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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
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Forderungen142.820 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogAll-in-One Steuerberater

All-in-One Steuerberater 2026: Festpreis & Digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein All-in-One Steuerberater übernimmt sämtliche steuerliche und buchhalterische Aufgaben einer GmbH – von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Lohnabrechnung bis hin zum Jahresabschluss und zur Steuererklärung. Statt einzelner Leistungen à la carte erhalten Mandanten ein vollständiges Paket, oft zu transparenten Festpreisen und mit digitalen Tools. Dieser Artikel erklärt, wie das Modell funktioniert, für wen es sich eignet und worauf Geschäftsführer bei der Auswahl achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein All-in-One Steuerberater bietet sämtliche steuerlichen und buchhalterischen Leistungen aus einer Hand – von der Finanzbuchhaltung über Lohnabrechnungen bis zum Jahresabschluss und zur Steuererklärung. Mandanten erhalten ein vollständiges Paket, oft zu Festpreisen und mit digitalen Mandantenportalen. Das Modell eignet sich besonders für kleine und mittlere GmbHs, die Transparenz, Planbarkeit und kurze Koordinationswege schätzen.

Was ist ein All-in-One Steuerberater?

Der Begriff All-in-One Steuerberater beschreibt eine moderne Form der steuerlichen Beratung, bei der sämtliche Leistungen rund um Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Compliance-Pflichten aus einer Hand erbracht werden – und zwar digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und klaren Prozessen. Im Gegensatz zur klassischen Kanzlei vor Ort, bei der Mandanten oft mehrere Ansprechpartner haben und Leistungen je nach Aufwand abgerechnet werden, bündelt ein All-in-One Steuerberater alle wesentlichen Aufgaben in einem integrierten System.

Rechtlich bleibt die Leistung identisch: Ein zugelassener Steuerberater nach § 32 StBerG erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, unterzeichnet ihn rechtsverbindlich und trägt die volle Berufshaftung. Der Unterschied liegt in der Prozessorganisation: Digitale Plattformen wie OnlineBilanz koordinieren den gesamten Ablauf – von der Belegerstellung über die Kontierung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Praxis-Hinweis

Ein All-in-One Steuerberater ist keine Alternative zum klassischen Steuerberater, sondern eine moderne Organisationsform der Steuerberatung. Die fachliche Qualität und rechtliche Verantwortung bleiben unverändert – die Abwicklung wird transparenter und effizienter.

Typische Leistungen eines All-in-One Steuerberaters

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Laufende Finanzbuchhaltung oder deren Überwachung
  • Erstellung aller Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Prüfung der Größenklassifizierung nach § 267 HGB
  • Koordination der Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Digitale Mandanten-Kommunikation über Portal oder Dashboard
  • Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG (bei GmbH/UG)

Warum Geschäftsführer auf All-in-One Modelle setzen

Geschäftsführer von GmbH und UG tragen nach § 43 Abs. 1 GmbHG die persönliche Verantwortung für die Einhaltung aller handelsrechtlichen Pflichten – dazu gehören insbesondere die Erstellung des Jahresabschlusses innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 42a GmbHG: 8 Monate bei mittelgroßen und großen, 11 Monate bei kleinen Kapitalgesellschaften) und die Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB – unabhängig von Verschulden.

In der Praxis erleben viele Geschäftsführer folgende Herausforderungen mit klassischen Kanzleien: unklare Preisstrukturen (Abrechnung nach Zeithonoraren), intransparente Kommunikation, lange Wartezeiten in der Bilanzsaison und fehlende Digitalisierung. Ein All-in-One Steuerberater begegnet diesen Problemen mit Festpreisen, digitalen Workflows und klarer Aufgabenteilung.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine KapG (§ 42a GmbHG)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

„Mandanten schätzen vor allem die Planbarkeit: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, wann er fertig wird und wer zuständig ist. Das gibt Sicherheit – gerade in der Bilanzsaison, wenn viele klassische Kanzleien überlastet sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die vier wichtigsten Vorteile im Überblick

Transparente Festpreise

Keine bösen Überraschungen. Der Preis für den Jahresabschluss steht vorab fest – meist gestaffelt nach Größenklasse und Geschäftsvorfällen.

Digitale Prozesse

Belege, Freigaben, Kommunikation laufen über ein Mandanten-Portal. Kein Papier, keine Postlaufzeiten, kein Medienbruch.

Festpreis-Modell vs. Stundenabrechnung: Was rechnet sich für die GmbH?

Die klassische Honorarordnung für Steuerberater (StBVV) sieht eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder Gegenstandswert vor. In der Praxis führt das häufig zu unkalkulierbaren Kosten: Der Geschäftsführer weiß erst nach Abschluss der Arbeit, was der Jahresabschluss tatsächlich gekostet hat. Bei komplexen Sachverhalten oder Rückfragen kann die Rechnung schnell das Doppelte des ursprünglich geschätzten Betrags erreichen.

All-in-One Steuerberater wie OnlineBilanz arbeiten mit einem Festpreis-Modell: Der Preis wird vorab auf Basis weniger Parameter – etwa der Größenklasse nach § 267 HGB, der Anzahl der Buchungszeilen oder der Komplexität der Bilanzierung – berechnet und bleibt garantiert. Das gilt auch für Mandanten aus der Region, die einen digitalen Steuerberater in Crimmitschau mit transparenten Kosten suchen. Dieses Modell ermöglicht eine präzise Budgetplanung und vermeidet unerwartete Nachforderungen.

Kriterium Stundenabrechnung (klassisch) Festpreis (All-in-One)
Preistransparenz Erst nach Abschluss bekannt Vorab garantiert
Budgetplanung Schwierig, oft Überschreitungen Präzise kalkulierbar
Rückfragen Kosten zusätzlich Im Festpreis enthalten
Digitale Tools Selten standardisiert Mandanten-Portal inkludiert
StB-Qualität Voll gegeben Voll gegeben

Kostenrechner nutzen

Plattformen wie OnlineBilanz bieten einen Online-Kostenrechner, mit dem Geschäftsführer binnen Minuten den verbindlichen Festpreis für ihren Jahresabschluss ermitteln können – anhand von Umsatz, Bilanzsumme und Geschäftsvorfällen.

Wichtig: Ein Festpreis ist nur dann fair, wenn er die tatsächliche Leistung widerspiegelt. Seriöse All-in-One Steuerberater fragen deshalb gezielt ab, welche Besonderheiten vorliegen (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen, Konzernverflechtungen) und passen den Preis entsprechend an – transparent und nachvollziehbar.

Wie ein All-in-One Steuerberater arbeitet: Der Prozess im Detail

Der typische Ablauf bei einem All-in-One Steuerberater unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Kanzlei-Betreuung. Statt regelmäßiger Termine vor Ort und analoger Belegübergabe läuft alles digital – koordiniert durch eine zentrale Plattform, die Mandant, Büroleiter und Steuerberater-Team miteinander verbindet.

Phase 1: Onboarding und Datenaufnahme

Nach der Mandatierung (meist per digitalem Steuerberater-Vertrag) erfolgt die Datenaufnahme: Der Geschäftsführer lädt Belege, Kontoauszüge, Vorjahres-Abschlüsse und ggf. laufende Buchhaltung ins Mandanten-Portal hoch. Ein Büroleiter (z. B. Servet Gündogan bei OnlineBilanz Stuttgart) prüft die Vollständigkeit, klärt offene Fragen und bereitet die Unterlagen für das Steuerberater-Team auf.

Phase 2: Buchhaltung und Kontierung

Je nach Vereinbarung übernimmt entweder der Mandant die laufende Buchhaltung selbst (z. B. mit DATEV Unternehmen online oder lexoffice) oder das Steuerberater-Team kontiert die Belege. Wichtig: Die Kontierung erfolgt nach DATEV-Standard (SKR 03 oder SKR 04), sodass der Jahresabschluss nahtlos erstellt werden kann.

Phase 3: Jahresabschluss-Erstellung durch den Steuerberater

Das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften). Dabei werden alle handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt (z. B. § 253 HGB Bewertung, § 266 HGB Gliederung, § 275 HGB GuV-Schema). Der Jahresabschluss wird intern geprüft und vom zugelassenen Steuerberater rechtsverbindlich unterzeichnet.

Phase 4: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor (§ 42a GmbHG). Diese beschließt die Feststellung – bei kleinen Kapitalgesellschaften binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten nach Bilanzstichtag (hier: 31.12.2025). Der Feststellungsbeschluss ist Voraussetzung für die Offenlegung.

Phase 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB. Viele All-in-One Steuerberater übernehmen die Einreichung als Service, koordiniert über das Portal.

„Die digitale Prozesskette vom Beleg bis zur Offenlegung ist der entscheidende Vorteil: Mandanten sehen jederzeit den aktuellen Status, erhalten automatische Erinnerungen an Fristen und haben alle Unterlagen zentral verfügbar – auch Jahre später, etwa für Betriebsprüfungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Belege und Kontoauszüge hochgeladen
  • Buchhaltung vollständig kontiert (SKR 03/04)
  • Jahresabschluss durch Steuerberater erstellt und geprüft
  • Feststellungsbeschluss Gesellschafterversammlung vorliegen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten
  • Alle Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) eingereicht

Mandanten-Portal und digitale Tools: Was steckt dahinter?

Das Herzstück eines All-in-One Steuerberaters ist das Mandanten-Portal – eine webbasierte Plattform, über die sämtliche Kommunikation, Belegverwaltung und Freigabeprozesse abgewickelt werden. Im Gegensatz zu E-Mail-Verkehr oder analogen Ordnern bietet ein professionelles Portal Revisionssicherheit, Versionierung und klare Audit-Trails – wichtig für Betriebsprüfungen und interne Compliance.

Typische Funktionen eines Mandanten-Portals

  • Belegupload: Per Drag-and-Drop oder Scan-App. Belege werden automatisch OCR-erkannt und vorkontiert.
  • Echtzeit-Status: Dashboard zeigt den aktuellen Stand (z. B. ‚Buchhaltung läuft‘, ‚Jahresabschluss in Prüfung‘, ‚Offenlegung eingereicht‘).
  • Dokumentenarchiv: Alle Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Bescheide zentral und revisionssicher abgelegt.
  • Fristenverwaltung: Automatische Erinnerungen an Feststellungsfristen (§ 42a GmbHG) und Offenlegungsfristen (§ 325 HGB).
  • Direkte Kommunikation: Chat oder Kommentar-Funktion für Rückfragen – alles dokumentiert, keine verlorenen E-Mails.
  • Freigabe-Workflows: Geschäftsführer gibt Jahresabschluss digital frei, Steuerberater unterzeichnet elektronisch.

DATEV-Integration

Seriöse All-in-One Steuerberater arbeiten mit DATEV-zertifizierten Systemen. Das garantiert Kompatibilität mit den DATEV-Standards, die in Deutschland 80 % der Steuerberater nutzen – und ermöglicht einen nahtlosen Wechsel, falls der Mandant später die Kanzlei wechseln möchte.

Sicherheit und Datenschutz

Mandanten-Portale von All-in-One Steuerberatern müssen höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören: SSL-Verschlüsselung (TLS 1.3), Hosting in deutschen Rechenzentren (DSGVO-konform), Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und regelmäßige Penetrationstests. Zudem muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden – bei OnlineBilanz ist das standardmäßig im Mandatsvertrag enthalten.

Wichtig: Der Steuerberater bleibt nach § 62 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet – unabhängig davon, ob die Kommunikation analog oder digital erfolgt. Das Portal ist lediglich das technische Werkzeug, die rechtliche Verantwortung liegt beim zugelassenen Steuerberater.

Welche Größenklassen profitieren besonders von All-in-One Steuerberatern?

Grundsätzlich ist das All-in-One Modell für alle Größenklassen nach § 267 HGB geeignet – von der Kleinst-UG bis zur mittelgroßen GmbH. Die größten Vorteile zeigen sich jedoch bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften, die keine eigene Finanzabteilung haben und dennoch alle handelsrechtlichen Pflichten erfüllen müssen.

Größenklasse (§ 267 HGB) Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Besonders geeignet?
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Ja – idealer Sweet Spot
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Ja – mit erweiterten Modulen
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Teils – abhängig von Komplexität

Kleine Kapitalgesellschaften: Der häufigste Use Case

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) bilden den Kern der Zielgruppe für All-in-One Steuerberater. Sie profitieren von gesetzlichen Erleichterungen – etwa einem verkürzten Anhang sowie der Möglichkeit, die GuV bei Hinterlegung nicht offenzulegen – haben aber dennoch alle Grundpflichten zu erfüllen: Jahresabschluss nach § 264 HGB, Feststellung binnen 11 Monaten (§ 42a GmbHG) und Offenlegung binnen 12 Monaten (§ 325 HGB). Gerade für Unternehmen, die einen Steuerberater für Jahresabschluss mit Festpreis suchen, ist dieses Modell besonders attraktiv: Der Aufwand ist bei kleinen Kapitalgesellschaften überschaubar und gut kalkulierbar, was eine transparente Preisgestaltung erst möglich macht.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Erweiterter Leistungsumfang

Mittelgroße Gesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) müssen einen vollständigen Anhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offenlegen und die GuV in gegliederter Form veröffentlichen. Zudem gilt die verkürzte Feststellungsfrist von 8 Monaten. All-in-One Steuerberater bieten für diese Größenklasse oft erweiterte Module an, z. B. für Rückstellungsbewertung, latente Steuern oder Segmentberichterstattung.

Achtung bei großen Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) unterliegen der Abschlussprüfungspflicht nach § 316 HGB. Hier ist ein All-in-One Steuerberater allein nicht ausreichend – es muss zusätzlich ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Einige Plattformen bieten jedoch die Koordination von Steuerberater und WP aus einer Hand.

„Die meisten unserer Mandanten sind kleine und mittelgroße GmbHs mit 1–20 Mitarbeitern. Sie wollen keine eigene Buchhaltung aufbauen, brauchen aber einen verlässlichen Partner für alle steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten. Genau dafür ist das All-in-One Modell gemacht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich der Wechsel zur All-in-One Lösung?

Ein Wechsel von der klassischen Kanzlei zu einem All-in-One Steuerberater ist grundsätzlich jederzeit möglich – idealerweise jedoch zu einem sauberen Stichtag (z. B. nach Feststellung des Jahresabschlusses oder zum Jahreswechsel). Der Wechsel selbst ist rechtlich unkompliziert: Der Mandant kündigt das alte Mandat und erteilt dem neuen Steuerberater eine Vollmacht zur Anforderung der Unterlagen beim bisherigen Steuerberater (§ 66 StBerG).

Typische Wechsel-Szenarien

  • Intransparente Kosten: Die Honorarrechnung ist regelmäßig höher als erwartet, ohne dass der Mehraufwand nachvollziehbar erklärt wird.
  • Lange Wartezeiten: Der Jahresabschluss wird erst kurz vor Fristablauf fertig – oder die Frist wird gar überschritten (Ordnungsgeld-Risiko!).
  • Fehlende Digitalisierung: Belege müssen ausgedruckt und per Post verschickt werden, Rückfragen erfolgen nur telefonisch.
  • Unklare Zuständigkeiten: Es ist unklar, wer im Kanzleiteam zuständig ist – Ansprechpartner wechseln häufig.
  • Wachstum der GmbH: Die bisherige Kanzlei kann den gestiegenen Anforderungen (z. B. monatliches Reporting, BWA-Erstellung) nicht mehr gerecht werden.

Nahtloser Übergang

All-in-One Steuerberater wie OnlineBilanz übernehmen den gesamten Wechselprozess: Anforderung der Altdaten, Übertrag der Buchhaltung, Abgleich offener Posten. Der Geschäftsführer muss lediglich die Vollmacht erteilen – den Rest koordiniert das Team.

Entscheidungshilfe: Checkliste für den Wechsel

  • Bisherige Kanzlei liefert Jahresabschluss regelmäßig spät oder verspätet
  • Honorarrechnungen übersteigen regelmäßig das Budget
  • Keine digitale Belegverwaltung oder Mandanten-Portal verfügbar
  • Unklare Kommunikation oder häufig wechselnde Ansprechpartner
  • Wunsch nach Festpreis-Modell und Planungssicherheit
  • Jahresabschluss 2025 steht an – guter Zeitpunkt für Neustart

Wichtig: Ein Wechsel bedeutet keine Qualitätseinbuße. Im Gegenteil: Seriöse All-in-One Steuerberater arbeiten mit denselben fachlichen Standards wie klassische Kanzleien – nur die Prozesse sind moderner und transparenter organisiert.

OnlineBilanz als All-in-One Steuerberater: Wie funktioniert das Modell?

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die alle Leistungen rund um den Jahresabschluss, die Buchhaltung und die Steuererklärungen aus einer Hand erbringt – koordiniert durch ein Team aus Büroleiter und zugelassenen Steuerberatern. Das Besondere: Transparente Festpreise, digitale Workflows und klare Fristen – ohne die Qualitätsabstriche, die bei reinen Software-Lösungen oft unvermeidbar sind.

Das Team: Büroleiter und Steuerberater-Team

Bei OnlineBilanz arbeiten zwei Ebenen zusammen: Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist der erste Ansprechpartner und Koordinator – er nimmt Mandate auf, klärt Fragen zur Größenklassifizierung, prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und bereitet alles für das Steuerberater-Team vor. Dieses erstellt dann den Jahresabschluss nach § 264 HGB, prüft ihn fachlich und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich.

Büroleiter (Servet Gündogan)

Erster Ansprechpartner, Koordination zwischen Mandant und StB-Team, Vollständigkeitsprüfung, Fristenmanagement, Offenlegungs-Koordination.

Steuerberater-Team

Erstellung Jahresabschluss (§ 264 HGB), Steuererklärungen, fachliche Prüfung, rechtsverbindliche Unterzeichnung, volle Berufshaftung.

Festpreis-Modell und Kostenrechner

OnlineBilanz arbeitet konsequent mit Festpreisen. Der Preis für den Jahresabschluss wird vorab über einen Online-Kostenrechner ermittelt – basierend auf Größenklasse (§ 267 HGB), Anzahl Buchungszeilen, Komplexität der Bilanzierung (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen) und gewünschten Zusatzleistungen (z. B. monatliche BWA, Steuerberatung). Der Preis ist garantiert – keine Nachberechnungen, keine versteckten Kosten.

Mandanten-Portal und DATEV-Integration

Das OnlineBilanz Mandanten-Portal ist zentrale Schaltstelle: Hier lädt der Geschäftsführer Belege hoch, sieht den aktuellen Bearbeitungsstatus, gibt den Jahresabschluss frei und findet alle Unterlagen revisionssicher archiviert. Die Buchhaltung erfolgt mit DATEV-zertifizierten Systemen (SKR 03/04), sodass alle Daten jederzeit exportierbar und kompatibel sind.

„Unser Anspruch ist: Steuerberater-Qualität, wie Sie sie von einer klassischen Kanzlei erwarten – nur effizienter, transparenter und planbarer. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und geprüft, die volle Berufshaftung tragen wir.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Von der Anfrage bis zur Offenlegung: Der OnlineBilanz-Prozess

  1. Kostenrechner nutzen: Geschäftsführer gibt Eckdaten ein (Umsatz, Bilanzsumme, Geschäftsvorfälle) und erhält sofort den verbindlichen Festpreis.
  2. Mandatierung: Digitaler Steuerberater-Vertrag, Vollmacht, AVV (DSGVO) – alles online unterzeichnet.
  3. Datenaufnahme: Upload von Belegen, Kontoauszügen, Vorjahres-Abschluss ins Mandanten-Portal. Büroleiter prüft Vollständigkeit.
  4. Buchhaltung: Entweder durch den Mandanten (z. B. mit lexoffice) oder durch OnlineBilanz (mit DATEV).
  5. Jahresabschluss-Erstellung: Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 HGB – Mandant erhält Entwurf zur Prüfung.
  6. Freigabe: Geschäftsführer gibt Jahresabschluss digital frei, Steuerberater unterzeichnet rechtsverbindlich.
  7. Feststellung: Gesellschafterversammlung beschließt Feststellung (§ 42a GmbHG) – OnlineBilanz unterstützt mit Musterprotokollen.
  8. Offenlegung: OnlineBilanz koordiniert die Einreichung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) – fristgerecht und revisionssicher.

Geschäftsführer, die einen digitalen, transparenten und planbaren Steuerberater suchen, finden auf OnlineBilanz.de alle Informationen zum Festpreis-Modell, zum Kostenrechner und zum Team.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten und nur Teilleistungen bei einem All-in-One Anbieter buchen?

Grundsätzlich ja, aber das All-in-One Modell ist darauf ausgelegt, alle steuerlichen und buchhalterischen Aufgaben aus einer Hand zu erbringen. Eine Aufteilung auf mehrere Dienstleister führt oft zu Schnittstellen, Abstimmungsaufwand und kann die Kostentransparenz beeinträchtigen. Wer nur einzelne Leistungen benötigt, ist mit einem klassischen Steuerberater meist besser beraten.

Wie lange dauert die Umstellung auf einen All-in-One Steuerberater?

Die Umstellung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit werden Mandantenstammdaten, Buchungskonten, offene Posten und digitale Zugänge (ELSTER, Bank, etc.) übertragen. Ein strukturiertes Onboarding verkürzt die Phase und sorgt dafür, dass laufende Fristen – etwa für Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich mit dem All-in-One Steuerberater unzufrieden bin?

Steuerberater-Mandate können nach § 627 BGB jederzeit ordentlich gekündigt werden. Bei All-in-One Anbietern gelten meist Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten zum Quartals- oder Monatsende. Wichtig: Der neue Berater muss rechtzeitig bestellt werden, damit keine Fristen – etwa für Jahresabschluss oder Steuererklärungen – versäumt werden. Eine saubere Übergabe der Unterlagen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sind All-in-One Steuerberater für Konzerngesellschaften oder Holdings geeignet?

All-in-One Modelle richten sich primär an kleine und mittlere Einzelgesellschaften. Konzernstrukturen, organschaftliche Verbünde oder Holdings mit komplexen Verrechnungspreisen und Konsolidierungspflichten erfordern spezialisierte Beratung und sind oft besser bei klassischen Kanzleien mit Branchenfokus aufgehoben. Einzelne Tochtergesellschaften können jedoch durchaus von All-in-One Lösungen profitieren.

Kann ich bei einem All-in-One Steuerberater auch Sonderleistungen wie Betriebsprüfungsbegleitung buchen?

Ja, die meisten All-in-One Anbieter bieten Sonderleistungen wie Betriebsprüfung, Nachfolgeberatung oder Umwandlungen zusätzlich an – meist auf Stundenbasis nach StBVV. Diese Leistungen sind nicht im Festpreis-Paket enthalten, können aber flexibel hinzugebucht werden. Wichtig: Die Vergütung sollte vorab transparent vereinbart werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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