Investitionsabzugsbetrag 2026: § 7g EStG erklärt
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmen, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen. Diese Regelung dient der Liquiditätsschonung und Steuerstundung – setzt aber präzise Voraussetzungen und Fristen voraus. Der Jahresabschluss dokumentiert Bildung, Auflösung und gegebenenfalls Rückgängigmachung des IAB.
Kurzantwort
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es Einzelunternehmern, Personengesellschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kapitalgesellschaften, bis zu 50 % geplanter Investitionskosten vorab gewinnmindernd abzuziehen. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen, sonst wird der IAB rückwirkend aufgelöst und verzinst. Gewinngrenze, Betriebsgrößenmerkmale und detaillierte Dokumentation sind zentrale Voraussetzungen für die rechtssichere Inanspruchnahme.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag und wie wird er berechnet?
- Wie wird der Investitionsabzugsbetrag gebucht und ausgewiesen?
- Was passiert bei Durchführung der Investition?
- Was geschieht bei Nichtinvestition oder Fristversäumnis?
- Besonderheiten für GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
- Praxistipps: Investitionsabzugsbetrag strategisch nutzen
Was ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) ist ein steuerliches Förderinstrument, das Unternehmen ermöglicht, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition bereits vor deren Durchführung gewinnmindernd geltend zu machen. Dieser Abzugsbetrag führt zu einer unmittelbaren Steuerersparnis im Jahr der Bildung und verbessert dadurch die Liquidität für die spätere Investition.
Für Geschäftsführer von GmbH und UG ist der IAB besonders attraktiv, da er die Möglichkeit bietet, Investitionen in Betriebsvermögen steueroptimiert vorzubereiten. Die Regelung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden sollen – etwa Maschinen, Fahrzeuge, EDV-Anlagen oder Büroausstattung.
Hinweis
Der Investitionsabzugsbetrag ist keine Subvention, sondern eine zeitliche Verlagerung der Steuerbelastung. Die Steuerersparnis im Bildungsjahr wird später durch Hinzurechnung und Abschreibung über mehrere Jahre verteilt wieder ausgeglichen.
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich
Die gesetzliche Grundlage bildet § 7g EStG in der Fassung, die seit dem Veranlagungszeitraum 2020 gilt. Der IAB steht Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Land- und Forstwirten zur Verfügung, sofern sie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) oder § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) durchführen. Auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) können den IAB grundsätzlich nutzen, sofern die Gewinngrenze nicht überschritten wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist an mehrere kumulative Voraussetzungen geknüpft, die im Zeitpunkt der Bildung des IAB erfüllt sein müssen. Bei Nichtbeachtung droht die Versagung des Abzugs oder eine spätere Rückgängigmachung durch das Finanzamt.
1. Gewinngrenze von 200.000 Euro
Nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG darf der Gewinn im Wirtschaftsjahr der Bildung des IAB die Grenze von 200.000 Euro nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Gewinn vor Berücksichtigung des IAB und vor Hinzurechnung bereits gebildeter IAB aus Vorjahren. Bei Personengesellschaften ist der Gesamthandsgewinn maßgeblich; bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG der Jahresüberschuss vor Ertragsteuern (entsprechend angepasst).
Achtung
Achtung bei GmbH: Die Gewinngrenze bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn der Kapitalgesellschaft, nicht auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Latente Steuern und andere Abweichungen können die Beurteilung beeinflussen.
2. Betriebliche Nutzung mindestens 90 %
Das Wirtschaftsgut muss nach der Anschaffung oder Herstellung zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG). Eine private Mitbenutzung von bis zu 10 % ist unschädlich. Wird diese Grenze unterschritten, entfällt der IAB rückwirkend, und die Steuerfestsetzung wird entsprechend korrigiert.
3. Investition innerhalb von drei Jahren
Die Investition muss bis zum Ende des dritten auf die Bildung des IAB folgenden Wirtschaftsjahres tatsächlich durchgeführt werden (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG). Bei Bildung des IAB im Jahr 2025 muss die Anschaffung oder Herstellung also spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der IAB rückgängig zu machen.
4. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Der IAB kann nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden. Unbewegliche Wirtschaftsgüter (Grundstücke, Gebäude) sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Wirtschaftsgüter, die zur Vermietung oder Verpachtung bestimmt sind (§ 7g Abs. 1 Satz 3 EStG).
-
Gewinn vor IAB liegt unter 200.000 Euro
-
Geplante Investition betrifft bewegliches Anlagevermögen
-
Betriebliche Nutzung mindestens 90 % ist sichergestellt
-
Investition erfolgt innerhalb von 3 Jahren
-
Keine Vermietungs- oder Verpachtungsabsicht
-
Ausreichende Dokumentation der Investitionsabsicht liegt vor
Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag und wie wird er berechnet?
Der Investitionsabzugsbetrag kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Bemessungsgrundlage bilden die geschätzten Netto-Anschaffungskosten des geplanten Wirtschaftsguts. Umsatzsteuer wird nur berücksichtigt, wenn sie nicht als Vorsteuer abziehbar ist.
Rechenbeispiel: Anschaffung einer Produktionsmaschine
Eine GmbH plant die Anschaffung einer Produktionsmaschine für voraussichtlich 80.000 Euro (netto). Der Geschäftsführer möchte den IAB in Anspruch nehmen.
| Position | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Voraussichtliche Anschaffungskosten (netto) | 80.000 |
| Investitionsabzugsbetrag (50 %) | 40.000 |
| Gewinnminderung im Bildungsjahr | 40.000 |
| Steuerersparnis bei 30 % Gesamtsteuerbelastung | 12.000 |
Im Jahr der Bildung (z. B. 2025) mindert der IAB von 40.000 Euro den steuerlichen Gewinn. Bei einem Steuersatz von ca. 30 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 12.000 Euro. Diese Liquidität steht für die spätere Investition zur Verfügung.
Mehrere Investitionsabzugsbeträge
Ein Unternehmen kann für mehrere geplante Investitionen jeweils separate IAB bilden. Die Summe aller IAB ist jedoch durch die Gewinngrenze von 200.000 Euro und die verfügbare Bemessungsgrundlage begrenzt. In der Praxis wird die Höhe häufig so gewählt, dass der Gewinn nicht vollständig auf null reduziert wird, um andere steuerliche Freibeträge oder Verlustverrechnungen nicht zu versäumen.
„Bei der Bemessung des IAB ist nicht nur die Höhe der geplanten Investition entscheidend, sondern auch die mehrjährige Steuerplanung. Wer zu viele IAB bildet und später nicht investiert, riskiert eine Nachversteuerung mit Zinsen. Eine vorausschauende Koordination mit dem Steuerberater spart Ärger und Geld.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie wird der Investitionsabzugsbetrag gebucht und ausgewiesen?
Die buchhalterische Behandlung des Investitionsabzugsbetrags unterscheidet sich zwischen Handels- und Steuerbilanz. In der Handelsbilanz nach HGB wird der IAB nicht ausgewiesen, da er eine rein steuerliche Regelung darstellt. In der Steuerbilanz hingegen wird der IAB gewinnmindernd berücksichtigt.
Buchung bei Bildung des IAB (Steuerbilanz)
Im Jahr der Bildung erfolgt in der Steuerbilanz eine außerbilanzielle Korrektur oder – bei gesonderter Aufstellung einer Steuerbilanz – eine direkte Gewinnminderung. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird der IAB direkt als Betriebsausgabe angesetzt. In der Buchführung wird häufig ein Memorandum-Konto geführt, um den Überblick zu behalten:
| Konto | Soll (Euro) | Haben (Euro) |
|---|---|---|
| Investitionsabzugsbetrag (Aufwandskonto) | 40.000 | |
| Rückstellung IAB / Gegenkonto | 40.000 |
Diese Buchung hat keinen Einfluss auf die Handelsbilanz, sondern dient lediglich der steuerlichen Dokumentation und der Erstellung der Überleitungsrechnung zwischen handels- und steuerrechtlichem Ergebnis.
Ausweis im Jahresabschluss (Kapitalgesellschaften)
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG müssen nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Der IAB ist nicht in der Handelsbilanz abzubilden, sondern nur in der Steuerbilanz bzw. in der steuerlichen Gewinnermittlung. Im Anhang oder in den Erläuterungen zur Steuererklärung sollte die Bildung des IAB dokumentiert werden, um später die Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen.
Hinweis
Die Differenz zwischen handelsrechtlichem Jahresüberschuss und steuerlichem Gewinn (bedingt durch IAB und andere Abweichungen) führt zu latenten Steuern nach § 274 HGB, die in der Handelsbilanz als aktive oder passive latente Steuern auszuweisen sind – sofern die Gesellschaft nicht unter die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften fällt.
Digitale Steuerberater-Unterstützung
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die korrekte Buchung, Überleitungsrechnung und Dokumentation des IAB – rechtssicher und termingerecht.
Was passiert bei Durchführung der Investition?
Wird die geplante Investition innerhalb der Drei-Jahres-Frist tatsächlich durchgeführt, muss der gebildete Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden. Gleichzeitig sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts um den in Anspruch genommenen IAB zu mindern (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG). Dieser Mechanismus führt zu einer zeitlichen Streckung der Steuerbelastung.
Auflösung und Hinzurechnung des IAB
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ist der zuvor abgezogene IAB dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Dadurch wird die ursprüngliche Gewinnminderung rückgängig gemacht. Gleichzeitig werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts in der Steuerbilanz um den IAB gemindert. Aus dieser geminderten Bemessungsgrundlage wird anschließend die Abschreibung berechnet.
Rechenbeispiel: Durchführung der Investition
Die GmbH aus dem vorherigen Beispiel erwirbt die Maschine im Jahr 2026 tatsächlich für 80.000 Euro. Im Jahr 2025 wurde ein IAB von 40.000 Euro gebildet.
| Position | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Anschaffungskosten Maschine (2026) | 80.000 |
| Hinzurechnung IAB zum Gewinn 2026 | + 40.000 |
| Minderung der Anschaffungskosten in Steuerbilanz | – 40.000 |
| Steuerliche Bemessungsgrundlage für AfA | 40.000 |
| Jährliche AfA bei 10 Jahren Nutzungsdauer | 4.000 |
Durch die Minderung der Anschaffungskosten verringert sich die jährliche Abschreibung (AfA). Die ursprüngliche Steuerersparnis aus dem IAB wird dadurch über die Nutzungsdauer verteilt wieder ausgeglichen. In Summe bleibt die Gesamtsteuerbelastung gleich – entscheidend ist der Liquiditätsvorteil in den ersten Jahren.
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG
Zusätzlich zur Minderung der Anschaffungskosten kann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der (geminderten) Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7g Abs. 5 EStG). Diese Sonderabschreibung ist unabhängig vom IAB und bietet eine weitere Möglichkeit zur Steueroptimierung.
In unserem Beispiel könnte die GmbH zusätzlich zur regulären AfA von 4.000 Euro eine Sonderabschreibung von bis zu 8.000 Euro (20 % von 40.000 Euro) geltend machen. Die Kombination von IAB und Sonderabschreibung ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung der steuerlichen Abschreibung und damit eine nachhaltige Liquiditätsverbesserung.
„Die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung ist ein mächtiges Instrument der Steuergestaltung. Wer beide Regelungen geschickt nutzt, kann die Steuerlast in den ersten Jahren nach der Investition erheblich senken und die freigewordene Liquidität für weiteres Wachstum einsetzen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Was geschieht bei Nichtinvestition oder Fristversäumnis?
Wird die geplante Investition nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen. Das Finanzamt nimmt eine rückwirkende Korrektur der Steuerfestsetzung vor, wodurch die ursprüngliche Steuerersparnis entfällt. Hinzu kommen Verzinsung nach § 233a AO und gegebenenfalls ein erhöhter Verwaltungsaufwand.
Rückgängigmachung nach § 7g Abs. 3 EStG
Erfolgt die Investition nicht bis zum Ende des dritten auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres, ist der IAB im Jahr nach Ablauf dieser Frist rückgängig zu machen (§ 7g Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Rückgängigmachung erfolgt durch Hinzurechnung des IAB zum Gewinn des entsprechenden Jahres. Das Finanzamt erlässt einen geänderten Steuerbescheid für das Bildungsjahr und fordert die ursprünglich eingesparte Steuer nach – zuzüglich Zinsen.
Achtung
Die Verzinsung nach § 233a AO beträgt 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat, Stand 2024/2025). Bei einer Nachforderung von 12.000 Euro und einem Zeitraum von vier Jahren können so zusätzlich rund 860 Euro Zinsen anfallen – ohne dass ein Verschulden vorliegt.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
- Gewinngrenze überschritten: Der Gewinn vor IAB liegt im Bildungsjahr über 200.000 Euro. Lösung: Gewinnprognose bereits im laufenden Jahr prüfen und IAB nur bilden, wenn die Grenze sicher eingehalten wird.
- Betriebliche Nutzung unter 90 %: Das Wirtschaftsgut wird nach Anschaffung auch privat genutzt (z. B. Pkw). Lösung: Fahrtenbuch führen und sicherstellen, dass die betriebliche Nutzung tatsächlich über 90 % liegt.
- Investition erfolgt nicht fristgerecht: Lieferengpässe oder Planänderungen führen zur Überschreitung der Drei-Jahres-Frist. Lösung: Frühzeitig mit Lieferanten klären, verbindliche Bestellungen dokumentieren und ggf. Reserveinvestitionen vorbereiten.
- Falsche Wirtschaftsgüter: IAB für unbewegliche Wirtschaftsgüter oder zur Vermietung bestimmte Güter gebildet. Lösung: Vor Bildung prüfen, ob das Wirtschaftsgut die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Fehlende Dokumentation: Keine ausreichende Dokumentation der Investitionsabsicht und der späteren Durchführung. Lösung: Investitionsplanung schriftlich festhalten, Angebote einholen, Verträge aufbewahren.
Freiwillige Rückgängigmachung
Stellt sich heraus, dass die geplante Investition nicht durchgeführt wird, kann der Steuerpflichtige den IAB auch freiwillig und vorzeitig rückgängig machen, um die Verzinsung zu begrenzen. Dies erfolgt durch entsprechende Erklärung in der Steuererklärung des betreffenden Jahres. Eine strategische Abstimmung mit dem Steuerberater ist hier unerlässlich.
Besonderheiten für GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) können den Investitionsabzugsbetrag grundsätzlich in Anspruch nehmen. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, die sich aus der körperschaftsteuerlichen Behandlung und den handelsrechtlichen Pflichten ergeben.
Gewinnermittlung und Gewinngrenze
Bei Kapitalgesellschaften ist die Gewinngrenze von 200.000 Euro auf den steuerlichen Gewinn (Einkommen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes) bezogen. Dieser kann vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss abweichen, etwa durch außerbilanzielle Korrekturen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder steuerliche Abweichungen bei der Abschreibung. Die Prüfung der Gewinngrenze erfordert daher eine präzise steuerliche Gewinnermittlung.
Latente Steuern nach § 274 HGB
Die Bildung eines IAB führt zu einer Differenz zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Ergebnis. Diese Differenz ist nach § 274 HGB durch Bildung latenter Steuern abzubilden – sofern die Gesellschaft nicht unter die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 274a Nr. 5 HGB) fällt. Die latenten Steuern werden als aktive latente Steuern in der Handelsbilanz ausgewiesen und erhöhen das Eigenkapital.
Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB dürfen auf die Bildung latenter Steuern verzichten. Dies vereinfacht den Jahresabschluss erheblich. Gleichwohl muss die steuerliche Behandlung des IAB korrekt dokumentiert und in der Steuererklärung nachvollziehbar dargestellt werden.
Gewerbesteuerliche Auswirkungen
Der IAB mindert nicht nur die Körperschaftsteuer, sondern auch die Gewerbesteuer. Da die Gewerbesteuer auf dem Gewerbeertrag basiert, der wiederum aus dem steuerlichen Gewinn abgeleitet wird, führt der IAB zu einer unmittelbaren Reduzierung der Gewerbesteuerbelastung. Je nach Hebesatz der Gemeinde kann die Gesamtsteuerersparnis (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) bei 30 % oder mehr liegen.
Vorteil für GmbH/UG
Sofortige Liquiditätsverbesserung durch Steuerersparnis, die für die Investition verwendet werden kann. Keine Kreditaufnahme erforderlich.
Nachteil
Komplexität bei der Gewinnermittlung und Dokumentation. Risiko der Rückgängigmachung bei Nichtinvestition oder Fristversäumnis.
Jahresabschluss und Offenlegung
Kapitalgesellschaften unterliegen der Pflicht zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Der IAB ist in der Handelsbilanz nicht auszuweisen, kann jedoch im Anhang erläutert werden, um die Abweichung zum steuerlichen Ergebnis transparent zu machen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag (bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis zum 31.12.2026).
Wer den Jahresabschluss rechtzeitig und rechtssicher durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet bei OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen – inklusive Dokumentation des IAB und aller handels- und steuerrechtlichen Besonderheiten.
„Gerade bei Kapitalgesellschaften ist die Koordination zwischen Handels- und Steuerbilanz entscheidend. Viele Mandanten sind überrascht, dass der IAB nicht in der veröffentlichten Bilanz erscheint, aber dennoch massive Auswirkungen auf die Steuerlast hat. Eine frühzeitige Planung gemeinsam mit dem Steuerberater verhindert böse Überraschungen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Praxistipps: Investitionsabzugsbetrag strategisch nutzen
Der Investitionsabzugsbetrag ist nicht nur ein steuerliches Instrument, sondern ein wesentlicher Baustein der mehrjährigen Steuer- und Liquiditätsplanung. Wer den IAB strategisch einsetzt, kann die Steuerlast gezielt steuern und Investitionen optimal finanzieren.
1. Mehrjährige Investitionsplanung
Erstellen Sie einen verbindlichen Investitionsplan für die kommenden drei Jahre. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur die geplanten Anschaffungen, sondern auch mögliche Ersatzinvestitionen. Halten Sie die Planungen schriftlich fest und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
2. Gewinnprognose frühzeitig prüfen
Prüfen Sie bereits im laufenden Wirtschaftsjahr, ob die Gewinngrenze von 200.000 Euro eingehalten wird. Bei volatilen Gewinnen kann eine unterjährige Gewinnermittlung sinnvoll sein, um den IAB rechtzeitig zu bilden oder zu verzichten.
3. Kombination mit Sonderabschreibung
Nutzen Sie die Kombination aus IAB und Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG. Dadurch können Sie in den ersten Jahren nach der Investition bis zu 70 % der ursprünglichen Anschaffungskosten steuerlich geltend machen (50 % IAB + 20 % Sonderabschreibung).
4. Dokumentation und Nachweisführung
Dokumentieren Sie die Investitionsabsicht durch Angebote, Kostenvoranschläge und interne Beschlüsse. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, um im Falle einer Betriebsprüfung die ordnungsgemäße Inanspruchnahme des IAB nachweisen zu können.
5. Flexibilität durch mehrere IAB
Bilden Sie für verschiedene Investitionsvorhaben separate IAB. Dadurch bleiben Sie flexibel: Wird eine Investition nicht durchgeführt, können Sie diese einzeln rückgängig machen, ohne alle IAB zu gefährden. Beachten Sie jedoch die Gewinngrenze und die Bemessungsgrundlage.
-
Investitionsplan für 3 Jahre erstellt und dokumentiert
-
Gewinnprognose geprüft – Grenze 200.000 Euro sicher eingehalten
-
Betriebliche Nutzung mind. 90 % sichergestellt (ggf. Fahrtenbuch)
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Angebote und Kostenvoranschläge eingeholt und archiviert
-
Steuerliche Beratung zur Kombination mit Sonderabschreibung eingeholt
-
Dokumentation für Betriebsprüfung vorbereitet
-
Liquiditätsvorteil kalkuliert und in Finanzplanung integriert
6. Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Die Inanspruchnahme des IAB erfordert fundierte steuerliche Kenntnisse und eine präzise Abstimmung mit der Buchführung und dem Jahresabschluss. Beauftragen Sie einen erfahrenen Steuerberater, der Sie nicht nur bei der Bildung, sondern auch bei der späteren Auflösung oder Rückgängigmachung begleitet. Bei OnlineBilanz.de erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen – von der Beratung über die Buchung bis zur Offenlegung des Jahresabschlusses.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag für ein Wirtschaftsgut geltend machen, das ich leasen möchte?
Nein. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut künftig zum Anlagevermögen des Betriebs gehört. Bei Leasing-Verträgen wird das Wirtschaftsgut in der Regel nicht im eigenen Anlagevermögen aktiviert, sodass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Nur bei Kauf oder Herstellung ist der IAB anwendbar.
Was passiert, wenn ich die Investition früher als geplant durchführe – bereits im ersten Jahr?
Das ist unschädlich. § 7g EStG gibt einen Dreijahreszeitraum vor, innerhalb dessen die Investition erfolgen muss. Wird sie früher realisiert, kann die Sonderabschreibung und Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 EStG bereits dann vorgenommen werden. Eine Mindestwartezeit existiert nicht.
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag mehrfach für verschiedene Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen?
Ja, sofern die betragsmäßige Obergrenze von 200.000 Euro pro Betrieb und Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird. Sie können IAB für mehrere verschiedene geplante Investitionen bilden, solange diese einzeln die Voraussetzungen erfüllen und insgesamt die Höchstgrenze eingehalten wird.
Muss ich im Folgejahr nach Bildung des IAB eine Investitionsplanung dem Finanzamt vorlegen?
Nein, eine gesonderte Investitionsplanung ist nicht einzureichen. Der IAB wird durch die Steuererklärung geltend gemacht. Dokumentieren sollten Sie die geplante Investition jedoch betriebsintern, um bei Rückfragen des Finanzamts oder bei Betriebsprüfungen die Ernsthaftigkeit und Konkretisierung nachweisen zu können.
Gilt die Gewinngrenze von 200.000 Euro auch für Personengesellschaften mit mehreren Gesellschaftern?
Ja. Die Gewinngrenze von 200.000 Euro nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG bezieht sich auf den Gewinn des Betriebs, nicht auf den Anteil des einzelnen Gesellschafters. Überschreitet die Personengesellschaft diese Grenze, entfällt die Möglichkeit zur IAB-Bildung für den gesamten Betrieb.
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag auch für Immobilien oder Gebäude geltend machen?
Grundsätzlich ja, sofern es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Grundstücke und Gebäude sind nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG vom IAB ausgeschlossen. Betriebsvorrichtungen, die fest mit einem Gebäude verbunden sind, können unter Umständen als bewegliche Wirtschaftsgüter qualifizieren – hier ist Einzelfallprüfung erforderlich.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 7g EStG (Einkommensteuergesetz), § 267 HGB (Größenklassen), § 233a AO (Verzinsung), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


