Gehälter buchen SKR03: Leitfaden 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die korrekte Buchung von Gehältern im SKR03-Kontenrahmen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der laufenden Buchhaltung. Von der Erstverbuchung über Lohnnebenkosten bis zum Jahresabschluss müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Kontenstrukturen beachtet werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Gehälter, Geschäftsführerbezüge und Sonderfälle systematisch und rechtssicher buchen.
Kurzantwort
Im SKR03-Kontenrahmen werden Bruttogehälter auf Konten der Kontenklasse 4 (z. B. 4120 Gehälter, 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen) erfasst. Die Auszahlung erfolgt über Verbindlichkeiten (1740 Verb. aus Lohn/Gehalt, 1750 Verb. Sozialversicherung, 1770 Verb. Finanzamt). Lohnnebenkosten werden getrennt gebucht, Geschäftsführergehälter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gesondert ausgewiesen.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Lohnbuchung im SKR03
- Praktische Buchungssätze bei der Gehaltsabrechnung
- Besonderheiten bei Geschäftsführergehältern
- Lohnnebenkosten buchhalterisch erfassen
- Monatsabschluss und Kontrolle der Lohnkonten
- Sonderfälle: Minijob, Kurzarbeit, Sonderzahlungen
- Jahresabschluss: Ausweis der Personalkosten
- Digitale Prozesse in der Lohnbuchhaltung
Grundlagen der Lohnbuchung im SKR03-Kontenrahmen
Die Buchung von Gehältern im SKR03-Kontenrahmen folgt einem klar strukturierten System. SKR03 ist der Standard-Kontenrahmen der DATEV für Gewerbetreibende und wird in der Praxis von den meisten GmbHs genutzt. Die relevanten Konten für die Lohnbuchung befinden sich im Kontenbereich 40xx (Löhne und Gehälter) sowie 47xx (Sozialabgaben und betriebliche Altersversorgung). Die korrekte Buchung ist nicht nur für die Liquiditätsplanung relevant, sondern auch Grundlage für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 266 Abs. 2 HGB.
Die wichtigsten SKR03-Konten für Lohn und Gehalt
| Konto | Bezeichnung | Verwendung |
|---|---|---|
| 4100 | Löhne und Gehälter | Bruttolöhne gewerbliche Arbeitnehmer |
| 4110 | Gehälter | Bruttogehälter Angestellte |
| 4120 | Geschäftsführergehälter | Gehälter für GmbH-Geschäftsführer |
| 4130 | Aushilfslöhne | Bruttolöhne für kurzfristige Beschäftigung |
| 4170 | Gesetzliche soziale Aufwendungen | AG-Anteil Sozialversicherung |
| 4800 | Lohn-/Gehaltszahlungen | Gegenkonto bei Auszahlung (Personalkonto) |
Praxis-Hinweis
In der Regel erfolgt die Lohnbuchung in zwei Schritten: Zunächst die Bruttoverbuchung (Aufwand), danach die Auszahlung bzw. Abführung der Abzüge. Moderne Lohnsoftware liefert hierfür direkt DATEV-kompatible Buchungssätze, die dann ins Hauptbuch übernommen werden.
Die Personalabrechnungsdaten werden üblicherweise monatlich aus der Lohnsoftware exportiert und mittels Schnittstelle in die Finanzbuchhaltung übernommen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge korrekt erfasst sind, da sie sowohl für die Liquidität als auch für die Bilanzierung von Bedeutung sind.
Praktische Buchungssätze bei der Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsbuchung erfolgt nach dem Brutto-Netto-Prinzip: Das Brutttogehalt wird als Aufwand verbucht, die Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) werden auf Verbindlichkeitskonten gebucht, und der Nettobetrag wird an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Parallel sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als eigenständiger Aufwand zu erfassen.
Buchungssatz für die Bruttolohnerfassung
Beim monatlichen Gehaltsabschluss wird zunächst der Bruttoaufwand erfasst. Beispiel: Bruttogehalt eines Angestellten 4.500 EUR:
- Soll 4110 Gehälter 4.500 EUR
- Haben 4800 Lohn-/Gehaltszahlungen (oder Personalkonto) 4.500 EUR
Buchungssatz für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabzüge
Die Abzüge werden auf Verbindlichkeitskonten gebucht. Beispielwerte: Lohnsteuer 850 EUR, Solidaritätszuschlag 46,75 EUR, Kirchensteuer 68 EUR, Arbeitnehmeranteil SV 945 EUR, Netto-Auszahlung 2.590,25 EUR:
- Soll 4800 Lohn-/Gehaltszahlungen 4.500 EUR
- Haben 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (Netto) 2.590,25 EUR
- Haben 1770 Verbindlichkeiten Lohnsteuer 850 EUR
- Haben 1772 Verbindlichkeiten Solidaritätszuschlag 46,75 EUR
- Haben 1773 Verbindlichkeiten Kirchensteuer 68 EUR
- Haben 1750 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 945 EUR
Buchung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Die Arbeitgeberanteile (ca. 20 % des Bruttolohns, hier z. B. 945 EUR) sind eigenständiger Betriebsaufwand:
- Soll 4170 Gesetzliche soziale Aufwendungen 945 EUR
- Haben 1750 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 945 EUR
Wichtig
Die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sind fristgerecht abzuführen. Lohnsteuer und Sozialversicherung werden regelmäßig vom Finanzamt bzw. den Sozialversicherungsträgern geprüft. Verspätete Abführung kann Säumniszuschläge und Bußgelder nach sich ziehen.
Besonderheiten bei Geschäftsführergehältern in der GmbH
Geschäftsführergehälter weichen in der Buchung nicht grundsätzlich von Angestelltengehältern ab, doch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung unterscheidet sich erheblich. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung über 50 %) sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und werden wie Fremdgeschäftsführer behandelt. Fremdgeschäftsführer sind hingegen sozialversicherungspflichtig (Rentenversicherung, Krankenversicherung), nicht aber in der Arbeitslosenversicherung.
Buchung Geschäftsführergehalt (beherrschender GGF)
Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entfallen Sozialversicherungsbeiträge. Es werden nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Beispiel: Bruttobezug 8.000 EUR, Lohnsteuer 2.100 EUR, Soli 115,50 EUR, Kirchensteuer 168 EUR, Netto 5.616,50 EUR:
- Soll 4120 Geschäftsführergehälter 8.000 EUR
- Haben 4800 Lohn-/Gehaltszahlungen 8.000 EUR
- Soll 4800 Lohn-/Gehaltszahlungen 8.000 EUR
- Haben 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 5.616,50 EUR
- Haben 1770 Verbindlichkeiten Lohnsteuer 2.100 EUR
- Haben 1772 Verbindlichkeiten Solidaritätszuschlag 115,50 EUR
- Haben 1773 Verbindlichkeiten Kirchensteuer 168 EUR
„In der Praxis ist die korrekte sozialversicherungsrechtliche Einordnung des Geschäftsführers entscheidend. Falsche Einstufungen können zu hohen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger führen. Wir prüfen im Rahmen der Mandatsaufnahme stets die aktuelle Statusfeststellung und sorgen für die korrekte Buchung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Angemessenheit des Geschäftsführergehalts
Nach § 8 Abs. 3 KStG sind verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu vermeiden. Ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt kann steuerlich nicht anerkannt werden. Die Angemessenheit richtet sich nach dem Fremdvergleich: Was würde ein externer Geschäftsführer mit vergleichbarer Qualifikation in vergleichbarer Branche und Unternehmensgröße erhalten? Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig Orientierungswerte; Steuerberater helfen bei der individuellen Prüfung.
Lohnnebenkosten und deren buchhalterische Erfassung
Neben dem Bruttogehalt fallen für den Arbeitgeber weitere Kosten an, die korrekt zu buchen sind: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 20 % des Bruttolohns), Umlagen U1 (Erstattung bei Krankheit) und U2 (Erstattung bei Mutterschaft), Insolvenzgeldumlage sowie ggf. freiwillige soziale Leistungen wie betriebliche Altersversorgung oder vermögenswirksame Leistungen.
Gesetzliche Lohnnebenkosten im SKR03
| Kostenart | SKR03-Konto | Bemerkung |
|---|---|---|
| Arbeitgeberanteil RV | 4170 | ca. 9,3 % (2026) |
| Arbeitgeberanteil KV | 4170 | ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag |
| Arbeitgeberanteil PV | 4170 | ca. 1,7 % |
| Arbeitgeberanteil ALV | 4170 | ca. 1,3 % |
| Umlage U1 | 4175 | z. B. 1,0 % (je nach Krankenkasse) |
| Umlage U2 | 4176 | z. B. 0,19 % |
| Insolvenzgeldumlage | 4178 | z. B. 0,06 % |
Die Umlagen und Insolvenzgeldumlage werden ebenfalls monatlich mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkasse (als Einzugsstelle) abgeführt. Die Buchung erfolgt analog zu den Arbeitgeberanteilen auf die entsprechenden Aufwandskonten.
Freiwillige soziale Leistungen
Betriebliche Altersversorgung (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse) wird auf Konto 4140 (Aufwendungen für Altersversorgung) gebucht. Vermögenswirksame Leistungen (z. B. 40 EUR monatlich) auf Konto 4148. Diese Leistungen mindern das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und sind für die GmbH voll abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
Praxis-Tipp
Die Lohnnebenkosten summieren sich schnell auf 30–35 % der Bruttolöhne. Bei der Liquiditätsplanung sollte dies unbedingt berücksichtigt werden. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält zugleich eine Plausibilitätsprüfung der Lohnkosten — das schafft Sicherheit und vermeidet Nachforderungen.
Monatsabschluss und Kontrolle der Lohnkonten
Der monatliche Abschluss der Lohnbuchhaltung dient der Kontrolle und der Vorbereitung von Lohnsteuer-Anmeldung und Sozialversicherungsmeldungen. Die Lohnkonten müssen abgestimmt werden mit den Meldungen an das Finanzamt (monatlich oder quartalsweise) und den Sozialversicherungsträgern (monatlich). Unstimmigkeiten führen zu Rückfragen der Behörden und können Nachzahlungen bzw. Säumniszuschläge auslösen.
Checkliste Monatsabschluss Lohn
-
Lohnabrechnungen aus Lohnsoftware exportieren und in Fibu übernehmen
-
Kontrollsummen prüfen: Summe Bruttolöhne = Summe Netto + Summe Abzüge
-
Verbindlichkeitskonten (Lohnsteuer, Sozialversicherung) mit Zahlungsverpflichtungen abgleichen
-
Lohnsteuer-Anmeldung erstellen und fristgerecht (10. des Folgemonats) abgeben
-
Sozialversicherungsbeiträge berechnen und bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats überweisen
-
Arbeitgeberanteile und Umlagen auf Aufwandskonten buchen
-
Saldenabstimmung: Personenkonten sollen nach Auszahlung ausgeglichen sein
„Viele Mandanten unterschätzen den administrativen Aufwand der Lohnbuchhaltung. Wir koordinieren regelmäßig die Übergabe der Lohndaten an unsere Steuerberater, die dann die Plausibilitätsprüfung und den Monatsabschluss übernehmen. So bleiben Fristen gewahrt und Fehler werden frühzeitig erkannt.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für die GuV und die Handelsbilanz nach § 266 Abs. 2 HGB werden die Lohnaufwendungen als Personalaufwand ausgewiesen. Die korrekte Buchung im laufenden Geschäftsjahr ist daher unmittelbare Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.
Sonderfälle: Minijob, Kurzarbeit und Sonderzahlungen
Neben der klassischen Entgeltabrechnung treten in der Praxis regelmäßig Sonderfälle auf, die eine abweichende Buchung erfordern: geringfügige Beschäftigung (Minijob), Kurzarbeitergeld, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien) sowie Sachbezüge (z. B. Dienstwagen). Jede dieser Varianten hat eigene steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten.
Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Minijobber (bis 556 EUR monatlich in 2026, dynamische Grenze an Mindestlohn gekoppelt) sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 30 %: 15 % RV-Pauschale, 13 % KV-Pauschale, 2 % Pauschalsteuer, ggf. Umlagen). Buchung des Bruttolohns auf Konto 4130 (Aushilfslöhne), pauschale Abgaben auf Konto 4139 (Pauschale Abgaben Minijob). Der Minijobber erhält sein Bruttogehalt als Netto ausgezahlt.
Kurzarbeitergeld (Kug)
Bei Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber zunächst das reduzierte Bruttoentgelt. Das Kurzarbeitergeld (in der Regel 60 % bzw. 67 % des Netto-Entgeltausfalls) wird von der Bundesagentur für Arbeit erstattet und als durchlaufender Posten behandelt. Buchung: Bruttolohn reduziert auf Konto 4110/4100, Erstattung Kug auf Konto 4650 (Erstattungen soziale Aufwendungen). Die Erstattung mindert den Personalaufwand in der GuV.
Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Prämien)
Sonderzahlungen werden wie laufendes Gehalt auf Konto 4110/4100 gebucht und unterliegen der vollen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht. Wichtig: Sonderzahlungen können die Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten und führen dann zu Sonderberechnungen. In der Praxis werden Sonderzahlungen oft im gleichen Monat wie das laufende Gehalt abgerechnet, dann wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle berechnet (um hohe Abzüge zu vermeiden).
Sachbezüge (z. B. Dienstwagen)
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist als geldwerter Vorteil (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch) dem Bruttolohn hinzuzurechnen und voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Buchung: Der geldwerte Vorteil erhöht das Konto 4110/4100 (Gehälter) und wird auf dem Personalkonto als Sachbezug ausgewiesen. Der Netto-Auszahlungsbetrag verringert sich entsprechend, die tatsächliche Geldauszahlung bleibt unverändert.
Achtung
Fehler bei der Bewertung von Sachbezügen führen regelmäßig zu Nachforderungen bei Betriebsprüfungen. Insbesondere die 1-%-Regelung muss monatlich korrekt angewendet und dokumentiert werden. Steuerberater prüfen die Sachbezüge im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und sorgen für eine prüfungssichere Dokumentation.
Jahresabschluss: Ausweis der Personalkosten in GuV und Anhang
Die während des Geschäftsjahres gebuchten Lohn- und Gehaltskosten fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB ein. Dort werden sie als Personalaufwand ausgewiesen. Je nach Größenklasse der GmbH sind im Anhang nach § 285 Nr. 7 HGB weitere Angaben zur durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erforderlich. Kleine GmbHs (§ 267 Abs. 1 HGB) können auf die Angabe der Mitarbeiterzahlen verzichten, mittelgroße und große Gesellschaften müssen diese aufschlüsseln.
Ausweis in der GuV nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren)
Die Personalkosten werden untergliedert in:
- Löhne und Gehälter (Summe der Konten 4100, 4110, 4120, 4130 etc.)
- Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (Summe der Konten 4170, 4140, 4175, 4176, 4178 etc.)
Diese Posten sind zwingend getrennt auszuweisen. Die Summe bildet den Personalaufwand, der in der GuV unmittelbar nach den Materialkosten und vor den Abschreibungen erscheint.
Angaben im Anhang nach § 285 Nr. 7 HGB
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen im Anhang die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer angeben, aufgeschlüsselt nach Gruppen (z. B. gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Führungskräfte). Kleine GmbHs sind von dieser Angabe befreit (§ 288 Abs. 1 HGB). In der Praxis wird oft ein Jahresdurchschnitt nach Köpfen oder nach Vollzeitäquivalenten (FTE) angegeben.
Hinweis zur Offenlegung
Der Jahresabschluss ist nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen (nicht beim Bundesanzeiger, seit DiRUG-Reform zum 01.08.2022). Die Personalkosten sind integraler Bestandteil der GuV und damit offenlegungspflichtig — allerdings dürfen kleine GmbHs die GuV weglassen (§ 326 Abs. 1 HGB).
Prüfung und Plausibilität
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung prüft der Steuerberater die Plausibilität der Personalkosten: Stimmen die Summen mit den Lohnsteuer-Anmeldungen überein? Sind alle Arbeitgeberanteile korrekt verbucht? Wurden Rückstellungen für Urlaub, Überstunden oder variable Vergütungen gebildet (§ 249 Abs. 1 HGB)? Fehlende oder falsch bemessene Rückstellungen können zu Bilanzberichtigungen führen und das Jahresergebnis erheblich beeinflussen.
„Gerade in wachsenden GmbHs steigt der Personalaufwand überproportional. Wir achten im Jahresabschluss darauf, dass alle personalrelevanten Rückstellungen (Urlaub, Überstunden, Tantieme) korrekt gebildet sind. Das schützt vor Nachforderungen und sorgt für ein realistisches Bild der Ertragslage.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Digitale Prozesse und moderne Lohnbuchhaltung
Die Digitalisierung hat die Lohnbuchhaltung grundlegend verändert. Moderne Lohnsoftware (z. B. DATEV Lohn und Gehalt, Lexware, Sage) liefert automatisch DATEV-kompatible Buchungssätze für SKR03, die direkt in die Finanzbuchhaltung importiert werden. Schnittstellen zu Banken ermöglichen automatisierte Zahlungsläufe, und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird digital an das Finanzamt übermittelt (ELStAM-Verfahren). Diese Automatisierung spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und erhöht die Compliance.
Vorteile digitaler Lohnbuchhaltung
Automatisierung & Effizienz
Automatische Berechnung von Lohnsteuer, Sozialversicherung und Abzügen. Schnittstellen zu Fibu und Banking sparen manuelle Eingaben und minimieren Tippfehler.
Aktualität & Compliance
Software-Updates liefern automatisch neue Beitragssätze, Freibeträge und gesetzliche Änderungen. Das ELStAM-Verfahren sorgt für aktuelle Steuerdaten direkt vom Finanzamt.
Revisionssicherheit
Digitale Archivierung der Lohnabrechnungen (GoBD-konform) ermöglicht lückenlosen Nachweis bei Betriebsprüfungen. Änderungen werden protokolliert und sind nachvollziehbar.
Transparenz für Mitarbeiter
Online-Portale (z. B. DATEV Meine Steuern) bieten Mitarbeitern jederzeit Zugriff auf Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Dokumente — ohne Rückfragen beim Arbeitgeber.
Integration mit Steuerberatung und Jahresabschluss
Wer die Lohnbuchhaltung digital führt, kann die Daten nahtlos an den Steuerberater übergeben. Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen den vollständig digitalen Austausch: Lohndaten werden monatlich hochgeladen, der Steuerberater prüft und bucht die Daten, und am Jahresende fließen alle Informationen direkt in den Jahresabschluss ein. Das spart Aufwand, vermeidet Medienbrüche und gewährleistet höchste Datenqualität.
Für GmbH-Geschäftsführer, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, bietet die digitale Lohnbuchhaltung in Kombination mit Steuerberater-Betreuung eine effiziente Lösung: Festpreise, transparente Prozesse und rechtssichere Abwicklung — ohne den klassischen Zeitaufwand für Telefonate und Papierkram.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Lohnbuchhaltung selbst durchführen oder brauche ich einen Steuerberater?
Grundsätzlich dürfen Sie als Unternehmer die Lohnbuchhaltung selbst durchführen. Allerdings erfordert sie fundierte Kenntnisse in Lohnsteuer, Sozialversicherung und ständig aktualisierter Rechtslage. Fehler können zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen und Haftungsrisiken führen. Viele Unternehmen lagern die Lohnbuchhaltung deshalb an Steuerberater oder spezialisierte Lohnabrechnungsbüros aus. OnlineBilanz vermittelt Sie an erfahrene Steuerberater, die auch die Lohnbuchhaltung digital und zu transparenten Festpreisen übernehmen.
Welche Fristen muss ich bei der Lohnbuchhaltung beachten?
Die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt einzureichen und die Lohnsteuer zu überweisen (§ 41a EStG). Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Die Abgabe der Jahresmeldungen (§ 28a SGB IV) und Lohnsteuerbescheinigungen (§ 41b EStG) muss bis Ende Februar des Folgejahres erfolgen. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge.
Was passiert, wenn ich Fehler in der Lohnbuchhaltung mache?
Fehler in der Lohnbuchhaltung können zu Nachzahlungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen (§ 69 AO, § 25 SGB IV). Bei vorsätzlicher Nichtabführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen (§ 266a StGB Vorenthalten von Arbeitsentgelt). Deshalb ist eine sorgfältige, fachkundige Lohnbuchhaltung unerlässlich.
Wie unterscheiden sich SKR03 und SKR04 bei der Lohnbuchung?
Im SKR03 (Prozessgliederungsprinzip) werden Gehälter in der Kontenklasse 4 (Aufwandskonten) gebucht, Verbindlichkeiten in Kontenklasse 1 (Passiva). Im SKR04 (Abschlussgliederungsprinzip) nutzt man für Gehälter die Kontenklasse 6 und für Verbindlichkeiten die Kontenklasse 3. Die grundsätzliche Logik und die Buchungssätze bleiben jedoch identisch – es ändern sich lediglich die Kontonummern. Wichtig ist, dass Sie sich konsequent an einen Kontenrahmen halten.
Muss ich bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs) auch Lohnsteuer abführen?
Bei gewerblichen Minijobbern bis 538 Euro (Stand 2026) kann der Arbeitgeber wählen zwischen individueller Versteuerung nach der elektronischen Lohnsteuerkarte (dann i. d. R. steuerfrei) oder pauschaler Versteuerung mit 2 % gemäß § 40a Abs. 2 EStG. Hinzu kommt die Pauschale zur Krankenversicherung (13 %) und Rentenversicherung (15 %), von der sich der Arbeitnehmer befreien lassen kann. Haushaltsminijobler werden mit 14,3 % pauschal versteuert. Die Abgaben sind monatlich an die Minijob-Zentrale zu zahlen.
Wie wirken sich Sachbezüge und geldwerte Vorteile auf die Lohnbuchung aus?
Sachbezüge (z. B. Firmenfahrzeug, Jobticket, Essensmarken) und geldwerte Vorteile erhöhen das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Sie müssen in der Lohnabrechnung erfasst und entsprechend versteuert werden. Buchungstechnisch wird der geldwerte Vorteil dem Bruttolohn hinzugerechnet, Lohnsteuer und Sozialversicherung darauf berechnet, aber keine Barauszahlung vorgenommen. Alternativ können bestimmte Sachbezüge pauschal versteuert werden (z. B. § 37b EStG).
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 41a EStG – Lohnsteuer-Anmeldung, § 28a SGB IV – Meldepflichten. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


