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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuer Kiel

Gewerbesteuer Kiel 2026: Hebesatz, Berechnung & Erklärung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewerbesteuer ist für Gewerbetreibende in Kiel eine zentrale Betriebssteuer. Mit dem Hebesatz von 410 % (Stand 2026) liegt die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins im oberen Mittelfeld deutscher Großstädte. Dieser Artikel erklärt die Berechnung, Fristen, Anrechnungsmöglichkeiten und häufige Fehlerquellen – fachlich fundiert und praxisnah für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Gewerbesteuer in Kiel wird auf Basis des Gewerbeertrags berechnet und mit dem Hebesatz von 410 % (Stand 2026) multipliziert. Nach Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags (Gewerbeertrag × 3,5 %) ergibt sich die Steuerschuld durch Multiplikation mit dem Hebesatz. Unternehmen müssen die Gewerbesteuererklärung fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einreichen, das den Messbetrag feststellt. Die Stadt Kiel setzt anschließend die Gewerbesteuer fest und fordert Vorauszahlungen ein. Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer gemäß § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.

Grundlagen der Gewerbesteuer in Kiel: Was Unternehmen wissen müssen

Die Gewerbesteuer ist für alle gewerblich tätigen Unternehmen in Kiel eine zentrale Steuerart. Sie wird von der Landeshauptstadt Kiel als Realsteuer auf Grundlage des § 7 GewStG erhoben und stellt eine wichtige Einnahmequelle für die kommunale Selbstverwaltung dar. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter ist es essenziell, die Berechnungsgrundlagen und lokalen Besonderheiten zu verstehen, um die Steuerlast korrekt zu ermitteln und in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag nach § 6 GewStG, der aus dem steuerlichen Gewinn abgeleitet und um verschiedene Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) korrigiert wird. Nach Anwendung des bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % auf den Gewerbeertrag über dem Freibetrag wird die Steuermesszahl mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert – hier setzt die lokale Gestaltungshoheit der Stadt Kiel an.

Wer unterliegt der Gewerbesteuerpflicht?

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der Gewerbesteuer gemäß § 2 Abs. 2 GewStG
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG) sind gewerbesteuerpflichtig, profitieren jedoch von einem Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG
  • Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben
  • Betriebsstätten in Kiel: Auch wenn der Sitz außerhalb liegt, unterliegt die Betriebsstätte in Kiel anteilig der hiesigen Gewerbesteuer nach § 28 GewStG

Praxis-Tipp

Bei mehreren Betriebsstätten erfolgt die Zerlegung des Steuermessbetrags nach § 28 ff. GewStG anhand des Verhältnisses der Arbeitslöhne. Eine korrekte Erfassung aller Standorte und Lohnsummen ist daher für die Gewerbesteuererklärung unverzichtbar.

Hebesatz in Kiel 2026: Aktuelle Höhe und regionale Einordnung

Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Landeshauptstadt Kiel beträgt im Jahr 2026 390 %. Dieser Wert liegt über dem bundesweiten Durchschnitt und spiegelt die finanzpolitische Situation der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt wider. Der Hebesatz wird durch die Stadtverordnetenversammlung Kiel beschlossen und kann von Jahr zu Jahr angepasst werden, ist aber seit mehreren Jahren stabil.

390 %

Gewerbesteuer-Hebesatz Kiel

3,5 %

Bundeseinheitliche Steuermesszahl

24.500 €

Freibetrag für Personengesellschaften

Vergleich mit Nachbargemeinden und Wettbewerbsstandorten

Stadt/Gemeinde Hebesatz 2026 Abweichung zu Kiel
Kiel 390 %
Lübeck 430 % +40 Prozentpunkte
Flensburg 450 % +60 Prozentpunkte
Neumünster 410 % +20 Prozentpunkte
Rendsburg 400 % +10 Prozentpunkte
Plön 360 % −30 Prozentpunkte

Im regionalen Vergleich liegt Kiel damit im mittleren Bereich der schleswig-holsteinischen Städte. Während kleinere Umlandgemeinden teilweise deutlich niedrigere Hebesätze bieten, weisen andere Großstädte wie Lübeck oder Flensburg eine höhere Gewerbesteuerbelastung auf. Für Standortentscheidungen kann dies ein relevanter Faktor sein, sollte jedoch stets in Relation zu Infrastruktur, Kundennähe und Arbeitskräfteangebot bewertet werden.

„Viele Mandanten fragen uns, ob ein Umzug in eine Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz lohnt. Die Gewerbesteuerersparnis muss dabei gegen höhere Logistikkosten, Pendelzeiten der Mitarbeiter und den Verlust zentraler Infrastruktur abgewogen werden. Eine isolierte Betrachtung des Hebesatzes greift zu kurz.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer in Kiel konkret?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Lediglich der Hebesatz ist kommunal unterschiedlich. Für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Kiel gilt folgender Berechnungsweg nach den §§ 6 bis 16 GewStG:

Berechnungsschema Schritt für Schritt

  1. Ausgangsgröße: Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 7 GewStG (entspricht i.d.R. dem Gewinn nach § 15 EStG bzw. bei Kapitalgesellschaften dem zu versteuernden Einkommen nach Körperschaftsteuer-Vorlage)
  2. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: z. B. 25 % der Dauerschuldzinsen, 25 % von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter, 25 % von Lizenzgebühren (jeweils soweit über 200.000 Euro Freibetrag)
  3. Kürzungen nach § 9 GewStG: z. B. 1,2 % des Einheitswerts für Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG), Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften, ausländische Betriebsstättenerträge
  4. Gewerbeertrag: Summe aus Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen
  5. Freibetrag: 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG), entfällt bei Kapitalgesellschaften
  6. Steuermessbetrag: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %
  7. Gewerbesteuerschuld: Steuermessbetrag × Hebesatz Kiel (390 %)

Rechenbeispiel für eine GmbH in Kiel

Position Betrag
Gewinn lt. Körperschaftsteuerbescheid 150.000 €
+ Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten) 12.000 €
− Kürzungen (Grundbesitz) −2.000 €
= Gewerbeertrag 160.000 €
− Freibetrag (bei GmbH nicht anwendbar) 0 €
= Maßgebender Gewerbeertrag 160.000 €
× Steuermesszahl 3,5 % 5.600 €
× Hebesatz Kiel 390 % 21.840 €
Gewerbesteuerschuld 21.840 €

Achtung bei Hinzurechnungen

Die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 GewStG wurden durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erheblich verschärft. Insbesondere Miet- und Leasingaufwendungen sowie Dauerschuldzinsen erhöhen den Gewerbeertrag deutlich. Eine regelmäßige Prüfung der Finanzierungsstruktur ist daher empfehlenswert.

Gewerbesteuererklärung in Kiel: Fristen, Abgabe und Zuständigkeit

Die Gewerbesteuererklärung ist gemäß § 14a GewStG jährlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen – nicht bei der Stadt Kiel selbst. Das Finanzamt Kiel-Nord ist für die Festsetzung des Steuermessbetrags zuständig, der dann an die Stadt Kiel zur Hebesatzanwendung und Steuerfestsetzung weitergeleitet wird. Die Abgabefrist entspricht der für die Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuererklärung.

Abgabefrist mit Steuerberater

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt bei steuerlicher Beratung eine Abgabefrist bis zum 30. April 2027 (§ 149 Abs. 3 AO i.V.m. § 181 Abs. 2a AO).

Abgabefrist ohne Steuerberater

Ohne steuerliche Beratung muss die Gewerbesteuererklärung 2025 bereits bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen (§ 149 Abs. 2 AO).

Was gehört zur Gewerbesteuererklärung?

  • Vordruck GewSt 1 A (für Kapitalgesellschaften) bzw. GewSt 1 E (für Einzelunternehmen/Personengesellschaften)
  • Anlage zur Gewerbesteuererklärung (z. B. GewSt 1 A-AN für Hinzurechnungen und Kürzungen)
  • Bei Organschaften: Anlage GewSt Organschaft
  • Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden: Anlage Zerlegung (GewSt Zerlegung)
  • E-Bilanz bzw. Jahresabschluss und steuerliche Überleitungsrechnung
  • Nachweise zu Hinzurechnungen (Zinsaufwendungen, Miet- und Leasingverträge)

Seit 2011 besteht für Bilanzierende die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Finanzverwaltung (E-Bilanz nach § 5b EStG). Diese bildet die Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags und muss vor Abgabe der Gewerbesteuererklärung übermittelt werden.

„In der Praxis beobachten wir, dass viele Mandanten die Abgabefristen unterschätzen. Die Gewerbesteuererklärung erfordert eine sorgfältige Ermittlung aller Hinzurechnungen und Kürzungen – hierfür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Bei OnlineBilanz koordinieren wir die gesamte Steuererklärung digital mit unseren Steuerberatern, sodass Fristen sicher eingehalten werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Jahresbescheid in Kiel

Die Gewerbesteuer wird nicht erst nach Abschluss des Jahres in einer Summe fällig, sondern unterliegt einem vierteljährlichen Vorauszahlungssystem gemäß § 19 GewStG. Die Stadt Kiel fordert die Vorauszahlungen auf Grundlage des zuletzt festgesetzten Steuermessbetrags und passt diese bei wesentlichen Änderungen an.

Termine für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Vorauszahlungstermin Fälligkeit
1. Quartal 15. Februar
2. Quartal 15. Mai
3. Quartal 15. August
4. Quartal 15. November

Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich am letzten Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts. Nach Festsetzung des Steuermessbetrags für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erlässt die Stadt Kiel einen Gewerbesteuerjahresbescheid, in dem die endgültige Steuerschuld festgesetzt und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet wird. Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 220 Abs. 2 AO).

Anpassung der Vorauszahlungen bei Gewinnänderung

Ändert sich der erwartete Gewerbeertrag wesentlich (z. B. durch Umsatzeinbruch, Investitionen, Verluste), kann gemäß § 19 Abs. 3 GewStG eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden. Der Antrag ist formlos beim Finanzamt Kiel-Nord zu stellen und sollte mit einer plausiblen Prognoserechnung begründet werden. Umgekehrt kann auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen verfügt werden, wenn das Finanzamt von einem höheren Gewerbeertrag ausgeht.

Liquiditätsplanung

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind ein wesentlicher Posten in der Liquiditätsplanung. Gerade bei GmbHs ohne Freibetrag können die vierteljährlichen Zahlungen erheblich sein. Eine zeitnahe Anpassung bei Ertragsrückgängen schont die Liquidität und vermeidet unnötige Erstattungsverfahren.

Hinzurechnungen und Kürzungen: Die Stellschrauben der Gewerbesteuer

Der Gewerbeertrag unterscheidet sich in der Regel erheblich vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss oder dem steuerlichen Gewinn. Grund hierfür sind die spezifischen Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG, die das Gewerbesteuerrecht vorsieht. Diese Korrekturen haben direkten Einfluss auf die Steuerlast und sollten daher in der Finanzplanung und Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Wichtigste Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Position Hinzurechnungssatz Freibetrag Rechtsgrundlage
Dauerschuldzinsen 25 % 200.000 € (Summe aller Positionen) § 8 Nr. 1 GewStG
Miet- und Pachtzinsen (bewegliche WG) 25 % 200.000 € (Summe aller Positionen) § 8 Nr. 1d GewStG
Miet- und Pachtzinsen (unbewegliche WG) 25 % 200.000 € (Summe aller Positionen) § 8 Nr. 1e GewStG
Lizenzgebühren 25 % 200.000 € (Summe aller Positionen) § 8 Nr. 1f GewStG
Verlustübernahmen bei Organschaft 100 % § 8 Nr. 9 GewStG

Der gemeinsame Freibetrag von 200.000 Euro nach § 8 Nr. 1 GewStG gilt für die Summe aller genannten Entgelte. Nur der übersteigende Betrag wird zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Dies führt dazu, dass insbesondere kapitalintensive oder stark fremdfinanzierte Unternehmen sowie Unternehmen mit hohem Leasinganteil eine höhere Gewerbesteuerbelastung tragen.

Wichtigste Kürzungen nach § 9 GewStG

  • § 9 Nr. 1 GewStG: Kürzung um 1,2 % des Einheitswerts für Grundbesitz des Unternehmens (gilt nur für inländischen Grundbesitz im Betriebsvermögen)
  • § 9 Nr. 2a GewStG: Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (Vermeidung von Doppelerfassung)
  • § 9 Nr. 3 GewStG: Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten, sofern nicht unter DBA-Freistellung
  • § 9 Nr. 7 GewStG: Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (95 %-ige Kürzung bei Schachtelbeteiligungen über 15 %)
  • § 9 Nr. 8 GewStG: Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen

Verlustverrechnung beachten

Gewerbeverluste können nach § 10a GewStG vorgetragen und mit künftigen Gewerbeerträgen verrechnet werden. Allerdings besteht eine Mindestbesteuerung: Nur bis 1 Mio. Euro Gewerbeertrag ist die Verrechnung unbegrenzt möglich, darüber hinaus nur zu 60 %. Dies kann in profitablen Jahren zu erheblichen Steuerzahlungen trotz vorhandener Verlustvorträge führen.

„Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG sind für viele Mandanten überraschend, insbesondere bei Leasingfahrzeugen oder größeren Darlehen. Wir empfehlen daher, bereits bei der Investitionsplanung die gewerbesteuerlichen Effekte zu simulieren. Oft lohnt sich eine Anpassung der Finanzierungsstruktur oder eine Überprüfung von Sale-and-Lease-Back-Modellen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer (Gesellschafter von Personengesellschaften) besteht die Möglichkeit, die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die persönliche Einkommensteuer anzurechnen. Diese Gewerbesteueranrechnung ist in § 35 EStG geregelt und soll die Doppelbelastung von Gewerbesteuer und Einkommensteuer mildern.

Funktionsweise der Anrechnung nach § 35 EStG

Die Anrechnung erfolgt pauschal auf Basis des Gewerbesteuermessbetrags, multipliziert mit dem 3,8-fachen (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dieser Faktor entspricht einem fiktiven Hebesatz von 380 % und liegt damit nahe am tatsächlichen Hebesatz vieler Kommunen. In Kiel mit einem Hebesatz von 390 % wird die Gewerbesteuer somit nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet – allerdings nur bis zur Höhe der tatsächlich auf den Gewerbeertrag entfallenden Einkommensteuer (Anrechnungshöchstbetrag).

Anrechenbar

Das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags, maximal jedoch die anteilige Einkommensteuer auf den Gewerbeertrag.

Nicht anrechenbar

Gewerbesteuer, die von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gezahlt wird – hier entfällt die Anrechnung vollständig, da die Gesellschafter keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Kapitaleinkünfte erzielen.

Beispielrechnung für einen Einzelunternehmer in Kiel

Position Betrag
Gewerbeertrag 100.000 €
Abzgl. Freibetrag § 11 GewStG −24.500 €
Maßgebender Gewerbeertrag 75.500 €
Steuermesszahl 3,5 % 2.642,50 €
Gewerbesteuerschuld (390 % Hebesatz) 10.305,75 €
Anrechenbarer Betrag (3,8-fach) 10.041,50 €
Verbleibende Gewerbesteuerbelastung ca. 264,25 €

Im Ergebnis führt die Anrechnung dazu, dass für Einzelunternehmer und Personengesellschafter in Kiel faktisch nur eine geringe Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer verbleibt. Für GmbH-Gesellschafter hingegen entfällt diese Entlastung, weshalb die Gewerbesteuer hier neben der Körperschaftsteuer voll wirksam wird.

Wichtig für die Steuererklärung

Die Anrechnung wird nicht automatisch vorgenommen, sondern muss in der Einkommensteuererklärung (Anlage G bzw. Anlage GewSt) beantragt werden. Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist die Grundlage für die Berechnung.

Befreiungen, Freibeträge und Vergünstigungen bei der Gewerbesteuer

Nicht alle Unternehmen und Tätigkeiten unterliegen der Gewerbesteuer in gleichem Maße. Das Gewerbesteuergesetz sieht verschiedene Befreiungstatbestände, Freibeträge und erweiterte Kürzungen vor, die die Steuerlast reduzieren oder gänzlich entfallen lassen können. Für GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter lohnt sich die Prüfung, ob solche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.

Persönliche und sachliche Steuerbefreiungen nach § 3 GewStG

  • § 3 Nr. 1 GewStG: Staatliche Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie hoheitlich tätig sind
  • § 3 Nr. 6 GewStG: Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen für ihre steuerbegünstigten Zweckbetriebe (nicht jedoch für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe)
  • § 3 Nr. 20 GewStG: Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten von Personengesellschaften, wenn ausschließlich freiberuflich tätige Gesellschafter beteiligt sind
  • § 3 Nr. 32 GewStG: Krankenhäuser, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind oder in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stehen

Freibetrag für Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG wird vom Gewerbeertrag ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen, sofern es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt. Dieser Freibetrag entfällt bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) vollständig, was zu einer strukturell höheren Gewerbesteuerbelastung führt.

Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)

Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (z. B. reine Vermietungsgesellschaften ohne gewerbliche Prägung), können unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen, die den Gewerbeertrag nahezu vollständig entfallen lässt. Voraussetzung ist u. a., dass keine anderen gewerblichen Einkünfte erzielt werden und keine Kapitalgesellschaft vorliegt, es sei denn, es handelt sich um eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.

Vorsicht bei gemischten Tätigkeiten

Sobald eine freiberufliche Personengesellschaft auch nur geringfügig gewerblich tätig wird (z. B. durch Handel oder Produktverkauf), entfällt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG vollständig. Gleiches gilt für gemeinnützige Körperschaften bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – hier ist eine saubere Abgrenzung im Rechnungswesen unverzichtbar.

„In der Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Freibeträge und Kürzungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, weil die notwendigen Nachweise fehlen oder die Gestaltung nicht konsequent umgesetzt wurde. Eine frühzeitige steuerliche Planung – etwa bei Gründung oder Umstrukturierung – zahlt sich hier aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gewerbesteuererklärung mit Steuerberater: Vorteile und digitale Lösungen

Die Gewerbesteuererklärung ist für viele Unternehmen eine komplexe Materie, die fundierte Kenntnisse des Steuerrechts und aktuelle Rechtsprechung erfordert. Insbesondere die korrekte Ermittlung von Hinzurechnungen und Kürzungen sowie die Berücksichtigung von Sondertatbeständen (Organschaft, Zerlegung, Verlustverrechnung) erfordern Fachexpertise. Die Beauftragung eines Steuerberaters bietet hier nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch erhebliche Praxisvorteile.

Warum ein Steuerberater für die Gewerbesteuererklärung sinnvoll ist

  • Rechtssicherheit: Steuerberater haften für die Richtigkeit der Erklärung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
  • Optimierung: Durch Kenntnis aller Kürzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten können legale Steuervorteile genutzt und die Steuerlast minimiert werden
  • Fristverlängerung: Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Abgabefrist automatisch um mehrere Monate (bis 30. April 2027 für Wirtschaftsjahr 2025)
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen: Im Falle von Rückfragen oder Prüfungen durch das Finanzamt übernimmt der Steuerberater die Kommunikation und Vertretung
  • Effizienz: Sie sparen Zeit und Ressourcen, da die Steuerberater die gesamte Erstellung, Prüfung und Übermittlung übernehmen

Digitale Steuerberatung mit OnlineBilanz

Unternehmen, die eine zeitgemäße, transparente und ortsunabhängige Steuerberatung suchen, finden mit OnlineBilanz eine vollwertige Steuerberater-Plattform. Im Unterschied zu klassischen Kanzleien erfolgt die gesamte Kommunikation digital, die Preise sind als Festpreise transparent, und die Bearbeitung wird durch zugelassene Steuerberater durchgeführt – mit voller Berufshaftung und Unterschriftsberechtigung.

Transparente Festpreise

Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Alle Leistungen – vom Jahresabschluss über die Gewerbesteuererklärung bis zur E-Bilanz – sind von Anfang an kalkulierbar.

Digitale Koordination

Servet Gündogan und das Büroteam koordinieren den gesamten Prozess: von der Dokumentensammlung über die Abstimmung mit unseren Steuerberatern bis zur finalen Unterschrift und Übermittlung.

Steuerberater-Qualität

Der Jahresabschluss und die Steuererklärungen werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – mit voller Haftung und Gewährleistung.

Gerade für GmbHs, die bundesweit tätig sind oder keinen lokalen Steuerberater in Kiel haben, bietet OnlineBilanz eine effiziente Alternative: Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, rechtssicher und termintreu. Die Gewerbesteuererklärung wird dabei im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuererklärung erstellt, sodass alle steuerlichen Pflichten aus einer Hand erfüllt werden.

Praxis-Hinweis

Auch wenn die Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt Kiel-Nord eingereicht wird, spielt der Standort des Steuerberaters keine Rolle – die elektronische Übermittlung über ELSTER ist bundesweit einheitlich. Entscheidend sind Fachkompetenz, Erreichbarkeit und klare Prozesse.

Häufige Fehler bei der Gewerbesteuer in Kiel vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Nachforderungen, Steuernachzahlungen oder sogar Strafzinsen führen können. Eine vorausschauende Planung und sorgfältige Erstellung der Gewerbesteuererklärung hilft, diese zu vermeiden.

Die häufigsten Fehlerquellen im Überblick

Fehler Folge Vermeidung
Hinzurechnungen unvollständig oder falsch ermittelt Zu niedriger Gewerbeertrag, Nachforderung durch FA Alle Zins-, Miet- und Lizenzaufwendungen systematisch erfassen und prüfen
Freibetrag fälschlicherweise bei GmbH angesetzt Formfehler, Korrektur durch Finanzamt Freibetrag nur bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften ansetzen
Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten vergessen Falsche Zuordnung der Steuerlast, Doppelbesteuerung oder Unterbesteuerung Anlage Zerlegung bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden vollständig ausfüllen
Verlustvorträge nicht korrekt berücksichtigt Überhöhte Steuerzahlung Verlustvorträge aus Vorjahren prüfen und in Zeile 4 GewSt eintragen
Vorauszahlungen nicht angepasst Liquiditätsengpass oder hohe Nachzahlung Bei wesentlichen Gewinnänderungen Herabsetzungsantrag stellen
E-Bilanz nicht oder fehlerhaft übermittelt Verspätungszuschlag, Schätzung durch Finanzamt E-Bilanz rechtzeitig und formatgerecht über zertifizierte Software übermitteln

Verspätungszuschlag und Säumniszuschläge

Bei verspäteter Abgabe der Gewerbesteuererklärung kann das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen – 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro pro Monat. Bei Nichtzahlung der festgesetzten Gewerbesteuer entstehen zusätzlich Säumniszuschläge von 1 % pro Monat nach § 240 AO. Diese Kosten lassen sich durch rechtzeitige Abgabe und Zahlung vollständig vermeiden.

Organschaftsfehler besonders folgenreich

Bei bestehender ertragsteuerlicher Organschaft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft gelten besondere Regelungen für die Gewerbesteuer. Fehler bei der Gewinnabführung oder der Organschaftserklärung können die steuerliche Anerkennung gefährden und zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Hier ist steuerliche Beratung unverzichtbar.

„Viele Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis oder Zeitdruck. Wir empfehlen, die Gewerbesteuererklärung nicht erst kurz vor Fristablauf anzugehen, sondern bereits bei der Jahresabschlusserstellung alle relevanten Informationen systematisch zu erfassen. Das spart später viel Aufwand und Ärger.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich in Kiel für die Gewerbesteuer anmelden?

Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt Kiel im Zuge der Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO. Das Gewerbeamt informiert automatisch das zuständige Finanzamt, das Sie anschließend zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung auffordert. Eine gesonderte Anmeldung bei der Steuerabteilung der Stadt ist nicht erforderlich, da das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag feststellt und die Stadt Kiel daraufhin die Gewerbesteuer erhebt.

Kann die Stadt Kiel den Hebesatz jederzeit ändern?

Ja, die Stadt Kiel kann den Hebesatz durch Beschluss der Ratsversammlung für jedes Kalenderjahr neu festsetzen. Änderungen erfolgen in der Regel zum Jahreswechsel und werden im Amtsblatt bekanntgegeben. Für laufende Wirtschaftsjahre gilt grundsätzlich der am 1. Januar des Kalenderjahres gültige Hebesatz. Unternehmen sollten daher zu Beginn jedes Jahres prüfen, ob sich der Hebesatz geändert hat.

Was passiert bei verspäteter Abgabe der Gewerbesteuererklärung in Kiel?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge gemäß § 152 AO festsetzen. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung, für Unternehmen kann der Betrag deutlich höher ausfallen. Zudem ist bei Nichtabgabe eine Schätzung des Gewerbeertrags durch das Finanzamt möglich. Wer absehbar die Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.

Gilt der Freibetrag von 24.500 Euro auch für Kapitalgesellschaften?

Nein, der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG gilt ausschließlich für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind vollständig gewerbesteuerpflichtig ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Dies ist ein wesentlicher Unterschied in der steuerlichen Behandlung und sollte bei der Wahl der Rechtsform bedacht werden.

Kann ich als Unternehmer in Kiel Gewerbesteuer-Vorauszahlungen selbst anpassen?

Ja, Sie können beim Finanzbereich Steuern und Abgaben der Stadt Kiel einen Antrag auf Herabsetzung oder Erhöhung der Vorauszahlungen stellen, wenn sich Ihr Gewerbeertrag voraussichtlich wesentlich ändert. Dies verhindert hohe Nachzahlungen oder unnötige Liquiditätsbelastungen. Ein formloser Antrag mit nachvollziehbarer Begründung (z. B. aktuelle Gewinnprognose) reicht aus. Die Stadt entscheidet dann über die Anpassung.

Wo reiche ich die Gewerbesteuererklärung für Kiel ein?

Die Gewerbesteuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, nicht direkt bei der Stadt Kiel. Für Kieler Unternehmen ist das Finanzamt Kiel-Nord oder Kiel-Süd zuständig, je nach Sitz des Unternehmens. Das Finanzamt stellt den Gewerbesteuermessbetrag fest und übermittelt diesen automatisch an die Stadt Kiel, die dann den Gewerbesteuerbescheid erlässt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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