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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogGezeichnetes Kapital Formel

Gezeichnetes Kapital berechnen: Formel & Beispiele 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das gezeichnete Kapital bildet die zentrale Eigenkapitalposition der Kapitalgesellschaft und ist zwingend in der Bilanz auszuweisen. Die Berechnung erfolgt nach festen Regeln, die bei Kapitalerhöhungen, ausstehenden Einlagen und Herabsetzungen zu beachten sind. Dieser Artikel erklärt die Formel zur Berechnung des gezeichneten Kapitals, zeigt typische Fallstricke und gibt praxisnahe Beispiele für den korrekten Bilanzausweis nach § 266 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stamm- oder Grundkapital laut Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung. Die Grundformel lautet: Gezeichnetes Kapital = Anzahl der Anteile × Nennbetrag je Anteil. Bei Kapitalerhöhungen wird der neue Betrag addiert, bei Herabsetzungen subtrahiert. Ausstehende Einlagen werden separat auf der Aktivseite ausgewiesen und mindern nicht das gezeichnete Kapital selbst.

Was ist gezeichnetes Kapital und welche Bedeutung hat es in der Bilanz?

Das gezeichnete Kapital stellt die Summe der Nennbeträge aller von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteile dar. Es handelt sich um eine zentrale Position auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital und ist in § 272 Abs. 1 HGB geregelt. Bei der GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem Stammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG, bei der AG dem Grundkapital nach § 6 AktG.

In der Handelsbilanz erscheint das gezeichnete Kapital unter dem Posten A.I. des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Es bildet die Haftungsgrundlage für Gläubiger und ist ein Maßstab für die Kapitalausstattung des Unternehmens. Das gezeichnete Kapital ist von den tatsächlich eingezahlten Beträgen zu unterscheiden — die Differenz wird als ausstehende Einlagen separat ausgewiesen.

Gesetzliche Grundlagen

Das gezeichnete Kapital ist keine frei wählbare Größe. Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mindestens 1 Euro (§ 5a GmbHG). Bei der AG liegt das Mindestgrundkapital bei 50.000 Euro (§ 7 AktG).

Bilanzausweis nach § 266 Abs. 3 HGB

Die Passivseite der Bilanz zeigt das Eigenkapital wie folgt: A. Eigenkapital → I. Gezeichnetes Kapital. Davon sind gegebenenfalls noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen abzusetzen (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Darstellung erfolgt als Bruttoausweis: Das gezeichnete Kapital wird in voller Höhe gezeigt, ausstehende Einlagen werden separat als Abzugsposten erfasst.

Gezeichnetes Kapital berechnen: Die Grundformel einfach erklärt

Die Berechnung des gezeichneten Kapitals erfolgt durch Addition aller übernommenen Geschäftsanteile. Die Grundformel lautet:

Grundformel gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital = Anzahl der Geschäftsanteile × Nennbetrag je Anteil Alternativ bei mehreren Gesellschaftern: Gezeichnetes Kapital = Summe aller übernommenen Stammeinlagen

Praktisches Berechnungsbeispiel GmbH

Eine GmbH wird von drei Gesellschaftern gegründet. Gesellschafter A übernimmt eine Stammeinlage von 12.500 Euro, Gesellschafter B übernimmt 7.500 Euro und Gesellschafter C übernimmt 5.000 Euro. Die Berechnung des gezeichneten Kapitals erfolgt durch einfache Addition:

Gesellschafter Übernommene Stammeinlage Anteil in %
Gesellschafter A 12.500 Euro 50,0 %
Gesellschafter B 7.500 Euro 30,0 %
Gesellschafter C 5.000 Euro 20,0 %
Gezeichnetes Kapital gesamt 25.000 Euro 100,0 %

Das gezeichnete Kapital der GmbH beträgt somit 25.000 Euro und erfüllt die Mindestanforderung gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG. Diese Summe ist im Gesellschaftsvertrag festzuhalten und beim Handelsregister anzumelden.

„In der Praxis verwechseln Mandanten häufig das gezeichnete Kapital mit dem eingezahlten Kapital. Entscheidend ist: Das gezeichnete Kapital ist die Verpflichtung der Gesellschafter, nicht die bereits erfolgte Zahlung. Ausstehende Einlagen müssen separat ausgewiesen werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wirkt sich die tatsächliche Einzahlung auf das gezeichnete Kapital aus?

Das gezeichnete Kapital als Nominalwert bleibt unverändert, unabhängig davon, ob die Gesellschafter ihre Einlagen bereits vollständig eingezahlt haben. Die tatsächliche Einzahlung beeinflusst jedoch den Bilanzausweis: Noch nicht eingezahlte Beträge werden als ausstehende Einlagen erfasst und gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Ausstehende Einlagen: Eingefordert vs. nicht eingefordert

Die ausstehenden Einlagen können in zwei Kategorien unterteilt werden:

  • Eingeforderte ausstehende Einlagen: Die Gesellschafter wurden bereits zur Zahlung aufgefordert, haben aber noch nicht geleistet. Diese Position wird als Forderung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
  • Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen: Die Gesellschaft hat die Einlagen noch nicht eingefordert. Diese werden auf der Passivseite als Abzugsposten vom gezeichneten Kapital dargestellt oder alternativ in einem Vermerk unter der Bilanz angegeben (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Berechnungsbeispiel mit ausstehenden Einlagen

Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000 Euro. Von diesem Betrag wurden bislang 20.000 Euro eingezahlt. Die verbleibenden 5.000 Euro sind noch nicht eingefordert. Der Bilanzausweis im Eigenkapital sieht wie folgt aus:

Position Betrag
I. Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
davon nicht eingefordert: 5.000 Euro
Eingezahltes gezeichnetes Kapital 20.000 Euro

Mindesteinzahlung beachten

Bei Gründung einer GmbH muss gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt werden. Sacheinlagen müssen vollständig zur Verfügung stehen. Eine Unterschreitung dieser Grenze gefährdet die Eintragung ins Handelsregister.

Wie berechnet sich das gezeichnete Kapital bei Kapitalerhöhung?

Eine Kapitalerhöhung führt zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 55 ff. GmbHG. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung übernehmen die Gesellschafter — bestehende oder neue — zusätzliche Geschäftsanteile. Die Berechnung des neuen gezeichneten Kapitals erfolgt durch Addition der bisherigen und der neu übernommenen Einlagen.

Formel bei Kapitalerhöhung

Berechnungsformel Kapitalerhöhung

Gezeichnetes Kapital (neu) = Gezeichnetes Kapital (alt) + Erhöhungsbetrag Der Erhöhungsbetrag ergibt sich aus der Summe der neu übernommenen Stammeinlagen gemäß Kapitalerhöhungsbeschluss.

Praxisbeispiel: Kapitalerhöhung von 25.000 Euro auf 50.000 Euro

Eine GmbH mit einem bisherigen Stammkapital von 25.000 Euro beschließt eine Kapitalerhöhung um 25.000 Euro. Ein neuer Gesellschafter D übernimmt die vollständige Erhöhung. Die Berechnung:

Gesellschafter Alt Erhöhung Neu Anteil neu
Gesellschafter A 12.500 Euro 0 Euro 12.500 Euro 25,0 %
Gesellschafter B 7.500 Euro 0 Euro 7.500 Euro 15,0 %
Gesellschafter C 5.000 Euro 0 Euro 5.000 Euro 10,0 %
Gesellschafter D (neu) 0 Euro 25.000 Euro 25.000 Euro 50,0 %
Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro 25.000 Euro 50.000 Euro 100,0 %

Das gezeichnete Kapital beträgt nach der Erhöhung 50.000 Euro. Die Kapitalerhöhung ist gemäß § 54 Abs. 3 GmbHG notariell zu beurkunden und beim Handelsregister anzumelden. Erst mit Eintragung wird die Erhöhung wirksam.

„Bei Kapitalerhöhungen ist die buchhalterische Behandlung des Agios — also des Aufgelds über den Nennbetrag hinaus — zu beachten. Das Agio erhöht nicht das gezeichnete Kapital, sondern wird in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Diese Unterscheidung ist bilanzrechtlich zwingend.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Auswirkungen hat eine Kapitalherabsetzung auf das gezeichnete Kapital?

Eine Kapitalherabsetzung führt zur Verringerung des gezeichneten Kapitals. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in §§ 58 ff. GmbHG geregelt. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 58–59 GmbHG), der vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Verlusten (§§ 58a–58f GmbHG) und der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG).

Berechnung bei ordentlicher Kapitalherabsetzung

Die Formel zur Berechnung des neuen gezeichneten Kapitals lautet:

Berechnungsformel Kapitalherabsetzung

Gezeichnetes Kapital (neu) = Gezeichnetes Kapital (alt) − Herabsetzungsbetrag Wichtig: Das gezeichnete Kapital darf bei der GmbH nicht unter 25.000 Euro sinken (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), sofern nicht gleichzeitig eine Umwandlung in eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgt.

Praxisfall: Vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Verlustausgleich

Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 50.000 Euro und einen Bilanzverlust von 18.000 Euro. Die Gesellschafter beschließen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung um 18.000 Euro auf 32.000 Euro, um den Verlust auszugleichen:

Position Vorher Herabsetzung Nachher
Gezeichnetes Kapital 50.000 Euro −18.000 Euro 32.000 Euro
Bilanzverlust −18.000 Euro +18.000 Euro 0 Euro
Eigenkapital gesamt 32.000 Euro 0 Euro 32.000 Euro

Durch die Kapitalherabsetzung wird der Bilanzverlust ausgeglichen, ohne dass Liquidität abfließt. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 58a ff. GmbHG darf nur zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden und unterliegt besonderen Gläubigerschutzvorschriften.

Gläubigerschutz beachten

Bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung sind die Gläubiger gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG zu sichern oder zu befriedigen. Die Herabsetzung wird erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam. Eine Verletzung der Schutzvorschriften kann zur Haftung der Geschäftsführer führen.

Was ist der Unterschied zwischen gezeichnetem Kapital und Eigenkapital?

Das gezeichnete Kapital ist lediglich eine Teilposition des Eigenkapitals. Während das gezeichnete Kapital den nominellen Haftungsbetrag darstellt, umfasst das Eigenkapital alle Positionen gemäß § 266 Abs. 3 A. HGB: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Struktur des Eigenkapitals nach HGB

Position Rechtsgrundlage Erläuterung
I. Gezeichnetes Kapital § 272 Abs. 1 HGB Stammkapital bzw. Grundkapital
II. Kapitalrücklage § 272 Abs. 2 HGB Agio, Zuzahlungen, bestimmte Umwandlungsbeträge
III. Gewinnrücklagen § 266 Abs. 3 A. III. HGB Gesetzliche Rücklage, Satzungsrücklage, andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag § 268 Abs. 1 HGB Ergebnisvortrag aus Vorjahren
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag § 275 HGB Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres

Das gezeichnete Kapital ist also nur der erste Posten im Eigenkapital. Das tatsächliche Eigenkapital kann deutlich höher liegen, wenn Gewinne thesauriert wurden, oder niedriger, wenn Verluste aufgelaufen sind.

Berechnungsbeispiel: Eigenkapital vs. gezeichnetes Kapital

Eine GmbH weist zum 31.12.2025 folgende Eigenkapitalpositionen auf:

Position Betrag
I. Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
II. Kapitalrücklage 10.000 Euro
III. Gewinnrücklagen 15.000 Euro
IV. Gewinnvortrag 5.000 Euro
V. Jahresüberschuss 8.000 Euro
Eigenkapital gesamt 63.000 Euro

Obwohl das gezeichnete Kapital nur 25.000 Euro beträgt, liegt das tatsächliche Eigenkapital bei 63.000 Euro. Diese Unterscheidung ist für die Beurteilung der Eigenkapitalausstattung und der wirtschaftlichen Stabilität entscheidend.

„Viele Mandanten betrachten nur das Stammkapital und übersehen die anderen Eigenkapitalpositionen. Für Kreditgespräche, Bonität und die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit ist jedoch das gesamte Eigenkapital maßgeblich — nicht nur das gezeichnete Kapital.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird das gezeichnete Kapital in Bilanz und Anhang dargestellt?

Der Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals erfolgt auf der Passivseite unter A.I. gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Zusätzlich sind im Anhang gemäß § 284 Abs. 1 und § 285 Nr. 1 HGB detaillierte Angaben zur Entwicklung des Eigenkapitals erforderlich. Bei Kapitalgesellschaften mittlerer und großer Größe ist ein Eigenkapitalspiegel verpflichtend.

Pflichtangaben im Anhang gemäß § 285 Nr. 1 HGB

  • Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Endbestand)
  • Anzahl und Nennbetrag der Geschäftsanteile
  • Bei Veränderungen: Beschlussdatum und Eintragung ins Handelsregister
  • Ausstehende Einlagen: Höhe und Aufgliederung nach eingefordert/nicht eingefordert
  • Angaben zu genehmigtem Kapital oder bedingtem Kapital (bei AG)

Eigenkapitalspiegel: Muster für GmbH

Position Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzergebnis Summe
Stand 01.01.2025 25.000 10.000 12.000 3.000 50.000
Einstellung in Rücklage +2.000 −2.000
Gewinnausschüttung −1.000 −1.000
Jahresüberschuss 2025 +8.000 +8.000
Stand 31.12.2025 25.000 10.000 14.000 8.000 57.000

Der Eigenkapitalspiegel ist Bestandteil des Anhangs und zeigt transparent die Veränderungen aller Eigenkapitalpositionen. Für kleine Kapitalgesellschaften, die von Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch machen, sind reduzierte Angaben zulässig.

Offenlegung im Unternehmensregister

Der Jahresabschluss einschließlich Bilanz und Anhang ist gemäß § 325 HGB im Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Wer die Offenlegung durch Steuerberater digital koordinieren lassen möchte, findet bei OnlineBilanz.de entsprechende Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Welche Fehler sollten Sie bei der Berechnung und Ausweisung vermeiden?

In der Praxis treten bei der Berechnung und dem Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals häufig vermeidbare Fehler auf. Diese können zu fehlerhaften Abschlüssen, Rückfragen des Handelsregisters oder im schlimmsten Fall zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.

Die häufigsten Fehlerquellen

  • Verwechslung von gezeichnetem und eingezahltem Kapital: Das gezeichnete Kapital ist die Verpflichtung, nicht die Zahlung. Ausstehende Einlagen müssen korrekt ausgewiesen werden.
  • Fehlende Anpassung nach Kapitalmaßnahmen: Nach Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen muss das gezeichnete Kapital in der Bilanz aktualisiert werden — aber erst nach Eintragung ins Handelsregister.
  • Unterschreitung des Mindestkapitals: Bei der GmbH darf das Stammkapital nicht unter 25.000 Euro fallen, bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht unter 1 Euro.
  • Agio falsch verbucht: Aufgelder (Agio) dürfen nicht dem gezeichneten Kapital zugeschlagen werden, sondern sind in die Kapitalrücklage einzustellen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
  • Fehlende oder unvollständige Anhangsangaben: Die Entwicklung des Eigenkapitals und Angaben zu ausstehenden Einlagen sind im Anhang verpflichtend anzugeben.
  • Falsche Zeitpunkte bei Kapitaländerungen: Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen werden erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam — nicht mit Beschlussfassung.

„Ein klassischer Fehler ist die Buchung einer Kapitalerhöhung bereits zum Beschlusszeitpunkt. Steuerrechtlich und handelsrechtlich wird die Kapitaländerung erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Bis dahin handelt es sich um eine ausstehende Einlage oder Verbindlichkeit — nicht um gezeichnetes Kapital.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste für die korrekte Berechnung und Ausweisung

  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug als Grundlage heranziehen
  • Gezeichnetes Kapital = Summe aller übernommenen Stammeinlagen prüfen
  • Ausstehende Einlagen separat erfassen und ausweisen
  • Nach Kapitalmaßnahmen: Eintragungsdatum im Handelsregister abwarten
  • Agio in Kapitalrücklage buchen, nicht ins gezeichnete Kapital
  • Eigenkapitalspiegel im Anhang vollständig und nachvollziehbar erstellen
  • Offenlegungsfristen einhalten: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)

Wer den Jahresabschluss einschließlich der korrekten Berechnung und Ausweisung des gezeichneten Kapitals durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klaren Lieferfristen — ohne lange Wartezeiten und mit voller Steuerberater-Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen

Kann das gezeichnete Kapital einer GmbH unter 25.000 Euro liegen?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Unterschreitung ist nur bei der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG zulässig, die mit einem Stammkapital von mindestens 1 Euro gegründet werden kann.

Müssen ausstehende Einlagen im Handelsregister eingetragen werden?

Ja, teilweise. Bei GmbH muss nach § 10 Abs. 2 GmbHG die Höhe der eingezahlten Einlagen angemeldet werden. Bei der AG sind ausstehende Einlagen im Handelsregister nur einzutragen, wenn sie von besonderer Bedeutung sind. Die vollständige Dokumentation erfolgt im Gesellschafterbeschluss und wird bilanziert.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Einlage nicht zahlt?

Der Gesellschafter gerät in Verzug und haftet auf Zahlung. Die Gesellschaft kann nach § 21 GmbHG Verzugszinsen verlangen und im Extremfall die Kaduzierung (Einziehung des Geschäftsanteils) nach § 21 ff. GmbHG durchführen. Das gezeichnete Kapital bleibt davon unberührt, die ausstehende Einlage wird weiterhin aktivisch ausgewiesen.

Kann eine Sacheinlage das gezeichnete Kapital beeinflussen?

Ja, Sacheinlagen werden zum Nennwert auf das gezeichnete Kapital angerechnet. Die Bewertung muss sorgfältig erfolgen und wird bei GmbH im Sachgründungsbericht dokumentiert. Bei AG ist ein Gründungsbericht nach § 32 AktG erforderlich. Überbewertungen können zur Differenzhaftung führen, unterbewertete Sacheinlagen mindern nicht das gezeichnete Kapital.

Ist genehmigtes Kapital bereits Teil des gezeichneten Kapitals?

Nein. Genehmigtes Kapital nach § 202 ff. AktG ist eine Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung, die in der Satzung verankert wird. Es wird erst bei tatsächlicher Ausnutzung und Eintragung im Handelsregister zum gezeichneten Kapital. Bis dahin ist es lediglich im Anhang anzugeben.

Welche Rolle spielt das gezeichnete Kapital bei der Insolvenz?

Das gezeichnete Kapital ist die Haftungsgrundlage der Gesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften haften Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Ist das gezeichnete Kapital zur Hälfte aufgezehrt (§ 49 Abs. 3 GmbHG, § 92 Abs. 1 AktG), besteht eine Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greift die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 5 GmbHG – Stammkapital, § 7 AktG – Grundkapital, § 272 HGB – Eigenkapital. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater