegelt. Seriöse All-in-One Steuerberater fragen deshalb gezielt ab, welche Besonderheiten vorliegen (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen, Konzernverflechtungen) und passen den Preis entsprechend an – transparent und nachvollziehbar.
Wie ein All-in-One Steuerberater arbeitet: Der Prozess im Detail
Der typische Ablauf bei einem All-in-One Steuerberater unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Kanzlei-Betreuung. Statt regelmäßiger Termine vor Ort und analoger Belegübergabe läuft alles digital – koordiniert durch eine zentrale Plattform, die Mandant, Büroleiter und Steuerberater-Team miteinander verbindet.
Phase 1: Onboarding und Datenaufnahme
Nach der Mandatierung (meist per digitalem Steuerberater-Vertrag) erfolgt die Datenaufnahme: Der Geschäftsführer lädt Belege, Kontoauszüge, Vorjahres-Abschlüsse und ggf. laufende Buchhaltung ins Mandanten-Portal hoch. Ein Büroleiter (z. B. Servet Gündogan bei OnlineBilanz Stuttgart) prüft die Vollständigkeit, klärt offene Fragen und bereitet die Unterlagen für das Steuerberater-Team auf.
Phase 2: Buchhaltung und Kontierung
Je nach Vereinbarung übernimmt entweder der Mandant die laufende Buchhaltung selbst (z. B. mit DATEV Unternehmen online oder lexoffice) oder das Steuerberater-Team kontiert die Belege. Wichtig: Die Kontierung erfolgt nach DATEV-Standard (SKR 03 oder SKR 04), sodass der Jahresabschluss nahtlos erstellt werden kann.
Phase 3: Jahresabschluss-Erstellung durch den Steuerberater
Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften). Dabei werden alle handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt (z. B. § 253 HGB Bewertung, § 266 HGB Gliederung, § 275 HGB GuV-Schema). Der Jahresabschluss wird intern geprüft und vom zugelassenen Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet.
Phase 4: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor (§ 42a GmbHG). Diese beschließt die Feststellung – bei kleinen Kapitalgesellschaften binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten nach Bilanzstichtag (hier: 31.12.2025). Der Feststellungsbeschluss ist Voraussetzung für die Offenlegung.
Phase 5: Offenlegung beim Unternehmensregister
Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB. Viele All-in-One Steuerberater übernehmen die Einreichung als Service, koordiniert über das Portal.
„Die digitale Prozesskette vom Beleg bis zur Offenlegung ist der entscheidende Vorteil: Mandanten sehen jederzeit den aktuellen Status, erhalten automatische Erinnerungen an Fristen und haben alle Unterlagen zentral verfügbar – auch Jahre später, etwa für Betriebsprüfungen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
-
Belege und Kontoauszüge hochgeladen
-
Buchhaltung vollständig kontiert (SKR 03/04)
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Jahresabschluss durch Steuerberater erstellt und geprüft
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Feststellungsbeschluss Gesellschafterversammlung vorliegen
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Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten
-
Alle Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) eingereicht
Mandanten-Portal und digitale Tools: Was steckt dahinter?
Das Herzstück eines All-in-One Steuerberaters ist das Mandanten-Portal – eine webbasierte Plattform, über die sämtliche Kommunikation, Belegverwaltung und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Im Gegensatz zu E-Mail-Verkehr oder analogen Ordnern bietet ein professionelles Portal Revisionssicherheit, Versionierung und klare Audit-Trails – wichtig für Betriebsprüfungen und interne Compliance.
Typische Funktionen eines Mandanten-Portals
- Belegupload: Per Drag-and-Drop oder Scan-App. Belege werden automatisch OCR-erkannt und vorkontiert.
- Echtzeit-Status: Dashboard zeigt den aktuellen Stand (z. B. ‚Buchhaltung läuft‘, ‚Jahresabschluss in Prüfung‘, ‚Offenlegung eingereicht‘).
- Dokumentenarchiv: Alle Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Bescheide zentral und revisionssicher abgelegt.
- Fristenverwaltung: Automatische Erinnerungen an Feststellungsfristen (§ 42a GmbHG) und Offenlegungsfristen (§ 325 HGB).
- Direkte Kommunikation: Chat oder Kommentar-Funktion für Rückfragen – alles dokumentiert, keine verlorenen E-Mails.
- Freigabe-Workflows: Geschäftsführer gibt Jahresabschluss digital frei, Steuerberater unterzeichnet elektronisch.
DATEV-Integration
Seriöse All-in-One Steuerberater arbeiten mit DATEV-zertifizierten Systemen. Das garantiert Kompatibilität mit den DATEV-Standards, die in Deutschland 80 % der Steuerberater nutzen – und ermöglicht einen nahtlosen Wechsel, falls der Mandant später die Kanzlei wechseln möchte.
Sicherheit und Datenschutz
Mandanten-Portale von All-in-One Steuerberatern müssen höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören: SSL-Verschlüsselung (TLS 1.3), Hosting in deutschen Rechenzentren (DSGVO-konform), Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und regelmäßige Penetrationstests. Zudem muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden – bei OnlineBilanz ist das standardmäßig im Mandatsvertrag enthalten.
Wichtig: Der Steuerberater bleibt nach § 62 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet – unabhängig davon, ob die Kommunikation analog oder digital erfolgt. Das Portal ist lediglich das technische Werkzeug, die rechtliche Verantwortung liegt beim zugelassenen Steuerberater.
Welche Größenklassen profitieren besonders von All-in-One Steuerberatern?
Grundsätzlich ist das All-in-One Modell für alle Größenklassen nach § 267 HGB geeignet – von der Kleinst-UG bis zur mittelgroßen GmbH. Die größten Vorteile zeigen sich jedoch bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften, die keine eigene Finanzabteilung haben und dennoch alle handelsrechtlichen Pflichten erfüllen müssen.
| Größenklasse (§ 267 HGB) | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter | Besonders geeignet? |
|---|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | Ja – idealer Sweet Spot |
| Mittel | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 | Ja – mit erweiterten Modulen |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 | Teils – abhängig von Komplexität |
Kleine Kapitalgesellschaften: Der häufigste Use Case
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) bilden den Kern der Zielgruppe für All-in-One Steuerberater. Sie profitieren von gesetzlichen Erleichterungen – etwa einem verkürzten Anhang sowie der Möglichkeit, die GuV bei Hinterlegung nicht offenzulegen – haben aber dennoch alle Grundpflichten zu erfüllen: Jahresabschluss nach § 264 HGB, Feststellung binnen 11 Monaten (§ 42a GmbHG) und Offenlegung binnen 12 Monaten (§ 325 HGB). Gerade für Unternehmen, die einen Steuerberater für Jahresabschluss mit Festpreis suchen, ist dieses Modell besonders attraktiv: Der Aufwand ist bei kleinen Kapitalgesellschaften überschaubar und gut kalkulierbar, was eine transparente Preisgestaltung erst möglich macht.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Erweiterter Leistungsumfang
Mittelgroße Gesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) müssen einen vollständigen Anhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offenlegen und die GuV in gegliederter Form veröffentlichen. Zudem gilt die verkürzte Feststellungsfrist von 8 Monaten. All-in-One Steuerberater bieten für diese Größenklasse oft erweiterte Module an, z. B. für Rückstellungsbewertung, latente Steuern oder Segmentberichterstattung.
Achtung bei großen Kapitalgesellschaften
Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) unterliegen der Abschlussprüfungspflicht nach § 316 HGB. Hier ist ein All-in-One Steuerberater allein nicht ausreichend – es muss zusätzlich ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Einige Plattformen bieten jedoch die Koordination von Steuerberater und WP aus einer Hand.
„Die meisten unserer Mandanten sind kleine und mittelgroße GmbHs mit 1–20 Mitarbeitern. Sie wollen keine eigene Buchhaltung aufbauen, brauchen aber einen verlässlichen Partner für alle steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten. Genau dafür ist das All-in-One Modell gemacht.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wann lohnt sich der Wechsel zur All-in-One Lösung?
Ein Wechsel von der klassischen Kanzlei zu einem All-in-One Steuerberater ist grundsätzlich jederzeit möglich – idealerweise jedoch zu einem sauberen Stichtag (z. B. nach Feststellung des Jahresabschlusses oder zum Jahreswechsel). Der Wechsel selbst ist rechtlich unkompliziert: Der Mandant kündigt das alte Mandat und erteilt dem neuen Steuerberater eine Vollmacht zur Anforderung der Unterlagen beim bisherigen Steuerberater (§ 66 StBerG).
Typische Wechsel-Szenarien
- Intransparente Kosten: Die Honorarrechnung ist regelmäßig höher als erwartet, ohne dass der Mehraufwand nachvollziehbar erklärt wird.
- Lange Wartezeiten: Der Jahresabschluss wird erst kurz vor Fristablauf fertig – oder die Frist wird gar überschritten (Ordnungsgeld-Risiko!).
- Fehlende Digitalisierung: Belege müssen ausgedruckt und per Post verschickt werden, Rückfragen erfolgen nur telefonisch.
- Unklare Zuständigkeiten: Es ist unklar, wer im Kanzleiteam zuständig ist – Ansprechpartner wechseln häufig.
- Wachstum der GmbH: Die bisherige Kanzlei kann den gestiegenen Anforderungen (z. B. monatliches Reporting, BWA-Erstellung) nicht mehr gerecht werden.
Nahtloser Übergang
All-in-One Steuerberater wie OnlineBilanz übernehmen den gesamten Wechselprozess: Anforderung der Altdaten, Übertrag der Buchhaltung, Abgleich offener Posten. Der Geschäftsführer muss lediglich die Vollmacht erteilen – den Rest koordiniert das Team.
Entscheidungshilfe: Checkliste für den Wechsel
-
Bisherige Kanzlei liefert Jahresabschluss regelmäßig spät oder verspätet
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Honorarrechnungen übersteigen regelmäßig das Budget
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Keine digitale Belegverwaltung oder Mandanten-Portal verfügbar
-
Unklare Kommunikation oder häufig wechselnde Ansprechpartner
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Wunsch nach Festpreis-Modell und Planungssicherheit
-
Jahresabschluss 2025 steht an – guter Zeitpunkt für Neustart
Wichtig: Ein Wechsel bedeutet keine Qualitätseinbuße. Im Gegenteil: Seriöse All-in-One Steuerberater arbeiten mit denselben fachlichen Standards wie klassische Kanzleien – nur die Prozesse sind moderner und transparenter organisiert.
OnlineBilanz als All-in-One Steuerberater: Wie funktioniert das Modell?
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die alle Leistungen rund um den Jahresabschluss, die Buchhaltung und die Steuererklärungen aus einer Hand erbringt – koordiniert durch ein Team aus Büroleiter und zugelassenen Steuerberatern. Das Besondere: Transparente Festpreise, digitale Workflows und klare Fristen – ohne die Qualitätsabstriche, die bei reinen Software-Lösungen oft unvermeidbar sind.
Das Team: Büroleiter und Steuerberater-Team
Bei OnlineBilanz arbeiten zwei Ebenen zusammen: Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist der erste Ansprechpartner und Koordinator – er nimmt Mandate auf, klärt Fragen zur Größenklassifizierung, prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und bereitet alles für das Steuerberater-Team vor. Dieses erstellt dann den Jahresabschluss nach § 264 HGB, prüft ihn fachlich und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich.
Büroleiter (Servet Gündogan)
Erster Ansprechpartner, Koordination zwischen Mandant und StB-Team, Vollständigkeitsprüfung, Fristenmanagement, Offenlegungs-Koordination.
Steuerberater-Team
Erstellung Jahresabschluss (§ 264 HGB), Steuererklärungen, fachliche Prüfung, rechtsverbindliche Unterzeichnung, volle Berufshaftung.
Festpreis-Modell und Kostenrechner
OnlineBilanz arbeitet konsequent mit Festpreisen. Der Preis für den Jahresabschluss wird vorab über einen Online-Kostenrechner ermittelt – basierend auf Größenklasse (§ 267 HGB), Anzahl Buchungszeilen, Komplexität der Bilanzierung (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen) und gewünschten Zusatzleistungen (z. B. monatliche BWA, Steuerberatung). Der Preis ist garantiert – keine Nachberechnungen, keine versteckten Kosten.
Mandanten-Portal und DATEV-Integration
Das OnlineBilanz Mandanten-Portal ist zentrale Schaltstelle: Hier lädt der Geschäftsführer Belege hoch, sieht den aktuellen Bearbeitungsstatus, gibt den Jahresabschluss frei und findet alle Unterlagen revisionssicher archiviert. Die Buchhaltung erfolgt mit DATEV-zertifizierten Systemen (SKR 03/04), sodass alle Daten jederzeit exportierbar und kompatibel sind.
„Unser Anspruch ist: Steuerberater-Qualität, wie Sie sie von einer klassischen Kanzlei erwarten – nur effizienter, transparenter und planbarer. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und geprüft, die volle Berufshaftung tragen wir.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Von der Anfrage bis zur Offenlegung: Der OnlineBilanz-Prozess
- Kostenrechner nutzen: Geschäftsführer gibt Eckdaten ein (Umsatz, Bilanzsumme, Geschäftsvorfälle) und erhält sofort den verbindlichen Festpreis.
- Mandatierung: Digitaler Steuerberater-Vertrag, Vollmacht, AVV (DSGVO) – alles online unterzeichnet.
- Datenaufnahme: Upload von Belegen, Kontoauszügen, Vorjahres-Abschluss ins Mandanten-Portal. Büroleiter prüft Vollständigkeit.
- Buchhaltung: Entweder durch den Mandanten (z. B. mit lexoffice) oder durch OnlineBilanz (mit DATEV).
- Jahresabschluss-Erstellung: Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB – Mandant erhält Entwurf zur Prüfung.
- Freigabe: Geschäftsführer gibt Jahresabschluss digital frei, Steuerberater unterzeichnet rechtsverbindlich.
- Feststellung: Gesellschafterversammlung beschließt Feststellung (§ 42a GmbHG) – OnlineBilanz unterstützt mit Musterprotokollen.
- Offenlegung: OnlineBilanz koordiniert die Einreichung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) – fristgerecht und revisionssicher.
Geschäftsführer, die einen digitalen, transparenten und planbaren Steuerberater suchen, finden auf OnlineBilanz.de alle Informationen zum Festpreis-Modell, zum Kostenrechner und zum Team.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten und nur Teilleistungen bei einem All-in-One Anbieter buchen?
Grundsätzlich ja, aber das All-in-One Modell ist darauf ausgelegt, alle steuerlichen und buchhalterischen Aufgaben aus einer Hand zu erbringen. Eine Aufteilung auf mehrere Dienstleister führt oft zu Schnittstellen, Abstimmungsaufwand und kann die Kostentransparenz beeinträchtigen. Wer nur einzelne Leistungen benötigt, ist mit einem klassischen Steuerberater meist besser beraten.
Wie lange dauert die Umstellung auf einen All-in-One Steuerberater?
Die Umstellung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit werden Mandantenstammdaten, Buchungskonten, offene Posten und digitale Zugänge (ELSTER, Bank, etc.) übertragen. Ein strukturiertes Onboarding verkürzt die Phase und sorgt dafür, dass laufende Fristen – etwa für Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eingehalten werden.
Was passiert, wenn ich mit dem All-in-One Steuerberater unzufrieden bin?
Steuerberater-Mandate können nach § 627 BGB jederzeit ordentlich gekündigt werden. Bei All-in-One Anbietern gelten meist Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten zum Quartals- oder Monatsende. Wichtig: Der neue Berater muss rechtzeitig bestellt werden, damit keine Fristen – etwa für Jahresabschluss oder Steuererklärungen – versäumt werden. Eine saubere Übergabe der Unterlagen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sind All-in-One Steuerberater für Konzerngesellschaften oder Holdings geeignet?
All-in-One Modelle richten sich primär an kleine und mittlere Einzelgesellschaften. Konzernstrukturen, organschaftliche Verbünde oder Holdings mit komplexen Verrechnungspreisen und Konsolidierungspflichten erfordern spezialisierte Beratung und sind oft besser bei klassischen Kanzleien mit Branchenfokus aufgehoben. Einzelne Tochtergesellschaften können jedoch durchaus von All-in-One Lösungen profitieren.
Kann ich bei einem All-in-One Steuerberater auch Sonderleistungen wie Betriebsprüfungsbegleitung buchen?
Ja, die meisten All-in-One Anbieter bieten Sonderleistungen wie Betriebsprüfung, Nachfolgeberatung oder Umwandlungen zusätzlich an – meist auf Stundenbasis nach StBVV. Diese Leistungen sind nicht im Festpreis-Paket enthalten, können aber flexibel hinzugebucht werden. Wichtig: Die Vergütung sollte vorab transparent vereinbart werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


