Gezeichnetes Kapital berechnen: Formel & Beispiele 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Das gezeichnete Kapital bildet die zentrale Eigenkapitalposition der Kapitalgesellschaft und ist zwingend in der Bilanz auszuweisen. Die Berechnung erfolgt nach festen Regeln, die bei Kapitalerhöhungen, ausstehenden Einlagen und Herabsetzungen zu beachten sind. Dieser Artikel erklärt die Formel zur Berechnung des gezeichneten Kapitals, zeigt typische Fallstricke und gibt praxisnahe Beispiele für den korrekten Bilanzausweis nach § 266 HGB.
Kurzantwort
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stamm- oder Grundkapital laut Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung. Die Grundformel lautet: Gezeichnetes Kapital = Anzahl der Anteile × Nennbetrag je Anteil. Bei Kapitalerhöhungen wird der neue Betrag addiert, bei Herabsetzungen subtrahiert. Ausstehende Einlagen werden separat auf der Aktivseite ausgewiesen und mindern nicht das gezeichnete Kapital selbst.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist gezeichnetes Kapital und welche Bedeutung hat es in der Bilanz?
- Gezeichnetes Kapital berechnen: Die Grundformel einfach erklärt
- Wie wirkt sich die tatsächliche Einzahlung auf das gezeichnete Kapital aus?
- Wie berechnet sich das gezeichnete Kapital bei Kapitalerhöhung?
- Welche Auswirkungen hat eine Kapitalherabsetzung auf das gezeichnete Kapital?
- Was ist der Unterschied zwischen gezeichnetem Kapital und Eigenkapital?
- Wie wird das gezeichnete Kapital in Bilanz und Anhang dargestellt?
- Welche Fehler sollten Sie bei der Berechnung und Ausweisung vermeiden?
Was ist gezeichnetes Kapital und welche Bedeutung hat es in der Bilanz?
Das gezeichnete Kapital stellt die Summe der Nennbeträge aller von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteile dar. Es handelt sich um eine zentrale Position auf der Passivseite der Bilanz im Eigenkapital und ist in § 272 Abs. 1 HGB geregelt. Bei der GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem Stammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG, bei der AG dem Grundkapital nach § 6 AktG.
In der Handelsbilanz erscheint das gezeichnete Kapital unter dem Posten A.I. des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Es bildet die Haftungsgrundlage für Gläubiger und ist ein Maßstab für die Kapitalausstattung des Unternehmens. Das gezeichnete Kapital ist von den tatsächlich eingezahlten Beträgen zu unterscheiden — die Differenz wird als ausstehende Einlagen separat ausgewiesen.
Gesetzliche Grundlagen
Das gezeichnete Kapital ist keine frei wählbare Größe. Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mindestens 1 Euro (§ 5a GmbHG). Bei der AG liegt das Mindestgrundkapital bei 50.000 Euro (§ 7 AktG).
Bilanzausweis nach § 266 Abs. 3 HGB
Die Passivseite der Bilanz zeigt das Eigenkapital wie folgt: A. Eigenkapital → I. Gezeichnetes Kapital. Davon sind gegebenenfalls noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen abzusetzen (§ 272 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Darstellung erfolgt als Bruttoausweis: Das gezeichnete Kapital wird in voller Höhe gezeigt, ausstehende Einlagen werden separat als Abzugsposten erfasst.
Gezeichnetes Kapital berechnen: Die Grundformel einfach erklärt
Die Berechnung des gezeichneten Kapitals erfolgt durch Addition aller übernommenen Geschäftsanteile. Die Grundformel lautet:
Grundformel gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital = Anzahl der Geschäftsanteile × Nennbetrag je Anteil Alternativ bei mehreren Gesellschaftern: Gezeichnetes Kapital = Summe aller übernommenen Stammeinlagen
Praktisches Berechnungsbeispiel GmbH
Eine GmbH wird von drei Gesellschaftern gegründet. Gesellschafter A übernimmt eine Stammeinlage von 12.500 Euro, Gesellschafter B übernimmt 7.500 Euro und Gesellschafter C übernimmt 5.000 Euro. Die Berechnung des gezeichneten Kapitals erfolgt durch einfache Addition:
| Gesellschafter | Übernommene Stammeinlage | Anteil in % |
|---|---|---|
| Gesellschafter A | 12.500 Euro | 50,0 % |
| Gesellschafter B | 7.500 Euro | 30,0 % |
| Gesellschafter C | 5.000 Euro | 20,0 % |
| Gezeichnetes Kapital gesamt | 25.000 Euro | 100,0 % |
Das gezeichnete Kapital der GmbH beträgt somit 25.000 Euro und erfüllt die Mindestanforderung gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG. Diese Summe ist im Gesellschaftsvertrag festzuhalten und beim Handelsregister anzumelden.
„In der Praxis verwechseln Mandanten häufig das gezeichnete Kapital mit dem eingezahlten Kapital. Entscheidend ist: Das gezeichnete Kapital ist die Verpflichtung der Gesellschafter, nicht die bereits erfolgte Zahlung. Ausstehende Einlagen müssen separat ausgewiesen werden.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie wirkt sich die tatsächliche Einzahlung auf das gezeichnete Kapital aus?
Das gezeichnete Kapital als Nominalwert bleibt unverändert, unabhängig davon, ob die Gesellschafter ihre Einlagen bereits vollständig eingezahlt haben. Die tatsächliche Einzahlung beeinflusst jedoch den Bilanzausweis: Noch nicht eingezahlte Beträge werden als ausstehende Einlagen erfasst und gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Ausstehende Einlagen: Eingefordert vs. nicht eingefordert
Die ausstehenden Einlagen können in zwei Kategorien unterteilt werden:
- Eingeforderte ausstehende Einlagen: Die Gesellschafter wurden bereits zur Zahlung aufgefordert, haben aber noch nicht geleistet. Diese Position wird als Forderung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
- Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen: Die Gesellschaft hat die Einlagen noch nicht eingefordert. Diese werden auf der Passivseite als Abzugsposten vom gezeichneten Kapital dargestellt oder alternativ in einem Vermerk unter der Bilanz angegeben (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB).
Berechnungsbeispiel mit ausstehenden Einlagen
Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000 Euro. Von diesem Betrag wurden bislang 20.000 Euro eingezahlt. Die verbleibenden 5.000 Euro sind noch nicht eingefordert. Der Bilanzausweis im Eigenkapital sieht wie folgt aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000 Euro |
| davon nicht eingefordert: 5.000 Euro | |
| Eingezahltes gezeichnetes Kapital | 20.000 Euro |
Mindesteinzahlung beachten
Bei Gründung einer GmbH muss gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt werden. Sacheinlagen müssen vollständig zur Verfügung stehen. Eine Unterschreitung dieser Grenze gefährdet die Eintragung ins Handelsregister.
Wie berechnet sich das gezeichnete Kapital bei Kapitalerhöhung?
Eine Kapitalerhöhung führt zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §§ 55 ff. GmbHG. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung übernehmen die Gesellschafter — bestehende oder neue — zusätzliche Geschäftsanteile. Die Berechnung des neuen gezeichneten Kapitals erfolgt durch Addition der bisherigen und der neu übernommenen Einlagen.
Formel bei Kapitalerhöhung
Berechnungsformel Kapitalerhöhung
Gezeichnetes Kapital (neu) = Gezeichnetes Kapital (alt) + Erhöhungsbetrag Der Erhöhungsbetrag ergibt sich aus der Summe der neu übernommenen Stammeinlagen gemäß Kapitalerhöhungsbeschluss.
Praxisbeispiel: Kapitalerhöhung von 25.000 Euro auf 50.000 Euro
Eine GmbH mit einem bisherigen Stammkapital von 25.000 Euro beschließt eine Kapitalerhöhung um 25.000 Euro. Ein neuer Gesellschafter D übernimmt die vollständige Erhöhung. Die Berechnung:
| Gesellschafter | Alt | Erhöhung | Neu | Anteil neu |
|---|---|---|---|---|
| Gesellschafter A | 12.500 Euro | 0 Euro | 12.500 Euro | 25,0 % |
| Gesellschafter B | 7.500 Euro | 0 Euro | 7.500 Euro | 15,0 % |
| Gesellschafter C | 5.000 Euro | 0 Euro | 5.000 Euro | 10,0 % |
| Gesellschafter D (neu) | 0 Euro | 25.000 Euro | 25.000 Euro | 50,0 % |
| Gezeichnetes Kapital | 25.000 Euro | 25.000 Euro | 50.000 Euro | 100,0 % |
Das gezeichnete Kapital beträgt nach der Erhöhung 50.000 Euro. Die Kapitalerhöhung ist gemäß § 54 Abs. 3 GmbHG notariell zu beurkunden und beim Handelsregister anzumelden. Erst mit Eintragung wird die Erhöhung wirksam.
„Bei Kapitalerhöhungen ist die buchhalterische Behandlung des Agios — also des Aufgelds über den Nennbetrag hinaus — zu beachten. Das Agio erhöht nicht das gezeichnete Kapital, sondern wird in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Diese Unterscheidung ist bilanzrechtlich zwingend.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Auswirkungen hat eine Kapitalherabsetzung auf das gezeichnete Kapital?
Eine Kapitalherabsetzung führt zur Verringerung des gezeichneten Kapitals. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in §§ 58 ff. GmbHG geregelt. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 58–59 GmbHG), der vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Verlusten (§§ 58a–58f GmbHG) und der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG).
Berechnung bei ordentlicher Kapitalherabsetzung
Die Formel zur Berechnung des neuen gezeichneten Kapitals lautet:
Berechnungsformel Kapitalherabsetzung
Gezeichnetes Kapital (neu) = Gezeichnetes Kapital (alt) − Herabsetzungsbetrag Wichtig: Das gezeichnete Kapital darf bei der GmbH nicht unter 25.000 Euro sinken (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), sofern nicht gleichzeitig eine Umwandlung in eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgt.
Praxisfall: Vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Verlustausgleich
Eine GmbH hat ein gezeichnetes Kapital von 50.000 Euro und einen Bilanzverlust von 18.000 Euro. Die Gesellschafter beschließen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung um 18.000 Euro auf 32.000 Euro, um den Verlust auszugleichen:
| Position | Vorher | Herabsetzung | Nachher |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 50.000 Euro | −18.000 Euro | 32.000 Euro |
| Bilanzverlust | −18.000 Euro | +18.000 Euro | 0 Euro |
| Eigenkapital gesamt | 32.000 Euro | 0 Euro | 32.000 Euro |
Durch die Kapitalherabsetzung wird der Bilanzverlust ausgeglichen, ohne dass Liquidität abfließt. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 58a ff. GmbHG darf nur zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden und unterliegt besonderen Gläubigerschutzvorschriften.
Gläubigerschutz beachten
Bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung sind die Gläubiger gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG zu sichern oder zu befriedigen. Die Herabsetzung wird erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam. Eine Verletzung der Schutzvorschriften kann zur Haftung der Geschäftsführer führen.
Was ist der Unterschied zwischen gezeichnetem Kapital und Eigenkapital?
Das gezeichnete Kapital ist lediglich eine Teilposition des Eigenkapitals. Während das gezeichnete Kapital den nominellen Haftungsbetrag darstellt, umfasst das Eigenkapital alle Positionen gemäß § 266 Abs. 3 A. HGB: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Struktur des Eigenkapitals nach HGB
| Position | Rechtsgrundlage | Erläuterung |
|---|---|---|
| I. Gezeichnetes Kapital | § 272 Abs. 1 HGB | Stammkapital bzw. Grundkapital |
| II. Kapitalrücklage | § 272 Abs. 2 HGB | Agio, Zuzahlungen, bestimmte Umwandlungsbeträge |
| III. Gewinnrücklagen | § 266 Abs. 3 A. III. HGB | Gesetzliche Rücklage, Satzungsrücklage, andere Gewinnrücklagen |
| IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | § 268 Abs. 1 HGB | Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
| V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | § 275 HGB | Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres |
Das gezeichnete Kapital ist also nur der erste Posten im Eigenkapital. Das tatsächliche Eigenkapital kann deutlich höher liegen, wenn Gewinne thesauriert wurden, oder niedriger, wenn Verluste aufgelaufen sind.
Berechnungsbeispiel: Eigenkapital vs. gezeichnetes Kapital
Eine GmbH weist zum 31.12.2025 folgende Eigenkapitalpositionen auf:
| Position | Betrag |
|---|---|
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000 Euro |
| II. Kapitalrücklage | 10.000 Euro |
| III. Gewinnrücklagen | 15.000 Euro |
| IV. Gewinnvortrag | 5.000 Euro |
| V. Jahresüberschuss | 8.000 Euro |
| Eigenkapital gesamt | 63.000 Euro |
Obwohl das gezeichnete Kapital nur 25.000 Euro beträgt, liegt das tatsächliche Eigenkapital bei 63.000 Euro. Diese Unterscheidung ist für die Beurteilung der Eigenkapitalausstattung und der wirtschaftlichen Stabilität entscheidend.
„Viele Mandanten betrachten nur das Stammkapital und übersehen die anderen Eigenkapitalpositionen. Für Kreditgespräche, Bonität und die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit ist jedoch das gesamte Eigenkapital maßgeblich — nicht nur das gezeichnete Kapital.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie wird das gezeichnete Kapital in Bilanz und Anhang dargestellt?
Der Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals erfolgt auf der Passivseite unter A.I. gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Zusätzlich sind im Anhang gemäß § 284 Abs. 1 und § 285 Nr. 1 HGB detaillierte Angaben zur Entwicklung des Eigenkapitals erforderlich. Bei Kapitalgesellschaften mittlerer und großer Größe ist ein Eigenkapitalspiegel verpflichtend.
Pflichtangaben im Anhang gemäß § 285 Nr. 1 HGB
- Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Endbestand)
- Anzahl und Nennbetrag der Geschäftsanteile
- Bei Veränderungen: Beschlussdatum und Eintragung ins Handelsregister
- Ausstehende Einlagen: Höhe und Aufgliederung nach eingefordert/nicht eingefordert
- Angaben zu genehmigtem Kapital oder bedingtem Kapital (bei AG)
Eigenkapitalspiegel: Muster für GmbH
| Position | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzergebnis | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2025 | 25.000 | 10.000 | 12.000 | 3.000 | 50.000 |
| Einstellung in Rücklage | — | — | +2.000 | −2.000 | — |
| Gewinnausschüttung | — | — | — | −1.000 | −1.000 |
| Jahresüberschuss 2025 | — | — | — | +8.000 | +8.000 |
| Stand 31.12.2025 | 25.000 | 10.000 | 14.000 | 8.000 | 57.000 |
Der Eigenkapitalspiegel ist Bestandteil des Anhangs und zeigt transparent die Veränderungen aller Eigenkapitalpositionen. Für kleine Kapitalgesellschaften, die von Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch machen, sind reduzierte Angaben zulässig.
Offenlegung im Unternehmensregister
Der Jahresabschluss einschließlich Bilanz und Anhang ist gemäß § 325 HGB im Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Wer die Offenlegung durch Steuerberater digital koordinieren lassen möchte, findet bei OnlineBilanz.de entsprechende Leistungen mit transparenten Festpreisen.
Welche Fehler sollten Sie bei der Berechnung und Ausweisung vermeiden?
In der Praxis treten bei der Berechnung und dem Bilanzausweis des gezeichneten Kapitals häufig vermeidbare Fehler auf. Diese können zu fehlerhaften Abschlüssen, Rückfragen des Handelsregisters oder im schlimmsten Fall zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.
Die häufigsten Fehlerquellen
-
Verwechslung von gezeichnetem und eingezahltem Kapital: Das gezeichnete Kapital ist die Verpflichtung, nicht die Zahlung. Ausstehende Einlagen müssen korrekt ausgewiesen werden.
-
Fehlende Anpassung nach Kapitalmaßnahmen: Nach Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen muss das gezeichnete Kapital in der Bilanz aktualisiert werden — aber erst nach Eintragung ins Handelsregister.
-
Unterschreitung des Mindestkapitals: Bei der GmbH darf das Stammkapital nicht unter 25.000 Euro fallen, bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht unter 1 Euro.
-
Agio falsch verbucht: Aufgelder (Agio) dürfen nicht dem gezeichneten Kapital zugeschlagen werden, sondern sind in die Kapitalrücklage einzustellen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
-
Fehlende oder unvollständige Anhangsangaben: Die Entwicklung des Eigenkapitals und Angaben zu ausstehenden Einlagen sind im Anhang verpflichtend anzugeben.
-
Falsche Zeitpunkte bei Kapitaländerungen: Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen werden erst mit Eintragung ins Handelsregister wirksam — nicht mit Beschlussfassung.
„Ein klassischer Fehler ist die Buchung einer Kapitalerhöhung bereits zum Beschlusszeitpunkt. Steuerrechtlich und handelsrechtlich wird die Kapitaländerung erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Bis dahin handelt es sich um eine ausstehende Einlage oder Verbindlichkeit — nicht um gezeichnetes Kapital.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Checkliste für die korrekte Berechnung und Ausweisung
-
Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug als Grundlage heranziehen
-
Gezeichnetes Kapital = Summe aller übernommenen Stammeinlagen prüfen
-
Ausstehende Einlagen separat erfassen und ausweisen
-
Nach Kapitalmaßnahmen: Eintragungsdatum im Handelsregister abwarten
-
Agio in Kapitalrücklage buchen, nicht ins gezeichnete Kapital
-
Eigenkapitalspiegel im Anhang vollständig und nachvollziehbar erstellen
-
Offenlegungsfristen einhalten: 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
Wer den Jahresabschluss einschließlich der korrekten Berechnung und Ausweisung des gezeichneten Kapitals durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klaren Lieferfristen — ohne lange Wartezeiten und mit voller Steuerberater-Verantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Kann das gezeichnete Kapital einer GmbH unter 25.000 Euro liegen?
Nein. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Unterschreitung ist nur bei der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG zulässig, die mit einem Stammkapital von mindestens 1 Euro gegründet werden kann.
Müssen ausstehende Einlagen im Handelsregister eingetragen werden?
Ja, teilweise. Bei GmbH muss nach § 10 Abs. 2 GmbHG die Höhe der eingezahlten Einlagen angemeldet werden. Bei der AG sind ausstehende Einlagen im Handelsregister nur einzutragen, wenn sie von besonderer Bedeutung sind. Die vollständige Dokumentation erfolgt im Gesellschafterbeschluss und wird bilanziert.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Einlage nicht zahlt?
Der Gesellschafter gerät in Verzug und haftet auf Zahlung. Die Gesellschaft kann nach § 21 GmbHG Verzugszinsen verlangen und im Extremfall die Kaduzierung (Einziehung des Geschäftsanteils) nach § 21 ff. GmbHG durchführen. Das gezeichnete Kapital bleibt davon unberührt, die ausstehende Einlage wird weiterhin aktivisch ausgewiesen.
Kann eine Sacheinlage das gezeichnete Kapital beeinflussen?
Ja, Sacheinlagen werden zum Nennwert auf das gezeichnete Kapital angerechnet. Die Bewertung muss sorgfältig erfolgen und wird bei GmbH im Sachgründungsbericht dokumentiert. Bei AG ist ein Gründungsbericht nach § 32 AktG erforderlich. Überbewertungen können zur Differenzhaftung führen, unterbewertete Sacheinlagen mindern nicht das gezeichnete Kapital.
Ist genehmigtes Kapital bereits Teil des gezeichneten Kapitals?
Nein. Genehmigtes Kapital nach § 202 ff. AktG ist eine Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung, die in der Satzung verankert wird. Es wird erst bei tatsächlicher Ausnutzung und Eintragung im Handelsregister zum gezeichneten Kapital. Bis dahin ist es lediglich im Anhang anzugeben.
Welche Rolle spielt das gezeichnete Kapital bei der Insolvenz?
Das gezeichnete Kapital ist die Haftungsgrundlage der Gesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften haften Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Ist das gezeichnete Kapital zur Hälfte aufgezehrt (§ 49 Abs. 3 GmbHG, § 92 Abs. 1 AktG), besteht eine Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greift die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 5 GmbHG – Stammkapital, § 7 AktG – Grundkapital, § 272 HGB – Eigenkapital. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


